ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 16.10.2024 – Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit: Was ist der Unterschied?
    16.10.2024 – Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit: Was ist der Unterschied?
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, steht oft vor der Frage: Ist es nur eine vorübergehende Arb...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit: Was ist der Unterschied?

 

Warum die richtige Absicherung bei krankheitsbedingtem Ausfall entscheidend ist

Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, steht oft vor der Frage: Ist es nur eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder bereits eine dauerhafte Berufsunfähigkeit? Dieser Bericht erklärt die entscheidenden Unterschiede und zeigt, welche Absicherung im Ernstfall notwendig ist.


Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwei Begriffe, die in der Arbeitswelt immer wieder auftauchen, aber oft verwechselt werden. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Konzepten sind entscheidend, da sie über den Anspruch auf finanzielle Leistungen und die Art der Absicherung entscheiden. Arbeitnehmer und Selbstständige müssen sich der unterschiedlichen Risiken bewusst sein, die mit jeder dieser Situationen verbunden sind, um im Ernstfall nicht unvorbereitet zu sein.

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben auszuführen. Dieser Zustand ist in der Regel zeitlich begrenzt und ermöglicht nach einer gewissen Genesungszeit die Rückkehr in den Beruf. Für Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, besteht während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt Krankengeld, das in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens erreicht. Diese Zahlungen sind auf maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für dieselbe Krankheit beschränkt.

Für privatversicherte Arbeitnehmer gelten andere Regeln: Sie müssen eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, um bei längerer Krankheit finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Höhe und Dauer der Zahlungen hängen von den im Vertrag vereinbarten Konditionen ab. Eine lückenlose Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit ist besonders für Selbstständige und Freiberufler wichtig, da sie ohne den Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse ihren Verdienstausfall eigenständig abdecken müssen.

Im Gegensatz dazu beschreibt die Berufsunfähigkeit eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitskraft. Berufsunfähig ist eine Person dann, wenn sie ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann – meist aufgrund von Krankheit oder Unfall. Eine Rückkehr in den alten Beruf ist in der Regel nicht mehr möglich, was die Berufsunfähigkeit zu einer existenziellen Bedrohung macht. In solchen Fällen greift die Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine monatliche Rente zahlt, um den Lebensunterhalt des Versicherten zu sichern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit führt. Berufsunfähigkeit ist oft mit strengeren Anforderungen verbunden, und Versicherte müssen nachweisen, dass sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang sind die sogenannten Verweisungsklauseln, die es Versicherern erlauben, den Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen, die er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben könnte. Diese Klauseln können besonders für Fachkräfte und Selbstständige problematisch sein, da sie eine vollständige Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsrente unter Umständen verhindern können.

Selbstständige, wie etwa Apotheker, stehen vor der besonderen Herausforderung, nicht nur für ihren Lebensunterhalt, sondern auch für den Fortbestand ihres Unternehmens verantwortlich zu sein. Eine krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit könnte zu erheblichen finanziellen Engpässen führen, die den Betrieb gefährden. Für diese Gruppe ist es daher unerlässlich, eine Krankentagegeld- sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungsverträge und eine Anpassung an die aktuellen Lebensumstände sind hier von größter Bedeutung.


Kommentar:

Die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist für viele Menschen schwer zu durchschauen, obwohl sie entscheidend für die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist. Arbeitsunfähigkeit beschreibt eine vorübergehende Einschränkung, während die Berufsunfähigkeit auf Dauer angelegt ist und das gesamte Leben des Betroffenen beeinflusst. Besonders problematisch ist die Annahme, dass eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit zwangsläufig in eine Berufsunfähigkeit übergeht. Diese Fehleinschätzung kann dazu führen, dass wichtige Versicherungsentscheidungen nicht oder zu spät getroffen werden.

Für viele Arbeitnehmer besteht zumindest während der Arbeitsunfähigkeit ein Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Doch was passiert, wenn die Rückkehr in den Beruf dauerhaft ausgeschlossen ist? Hier greifen oft nur private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Es zeigt sich immer wieder, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten, aber auch eine der am meisten unterschätzten Versicherungen ist. Die Verweisungsklauseln, die in vielen Versicherungsverträgen enthalten sind, können im Ernstfall dazu führen, dass der Versicherer den Anspruch auf Leistungen verweigert, wenn eine andere, zumutbare Tätigkeit ausgeübt werden kann. Besonders hochqualifizierte Fachkräfte, wie Apotheker, laufen Gefahr, durch solche Klauseln in Berufe verwiesen zu werden, die nicht ihrer ursprünglichen Qualifikation entsprechen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

Auch Selbstständige und Freiberufler sollten das Thema Berufsunfähigkeit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Anders als Arbeitnehmer, die zumindest für die ersten sechs Wochen durch den Arbeitgeber abgesichert sind, müssen sie von Beginn an selbst für ihre Absicherung sorgen. Der Ausfall des eigenen Einkommens kann gravierende Folgen haben – nicht nur für den Lebensstandard, sondern auch für den Fortbestand des Unternehmens. Die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unverzichtbar.

Eine umfassende und detaillierte Beratung ist unerlässlich, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein. Die Versicherungsverträge sollten regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Denn nur eine maßgeschneiderte Versicherungslösung bietet den nötigen Schutz, um im Krankheitsfall nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten. Die individuelle Prüfung der Vertragsbedingungen – insbesondere in Bezug auf Verweisungsklauseln – sollte nicht vernachlässigt werden, da sie im Ernstfall den Unterschied zwischen vollständiger Absicherung und einer unzureichenden Deckung ausmachen kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken