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  • 18.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierungsdruck 
    18.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierungsdruck 
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In Zeiten von hoher Inflation und akutem Fachkräftemangel suchen Apotheker nach Lösungen, um Vermögenswerte zu sichern und qualifiziert...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierungsdruck 

 

Immobilien für Mitarbeiter, ePA und Versorgungsengpässe – Apotheken an der Schnittstelle von Innovation und Problemmanagement

In Zeiten von hoher Inflation und akutem Fachkräftemangel suchen Apotheker nach Lösungen, um Vermögenswerte zu sichern und qualifizierte Mitarbeiter zu halten. Eine vielversprechende Strategie ist die Investition in Immobilien, die als Wohnraum für das eigene Personal dienen. Gleichzeitig bringt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Januar 2024 neue Herausforderungen mit sich, da zwar viele Patienten ihre Gesundheitsdaten digital einsehen möchten, Datenschutzexperten jedoch unzureichende Transparenz und Sicherheitslücken bemängeln. Auch der Einsatz von Telefonassistenten in Apotheken zur Entlastung des Personals steht zur Debatte: Während die Effizienz gesteigert werden soll, sehen Kritiker darin einen potenziellen Nachteil für den Kundenservice. Hinzu kommen aktuelle Versorgungsengpässe bei Kochsalzlösung, die durch Naturkatastrophen in den USA verursacht wurden. Der deutsche Pharmasektor sieht sich zudem mit der Verzögerung bei der Einführung des E-BtM-Rezepts konfrontiert, was zu Unmut führt.

 

Immobilieninvestitionen als Lösung gegen Fachkräftemangel: Wohnraum für Mitarbeiter

In Zeiten hoher Inflation und stagnierender Zinsen gewinnt die Frage nach sicheren und rentablen Anlageformen zunehmend an Bedeutung. Apotheker stehen dabei vor einer doppelten Herausforderung: Zum einen gilt es, Vermögenswerte zu sichern, zum anderen wird der Fachkräftemangel im Gesundheitssektor immer akuter. Eine Lösung, die beides miteinander vereinen kann, ist die Investition in Immobilien, die als Wohnraum für die eigenen Mitarbeiter genutzt werden.

Das Konzept, Personalwohnungen zu schaffen, ist nicht neu, gewinnt jedoch in der aktuellen Wirtschaftslage neue Relevanz. Viele Apotheker suchen nach Möglichkeiten, um das bestehende Personal zu halten und neues qualifiziertes Personal zu gewinnen. Bezahlbarer Wohnraum kann dabei ein entscheidender Vorteil sein, besonders in Städten mit angespannten Immobilienmärkten. Eine durchdachte Immobilieninvestition kann langfristig sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter unterstützen.

Ein Praxisbeispiel zeigt, wie Apotheker erfolgreich in Wohnraum investieren: In einer größeren Stadt kaufte ein Apotheker ein Mehrfamilienhaus, renovierte es und bot die Wohnungen seinem Personal zu attraktiven Konditionen an. Das Ergebnis: Die Angestellten waren begeistert, da sie nicht nur bezahlbare Mieten, sondern auch eine bevorzugte Lage nahe ihrer Arbeitsstelle erhielten. Für den Apotheker bot diese Investition nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch eine sichere und stetige Einnahmequelle. Durch die Vermietung an sein eigenes Personal minimierte er das Risiko von Leerständen und sorgte gleichzeitig für eine engere Bindung zu seinen Mitarbeitern.

Was müssen Apotheker beachten, die eine ähnliche Investition erwägen? Zunächst gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen. Mietrechtliche Aspekte, insbesondere die Höhe der Mieten, die Dauer von Mietverträgen und Kündigungsschutz, spielen eine wesentliche Rolle. Zudem sollten steuerliche Fragen berücksichtigt werden, wie die Abschreibung der Immobilien sowie mögliche steuerliche Vorteile durch die Vermietung an Mitarbeiter.

Neben den finanziellen Überlegungen ist die Standortwahl entscheidend. Eine Immobilie sollte in einer Lage erworben werden, die sowohl für das Personal attraktiv als auch für den Apotheker als Investor rentabel ist. Ein weiterer Faktor ist die richtige Finanzierung. Hier müssen Apotheker darauf achten, dass die laufenden Kosten der Immobilie – von der Instandhaltung bis zur Kredittilgung – im Rahmen bleiben und den Apothekenbetrieb nicht gefährden.

Für viele Apotheker könnte dieses Modell ein Ausweg aus dem Fachkräftemangel sein und zugleich eine Möglichkeit, eine wertstabile Kapitalanlage zu schaffen. Doch Vorsicht ist geboten: Eine sorgfältige Planung und eine fundierte Kenntnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein.

Die Investition in Immobilien als Wohnraum für Mitarbeiter ist für Apotheker eine vielversprechende Strategie, um den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt zu begegnen. Während der Fachkräftemangel immer deutlicher spürbar wird, bietet die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine Möglichkeit, qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden.

Allerdings erfordert eine solche Investition Weitblick. Apotheker müssen sich der finanziellen Belastung und der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein, bevor sie den Schritt in den Immobilienmarkt wagen. Gelingt dies jedoch, könnte die Kombination aus stabiler Vermögensanlage und Mitarbeiterbindung ein wegweisendes Modell für die Zukunft sein. Eine Win-Win-Situation, bei der sowohl der Apotheker als auch seine Mitarbeiter profitieren.

 

Experten mahnen zur intensiveren Aufklärung über elektronische Patientenakte

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Januar 2024 stößt auf gemischte Reaktionen. Während Umfragen, wie die der AOK Nordost, eine hohe Zustimmung in der Bevölkerung vermuten lassen, warnen Datenschutzexperten vor intransparenten Regelungen und unzureichender Aufklärung durch die Bundesregierung. So hat eine Umfrage der Krankenkasse ergeben, dass 75 Prozent der Berliner Versicherten ihre Gesundheitsdaten künftig über die ePA einsehen wollen. Gleichzeitig haben nur 0,5 Prozent der Befragten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, der Erstellung einer ePA zu widersprechen. Trotz dieser geringen Widerspruchsrate ist das neue System nicht frei von Kritik. Datenschutzrechtler wie der Informatiker und Jurist Martin Weigele bemängeln, dass Zugriffe auf die ePA-Daten erst ab 2030 vollständig protokolliert werden. Bis dahin könne es vorkommen, dass unbefugte Personen auf sensible Gesundheitsdaten zugreifen, ohne dass dies nachvollziehbar sei. Weigele bezeichnet diesen Umstand als problematisch, da Betroffene vorerst im Unklaren bleiben, wer auf ihre persönlichen Informationen zugreift. Die Bundesregierung betont hingegen, dass bereits zum Start der ePA für Nutzer klar ersichtlich sei, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Daten zugegriffen hat. Die spätere Einführung der vollen Transparenz diene der weiteren Präzisierung.

Neben technischen und datenschutzrechtlichen Aspekten mahnen auch Verbraucherschutzorganisationen eine intensivere Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger an. Hartmut Pohl, ein renommierter Informationssicherheitsexperte, fordert die Bundesregierung dazu auf, die Vorteile und Risiken der ePA einfacher und verständlicher zu erklären. Gerade bei sensiblen Informationen, wie etwa zu psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen, sei mehr Transparenz über den Datenzugriff dringend erforderlich. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider unterstützt diese Forderung und verweist auf den hohen Stellenwert des Datenschutzes als Erfolgsfaktor für die Akzeptanz der ePA. Ihrer Ansicht nach wäre ein Opt-In-Verfahren, bei dem Nutzer aktiv der Nutzung zustimmen müssen, aus datenschutzrechtlicher Sicht vorzuziehen gewesen. Die aktuelle Opt-Out-Regelung, bei der eine ePA automatisch erstellt wird, es sei denn, der Versicherte widerspricht, sieht sie kritisch.

Auch Verbraucherschutzverbände fordern ein klareres Informationskonzept. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht "Luft nach oben" in der Art und Weise, wie die Bevölkerung über die ePA aufgeklärt wird. Bürger könnten nur dann eine informierte Entscheidung treffen, wenn ihnen umfassend und leicht verständlich erklärt werde, welche Konsequenzen die Nutzung der ePA mit sich bringt. Eva Winkler, Mitglied des Deutschen Ethikrates, pflichtet dem bei und hätte sich von der Bundesregierung eine größere Kampagne gewünscht, um die Bevölkerung frühzeitig und umfassend zu informieren.

Das Bundesgesundheitsministerium hat im September eine Kampagne zur Aufklärung über die ePA gestartet, die durch Plakate sowie Radio- und Fernsehspots ergänzt wird. Zudem ist seit Oktober ein "ePA-Infomobil" unterwegs, das in verschiedenen deutschen Städten Station macht, um interessierte Bürger zu informieren. Kritiker halten diese Maßnahmen jedoch für zu spät und zu wenig umfassend.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dass eine Mehrheit der Bevölkerung die ePA befürwortet, ist ein positives Signal für die Akzeptanz dieser Neuerung. Dennoch wird deutlich, dass die Aufklärung über die ePA und ihre möglichen Risiken nicht ausreichend ist. Die geringe Widerspruchsrate mag auf ein mangelndes Verständnis seitens der Versicherten hindeuten, was wiederum die Verantwortung der Bundesregierung unterstreicht, hier intensiver und transparenter zu informieren.

Gerade die datenschutzrechtlichen Bedenken, die von Experten vorgebracht werden, verdienen Beachtung. Sensible Gesundheitsdaten dürfen nicht leichtfertig preisgegeben werden, und der Schutz der Privatsphäre muss höchste Priorität haben. Die Einführung eines vollständigen Zugriffsprotokolls erst im Jahr 2030 scheint in diesem Zusammenhang zu spät und wirft Fragen auf. Dass Bürger*innen erst ab diesem Zeitpunkt umfassend darüber informiert werden, wer auf ihre Daten zugreift, steht im Widerspruch zum Gebot der Transparenz.

Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung auf diese Bedenken reagiert und die Informationskampagne intensiviert. Eine aktive Aufklärungskampagne ist der Schlüssel, um Vertrauen in die ePA zu schaffen und gleichzeitig die informierte Zustimmung der Bürger*innen sicherzustellen. Transparenz und Datenschutz müssen Hand in Hand gehen, wenn die ePA ein Erfolg werden soll.

 

Telefonassistenten in Apotheken: Effizienzgewinn oder Kundennachteil?

Seit drei Monaten setzt die Aukamm Apotheke in Wiesbaden einen automatisierten Telefonassistenten ein, der die telefonische Kundenbetreuung übernimmt. Unter dem Namen Aumesi begrüßt der computergesteuerte Assistent die Anrufer und leitet sie an die zuständige Abteilung weiter. Diese technische Unterstützung dient dem Ziel, das Team zu entlasten und die Effizienz im täglichen Betrieb zu steigern.

Apothekeninhaber Martin Hofmann, der fünf Apotheken betreibt, führte den Telefonassistenten ein, um die telefonische Erreichbarkeit zu verbessern und den steigenden Arbeitsaufwand zu bewältigen. Trotz anfänglicher Skepsis einiger Kunden zeigt sich mittlerweile der positive Effekt auf das Apothekenteam. Routineanfragen werden durch den Assistenten automatisch bearbeitet, sodass sich die Mitarbeiter auf komplexere Aufgaben konzentrieren können. In Stoßzeiten bleibt die Apotheke dennoch gut erreichbar, was die Kundenzufriedenheit erhöht.

Die Implementierung solcher Technologien wird zunehmend in Apotheken erwogen, insbesondere angesichts wachsender Personalknappheit und höherer Arbeitsbelastungen. Aumesi zeigt, dass digitale Lösungen dazu beitragen können, die Servicequalität aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Personal zu entlasten. Diese Entwicklung wirft jedoch Fragen auf, wie die Balance zwischen menschlicher Beratung und technischer Unterstützung gestaltet werden kann.

Die Einführung von automatisierten Telefonassistenten in Apotheken wie der Aukamm Apotheke ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite bietet die Technologie klare Vorteile: Effizienzsteigerung, Entlastung der Mitarbeiter und eine verbesserte telefonische Erreichbarkeit. In einer Branche, die zunehmend unter Fachkräftemangel und steigenden Anforderungen leidet, sind solche Lösungen eine willkommene Unterstützung.

Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass der direkte Kontakt zwischen Kunden und Personal verwässert wird. Gerade in der Apotheke schätzen viele Menschen die persönliche Beratung, die durch automatisierte Systeme schwer zu ersetzen ist. Die Herausforderung für Apotheken liegt darin, diese neuen Technologien so zu integrieren, dass der persönliche Service nicht zu kurz kommt. Technische Innovationen sollten als Ergänzung dienen, nicht als Ersatz für das, was die Apotheke ausmacht: die menschliche Nähe und Beratung.

 

Spannungen um ABDA-Video: PTAs fühlen sich herabgesetzt

Die Veröffentlichung eines Erklärvideos der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. In dem Video wird die Bedeutung der approbierten Apotheker für die Apothekenversorgung hervorgehoben, insbesondere in Bezug auf die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die einen stärkeren Fokus auf pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAs) legen. Die ABDA stellt in dem Video dar, dass eine Apotheke ohne approbierte Apotheker mit erheblichen Leistungskürzungen und einer verschlechterten Versorgung der Patienten einhergehen würde.

Diese Darstellung hat beim Bundesverband der PTA (BVpta) für Empörung gesorgt. Die Vorsitzende Anja Zierath forderte öffentlich die Rücknahme des Videos, da es den Eindruck erwecke, der Beruf der PTA werde abgewertet. Ihrer Ansicht nach untergräbt die Darstellung die wertvolle Rolle der PTAs im Apothekenalltag und spiegelt nicht die Realität der modernen Apothekenversorgung wider, in der PTAs eine unverzichtbare Unterstützung bieten. Zierath kritisierte, dass das Video einen falschen Schwerpunkt setze und den PTAs nicht die gebührende Anerkennung zuteilwerden lasse.

Die ABDA verteidigte das Video und wies die Vorwürfe zurück. Kommunikationschef Benjamin Rohrer erklärte, dass die ABDA keine Anti-PTA-Strategie verfolge, sondern vielmehr die Bedeutung der Apotheke als Gesamtheit betonen wolle. Es gehe darum, die vielfältigen Aufgaben der Apotheken in ihrer Gesamtheit darzustellen und die Rolle der approbierten Apotheker in diesem Zusammenhang herauszustellen. Rohrer betonte, dass die ABDA mit dem Video auf die möglichen negativen Folgen einer übermäßigen Reduktion der Rolle approbierter Apotheker hinweisen wollte, ohne dabei den Beitrag der PTAs schmälern zu wollen.

Die Auseinandersetzung spiegelt eine zunehmende Spannung innerhalb der Apothekerschaft wider. Während die ABDA die Verantwortung der approbierten Apotheker als unverzichtbar ansieht, fühlt sich der Berufsstand der PTAs durch die Darstellung nicht ausreichend gewürdigt. Dies führt zu einer tiefgreifenden Diskussion über die künftige Struktur der Apothekenversorgung und die Aufteilung der Verantwortung zwischen den Berufsgruppen.

Die jüngste Kontroverse um das ABDA-Video wirft ein Schlaglicht auf eine grundlegende Frage in der Apothekenlandschaft: Wie soll die Zukunft der Apotheken aussehen, und welche Rolle spielen die verschiedenen Berufsgruppen dabei? Es ist unbestritten, dass approbierte Apotheker eine zentrale Funktion in der Arzneimittelversorgung und Beratung übernehmen. Doch auch PTAs tragen einen wesentlichen Teil zur täglichen Arbeit in der Apotheke bei.

Es scheint, dass die ABDA hier eine wichtige Gelegenheit verpasst hat, den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit zwischen Apothekerinnen, Apothekern und PTAs zu betonen. Statt die Unterschiede zu betonen, hätte das Video die Synergien in den Vordergrund stellen können, die diese Berufsgruppen erst gemeinsam stark machen. Die Reaktion des BVpta zeigt, dass die PTAs sich mehr Anerkennung für ihre Arbeit wünschen, und das zu Recht. Es ist an der Zeit, dass die Diskussion nicht nur um den Erhalt der Apotheke, sondern um den gleichberechtigten Beitrag aller daran beteiligten Fachkräfte geführt wird. Nur so lässt sich eine zukunftsfähige Lösung finden.

 

Drogennetzwerk in Stuttgart erneut zerschlagen: Vier Festnahmen und umfangreiche Sicherstellungen

In Stuttgart sind im Zuge einer groß angelegten Ermittlungsaktion des Zollfahndungsamts erneut vier Männer festgenommen worden, die im Verdacht stehen, bandenmäßig mit Pregabalin und weiteren Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Die Festnahmen erfolgten nach intensiven Durchsuchungen in Asylunterkünften sowie einer Wohnung im baden-württembergischen Bad Cannstatt, wo die Ermittler auf eine sogenannte "Bunkerwohnung" stießen, die als Lager für Drogen und Bargeld diente. Zu den sichergestellten Substanzen zählen 10.000 Pregabalin-Tabletten, rund zwei Kilogramm Haschisch, mehrere Hundert Ecstasy-Tabletten sowie kleinere Mengen Kokain und Captagon. Darüber hinaus wurden 15 leere Reisekoffer gefunden, die offenbar für den Drogenschmuggel verwendet wurden.

Die Festnahme eines der Verdächtigen gelang erst nach einer kurzen Flucht, als dieser durch eine Spezialeinheit der Polizei am Bahnhof in Laupheim gestellt werden konnte. Zuvor war es bereits im August zu einem bedeutenden Schlag gegen eine ähnliche Gruppierung gekommen, die ebenfalls im großflächigen Handel mit Pregabalin tätig gewesen sein soll. Damals wurden acht Personen festgenommen, und größere Mengen an Drogen, darunter über 4.000 Pregabalin-Tabletten, beschlagnahmt. Die Behörden vermuten enge Verbindungen zwischen beiden Gruppen und vermuten, dass der organisierte Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und illegalen Betäubungsmitteln systematisch betrieben wurde.

Ins Rollen gebracht wurden die Ermittlungen bereits im April, als ein 21-jähriger Kurier mit 30.000 Pregabalin-Tabletten in einem Fernbus aus Belgien nach Deutschland reiste und an der Grenze kontrolliert wurde. Diese Entdeckung führte zu umfangreichen Ermittlungen, die letztlich zur Aufdeckung eines gut vernetzten Drogenschmuggels führten. Beide Gruppierungen sollen den Schwarzmarkt in Stuttgart über längere Zeit mit Pregabalin und weiteren Drogen versorgt haben.

Die Behörden haben nun ihre Ermittlungen intensiviert, um weitere Verdächtige zu identifizieren und das gesamte kriminelle Netzwerk zu zerschlagen. Die Zusammenarbeit von Zollfahndungsamt und Staatsanwaltschaft Stuttgart ist weiterhin auf Hochtouren. Während sich die Festgenommenen derzeit in Untersuchungshaft befinden, bleibt die Lage in der Region angespannt, da die Ermittlungen andauern.

Der erneute Schlag gegen das Drogennetzwerk in Stuttgart zeigt eindrücklich, wie weit verzweigt und gut organisiert der illegale Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln in Deutschland mittlerweile ist. Besonders beunruhigend ist die Rolle von Pregabalin, einem eigentlich für die Schmerztherapie zugelassenen Medikament, das zunehmend auf dem Schwarzmarkt auftaucht und für illegale Zwecke missbraucht wird. Die systematische Zusammenarbeit krimineller Banden, die sowohl auf nationale als auch internationale Strukturen zurückzugreifen scheinen, stellt die Ermittlungsbehörden vor große Herausforderungen.

Trotz des jüngsten Erfolgs bleiben viele Fragen offen: Wie konnte ein so gut organisiertes Netzwerk über längere Zeit unentdeckt operieren? Und welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um den Schwarzmarkt nachhaltig trocken zu legen? Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, denn die Nachfrage nach verschreibungspflichtigen Medikamenten auf dem Schwarzmarkt bleibt hoch, und die Täter agieren zunehmend professioneller. Nur eine verstärkte und kontinuierliche Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auf internationaler Ebene wird diesen kriminellen Machenschaften auf Dauer Einhalt gebieten können.

 

Großhandelsvergütung in Gefahr: Phagro warnt vor Versorgungsengpässen

In der aktuellen Debatte um das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) warnt der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) eindringlich vor den möglichen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung. Beim ersten Parlamentarischen Abend des Verbands in Berlin betonte Marcus Freitag, der Vorsitzende des Phagro, dass die gesetzliche Großhandelsvergütung angesichts stetig steigender Betriebskosten auf keinen Fall gekürzt werden dürfe. Eine Reduktion der Vergütung würde das Leistungsniveau des Großhandels gefährden, der durch seine taggleiche Lieferung von Arzneimitteln an Apotheken eine zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems darstelle.

Freitag unterstrich, dass der vollversorgende Pharmagroßhandel ein Alleinstellungsmerkmal habe, das ihn von anderen Anbietern abhebt: Die schnelle und zuverlässige Lieferung aller nachgefragten Medikamente am selben Tag. Dies sei jedoch nur möglich, wenn die Infrastruktur des Großhandels angemessen unterstützt und finanziell abgesichert werde. "Statt die Vergütung zu untergraben, muss die gesamte Lieferkette – vom Großhandel über die Apotheken bis hin zur Industrie – gestärkt werden," forderte er.

Die Skonto-Debatte, die in den letzten Monaten hitzig geführt wurde, ist für Freitag ein Ausdruck eines gefährlichen Trends: Die Unterfinanzierung einer Infrastruktur, die ohnehin bereits mit Herausforderungen wie Lieferengpässen und neuen Marktakteuren zu kämpfen hat. Die anwesenden Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich (SPD) und Tino Sorge (CDU) stimmten zu und hoben hervor, dass der Pharmagroßhandel eine tragende Rolle in der Sicherstellung der Patientenversorgung spielt. "Gerade in Zeiten von Lieferengpässen zeigt sich, wie unverzichtbar der Großhandel ist," sagte Stamm-Fibich.

Thomas Müller, Abteilungsleiter für Arzneimittel im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), lobte die Leistungen des Pharmagroßhandels als "Rückgrat der Arzneimittelversorgung". Dennoch betonte er, dass Anpassungen in der Vergütung notwendig seien, um eine langfristige Stabilität der Branche zu gewährleisten.

Freitag forderte einen intensiveren Austausch zwischen Politik, Großhandel und Apotheken, um gemeinsam Lösungen für die drängendsten Probleme der Branche zu finden. "Nur so können wir sicherstellen, dass die Patientenversorgung auch in Zukunft gewährleistet bleibt."

Die Warnungen von Phagro und dessen Vorsitzendem Marcus Freitag sollten ernst genommen werden. Der Pharmagroßhandel leistet mit seiner taggleichen Lieferung von Arzneimitteln einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilität des deutschen Gesundheitssystems. Gerade in Zeiten von Lieferengpässen und zunehmenden Herausforderungen durch neue Marktteilnehmer ist es entscheidend, dass die Branche nicht durch unüberlegte Kürzungen geschwächt wird.

Es ist klar, dass Reformen notwendig sind, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen. Doch diese Reformen dürfen nicht auf dem Rücken des Pharmagroßhandels ausgetragen werden, der eine zentrale Rolle in der Versorgungskette einnimmt. Stattdessen sollte die Politik bestrebt sein, die gesamte Lieferkette zu stärken und den Großhandel als verlässlichen Partner der Apotheken zu unterstützen.

Die Aussagen von Bundestagsabgeordneten und Vertretern des Gesundheitsministeriums sind ermutigend, doch sie müssen von konkreten Maßnahmen begleitet werden. Nur so kann der Großhandel seine wichtige Aufgabe weiterhin erfüllen und die Versorgungssicherheit für Patienten gewährleisten.

 

Kryptogene organisierende Pneumonie: Die unterschätzte Lungenentzündung ohne Erreger

Die Erkältungssaison rückt näher, und mit ihr steigt auch die Zahl der Lungenentzündungen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 660.000 Menschen an einer Pneumonie, von denen fast die Hälfte im Krankenhaus behandelt werden muss, vor allem ältere Patienten ab 60 Jahren. Während die meisten Lungenentzündungen durch Bakterien wie Pneumokokken verursacht werden und gut auf Antibiotika ansprechen, gibt es auch Fälle, in denen die herkömmliche Therapie versagt. Eine mögliche Ursache für solche atypischen Verläufe könnte die kryptogene organisierende Pneumonie (COP) sein, eine seltene, aber schwerwiegende Form der interstitiellen Lungenerkrankung, die keine infektiösen Erreger als Auslöser hat.

COP ist eine Erkrankung, die durch entzündliche Veränderungen im Lungengewebe gekennzeichnet ist und oft mit einer klassischen Lungenentzündung verwechselt wird. Sie tritt in der Regel subakut auf und entwickelt sich über Wochen bis Monate. Betroffene klagen über grippeähnliche Symptome wie trockenen Husten, Fieber und zunehmende Atemnot, die sowohl bei körperlicher Belastung als auch in Ruhe auftritt. Oft dauert es Monate, bis die richtige Diagnose gestellt wird, da die Erkrankung in der Bildgebung und klinischen Präsentation einer infektiösen Pneumonie ähnelt. Eine korrekte Diagnose wird häufig erst nach mehreren fehlgeschlagenen Antibiotikatherapien und durch eine Lungenbiopsie gestellt, die die charakteristischen strukturellen Veränderungen aufzeigt.

Die kryptogene organisierende Pneumonie ist nicht infektiös, weshalb sie in mikrobiologischen Tests keine Erreger zeigt. Dennoch kann sie das Lungengewebe erheblich schädigen. Plasmaproteine und Entzündungszellen dringen in die Alveolen ein, wo sie zu Bindegewebsstrukturen führen, die als Masson-Körper bekannt sind. Diese verstopfen die Lungenbläschen und führen zu einer restriktiven Ventilationsstörung, die den Gasaustausch in der Lunge beeinträchtigt. Obwohl die Krankheit selten ist, muss sie bei unklaren Lungenentzündungen in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn der Patient nicht auf Antibiotika anspricht.

Die Standardtherapie für COP besteht aus systemischen Glucocorticoiden. Schon nach wenigen Tagen sprechen die meisten Patienten gut auf die Behandlung an, und nach wenigen Monaten sind oft keine Veränderungen in der Bildgebung mehr sichtbar. Jedoch kommt es bei etwa 50 Prozent der Patienten zu Rückfällen, insbesondere wenn die Steroiddosis zu schnell reduziert wird. Eine längerfristige Behandlung mit Glucocorticoiden ist daher notwendig, birgt jedoch Risiken wie Bluthochdruck, Diabetes und Osteoporose.

Trotz der Rückfallgefahr ist die Prognose für Patienten mit COP gut. In schweren Fällen, die auf Glucocorticoide nicht ansprechen, können auch Immunsuppressiva wie Azathioprin oder Cyclophosphamid zum Einsatz kommen. Neue Therapieansätze, wie der Einsatz von Mycophenolat-Mofetil oder Rituximab, sind in Erprobung, zeigen aber bislang nur in Einzelfällen Erfolge. Wichtig bleibt jedoch, dass die Erkrankung frühzeitig erkannt und konsequent behandelt wird, um bleibende Lungenschäden zu vermeiden.

Die kryptogene organisierende Pneumonie zeigt eindrucksvoll, wie vielschichtig und komplex Lungenerkrankungen sein können. Sie erinnert daran, dass nicht jede Lungenentzündung durch Bakterien oder Viren ausgelöst wird und dass die Diagnostik weit über die gängigen mikrobiologischen Tests hinausgehen muss. Für Ärzte bedeutet dies, bei therapieresistenten Pneumonien immer auch an alternative Ursachen wie COP zu denken und eine entsprechende Diagnostik einzuleiten.

Gleichzeitig wird durch diese seltene Erkrankung die Bedeutung einer frühzeitigen und differenzierten Behandlung unterstrichen. Die herkömmliche Antibiotikatherapie, die bei bakteriellen Pneumonien lebensrettend ist, kann bei einer interstitiellen Lungenerkrankung wie COP nicht nur wirkungslos sein, sondern unter Umständen die Symptomatik weiter verschlimmern, wenn die tatsächliche Ursache unerkannt bleibt. Daher ist eine frühzeitige Überweisung an Spezialisten und eine intensive Zusammenarbeit zwischen Pneumologen, Radiologen und Pathologen von entscheidender Bedeutung.

Letztlich sollte die kryptogene organisierende Pneumonie auch als Mahnung verstanden werden, den Blick auf die seltenen Erkrankungen nicht zu verlieren. Auch wenn COP nur einen Bruchteil der jährlich auftretenden Pneumonien ausmacht, kann die richtige Diagnose Leben retten und den betroffenen Patienten eine rasche Besserung ermöglichen.

 

Leicht erhöhtes Brustkrebsrisiko durch Hormonspirale bestätigt – Experten betonen geringe Relevanz

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des dänischen Krebsinstituts hat ein leicht erhöhtes Risiko für Brustkrebs bei Anwenderinnen von Levonorgestrel-haltigen intrauterinen Systemen (LNG-IUS), auch als „Hormonspirale“ bekannt, festgestellt. In der im Journal of the American Medical Association erschienenen Untersuchung wurden die Gesundheitsdaten von 78.595 Frauen zwischen 15 und 49 Jahren, die zwischen 2000 und 2019 erstmals ein LNG-IUS verwendeten, analysiert. Diese Daten wurden mit einer gleich großen Gruppe von Frauen verglichen, die keine hormonellen Verhütungsmittel nutzten. Über eine durchschnittliche Beobachtungszeit von fast sieben Jahren wurde bei insgesamt 1.617 Frauen Brustkrebs diagnostiziert.

Die Studienergebnisse zeigen, dass das Brustkrebsrisiko für Anwenderinnen eines LNG-IUS im Vergleich zu Nichtanwenderinnen leicht erhöht ist. Genauer gesagt lag die Hazard Ratio (HR) bei 1,4, was bedeutet, dass das Risiko im Vergleich um etwa 40 Prozent erhöht ist. Insbesondere bei einer Anwendung des intrauterinen Systems von 0 bis 5 Jahren erkrankten 14 von 10.000 Frauen zusätzlich an Brustkrebs, bei einer Anwendungsdauer von 5 bis 10 Jahren waren es 29 Frauen, bei einer Langzeitanwendung von über 10 Jahren sogar 71 Frauen. Auffällig ist jedoch, dass der Trend, der das Risiko im Zusammenhang mit der Anwendungsdauer untersucht, statistisch nicht signifikant war. Dies bedeutet, dass die Dauer der Anwendung möglicherweise keinen maßgeblichen Einfluss auf das Risiko hat.

Das Brustkrebsrisiko war bei den untersuchten Frauen vergleichbar mit dem Risiko, das in früheren Studien bei der Einnahme von oralen Kontrazeptiva beobachtet wurde. Experten betonen, dass das absolute Risiko, insbesondere bei jungen Frauen, sehr gering bleibt. In absoluten Zahlen liegt das zusätzliche Risiko für Brustkrebs bei LNG-IUS-Anwenderinnen bei etwa 14 Fällen pro 10.000 Frauen. Daher sei der Nutzen der Verhütungsmethode gegenüber den potenziellen Risiken abzuwägen.

Die Studie unterstreicht außerdem, dass die hormonelle Belastung des Körpers durch intrauterine Systeme im Vergleich zur Einnahme von oralen Verhütungsmitteln geringer ist, da der Wirkstoff hauptsächlich lokal wirkt. Dennoch kommt es zu einer leichten systemischen Hormonaufnahme. Dr. Channa Jayasena, Experte für Reproduktionsendokrinologie, weist darauf hin, dass Faktoren wie Rauchen, Alkoholkonsum und Fettleibigkeit deutlich stärkere Risikofaktoren für Brustkrebs darstellen als die Verwendung hormoneller Verhütungsmittel. Die Forscher bemängeln zudem, dass in der Studie nicht zwischen verschiedenen Arten hormoneller Verhütung verglichen wurde.

In Europa wird die Hormonspirale bei etwa 8 % der Paare als Verhütungsmethode angewendet, insbesondere in Ländern wie Deutschland. In Deutschland stehen verschiedene Levonorgestrel-haltige Systeme zur Verfügung, die sich in der Dosierung und Anwendungsdauer unterscheiden. Zu den bekanntesten gehören Mirena® und Levosert® (52 mg), die bis zu acht bzw. sechs Jahre eingesetzt werden können, sowie Kyleena® (19,5 mg) und Jaydess® (13,5 mg), die bis zu fünf bzw. drei Jahre wirksam sind.

Experten wie Dr. Mangesh Thorat, ein Brustkrebsspezialist, betonen, dass das absolute Brustkrebsrisiko bei jungen Frauen gering ist und die Vorteile der Verhütungsmethode weiterhin überwiegen. Der Anstieg des Risikos ist in Relation zum allgemeinen Krebsrisiko zu sehen, das bei Frauen zwischen 15 und 49 Jahren insgesamt gering ist. Es wird jedoch empfohlen, dass Frauen über 40 Jahren alternative Verhütungsmethoden in Betracht ziehen, da das Krebsrisiko mit dem Alter ansteigt.

Die neue Studie des dänischen Krebsinstituts liefert wichtige Erkenntnisse über das Brustkrebsrisiko durch die Verwendung von Levonorgestrel-haltigen intrauterinen Systemen. Obwohl das Risiko leicht erhöht ist, sollte es nicht überbewertet werden, insbesondere nicht bei jungen Frauen. Die Studienautoren selbst weisen darauf hin, dass das absolute Risiko sehr gering bleibt, und das zusätzliche Risiko im Verhältnis zu den Vorteilen hormoneller Verhütungsmittel betrachtet werden muss.

Hormonspiralen bieten für viele Frauen eine zuverlässige und praktische Methode der Empfängnisverhütung, insbesondere wenn eine langfristige Lösung gewünscht ist. Sie haben sich über Jahrzehnte als effektiv und sicher erwiesen. Das in der Studie festgestellte Risiko ist vergleichbar mit dem Risiko, das bereits für andere hormonelle Verhütungsmittel bekannt ist, wie beispielsweise orale Kontrazeptiva. Die Relevanz der Ergebnisse liegt daher nicht darin, Frauen zu verunsichern, sondern sie über mögliche Nebenwirkungen aufzuklären.

Wichtig bleibt, dass Frauen in enger Abstimmung mit ihren Ärztinnen und Ärzten eine fundierte Entscheidung über die Wahl der Verhütungsmethode treffen. Dabei sollten individuelle Risikofaktoren wie Lebensstil, Alter und Vorerkrankungen berücksichtigt werden. Ein genereller Verzicht auf hormonelle Verhütungsmittel aufgrund eines leicht erhöhten Risikos wäre nicht gerechtfertigt, da die Vorteile der Verhütungsmethoden in den meisten Fällen überwiegen.

Die Studie zeigt erneut, wie entscheidend es ist, gesundheitliche Risiken stets in Relation zu setzen und nicht isoliert zu betrachten. Ein Dialog zwischen Ärztinnen und Patientinnen bleibt der Schlüssel, um die jeweils beste Entscheidung zu treffen.

 

Versorgungskrise bei Kochsalzlösung: Bundesgesundheitsministerium ordnet Importe an

Der Hurrikan „Helene“ hat in den USA massive Zerstörungen angerichtet und unter anderem die Produktionskapazitäten des Pharmaherstellers Baxter erheblich beeinträchtigt. Diese Naturkatastrophe führt nun zu einem ernsthaften Versorgungsproblem in Deutschland, da Kochsalzlösung, ein essentielles Produkt in der medizinischen Versorgung, knapp wird. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat offiziell einen Versorgungsmangel festgestellt, wodurch die rechtliche Grundlage geschaffen wurde, um dringend benötigte Importe zu ermöglichen.

Isotonische Natriumchlorid-haltige Lösungen sind von zentraler Bedeutung für die Behandlung und Prävention lebensbedrohlicher Erkrankungen. Die derzeitige Produktion der zugelassenen Arzneimittel läuft bereits unter Volllast, reicht jedoch nicht aus, um die hohe Nachfrage zu decken. Die Bekanntmachung des Versorgungsmangels wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht, was den Weg für Sonderimporte ebnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im Vorfeld angekündigt, dass diese Maßnahme nötig sei, um die Versorgungssicherheit in Deutschland wiederherzustellen.

Besonders betroffene Regionen wie Bayern reagieren schnell auf die Krise. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bestätigte, dass die zuständigen Behörden in Oberbayern und Oberfranken bereits angewiesen wurden, die notwendigen Allgemeinverfügungen zu erlassen, um Importe zu erleichtern. Diese Notfallmaßnahmen erlauben es, auch Medikamente einzuführen, die in Deutschland normalerweise nicht zugelassen sind. Gerlach verwies auf ähnliche erfolgreiche Maßnahmen, die Anfang des Jahres gegen Engpässe bei Asthma-Medikamenten wie Salbutamol eingesetzt wurden.

Dennoch äußerte sie deutliche Kritik an der bisherigen Reaktion der Bundesregierung auf die zunehmenden Lieferengpässe. Laut Gerlach seien die ergriffenen Maßnahmen „zu zögerlich“, und sie forderte umfassendere Schritte, um die Arzneimittelversorgung nachhaltig zu stabilisieren. Sie hob hervor, dass neben Kochsalzlösungen auch Engpässe bei Antibiotika und Antidiabetika bestehen, was auf ein systematisches Problem in der Arzneimittelversorgung hindeute.

Das BMG wird bekanntgeben, wann der Versorgungsmangel nicht mehr besteht. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie schnell die Importe die angespannte Versorgungslage entspannen können.

Der erneute Versorgungsengpass bei einem lebenswichtigen medizinischen Produkt wie Kochsalzlösung verdeutlicht einmal mehr die Anfälligkeit globaler Lieferketten. Ein schwerer Hurrikan reicht aus, um eine Kaskade von Problemen auszulösen, die sich bis nach Europa ausbreiten. Es stellt sich die Frage, ob das deutsche Gesundheitswesen ausreichend auf solche Störungen vorbereitet ist. Die schnellen Reaktionen auf Länderebene sind zwar zu begrüßen, doch sie können nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass präventive Maßnahmen auf Bundesebene bislang unzureichend waren. Langfristige Lösungen, wie eine Diversifizierung der Lieferanten und eine stärkere inländische Produktion, könnten die Arzneimittelversorgung in Zukunft widerstandsfähiger machen.

 

E-BtM-Rezept: Verzögerung wegen fehlender Mittel – Einführung nicht zum 1. Juli 2025

Die Einführung des elektronischen Betäubungsmittel-Rezepts (E-BtM-Rezept), ursprünglich für den 1. Juli 2025 angesetzt, wird nicht wie geplant stattfinden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Gematik offiziell darüber informiert, dass der vorgesehene Termin aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht eingehalten werden kann. Bereits am 8. Oktober 2024 übermittelte Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung „Digitalisierung und Innovation“ im BMG, ein Schreiben an die Gematik, das der Redaktion vorliegt. Demnach stehen im Jahr 2025 keine ausreichenden finanziellen Mittel für die technische Umsetzung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verfügung. Auch die ABDA hat inzwischen ihre Mitgliedsorganisationen über die Verzögerung informiert.

Anders als bei früheren Verzögerungen in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens, bei denen Sicherheitsbedenken oder technische Schwierigkeiten im Vordergrund standen, liegt die Ursache diesmal schlicht in der finanziellen Lage. Ohne die notwendigen Haushaltsmittel kann das BfArM die technischen Komponenten des E-BtM-Rezepts nicht rechtzeitig fertigstellen. Die Vorbereitungen der Gematik sind hingegen abgeschlossen, und die Spezifikationen liegen bereit. Der nächste Schritt liegt jedoch beim BfArM, dessen technische Umsetzung nun auf unbestimmte Zeit verschoben wird.

Trotz dieser Verzögerung betont das BMG in seinem Schreiben, dass das E-BtM-Rezept ein zentraler Baustein im Rahmen der vollständigen Digitalisierung des Verordnungsprozesses bleibt. Ziel ist es, den gesamten Verordnungsprozess über das E-Rezept digital abzuwickeln. Das Ministerium strebt daher an, die fehlenden Haushaltsmittel so schnell wie möglich bereitzustellen, um die Umsetzung des E-BtM-Rezepts voranzutreiben. Schon vor Wochen hatte das BMG erklärt, dass der Start der technischen Umsetzung unmittelbar nach Bereitstellung der nötigen Mittel erfolgen könne.

Die unmittelbare Folge dieser Verzögerung ist, dass Betäubungsmittel (BtM) zunächst nicht in die Medikationsliste und damit auch nicht in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Diese Liste soll automatisiert durch die Dispensierdaten der Apotheken befüllt werden, was jedoch ohne die Integration des E-BtM-Rezepts vorerst nur für andere Arzneimittel möglich sein wird.

Die erneute Verzögerung eines zentralen Digitalisierungsprojekts im Gesundheitswesen zeigt einmal mehr, wie eng die Fortschritte in diesem Bereich mit der Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln verknüpft sind. Während die Gematik ihre Arbeit planmäßig abschließen konnte, bleibt der entscheidende technische Schritt aus, da das BfArM keine ausreichenden Mittel erhält. Dies ist nicht nur ein Rückschlag für die Apotheken und die beteiligten Akteure, sondern auch für Patientinnen und Patienten, die von einer vollständig digitalen Verordnungs- und Dokumentationskette profitieren würden. Die Tatsache, dass Betäubungsmittel vorerst nicht in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden können, unterstreicht, wie wichtig eine ausreichende Finanzierung für die nahtlose Digitalisierung des Gesundheitssektors ist.

 

Durchbruch bei der Behandlung der toxischen epidermalen Nekrolyse: JAK-Hemmer zeigen vielversprechende Erfolge

Ein internationales Forscherteam unter der Leitung von Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Biochemie und des LMU Klinikums München hat eine bedeutende Entdeckung bei der Behandlung der toxischen epidermalen Nekrolyse (TEN) gemacht. Diese seltene, aber lebensbedrohliche Reaktion auf bestimmte Medikamente führt zu großflächigen Hautschäden, die mit hohen Mortalitätsraten verbunden sind. Bisher gab es keine gezielte Therapie, die das Krankheitsgeschehen aufhalten konnte, sodass Patienten lediglich mit unterstützenden Maßnahmen versorgt wurden. Doch das könnte sich nun ändern.

Die Forscher entdeckten, dass der JAK-STAT-Signalweg eine zentrale Rolle in der Pathogenese von TEN spielt. Diese Signaltransduktionskaskade, die durch Zytokine aktiviert wird, war in den Hautproben von TEN-Patienten stark überaktiviert. Dies führte zu einer massiven Fehlregulation der Immunantwort und verursachte die schwerwiegenden Hautreaktionen, die typisch für diese Erkrankung sind. Mithilfe einer neu entwickelten Methode der räumlichen Proteomik konnten die Wissenschaftler spezifische Proteine des JAK-STAT-Signalwegs in betroffenen Hautzellen nachweisen. Diese Erkenntnisse öffneten den Weg für die Off-Label-Behandlung von Patienten mit JAK-Inhibitoren wie Tofacitinib und Baricitinib.

In präklinischen Modellen und ersten klinischen Tests zeigte sich der therapeutische Nutzen dieser Substanzen deutlich. Bei Mäusen, die eine induzierte Form der toxischen epidermalen Nekrolyse aufwiesen, führte die Gabe von JAK-Inhibitoren zu einer schnellen Heilung der Epidermis und einer deutlichen Verbesserung des Krankheitsverlaufs. Diese positiven Ergebnisse bestätigten sich auch bei menschlichen Patienten. In einer kleinen Studie, die in einem chinesischen Krankenhaus durchgeführt wurde, zeigten sieben Patienten, die mit JAK-Inhibitoren behandelt wurden, eine rasche und vollständige Genesung. Besonders bemerkenswert war der Fall eines 59-jährigen Patienten, dessen Hautveränderungen bereits nach zwei Tagen zum Stillstand kamen und der nach wenigen Tagen erste Zeichen der Heilung zeigte.

Diese Ergebnisse stellen einen wichtigen Schritt in der Entwicklung gezielter Therapien für die toxische epidermale Nekrolyse dar. Bislang blieb den behandelnden Ärzten nur die Möglichkeit, das auslösende Medikament abzusetzen und den Patienten mit symptomatischen Maßnahmen zu helfen. Die Hemmung des JAK-STAT-Signalwegs könnte nun eine neue und wirksame Behandlungsoption darstellen. Experten erwarten, dass die bisherigen Ergebnisse in weiterführenden klinischen Studien validiert werden, um die Wirksamkeit und Sicherheit der JAK-Inhibitoren bei dieser schwerwiegenden Hauterkrankung zu bestätigen.

Die Entdeckung des JAK-STAT-Signalwegs als zentraler Mechanismus bei der toxischen epidermalen Nekrolyse ist ein wissenschaftlicher Meilenstein, der Hoffnung für eine der verheerendsten Hautreaktionen birgt. Die Möglichkeit, mit JAK-Inhibitoren gezielt in die Immunantwort einzugreifen, könnte den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten – insbesondere bei Patienten, für die bisher keine spezifischen Therapieoptionen zur Verfügung standen. Doch so vielversprechend die bisherigen Erfolge auch sind, bleibt abzuwarten, ob sich diese Ergebnisse in größeren klinischen Studien bestätigen. Sollte dies gelingen, wäre dies nicht nur ein Durchbruch für die Dermatologie, sondern ein Paradebeispiel dafür, wie neue Technologien und präzise molekulare Forschung den Weg für innovative Behandlungsansätze ebnen können.

 

Debatte um Diphtherie-Impfpflicht nach neuen Fällen in Berlin-Brandenburg entflammt

Die Meldung über zwei neue Diphtherie-Fälle in der Region Berlin-Brandenburg hat eine Debatte um eine mögliche Impfpflicht gegen die lebensgefährliche Krankheit entfacht. Obwohl Diphtherie in Deutschland dank hoher Impfquoten selten ist, haben diese neuen Vorfälle viele dazu veranlasst, den Impfschutz zu überdenken. Insbesondere in Brandenburg, wo ein zehnjähriger Junge an der Krankheit erkrankt ist, wird der Schutz durch Impfungen erneut betont. Der Junge, der ungeimpft war, musste intensivmedizinisch behandelt und beatmet werden. Eine Kontaktperson aus dem familiären Umfeld, die geimpft war, erkrankte hingegen nur leicht und ist bereits wieder genesen.

Die Sechsfach-Impfung, die auch Schutz vor Diphtherie bietet, gehört in Deutschland zu den Standardimpfungen für Säuglinge. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) haben rund 92 Prozent der Kinder alle notwendigen Impfungen bis zur Schuleingangsuntersuchung erhalten. Dies bedeutet, dass die Durchimpfungsrate für Diphtherie in Deutschland hoch ist, was das Risiko eines größeren Ausbruchs stark reduziert. Professor Dr. Tobias Tenenbaum, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, sieht deshalb keine Notwendigkeit für eine Impfpflicht gegen Diphtherie. „Das wäre nur dann sinnvoll, wenn wir eine erhöhte Bedrohungslage hätten“, erklärte Tenenbaum. Diese sei jedoch derzeit nicht gegeben, da die Krankheit dank der hohen Impfquote kaum verbreitet ist. Ähnlich äußerte sich auch Professor Dr. Andreas Sing, Leiter des Konsiliarlabors für Diphtherie am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Er wies darauf hin, dass die gestiegene Fallzahl in den vergangenen Jahren auf verbesserte Diagnostik und Überwachung zurückzuführen sei.

Dennoch bleibt die Situation in Berlin-Brandenburg ein Weckruf für viele, die ihre Auffrischimpfungen möglicherweise vernachlässigt haben. Während bei Kindern die Impfquote für Diphtherie bei über 95 Prozent liegt, ist die Auffrischungsrate bei Erwachsenen deutlich niedriger. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, appellierte an die Bevölkerung, die Impfempfehlungen zu befolgen: „Leider denken nur etwa die Hälfte der Erwachsenen an die alle zehn Jahre notwendige Auffrischimpfung gegen Diphtherie.“

Angesichts der neuen Fälle in der Region sprach sich auch das Brandenburger Gesundheitsministerium für eine bessere Impfabdeckung aus. „Nur durch eine hohe Impfquote lässt sich verhindern, dass sich die Diphtherie ausbreitet“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Er betonte, dass auch Erwachsene darauf achten sollten, ihren Impfschutz regelmäßig zu erneuern.

Die Bundesregierung plant zudem, dass ab dem kommenden Jahr Diphtherie-Impfungen für Erwachsene auch in Apotheken angeboten werden sollen, um die Durchimpfungsrate weiter zu verbessern.

Die neuen Diphtherie-Fälle in der Region Berlin-Brandenburg zeigen einmal mehr, wie wichtig ein umfassender Impfschutz ist – nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene. Dass ein ungeimpfter zehnjähriger Junge schwer erkrankte, während ein geimpfter Kontakt nur leichte Symptome zeigte, verdeutlicht die Wirksamkeit der Impfung. Es gibt jedoch keinen Grund für überstürzte Maßnahmen wie eine Impfpflicht. Die hohe Durchimpfungsrate in Deutschland bietet bereits einen wirksamen Schutz gegen Ausbrüche. Statt einer Debatte über Zwangsimpfungen sollte der Fokus auf Aufklärung und das Schließen von Impflücken gelegt werden, besonders bei Erwachsenen. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass Krankheiten wie Diphtherie in Deutschland weiterhin selten bleiben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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