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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Eine neue Retax-Falle stellt Apotheken vor erhebliche finanzielle Risiken: Ersatzverordnungen, die aufgrund fehlender Kennzeichnungen nachträglich angepasst werden, können von Krankenkassen beanstandet werden. Während der DAV vor diesen Gefahren warnt und die Abschaltung entsprechender Funktionen empfiehlt, geraten Apotheken zunehmend in ein Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit und bürokratischen Hürden. Welche Maßnahmen jetzt notwendig sind und wie Apothekenbetreiber sich schützen können, beleuchtet dieser Bericht.
Apotheken in Deutschland stehen erneut vor einer bedeutenden Herausforderung, die sowohl ihre wirtschaftliche Stabilität als auch die Qualität der Patientenversorgung bedrohen könnte. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) warnt vor einem erheblichen Retax-Risiko im Zusammenhang mit elektronischen Ersatzverordnungen (E-Rezepte). Diese Verordnungen werden dann ausgestellt, wenn ein Arzneimittel aufgrund eines Rückrufs oder einer behördlichen Einschränkung nicht mehr verwendet werden darf. Betroffene Patientinnen und Patienten erhalten in solchen Fällen ein neues Rezept, das zuzahlungsfrei ist. Damit dies gewährleistet werden kann, muss die Praxis das Rezept mit dem Vermerk „Ersatzverordnung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V“ kennzeichnen. Doch genau hier liegt das Problem.
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Ärztinnen und Ärzte diesen wichtigen Hinweis auf der Verordnung vergessen. Bislang war es den Apotheken technisch möglich, diese Kennzeichnung eigenständig nachzutragen, um die ordnungsgemäße Bearbeitung der Verordnung zu gewährleisten. Diese Lösung, die ursprünglich im Sinne einer schnellen und patientenorientierten Versorgung gedacht war, hat sich nun jedoch als potenzielle Falle entpuppt. Krankenkassen beanstanden zunehmend solche nachträglichen Änderungen durch Apotheken und retaxieren die Rezepte. Dies führt nicht nur zu finanziellen Einbußen für die betroffenen Apotheken, sondern auch zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Unsicherheiten im Umgang mit Ersatzverordnungen.
Die ABDATA, eine Tochtergesellschaft der Avoxa, hat in einem Schreiben an die Apothekensoftware-Anbieter auf die Dringlichkeit der Situation hingewiesen. Dabei beruft sie sich auf den DAV, der dringend empfiehlt, die Funktion zur nachträglichen Kennzeichnung von Ersatzverordnungen in den Apothekensystemen abzuschalten. Ziel ist es, das Risiko von Retaxationen zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten. Der DAV macht jedoch deutlich, dass dies die Apotheken in eine schwierige Lage bringt. Ohne diese technische Möglichkeit bleibt ihnen nichts anderes übrig, als auf die korrekte Ausstellung der Verordnung durch die Arztpraxen zu vertrauen. Fehler vonseiten der Praxen könnten so zu Versorgungsengpässen oder unnötigen Belastungen für die Apotheken führen.
Die Konsequenzen sind weitreichend. Apotheken sehen sich nicht nur mit einer zusätzlichen Verantwortung konfrontiert, sondern auch mit einem erhöhten Haftungsrisiko. Gleichzeitig erschwert die Bürokratie den ohnehin anspruchsvollen Alltag in den Betrieben. Um diese Problematik anzugehen, müssen Prozesse und Kommunikation zwischen Arztpraxen und Apotheken optimiert werden. Darüber hinaus wird der Ruf nach einer stärkeren politischen Unterstützung laut, um die Rahmenbedingungen für Apothekenbetreiber zu verbessern und die Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten langfristig zu gewährleisten.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die finanzielle Absicherung der Apotheken. Retaxationen, die oft auf Formalfehlern beruhen, können zu erheblichen Vermögensschäden führen. Eine spezialisierte Retax-Versicherung, die solche Risiken abdeckt, wird für Apotheken zunehmend unverzichtbar. Sie bietet nicht nur Schutz vor finanziellen Verlusten, sondern auch eine gewisse Stabilität in einem ohnehin herausfordernden Umfeld. Gleichzeitig bleibt die Forderung nach einer grundsätzlichen Vereinfachung der bürokratischen Anforderungen bestehen, um die täglichen Abläufe in den Apotheken zu entlasten.
Die aktuelle Diskussion um elektronische Ersatzverordnungen offenbart eine grundlegende Schwäche im Zusammenspiel zwischen Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen. Dass Apotheken für formale Fehler der verordnenden Praxen haftbar gemacht werden können, ist ein Systemfehler, der dringend behoben werden muss. Die Forderung des DAV, die Möglichkeit zur nachträglichen Kennzeichnung abzuschalten, ist zwar verständlich, stellt jedoch keine nachhaltige Lösung dar. Vielmehr sollten die Verantwortlichkeiten klarer verteilt werden: Die korrekte Ausstellung von Ersatzverordnungen muss eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der Arztpraxen fallen, während Apotheken sich auf ihre Kernaufgabe, die Patientenversorgung, konzentrieren können.
Die gegenwärtige Situation zeigt auch, wie stark Apotheken unter bürokratischen Anforderungen leiden. Statt sich auf die Beratung und Versorgung der Patienten zu fokussieren, müssen Apothekenteams immer wieder Ressourcen für die Bearbeitung von Formalitäten und die Abwehr von Retaxationen aufwenden. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern auch demotivierend für die Mitarbeitenden. Es ist höchste Zeit, dass Politik und Krankenkassen gemeinsam Lösungen erarbeiten, um den Apothekenalltag zu entlasten. Dazu gehört nicht nur die Vereinfachung der Regularien, sondern auch ein besserer Schutz vor ungerechtfertigten Retaxationen.
Eine weitere Dimension ist die finanzielle Sicherheit der Apotheken. Eine Retax-Versicherung mag kurzfristig Abhilfe schaffen, löst jedoch nicht das Grundproblem. Langfristig muss das Ziel sein, die gesetzlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass solche Versicherungen nicht notwendig sind. Nur so kann die Existenz der Apotheken gesichert und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden. Die derzeitige Situation ist nicht tragbar und verlangt nach einem klaren politischen Signal zugunsten der Apotheken und ihrer unverzichtbaren Rolle im Gesundheitssystem.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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