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  • 22.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Fortschritt und Unsicherheit
    22.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Fortschritt und Unsicherheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen und Chancen. Photovoltaikanlagen bieten Apothekenbetreibern die...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Fortschritt und Unsicherheit

 

Photovoltaik, Telepharmazie und Reformvorhaben verändern die Apothekenlandschaft, während rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen die Zukunft bestimmen

Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen und Chancen. Photovoltaikanlagen bieten Apothekenbetreibern die Möglichkeit, Energiekosten zu senken, doch eine spezialisierte Versicherung ist notwendig, um die Investition abzusichern. Während familiäre Nachfolgen in Apotheken helfen, Traditionen zu bewahren, bleiben die Reformpläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vage und verunsichern die Branche. Die Telepharmazie gewinnt an Bedeutung, ohne dass das Fremdbesitzverbot gelockert wird. Gleichzeitig diskutiert Hermann Gröhe über den verstärkten Einsatz von Preissignalen im Gesundheitswesen. Trotz Lieferengpässen bei Medikamenten gibt die AOK Entwarnung, doch die Generika-Industrie warnt vor neuen Risiken durch die geplante EU-Abwasserrichtlinie. Auf europäischer Ebene sorgt das einheitliche Health Technology Assessment (HTA) ab 2025 für mehr Transparenz. Debatten um die Rezeptfreiheit von PDE-5-Hemmern und die optimale Anwendung von Tamoxifen in der Brustkrebstherapie zeigen, dass die Arzneimittelversorgung ständig im Wandel ist. Auch die Qualität von Universalzahncremes bleibt ein Thema, da aktuelle Tests zeigen, dass viele Produkte solide Ergebnisse liefern, jedoch der Inhaltsstoff Titandioxid weiterhin umstritten ist.

 

Photovoltaikanlagen in Apotheken: So sichern Betreiber ihre Investition ab

In Zeiten des verstärkten Ausbaus erneuerbarer Energien hat die Installation von Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern und Gewerbeimmobilien stark zugenommen. Immer mehr Haushalte und Unternehmen setzen auf Solarenergie, um nicht nur die Umwelt zu schonen, sondern auch langfristig Energiekosten zu senken. Doch mit der steigenden Verbreitung von Photovoltaikanlagen wächst auch das Bewusstsein dafür, dass diese Systeme nicht nur vor Diebstahl geschützt werden müssen. Viele Hausbesitzer und Unternehmer vertrauen auf ihre Wohngebäudeversicherung, die jedoch in den meisten Fällen nur einen sehr eingeschränkten Schutz für Solaranlagen bietet. Es zeigt sich schnell: Eine spezialisierte Absicherung ist unverzichtbar.

Während viele der Meinung sind, dass Photovoltaikanlagen durch eine Standardversicherung hinreichend abgesichert seien, offenbart ein Blick auf die realen Gefahrenquellen eine andere Perspektive. Diebstahl ist nur eine von vielen Bedrohungen. So können Naturgewalten wie Blitzschlag oder Sturm die Anlagen erheblich beschädigen. Technische Defekte, Überspannung, Bedienungsfehler oder äußere Einflüsse wie Tierverbiss stellen weitere Risiken dar, die ohne eine spezielle Versicherungslösung schnell hohe Kosten verursachen können. Wer sich auf eine einfache Gebäudeversicherung verlässt, wird im Schadensfall oft enttäuscht. Denn diese deckt die spezifischen Risiken einer Photovoltaikanlage nicht ausreichend ab.

Eine häufige Herausforderung ist der Schutz während der Bauphase. Bereits bei der Anlieferung der Komponenten beginnt das Risiko, denn Feuer, Blitz oder Sturm können die noch unmontierte Anlage beschädigen. Hier greift eine spezielle Baudeckung, die für die Zeit der Montage unverzichtbar ist. Diese Absicherung schützt nicht nur vor Schäden, sondern bewahrt den Betreiber vor unerwarteten Kosten, die während der Installationsphase entstehen können.

Sobald die Anlage in Betrieb genommen wurde, stellt sich die Frage, was passiert, wenn sie weniger Strom produziert als prognostiziert. Hier können wetterbedingte Schwankungen oder technische Störungen zu Mindererträgen führen. Ein spezieller Minderertragsschutz kann die finanziellen Einbußen ausgleichen und dem Betreiber eine wichtige wirtschaftliche Sicherheit bieten. Doch auch im Falle eines Totalschadens spielt der Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle. Eine Neuwertentschädigung mit GAP-Deckung gewährleistet, dass nicht nur die Wiederbeschaffungskosten der Anlage übernommen werden, sondern auch eventuelle Restschulden aus einem Finanzierungsvertrag abgedeckt sind. Dies schützt den Betreiber vor erheblichen finanziellen Belastungen, die ohne eine entsprechende Absicherung schnell existenzbedrohend werden können.

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen wird die Absicherung also zu einem zentralen Bestandteil ihrer Investition. Eine spezialisierte Versicherungslösung, die über den herkömmlichen Diebstahlschutz hinausgeht und alle relevanten Gefahrenquellen berücksichtigt, ist unerlässlich. In Deutschland bieten immer mehr Versicherer maßgeschneiderte Tarife für Photovoltaikanlagen an, die sowohl private als auch gewerbliche Betreiber vor den vielfältigen Risiken schützen.

Für Apothekenbetreiber, die zunehmend in nachhaltige Energien investieren, ist diese Frage ebenfalls von großer Bedeutung. Viele Apotheken nutzen Photovoltaikanlagen, um Energiekosten zu senken und sich unabhängiger von den Schwankungen des Strommarktes zu machen. Gerade Apotheken mit eigener Energieversorgung müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen optimal abgesichert sind, um im Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Eine spezialisierte Versicherungslösung kann hier Abhilfe schaffen und die langfristige Stabilität der Investition garantieren.

Die Absicherung von Photovoltaikanlagen wird häufig unterschätzt, obwohl sie längst zu einer zentralen Herausforderung für Betreiber geworden ist. Wer glaubt, dass eine einfache Gebäudeversicherung ausreicht, verkennt die zahlreichen Risiken, die mit der Nutzung dieser hochsensiblen Technologie einhergehen. Diebstahl ist dabei nur ein Randproblem. Naturgewalten, technische Defekte oder Ertragsausfälle können Betreiber in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen, wenn keine spezialisierte Absicherung vorliegt.

Es zeigt sich, dass sich der Markt der Versicherungen auf die gestiegenen Anforderungen einstellen muss. Photovoltaikanlagen sind keine Nischenprodukte mehr, sondern ein integraler Bestandteil moderner Energiekonzepte – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Betreiber, die in eine nachhaltige Zukunft investieren, müssen auch auf die Zukunft ihrer Absicherung achten. Eine umfassende Versicherung, die alle relevanten Risiken abdeckt, ist daher ein Muss.

Insbesondere für Apothekenbetreiber, die sich zunehmend in Richtung nachhaltiger Energiequellen orientieren, ist eine spezialisierte Absicherung von entscheidender Bedeutung. Der finanzielle Spielraum vieler Apotheken ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage ohnehin angespannt. Zusätzliche Kosten durch unzureichend versicherte Photovoltaikanlagen können hier schnell zur Existenzbedrohung werden. Wer also auf Solarenergie setzt, sollte auch beim Versicherungsschutz keine Abstriche machen. Denn nur so lässt sich die Investition langfristig sichern.

 

Familiäre Nachfolge in der Apotheke: Tradition bewahren, Zukunft gestalten

Die Nachfolgeplanung in Apotheken ist ein zentraler Bestandteil des Fortbestands vieler traditionsreicher Betriebe. Immer häufiger entscheiden sich Apothekerfamilien dafür, die Apotheke innerhalb der Familie zu übergeben, anstatt sie an Dritte zu verkaufen. Diese Entscheidung ist jedoch weit mehr als ein emotionaler Schritt. Sie erfordert sorgfältige Planung, wirtschaftliches Know-how und strategische Weitsicht. Insbesondere für Apothekenbetreiber stellt der Übergang eine besondere Herausforderung dar, denn es gilt, sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Aspekte im Blick zu behalten.

Die Nachfolge in einer Apotheke kann sich in mehreren Varianten vollziehen. Häufig übernimmt ein Kind oder ein anderes nahestehendes Familienmitglied die Leitung. Diese Form der Übergabe ist oft mit dem Wunsch verbunden, die Tradition der Apotheke fortzuführen und den bestehenden Kundenstamm zu bewahren. Gleichzeitig ist es auch eine emotionale Herausforderung, denn der scheidende Betreiber muss die Kontrolle über das Unternehmen abgeben und der neue Inhaber muss in große Fußstapfen treten.

Für die Übergabe an die nächste Generation ist es entscheidend, dass die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen stimmen. Eine umfassende finanzielle Analyse der Apotheke ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Unternehmen wirtschaftlich gesund übergeben werden kann. Dabei geht es nicht nur um den aktuellen Betriebsgewinn, sondern auch um zukünftige Investitionen, Personalfragen und die langfristige Ausrichtung des Unternehmens. Zusätzlich muss geklärt werden, ob die finanziellen Mittel des Nachfolgers ausreichen, um mögliche Kaufpreis- oder Ablösezahlungen zu leisten, sofern dies erforderlich ist.

Rechtlich gesehen ist die Übergabe einer Apotheke an ein Familienmitglied ein komplexer Prozess. Hier müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Führung einer Apotheke, die Anmeldungen bei den zuständigen Behörden und die Anpassung von Verträgen mit Lieferanten und Krankenkassen. Steuerliche Überlegungen spielen ebenfalls eine zentrale Rolle. Ein kompetenter Steuerberater sollte von Anfang an in den Prozess eingebunden werden, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Ein weiteres wesentliches Element ist die Kommunikation mit den Mitarbeitern. Der Nachfolger sollte frühzeitig in den Betrieb eingebunden werden, um das Vertrauen des Teams zu gewinnen und eine nahtlose Übergabe zu gewährleisten. Ein klarer Übergangsplan hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und den Wechsel transparent zu gestalten. Gleichzeitig müssen die Kunden über die Nachfolge informiert werden, um das Vertrauen in die Apotheke zu erhalten.

Neben den finanziellen und rechtlichen Hürden ist auch die persönliche Beziehung zwischen dem abgebenden Apotheker und dem Nachfolger entscheidend. Häufig wird die Übergabe von emotionalen Spannungen begleitet, insbesondere wenn es um das Loslassen geht. Es ist wichtig, dass beide Seiten klare Erwartungen formulieren und ein offenes Kommunikationsverhältnis pflegen, um Konflikte zu vermeiden.

Die Übergabe einer Apotheke innerhalb der Familie bietet nicht nur Herausforderungen, sondern auch enorme Chancen. Durch die enge Bindung an den Betrieb und die Tradition kann der Nachfolger mit einem tiefen Verständnis für die Kundenbedürfnisse und die Werte des Unternehmens starten. Gleichzeitig kann die neue Generation frischen Wind in die Apotheke bringen, Innovationen vorantreiben und das Unternehmen zukunftssicher aufstellen. Besonders in Zeiten der Digitalisierung und der fortschreitenden Bürokratisierung kann ein strategischer Generationswechsel den Betrieb langfristig stärken. Doch Erfolg ist nur möglich, wenn der Übergangsprozess gut geplant und professionell begleitet wird – emotional und betriebswirtschaftlich.

 

Ungewisse Zukunft der Apotheken: Lauterbachs Reformpläne bleiben vage

Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in München Anfang Oktober hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Apothekenreform angekündigt, die mit Spannung erwartet wurde. Vor versammeltem Fachpublikum stellte er klar, dass er bald einen neuen Vorschlag zur Stärkung der Apothekenlandschaft präsentieren werde. Dabei betonte er erneut, dass Telepharmazie ein zentrales Element dieser Reform bleiben solle. Seitdem herrscht jedoch Funkstille. Weder ein Zeitplan noch konkrete Details zur Reform wurden bislang veröffentlicht, was die Apothekenbranche weiterhin im Ungewissen lässt.

Diese Verzögerung sorgt für Unruhe unter Apothekenbetreibern. Viele hatten sich nach Lauterbachs Ankündigung auf dringend notwendige finanzielle und strukturelle Verbesserungen gefreut. Apotheken stehen derzeit vor zahlreichen Herausforderungen: steigende Betriebskosten, ein zunehmender Mangel an Fachpersonal und die Konkurrenz durch den Versandhandel setzen den Betrieben immer mehr zu. Zusätzlich erschweren die Komplexitäten rund um das E-Rezept sowie die Bürokratisierung des Gesundheitssystems den Alltag vieler Apotheken. Lauterbachs vage Ankündigungen verschärfen die Unsicherheit noch weiter.

Insbesondere die Telepharmazie, die der Minister weiterhin befürwortet, sorgt für hitzige Diskussionen. Während digitale Angebote für manche Apotheken eine Chance zur Modernisierung darstellen, sehen andere darin eine Gefahr, die persönliche Beratung in der Apotheke vor Ort zugunsten virtueller Dienstleistungen zu verdrängen. Kleinere Apotheken in ländlichen Gebieten befürchten, dass sie im Wettbewerb gegen große Versandapotheken nicht mithalten können, wenn Telepharmazie zum Standard wird.

Die mangelnde Klarheit über die kommenden Schritte bringt viele Apothekenbetreiber in eine schwierige Lage. Ohne verlässliche Informationen über die bevorstehenden Reformen ist es schwer, strategische Entscheidungen zu treffen. Investitionen in neue Technologien oder eine Neuausrichtung der Geschäftsmodelle könnten sich als riskant erweisen, solange die Rahmenbedingungen unklar bleiben. Apotheken stehen also vor der Frage, wie sie sich für die Zukunft aufstellen sollen – in einer Zeit, in der die politischen Weichen noch nicht gestellt sind.

Die Situation der Apotheken in Deutschland wird zunehmend prekär. Die Erwartungen an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach waren hoch, als er auf dem Deutschen Apothekertag neue Reformvorschläge in Aussicht stellte. Doch das Ausbleiben konkreter Maßnahmen verunsichert die Branche und lässt viele Apothekenbetreiber ratlos zurück. Die Herausforderungen sind offensichtlich: Apotheken kämpfen mit steigenden Kosten, einem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem und einer wachsenden Konkurrenz durch Versandhändler.

Lauterbachs Fokus auf Telepharmazie mag für manche als zukunftsweisend erscheinen, aber für viele kleine und mittelgroße Apotheken ist sie eine Bedrohung. Die persönliche Beratung, die den Kern des Apothekerberufs ausmacht, könnte durch digitale Angebote in den Hintergrund gedrängt werden. Gerade in ländlichen Regionen, wo Apotheken oft die einzige Anlaufstelle für medizinische Beratung sind, könnte dies verheerende Folgen haben.

Es braucht dringend eine klare Linie vonseiten der Politik, die sowohl den digitalen Fortschritt als auch die Stärkung der stationären Apotheken im Blick hat. Ein Reformplan, der ohne Rücksicht auf die Herausforderungen der Vor-Ort-Apotheken vorangetrieben wird, könnte langfristig zu einer weiteren Ausdünnung der Apothekenlandschaft führen. Statt weiterhin vage Ankündigungen zu machen, sollte Lauterbach schnell handeln und für Klarheit sorgen – bevor es für viele Apotheken zu spät ist.

 

Telepharmazie als Zukunftsmodell: Flexibilität für Apotheken ohne Fremdbesitzlockerung

Matthias Mieves, SPD-Bundestagsabgeordneter und Experte für die Schnittstellen zwischen Gesundheit und Digitalisierung, hat im Rahmen eines Interviews zentrale Weichenstellungen für die Zukunft der Apothekenbranche in Deutschland skizziert. Ein wichtiger Punkt: Das Fremdbesitzverbot für Apotheken, welches sicherstellt, dass Apotheken nur von approbierten Apothekern geführt werden dürfen, bleibt unangetastet. In den vergangenen Monaten kursierten Befürchtungen, dass durch das Apotheken-Reformgesetz eine Aufweichung dieses Prinzips möglich sei – Mieves stellt klar, dass dies nicht der Fall ist.

Vielmehr betont der Gesundheitspolitiker, dass das Ziel der Reform nicht die Abschaffung der Apothekenleitung durch Apotheker sei, sondern vielmehr die Einführung von Telepharmazie und flexiblen Arbeitsmodellen für Apothekerinnen und Apotheker. „Es wird keine Apotheken ohne Apotheker geben“, erklärt Mieves entschieden und kritisiert gleichzeitig, dass die Apothekerschaft das Szenario von „Apotheken ohne Apotheker“ als übertriebene Schreckensvision in die Debatte eingebracht habe. Das Ziel sei, flexiblere Arbeitsbedingungen zu schaffen, etwa durch die Möglichkeit des Homeoffice für Apotheker. Dies sei insbesondere für die jüngere Generation von Bedeutung, die zunehmend Wert auf Work-Life-Balance lege und nicht sechs Tage die Woche in der Offizin arbeiten wolle.

Im Zusammenhang mit der Heimversorgung plädiert Mieves für pragmatische Ansätze. So soll es künftig möglich sein, dass bei bestehendem Versorgungsvertrag zwischen Arztpraxis und Apotheke E-Rezepte direkt digital übermittelt werden können – ohne den Umweg über Papier-Token oder Gesundheitskarten. Diese Neuerung soll im Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit verankert werden und noch vor der Apothekenreform in Kraft treten. „Ich hätte dieses Problem lieber heute als morgen gelöst“, betont Mieves. Die Heimversorgung und die favorisierten Apotheken, bei denen Patientinnen und Patienten ohne die Vorlage von Rezepten Medikamente über den Botendienst erhalten können, seien wichtige Bausteine zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen und Apotheken.

Die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, äußerte jedoch Bedenken gegen die Einführung favorisierter Apotheken, da sie eine Gefährdung der freien Apothekenwahl und eine Stärkung des Versandhandels befürchtet. Mieves begegnet dieser Kritik mit der Forderung nach pragmatischen Lösungen, die den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten sowie Apotheken gleichermaßen gerecht werden. Auch die Frage, welche Rolle Apotheken in der digitalen Zukunft spielen sollen, treibt Mieves um. Für ihn seien Apotheken nicht nur Arzneimittellogistiker, sondern wichtige Berater im Gesundheitswesen. Er sieht großes Potenzial in der Prävention und Gesundheitsvorsorge, wo Apotheken wichtige Impulse setzen könnten. „Die Vorsorge kommt in Deutschland zu kurz, da können Apotheken helfen, eine Lücke zu füllen“, sagt er.

Mieves verweist darauf, dass der Deutsche Apothekertag (DAT) in München bereits wichtige Vorschläge in diese Richtung gemacht habe. Diese Vorschläge, so versichert er, würden auch in Berlin wahrgenommen und in die laufenden Verhandlungen einbezogen. Vor allem im Bereich der Digitalisierung sieht er für Apotheken eine führende Rolle und lobt die Bereitschaft der Apothekerschaft, an zukunftsorientierten Projekten mitzuwirken.

Der Vorstoß von Matthias Mieves, das Fremdbesitzverbot für Apotheken in Deutschland zu erhalten, ist eine klare Botschaft an die Apothekerschaft: Die Grundpfeiler des Apothekenwesens sollen erhalten bleiben, während gleichzeitig Raum für moderne Entwicklungen wie Telepharmazie geschaffen wird. Es ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Apothekerinnen und Apotheker in den politischen Prozess zu stärken. Der Vorschlag, flexiblere Arbeitsmodelle und Telepharmazie zu ermöglichen, zeigt, dass die Politik die Bedürfnisse der nachrückenden Generation ernst nimmt.

Allerdings darf bei der Diskussion um die Digitalisierung nicht vergessen werden, dass viele Apotheken in ländlichen Regionen bereits jetzt mit Personal- und Ressourcenengpässen kämpfen. Telepharmazie mag für städtische Apotheken ein attraktives Modell sein, doch wie sieht es für kleine Landapotheken aus, die mit minimaler Belegschaft agieren müssen? Die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen darf nicht auf Kosten der Qualität der Versorgung gehen. Hier braucht es klare Rahmenbedingungen und Hilfestellungen, damit alle Apotheken von den digitalen Möglichkeiten profitieren können.

Die Einführung favorisierter Apotheken mag zunächst als Erleichterung für pflegebedürftige Menschen erscheinen, birgt jedoch das Risiko, die freie Apothekenwahl zu gefährden. Es bleibt zu hoffen, dass die Bedenken der ABDA ernst genommen werden und Lösungen gefunden werden, die sowohl den Komfort der Patientinnen und Patienten als auch die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken gleichermaßen berücksichtigen.

Insgesamt zeigt das Interview mit Mieves, dass die Zukunft der Apotheken in Deutschland nicht nur eine Frage der Digitalisierung, sondern auch des Erhalts traditioneller Strukturen ist. Der Balanceakt zwischen Fortschritt und Bewahrung wird die entscheidende Herausforderung für die kommenden Jahre sein.

 

Reformvorschlag: Soll der Preis im Gesundheitswesen eine größere Rolle spielen?

Ein aktuelles Vorschlagspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung, das von Hermann Gröhe, ehemaliger Bundesgesundheitsminister und stellvertretender Vorsitzender der Stiftung, mitverfasst wurde, bringt eine neue Dynamik in die Debatte über das deutsche Gesundheitssystem. Gröhe plädiert dafür, Preissignale stärker als bisher zu nutzen, um das Kostenbewusstsein bei allen Akteuren zu steigern. Der Vorschlag sieht vor, dass Versicherten künftig vermehrt Optionen zur Auswahl gestellt werden, die sich nicht nur in den Versorgungsmodellen, sondern auch in den Kosten unterscheiden. Damit soll ein bewussterer Umgang mit den Ressourcen des Gesundheitssystems gefördert werden.

Jochen Pimpertz, Sozialversicherungsexperte beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW), unterstützt die Idee und spricht sich in dem Papier für mehr Wahlmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte aus. Bisher gelten einheitliche Regelungen für Arztpraxen und Krankenkassen, was aus seiner Sicht die Flexibilität und Effizienz des Systems hemmt. Pimpertz betont, dass das deutsche Gesundheitssystem vor einer demografisch bedingten Belastung stehe, die ohne strukturelle Änderungen nicht zu bewältigen sei. Ein „Weiter-so“ könne nicht die Lösung sein, stattdessen müsse man auch über neue Finanzierungsansätze nachdenken, die die Bürgerinnen und Bürger in die Verantwortung nehmen.

Der Vorschlag sieht vor, dass Praxen und Krankenkassen größere Freiheiten erhalten, miteinander Verträge auszuhandeln, die sich in den Preisen unterscheiden. Dies würde zu mehr Wettbewerb führen, was nach Ansicht der Befürworter langfristig die Effizienz und Qualität der Versorgung steigern könnte. Zudem könnten Versorgungsmodelle wie die hausarztzentrierte Versorgung gestärkt werden. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, fordert in diesem Zusammenhang einen deutlichen Ausbau von Hausarztverträgen. In Baden-Württemberg, wo dieses Modell verbreitet ist, habe sich gezeigt, dass es zu einer besseren Versorgungsqualität und kürzeren Wartezeiten führen kann.

Hecken kritisiert zudem, dass das aktuelle System zu unnötigen Arztbesuchen und Doppeluntersuchungen führt, was Ressourcen verschwendet und die Wartezeiten auf Facharzttermine verlängert. Durch eine verstärkte Bindung der Patientinnen und Patienten an ihren Hausarzt könnten solche Effekte vermieden werden. Hecken schlägt vor, dass Versicherte, die nicht am Hausarztmodell teilnehmen möchten, künftig Beitragszuschläge zahlen müssten, um den bisherigen Status quo aufrechtzuerhalten.

Während die Befürworter des Vorschlags betonen, dass der solidarische Charakter des Gesundheitssystems erhalten bleiben soll, sehen Kritiker mögliche Gefahren. Sie befürchten, dass die Einführung von Preismodellen und mehr Wettbewerb zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen könnte, in der einkommensstärkere Versicherte sich eine bessere Versorgung leisten können. Auch Hermann Gröhe betont in seinem Papier, dass das Solidarprinzip nicht infrage gestellt werde, jedoch müsse die Diskussion über effizientere Strukturen offen geführt werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits auf die steigenden Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr hingewiesen, die unter anderem durch die Inflation und steigende Löhne verursacht werden. Lauterbach kritisierte die Ineffizienz des bestehenden Systems und wirbt für seine Krankenhausreform als Schritt zu einer langfristigen Verbesserung. Die Antwort auf die strukturellen Herausforderungen des Gesundheitssystems müsse jedoch von der nächsten Bundesregierung kommen, so Pimpertz. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im nächsten Jahr fordert er eine klare Positionierung der politischen Akteure.

Der Reformvorschlag, den die Konrad-Adenauer-Stiftung unterbreitet hat, wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie weit darf oder soll der Preis eine Rolle im Gesundheitswesen spielen? Befürworter des Vorschlags argumentieren, dass durch Preissignale ein größerer Wettbewerb und eine bessere Ressourcennutzung erreicht werden könnten. Es ist unbestritten, dass das deutsche Gesundheitssystem vor enormen finanziellen Herausforderungen steht, und es wäre naiv zu glauben, dass ein „Weiter-so“ langfristig tragfähig ist. Die Überalterung der Gesellschaft und die damit verbundenen steigenden Gesundheitskosten zwingen zu neuen Denkansätzen.

Allerdings darf die Diskussion nicht allein auf Effizienz und Kostenreduktion fokussiert werden. Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf Solidarität, und dieses Prinzip muss auch in Zukunft gewahrt bleiben. Es besteht die Gefahr, dass durch eine zu starke Betonung der Preise ein Wettbewerb entsteht, der zulasten einkommensschwächerer Versicherter geht. Die Einführung unterschiedlicher Preismodelle könnte zu einer Spaltung des Systems führen – in eine Versorgung erster und zweiter Klasse.

Wichtig ist, dass politische Akteure, die an einer Reform des Gesundheitswesens arbeiten, die Balance zwischen Effizienz, Qualität und Solidarität wahren. Wettbewerb kann ein Mittel zur Verbesserung sein, aber nur, wenn die Grundprinzipien des Systems dabei nicht verloren gehen. Die kommende Bundesregierung wird sich diesen Herausforderungen stellen müssen – mit Lösungen, die langfristig tragfähig sind und alle Versicherten im Blick haben.

 

Arzneimittelversorgung: AOK warnt vor übertriebener Panik

In den letzten Wochen häuften sich Meldungen über Lieferengpässe bei Arzneimitteln in Deutschland, was sowohl bei Patienten als auch Apothekern für Unruhe sorgte. Besonders im Fokus stand dabei der Mangel an Kochsalzlösung, den das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich offiziell bestätigte. Während einige Akteure der Branche bereits von einem drohenden Versorgungsnotstand sprechen, gibt die AOK Entwarnung. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) sieht keinen Grund zur Panik und verweist auf aktuelle Daten, die eine nahezu vollständige Verfügbarkeit der wichtigsten Medikamente belegen.

Laut einer aktuellen Analyse des WIdO waren Anfang Oktober 2024 rund 98,8 Prozent der verordneten Arzneimittel in Deutschland verfügbar. Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO, erklärte, dass von den über 63.000 gelisteten Arzneimitteln nur 735 Produkte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als nicht lieferfähig gemeldet seien. Er betont, dass ein Lieferengpass nicht gleichbedeutend mit einem Versorgungsengpass sei, da in den meisten Fällen wirkstoffgleiche Alternativen zur Verfügung stünden. Schröder führt weiter aus, dass Rabattverträge, die oft in der Kritik stehen, sogar zur Versorgungssicherheit beitragen würden, indem sie die Arzneimittelkosten senkten und somit den Zugang zu Medikamenten erleichterten.

Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sieht keinen Grund zur Sorge. Sie erinnert an die Engpässe im Herbst 2022, als fiebersenkende Säfte für Kinder knapp wurden. Die aktuelle Situation sei jedoch nicht vergleichbar, da die Verfügbarkeit der meisten Arzneimittel gesichert sei. Zwar verstehe sie die Besorgnis angesichts einzelner Lieferschwierigkeiten, doch entspreche dies nicht der breiten Versorgungslage, so Reimann.

Trotz dieser positiven Einschätzungen gibt es auch kritische Stimmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht die Lieferengpässe als punktuelle Phänomene in einem komplexen Markt und betont, dass keine flächendeckende Versorgungsknappheit vorliege. Diese Einschätzung wird von verschiedenen Seiten, unter anderem von der ABDA, kritisch gesehen. ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold weist darauf hin, dass auch punktuelle Engpässe für betroffene Patienten gravierende Folgen haben könnten. Er mahnt an, dass jedes fehlende Medikament eine Belastung für die Betroffenen darstelle, unabhängig davon, wie selten solche Engpässe auftreten.

Auch das Aktionsbündnis Patientenversorgung kritisierte die Beschwichtigungen aus dem Bundesgesundheitsministerium scharf und bezeichnete die Lieferengpässe als "bittere Realität". Es sei notwendig, die Ursachen für die wiederkehrenden Probleme systematisch anzugehen, um langfristig eine stabile Versorgung zu gewährleisten.

Die Diskussion um Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirft ein Licht auf die Fragilität des Versorgungssystems in Deutschland. Es mag zwar beruhigend sein, dass die AOK und das WIdO keine größere Gefahr sehen, doch bleibt die Frage bestehen, wie lange dieses fragile Gleichgewicht aufrechterhalten werden kann. Selbst wenn aktuell 98,8 Prozent der Arzneimittel verfügbar sind, zeigt die Erfahrung, dass Engpässe bei besonders nachgefragten Medikamenten – wie zuletzt bei Kinderfiebersäften – schnell eskalieren können.

Die freiwillige Meldung von Lieferengpässen durch die Hersteller zeigt zudem Schwachstellen im System auf. Ohne eine verpflichtende und lückenlose Erfassung ist es schwierig, präzise Aussagen über die tatsächliche Versorgungslage zu treffen. Das WIdO fordert hier zu Recht mehr Transparenz und eine verpflichtende Dokumentation über alle Stufen der Lieferkette hinweg.

Letztlich ist auch die Politik gefragt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mag die Engpässe als punktuelle Phänomene abtun, doch für Patienten, die dringend auf ein Medikament angewiesen sind, ist jeder Engpass ein ernsthaftes Problem. Die Beschwichtigungen aus dem Ministerium laufen daher Gefahr, die Realität der Patienten und Apotheken aus den Augen zu verlieren.

 

Generika-Industrie warnt vor Engpässen: EU-Abwasserrichtlinie könnte Medikamentenversorgung gefährden

Die EU-Kommission plant eine weitreichende Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie, die die Kosten für den Ausbau der Abwasserreinigung von Mikroverunreinigungen zu einem großen Teil den Herstellern von Arzneimitteln und Kosmetika auferlegen soll. Laut dem aktuellen Entwurf sollen die Unternehmen 80 Prozent der Kosten tragen, die für den Einbau einer sogenannten "vierten Reinigungsstufe" in kommunale Kläranlagen entstehen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Mikroschadstoffe, die durch die Produktion und Nutzung von Medikamenten und Kosmetikprodukten ins Abwasser gelangen, effektiver herausgefiltert werden können.

Der Branchenverband Pro Generika schlägt nun Alarm. Die Vertreter der Generika-Hersteller sehen sich durch die geplante Regelung vor eine erhebliche Kostenbelastung gestellt, die nach Einschätzung des Verbands gravierende Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung haben könnte. Generika, die etwa 80 Prozent der in Deutschland verordneten Arzneimittel ausmachen, könnten durch diese zusätzlichen Kosten noch stärker unter Druck geraten, warnt der Verband. Pro Generika spricht sogar von einem drohenden "Tsunami an Engpässen", sollte die Richtlinie ohne Anpassungen verabschiedet werden.

Die finanzielle Belastung für die Generika-Hersteller ist erheblich. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt die Kosten für den Ausbau der Klärwerke auf rund 10 Milliarden Euro, dazu kommen jährliche Betriebskosten von etwa 1 Milliarde Euro. Im Vergleich dazu erzielt die Generika-Industrie einen Jahresumsatz von nur 2,4 Milliarden Euro mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Apotheken. Pro Generika weist darauf hin, dass es im derzeitigen System der Preisregulierung nicht möglich sei, diese Mehrkosten in die Arzneimittelpreise zu integrieren. Als Folge könnten Hersteller gezwungen sein, bestimmte Medikamente aus ihrem Sortiment zu nehmen, was die Versorgung mit essenziellen Arzneimitteln wie Antibiotika oder Krebsmedikamenten weiter gefährden würde.

Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, ruft die Bundesregierung dazu auf, der Richtlinie in ihrer jetzigen Form nicht zuzustimmen. Er warnt davor, dass die derzeitigen Engpässe bei Medikamenten nur ein Vorgeschmack dessen seien, was drohe, wenn die finanzielle Last des Klärwerk-Ausbaus hauptsächlich von den Generika-Herstellern getragen werden müsse. Bretthauer fordert eine ausgewogene Finanzierungslösung, bei der alle Verursacher der Mikroverunreinigungen gleichermaßen in die Pflicht genommen werden. Außerdem sei eine gründliche Folgenabschätzung notwendig, um sicherzustellen, dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet werde.

Die Entscheidung des Europäischen Rates zur Abwasserrichtlinie steht kurz bevor, und die Generika-Industrie sieht dringenden Handlungsbedarf. Sollte die Richtlinie wie geplant verabschiedet werden, könnten die Auswirkungen auf die Medikamentenversorgung in Deutschland und Europa gravierend sein. Pro Generika fordert daher eine klare Positionierung der Bundesregierung, um eine Eskalation der bestehenden Versorgungsprobleme zu verhindern.

Die Warnungen der Generika-Industrie vor möglichen Versorgungsengpässen sind ernst zu nehmen. Die geplante Abwasserrichtlinie der EU, so sinnvoll sie aus ökologischer Perspektive sein mag, droht in ihrer aktuellen Form eine Branche unverhältnismäßig stark zu belasten, die bereits seit Jahren unter erheblichem Kostendruck steht. Die Generika-Hersteller spielen eine zentrale Rolle in der Arzneimittelversorgung, vor allem bei lebensnotwendigen Medikamenten wie Antibiotika oder Krebspräparaten, deren Verfügbarkeit ohnehin bereits knapp ist.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Umweltmaßnahmen notwendig sind, um die Belastung der Gewässer durch Mikroschadstoffe zu reduzieren. Doch darf dies nicht auf Kosten der Gesundheitsversorgung geschehen. Die EU muss sicherstellen, dass die finanzielle Last fair verteilt wird und dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung oberste Priorität behält. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, in diesem Prozess die Interessen der Patienten zu schützen und eine Lösung zu finden, die sowohl ökologische als auch gesundheitspolitische Ziele in Einklang bringt. Eine gründliche Folgenabschätzung und eine gerechtere Verteilung der Kosten wären hier unerlässlich.

Die Debatte über die Kosten für die Abwasserreinigung darf nicht isoliert von den realen Versorgungsproblemen betrachtet werden. Ein ausgewogenes Modell, das alle Akteure in die Verantwortung nimmt, könnte den Weg zu einer nachhaltigen und gleichzeitig sicheren Arzneimittelversorgung ebnen.

 

Einheitliches HTA-Verfahren: EU ebnet den Weg für gemeinsame Nutzenbewertungen

Die Europäische Union steht vor einem bedeutenden Schritt in der Harmonisierung ihrer Gesundheitssysteme. Ab 2025 wird ein gemeinsames Health Technology Assessment (HTA)-Verfahren eingeführt, das die Bewertung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika vereinheitlichen soll. Dieses Verfahren, das parallel zur Zulassung neuer Therapien durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) läuft, hat das Ziel, die Effizienz und Transparenz bei der Bewertung des medizinischen Nutzens neuer Technologien zu verbessern.

Bislang waren die Bewertungssysteme in Europa stark fragmentiert, was dazu führte, dass innovative Therapien in einigen Ländern früher zugänglich waren als in anderen. Die Mitgliedstaaten hatten jeweils ihre eigenen Methoden zur Bewertung von klinischen Studien, was nicht selten zu methodischen Differenzen und doppelter Arbeit führte. Dies verzögerte den Marktzugang innovativer Therapien und schwächte nach Ansicht der EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Gesundheitsmarkt.

Mit der neuen Durchführungsverordnung hat die EU-Kommission nun den Rahmen für die Durchführung und Koordination des HTA-Verfahrens festgelegt. Dies betrifft insbesondere den Austausch von Informationen zwischen der EU-Kommission, der EMA und den Koordinierungsgruppen der Mitgliedstaaten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Daten sowie der Einbindung von Experten und Patienten in den Bewertungsprozess.

Zunächst wird das HTA-Verfahren ab 2025 auf Onkologika und Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) angewendet. Ab 2028 sollen dann auch Orphan Drugs, also Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten, in die gemeinsame Bewertung einbezogen werden. Ab 2030 wird das Verfahren auf alle weiteren neuen Arzneimittel und Medizinprodukte ausgeweitet. Dennoch bleibt den Mitgliedstaaten weiterhin die Freiheit, auf nationaler Ebene Entscheidungen über den Zusatznutzen sowie über Erstattungs- und Preisfragen zu treffen.

Für Deutschland, wo bisher das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) die Grundlage für die Nutzenbewertung bildet, bedeutet dies eine Anpassung des Verfahrens. Künftig wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) an den EU-weiten HTA-Bewertungen beteiligt sein. Der Einfluss des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das bislang eine zentrale Rolle im AMNOG-Verfahren spielte, wird reduziert. Zudem werden die Arzneimittelhersteller nun von der EU-Kommission direkt dazu aufgefordert, ihre Studien und Dossiers einzureichen.

Die Industrie reagierte auf die Einführung des HTA-Verfahrens mit gemischten Gefühlen. Während einige die Effizienzsteigerung und den vereinfachten Marktzugang begrüßen, äußerten andere Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Bürokratie und einer möglichen Abnahme der Flexibilität bei der Bewertung neuer Technologien. Insbesondere die Gefahr, dass durch starre methodische Vorgaben der Innovationsdrang gedämpft wird, steht im Raum.

Die Kommission hofft jedoch, dass durch die Harmonisierung der Bewertungssysteme langfristig ein fairer und schneller Zugang zu neuen Therapien in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet wird. Dies könnte die Position Europas im globalen Gesundheitswettbewerb stärken und die Entwicklung innovativer Behandlungen vorantreiben.

Das neue HTA-Verfahren stellt zweifellos einen ambitionierten Versuch dar, die Fragmentierung der europäischen Gesundheitssysteme zu überwinden. Es ist ein Schritt in Richtung eines stärkeren und wettbewerbsfähigeren Europas im globalen Gesundheitssektor. Doch bei aller Euphorie für die Vorteile, die das vereinheitlichte Verfahren mit sich bringt, müssen die Bedenken der Industrie ernst genommen werden. Die Balance zwischen notwendiger Effizienz und der Bewahrung von Flexibilität ist entscheidend für den Erfolg dieses Projekts.

Die Gefahr besteht, dass ein zu bürokratischer und methodisch rigider Ansatz den Zugang zu lebensrettenden Innovationen verlangsamt. Wenn Hersteller durch zu viele administrative Hürden abgeschreckt werden, könnte dies den Wettbewerb eher hemmen, als fördern. Der Erfolg des HTA-Verfahrens wird daher maßgeblich davon abhängen, wie effektiv es gelingt, die neuen Vorgaben praxisnah und flexibel zu gestalten, ohne die wissenschaftliche Qualität zu gefährden. Nur so kann das Potenzial des gemeinsamen HTA-Verfahrens voll ausgeschöpft werden.

 

Viagra und andere PDE-5-Hemmer: Debatte um Rezeptfreiheit bleibt aktuell

Die Diskussion um die rezeptfreie Abgabe von Potenzmitteln wie Sildenafil und Tadalafil in Deutschland ist weiterhin Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen. Während auf der Expopharm in München sowohl Befürworter als auch Kritiker zu Wort kamen, bleibt das Thema brisant, vor allem in Hinblick auf die Versorgung von Patienten mit erektiler Dysfunktion (ED).

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Sachverständigenausschuss gegen einen OTC-Switch ausgesprochen. Die Bedenken konzentrierten sich insbesondere auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Diagnostik bei der Verschreibung von PDE-5-Hemmern. Zusätzlich wurde die Gefahr eines unkontrollierten Gebrauchs und die Frage aufgeworfen, ob eine engere Beratung in den Apotheken tatsächlich zu mehr Arztbesuchen von Risikopatienten führen würde. In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Irland oder der Schweiz sind diese Medikamente bereits rezeptfrei erhältlich, während Deutschland weiterhin an der Verschreibungspflicht festhält.

Im Rahmen eines Symposiums, das von dem Arzneimittelhersteller Viatris veranstaltet wurde, verdeutlichte der Gesundheitsökonom Professor Dr. Uwe May die aktuelle Versorgungslage. In Deutschland gibt es schätzungsweise fünf Millionen Männer, die an erektiler Dysfunktion leiden, denen jedoch nur eine begrenzte Anzahl von Urologen gegenübersteht. Viele Betroffene suchen erst gar keine medizinische Hilfe oder greifen auf riskante Internetquellen zurück, um die Medikamente zu erhalten. Die Erfahrungen im europäischen Ausland zeigten laut May, dass eine Rezeptfreiheit zu einer besseren Versorgungssituation und weniger problematischen Bezugsquellen führen könnte.

Trotz bestehender Bedenken, insbesondere in Bezug auf kardiologische Risiken, scheinen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse diese Ängste zu entkräften. Professor Dr. Holger Eggebrecht, Kardiologe am MVZ CCB Frankfurt Main-Taunus, betonte, dass erektile Dysfunktion als Frühwarnzeichen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen gilt. Während in den Anfangsjahren der PDE-5-Hemmer Unsicherheiten über mögliche negative Effekte auf das Herz-Kreislauf-System bestanden, zeigen neuere Studien immer mehr positive Ergebnisse. Eine Metaanalyse mit mehr als einer Million Teilnehmern kam zu dem Schluss, dass die Einnahme von PDE-5-Hemmern das Risiko schwerer kardiovaskulärer Ereignisse und die Gesamtmortalität signifikant senken kann.

Dr. Reinhild Lohmann, Apothekerin in Ostbevern, hob hervor, dass eine intensivere Beratung in Apotheken durch die Rezeptfreiheit nicht nur machbar, sondern auch wünschenswert sei. Sie verwies auf die positiven Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ und betonte, dass Apotheken bereits bewiesen hätten, dass auch komplexere Beratungen im Rahmen ihrer Verantwortung lägen.

Für Apotheken könnte ein solcher Schritt auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Professor May erläuterte, dass nach der Rezeptfreigabe in anderen Ländern sowohl die Nachfrage in Apotheken gestiegen sei, als auch mehr Patienten in ärztliche Behandlungen geführt wurden. Zwar werde auch der Versandhandel von einem OTC-Switch profitieren, doch dies würde unseriösen Bezugsquellen den Nährboden entziehen und den Vertrieb über vertrauenswürdige Kanäle fördern. Viele Männer suchten trotz der Online-Verfügbarkeit weiterhin Apotheken vor Ort auf, um sicher zu gehen, dass sie qualitativ hochwertige Produkte erhalten.

Der Vorstoß zur Rezeptfreigabe von Potenzmitteln in Deutschland ist nicht nur ein gesundheitspolitisches, sondern auch ein gesellschaftliches Thema. Während die Bedenken der Fachleute hinsichtlich möglicher Missbrauchsgefahren und unerwünschter gesundheitlicher Folgen ernst genommen werden müssen, zeigen internationale Erfahrungen, dass eine liberale Abgabepolitik nicht zwangsläufig mit negativen Folgen einhergeht. Im Gegenteil: Mehr Menschen erhalten Zugang zu geprüften und sicheren Medikamenten, während gleichzeitig die Schattenwirtschaft aus dubiosen Quellen eingedämmt wird.

Die Rolle der Apotheken in Deutschland könnte durch eine solche Maßnahme gestärkt werden. Vor-Ort-Apotheken bieten nicht nur die nötige Beratungskompetenz, sondern auch die Möglichkeit, potenzielle Risikopatienten frühzeitig auf Gesundheitsprobleme aufmerksam zu machen und sie in ärztliche Behandlung zu überweisen. Langfristig könnte die Rezeptfreiheit also dazu beitragen, die Versorgungssituation von Männern mit erektiler Dysfunktion deutlich zu verbessern und die Apotheken als unverzichtbare Anlaufstelle für die Bevölkerung zu positionieren.

 

Tamoxifen: Ein unverzichtbares Medikament in der Brustkrebstherapie

Tamoxifen gehört zu den bedeutendsten Medikamenten in der Behandlung von hormonrezeptorpositivem Brustkrebs. Es wird seit Jahrzehnten als Standardtherapie eingesetzt, insbesondere nach einer Erstbehandlung von Brustkrebs, um das Risiko eines Rückfalls zu verringern. Die Verfügbarkeit dieses Wirkstoffs hat die Prognose für viele Patientinnen und Patienten erheblich verbessert. Doch obwohl Tamoxifen weltweit als Goldstandard in der Therapie gilt, gibt es immer wieder Diskussionen um die optimale Anwendung, insbesondere im Hinblick auf pharmakogenetische Faktoren und potenzielle Nebenwirkungen.

Das Medikament wirkt als selektiver Estrogen-Rezeptor-Modulator (SERM). Seine Wirkung entfaltet es hauptsächlich durch die Blockierung von Estrogen-Rezeptoren im Brustgewebe. Dadurch wird das Wachstum von hormonabhängigen Tumorzellen gehemmt. Was Tamoxifen besonders macht, ist seine duale Wirkweise: Während es im Brustgewebe antiestrogen wirkt, entfaltet es in anderen Geweben wie dem Knochen oder der Gebärmutterschleimhaut estrogenartige Effekte. Dies hat Vor- und Nachteile: Zum einen wird die Knochendichte positiv beeinflusst, was vor Osteoporose schützt, zum anderen steigt das Risiko für Endometriumkarzinome, was sorgfältig überwacht werden muss.

Die Dosierung von Tamoxifen ist weitgehend standardisiert. Patienten erhalten in der Regel 20 mg pro Tag, wobei die Einnahme über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren empfohlen wird. In Einzelfällen, wie bei fortgeschrittenen Stadien oder Metastasen, kann die Dosis auf bis zu 40 mg täglich erhöht werden. Eine Besonderheit dieses Medikaments ist, dass es nicht bei allen Menschen gleichermaßen wirksam ist. Der Grund liegt in der genetischen Variabilität des Enzyms CYP2D6, das für die Umwandlung von Tamoxifen in seine aktive Form, Endoxifen, verantwortlich ist. Menschen mit einer geringen CYP2D6-Aktivität können niedrigere Spiegel des wirksamen Metaboliten im Blut aufweisen, was die Therapie weniger effektiv machen kann.

Hier könnte eine routinemäßige Genotypisierung von Patientinnen und Patienten helfen, um den individuellen Metabolisierungsstatus zu bestimmen und die Therapie entsprechend anzupassen. Doch in der Praxis wird eine solche Untersuchung selten durchgeführt. Dies liegt unter anderem daran, dass in vielen Ländern die Genotypisierung vor einer Tamoxifen-Therapie nicht zum Standard zählt, obwohl eine personalisierte Behandlung hier klare Vorteile bieten könnte.

Tamoxifen ist jedoch nicht ohne Nebenwirkungen. Neben den bereits erwähnten Risiken für das Endometrium kommt es häufig zu Hitzewallungen, Erschöpfung und Magen-Darm-Problemen. Auch thromboembolische Ereignisse wie Thrombosen und Lungenembolien sind dokumentiert, insbesondere wenn das Medikament in Kombination mit einer Chemotherapie eingesetzt wird. Patienten sollten daher während der Therapie regelmäßig ärztlich überwacht werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Ärzte und Patienten beachten müssen, sind mögliche Wechselwirkungen. So können bestimmte Antidepressiva, die als starke CYP2D6-Hemmer wirken, wie Paroxetin und Fluoxetin, die Umwandlung von Tamoxifen blockieren und somit die Wirksamkeit erheblich verringern. Auch die gleichzeitige Einnahme von Estrogenpräparaten ist kontraindiziert, da sie die Wirkung von Tamoxifen aufheben können.

Trotz dieser Herausforderungen bleibt Tamoxifen für viele Brustkrebspatientinnen und -patienten eine lebensrettende Therapieoption. Es bietet eine kostengünstige und bewährte Behandlungsform, die in vielen Ländern als erste Wahl gilt. In Kombination mit regelmäßiger Überwachung und einer individuellen Anpassung der Behandlung kann Tamoxifen für viele Patienten eine wirkungsvolle Waffe im Kampf gegen den Krebs sein.

Tamoxifen ist seit Jahrzehnten ein bewährter Eckpfeiler in der Brustkrebsbehandlung. Doch wie bei vielen medizinischen Erfolgsgeschichten gibt es auch hier Raum für Verbesserungen. Die Tatsache, dass etwa sieben Prozent der europäischen Bevölkerung aufgrund genetischer Variationen nur unzureichend auf das Medikament ansprechen, wirft eine entscheidende Frage auf: Warum wird die Genotypisierung nicht routinemäßig vor Beginn der Therapie durchgeführt?

Angesichts der Bedeutung der Endoxifen-Spiegel für den Therapieerfolg erscheint es geradezu fahrlässig, die genetische Prädisposition der Patienten zu ignorieren. Eine personalisierte Medizin, die den genetischen Stoffwechselstatus berücksichtigt, könnte nicht nur die Effektivität der Therapie verbessern, sondern auch unnötige Nebenwirkungen vermeiden. Zudem sollte in der klinischen Praxis stärker auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten geachtet werden, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden.

Tamoxifen hat Millionen von Frauen und Männern geholfen, die Diagnose Brustkrebs zu überleben. Doch das Potenzial dieses Medikaments ist noch längst nicht ausgeschöpft. Es ist Zeit, Tamoxifen durch eine stärker individualisierte Herangehensweise noch wirksamer und sicherer zu machen. Die medizinische Forschung ist hier gefordert, und auch die Gesundheitssysteme sollten Anpassungen vornehmen, um eine personalisierte Therapie zu fördern. Nur so kann sichergestellt werden, dass Tamoxifen auch in den kommenden Jahrzehnten seinen Platz als lebensrettendes Medikament behauptet.

 

Universalzahncremes im Test: Solide Ergebnisse, Titandioxid bleibt umstritten

Universalzahncremes sind längst ein fester Bestandteil des täglichen Lebens und haben sich über die Jahre weiterentwickelt. Die Anforderungen an die Produkte sind gestiegen: Schutz vor Karies, Entfernung von Verfärbungen und Pflege des Zahnfleisches stehen im Vordergrund. Eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest (»test«-Ausgabe 11/2024) zeigt, dass sich Verbraucher auf die meisten Produkte verlassen können, da die getesteten Zahnpasten insgesamt gut abschneiden. Von den 18 geprüften Universalzahncremes erhalten sieben die Note »sehr gut«, sechs weitere »gut« und fünf »befriedigend«. Damit können sich die Produkte als zuverlässige Allrounder präsentieren, die Karies vorbeugen und gleichzeitig Verfärbungen entfernen, ohne dabei bedenkliche Inhaltsstoffe zu enthalten.

Den Spitzenplatz im Test belegt die »Complete Expert 24H Schutz« von Blend-a-med mit der Note 1,3. Besonders positiv wird die Fähigkeit dieser Zahnpasta hervorgehoben, Verfärbungen effektiv zu entfernen. Auf dem zweiten Platz folgen die »Parodont Expert« von Meridol und die »Zahnfleisch Intensivpflege« von Oral-B Pro Science Advanced, beide mit der Note 1,4. Beide Produkte zeichnen sich durch ihre besondere Pflegewirkung für das Zahnfleisch aus und wurden in diesem Punkt besonders gelobt.

Ein wichtiger Punkt bei Zahncremes ist der Einsatz von Titandioxid, einem Weißmacher, der seit August 2022 in Lebensmitteln in der EU verboten ist. Dieser Stoff steht im Verdacht, das Erbgut zu schädigen, wenn er verschluckt wird. Obwohl Titandioxid in Kosmetikprodukten wie Zahnpasten noch zugelassen ist, haben fast alle Hersteller in diesem Test darauf verzichtet. Nur in zwei der geprüften Zahnpasten fand die Stiftung Warentest Titandioxid, was zu Abwertungen führte. Dies zeigt, dass sich viele Hersteller bewusst für eine sicherere Zusammensetzung ihrer Produkte entscheiden.

Zudem entdeckten die Tester, dass einige der Zahnpasten entzündetes und blutendes Zahnfleisch beruhigen können, da sie Inhaltsstoffe wie Zinkcitrat, Zinnfluorid und Zinnchlorid enthalten. Interessant hierbei: Nicht alle Produkte, die diese Inhaltsstoffe verwenden, bewerben diese auf ihrer Verpackung. Verbraucher, die eine gezielte Zahnfleischpflege suchen, sollten daher auf diese Inhaltsstoffe in der Liste achten, auch wenn diese nicht prominent auf der Verpackung beworben werden.

Die Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt, dass Verbraucher beim Kauf von Universalzahncremes kaum eine falsche Entscheidung treffen können. Die meisten Produkte leisten gute Arbeit, um die Zähne zu schützen und das Zahnfleisch zu pflegen, ohne dabei auf umstrittene Inhaltsstoffe wie Titandioxid zu setzen. Dennoch lohnt es sich, die Inhaltsstoffe genauer zu prüfen, insbesondere wenn man besonderen Wert auf Zahnfleischpflege legt oder bedenkliche Stoffe vermeiden möchte.

Der Test der Stiftung Warentest zeigt eindrucksvoll, dass die Zahnpflegeprodukte der großen Marken sich auf einem hohen Niveau bewegen und den Erwartungen der Verbraucher gerecht werden. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass der Großteil der getesteten Zahnpasten ohne den umstrittenen Inhaltsstoff Titandioxid auskommt. Dies zeigt, dass sich die Hersteller zunehmend ihrer Verantwortung bewusst sind und auf sicherere Formulierungen setzen. Auch die Vielfalt an Zahncremes, die sich auf die Zahnfleischpflege spezialisieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn Zahnfleischerkrankungen sind ein weitverbreitetes Problem.

Doch trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt die Transparenz ein Schwachpunkt. Dass einige Produkte wichtige Inhaltsstoffe nicht auf der Verpackung bewerben, mag überraschen. Die Verantwortung wird hier in gewisser Weise auf die Verbraucher abgewälzt, die die Listen der Inhaltsstoffe studieren müssen, um das passende Produkt zu finden. Hersteller sollten klarer kommunizieren, welche Vorteile ihre Produkte bieten, um den Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern.

Es bleibt festzuhalten: Universalzahncremes leisten mittlerweile hervorragende Arbeit, doch auch hier gibt es Raum für Verbesserungen – insbesondere im Bereich der Transparenz und der Kennzeichnung. Der Verzicht auf bedenkliche Inhaltsstoffe sollte weiterhin konsequent verfolgt werden, damit die Zahngesundheit ohne Risiken gefördert werden kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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