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  • 26.11.2024 – Apotheken, Alkohol und Verantwortung im Straßenverkehr
    26.11.2024 – Apotheken, Alkohol und Verantwortung im Straßenverkehr
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Ein skurriler Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt: Ein Mann versucht, seine Trunkenheitsfahrt mit 1,32 Promille auf den Konsum von Schnap...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Apotheken, Alkohol und Verantwortung im Straßenverkehr

 

Gericht verurteilt Schutzbehauptung – Prävention und Beratung als Schlüssel gegen Trunkenheit

Ein skurriler Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt: Ein Mann versucht, seine Trunkenheitsfahrt mit 1,32 Promille auf den Konsum von Schnapspralinen zu schieben. Das Gericht hält die Ausrede für unglaubwürdig und verurteilt ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit. Der Fall wirft nicht nur Fragen zur persönlichen Verantwortung im Straßenverkehr auf, sondern unterstreicht auch die Bedeutung von Prävention und Aufklärung – eine Chance für Apotheken, ihre Beratungsrolle auszubauen.


Ein ungewöhnlicher Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Debatte über Alkohol im Straßenverkehr erneut entfacht. Ein 43-jähriger Mann versuchte, seine Fahruntüchtigkeit mit einem Blutalkoholwert von 1,32 Promille auf den Konsum von Schnapspralinen zurückzuführen. Das Gericht ließ diese Verteidigung nicht gelten und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr.

Der Vorfall ereignete sich im Januar 2024 in Hofheim am Taunus, als der Angeklagte gegen drei Uhr morgens von der Polizei angehalten wurde. Die Beamten stellten deutliche Ausfallerscheinungen fest, die durch eine Blutprobe bestätigt wurden. Vor Gericht behauptete der Mann, er sei nach einem Saunabesuch unterzuckert gewesen und habe in seinem Auto eine Pause eingelegt. Währenddessen habe ihm ein unbekanntes Paar einen Beutel mit Schnapspralinen geschenkt. Von diesen habe er acht oder neun Stück gegessen, ohne den Alkoholgehalt zu bemerken.

Diese Erklärung wurde durch die Beweisaufnahme entkräftet. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger erklärte, dass der gemessene Blutalkoholwert von 1,32 Promille nur durch den Konsum von erheblich mehr Alkohol erreicht werden könne. Laut Gutachten entspräche dies der Aufnahme von etwa 132 handelsüblichen Schnapspralinen, wie „Mon Chéri“. Selbst wenn der Angeklagte größere, besonders hochprozentige Pralinen konsumiert hätte, wäre es nach Ansicht des Gerichts unmöglich gewesen, die Alkoholfüllung nicht zu bemerken.

Das Gericht beurteilte die Aussage des Mannes daher als Schutzbehauptung. In seiner Urteilsbegründung betonte der Richter, der Angeklagte habe die Fahruntüchtigkeit billigend in Kauf genommen und dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Neben einer empfindlichen Geldstrafe wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen.

Dieser Fall verdeutlicht die Nulltoleranz-Politik der Justiz gegenüber Trunkenheit im Straßenverkehr. Alkoholbedingte Unfälle zählen zu den Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle in Deutschland, was strikte Maßnahmen und klare Urteile erforderlich macht. Das Urteil zeigt: Schutzbehauptungen, die jeglicher Grundlage entbehren, werden von der Justiz konsequent zurückgewiesen.

Auch Apotheken können in diesem Kontext eine wichtige Rolle spielen, indem sie ihre Kunden über die Risiken von Alkohol in Produkten informieren. Viele Menschen unterschätzen die Wirkung von alkoholhaltigen Lebensmitteln und Medikamenten, insbesondere in Kombination mit anderen Substanzen.

 
Kommentar:

Der Fall aus Frankfurt liefert nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich relevante Erkenntnisse. Die Verteidigungsstrategie des Angeklagten – die angebliche Unwissenheit über den Alkoholgehalt von Pralinen – mag zunächst skurril erscheinen, doch sie offenbart ein ernstes Problem: die mangelnde Sensibilität für die Risiken von Alkohol im Straßenverkehr.

Das Urteil des Gerichts setzt ein wichtiges Zeichen. Es macht deutlich, dass Ausreden, die an der Realität vorbeigehen, keine Chance haben. Vielmehr betont das Gericht die persönliche Verantwortung jedes Verkehrsteilnehmers. Wer sich nach Alkoholgenuss hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere – eine Tatsache, die gerade in der heutigen Zeit, wo Aufklärung leicht zugänglich ist, nicht mehr ignoriert werden kann.

Darüber hinaus zeigt der Fall, wie wichtig es ist, über die Wirkung von Alkohol in Lebensmitteln und Medikamenten aufzuklären. Hier sind auch Apotheken gefragt. Sie könnten durch gezielte Beratung dazu beitragen, das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen. Alkoholgehalt in Produkten sollte klar deklariert werden, und Kunden sollten auf mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten hingewiesen werden. Eine verstärkte Aufklärung könnte helfen, Missverständnisse zu vermeiden – auch solche, die später vor Gericht als Schutzbehauptung herhalten sollen.

Die Justiz ist jedoch nur ein Teil der Lösung. Präventionsarbeit muss intensiver betrieben werden, um solche Fälle bereits im Vorfeld zu verhindern. Verkehrssicherheitskampagnen könnten sich gezielt an jüngere Verkehrsteilnehmer richten, die häufig die Risiken von Alkohol und Straßenverkehr unterschätzen.

In einer Zeit, in der alkoholbedingte Unfälle weiterhin ein ernstes Problem darstellen, ist dieser Fall eine klare Mahnung. Verantwortungsbewusstsein sollte nicht erst dann einsetzen, wenn es zu spät ist. Der Angeklagte hat nicht nur eine juristische Niederlage erlitten, sondern auch eine Chance vertan, aus seinem Verhalten zu lernen und Verantwortung zu übernehmen. Solche Urteile sollten nicht nur abschreckend wirken, sondern auch einen gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Verkehrssicherheit fördern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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