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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Gesundheitsbranche steht vor einer Zeitenwende: Die elektronische Patientenakte (ePA) verspricht eine Revolution in der Versorgung, doch ihre Einführung wirft zahlreiche Fragen für Apotheken und Versandhändler auf. Gleichzeitig sorgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 für zusätzliche Herausforderungen im digitalen Raum. Während die ABDA mit einer umstrittenen Satzungsänderung für Unruhe sorgt, zeigt der „Zukunftspakt Apotheke“ Wege aus der Krise einer Branche, die von Schließungen und politischem Stillstand geplagt ist. Auch die medizinische Forschung macht Fortschritte: Lenacapavir setzt neue Maßstäbe in der HIV-Prävention, und Roche investiert in ein Diagnostikzentrum in Bayern, das neue Impulse für Biotechnologie verspricht. Unterdessen mahnt die RSV-Impfung werdende Eltern zur Vorsorge, um erneute Überlastungen der Kinderkliniken zu verhindern. Doch nicht alle Nachrichten sind positiv: Der Bayerische Apothekerverband und die AOK Bayern scheitern an einer Einigung zur Inkontinenzversorgung, und die Diskussion um den „Jauch-Rabatt“ zeigt, wie rechtliche Konflikte die Branche bewegen. Währenddessen rücken Apotheken auch bei Themen wie der Gestaltung barrierefreier digitaler Angebote oder der Integration der ePA in den Arbeitsalltag stärker in den Fokus. All diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die Weichen für die Zukunft der Gesundheitsversorgung neu gestellt werden – mit Chancen und Herausforderungen für alle Akteure.
Elektronische Patientenakte: Zukunftsmodell für Apotheken oder Stolperstein für Versender?
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) könnte das deutsche Gesundheitssystem grundlegend verändern. Als zentrale Datendrehscheibe für Gesundheitsinformationen wie Diagnosen, Medikationspläne, Impfungen oder Allergien soll die ePA insbesondere die Medikationssicherheit erhöhen und die Qualität der Patientenversorgung verbessern. Doch während Befürworter die Vorteile für Apotheken und Patienten betonen, fühlen sich Versandapotheken erneut benachteiligt. Diese und weitere Aspekte standen im Zentrum einer Diskussionsrunde auf der Digital Health Conference.
Für Apotheken, insbesondere für stationäre Betriebe, bietet die ePA enorme Potenziale. Sie können Medikationspläne in Echtzeit einsehen, Wechselwirkungen schnell identifizieren und eine noch individuellere Beratung anbieten. „Die ePA kann Apotheken dabei unterstützen, ihre Rolle als Medikationsmanager zu stärken“, erklärte eine Vertreterin der Bundesapothekerkammer. Auch Patienten profitieren, da sie weniger Gefahr laufen, durch unvollständige Informationen Fehlmedikationen zu erhalten. Ein aktueller Medikationsplan in der ePA ist ein entscheidender Baustein für mehr Sicherheit.
Dennoch gibt es Herausforderungen. Die flächendeckende Implementierung ist komplex, da nicht nur technische, sondern auch organisatorische Fragen gelöst werden müssen. Die Datenhoheit der Patienten, der Schutz sensibler Gesundheitsinformationen und die Haftung bei Fehlern im Medikationsplan sind nur einige der drängenden Themen. Für Apothekenbetreiber bedeutet dies eine intensive Auseinandersetzung mit neuen IT-Systemen, Investitionen in technische Infrastruktur und umfassende Schulungen des Personals.
Versandapotheken wie Shop Apotheke oder DocMorris fühlen sich jedoch benachteiligt. „Die geplante ePA-Integration begünstigt den stationären Handel und erschwert es Versendern, gleichberechtigt zu agieren“, betonte eine Sprecherin von Shop Apotheke während der Konferenz. Kritisiert wird insbesondere, dass der Zugriff auf Medikationspläne und die Abwicklung von E-Rezepten über die ePA für Versandapotheken technisch und rechtlich komplizierter gestaltet sei. Zudem fehlen häufig standardisierte Schnittstellen, die eine reibungslose Integration ermöglichen würden.
Die Debatte ist hochgradig politisch. Während stationäre Apotheken darauf pochen, ihre Leistungen besser honoriert zu bekommen, sehen sich die Versender durch regulatorische Einschränkungen benachteiligt. Experten mahnten daher zu einer ausgewogenen Gestaltung der Rahmenbedingungen, um die Innovationskraft aller Akteure zu fördern und gleichzeitig den Wettbewerb nicht zu verzerren.
Für stationäre Apotheken bedeutet die ePA nicht nur Chancen, sondern auch eine Vielzahl neuer Anforderungen. Betreiber müssen ihre IT-Systeme zukunftssicher machen, sichere Schnittstellen zur ePA schaffen und ihre Mitarbeitenden im Umgang mit den neuen Möglichkeiten schulen. Datenschutzkonzepte werden dabei ebenso wichtig sein wie organisatorische Anpassungen, um einen effektiven Zugriff auf die ePA zu gewährleisten.
Zudem stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Die Einführung neuer Technologien und Schulungen kostet Geld – ein weiterer Aspekt, den viele Apotheken angesichts steigender Betriebskosten kritisch betrachten. Gleichzeitig könnte die ePA neue Geschäftsfelder eröffnen, beispielsweise durch erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen wie Medikationsanalysen oder präventive Beratung.
Der Erfolg der ePA steht und fällt mit der Akzeptanz der Patienten und Leistungserbringer. Um Skepsis gegenüber Datenschutz und Sicherheit abzubauen, sind Aufklärungskampagnen und vertrauensbildende Maßnahmen unabdingbar. Auch die Frage, wie schnell Ärzte und Krankenhäuser ihre Systeme an die ePA anpassen können, wird maßgeblich über den Erfolg entscheiden.
Die elektronische Patientenakte ist zweifelsohne ein Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Ihre potenziellen Vorteile für die Medikationssicherheit und die interdisziplinäre Zusammenarbeit sind immens. Doch sie bringt auch Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden dürfen.
Für stationäre Apotheken könnte die ePA eine Revolution bedeuten. Nie zuvor hatten sie die Möglichkeit, auf einen so umfassenden Datenpool zuzugreifen, um ihre Beratung zu verbessern. Von der Identifikation potenzieller Wechselwirkungen bis zur Überwachung komplexer Medikationspläne – die ePA bietet Apotheken die Chance, sich als unverzichtbarer Partner im Gesundheitswesen zu etablieren. Auch Patienten könnten langfristig profitieren, da ihre Gesundheitsdaten gebündelt und stets verfügbar sind, unabhängig davon, wo sie sich in Behandlung befinden.
Die Kritik der Versandapotheken ist ernst zu nehmen. Wenn regulatorische Hürden und technische Einschränkungen tatsächlich eine gleichberechtigte Teilnahme am ePA-System verhindern, könnte dies den Wettbewerb im Apothekenmarkt verzerren. Ein derartiges Ungleichgewicht würde nicht nur den Versendern schaden, sondern letztlich auch den Patienten, die von einer vielfältigen und wettbewerbsorientierten Versorgung profitieren. Hier ist die Politik gefordert, für klare und faire Rahmenbedingungen zu sorgen.
Stationäre Apotheken dürfen sich jedoch nicht auf den potenziellen Vorteilen der ePA ausruhen. Sie müssen aktiv in ihre technische Infrastruktur investieren, Datenschutzkonzepte umsetzen und ihre Teams fit für die digitale Zukunft machen. Wer diese Herausforderungen meistert, kann sich nicht nur von der Konkurrenz abheben, sondern auch neue Geschäftsfelder erschließen. Gleichzeitig sollten sich Apothekenbetreiber nicht scheuen, ihre Interessen gegenüber der Politik und den Systemanbietern deutlich zu artikulieren.
Die ePA ist keine universelle Lösung, sondern ein Werkzeug, dessen Erfolg maßgeblich von seiner Umsetzung abhängt. Alle Beteiligten – von Apothekern über Ärzte bis hin zu Patienten – müssen bereit sein, alte Denkmuster zu hinterfragen und die Möglichkeiten der Digitalisierung aktiv zu nutzen. Nur so kann die ePA ihr volles Potenzial entfalten und einen echten Mehrwert für die Gesundheitsversorgung bieten.
Letztlich zeigt die Diskussion um die ePA, wie wichtig ein konstruktiver Dialog zwischen Politik, Gesundheitsakteuren und Technologietreibern ist. Einseitige Bevorzugungen oder Diskriminierungen einzelner Akteure könnten nicht nur die Innovationskraft der Branche hemmen, sondern auch das Vertrauen der Patienten in das neue System gefährden. Die Chance, das Gesundheitssystem grundlegend zu verbessern, darf nicht leichtfertig verspielt werden.
Reklame-Verbot und „Jauch-Rabatt“: Wie ein Werbefall die Apothekenbranche bewegt
Die Debatte um den sogenannten „Jauch-Rabatt“ hat erneut die Medienlandschaft erobert und zieht weite Kreise in der Apothekenbranche. Die „Super Illu“ stellt den Fall auf ihrer aktuellen Titelseite unter dem markanten Titel „Neuer Ärger für Günther Jauch! Es geht wieder um Werbung“ heraus. Mit einem prominenten Bild des bekannten TV-Moderators will die Zeitschrift Aufmerksamkeit auf eine brisante Mischung aus Prominenz, Werbung und rechtlichen Konflikten lenken.
Der Hintergrund des Falls ist schnell erzählt, doch die Folgen sind komplex. Die Shop Apotheke hatte Günther Jauch als prominentes Gesicht in einer Werbekampagne eingesetzt, die Preisnachlässe auf rezeptfreie Produkte – den sogenannten „Jauch-Rabatt“ – in den Vordergrund stellte. Die Bundesapothekerkammer (BAK) sowie weitere Verbände kritisierten diese Maßnahme scharf. Ihr Vorwurf: Die Kampagne verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und sei irreführend. Dabei zielt das HWG darauf ab, Werbung für Arzneimittel zu regulieren, um den Schutz der Verbraucher sicherzustellen und übermäßige Kommerzialisierung im Gesundheitsbereich zu verhindern.
Die Diskussion erreicht eine zusätzliche Dimension durch die Rolle der „Super Illu“. Die Zeitschrift ist eine Marke des Burda-Verlags, der gleichzeitig an IhreApotheken.de (iA.de) beteiligt ist – einer Plattform, die als direkter Konkurrent zur Shop Apotheke auftritt. Diese Konstellation lässt Raum für Interpretationen, ob wirtschaftliche Interessen die Berichterstattung beeinflussen könnten.
Apothekenbetreiber stehen in diesem Kontext vor einer doppelten Herausforderung. Einerseits zeigt der Fall, wie schnell Werbemaßnahmen im Gesundheitsbereich zu juristischen Problemen führen können. Andererseits wird der zunehmende Wettbewerbsdruck im digitalen Apothekenmarkt offenkundig. Plattformen wie die Shop Apotheke und IhreApotheken.de kämpfen um Marktanteile, und dabei gerät die rechtliche Grauzone in den Fokus. Für lokale Apotheken wird es immer wichtiger, klare und regelkonforme Werbestrategien zu entwickeln, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und zugleich Kundschaft binden.
Rechtsanwälte für Heilmittelwerberecht betonen, dass Verstöße gegen das HWG empfindliche Bußgelder und Abmahnungen nach sich ziehen können. Zudem ist der Imageschaden oft schwerer zu beheben als der rechtliche. Für Apotheker bedeutet dies, dass eine fundierte Prüfung von Werbemaßnahmen und ein klares Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich sind.
Der „Jauch-Rabatt“ ist mehr als nur ein Werbefall – er ist ein Lehrstück darüber, wie komplex und risikobehaftet Werbung im Gesundheitswesen sein kann. Apotheken, insbesondere in Zeiten von wachsender Konkurrenz durch Versandapotheken und Plattformen, stehen unter erheblichem Druck, innovativ und sichtbar zu sein. Doch Innovation darf nicht mit Ignoranz verwechselt werden, wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geht.
Prominente wie Günther Jauch als Werbeträger einzusetzen, mag auf den ersten Blick clever erscheinen. Sie verleihen einer Kampagne Glaubwürdigkeit und erhöhen die Reichweite. Doch was passiert, wenn die rechtlichen Konsequenzen stärker ins Gewicht fallen als die positiven Effekte? Genau das zeigt der aktuelle Fall. Die Shop Apotheke muss sich nicht nur mit juristischen Vorwürfen auseinandersetzen, sondern auch mit der Frage, wie ihre Marke durch diese Negativschlagzeilen wahrgenommen wird. Die Verbraucher könnten den Eindruck gewinnen, dass das Unternehmen weniger auf Qualität und Service als auf aggressive Vermarktung setzt.
Auch die „Super Illu“ und der Burda-Verlag stehen in der Kritik, da ihre Verflechtung mit IhreApotheken.de die journalistische Neutralität infrage stellt. Ist es legitim, über einen Konkurrenten so prominent zu berichten, wenn man selbst wirtschaftliche Interessen in der Branche hat? Diese Fragen werfen ein Schlaglicht auf die Medienethik und die Herausforderungen, die mit der Berichterstattung über kontroverse Themen in einem wirtschaftlich sensiblen Umfeld einhergehen.
Für Apothekenbetreiber sollte der Fall ein Weckruf sein. Werbung im Gesundheitssektor erfordert Fingerspitzengefühl, Sachkenntnis und eine klare rechtliche Grundlage. Die gesetzliche Grauzone darf nicht zum Spielplatz für aggressive Marketingstrategien werden. Stattdessen sollten Apotheker auf Werte wie Vertrauen, Transparenz und hochwertige Beratung setzen. Gerade in der Gesundheitsbranche ist das Vertrauen der Kunden ein Kapital, das nicht durch kurzfristige Rabattaktionen aufs Spiel gesetzt werden sollte.
Zusätzlich sollten Apotheken stärker auf die Digitalisierung setzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Doch auch hier gilt: Transparenz und gesetzeskonformes Handeln sind unabdingbar. Einbindung in lokale Netzwerke, individuelle Beratung und das Angebot von Zusatzservices können den Unterschied machen. Der „Jauch-Rabatt“-Fall verdeutlicht, dass langfristiger Erfolg in der Apotheke nicht durch juristische Auseinandersetzungen, sondern durch nachhaltiges Wirtschaften erzielt wird.
Zukunftspakt Apotheke: Die stille Revolution in einer kriselnden Branche
Die Apotheken in Deutschland stehen unter massivem Druck. Mehr als 300 Schließungen jährlich, stagnierende Honorare und der unaufhaltsame Vormarsch von Versandapotheken stellen die Branche vor existenzielle Herausforderungen. Hinzu kommen zunehmende bürokratische Belastungen und der Mangel an politischer Unterstützung, die die Resilienz der Vor-Ort-Apotheken weiter schwächen. Inmitten dieser Krisenzeit bietet der „Zukunftspakt Apotheke“ von Noweda und dem Burda-Verlag eine vielversprechende Perspektive, die bislang von vielen unterschätzt wurde.
Der 2018 initiierte Zukunftspakt verfolgt ein klares Ziel: die Zukunftsfähigkeit der Apotheken in einer digitalen und wettbewerbsorientierten Welt zu sichern. Herzstück des Paktes ist die Online-Plattform „IhreApotheken.de“. Sie ermöglicht es Kunden, Medikamente online zu bestellen und innerhalb kürzester Zeit bei einer Apotheke in ihrer Nähe abzuholen. Im Gegensatz zu klassischen Versandapotheken bleibt so der lokale Bezug erhalten, während Kunden gleichzeitig von der Bequemlichkeit digitaler Bestellungen profitieren.
Doch der Zukunftspakt geht weit über diese Plattform hinaus. Er bietet ein umfassendes Paket aus Marketingtools, Schulungsprogrammen und einer stärkeren Vernetzung zwischen Apotheken und Kunden. Kampagnen wie „Einfach da“ haben bereits gezeigt, wie emotional und nachhaltig die Bedeutung der Apotheke vor Ort kommuniziert werden kann. Zusätzlich unterstützt der Pakt die Apotheken mit strategischen Analysen und digitaler Expertise, um sie langfristig für den Wettbewerb zu stärken. Dennoch zeigt sich, dass viele Apotheken die Potenziale des Paktes noch nicht vollständig nutzen. Gründe dafür sind oft fehlende Kapazitäten, Unsicherheiten im Umgang mit digitalen Tools oder auch ein mangelndes Bewusstsein für die Dringlichkeit digitaler Transformation.
Für Apothekenbetreiber ist es essenziell, die Chancen dieses Bündnisses zu erkennen und aktiv zu ergreifen. Das Zusammenspiel von digitaler Kundenbindung, schneller Warenverfügbarkeit und persönlichem Service kann einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bieten. Insbesondere in ländlichen Regionen, wo Apotheken oft die letzte Anlaufstelle für Gesundheitsversorgung darstellen, könnte der Zukunftspakt einen Rettungsanker darstellen.
Der „Zukunftspakt Apotheke“ ist ein ambitioniertes Projekt, das Vor-Ort-Apotheken in die Lage versetzen könnte, sich gegen die wachsende Konkurrenz durch Versandapotheken zu behaupten. Dennoch bleibt die Umsetzung eine Herausforderung, die sowohl von den Initiatoren des Paktes als auch von den Apotheken selbst Engagement erfordert. Denn die Stärke dieses Bündnisses liegt nicht allein in der Bereitstellung innovativer Werkzeuge, sondern in der Bereitschaft der Apotheken, diese aktiv einzusetzen.
Die Zurückhaltung vieler Apotheken ist verständlich. Der Alltag ist geprägt von Fachkräftemangel, hohen Arbeitslasten und immer neuen gesetzlichen Anforderungen. Hinzu kommt die Unsicherheit, ob Investitionen in digitale Lösungen auch tatsächlich die gewünschten Erträge bringen. Doch gerade in diesen schwierigen Zeiten ist Mut gefragt. Der Zukunftspakt bietet keine Garantie auf Erfolg, wohl aber eine solide Grundlage, um die eigene Position zu stärken. Die Plattform „IhreApotheken.de“ und die begleitenden Maßnahmen könnten ein Wendepunkt sein, wenn sie konsequent genutzt werden.
Politische Unterstützung ist bislang kaum in Sicht, und das macht Initiativen wie den Zukunftspakt umso bedeutender. Der Wandel im Gesundheitswesen lässt sich nicht aufhalten, und wer heute zögert, riskiert morgen den Anschluss. Apothekenbetreiber sollten die Chance ergreifen, nicht nur passiv Teilnehmer, sondern aktiv Mitgestalter dieser Entwicklung zu sein. Dabei ist auch die Rolle von Noweda und Burda nicht zu unterschätzen. Ihre Expertise und ihr Engagement bieten den Apotheken eine starke Rückendeckung.
Langfristig wird der Erfolg des Paktes davon abhängen, wie gut es gelingt, Apothekenbetreiber zu motivieren, die vorhandenen Instrumente anzuwenden, und gleichzeitig die politische Bedeutung der Vor-Ort-Apotheke im öffentlichen Diskurs zu stärken. Der „Zukunftspakt Apotheke“ ist ein Signal, dass Innovation und Tradition miteinander vereinbar sind – und dass Vor-Ort-Apotheken in einer digitalisierten Welt eine unverzichtbare Rolle spielen können, wenn sie bereit sind, diese anzunehmen.
Roche investiert 600 Millionen Euro in Bayern: Neue Impulse für Diagnostik und Forschung
Der Schweizer Pharmakonzern Roche investiert über 600 Millionen Euro in ein neues Diagnostik-Produktionszentrum in Penzberg, Bayern. In der 73 Meter langen, 41 Meter breiten und 37 Meter hohen Anlage sollen künftig diagnostische Einsatzstoffe wie Enzyme, Antikörper und Nukleotide produziert werden. Der Neubau ergänzt den bestehenden Standort Penzberg, der bereits als eines der größten Biotechnologiezentren Europas gilt und mehr als 7700 Mitarbeitende beschäftigt. Die Produktion im neuen Zentrum soll 2028 beginnen und zunächst 200 Arbeitsplätze schaffen.
An der feierlichen Grundsteinlegung nahmen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und weitere Vertreter aus Politik und Wirtschaft teil. Scholz lobte Deutschlands Potenzial in der Biotechnologie und betonte, dass die jüngsten Lockerungen bürokratischer Hürden ein wichtiger Schritt für die Branche waren. „Nationale und internationale Unternehmen haben mehr als sieben Milliarden Euro in den Pharmastandort Deutschland angekündigt“, sagte Scholz. Seit 2023 seien über 10.000 neue Arbeitsplätze in der Branche geschaffen worden.
Markus Söder hob die Bedeutung der Investition für Bayern hervor. Er bezeichnete Roche als „geiles Unternehmen“ und sprach von einer „Mega-Geschichte“, die den Technologiestandort Deutschland und insbesondere Bayern weltweit voranbringen werde. Penzberg erreiche mit dem Neubau ein neues Niveau an Spitzenmedizin „Made in Bavaria“. Die Investition sei ein starkes Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Bayern und werde entscheidend zur Weiterentwicklung der Medizinforschung beitragen.
Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte die Bedeutung Bayerns als Standort für die Pharma- und Biotechnologiebranche. Bereits im März hatte Roche in Penzberg ein Gentherapie-Entwicklungszentrum eröffnet. Der Freistaat unterstütze zusätzlich mit 40 Millionen Euro die Ansiedlung eines Fraunhofer-Standorts in der Nähe, um die enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie weiter auszubauen.
Das neue Produktionszentrum soll 2027 fertiggestellt werden. Trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen setzt Roche ein klares Zeichen für die Zukunft. Die Investition unterstreicht nicht nur die Bedeutung des Standorts, sondern auch das Engagement des Unternehmens für Innovation und Spitzenforschung in der Diagnostik.
Die Entscheidung von Roche, über 600 Millionen Euro in ein neues Diagnostik-Produktionszentrum in Bayern zu investieren, ist ein starkes Signal – nicht nur für den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern auch für die Zukunft der Medizinforschung weltweit. Penzberg, ohnehin ein Vorreiter der europäischen Biotechnologie, wird damit weiter gestärkt. Doch hinter dem Erfolg steht auch die Einsicht, dass bürokratische Hürden in der Vergangenheit das Wachstum der Branche ausgebremst haben. Es bedarf eines kontinuierlichen politischen Engagements, um die geschaffenen Rahmenbedingungen zu sichern und weiter auszubauen.
Die Rolle der Politik ist dabei entscheidend. Kanzler Scholz und Ministerpräsident Söder haben gleichermaßen erkannt, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung langfristig nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch gesellschaftliche Innovation fördern. Die Unterstützung durch den Freistaat und die geplante Zusammenarbeit mit der Fraunhofer-Gesellschaft sind wichtige Bausteine, um den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Industrie zu fördern.
Die Vision einer Spitzenmedizin „Made in Bavaria“ könnte Realität werden – vorausgesetzt, Politik und Wirtschaft ziehen auch in Zukunft an einem Strang. Roche zeigt, wie es gehen kann: mit Mut, Innovationskraft und einem klaren Bekenntnis zum Standort. Nun ist es an der Politik, diesen Weg zu ebnen und Deutschlands Potenzial in der Biotechnologie weiter zu entfalten.
RSV-Impfung: Schutz für Neugeborene und Entlastung des Gesundheitssystems
Mit Beginn der Erkältungssaison warnen Experten vor einer erneuten Welle von Atemwegserkrankungen, die vor allem durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht werden könnten. Bereits im vergangenen Jahr führte das Virus zu einer Überlastung von Kinderkliniken und Kinderarztpraxen. Besonders betroffen waren Säuglinge und Kleinkinder. Um eine Wiederholung dieses Szenarios zu vermeiden, rät Professor Dr. Holger Stepan, Leiter der Geburtsmedizin am Universitätsklinikum Leipzig, werdenden Eltern dringend, die verfügbaren Vorsorgemöglichkeiten auszuschöpfen.
Das RSV greift die Atemwege an, verursacht Entzündungen der Bronchien und kann in schweren Fällen zu Atemnot führen. Rund 50 bis 70 Prozent aller Säuglinge infizieren sich im ersten Lebensjahr mit dem Virus, zwei Drittel davon bereits innerhalb der ersten sechs Lebensmonate. „Je früher Neugeborene geschützt werden, desto geringer ist das Risiko schwerer Verläufe“, erklärt Stepan. Als effektivste Maßnahme empfiehlt er die Impfung gegen RSV während der Schwangerschaft. Diese kann ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel bis etwa vier Wochen vor der Geburt durchgeführt werden. „Die Impfung schützt nicht nur das Kind vom ersten Lebenstag an, sondern entlastet auch das Gesundheitssystem, da zusätzliche Termine für eine passive Immunisierung entfallen“, betont der Experte.
Neben der Impfung der Schwangeren wird auch die passive Immunisierung von Neugeborenen durch die Gabe spezifischer Antikörper von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Diese Maßnahme wurde seit Herbst 2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Eltern, die diese Möglichkeit nutzen möchten, sollten rechtzeitig Rücksprache mit Kinderärzten und Krankenkassen halten.
Die RSV-Impfung wird von zahlreichen medizinischen Fachgesellschaften unterstützt. Professor Stepan weist darauf hin, dass Schwangere sich von Frauenärztinnen und -ärzten beraten lassen sollten, um mögliche Bedenken auszuräumen. „Die Impfung während der Schwangerschaft ist sicher und schützt Mutter und Kind“, unterstreicht er. Über 30 Krankenkassen übernehmen bereits freiwillig die Kosten für die Impfung, was die Zugänglichkeit zusätzlich erleichtert.
Mit der konsequenten Nutzung dieser Präventionsmaßnahmen könnte die Belastung in Kliniken und Praxen deutlich reduziert werden. Der Schutz der Jüngsten und die Entlastung des medizinischen Personals sind das erklärte Ziel. Die Erkältungssaison stellt jedes Jahr eine Herausforderung dar – doch durch gezielte Vorsorge könnten viele Belastungen vermieden werden.
Der Appell zur RSV-Prävention könnte kaum dringlicher sein. Die Bilder überfüllter Kinderkliniken aus dem vergangenen Jahr sind noch frisch in Erinnerung. Dass es wirksame Mittel gibt, um Neugeborene und Kleinkinder vor schweren Infektionen zu schützen, ist ein Gewinn für die öffentliche Gesundheit, der konsequent genutzt werden muss.
Besonders die Impfempfehlung für Schwangere ist ein Fortschritt, der nicht nur dem Kind ab Geburt Schutz bietet, sondern auch den Eltern unnötige Zusatztermine und Sorgen erspart. Gleichzeitig profitieren die Kliniken, deren Ressourcen oft durch vermeidbare Fälle erschöpft werden. Es bleibt jedoch die Aufgabe der Politik, für eine flächendeckende Aufklärung zu sorgen und die Impfung weiter zu fördern.
Auch Krankenkassen müssen Verantwortung übernehmen und die Kostenübernahme für Schwangerenimpfungen vereinheitlichen. Die Prävention darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Die Gesundheit der Kleinsten ist ein gesellschaftliches Anliegen – eine stärkere Unterstützung ist dringend nötig.
Schrittweise Einführung der ePA: Was Apothekenbetreiber jetzt wissen müssen
Ab Januar 2024 beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Pilotregionen wie Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Ein zentraler Aspekt für Apothekenbetreiber ist die damit verbundene Umstellung der Arbeitsprozesse und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung der ePA. Mit dem bundesweiten Rollout ab Februar wird die ePA schrittweise ein fester Bestandteil des Gesundheitswesens, jedoch ohne Daten zu OTC-Präparaten in der ersten Phase.
Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass der Zugriff auf die ePA nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die ePA kann im Behandlungskontext eingesehen werden, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten in der Apotheke eingesteckt wird. Ohne diese physische Authentifizierung, wie etwa bei telefonischen Beratungen oder Einsätzen im Pflegeheim, ist der Zugriff ausgeschlossen. Apothekenmitarbeiter:innen haben standardmäßig Zugriff auf die Medikationsliste (eML) und die elektronische Impfdokumentation. Diese können im Rahmen einer Beratung aktualisiert oder ergänzt werden, jedoch nur innerhalb eines Zeitfensters von drei Tagen nach Einlesen der eGK.
Besonders relevant ist für Apothekenbetreiber, dass OTC-Daten zunächst nicht in der ePA hinterlegt werden. Auch die Einlösung von E-Rezepten über die E-Rezept-App oder QR-Codes, sowie Papierrezepten, erlaubt keinen direkten Zugriff auf die ePA. Hier müssen Apotheken die Gematik-Leitfäden genau prüfen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen. Für die Zukunft sollen Versicherte jedoch die Möglichkeit erhalten, OTC-Daten selbstständig in die ePA einzutragen.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf der technischen Infrastruktur. Apothekenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Systeme mit den Anforderungen der Telematik-Infrastruktur (TI) kompatibel sind. Regelmäßige Updates und Schulungen des Personals sind essenziell, um die Akzeptanz der ePA bei Patient:innen zu fördern und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Die schrittweise Einführung der ePA stellt Apothekenbetreiber vor neue Herausforderungen, aber auch Chancen. Die Möglichkeit, Medikationslisten und Impfstatus zentral zu verwalten, kann die Beratungskompetenz erheblich stärken. Gleichzeitig verdeutlicht die Umsetzung, wie wichtig die technische Ausstattung und die kontinuierliche Weiterbildung des Apothekenteams sind.
Allerdings wirft die aktuelle Begrenzung auf den physischen Zugriff über die eGK Fragen auf. In einer zunehmend digitalisierten Welt erscheint es nicht zeitgemäß, dass wichtige Funktionen wie der Zugriff auf die ePA bei telefonischen Beratungen ausgeschlossen sind. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, um die Flexibilität und Effizienz der ePA zu erhöhen.
Die Apotheken spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen, und ihre Integration in digitale Prozesse wie die ePA sollte entsprechend unterstützt werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Krankenkassen und der Gematik ist notwendig, um die ePA nicht nur technisch, sondern auch praktisch erfolgreich zu machen.
Startschwierigkeiten bei der ePA: Krankenhäuser fordern Anpassungen
Die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht vor einer entscheidenden Phase. Ab dem 15. Januar 2025 soll das digitale Gesundheitswerkzeug zunächst in ausgewählten Modellregionen ausgerollt werden, bevor es ab Februar bundesweit verfügbar sein soll. Doch bereits jetzt mehren sich Stimmen, die eine Verlängerung der Pilotphase fordern, um technische Probleme und organisatorische Herausforderungen zu bewältigen.
Besonders in den Krankenhäusern gibt es deutliche Vorbehalte. Laut einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) rechnet nur knapp die Hälfte der befragten Einrichtungen damit, dass die Hersteller der Krankenhausinformationssysteme (KIS) die notwendigen ePA-Module bis Ende des ersten Quartals 2025 bereitstellen können. Gleichzeitig schätzt die Hälfte der Kliniken, dass die vollständige Implementierung mehrere Monate bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen wird. Diese Unsicherheiten führen zu einer intensiven Diskussion über die Notwendigkeit einer verlängerten Testphase, um den Übergang reibungsloser zu gestalten.
Neben den Krankenhäusern äußern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Bedenken. Eine Erhebung des „PraxisBarometer Digitalisierung 2024“ zeigt, dass viele Praxen eine zusätzliche Arbeitsbelastung durch die ePA fürchten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert daher stabile Strukturen und zuverlässige digitale Systeme, um die ePA nicht als Hürde, sondern als Unterstützung im Praxisalltag erlebbar zu machen.
Auch die Apotheken stehen der neuen Technologie mit gemischten Gefühlen gegenüber. Die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, fordert klare Regelungen zur Honorierung der Apothekerleistungen im Rahmen der ePA. Ohne eine angemessene Vergütung, so Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, werde die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung stark eingeschränkt sein.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält jedoch an seinem Zeitplan fest. Zwar wurde den KIS-Herstellern mehr Zeit zur Bereitstellung der notwendigen Technik eingeräumt, doch die Bedenken der Krankenhäuser bleiben bestehen. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, appellierte an das Ministerium, die Pilotphase zu verlängern, um die Akzeptanz der ePA nicht durch technische oder organisatorische Schwierigkeiten zu gefährden. Besonders die Verbesserung der Versorgungsqualität, ein zentrales Ziel der ePA, hänge maßgeblich von einer erfolgreichen Einführung ab.
Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob die ePA wie geplant starten kann oder ob weitere Anpassungen notwendig sind. Klar ist jedoch, dass alle Beteiligten – von Krankenhäusern über Praxen bis hin zu Apotheken – auf eine enge Zusammenarbeit und klare Kommunikation angewiesen sind, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens erfolgreich voranzutreiben.
Die elektronische Patientenakte ist zweifellos ein bedeutender Schritt in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens. Doch der Weg dahin ist holpriger als erhofft. Die aktuellen Diskussionen zeigen, wie dringend eine stärkere Einbindung der Betroffenen in den Vorbereitungsprozess ist. Besonders die Krankenhäuser, die oft im Mittelpunkt der Patientenversorgung stehen, benötigen Planungssicherheit. Es reicht nicht, auf den Stichtag zu verweisen, wenn technische Lösungen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden.
Ebenso dürfen die Praxen und Apotheken nicht übergangen werden. Für sie wird die ePA nur dann eine Erfolgsgeschichte, wenn die Einführung ohne zusätzliche Belastungen gelingt. Die Forderung nach angemessener Honorierung für die Apotheker ist dabei nicht nur berechtigt, sondern essenziell, um ihre Motivation zur aktiven Teilnahme zu sichern.
Das Bundesgesundheitsministerium muss jetzt Führungsstärke beweisen. Eine verlängerte Pilotphase mag auf den ersten Blick wie ein Rückschritt wirken, könnte aber die Basis für einen langfristigen Erfolg schaffen. Vertrauen und Akzeptanz sind Schlüsselbegriffe – nicht nur bei den Patienten, sondern auch bei den Leistungserbringern. Eine überhastete Einführung der ePA könnte das Gegenteil bewirken und die Digitalisierungspläne auf Jahre hinaus belasten.
Barrierefreiheit im digitalen Raum: Apotheken vor einer neuen Herausforderung
Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die Apotheken und andere Dienstleister verpflichtet, digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können. Grundlage hierfür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt.
Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Websites, Apps und andere digitale Angebote ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen. Damit soll die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen an der digitalen Welt ermöglicht werden. Die Umsetzung erfolgt nach den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die klare technische Anforderungen vorgeben. Diese umfassen Aspekte wie die Wahrnehmbarkeit von Inhalten, die Bedienbarkeit mit unterschiedlichen Geräten, die Verständlichkeit der Sprache und die technische Robustheit der Angebote.
Für Apotheken bedeutet dies, ihre Internetauftritte umfassend zu überprüfen und anzupassen. Besonders wichtig sind Alternativtexte für Bilder, kontrastreiche Darstellungen und eine intuitive Navigation. Bereits hochgeladene Inhalte genießen Bestandsschutz, doch sobald Änderungen vorgenommen werden, müssen diese den neuen Anforderungen entsprechen. Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit können erste Mängel aufzeigen, doch häufig ist eine professionelle Unterstützung durch spezialisierte Agenturen notwendig. Anbieter wie eyeable helfen bei der Umsetzung der WCAG-Standards und stellen sicher, dass digitale Angebote rechtssicher und benutzerfreundlich gestaltet werden.
Die Anpassungen sind jedoch nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung. Sie bieten auch eine Chance, den Service für alle Kundengruppen zu verbessern. Angesichts einer alternden Gesellschaft und wachsender digitaler Ansprüche wird Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Apotheken, die frühzeitig handeln, können ihren digitalen Auftritt zukunftssicher gestalten und eine breitere Zielgruppe erreichen.
Trotz der klaren Vorgaben stellt die Umsetzung für viele Apotheken eine Herausforderung dar. Der Aufwand, technische und inhaltliche Anpassungen vorzunehmen, ist erheblich. Hinzu kommen finanzielle Belastungen, insbesondere für kleinere Apotheken. Dennoch könnte die Investition in barrierefreie Inhalte langfristig Vorteile bringen, nicht zuletzt durch eine stärkere Kundenbindung und ein positives Image.
Die neue Verpflichtung zur Barrierefreiheit im digitalen Raum ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie stellt nicht nur die Inklusion in den Vordergrund, sondern fördert auch die digitale Kompetenz von Apotheken. Dennoch bleibt die Umsetzung anspruchsvoll. Besonders kleinere Betriebe stehen vor der Herausforderung, die finanziellen und personellen Ressourcen für die Anpassungen bereitzustellen. Hier sind gezielte Unterstützungsmaßnahmen seitens der Politik und der Verbände gefragt.
Doch jenseits der rechtlichen Anforderungen birgt Barrierefreiheit auch Potenzial. Apotheken können ihre digitale Präsenz verbessern und sich als moderne Dienstleister positionieren, die allen Menschen Zugang zu ihren Angeboten ermöglichen. Die Anpassung an die WCAG-Standards ist daher nicht nur eine Pflicht, sondern eine Chance, neue Kundengruppen zu erreichen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Eine barrierefreie digitale Welt ist keine Vision, sondern eine Notwendigkeit. Apotheken sollten diese Herausforderung proaktiv angehen und zeigen, dass sie nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt Vorreiter für Inklusion und Serviceorientierung sein können.
Kontroverse um ABDA-Satzungsänderung: Macht der Hauptversammlung in Gefahr
Die geplante Änderung der Satzung der ABDA, die vorsieht, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung künftig nur noch sachgerecht zu berücksichtigen seien, hat erhebliche Unruhe im Berufsstand ausgelöst. Bereits während der ersten Beratungen zeigten sich einige Kammern skeptisch, fanden jedoch keine Mehrheit für ihre Position. Beim Deutschen Apothekertag im Oktober 2024 in München spitzte sich die Debatte zu: Die Delegierten verabschiedeten einen Ad-hoc-Antrag, der die Rücknahme der Änderung fordert. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie die Hauptversammlung als Vertretung der Basis gestärkt werden kann.
Dieser Antrag wird am 11. Dezember in der ABDA-Mitgliederversammlung diskutiert. Allerdings werfen Kritiker der geplanten Satzungsänderung Zweifel auf, wie offen diese Debatte tatsächlich geführt wird. Bereits im Vorfeld sollen die Mitglieder über eine Anpassung der Geschäftsordnung der Hauptversammlung abstimmen, die der Satzungsänderung angepasst ist. Dieser Umstand sorgt bei Gegnern für zusätzlichen Unmut.
Peter Stahl, Präsident der Apothekerkammer Rheinland-Pfalz, gehört zu den ersten Kritikern der Satzungsänderung. Er äußerte bereits während der Beratungen Bedenken, konnte jedoch keine Mehrheit gewinnen. Nach der demokratischen Entscheidung akzeptierte er die neue Linie, bleibt aber bei seiner grundsätzlichen Skepsis. Ähnlich äußerte sich Martin Braun, Präsident der Apothekerkammer Baden-Württemberg, der ebenfalls mit Bauchschmerzen zustimmte, nachdem redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden. Beide Kammerpräsidenten betonten jedoch, dass sie ihre kritische Haltung verteidigen werden, sollte die Diskussion erneut eröffnet werden.
Einen Schritt weiter geht Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Sie kündigte an, sich bei der Sitzung am 11. Dezember für die Rücknahme der Satzungsänderung einzusetzen. Sie sieht in der Hauptversammlung ein zentrales Organ der Basisvertretung, dessen Einfluss nicht geschwächt werden dürfe. Funke plädiert für eine stärkere politische Teilhabe und betont, dass der Rückhalt des Berufsstandes maßgeblich von Mitbestimmung und Transparenz abhänge.
Auf der anderen Seite verteidigen viele Standespolitikerinnen und -politiker die Satzungsänderung weiterhin. Kritiker sehen hierin eine zentral gesteuerte Kommunikationsstrategie, die sich in einem ähnlichen Sprachgebrauch vieler Unterstützer zeigt. Dennoch scheint die Kritik Wirkung zu zeigen: Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, räumte kürzlich ein, dass die Beweggründe für die Satzungsänderung unzureichend vermittelt wurden und es weiterhin Diskussionsbedarf gebe.
Der Ausgang der Sitzung bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Frage nach der Rolle der Hauptversammlung grundlegende Fragen zur innerverbandlichen Demokratie und zur Struktur der ABDA aufwirft. Der Umgang mit diesen Themen wird entscheidend für das Vertrauen der Basis und die politische Handlungsfähigkeit des Verbandes sein.
Die Debatte um die Satzungsänderung der ABDA ist mehr als eine juristische Feinheit – sie ist ein Lackmustest für die innerverbandliche Demokratie und den politischen Rückhalt innerhalb des Berufsstandes. Die Hauptversammlung ist nicht nur Symbol, sondern auch Instrument der Basisvertretung. Ihre Entscheidungen zu entwerten, sendet ein falsches Signal an die Apothekerinnen und Apotheker, deren Engagement für die Standespolitik ohnehin schwindet.
Wenn die ABDA in Zeiten wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten erfolgreich sein will, muss sie auf Transparenz und breite Teilhabe setzen. Die Satzungsänderung mag aus Sicht der Funktionärsebene sinnvoll erscheinen, doch sie birgt das Risiko, die Distanz zwischen Basis und Führung weiter zu vergrößern. Statt einer Entmachtung braucht es eine Stärkung der Hauptversammlung – nicht nur aus demokratischen Prinzipien, sondern auch aus strategischen Gründen. Der Verband kann es sich nicht leisten, das Vertrauen der Basis zu verlieren.
Die Sitzung am 11. Dezember bietet die Gelegenheit, diesen Kurs zu korrigieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Zeichen der Zeit erkennen und den Dialog mit der Basis suchen, statt starre Hierarchien zu zementieren.
Inkontinenzversorgung: Vertrag zwischen BAV und AOK Bayern endet endgültig
Der Bayerische Apothekerverband (BAV) und die AOK Bayern beenden ihren Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich zum 31. Januar 2025. Wie der BAV in einem Rundschreiben bekanntgab, scheiterten Verhandlungen über eine Anpassung der Pauschale, wodurch ein neuer Vertrag nicht zustande kommt. Apotheken, die weiterhin Patienten versorgen möchten, können künftig nur individuelle Einzelverträge mit der AOK Bayern abschließen.
Bereits im Juni 2024 hatte der BAV den bestehenden Vertrag zum 30. Juni 2024 gekündigt. Damit die Versorgung der Patienten gewährleistet bleibt, galt der Vertrag vorläufig weiter. Nach intensiven Gesprächen zwischen den beiden Vertragspartnern wurde jedoch klar, dass keine Einigung erzielt werden kann. Der BAV begründet diesen Schritt mit der unzureichenden Vergütung: Die aktuellen Pauschalen von 19,08 Euro netto beziehungsweise 22,71 Euro brutto seien angesichts gestiegener Kosten nicht mehr tragbar. Besonders die Preise für Rohstoffe, Logistik, Energie und Personal seien erheblich gestiegen und würden nicht ausreichend berücksichtigt.
Bis zum 31. Januar 2025 bleibt der Vertrag in seiner bisherigen Form bestehen. Ab dem 1. Februar 2025 verlieren die Regelungen ihre Gültigkeit. Apotheken dürfen dann keine Verordnungen mehr auf Basis des BAV-Vertrags abrechnen, selbst wenn der Versorgungszeitraum über diesen Stichtag hinausgeht. Apotheken, die Patienten der AOK Bayern weiterhin betreuen möchten, müssen sich für einen Einzelvertrag entscheiden. Diese Regelung soll auch künftig die aufzahlungsfreie Versorgung garantieren. Die vom BAV kritisierte Pauschale von 20,59 Euro netto bleibe dabei jedoch unverändert, was der Verband als langfristig unwirtschaftlich einstuft.
Die AOK Bayern hat angekündigt, betroffene Apotheken schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren, um bis zum 10. Dezember 2024 verbindliche Rückmeldungen einzuholen. Apotheken müssen entscheiden, ob sie die Versorgung einstellen oder die Bedingungen eines Einzelvertrags akzeptieren möchten. Apotheken, die sich gegen einen Vertrag entscheiden, dürfen ab Februar 2025 keine Verordnungen mehr beliefern oder abrechnen. Die Krankenkasse will ihre Versicherten über mögliche Änderungen in der Versorgung informieren.
Die Vertragsbeendigung könnte zu Versorgungsengpässen führen, da viele Apotheken die Einzelverträge wegen der kritisierten Vergütung möglicherweise ablehnen. Der BAV sieht die Entscheidung jedoch als notwendige Konsequenz, um den wirtschaftlichen Druck von den Mitgliedsapotheken zu nehmen.
Das Scheitern der Verhandlungen zwischen dem BAV und der AOK Bayern zeigt einmal mehr, wie angespannt die Situation im Gesundheitswesen ist. Apotheken kämpfen mit steigenden Kosten, während die Vergütung oft stagnierend bleibt. Der Entschluss des BAV, den Vertrag zu beenden, mag hart erscheinen, ist jedoch ein notwendiger Schritt, um auf die wirtschaftliche Realität hinzuweisen. Ohne angemessene Pauschalen wird es für Apotheken immer schwieriger, eine qualitativ hochwertige Versorgung aufrechtzuerhalten.
Die Entscheidung, auf Einzelverträge umzusteigen, verschiebt die Verantwortung auf die Apotheken und schafft zusätzliche Bürokratie. Es bleibt fraglich, ob die AOK Bayern damit langfristig eine flächendeckende Versorgung sicherstellen kann. Für die Versicherten könnte dies zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit führen, während Apotheken vor einem Dilemma stehen: Entweder sie akzeptieren unwirtschaftliche Konditionen oder ziehen sich aus der Versorgung zurück.
Die Politik ist gefordert, hier regulierend einzugreifen. Eine umfassende Reform der Hilfsmittelversorgung, die sowohl Patienten als auch Leistungserbringer angemessen berücksichtigt, ist längst überfällig. Andernfalls könnte die Versorgungssituation gerade in ländlichen Regionen weiter unter Druck geraten.
Lenacapavir: Ein Wendepunkt in der HIV-Prävention
Lenacapavir, ein vielversprechender Kapsid-Inhibitor, hat in einer zweiten Phase-III-Studie (PURPOSE 2) erneut seine Wirksamkeit zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) bewiesen. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass das Medikament das Risiko einer HIV-Infektion um beeindruckende 96 Prozent reduziert. Damit untermauert Lenacapavir seinen Ruf als potenzieller „Game Changer“ im weltweiten Kampf gegen Aids.
Bereits in der PURPOSE-1-Studie, deren Ergebnisse im Juli veröffentlicht wurden, überzeugte Lenacapavir bei sexuell aktiven Cisgender-Frauen in Subsahara-Afrika. Das subkutan alle sechs Monate verabreichte Medikament verhinderte in der Studiengruppe sämtliche HIV-Infektionen, während in den Kontrollgruppen, die auf orale PrEP-Methoden setzten, Infektionen registriert wurden. PURPOSE 2 erweiterte die Untersuchungen nun auf Cisgender- und Transgender-Männer, Transgender-Frauen sowie nicht-binäre Personen. Die Studie, die in sieben Ländern auf vier Kontinenten durchgeführt wurde, bestätigte die hohe Wirksamkeit des Medikaments.
In der Lenacapavir-Gruppe kam es zu nur zwei HIV-Infektionen, während in der Vergleichsgruppe mit einer täglichen Einnahme von Emtricitabin/Tenofovirdisoproxilfumarat (Truvada® oder Generika) neun Infektionen dokumentiert wurden. Neben der reduzierten Infektionsrate überzeugte Lenacapavir auch durch eine hohe Adhärenz. Die meisten Teilnehmenden hielten die notwendigen Injektionstermine ein, während die Therapietreue bei der täglichen Einnahme von PrEP-Medikamenten deutlich abnahm.
Nebenwirkungen waren bei beiden Prophylaxe-Methoden ähnlich, wenngleich in der Vergleichsgruppe eine Abnahme der glomerulären Filtrationsrate festgestellt wurde. Die Ergebnisse zeigen jedoch auch Herausforderungen. So könnten Resistenzen entstehen, wenn Lenacapavir nach Absetzen noch im Blut nachweisbar ist. Laut Experten sei eine Übergangsmedikation in solchen Fällen notwendig.
Ein zentrales Hindernis bleibt der Preis. In der HIV-Behandlung kostet Lenacapavir derzeit etwa 42.000 US-Dollar jährlich. Für die PrEP liegen keine Angaben vor, doch Länder mit mittlerem Einkommen, wie Brasilien und Peru, könnten von der Versorgung ausgeschlossen sein. Experten fordern hier Nachbesserungen vom Hersteller Gilead, um Lenacapavir global verfügbar zu machen. In Deutschland ist derzeit unklar, ob das Medikament zugelassen und von den Krankenkassen erstattet wird.
Lenacapavir hat das Potenzial, die HIV-Prävention zu revolutionieren. Doch hohe Kosten, eingeschränkte Verfügbarkeit und mögliche Resistenzen könnten seine Durchsetzung bremsen. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob es gelingt, diese Herausforderungen zu bewältigen und Lenacapavir als Standard in der HIV-PrEP zu etablieren.
Die Ergebnisse der PURPOSE-2-Studie lassen keinen Zweifel: Lenacapavir ist eine wegweisende Entwicklung in der HIV-Prävention. Mit nur zwei Injektionen jährlich könnte es die Therapietreue revolutionieren und die Zahl der HIV-Neuinfektionen drastisch senken. Doch jede Innovation bringt Herausforderungen mit sich.
Die größte Hürde ist der Preis. Wenn ein Medikament nicht bezahlbar ist, bleibt sein Potenzial ungenutzt. Hersteller Gilead muss hier Verantwortung übernehmen und globale Zugänglichkeit sicherstellen. Vor allem in Ländern mit mittlerem Einkommen, die von HIV besonders betroffen sind, darf Lenacapavir nicht unerreichbar bleiben.
Auch mögliche Resistenzen erfordern Wachsamkeit. Ohne klare Übergangsstrategien könnten infizierte Personen resistente Viren entwickeln, die die bisherigen Fortschritte gefährden. Es liegt nun an der globalen Gemeinschaft, Regierungen und Herstellern, diese Probleme zu adressieren.
Lenacapavir bietet eine Chance, die Aids-Epidemie bis 2030 zu beenden. Doch diese Chance darf nicht an ökonomischen und logistischen Hürden scheitern. Die Welt braucht Lösungen, die für alle zugänglich sind – nur dann wird Lenacapavir seinem Ruf als „Game Changer“ gerecht.
Ringelröteln: Harmlos für die meisten, riskant für einige
Ringelröteln, auch als „fünfte Krankheit“ bekannt, sind eine weit verbreitete Infektionserkrankung, die besonders Kinder betrifft. Der Name verweist auf die Ausschlagkrankheiten im Kindesalter, darf jedoch nicht mit den Röteln verwechselt werden, da unterschiedliche Erreger verantwortlich sind. Ringelröteln werden durch das Parvovirus B19 verursacht, eines der kleinsten bekannten Viren, das erstmals 1975 in einer Blutkonserve entdeckt wurde.
Die Übertragung des Virus erfolgt vor allem über Tröpfcheninfektion, etwa beim Husten oder Niesen, seltener über kontaminierte Gegenstände oder Blutprodukte. Typischerweise tritt die Krankheit in Winter- und Frühjahrsmonaten auf. Schätzungsweise 40 bis 50 Prozent der Jugendlichen bis zum Alter von 15 Jahren haben Antikörper gegen das Virus. Bei Erwachsenen steigt die Durchseuchungsrate auf bis zu 80 Prozent. Einmal infiziert, besteht lebenslange Immunität.
Die Infektion verläuft bei den meisten Menschen mild oder symptomlos. Bei auftretenden Symptomen beginnt die Krankheit oft mit grippeähnlichen Beschwerden wie Fieber, Unwohlsein, Kopfschmerzen und leichtem Durchfall. Nach wenigen Tagen folgt das markante Symptom: ein feurig-roter Ausschlag, der meist die Wangen betrifft und den Eindruck eines „Backenstreichs“ erweckt. Der Ausschlag kann sich auf Schultern, Arme und Oberschenkel ausbreiten und eine girlandenartige Form annehmen. Er verblasst in der Regel nach etwa zehn Tagen, kann jedoch durch Wärme, Stress oder Sonnenlicht erneut aufflammen.
Besonders gefährdet sind Schwangere ohne bestehende Immunität. Eine Infektion während der Schwangerschaft kann das ungeborene Kind schwer schädigen. Das Virus greift die Bildung roter Blutkörperchen an und kann in 5 bis 10 Prozent der Fälle zu Fehlgeburten oder schwerwiegenden Komplikationen wie Hydrops fetalis führen. Schwangeren wird empfohlen, bei Kontakt mit Infizierten ärztlichen Rat einzuholen. Eine engmaschige Überwachung des Fötus kann erforderlich sein, und in schweren Fällen kann eine intrauterine Bluttransfusion lebensrettend sein.
Eine spezifische Therapie gegen das Parvovirus B19 gibt es nicht. Die Behandlung beschränkt sich auf symptomatische Maßnahmen wie fiebersenkende Medikamente oder Hautpflegeprodukte. Eine Impfung existiert nicht, weshalb Prävention durch Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen besonders wichtig ist. Epidemien in Schulen oder Kindergärten machen deutlich, wie rasch sich das Virus verbreiten kann.
Trotz seiner meist harmlosen Natur ist das Virus ein unterschätztes Risiko für gefährdete Gruppen. Eine Sensibilisierung für die Krankheit, insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaften, bleibt entscheidend.
Die Ringelröteln führen bei den meisten Betroffenen nur zu einem vorübergehenden Unwohlsein, bergen jedoch für bestimmte Gruppen erhebliche Risiken. Der Umstand, dass es weder eine spezifische Therapie noch eine Impfung gegen das Parvovirus B19 gibt, verdeutlicht den Handlungsbedarf im Bereich der Prävention. Hygienemaßnahmen allein sind keine Garantie dafür, dass gefährdete Personen geschützt werden. Gerade Schwangere und immungeschwächte Menschen benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Es stellt sich die Frage, warum die Entwicklung eines Impfstoffs bislang nicht vorangetrieben wurde. Angesichts der potenziell tödlichen Folgen für ungeborene Kinder sollten Forschung und öffentliche Gesundheitspolitik hier eine höhere Priorität setzen. Schulen, Kindergärten und andere Gemeinschaftseinrichtungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Aufklärung über die Erkrankung und der Minimierung von Infektionsrisiken.
Der rote Hautausschlag mag harmlos wirken, doch dahinter verbirgt sich ein Virus mit erheblichem Schadenpotenzial für die Schwächsten unserer Gesellschaft. Es liegt in unserer Verantwortung, das Bewusstsein für Ringelröteln zu schärfen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Nur so können wir eine vermeidbare Belastung für Betroffene und das Gesundheitssystem reduzieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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