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  • 19.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Digitale Risiken, Reformen und medizinische Innovationen
    19.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Digitale Risiken, Reformen und medizinische Innovationen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die digitale Transformation stellt Apotheken vor große Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit. Mit der Einführun...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Digitale Risiken, Reformen und medizinische Innovationen

 

Cybersicherheit, Reformdebatten und neue Therapien prägen die Zukunft des Gesundheitswesens

Die digitale Transformation stellt Apotheken vor große Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit. Mit der Einführung von E-Rezepten und digitalen Gesundheitsanwendungen steigen die Risiken für Cyberangriffe erheblich. Angreifer haben es zunehmend auf sensible Patientendaten abgesehen, und Apothekenbetreiber müssen ihre IT-Systeme entsprechend schützen, um Betriebsausfälle und Datenverluste zu verhindern. Gleichzeitig sorgt die geplante Gesundheitsreform für Spannungen in der Branche. Die Diskussion um „Apotheken ohne Apotheker“ und die Rolle der telepharmazeutischen Beratung hat den Reformprozess ins Stocken gebracht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte jedoch, dass eine Reform des Apothekenwesens unvermeidlich sei. Auch die Digitalisierung in der Schmerztherapie zeigt Fortschritte, etwa durch KI und digitale Schmerzkalender, die das Schmerzmanagement revolutionieren könnten. Währenddessen bleibt die Zukunft der Apotheken in Deutschland ungewiss, da massive Gegenwehr den politischen Prozess verlangsamt. Hinzu kommt die Debatte um das geplante Gesetz zur Gesundheits-Digitalagentur, das die Steuerung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen grundlegend verändern soll.

 

Digitale Bedrohungen: Wie Apotheken ihre Cybersicherheit stärken müssen

In einer zunehmend digitalisierten Welt wird die Cybersicherheit für Apothekenbetreiber immer wichtiger. Mit der Einführung elektronischer Rezepte und digitalen Gesundheitsanwendungen sind Apotheken vermehrt mit sensiblen Patientendaten konfrontiert, die ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle darstellen. Die Digitalisierung bringt Effizienzgewinne und Verbesserungen im Patientenservice, erhöht jedoch gleichzeitig die Verwundbarkeit für potenzielle Angriffe. Apotheken sind auf eine funktionierende IT-Infrastruktur angewiesen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, doch viele Betreiber unterschätzen die Gefahr, die von Cyberangriffen ausgeht.

Sicherheitslücken in der IT-Infrastruktur von Apotheken können verheerende Folgen haben. Neben finanziellen Schäden durch Betriebsunterbrechungen und Datenverlust drohen Apotheken empfindliche Strafen, wenn sie gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Das Vertrauen der Patienten in die Sicherheit ihrer Daten könnte nachhaltig beschädigt werden, was langfristig negative Auswirkungen auf die Kundenbindung haben könnte. Apothekenbetreiber müssen daher sowohl technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls und Verschlüsselungstechnologien implementieren als auch in die Schulung ihrer Mitarbeiter investieren, um die Gefahren von Phishing und Social Engineering zu minimieren.

Eine Cyber-Versicherung bietet zwar einen wichtigen Schutz vor den finanziellen Folgen eines Angriffs, ersetzt jedoch keine umfassende Sicherheitsstrategie. Sie dient vielmehr als Absicherung im Notfall, wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Angriff erfolgreich war. Apothekenbetreiber sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Prävention an erster Stelle steht und dass der Schutz der IT-Systeme regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss.

Im Zeitalter der Digitalisierung darf die Cybersicherheit in Apotheken nicht vernachlässigt werden. Betreiber, die sich auf veraltete Systeme verlassen oder keine klaren Sicherheitsrichtlinien implementiert haben, riskieren hohe Verluste. Eine sichere IT-Infrastruktur ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Verantwortung gegenüber den Patienten und deren sensiblen Daten. Angesichts der steigenden Bedrohungen müssen Apotheken sicherstellen, dass sie auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik sind und proaktiv gegen Cyberkriminalität vorgehen.

Cybersicherheit in Apotheken ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Die Digitalisierung bringt immense Vorteile, aber auch erhebliche Risiken mit sich. Wer die Sicherheitsanforderungen vernachlässigt, riskiert nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch das Vertrauen der Kunden. Eine Cyber-Versicherung ist ein guter Schutz für den Ernstfall, doch sie darf nicht als alleinige Maßnahme verstanden werden. Apothekenbetreiber müssen Verantwortung übernehmen und in die Sicherheit ihrer IT-Systeme und die Schulung ihrer Mitarbeiter investieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass sensible Patientendaten geschützt bleiben und der Betrieb auch in der digitalen Zukunft gesichert ist.

 

„Apotheken ohne Apotheker“: Zankapfel der Gesundheitsreform

Die Diskussion um die sogenannte „Apotheke ohne Apotheker“ hat in der Apothekenlandschaft und im politischen Raum hohe Wellen geschlagen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat im Rahmen des Deutschen Apothekertages 2024 seine Position verteidigt, dass die telepharmazeutische Beratung eines Patienten sowohl in der Apotheke als auch von zu Hause aus gleichwertig sei. Lauterbachs Argumentation fußt auf dem Vergleich mit der Telemedizin im Rettungsdienst und bei Hausbesuchen durch Ärzte. Er betonte, dass er keinen Unterschied in der Qualität der Beratung sehe, unabhängig davon, wo sich der Patient gerade befinde.

Dieser Ansatz wurde jedoch von der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, kritisch aufgenommen. Die ABDA argumentiert, dass die Diskussion um die Telepharmazie nur einen kleinen Teil des Problems berührt und dass die eigentliche Herausforderung viel tiefer liegt: in der Frage der Aufsicht und des Managements eines gesamten Apothekenbetriebs. In ihrer Antwort auf Lauterbachs Rede wies ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening darauf hin, dass Telepharmazie zwar in bestimmten Fällen sinnvoll sei, die physischen Aufgaben eines Apothekers in einer Offizin jedoch nicht vollständig ersetzt werden könnten. Eine Apotheke ist nicht nur ein Beratungsort, sondern ein komplexer Betrieb, der strengen rechtlichen Vorschriften unterliegt, die die ständige Überwachung durch einen Apotheker erfordern.

Laut Apothekenbetriebsordnung ist der Apotheker nicht nur für die Beratung von Patienten zuständig, sondern muss auch das Fachpersonal beaufsichtigen, Arbeitsabläufe überwachen und bei Bedarf intervenieren. Diese Aufgaben lassen sich nicht durch eine rein telepharmazeutische Beratung erfüllen, die lediglich eine Eins-zu-eins-Kommunikation zwischen Apotheker und Patient ermöglicht. Die Arbeit in einer Apotheke ist weitaus komplexer und erfordert ein Zusammenspiel von Personal, Management und Fachwissen, das vor Ort verfügbar sein muss.

Lauterbachs Vergleich mit dem Rettungsdienst stieß in der Branche auf Skepsis. Während in der Notfallmedizin telemedizinische Beratung oft eine temporäre Lösung ist, bis ein Notarzt eintrifft, handelt es sich in Apotheken um den alltäglichen Betrieb, der keine Notsituation darstellt. Der Minister betonte, dass es in der Apothekendebatte nicht darum gehe, die Qualität der Beratung infrage zu stellen, sondern um die Effizienz und die Möglichkeit, moderne Technologien zu nutzen, um den Apothekenbetrieb flexibler zu gestalten. Kritiker entgegneten jedoch, dass die Aufsichtspflicht eines Apothekers durch dessen physische Anwesenheit und schnelle Entscheidungsfähigkeit vor Ort gewährleistet wird. Diese Verantwortung könne nicht über eine Fernberatung oder digitale Systeme ersetzt werden.

Die Befürchtung vieler Apotheker ist, dass eine Ausweitung der Telepharmazie zu einem Abbau der bewährten Struktur führen könnte, in der Apotheker eine zentrale Rolle in der Beratung und Überwachung des Apothekenbetriebs spielen. Zudem könnte eine zunehmende Abhängigkeit von technischen Lösungen das Vertrauen der Patienten in das traditionelle Apothekenmodell untergraben. Viele Kunden erwarten nach wie vor eine persönliche Beratung und Betreuung vor Ort, ohne den Umweg über eine digitale Plattform gehen zu müssen.

Die Debatte wird sich in den kommenden Monaten wohl weiter verschärfen, da Lauterbach die telepharmazeutische Beratung als wichtigen Bestandteil seiner Reformpläne ansieht. Auf der anderen Seite wird die ABDA weiterhin versuchen, die Bedeutung des Apothekers vor Ort zu betonen und die Risiken einer umfassenden Digitalisierung des Apothekenbetriebs zu verdeutlichen. Die kommenden politischen Auseinandersetzungen werden zeigen, ob es möglich ist, einen Kompromiss zu finden, der sowohl die Vorteile der Telepharmazie nutzt als auch die bewährten Strukturen der Apothekenlandschaft bewahrt.

Die Debatte um die „Apotheke ohne Apotheker“ wirft ein grundlegendes Problem auf, das weit über die Frage der Telepharmazie hinausgeht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mag in seiner Rede beim Deutschen Apothekertag recht gehabt haben, dass die Qualität einer telepharmazeutischen Beratung nicht zwangsläufig schlechter sein muss als eine Beratung vor Ort. Doch damit greift er viel zu kurz. Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der Qualität der Beratung, sondern in der Komplexität des Apothekenbetriebs, der sich nicht aus der Ferne steuern lässt.

Apotheken sind nicht nur Beratungsstellen, sondern hochregulierte Betriebe, in denen der Apotheker als Aufsichtsperson eine zentrale Rolle spielt. Er oder sie muss nicht nur für die fachliche Qualität der Beratung einstehen, sondern auch das gesamte Personal beaufsichtigen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen. Diese Aufsicht erfordert eine ständige Präsenz, die durch Telepharmazie allein nicht ersetzt werden kann. Wer glaubt, dass man eine Apotheke durch eine Fernberatung führen kann, unterschätzt die vielfältigen Aufgaben, die täglich in einer Apotheke anfallen – vom Management des Personals bis zur Überwachung der Herstellung und Abgabe von Medikamenten.

Lauterbachs Vergleich mit der Telemedizin im Rettungsdienst geht ebenfalls am Kern der Sache vorbei. In der Notfallmedizin geht es um temporäre, oft akute Situationen, in denen eine telemedizinische Beratung eine Notlösung darstellt, bis professionelle Hilfe vor Ort eintrifft. In Apotheken jedoch geht es um den laufenden Betrieb, der Tag für Tag hohe Anforderungen an die Organisation, Überwachung und Führung stellt. Diese Aufgaben lassen sich nicht auf eine Videokonferenz reduzieren.

Was in der Diskussion bislang zu kurz kommt, ist die Bedeutung der Apotheke als Ganzes. Eine Apotheke ist mehr als die Summe ihrer Teile. Sie bietet nicht nur Beratung an, sondern fungiert als Anlaufstelle für Patienten, die schnelle und direkte Hilfe suchen. Diese Niedrigschwelligkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Apothekenwesens, der durch eine verstärkte Digitalisierung nicht verloren gehen darf.

Die ABDA sollte sich in der Debatte weniger auf die Qualität der Telepharmazie fokussieren, sondern deutlicher herausarbeiten, warum die physische Anwesenheit des Apothekers im Betrieb unersetzlich ist. Nur so kann die Apotheke als Ganzes erhalten bleiben – als Ort der Beratung, der Aufsicht und der schnellen Hilfe.

 

Digitalisierung in der Schmerztherapie: Potenziale und ethische Fragen

Die Digitalisierung der Medizin hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht, insbesondere in der Schmerztherapie. Technologische Innovationen wie Künstliche Intelligenz (KI), digitale Schmerzkalender und Virtual Reality (VR) haben das Potenzial, das Schmerzmanagement von Grund auf zu verändern. Diese neuen Ansätze sind bereits bei chronischen Erkrankungen wie Migräne und Rückenschmerzen im Einsatz, wie beim diesjährigen Deutschen Schmerzkongress in Mannheim deutlich wurde.

Privatdozent Dr. Lars Neeb, Präsident der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG), betonte die wichtige Rolle digitaler Technologien in der modernen Schmerztherapie. Insbesondere bei Patienten mit langanhaltenden Schmerzen könnten digitale Tools helfen, den Krankheitsverlauf besser zu dokumentieren und die Schmerzbewältigung zu verbessern. Durch den Einsatz von VR-Anwendungen können Betroffene in virtuelle Welten eintauchen, die sie von ihren Schmerzen ablenken. Diese sogenannten Ablenkungstherapien haben sich besonders bei Rückenschmerzen und neuropathischen Beschwerden als wirksam erwiesen.

Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Künstliche Intelligenz. Professor Dr. Dagny Holle-Lee, Präsidentin des Kongresses, hob hervor, dass KI schneller und präziser Diagnosen stellen könnte, als es Menschen alleine möglich wäre. Diese neue Dimension der Diagnostik und Therapie bringt jedoch auch ethische Fragen mit sich. Wer trägt die Verantwortung, wenn KI-gesteuerte Diagnosen oder Behandlungsansätze fehlerhaft sind? Holle-Lee forderte daher klare Richtlinien und Transparenz in der Entscheidungsfindung durch Algorithmen.

Neben VR und KI werden auch digitale Schmerzkalender immer populärer. Diese ermöglichen es Patienten, ihre Symptome systematisch zu dokumentieren und dadurch eine fundiertere Basis für die Behandlung zu schaffen. Patientinnen und Patienten können ihren Schmerzverlauf langfristig überwachen und gezielte Übungen gegen ihre Beschwerden durchführen. Durch den Einsatz solcher Technologien wird die Eigenverantwortung der Betroffenen gestärkt, was zu einer besseren Lebensqualität führen kann.

Trotz dieser innovativen Ansätze gibt es jedoch auch Herausforderungen. Laut einer Mitteilung der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. erhalten nur etwa acht Prozent der Menschen mit chronischen Schmerzen eine adäquate fachliche Versorgung. Vor allem im ambulanten Bereich fehlt es an einer flächendeckenden Struktur, um chronische Schmerzpatienten effektiv zu betreuen. Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft sieht hier großen Handlungsbedarf und fordert, dass Schmerzmedizin stärker in der medizinischen Ausbildung verankert wird.

Die Digitalisierung der Schmerztherapie bietet somit enorme Chancen, birgt aber auch Risiken. Während Technologien wie VR und KI das Potenzial haben, die Behandlung von chronischen Schmerzen zu revolutionieren, darf die menschliche Komponente der Medizin nicht in den Hintergrund treten. Empathie, ärztliche Fürsorge und der persönliche Kontakt bleiben essenzielle Elemente einer erfolgreichen Therapie.

Die digitale Revolution hat die Schmerztherapie erreicht, und die Fortschritte sind beeindruckend. Virtual Reality, Künstliche Intelligenz und digitale Tools bieten innovative Lösungen, die das Leben von Menschen mit chronischen Schmerzen nachhaltig verbessern können. Besonders faszinierend ist die Möglichkeit, dass KI Diagnosen schneller und genauer stellen kann, was bei der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Schmerzsyndromen von entscheidender Bedeutung ist.

Doch bei aller Euphorie müssen auch kritische Fragen gestellt werden. Die Medizin darf nicht nur auf Technik setzen, sondern muss stets den Menschen im Mittelpunkt behalten. KI kann unterstützen, aber sie darf nicht den ärztlichen Verstand oder das Mitgefühl ersetzen. Fehlentscheidungen durch Algorithmen könnten dramatische Folgen haben, weshalb eine transparente und verantwortungsbewusste Nutzung unerlässlich ist.

Zudem sollte die Versorgungsstruktur im Bereich der Schmerztherapie dringend verbessert werden. Es ist erschreckend, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen angemessen behandelt wird. Hier sind nicht nur technologische, sondern auch strukturelle und politische Lösungen gefragt. Die Digitalisierung kann eine wertvolle Ergänzung sein, aber sie ist kein Allheilmittel.

 

Ungewisse Zukunft der Apotheken: Reformen am Scheideweg

Eine Woche nach dem Deutschen Apothekertag (DAT) bleibt die Zukunft der Apotheken in Deutschland unsicher. Die zentrale Frage, die sich viele Apothekenbetreiber stellen: Was wird aus dem umstrittenen Apotheken-Reformgesetz (ApoRG)? Während der DAT klare Signale gegen das geplante Gesetz setzte, ist es keineswegs sicher, dass die Reformpläne vollständig vom Tisch sind. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bereits während des Kongresses betont, dass eine Reform des Apothekenwesens unvermeidlich sei. Doch die massive Gegenwehr seitens der Apotheker und ihrer Vertreter scheint den politischen Prozess ins Stocken gebracht zu haben.

Lauterbach hatte angedeutet, dass es zu Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf kommen könnte. Dies würde jedoch bedeuten, dass das Gesetz nicht mehr in der Form umgesetzt würde, wie ursprünglich geplant. Insbesondere der umstrittene Passus, der Apotheken ohne Apotheker ermöglichen sollte, wurde beim DAT stark kritisiert und könnte gestrichen werden. Trotzdem bleibt die Unsicherheit groß, und viele Apotheker befürchten, dass auch eine überarbeitete Reform weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb kleiner und mittelgroßer Apotheken haben könnte. Die Bedrohung durch den wachsenden Onlinehandel und die Forderung nach mehr digitalen Dienstleistungen verschärfen die Situation zusätzlich.

Was bedeutet das für Apothekenbetreiber? Kurzfristig bleibt der Status quo bestehen, doch mittelfristig müssen Apotheken sich auf weitere politische Auseinandersetzungen einstellen. Es ist wahrscheinlich, dass die Diskussionen um die Digitalisierung und den Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen eine zentrale Rolle in zukünftigen Reformen spielen werden. Apothekenbetreiber sollten daher verstärkt in moderne IT-Lösungen investieren und ihre digitalen Angebote erweitern. Wer jetzt in den digitalen Umbau investiert, könnte im Zuge einer späteren Reform besser aufgestellt sein, während traditionelle Apotheken, die diese Entwicklung verschlafen, an Marktanteilen verlieren könnten.

Eine weitere Herausforderung bleibt die stagnierende Honorierung der Apothekenleistungen. Trotz steigender Betriebskosten, besonders im Bereich der Personal- und Energieausgaben, hat sich die Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel kaum verändert. Viele Apothekenbetreiber fordern daher eine Neuregelung der Honorierung, die den aktuellen wirtschaftlichen Realitäten gerecht wird.

Die Zukunft der Apotheken steht auf einem schmalen Grat. Die Reformdebatten um das ApoRG zeigen einmal mehr, wie tiefgreifend der Wandel im Apothekenwesen ist. Politische Versprechen und Reformvorschläge stehen oftmals im Widerspruch zu den realen Bedürfnissen der Apotheker, die sich in einem Spannungsfeld zwischen Digitalisierung, wirtschaftlichem Druck und wachsender Konkurrenz aus dem Versandhandel befinden. Die Apothekenlandschaft wird sich in den kommenden Jahren unweigerlich verändern. Die Frage ist nur, wer diesen Wandel aktiv mitgestaltet und wer unter die Räder kommt.

Viele Apotheker fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Der Deutsche Apothekertag hat gezeigt, dass der Wille zur Veränderung in der Branche selbst durchaus vorhanden ist, jedoch fehlt es an klaren politischen Richtungsentscheidungen, die das Berufsbild und die wirtschaftliche Existenz der Apotheken nachhaltig sichern. Ohne eine zeitgemäße Anpassung der Vergütungssysteme und ohne klare Regelungen, die die Stellung der Vor-Ort-Apotheken stärken, droht vielen kleineren Apotheken das Aus.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie ernst die Politik es mit den Apotheken wirklich meint. Eines ist jedoch klar: Ohne gezielte Investitionen in digitale Infrastruktur und ein klares Bekenntnis zur Sicherung des Apothekenstandortes wird der Druck auf die Branche weiter zunehmen. Es liegt an den Apothekenbetreibern, sich für die Zukunft zu wappnen und aktiv in den Veränderungsprozess einzusteigen – auch wenn die Politik hinterherzuhinken scheint.

 

Gesundheits-Digitalagentur: Macht und Risiken der neuen Struktur

Im Bundestag wurde das „Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz“ in erster Lesung diskutiert, das eine umfassende Umgestaltung der Gematik zu einer Digitalagentur für Gesundheit vorsieht. Diese neue Agentur soll maßgeblich die Entwicklung und Bereitstellung von Telematikinfrastruktur (TI)-Komponenten steuern, die im deutschen Gesundheitssystem eine zentrale Rolle spielen. Die Agentur soll zudem durch Ausschreibungsverfahren Dienste beschaffen und bereitstellen. Eine Besonderheit des Gesetzes ist, dass die Digitalagentur auch hoheitliche Befugnisse wie das Zertifizierungsverfahren und die Gefahrenabwehr erhält, was ihr eine breite Palette an Kompetenzen verleiht.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte während der Debatte die große Bedeutung der Digitalisierung für das Gesundheitswesen. Er kritisierte, dass Deutschland in diesem Bereich in den letzten Jahren viel Zeit verloren habe, sieht aber die Möglichkeit, nun moderne Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) von Anfang an in die Digitalisierung einzubeziehen. Der Minister hob hervor, dass die neue Agentur eine entscheidende Rolle bei der Implementierung der elektronischen Patientenakte (EPA) spielen werde, die in Apotheken und bei Ärzten schnell und zuverlässig verfügbar sein müsse. Auch die Interoperabilität zwischen verschiedenen digitalen Systemen sei ein zentrales Ziel.

Die Opposition äußerte jedoch erhebliche Bedenken. Erwin Rüddel (CDU) lobte zwar die grundsätzliche Ausrichtung auf mehr Digitalisierung, sah aber Gefahren in der Rolle der Digitalagentur, die sowohl Standards setzen als auch Anbieter sein soll. Diese Doppelrolle könne zu Interessenkonflikten führen, so Rüddel. Er betonte außerdem, dass das Gesetz die Privatwirtschaft vernachlässige, die als wichtiger Motor für Innovationen in diesem Bereich gelten müsse.

Auch von Seiten der AfD wurde Kritik laut. Barbara Benkstein äußerte sich besorgt über die weitreichenden Befugnisse der neuen Behörde, insbesondere über die Möglichkeit, Sanktionen bei Verstößen gegen Sicherheitsauflagen zu verhängen. Sie forderte, dass die Finanzierung der Agentur durch das Gesundheitsministerium und nicht durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgen müsse, um eine unabhängige Kontrolle zu gewährleisten.

Anke Domscheit-Berg (Linke) unterstützte die Gründung der Digitalagentur, wies jedoch auf die problematische Lage bei der IT-Sicherheit hin. Sie kritisierte, dass seit Jahren zahlreiche Sicherheitsstellen im Gesundheitsministerium unbesetzt seien und forderte eine stärkere Priorisierung dieses Themas, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu stärken.

Nach einer lebhaften Debatte wurde der Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuss überwiesen, der die weiteren Beratungen übernehmen wird. Die kritischen Stimmen zur Machtfülle der neuen Digitalagentur dürften jedoch auch in den kommenden Sitzungen eine zentrale Rolle spielen.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist längst überfällig, doch der vorliegende Gesetzentwurf wirft einige problematische Fragen auf. Die geplante Doppelrolle der Digitalagentur, sowohl als Regulierer als auch als Anbieter von TI-Diensten zu fungieren, birgt zweifellos das Risiko von Interessenkonflikten. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Gesundheitswesen ist es wichtig, dass Unabhängigkeit und Transparenz gewahrt bleiben. Staatliche Monopole können die Innovationskraft bremsen, weshalb die Einbindung der Privatwirtschaft stärker berücksichtigt werden sollte.

Ein weiteres zentrales Thema, das im Zuge der Digitalisierung nicht vernachlässigt werden darf, ist die IT-Sicherheit. Der Gesundheitssektor ist besonders anfällig für Cyberangriffe, und ohne eine robuste Sicherheitsarchitektur droht die Digitalisierung zum Einfallstor für neue Gefahren zu werden. Wenn die Regierung die Vorteile der Digitalisierung wirklich nutzen möchte, muss sie auch die Sicherheitsinfrastruktur entsprechend aufbauen.

 

Neuer Biomarker im Stuhl könnte Diagnose von Endometriose revolutionieren

Forschende des Baylor College of Medicine in Houston, USA, haben einen potenziellen Biomarker im Stuhl entdeckt, der eine nicht-invasive Diagnose von Endometriose ermöglichen könnte. Die chronische Erkrankung betrifft weltweit Millionen Frauen und wird oft erst nach mehreren Jahren diagnostiziert. Ein wesentlicher Fortschritt in der Diagnose dieser schmerzhaften Erkrankung könnte nun durch die Analyse von bakteriellen Stoffwechselprodukten im Darm erreicht werden.

Endometriose zeichnet sich dadurch aus, dass gebärmutterschleimhautartiges Gewebe außerhalb des Uterus wächst, was zu chronischen Schmerzen und in vielen Fällen zu Unfruchtbarkeit führt. Die Symptome werden häufig mit anderen Erkrankungen, insbesondere Darmerkrankungen, verwechselt, was die Diagnose erschwert. Bisher ist die Diagnose nur invasiv möglich, meist durch eine Hysteroskopie, die als Goldstandard gilt. Das Forschungsteam unter der Leitung von Dr. Chandni Talwar hat jedoch herausgefunden, dass die Zusammensetzung von Stoffwechselprodukten im Stuhl von Endometriose-Patientinnen eine charakteristische Signatur aufweist, die zur Früherkennung der Krankheit dienen könnte.

In einer Studie mit 49 Frauen, von denen 18 an Endometriose litten, analysierten die Wissenschaftler Stuhlproben auf die Stoffwechselprodukte von Darmbakterien. Dabei stießen sie auf zwölf Metabolite, die als Biomarker für einen diagnostischen Stuhltest verwendet werden könnten. Interessant ist insbesondere die reduzierte Menge des Metaboliten 4-Hydroxyindol, der von „guten Bakterien“ im Darm produziert wird. In Tiermodellen konnte gezeigt werden, dass dieser Metabolit Entzündungen und Schmerzen, die durch Endometriose verursacht werden, verringern kann. Dies könnte nicht nur neue Diagnosemethoden, sondern auch therapeutische Ansätze eröffnen.

Ein bemerkenswerter Aspekt der Forschung ist der Zusammenhang zwischen Endometriose und chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED). Beide Krankheitsbilder scheinen ähnliche Stoffwechselmuster im Darm aufzuweisen, was auf eine gemeinsame Pathophysiologie hinweist. Dieser Zusammenhang könnte neue Erkenntnisse über die Rolle des Darmmikrobioms bei Entzündungserkrankungen liefern und weitere Forschungsansätze eröffnen.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Professor Matthias Beckmann, Direktor der Frauenklinik am Universitätsklinikum Erlangen, äußerte sich zurückhaltend. Zwar erkenne er die Korrelation zwischen dem Mikrobiom und immunologischen Erkrankungen an, doch es fehle ein klarer Nachweis einer Kausalität. Ein Biomarker allein sei nicht ausreichend, um eine umfassende Therapie zu entwickeln. Weitere Untersuchungen seien notwendig, um den genauen Einfluss der Darmbakterien auf die Entstehung und das Fortschreiten der Endometriose zu verstehen.

Dr. Dunja M. Baston-Büst vom Universitätsklinikum Düsseldorf beurteilt die Ergebnisse jedoch positiver. Sie sieht in der Entwicklung eines nicht-invasiven Tests eine große Chance, die bisherige langwierige Diagnose durch Hysteroskopien zu verkürzen. Auch betont sie die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen Endometriose und CED, da viele Patientinnen ein erhöhtes Risiko für beide Erkrankungen aufweisen.

Unbestritten ist der Bedarf an verbesserten Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten für Endometriose, da die Erkrankung oft fälschlicherweise als Darmerkrankung diagnostiziert wird. Die Ergebnisse der Studie könnten einen wichtigen Schritt in diese Richtung darstellen, jedoch bleibt abzuwarten, ob sie in der Praxis zu einer zuverlässigen und breiten Anwendung führen werden.

Die Entdeckung eines Biomarkers im Stuhl für die Diagnose von Endometriose könnte einen bahnbrechenden Fortschritt darstellen. Frauen, die oft Jahre auf eine Diagnose warten und invasive Eingriffe erdulden müssen, könnten in Zukunft von einer einfacheren, nicht-invasiven Testmethode profitieren. Die Studie verdeutlicht zudem die faszinierenden Zusammenhänge zwischen dem Darmmikrobiom und chronischen Erkrankungen, die in der Forschung zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Dennoch bleibt der Weg bis zur praktischen Anwendung steinig. Die Kausalität zwischen dem Mikrobiom und Endometriose ist noch unklar, und es besteht die Gefahr, dass vorschnelle Rückschlüsse gezogen werden. Es bedarf weiterer Forschung, um sicherzustellen, dass der Test zuverlässig ist und in der breiten medizinischen Praxis eingesetzt werden kann. Der Ansatz zeigt jedoch eindrucksvoll, welches Potenzial in der Mikrobiom-Forschung steckt – und könnte der Startschuss für eine neue Ära der Endometriose-Diagnose sein.

 

Landapothekerquote geplant: Brombeer-Koalition in Thüringen will medizinische Versorgung stärken

Die Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Regierung in Thüringen schreiten voran. Im Mittelpunkt steht dabei ein breites Bündnis, die sogenannte Brombeer-Koalition, bestehend aus CDU, dem Bündnis Sahra Wahenknecht (BSW) und der SPD. Hintergrund dieser schwierigen Regierungsbildung ist der Umstand, dass die etablierten Parteien eine Zusammenarbeit mit der rechtsextremen AfD kategorisch ausschließen. Diese hatte bei der Landtagswahl am 1. September 32,8 Prozent der Stimmen erhalten, während die CDU auf 23,6 Prozent kam, das BSW auf 15,8 Prozent, die Linke auf 13,1 Prozent und die SPD auf 6,1 Prozent.

Die Parteien haben in den vergangenen Wochen intensiv verhandelt und nun ein erstes 20-seitiges Sondierungspapier vorgelegt. Der Titel „Mut zur Verantwortung. Thüringen nach vorn bringen.“ bildet dabei das Leitmotiv für die kommenden Koalitionsverhandlungen. Eines der zentralen Themen dieses Papiers ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Das bereits aus der letzten Legislaturperiode bekannte Konzept des „20-Minuten-Landes“ soll dabei weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, dass alle Menschen in Thüringen innerhalb von 20 Minuten Zugang zu medizinischen Dienstleistungen haben.

Um dieses Ziel zu erreichen, planen die Verhandlungspartner, die Landarztquote zu erhöhen und erstmals auch eine Landzahnarzt- und Landapothekerquote einzuführen. Damit sollen Apotheker, ähnlich wie Ärzte, verstärkt in ländliche Gebiete gelockt werden. Die Einführung dieser Quote wird von der Apothekerschaft kontrovers diskutiert, da rechtliche und praktische Fragen zur Umsetzbarkeit noch offen sind. Gleichzeitig ist die Niederlassungsförderung für Apotheker, die bisher nur geringe Erfolge verzeichnet hat, erneut Thema. Von den bisher eingegangenen Anträgen wurden lediglich zwei positiv beschieden.

Neben den Quoten setzt die Brombeer-Koalition auch auf eine verstärkte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. Ein sogenannter „Anwerbungs- und Anerkennungsturbo“ soll dafür sorgen, dass ausländische Fachkräfte im Gesundheitswesen schneller integriert werden. Zudem sollen alle Krankenhausstandorte erhalten und Polikliniken als neue Versorgungszentren eingerichtet werden, um die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Auch der öffentliche Gesundheitsdienst soll reformiert und auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Die Idee einer Landapothekerquote mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, doch steckt der Teufel im Detail. Während die Landarztquote in der Theorie einen positiven Ansatz verfolgt, bleibt in der Praxis abzuwarten, wie diese Vorgaben bei Apothekern umgesetzt werden können. Die Herausforderungen sind hier nicht nur rechtlicher Natur, sondern auch praktischer. Apotheker arbeiten in einem stark regulierten Umfeld, das durch die Einführung einer solchen Quote zusätzlich belastet werden könnte.

Besonders kritisch zu sehen ist die bisher geringe Resonanz auf Fördermaßnahmen. Wenn von den bisherigen Anträgen nur zwei positiv beschieden wurden, stellt sich die Frage, ob die geplanten Programme auch tatsächlich auf die Bedürfnisse der Apotheken zugeschnitten sind. Gerade in ländlichen Regionen, wo Apotheken eine essentielle Rolle spielen, braucht es mehr als nur Quoten. Eine wirkliche Lösung kann nur durch eine umfassende Reform der Niederlassungsbedingungen, finanzielle Anreize und die gezielte Förderung von Apothekenstandorten erreicht werden.

Die geplanten Maßnahmen zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte sind ebenfalls ambitioniert, doch bleibt auch hier fraglich, wie schnell und effektiv diese Fachkräfte in den ländlichen Regionen integriert werden können. Viel hängt davon ab, ob es gelingt, bürokratische Hürden abzubauen und die nötigen Anreize zu schaffen, um langfristig Fachkräfte im Gesundheitswesen zu halten.

 

Engpässe bei RSV-Impfstoff für Säuglinge sorgen für Kritik unter Kinderärzten

Der neue Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®), der seit diesem Herbst Säuglinge vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) schützen soll, wird von Kinderärzten als bedeutender Fortschritt in der Prävention schwerer Atemwegserkrankungen gewürdigt. Doch während die Ständige Impfkommission (STIKO) die Immunisierung für alle Neugeborenen und Säuglinge empfiehlt und die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, herrscht aktuell Verunsicherung wegen Lieferengpässen.

Laut dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ist der Impfstoff in vielen Praxen noch nicht flächendeckend verfügbar. Jakob Maske, Sprecher des BVKJ, bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass einige Praxen bereits Dosen erhalten hätten, während andere leer ausgingen. Die Verfügbarkeit variiere offenbar regional, sodass selbst in einer Metropole wie Berlin bislang nur eine einzige Dosis für ein Hochrisiko-Kind in seiner Praxis angekommen sei. Dieser Zustand sorgt bei den betroffenen Ärzten für Unmut, da viele Familien mit kleinen Kindern auf die neue Präventionsmaßnahme angewiesen sind.

Die Herstellerfirma Sanofi hingegen betonte auf Nachfrage, dass mittlerweile genügend Impfstoff bereitstehe, um die Nachfrage zu decken. Eine Sprecherin erklärte, dass der Vorrat für ganz Deutschland nahezu vollständig sei, und etwa 500.000 Dosen zur Verfügung stünden. Doch bei jährlich rund 700.000 Neugeborenen in Deutschland könnte der Vorrat, wie Kritiker anmerken, nicht ausreichen, um den Bedarf flächendeckend zu decken.

Die ungleiche Verteilung hat teils auch mit dem am 16. September offiziell festgestellten Versorgungsmangel zu tun. Dieser erlaubt es, Nirsevimab-Packungen in fremdsprachiger Aufmachung zu importieren, um den Bedarf kurzfristig zu decken. So sollen bis Ende Oktober Packungen aus Frankreich, Spanien und den USA nach Deutschland eingeführt werden, wobei die Inhaltsstoffe der Präparate identisch sind.

Der Einsatz von Nirsevimab wird als Meilenstein in der Bekämpfung von RSV angesehen, da das Virus gerade bei Säuglingen schwere Erkrankungen wie Bronchiolitis und Lungenentzündungen auslösen kann. Jährlich müssen etwa 25.000 Säuglinge wegen einer RSV-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden, und rund 200.000 Fälle werden ambulant behandelt. „Die letzten zwei, drei Jahre waren furchtbar“, erklärte Maske und fügte hinzu, dass die RSV-Saison in diesem Jahr noch nicht richtig begonnen habe. „Die Impfung wird dafür sorgen, dass wir deutlich weniger erkrankte Kinder sehen.“

Dennoch bleibt die Situation für viele Eltern und Ärzte angespannt. Die bundesweite Verfügbarkeit des Impfstoffs muss zeitnah gesichert werden, um den befürchteten Anstieg schwerer RSV-Erkrankungen im kommenden Winter einzudämmen. Sanofi arbeitet nach eigenen Angaben eng mit dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesgesundheitsministerium zusammen, um den Bedarf zu decken.

Die Einführung des Antikörpers Nirsevimab bietet zweifellos einen Fortschritt im Schutz von Säuglingen vor dem gefürchteten RSV. Doch der holprige Start der Versorgung zeigt einmal mehr, wie anfällig das Gesundheitssystem für logistische Herausforderungen ist. Gerade bei Präparaten, die saisonal und dringend benötigt werden, darf es keine regionalen Unterschiede bei der Verfügbarkeit geben. Es ist zu hoffen, dass die Zusagen der Hersteller eingehalten und die flächendeckende Versorgung zügig gesichert werden, bevor die RSV-Saison voll beginnt. Eltern und Ärzte sollten sich auf den Impfstoff verlassen können, ohne von bürokratischen Hürden und Lieferproblemen ausgebremst zu werden.

 

Versorgungsengpass bei isotonischen Natriumchlorid-Lösungen: BMG sieht Handlungsbedarf

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat offiziell einen Versorgungsmangel an isotonischen Natriumchlorid-haltigen Lösungen festgestellt. In einer aktuellen Bekanntmachung erklärte das Ministerium, dass der Bedarf an diesen essenziellen Arzneimitteln trotz maximaler Produktionskapazitäten der zugelassenen Hersteller derzeit nicht vollständig gedeckt werden könne. Um die Versorgung dennoch sicherzustellen, sind zusätzliche Importe notwendig. Diese Maßnahme soll Engpässe verhindern, die potenziell lebensbedrohliche Auswirkungen haben könnten.

Die betroffenen Kochsalzlösungen sind unverzichtbar für die Behandlung und Vorbeugung lebensbedrohlicher Zustände, darunter Elektrolytstörungen und Dehydratation. Sie werden in Kliniken, Notaufnahmen und vielen medizinischen Einrichtungen als Trägerlösungen für intravenöse Medikamente verwendet. Die Versorgungslage hat sich derart zugespitzt, dass keine gleichwertigen alternativen Arzneimitteltherapien zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass die Nachfrage nach diesen Lösungen prioritär behandelt werden muss.

Die offizielle Feststellung des Versorgungsmangels ermöglicht es den Landesbehörden, befristete Ausnahmen von den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu genehmigen. Damit sollen Importprozesse vereinfacht und eine kontinuierliche Verfügbarkeit gewährleistet werden. In enger Absprache mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wurden Apotheken angewiesen, bei Fragen zum Umgang mit den Importregelungen ihre jeweilige Aufsichtsbehörde zu kontaktieren.

Der Versorgungsmangel könnte noch einige Zeit andauern. Das BMG kündigte an, die Situation weiter zu beobachten und die Öffentlichkeit zu informieren, sobald die Versorgungslage wieder stabil ist. Bis dahin bleibt die medizinische Versorgung auf Importe angewiesen. Apotheken sind aufgefordert, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken, die im Zusammenhang mit diesen Lieferengpässen stehen könnten, über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zu melden.

Dieser Mangel zeigt erneut die Abhängigkeit des Gesundheitswesens von stabilen internationalen Lieferketten für essenzielle Arzneimittel. Insbesondere bei Standardpräparaten wie isotonischen Kochsalzlösungen wird deutlich, wie kritisch eine funktionierende Versorgung für das Gesundheitssystem ist.

Der offizielle Versorgungsmangel bei isotonischen Natriumchlorid-Lösungen offenbart die Schwachstellen der aktuellen Arzneimittelversorgung in Deutschland. Dass es gerade bei einem so fundamentalen Produkt wie Kochsalzlösungen zu Engpässen kommt, verdeutlicht die globale Vernetzung und die Zerbrechlichkeit der Lieferketten. Es darf jedoch nicht nur auf Importe gesetzt werden, um solche Engpässe zu bewältigen. Eine langfristige Lösung muss eine nachhaltige Produktionskapazität im Inland sicherstellen, um die Versorgung kritischer Arzneimittel unabhängig von internationalen Störungen zu machen. Gleichzeitig zeigt sich, wie dringend eine bessere Koordination zwischen Bund, Ländern und Apotheken notwendig ist, um in Krisenzeiten rasch und effizient zu reagieren.

Ein weiteres Problem ist die Abhängigkeit von wenigen Herstellern, die eine Monopolstellung einnehmen. Eine breitere Aufstellung der Lieferantenbasis könnte solche Situationen in Zukunft vermeiden. Letztlich ist es eine Frage der Prioritätensetzung: Ein Gesundheitssystem sollte es sich nicht leisten können, bei essenziellen Medikamenten Engpässe zu riskieren.

 

Neue Hoffnung für Hämophilie-Patienten: Concizumab vor EU-Zulassung

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat kürzlich eine wichtige Empfehlung für die Zulassung von Concizumab, einem Antikörper-basierten Medikament von Novo Nordisk, ausgesprochen. Dieses Präparat, das unter dem Markennamen Alhemo® vertrieben werden soll, richtet sich speziell an Patienten mit Hämophilie A oder B, die Inhibitoren gegen die Faktoren VIII oder IX entwickelt haben. Concizumab könnte somit eine bedeutende neue Option in der Prophylaxebehandlung für diese schwer zu behandelnden Patientengruppen bieten.

Concizumab ist ein monoklonaler Antikörper, der den Tissue Factor Pathway Inhibitor (TFPI) blockiert. TFPI spielt eine zentrale Rolle im extrinsischen Gerinnungsweg, indem es die Bildung von Blutgerinnseln verhindert. Durch die Hemmung von TFPI wird die Aktivierung von Faktor Xa gefördert, wodurch auch in Abwesenheit von funktionalen Gerinnungsfaktoren wie VIII oder IX Thrombin gebildet wird und der Blutgerinnungsprozess angestoßen wird. Diese Mechanik umgeht die herkömmlichen Defizite im Gerinnungssystem bei Patienten mit Inhibitoren.

Die EMA empfiehlt die Zulassung von Concizumab für Patienten ab zwölf Jahren, die entweder an Hämophilie A mit Faktor VIII-Inhibitoren oder an Hämophilie B mit Faktor IX-Inhibitoren leiden. Die empfohlene Anwendung erfolgt als routinemäßige Blutungsprophylaxe, wobei die Patienten einmal täglich eine subkutane Injektion erhalten. Laut EMA konnten klinische Studien, die über 24 bis 32 Monate liefen, zeigen, dass Concizumab die Blutungsrate signifikant senkte. In der Studie wurde die Concizumab-Prophylaxe mit der Nichtanwendung einer Prophylaxe verglichen, wobei die Überlegenheit des Medikaments deutlich wurde.

Die EMA hebt hervor, dass die häufigsten Nebenwirkungen von Concizumab Überempfindlichkeitsreaktionen und lokale Reaktionen an der Injektionsstelle sind. Diese Nebenwirkungen wurden als beherrschbar und in Relation zu den potenziellen Vorteilen des Medikaments als akzeptabel eingestuft.

Mit der Empfehlung durch die EMA steht nun die Entscheidung der Europäischen Kommission aus, die abschließend über die Zulassung des Präparats befinden wird. In der Regel folgt die Kommission den Empfehlungen der EMA, sodass erwartet wird, dass Concizumab in Kürze für den europäischen Markt zugelassen wird. Dies wäre ein Meilenstein in der Behandlung von Hämophilie, insbesondere für Patienten, die aufgrund von Inhibitoren auf konventionelle Therapien nicht mehr ansprechen.

Die Aussicht auf die Zulassung von Concizumab in der EU markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Behandlung von Hämophilie, insbesondere für jene Patienten, die durch die Entwicklung von Inhibitoren gegen die lebenswichtigen Gerinnungsfaktoren VIII und IX auf bisherige Therapien nicht mehr ansprechen. Bisher standen diese Patienten oft vor der Herausforderung, dass ihre Behandlungsoptionen eingeschränkt und mit erheblichen Risiken behaftet waren. Mit Concizumab könnte sich dies grundlegend ändern.

Die Fähigkeit des Antikörpers, den natürlichen Gerinnungsinhibitor TFPI zu blockieren, bietet einen neuen therapeutischen Ansatz, der das Potenzial hat, die Lebensqualität vieler Betroffener erheblich zu verbessern. Ein wichtiger Aspekt ist die tägliche subkutane Verabreichung, die es den Patienten ermöglicht, ihre Behandlung relativ einfach und sicher durchzuführen. Dies könnte zu einer besseren Therapietreue und insgesamt besseren Behandlungsergebnissen führen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Europäische Kommission entscheidet, doch die bisherigen Ergebnisse und die Empfehlung der EMA lassen kaum Zweifel daran, dass Concizumab in Kürze auf den Markt kommen wird. Damit steht ein neues Kapitel in der Hämophiliebehandlung bevor, das vielen Patienten Hoffnung auf eine wirksame und sichere Prophylaxe bietet.

 

Impfstoffanpassungen: EMA empfiehlt neue Grippe- und Covid-19-Vakzinen

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat kürzlich bedeutende Schritte zur Anpassung und Zulassung neuer Impfstoffe unternommen. Im Zentrum stehen dabei sowohl die Grippe- als auch die Covid-19-Impfstoffe. Nach jahrelanger Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für tetravalente Grippeimpfstoffe wurde nun die Rückkehr zu trivalenten Varianten beschlossen. Ein Grund für diesen Wechsel ist das Verschwinden der Yamagata-Komponente, eines der beiden Influenza-B-Stämme, der zuletzt weltweit nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Die neue Empfehlung erfolgte erst Ende Februar, wodurch Hersteller die Umstellung nicht rechtzeitig für die laufende Impfsaison umsetzen konnten.

Seqirus, ein führender Hersteller von Grippeimpfstoffen, hat von der EMA Zulassungsempfehlungen für zwei seiner trivalenten Impfstoffe erhalten: Fluad® und Flucelvax®. Fluad® ist ein adjuvantierter Impfstoff, der speziell für Personen ab 50 Jahren entwickelt wurde und durch die Verstärkung der Immunantwort besonders wirksam ist. Flucelvax®, ein nicht adjuvantierter Impfstoff, wird in Zellkulturen hergestellt und ist für Kinder ab zwei Jahren sowie Erwachsene zugelassen. Beide Impfstoffe decken drei wichtige Influenza-Stämme ab und sollen die kommende Grippesaison mit einer gezielten Immunisierung unterstützen.

Auch bei den Corona-Impfstoffen gibt es Anpassungen: Der CHMP, der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA, hat empfohlen, den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax für die an den Subtyp JN.1 angepasste Version zuzulassen. Zudem steht Bimervax® von Hipra Human Health kurz vor der Zulassung. Dieser Impfstoff zielt auf die Omikron-Variante XBB.1.16 ab, was jedoch nicht der aktuellen EMA-Empfehlung für die Saison entspricht, die XBB.1.5 vorsieht. Es wird jedoch erwartet, dass auch Bimervax® künftig weiter angepasst werden kann. Beide Impfstoffe gehören zu den Proteinimpfstoffen, die eine gezielte Immunreaktion hervorrufen und adjuvantiert sind, um eine stärkere Immunantwort zu generieren.

Diese Entwicklungen verdeutlichen die Dynamik, die weiterhin in der Impfstoffforschung herrscht. Während Grippeimpfstoffe angesichts der veränderten Virenzirkulation umgestellt werden, bleibt auch bei den Corona-Impfstoffen die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit im Fokus. Die Bemühungen der EMA zielen darauf ab, die Bevölkerung der EU mit den aktuell wirksamsten und sichersten Impfstoffen zu versorgen.

Die Zulassungsempfehlungen der EMA zeigen, wie wichtig es ist, dass die Impfstoffentwicklung agil bleibt und schnell auf Veränderungen in der Viruszirkulation reagiert. Besonders die Rückkehr zu trivalenten Grippeimpfstoffen könnte neue Dynamiken in der Bekämpfung der Influenza bringen. Dass einer der Influenza-B-Stämme weltweit nicht mehr zirkuliert, ist eine Erkenntnis, die die WHO klug in ihre Empfehlungen einfließen ließ. Die Hersteller müssen nun zügig handeln, um die Umstellung auf die trivalente Variante vollständig zu vollziehen und damit die Verfügbarkeit der neuen Impfstoffe zu sichern.

Auch bei den Covid-19-Impfstoffen zeigt sich der Fortschritt deutlich. Die kontinuierliche Anpassung an neue Virusvarianten, wie bei Nuvaxovid® und Bimervax®, ist ein notwendiger Schritt, um die Effektivität der Impfkampagnen zu gewährleisten. Die abweichende Zielsetzung von Bimervax®, der auf XBB.1.16 abzielt, während die EMA XBB.1.5 als Zielvariante bevorzugt, unterstreicht, wie differenziert die Impfstoffentwicklung bleibt. Letztlich ist jedoch entscheidend, dass diese Flexibilität in der Anpassung der Impfstoffe den Schutz der Bevölkerung optimiert und das Vertrauen in die Impfstoffstrategien stärkt.

 

Rekordhoch bei Atemwegserkrankungen: Millionen Deutsche betroffen

Die Zahl der Atemwegserkrankungen in Deutschland ist derzeit auf einem besorgniserregenden Niveau. Das Robert-Koch-Institut (RKI) berichtete in seinem aktuellen ARE-Wochenbericht, dass die sogenannte ARE-Inzidenz in der Kalenderwoche 41 (7. bis 13. Oktober) mit 8800 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner den höchsten Stand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2011 erreicht hat. Dies entspricht rund 7,4 Millionen Betroffenen. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr lag die ARE-Inzidenz in derselben Woche bei rund 7000 Fällen pro 100.000 Einwohner, was etwa 5,8 Millionen Erkrankten entspricht.

Das RKI bezieht seine Daten aus dem von Bürgern freiwillig genutzten Online-Portal „GrippeWeb“. Dort melden Menschen ihre Symptome und Erkrankungen selbst, was eine breit angelegte Datenerhebung ermöglicht. Die aktuelle Welle von Atemwegserkrankungen hat auch Auswirkungen auf die Zahl der Arztbesuche. So wurden vergangene Woche 1900 Arztbesuche pro 100.000 Einwohner aufgrund von Atemwegserkrankungen registriert. Das RKI weist jedoch darauf hin, dass dieser Wert durch die Herbstferien in einigen Bundesländern beeinflusst sein könnte.

Eine Analyse der in Arztpraxen entnommenen Proben zeigt, dass ein großer Teil der Erkrankungen durch Rhinoviren, also klassische Erkältungsviren (30 Prozent), sowie Coronaviren (22 Prozent) verursacht wird. Influenza-A- und B-Viren, die für die Grippe verantwortlich sind, wurden hingegen bislang nicht nachgewiesen. Im letzten Jahr begann die Grippesaison laut RKI erst Mitte Dezember, was bedeutet, dass der Höhepunkt der Grippewelle in diesem Jahr noch aussteht.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die mögliche Rolle der Rhinoviren. Das RKI geht davon aus, dass der Anstieg der Infektionszahlen teilweise auf einen sogenannten „Nachholeffekt“ zurückzuführen sein könnte. Während der Corona-Pandemie hatten viele Menschen aufgrund von Kontaktbeschränkungen weniger Berührungspunkte mit Erkältungsviren, was nun zu einer vermehrten Verbreitung führen könnte. Wie in jedem Jahr steigen die Fälle von Atemwegserkrankungen typischerweise mit dem Ende des Sommers an und bleiben bis zum Jahresende auf hohem Niveau.

Die aktuelle Welle an Atemwegserkrankungen trifft Deutschland zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Die Kombination aus vermehrten sozialen Kontakten nach den Sommerferien, kälterem Wetter und der allgemeinen Rückkehr zur Normalität führt zu einem sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen. Interessant ist dabei die Rolle der Rhinoviren, die in den letzten Jahren durch die Dominanz von Corona aus dem Fokus geraten sind. Es zeigt sich, dass auch vermeintlich harmlose Erkältungsviren in der Lage sind, die Gesundheitssysteme zu belasten, wenn sie in großem Umfang auftreten.

Was besorgniserregend ist, sind die möglichen Auswirkungen auf die ohnehin angespannten Gesundheitsstrukturen. Arztpraxen melden bereits eine hohe Auslastung, und es ist zu erwarten, dass die Belastung weiter steigt, wenn die Grippewelle später im Jahr hinzukommt. Prävention, rechtzeitige Impfungen und die Sensibilisierung der Bevölkerung für Hygienemaßnahmen sollten jetzt Priorität haben, um die kommenden Wochen zu überstehen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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