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  • 27.11.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Risiken und Fortschritt vereint
    27.11.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Risiken und Fortschritt vereint
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken stehen vor vielfältigen Herausforderungen, von Retaxationen und Cyberangriffen bis hin zu neuen Risiken bei Ersatzverordnungen....

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Risiken und Fortschritt vereint

 

Apotheken, Digitalisierung und nachhaltige Lösungen im Wandel der Gesundheitsversorgung

Apotheken stehen vor vielfältigen Herausforderungen, von Retaxationen und Cyberangriffen bis hin zu neuen Risiken bei Ersatzverordnungen. Grenzüberschreitende E-Rezepte scheitern an praktischen Hürden, während Nachhaltigkeit in der Diabetes-Therapie zunehmend an Bedeutung gewinnt. Rechtliche Konflikte, wie der Prozess um den Verkauf von Paxlovid, und die unzureichende Versorgung von Long-COVID-Betroffenen verdeutlichen bestehende Defizite im Gesundheitswesen. Gleichzeitig stoßen Präventionsangebote in Apotheken auf Widerstand der Kassenärzte, während neue Notdienstsysteme und Sanierungsprojekte wie das Zentrallaboratorium der Apotheker zukunftsweisende Reformen anstoßen. Ansätze wie therapeutisches Schreiben zeigen, wie individuelle Methoden zur mentalen Gesundheit beitragen können und die gesellschaftlichen Herausforderungen von Digitalisierung bis Nachhaltigkeit ergänzen.

 

Lückenlos abgesichert: Risiken meistern, Apotheken stärken

Apothekenbetreiber stehen heute vor einer Vielzahl an Herausforderungen, die nicht nur den Betrieb gefährden, sondern auch existenzielle Risiken mit sich bringen. Von Retaxationen über Cyberangriffe bis hin zu Vermögensschäden – die Bandbreite potenzieller Gefahren ist groß. Die Bedeutung branchenspezifischer Versicherungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Apotheken zugeschnitten sind, wächst daher stetig.

Ein besonders kritischer Bereich ist die Absicherung von Vermögensschäden. Fehler in der Rezeptabrechnung, die versehentliche Herausgabe falscher Medikamente oder nicht erfüllte Dokumentationspflichten können zu erheblichen Rückforderungen der Krankenkassen führen. Solche finanziellen Belastungen sind häufig existenzbedrohend, insbesondere für kleinere Apotheken. Eine Vermögensschadenversicherung, die gezielt auf diese Risiken ausgelegt ist, bietet Betreibern eine dringend benötigte Absicherung.

Auch die Gefahr durch Cyberangriffe darf nicht unterschätzt werden. Die Digitalisierung, vor allem die Einführung des E-Rezepts, hat den Apothekenalltag zwar effizienter gestaltet, gleichzeitig aber auch neue Angriffsflächen geschaffen. Hackerangriffe auf Apotheken können sensible Patientendaten gefährden oder Betriebsunterbrechungen durch Systemausfälle verursachen. Eine Cyberversicherung, die nicht nur die finanziellen Folgen eines Angriffs abdeckt, sondern auch präventive Maßnahmen wie IT-Sicherheitsaudits fördert, ist in der heutigen Zeit unverzichtbar.

Ein weiterer Vorteil branchenspezifischer Versicherungen ist die automatische Mitversicherung sämtlicher zum Schadenszeitpunkt verfügbaren Deckungserweiterungen. Diese innovativen Lösungen entlasten Apothekenbetreiber von der ständigen Anpassung ihrer Policen an neue Risiken. Sie gewährleisten einen lückenlosen Schutz, auch bei unvorhersehbaren Entwicklungen.

Die Priorisierung von Versicherungen ist ein entscheidender Faktor für eine effektive Risikovorsorge. Der Schutz vor existenziellen Risiken wie Vermögens- und Cyberangriffsschäden sollte dabei im Vordergrund stehen, gefolgt von klassischen Sach- und Haftpflichtversicherungen. Ergänzend dazu sind Policen, die Betriebsunterbrechungen abdecken, besonders in Krisenzeiten essenziell.

Ein regelmäßiger Versicherungscheck ist unverzichtbar, um die Absicherung auf dem neuesten Stand zu halten. Gesetzliche Änderungen, neue technische Entwicklungen und sich wandelnde betriebliche Anforderungen können schnell zu Deckungslücken führen, die Apothekenbetreiber vermeiden müssen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anbietern, die die branchenspezifischen Anforderungen kennen, ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor.

Ein umfassender Versicherungsschutz geht jedoch über die finanzielle Sicherheit hinaus. Er schafft die Grundlage für einen störungsfreien Betrieb, in dem sich Apothekenbetreiber voll und ganz auf die Versorgung ihrer Kunden konzentrieren können. Vor dem Hintergrund der wachsenden Risiken ist es unerlässlich, dass Betreiber frühzeitig handeln und in einen umfassenden, zukunftssicheren Schutz investieren.

Die Risiken, denen Apotheken heute ausgesetzt sind, haben sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Wo früher klassische Schäden wie Einbruch oder Feuer im Fokus standen, bestimmen heute finanzielle Risiken und Cyberbedrohungen die Prioritäten. Die Vermögensschadenversicherung ist in diesem Kontext ein unverzichtbares Instrument, um Apotheken vor den finanziellen Folgen von Retaxationen oder Abrechnungsfehlern zu schützen. Ohne diese Absicherung riskieren Betreiber nicht nur ihre wirtschaftliche Existenz, sondern auch ihren guten Ruf.

Die zunehmende Digitalisierung hat die Anforderungen an Apotheken erheblich verändert. Die Einführung des E-Rezepts und die verstärkte Nutzung digitaler Abrechnungssysteme haben den Betrieb effizienter gemacht, ihn aber gleichzeitig auch anfälliger für Cyberangriffe. Die Vorstellung, dass Apotheken für Hacker uninteressant sein könnten, ist ein gefährlicher Trugschluss. Gerade sensible Patientendaten und das Wissen um den täglichen Bedarf an Medikamenten machen Apotheken zu lohnenden Zielen. Hier bietet eine Cyberversicherung nicht nur finanziellen Schutz, sondern ermöglicht es Betreibern auch, durch präventive Maßnahmen wie regelmäßige IT-Sicherheitsaudits ihre Systeme sicherer zu machen.

Die automatische Mitversicherung von Deckungserweiterungen ist ein weiterer wesentlicher Vorteil branchenspezifischer Versicherungen. Betreiber müssen sich nicht ständig um die Aktualisierung ihrer Policen kümmern und können sicher sein, dass sie auch gegen neuartige Risiken geschützt sind. Diese Flexibilität ist in einer dynamischen Branche wie der Apothekenwelt von unschätzbarem Wert.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch nicht allein in der Wahl der richtigen Versicherungsprodukte. Es geht ebenso darum, diese regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Gesetzliche Neuerungen oder neue technische Standards können schnell dazu führen, dass bestehende Policen nicht mehr ausreichen. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Experten, die den Markt und die spezifischen Anforderungen von Apotheken kennen, ist daher essenziell.

Apothekenbetreiber tragen eine große Verantwortung – für ihre Kunden, ihre Mitarbeiter und die finanzielle Stabilität ihres Betriebs. Der Aufbau eines umfassenden Versicherungsschutzes ist dabei keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Er bietet nicht nur Sicherheit im Alltag, sondern auch die Grundlage, um den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu begegnen. Nur wer frühzeitig handelt und strategisch absichert, bleibt auch in unsicheren Zeiten handlungsfähig und erfolgreich.

 

Ersatzverordnungen: Retax-Falle durch Statusänderung alarmiert Apotheken

Die Apothekenlandschaft in Deutschland sieht sich einer neuen Retax-Falle gegenüber, die erhebliche finanzielle Risiken birgt. Laut einem aktuellen Schreiben der ABDATA, das auf Angaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) basiert, drohen Apotheken empfindliche Retaxationen, wenn sie elektronische Ersatzverordnungen (E-Rezepte) nachträglich als solche kennzeichnen. Diese Praxis, die bisher technisch möglich war, wird zunehmend von Krankenkassen beanstandet.

Ersatzverordnungen sind notwendig, wenn ein Arzneimittel aufgrund eines Rückrufs oder einer behördlichen Einschränkung nicht mehr verwendet werden darf. Gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V sind solche Verordnungen zuzahlungsfrei und müssen von der ausstellenden Ärztin oder dem Arzt entsprechend gekennzeichnet werden. Doch in der Praxis kommt es immer wieder vor, dass dieser Hinweis auf dem Rezept fehlt.

Die Technische Kommission des DAV hatte bisher erlaubt, dass Apotheken die Kennzeichnung eigenständig ergänzen können, um den Patienten schnell zu helfen. Doch wie sich gezeigt hat, eröffnet diese Korrekturmöglichkeit ein hohes Retaxationsrisiko. Krankenkassen könnten argumentieren, dass die Apotheken unrechtmäßig in die Verordnung eingegriffen haben. Der DAV empfiehlt daher dringend, diese Funktion aus den Apothekensystemen zu entfernen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Dieses Vorgehen stellt die Apotheken vor ein Dilemma. Einerseits möchte man im Sinne der Patienten agieren und Versorgungslücken schließen, andererseits wachsen die Risiken für finanzielle Einbußen durch Retaxationen. Die ABDATA appelliert an die Apotheken, besonders wachsam zu sein und die Kommunikation mit den verordnenden Arztpraxen zu intensivieren.

Auch die Absicherung gegen Retaxationen rückt verstärkt in den Fokus. Eine umfassende Retax-Versicherung gegen Vermögensschäden wird zunehmend als unverzichtbar angesehen, da Retaxationen in der Praxis nicht selten vorkommen und oft auf kleine formale Fehler zurückzuführen sind. Apothekenbetreiber stehen damit vor der Herausforderung, interne Prozesse zu optimieren und gleichzeitig ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Die aktuelle Entwicklung zeigt einmal mehr, wie sehr bürokratische Vorgaben den Alltag von Apotheken erschweren können. Die Nachbesserung fehlender Kennzeichnungen durch Apotheken mag technisch hilfreich sein, rechtlich jedoch bleibt sie eine Gratwanderung. Stattdessen müssten die verordnenden Arztpraxen stärker in die Verantwortung genommen werden, die gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass Apotheken die Fehler anderer Instanzen ausbügeln und dafür mit Retaxationen abgestraft werden.

Die Empfehlung des DAV, die Korrekturmöglichkeit abzuschalten, ist konsequent, zeigt aber auch die begrenzten Handlungsoptionen der Branche. Letztlich bleibt der Druck auf die Apotheken bestehen, sich mit den Krankenkassen auseinanderzusetzen und zugleich die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Hier wäre eine stärkere politische Unterstützung nötig, um die ohnehin herausfordernden Bedingungen für Apothekenbetreiber zu verbessern. Es darf nicht sein, dass bürokratische Fallstricke die Existenz von Apotheken gefährden, während die Patientenversorgung darunter leidet.

 

Grenzüberschreitende E-Rezepte: Vision und Realität im digitalen Gesundheitswesen

Das elektronische Rezept (E-Rezept) hat sich in Deutschland als digitale Alternative zum klassischen Papierrezept etabliert und soll langfristig die Gesundheitsversorgung effizienter und moderner gestalten. Doch bei grenzüberschreitenden E-Rezepten zeigt sich, wie weit Anspruch und Realität im digitalen Gesundheitswesen auseinanderliegen. Besonders in Grenzregionen und bei der Behandlung von Reisenden innerhalb der EU bleibt die Frage, wie E-Rezepte in deutschen Apotheken eingelöst werden können, derzeit unbeantwortet.

Rechtlich sind die Grundlagen eigentlich klar geregelt: Innerhalb der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind ärztliche Verschreibungen grundsätzlich gültig, unabhängig davon, ob sie in Papierform oder elektronisch vorliegen. Entscheidend ist, dass die Verschreibung alle erforderlichen Angaben enthält, wie sie etwa durch die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorgegeben sind. Auch die Schweiz ist durch nationale Regelungen eingebunden: In Deutschland werden schweizerische Rezepte gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) denen aus EU- und EWR-Ländern gleichgestellt, solange sie die vorgeschriebenen Daten enthalten. Einschränkungen gibt es jedoch bei Betäubungsmittelrezepten und T-Rezepten, die besonderen Formvorschriften unterliegen.

Technisch zeigt sich jedoch ein weitaus komplexeres Bild. Während in Deutschland die gematik für die digitale Gesundheitsinfrastruktur verantwortlich ist, verfügen alle EU-Mitgliedstaaten über eigene, voneinander unabhängige Systeme. Eine interoperable Schnittstelle, die den Austausch zwischen diesen Infrastrukturen ermöglicht, gibt es bislang nicht. Dies führt dazu, dass ausländische E-Rezepte derzeit in deutschen Apotheken nur selten und unter großem Aufwand beliefert werden können. Um diese Lücke zu schließen, arbeitet die Europäische Union an der Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space, EHDS). Kernstück dieses Vorhabens ist die Plattform „MyHealth@EU“, die einen sicheren, grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten, einschließlich E-Rezepten, ermöglichen soll.

Bereits 14 europäische Länder, darunter Nachbarn wie Frankreich, die Niederlande und Luxemburg, sind an „MyHealth@EU“ beteiligt. Die Plattform soll sicherstellen, dass Patienten während einer Reise innerhalb der EU dieselbe Gesundheitsversorgung erhalten können wie in ihrem Heimatland. Dafür müssen nationale Systeme über sogenannte „National Contact Points for eHealth“ (NCPeH) an die EU-weite Plattform angebunden werden. In Deutschland wird dieser Prozess von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) koordiniert. Erste Tests zur Integration von E-Rezepten und Patientenkurzakten laufen bereits, doch eine flächendeckende Umsetzung ist frühestens ab Ende 2025 zu erwarten.

Bis dahin bleibt die Nutzung von Zwischenlösungen unvermeidlich. Die EU empfiehlt, dass Ärztinnen und Ärzte zusätzlich zur elektronischen Verordnung einen Papierausdruck des Rezepts erstellen, um die Einlösung im Ausland zu erleichtern. Für Apotheken bedeutet dies, weiterhin auf hybride Prozesse angewiesen zu sein, die sowohl digitale als auch analoge Elemente kombinieren. Gleichzeitig müssen Apothekenpersonal und Patienten auf die technischen und rechtlichen Herausforderungen hingewiesen werden, um Frustration und Verzögerungen zu vermeiden.

Trotz aller Bemühungen ist die Umsetzung des EHDS kein Selbstläufer. Die Erfahrungen mit der Digitalisierung in Deutschland zeigen, dass komplexe Projekte oft länger dauern und höhere Kosten verursachen als geplant. Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, flexibel zu bleiben und sich auf mögliche Verzögerungen einzustellen. Es bleibt abzuwarten, ob die ehrgeizigen Ziele der EU, bis 2025 eine nahezu flächendeckende Anbindung zu schaffen, tatsächlich erreicht werden können.

Die grenzüberschreitende Einlösung von E-Rezepten könnte einen Meilenstein in der europäischen Gesundheitsversorgung darstellen. Sie verspricht nicht nur eine erhebliche Erleichterung für Patientinnen und Patienten, sondern auch eine engere Verzahnung der nationalen Gesundheitssysteme. Doch die Realität zeigt, dass wir noch weit von diesem Ideal entfernt sind. Die aktuellen Herausforderungen sind sowohl technischer als auch organisatorischer Natur und offenbaren Schwächen, die in einem digitalisierten Europa längst überwunden sein sollten.

Für Apothekenbetreiber ist die Situation besonders herausfordernd. Einerseits müssen sie den Spagat zwischen Patientenservice und rechtlichen Anforderungen meistern, andererseits fehlt es an einer klaren Perspektive, wann und wie die notwendige Infrastruktur verfügbar sein wird. Die Empfehlung, zusätzlich zur elektronischen Verordnung einen Papierausdruck zu erstellen, zeigt deutlich, wie unausgereift das aktuelle System ist. Dies bedeutet nicht nur Mehrarbeit für die ausstellenden Ärztinnen und Ärzte, sondern auch zusätzliche Unsicherheit für Apotheken, die sich auf hybride Prozesse einstellen müssen.

Auch die politischen Rahmenbedingungen lassen zu wünschen übrig. Obwohl die EU mit dem EHDS ein ambitioniertes Projekt verfolgt, bleibt die Umsetzung schleppend. Die Verantwortung hierfür liegt nicht allein bei Brüssel: Auch die nationalen Regierungen, darunter Deutschland, haben die Digitalisierung des Gesundheitswesens in den vergangenen Jahren nicht konsequent genug vorangetrieben. Projekte wie die Telematikinfrastruktur in Deutschland sind ein Paradebeispiel für den langsamen Fortschritt, der durch Bürokratie und technische Probleme gebremst wird.

Langfristig ist der Erfolg des EHDS von mehreren Faktoren abhängig. Die Interoperabilität zwischen den nationalen Systemen muss gewährleistet sein, und die Plattform „MyHealth@EU“ darf nicht zu einem weiteren Flickenteppich werden, der nur in einigen Ländern funktioniert. Gleichzeitig ist eine flächendeckende Schulung von Apothekenpersonal und medizinischen Fachkräften unerlässlich, um die neuen Prozesse reibungslos in den Alltag zu integrieren.

Die Patientenperspektive darf dabei nicht aus den Augen verloren werden. Viele Menschen haben hohe Erwartungen an die Digitalisierung im Gesundheitswesen und erwarten, dass diese ihren Alltag erleichtert. Enttäuschungen wie die schleppende Einführung des E-Rezepts oder die mangelnde Interoperabilität könnten das Vertrauen in digitale Lösungen nachhaltig beschädigen.

Die Politik muss daher klare Prioritäten setzen und den Ausbau des EHDS mit Nachdruck vorantreiben. Nur wenn Theorie und Praxis endlich zusammenfinden, kann Europa die versprochenen Vorteile einer grenzüberschreitenden digitalen Gesundheitsversorgung tatsächlich realisieren. Für Apothekenbetreiber bleibt die Situation bis dahin eine Gratwanderung zwischen Anpassung an neue Anforderungen und dem Bewahren bewährter Prozesse. Die Zukunft des digitalen Gesundheitswesens mag vielversprechend sein – doch der Weg dorthin erfordert Geduld, Investitionen und einen klaren politischen Willen.

 

Paxlovid-Prozess: Apotheker wegen Untreue vor Gericht – Marktwert im Fokus

Im Prozess vor dem Landgericht Berlin wird ein Apotheker angeklagt, der sich wegen besonders schwerer Untreue und eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten muss. Der Fall dreht sich um den Verkauf des COVID-19-Medikaments Paxlovid, das vom Bund für die Pandemiebekämpfung beschafft wurde. Die Anklage wirft dem Apotheker vor, Paxlovid widerrechtlich weiterverkauft und damit erheblichen Schaden verursacht zu haben.

Ein zentraler Streitpunkt des Verfahrens ist die Frage nach dem tatsächlichen Marktwert der Medikamente. Die Einkaufspreise, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang unter Verschluss hielt, wurden nach intensiver öffentlicher Diskussion schließlich doch offengelegt. Diese Transparenz schuf die Grundlage für die Ermittlung des entstandenen Schadens. Eine gerichtlich bestellte Sachverständige analysierte daraufhin die Marktbedingungen und versuchte, einen realistischen Preis festzulegen, zu dem das Medikament während der Pandemie gehandelt wurde.

Das BMG hatte Paxlovid zu Sonderkonditionen direkt vom Hersteller Pfizer bezogen, um die Bevölkerung schnellstmöglich mit wirksamen COVID-19-Therapien zu versorgen. Nach Angaben der Sachverständigen weichen die ursprünglichen Einkaufspreise erheblich vom Marktwert ab, da der Staat großzügige Rabatte erhalten hatte. Gleichzeitig stieß die Beschaffungspolitik des Ministeriums auf Kritik, da viele der beschafften Medikamente ungenutzt blieben und ihre Haltbarkeit überschritten.

Die Verteidigung des angeklagten Apothekers argumentiert, dass der tatsächliche Marktwert nicht objektiv bestimmbar sei, da die Pandemiebedingungen außergewöhnlich gewesen seien. Das Gericht muss nun klären, ob das Handeln des Angeklagten einen strafrechtlich relevanten Schaden verursacht hat oder ob die Rechtslage im Umgang mit Paxlovid unklar blieb.

Die Verhandlung wird auch von der Frage begleitet, ob die öffentliche Verwaltung angemessen mit den beschafften Arzneimitteln umging. Kritiker sehen die Vorwürfe gegen den Apotheker als Symptom eines größeren Problems, nämlich einer unzureichenden Transparenz und mangelnden Kontrolle bei staatlichen Beschaffungsvorgängen während der Pandemie.

Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen bei der Verwaltung öffentlicher Güter in Krisenzeiten. Dass ein Apotheker wegen Untreue vor Gericht steht, ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein moralisches Dilemma. Der Fall zeigt, wie wichtig Transparenz und klare Regeln im Umgang mit staatlich beschafften Medikamenten sind.

Das Bundesgesundheitsministerium trägt hierbei eine Mitverantwortung. Die Weigerung, Einkaufspreise offenzulegen, hat das Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttert und die ohnehin schon komplexen Ermittlungen zusätzlich erschwert. Die nachträgliche Offenlegung der Preise mag notwendig gewesen sein, doch sie wirft die Frage auf, warum diese Transparenz nicht von Anfang an gewährleistet wurde.

Zugleich muss die Rolle des Apothekers differenziert betrachtet werden. Ist er der Hauptschuldige, der bewusst von staatlichen Fehlern profitierte, oder ein Akteur, der in einem chaotischen System agierte, das klare Leitlinien vermissen ließ? Das Urteil in diesem Fall wird nicht nur für den Angeklagten von Bedeutung sein, sondern auch für den Umgang mit ähnlichen Situationen in der Zukunft.

Schlussendlich zeigt der Fall, dass eine effektive Kontrolle öffentlicher Ressourcen nicht nur während einer Krise, sondern auch danach unverzichtbar ist. Der Staat hat die Pflicht, öffentliche Gelder verantwortungsvoll einzusetzen – und die Gesellschaft hat ein Recht darauf, dass diese Prozesse transparent bleiben.

 

Long-COVID: Forschung gibt Hoffnung, Versorgung bleibt im Schatten zurück

Am 25. November trafen sich Experten und Interessierte zum dritten Long-COVID-Kongress, der vom Ärzteverband Long COVID organisiert wurde. Die hybride Veranstaltung in Berlin bot zahlreiche neue Einblicke in den aktuellen Forschungsstand und diskutierte die Herausforderungen in der Patientenversorgung. Doch trotz wichtiger Fortschritte bleibt die Versorgung vieler Betroffener unzureichend. Eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Vorjahr angekündigte Liste mit Off-label-Arzneimitteln, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden sollen, lässt weiterhin auf sich warten.

Der Kongress wurde vom Bundesgesundheitsministerium finanziert und richtete sich sowohl an medizinisches Fachpersonal als auch an Betroffene. Prof. Dr. Rembert Koczulla und Dr. Daniel Vilser, die Tagungsleiter, betonten in ihren Eröffnungsworten die Bedeutung von Long-COVID, das weltweit mehr als 400 Millionen Menschen betrifft. Karl Lauterbach hob in seiner Rede die sozialen und wirtschaftlichen Folgen hervor, die durch hohe Arbeitsausfälle und die wachsende Zahl neuer Fälle immer deutlicher würden. Seine Botschaft: Die Bekämpfung von Long-COVID steht erst am Anfang.

Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die Arzneimittelversorgung. Während es bereits symptomatische Therapien gibt, die im Rahmen ihrer Zulassung von der GKV erstattet werden, bleibt der Off-label-Bereich weitgehend ungeregelt. Viele Betroffene müssen Medikamente wie Low-dose-Naltrexon (LDN) oder andere potenzielle Therapieansätze aus eigener Tasche bezahlen. Lauterbach erklärte, die Verzögerung bei der Erstellung der Liste sei durch die regulatorischen Anforderungen bedingt. Prof. Dr. Carmen Scheibenbogen von der Charité Berlin, eine führende Expertin auf dem Gebiet, berichtete, dass die Arbeit an der Liste an eine externe Firma übergeben wurde. Frühestens im März 2025 sei mit einem Ergebnis zu rechnen, das dann dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur weiteren Prüfung vorgelegt werde.

Parallel dazu schreitet die Forschung zu kausalen Therapien voran. Eine Studie an der Charité zeigte, dass Immunadsorption bei bestimmten Patientengruppen mit Autoantikörpern positive Ergebnisse liefern kann, auch wenn die Wirkung nach sechs Monaten nachlässt. Diese Erkenntnisse eröffnen neue Perspektiven, darunter die Blockade von B-Zellen durch Medikamente wie Ocrelizumab oder Inebilizumab. Auch alternative Ansätze wie die Sauerstoff-Hochdruck-Therapie oder die Untersuchung von Vericiguat zur Verbesserung der Durchblutung wurden thematisiert. Für kognitive Langzeitfolgen bieten Studien mit Gingko-biloba-Extrakten interessante Ansätze, während das Aptamer BC007 trotz eines kürzlich negativen Studienergebnisses weiterhin Potenzial für spezifische Patientengruppen birgt.

Die Versorgungsforschung und epidemiologische Studien beleuchten auch die Herausforderungen in der praktischen Betreuung der Patienten. Viele schwerkranke und immobile Betroffene bleiben mangels ausreichender Versorgungsstrukturen ohne angemessene Hilfe. In der hausärztlichen Praxis fehlt es weiterhin an standardisierten Therapiekonzepten. Besonders kritisch wurde die Stigmatisierung von Long-COVID-Patienten angesprochen, die häufig zu Unrecht als psychisch krank eingestuft werden.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Unterscheidung zwischen Long-COVID und dem chronischen Erschöpfungssyndrom ME/CFS. Während sich Long-COVID-Symptome häufig innerhalb eines Jahres bessern, kann ME/CFS jahrelang anhalten und die Lebensqualität massiv einschränken. Die Belastungsintoleranz bei ME/CFS, bei der schon geringe Anstrengungen eine Verschlechterung hervorrufen, wurde als Kernproblem dargestellt. Prof. Dr. Klaus Wirth erläuterte einen zugrunde liegenden Pathomechanismus, der eine erworbene mitochondriale Myopathie beschreibt. Betroffenen bleibt häufig nur das sogenannte „Pacing“, bei dem sie sich strikt innerhalb ihrer Belastungsschwelle bewegen müssen.

Der Kongress machte deutlich, dass Long-COVID eine der größten medizinischen Herausforderungen unserer Zeit bleibt. Trotz wichtiger Fortschritte in der Forschung klafft eine deutliche Lücke zwischen wissenschaftlichem Fortschritt und konkreter Versorgung der Betroffenen. Experten und Betroffene fordern ein schnelleres Handeln und mehr Aufmerksamkeit für diese weitreichende Problematik.

Der dritte Long-COVID-Kongress hat einmal mehr gezeigt, dass die wissenschaftliche Forschung auf einem guten Weg ist, während die Versorgung der Patienten weiterhin im Schatten steht. Die Verzögerung bei der Erstellung der Off-label-Liste ist ein symbolisches Beispiel für die strukturellen Schwächen des Gesundheitssystems. Es ist unverständlich, warum eine seit einem Jahr angekündigte Maßnahme, die dringend benötigte Entlastung für Betroffene schaffen könnte, erst 2025 Ergebnisse liefern soll. Für viele Patienten bedeutet dies, weiterhin hohe Kosten selbst tragen zu müssen – eine untragbare Situation, die schnelle Lösungen erfordert.

Auch die Diskussion um die Stigmatisierung von Long-COVID-Patienten zeigt, wie viel Aufklärungsarbeit noch notwendig ist. Patienten werden zu oft mit psychischen Diagnosen allein gelassen, obwohl klare somatische Ursachen vorliegen. Es braucht ein Umdenken, sowohl in der ärztlichen Praxis als auch in der breiten Öffentlichkeit. Long-COVID ist keine Randerscheinung, sondern eine Erkrankung, die Millionen Menschen betrifft und weitreichende gesellschaftliche Folgen hat.

Die Politik darf sich nicht nur auf die Finanzierung von Forschung verlassen, sondern muss auch den Transfer in die Versorgung aktiv vorantreiben. Das Fehlen standardisierter Behandlungsansätze und die unzureichende Unterstützung schwer betroffener Patienten verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Die Fortschritte in der Forschung, wie etwa bei Immunadsorption oder der B-Zell-Blockade, zeigen Perspektiven auf, die jedoch zeitnah in die Praxis überführt werden müssen.

Es ist an der Zeit, Long-COVID als eine Priorität im Gesundheitssystem zu etablieren. Neben der medizinischen Dimension muss auch die ökonomische und soziale Bedeutung stärker in den Fokus rücken. Arbeitsausfälle, Pflegebedürftigkeit und langfristige gesundheitliche Folgen stellen nicht nur Betroffene, sondern auch die Gesellschaft vor immense Herausforderungen. Der Kongress hat viele wichtige Impulse gesetzt – jetzt liegt es an Politik und Gesundheitswesen, diese in konkrete Maßnahmen zu übersetzen. Betroffene können nicht länger warten.

 

Kassenärzte lehnen Präventionsausbau in Apotheken entschieden ab

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat sich auf ihrer jüngsten Vertreterversammlung klar gegen eine Erweiterung der Präventionsangebote in Apotheken positioniert. Damit reagiert sie auf zunehmende Forderungen aus der Politik und von Apothekerverbänden, die Rolle der Apotheken in der Gesundheitsvorsorge auszubauen. Die KVB sieht in diesen Plänen eine Schwächung der hausärztlichen Versorgung und spricht sich stattdessen für eine deutliche Stärkung der Primärprävention durch Hausärzte aus.

In ihrem Beschluss betont die KVB, dass Prävention ein zentrales Element hausärztlicher Tätigkeit darstellt, dies jedoch im aktuellen Vergütungssystem unzureichend abgebildet werde. Hausärzte hätten durch langjährige Beziehungen zu ihren Patienten einen entscheidenden Vorteil: Sie könnten individuelle Risiken einschätzen und Präventionsmaßnahmen in einem geschützten Umfeld langfristig begleiten. Diese Kontinuität sei essenziell, um Verhaltensänderungen bei Patienten zu fördern. Der Vorstand der KVB wurde beauftragt, sich gegenüber dem Gesetzgeber für eine stärkere Verankerung der hausärztlichen Prävention im Präventionsgesetz einzusetzen.

Die KVB kritisiert, dass eine Ausweitung von Präventionsangeboten in Apotheken zu einer Fragmentierung der Gesundheitsversorgung führen könnte. Apotheken seien wichtige Ansprechpartner in der Arzneimittelversorgung, jedoch fehle ihnen die nötige Patientenhistorie und ein vertrauliches Beratungsumfeld, wie es in der Hausarztpraxis gegeben sei.

Befürworter der Präventionsangebote in Apotheken argumentieren dagegen, dass Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen eine sinnvolle Ergänzung zur hausärztlichen Versorgung darstellen könnten. Gerade in Regionen mit Ärztemangel könnten Apotheken mit Impfaktionen, Blutdruckmessungen oder Ernährungsberatungen Versorgungslücken schließen. Derartige Ansätze würden allerdings auch eine enge Kooperation mit Ärzten erfordern, um Parallelstrukturen und Konflikte zu vermeiden.

Die Debatte spiegelt ein tieferes Spannungsfeld im Gesundheitssystem wider: Die Belastung der hausärztlichen Versorgung steht dem Wunsch nach einer dezentralen Präventionsstrategie gegenüber. Ob und wie Apotheken in Zukunft stärker in die Präventionsarbeit eingebunden werden, bleibt eine politische wie gesellschaftliche Herausforderung.

Die Position der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zeigt, wie fragil das Gleichgewicht im deutschen Gesundheitssystem ist. Während die Politik darauf drängt, Apotheken stärker in die Prävention einzubinden, warnen Hausärzte vor einer Aufweichung ihrer zentralen Rolle. Es ist verständlich, dass Hausärzte ihre langjährige Expertise und die gewachsene Patient-Arzt-Bindung als unschätzbaren Vorteil betrachten. Doch reicht dies allein aus, um den steigenden Präventionsbedarf in der Bevölkerung zu decken?

Die Realität zeigt, dass in vielen Regionen Deutschlands Hausärzte überlastet sind und die Versorgung nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann. Hier könnten Apotheken, mit ihrer leichten Erreichbarkeit und fachlichen Kompetenz, eine wertvolle Ergänzung sein. Entscheidend ist jedoch, dass diese Angebote klar definiert und eng mit der ärztlichen Versorgung abgestimmt werden, um Konflikte und Kompetenzüberschreitungen zu vermeiden.

Statt Fronten aufzubauen, sollten Ärzte und Apotheker die Gelegenheit nutzen, gemeinsam an einer Strategie für eine bessere Gesundheitsvorsorge zu arbeiten. Die Prävention ist zu wichtig, um sie zum Zankapfel zwischen Berufsgruppen werden zu lassen. Eine stärkere interprofessionelle Zusammenarbeit könnte ein erster Schritt sein, um die Herausforderungen des Gesundheitssystems langfristig zu bewältigen.

 

Zentrallaboratorium der Apotheker: Sanierung und Neuausrichtung als Schlüssel zur Zukunft

Das Zentrallaboratorium der Deutschen Apotheker (ZL) steht vor einem Wendepunkt. Das in den 1970er-Jahren errichtete Gebäude in Eschborn weist gravierende Schäden auf, die eine umfassende Sanierung erfordern. Risse an Fluchtbalkonen und in der Bausubstanz verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Nach monatelangen Diskussionen beschlossen die Landesapothekerkammern Ende August, rund sechs Millionen Euro für die Sanierung bereitzustellen. Diese Mittel sollen vor allem in die Beseitigung von Schäden, den Austausch von Fenstern und die Dachsanierung fließen.

Die Finanzierung sorgt jedoch für Unmut unter den Kammern. Einige Präsidenten kritisieren ein fehlendes tragfähiges Geschäftsmodell des ZL. Besonders in Hamburg äußerte Kammerpräsident Holger Gnekow Vorbehalte und forderte mehr Klarheit über den zukünftigen Nutzen des Instituts. Dennoch beteiligen sich alle Kammern an der Finanzierung, um die Fortführung des ZL zu gewährleisten.

Parallel zur Sanierung verfolgt das ZL eine strategische Neuausrichtung. Die wissenschaftliche Leiterin des Instituts, Prof. Dr. Mona Tawab, skizzierte bei einer Versammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg in Potsdam die Vision eines „ZL 2030“. Ziel sei es, das ZL zu einem „Zentralen Leistungsinstitut“ auszubauen. Neben den bekannten Ringversuchen sollen künftig auch Dienstleistungen wie die Unterstützung bei neuen Technologien, die analytische Entlastung von Apotheken und die Entwicklung eines KI-gestützten Online-Services angeboten werden.

Die Herausforderungen für Apotheken nehmen zu, insbesondere durch komplexe Arzneimittel wie Biopharmazeutika und die zunehmende Individualisierung in der Therapie. Laut Tawab sei es denkbar, dass Technologien wie der 3D-Druck von Medikamenten in einigen Jahren Standard in Krankenhausapotheken werden. Zudem möchte das ZL verstärkt in der Prävention tätig werden, etwa durch die Bestimmung von Blutparametern und die Durchführung innovativer Schulungen.

Die bisherigen Leistungen des ZL unterstreichen seine Bedeutung. Von der Einführung eines vereinfachten Prüfverfahrens für Cannabis bis hin zu schnellen Analysen im Nitrosamin-Skandal hat das Institut mehrfach seine Kompetenz bewiesen. Aktuell untersucht es die Qualität von Melatonin-Nahrungsergänzungsmitteln und zeigt dabei, dass auch deutsche Hersteller nicht immer den hohen Anforderungen gerecht werden.

Die geplanten Erweiterungen und die Sanierung sind kostenintensiv, doch Tawab betonte, dass ein unabhängiges Institut wie das ZL für die Apothekerschaft unverzichtbar sei. Die Investitionen sollen langfristig sowohl die Infrastruktur als auch die Dienstleistungen des Instituts sichern und ausbauen.

Das Zentrallaboratorium der Deutschen Apotheker steht unter Beobachtung. Die geplante Sanierung des Gebäudes in Eschborn und die damit verbundenen Kosten werfen berechtigte Fragen auf. Insbesondere die Kritik an einem vermeintlich fehlenden Geschäftsmodell ist nicht von der Hand zu weisen. Dennoch darf der langfristige Nutzen eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für die Apothekerschaft nicht unterschätzt werden.

Die Vision eines „ZL 2030“ zeigt klar, wohin die Reise gehen soll: hin zu einem innovativen Partner, der Apotheken in Zeiten wachsender Herausforderungen entlastet und unterstützt. Angesichts der technologischen Entwicklungen im Gesundheitswesen und der steigenden Komplexität in der Arzneimitteltherapie ist ein solcher Akteur unverzichtbar.

Die bisherigen Erfolge des ZL beweisen, dass das Institut in der Lage ist, wissenschaftliche und praktische Lösungen zu liefern. Die geplante Erweiterung der Dienstleistungen, von KI-gestützten Tools bis hin zu Fortbildungsangeboten, unterstreicht die zukunftsgerichtete Ausrichtung. Dennoch wird das ZL nur dann erfolgreich sein, wenn es die Kammern und Apotheken nachhaltig von seinem Mehrwert überzeugen kann.

Jetzt ist es an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Das Vertrauen der Apothekerschaft muss durch konkrete Leistungen gestärkt werden. Nur so kann das ZL den Anspruch einlösen, ein zentraler Pfeiler der pharmazeutischen Praxis in Deutschland zu bleiben.

 

Neues Notdienstsystem: Apotheken in Baden-Württemberg vor Herausforderungen

In Baden-Württemberg ist die Umsetzungsphase eines neuen Notdienstsystems für Apotheken seit Oktober 2024 in vollem Gange. Justiziar Uwe Kriessler präsentierte auf der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg den aktuellen Fortschritt. Die Vorbereitungs- und Pilotphase sind abgeschlossen, und erste Ergebnisse zeigen eine deutliche Reduzierung der Notdienste. Ziel der Reform ist es, eine gleichmäßigere Verteilung der Dienste zu gewährleisten und Apotheken insbesondere in stark belasteten Regionen zu entlasten.

Die Planung sieht vor, dass sich in einem Umkreis von 15 bis 25 Straßenkilometern eine dienstbereite Apotheke befindet. Außerdem sollen zwischen zwei Diensten mindestens vier Tage Erholungszeit liegen, während Apotheken innerhalb eines Filialverbundes einen Abstand von zwei Tagen einhalten müssen. Feiertagsdienste sollen gerechter verteilt werden, und in Städten mit mehr als 75.000 Einwohnern wurde eine Mindestanzahl diensthabender Apotheken festgelegt.

Die Zahl der Notdienste wird im Vergleich zu 2024 um fast 10.000 reduziert – von 44.594 auf 35.445 Dienste im Jahr 2025. Pro Apotheke bedeutet dies eine Entlastung von durchschnittlich 20 auf 16,5 Dienste jährlich. Trotz der positiven Gesamtbilanz trifft die Reform nicht alle Apotheken gleich. Während 1.584 Apotheken eine Entlastung erfahren, bleibt die Zahl der Dienste bei 191 unverändert. 375 Apotheken werden jedoch stärker belastet. Grund hierfür sind strukturelle Anpassungen, die historische Ungleichheiten bei der Dienstverteilung ausgleichen sollen. Apotheken in ländlichen Regionen, die bisher weniger Dienste leisteten, übernehmen nun mehr Verantwortung. Dienste konnten während einer Vorabtauschphase innerhalb von Filialverbünden verlagert werden, was zu teils erheblichen Be- und Entlastungen führte.

Die Kritik am neuen System ist dennoch spürbar. Apotheken bemängeln insbesondere die erhöhte Belastung in einzelnen Regionen, den teilweise zu geringen Abstand zwischen Diensten und die arrhythmische Planung. Kriessler betonte, dass die Planungen auf größtmögliche Gerechtigkeit abzielen, die Umsetzung jedoch an strukturelle Grenzen stößt. Die Erreichbarkeit sei weitgehend gewährleistet: 95 Prozent der Menschen finden eine Notdienstapotheke innerhalb von 20 Kilometern, im Durchschnitt liegt die Entfernung bei acht Kilometern. In 1,87 Prozent der Fälle überschreitet die Entfernung 25 Kilometer, eine Abdeckung bis 30 Kilometer erreicht mehr als 99 Prozent.

Die Reform zeigt erste Erfolge, verdeutlicht aber auch die Herausforderungen, vor denen die Apothekenlandschaft steht. Der Justiziar warnte davor, dass weitere Schließungen von Apotheken das fragile Netz zusätzlich belasten könnten. Gleichzeitig versprach Präsident Martin Braun mehr Transparenz, indem die Planungsparameter künftig veröffentlicht werden sollen. Damit möchte die Kammer auf die Forderungen der Vertreterversammlung eingehen und den Betrieben Planungssicherheit geben.

Das neue Notdienstsystem in Baden-Württemberg markiert einen ambitionierten Versuch, die Lasten gleichmäßiger zu verteilen und Apotheken in ihrer alltäglichen Arbeit zu entlasten. Die Reduzierung der Dienste um 20 Prozent klingt auf den ersten Blick wie eine Erfolgsgeschichte. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Entlastung nicht alle Apotheken gleichermaßen erreicht. Während viele Betriebe von weniger Diensten profitieren, müssen einige Apotheken eine deutliche Mehrbelastung verkraften. Besonders in ländlichen Regionen mit ohnehin schwieriger Infrastruktur wird der Druck auf die verbleibenden Apotheken spürbar steigen.

Die Kritik an den Planungen ist berechtigt. Zu kurze Erholungszeiten zwischen Diensten und die teilweise unregelmäßige Verteilung erschweren den ohnehin fordernden Arbeitsalltag der Apothekenteams. Gleichzeitig zeigt sich, dass historische Ungleichheiten in der Dienstverteilung über Jahre hinweg unbemerkt geblieben sind. Die neue Planung bringt diese ans Licht und versucht, diese auszugleichen – jedoch auf Kosten einzelner Betriebe.

Die Landesapothekerkammer steht vor der schwierigen Aufgabe, ein Gleichgewicht zwischen gerechter Lastenverteilung und praktikabler Umsetzung zu finden. Es ist positiv zu bewerten, dass sie Transparenz verspricht und die Planungsparameter öffentlich machen möchte. Dies könnte helfen, Vertrauen aufzubauen und die Akzeptanz für die Reform zu steigern.

Letztlich bleibt die Sorge, dass das System durch weitere Apothekenschließungen unter Druck geraten könnte. Eine echte Entlastung für die Apotheken wird nur dann erreicht, wenn parallel Maßnahmen ergriffen werden, um die Attraktivität des Berufs zu steigern und die Zahl der Apotheken zu stabilisieren. Die Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch sie muss weiterentwickelt werden, um die Balance zwischen Entlastung und flächendeckender Versorgung dauerhaft sicherzustellen.

 

Nachhaltigkeit in der Diabetes-Therapie: Wie Umweltschutz und Patientenversorgung harmonieren können

Die Behandlung von Diabetes steht vor einem komplexen Dilemma: Einerseits muss die Versorgung von Millionen Patienten sichergestellt werden, andererseits entstehen durch den Einsatz von Medikamenten und medizinischem Verbrauchsmaterial erhebliche Umweltbelastungen. Rund 8,9 Millionen Typ-2-Diabetiker und 370.000 Typ-1-Diabetiker in Deutschland sind auf eine kontinuierliche Therapie angewiesen, die jährlich riesige Müllmengen und einen hohen CO₂-Ausstoß verursacht. Doch es gibt Ansätze, diese Herausforderungen zu bewältigen und sowohl die Umwelt als auch die Patientenversorgung zu verbessern.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Vermeidung von Über- und Unterversorgung. Studien zeigen, dass ein Drittel der älteren Typ-2-Diabetiker in Europa übertherapiert ist, was zu einem erhöhten Sterberisiko führt. Gleichzeitig fallen Patienten mit Migrationshintergrund oder jüngere Betroffene oft durch das Raster der Versorgung, was die Risiken von Folgeerkrankungen erhöht. Apotheker können hier durch gezielte Beratung und Medikationsmanagement entscheidend eingreifen, um Doppelverordnungen zu vermeiden und Therapieziele zu optimieren.

Die Basistherapie mit einer Ernährungsumstellung und mehr Bewegung spielt ebenfalls eine Schlüsselrolle. Die sogenannte „Planetary Health Diet“ bietet eine nachhaltige Ernährungslösung, die nicht nur der Gesundheit, sondern auch der Umwelt zugutekommt. Studien zeigen, dass eine Reduktion des Fleischkonsums und eine Verdopplung des Verzehrs von Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten positive Effekte auf den Diabetes-Verlauf haben können.

Bei der medikamentösen Therapie bleiben Metformin und moderne Präparate wie SGLT-2-Hemmer und GLP-1-Analoga unverzichtbar. Gleichzeitig werfen sie ökologische Fragen auf. Metformin ist beispielsweise in Gewässern kaum abbaubar und beeinträchtigt dort das Ökosystem. Apotheker können hier durch Aufklärung über die richtige Entsorgung von Arzneimitteln einen Beitrag leisten. Recycling-Initiativen wie das Programm von Novo Nordisk, das gebrauchte Insulin-Pens wiederverwertet, zeigen erste Erfolge, stehen jedoch noch am Anfang.

Ein weiteres zentrales Thema ist die Prävention. Experten sind sich einig, dass Lebensstilinterventionen wie regelmäßige Bewegung und gesunde Ernährung die effektivste und nachhaltigste Methode sind, um Diabetes zu verhindern. Doch der Umgang mit Konzepten wie dem „Prädiabetes“ ist umstritten, da eine flächendeckende Vorsorge unnötige Diagnosen und Behandlungen fördern könnte. Kritiker fordern hier eine differenzierte und evidenzbasierte Herangehensweise.

Nachhaltigkeit in der Diabetes-Therapie erfordert langfristiges Denken und einen kontinuierlichen Reflexionsprozess. Apotheken können durch Beratung, Aufklärung und innovative Lösungen eine zentrale Rolle spielen. Gleichzeitig ist eine enge Zusammenarbeit mit Herstellern und politischen Entscheidungsträgern notwendig, um die ökologische Belastung des Gesundheitssektors zu minimieren.

Die Verbindung von Nachhaltigkeit und moderner Diabetes-Therapie ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Die alarmierenden Zahlen zu Umweltbelastungen und medizinischem Abfall machen deutlich, dass das Gesundheitssystem nicht länger isoliert betrachtet werden kann. Doch wie gelingt dieser Balanceakt?

Ein Schlüssel liegt in der Prävention. Jede vermiedene Diabetes-Neuerkrankung entlastet nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch die Umwelt. Hier müssen Apotheken eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie Patienten frühzeitig sensibilisieren und durch Lebensstilinterventionen unterstützen. Gleichzeitig darf Prävention nicht in Überdiagnostik münden. Der „Prädiabetes“ zeigt, wie schnell gut gemeinte Ansätze fehlgeleitet werden können.

Auch die Industrie ist gefordert. Recyclingprogramme und nachhaltige Produktionsmethoden müssen zur Norm werden. Die bisherigen Bemühungen sind begrüßenswert, doch angesichts der riesigen Mengen an medizinischem Müll lediglich ein Anfang. Es braucht mehr als symbolische Maßnahmen – es braucht einen Wandel.

Nachhaltigkeit darf nicht als zusätzlicher Aufwand verstanden werden, sondern als Investition in die Zukunft. Die Apothekerinnen und Apotheker Deutschlands haben das Potenzial, durch innovative Beratung und verantwortungsvolles Medikationsmanagement eine Vorreiterrolle einzunehmen. Es liegt an der Branche und der Politik, ihnen die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten.

 

Therapeutisches Schreiben: Mit Stift und Papier zur inneren Balance

Therapeutisches Schreiben hat sich in den vergangenen Jahren als wirksame Methode zur Unterstützung der mentalen Gesundheit etabliert. Ob als eigenständige Praxis oder als Ergänzung zu einer psychotherapeutischen Behandlung – der Griff zu Stift und Papier kann dabei helfen, belastende Gedanken zu ordnen, emotionale Blockaden zu lösen und einen klareren Blick auf das eigene Innenleben zu gewinnen. Expertinnen wie Dr. Adak Pirmorady von der Charité Berlin sehen im Schreiben eine niedrigschwellige und kostengünstige Möglichkeit, das emotionale Wohlbefinden zu fördern. „Es ist ein Prozess, durch den man sich selbst besser kennenlernt“, erklärt die Psychoanalytikerin.

Die Methode eignet sich besonders für Menschen, die sich in schwierigen Lebensphasen befinden, etwa nach einem Verlust, einer schweren Diagnose oder in der Midlife-Crisis. Aber auch bei Depressionen oder als Begleitung zu Krebstherapien hat sich therapeutisches Schreiben bewährt. Studien, die auf den Arbeiten des US-Psychologen James W. Pennebaker basieren, zeigen, dass das Schreiben über belastende Erlebnisse nicht nur emotionale Entlastung bringt, sondern auch positive Auswirkungen auf das Immunsystem haben kann.

Dabei sind die Ansätze vielseitig: Beim freien Schreiben („Free Writing“) werden Gedanken ungefiltert zu Papier gebracht, ohne Rücksicht auf Grammatik oder Form. Andere Methoden wie Brainstorming oder strukturiertes Schreiben mit konkreten Impulsen geben den Prozess stärker vor. Schreibtherapeutin Doris Hönig empfiehlt, die Hand stets in Bewegung zu halten, auch wenn die Ideen stocken – zur Not durch das Zeichnen von Linien. „Der innere Kritiker darf keine Chance haben, sich einzumischen“, betont sie.

Die Regelmäßigkeit spielt eine entscheidende Rolle. Zehn Minuten täglich oder das Ziel, zwei Seiten zu füllen, können laut Experten ausreichen, um langfristig positive Effekte zu erzielen. Rituale wie das Schaffen eines ruhigen Umfelds, etwa durch das Ausschalten von Ablenkungen und das Zünden einer Kerze, können den Prozess zusätzlich unterstützen.

Dennoch gibt es Grenzen: Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollten therapeutisches Schreiben nicht als alleinige Methode anwenden, sondern stets in Kombination mit professioneller Betreuung. Der Ansatz sei keine schnelle Lösung, sondern vielmehr eine Einladung zur Selbsterforschung, betont Pirmorady. „Es geht nicht um Perfektion, sondern um das Verständnis der eigenen Bedürfnisse.“

Therapeutisches Schreiben ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie einfache Mittel eine große Wirkung entfalten können. In einer Welt, die von Digitalisierung und Schnelligkeit geprägt ist, bietet das bewusste Schreiben einen Moment der Entschleunigung und Introspektion. Besonders hervorzuheben ist der niederschwellige Zugang, der unabhängig von Alter, Geschlecht oder finanziellen Mitteln genutzt werden kann.

Doch der wahre Wert liegt nicht nur in der emotionalen Entlastung, sondern auch in der Stärkung der Eigenverantwortung. Die bewusste Auseinandersetzung mit sich selbst – sei es durch freie Gedanken oder strukturierte Fragen – gibt den Schreibenden ein Werkzeug an die Hand, das sie selbst steuern können. Das stärkt nicht nur das Selbstbewusstsein, sondern fördert auch die Fähigkeit, Herausforderungen aktiv anzugehen.

Gleichzeitig darf therapeutisches Schreiben nicht romantisiert werden. Es ist kein Allheilmittel und ersetzt in vielen Fällen keine professionelle Therapie. Doch als Ergänzung und Einstieg in die eigene Gefühlswelt bietet es einen unschätzbaren Mehrwert – einen, den jeder Mensch ausprobieren sollte, der bereit ist, sich auf die Reise nach innen zu begeben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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