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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Apothekenlandschaft in Deutschland befindet sich an einem kritischen Wendepunkt, und die kommenden Jahre bis 2027 könnten über die Zukunft vieler Betriebe entscheiden. Die zunehmende Konkurrenz durch Online-Anbieter, unzureichende Vergütungen von Krankenkassen, steigende Betriebskosten und der immer größer werdende Fachkräftemangel setzen Apotheken erheblich unter Druck. Besonders in ländlichen Regionen droht eine Versorgungslücke, während Städte wie Bremen vorerst gut abgedeckt bleiben. Kooperationen, wie sie vom Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) gefördert werden, könnten eine Chance bieten, die Apothekenlandschaft zu stabilisieren. Gleichzeitig rufen Apotheker nach einer Anpassung der Regeln im Arzneimittelversandhandel und stellen sich vehement gegen das geplante Apothekenreformgesetz (ApoRG). Die Branche muss sich entscheiden: sich neu aufstellen und den Wandel aktiv gestalten oder am Ende scheitern.
Apotheken am Scheideweg: Zukunft sichern oder scheitern
Die Situation der Apotheken in Deutschland ist von einer tiefen Unsicherheit geprägt, und die nächsten Jahre bis 2027 stellen eine regelrechte Zerreißprobe dar. Die Herausforderungen, denen sich die Apothekenbetreiber gegenübersahen, haben sich in den vergangenen Jahren stetig zugespitzt, und es ist kein Ende in Sicht. Zu den drängendsten Problemen zählen ein massiver Wettbewerbsdruck, unzureichende Vergütungen durch die Krankenkassen, steigende Kosten und ein sich verschärfender Fachkräftemangel. Diese Entwicklungen sind nicht neu, doch sie nehmen immer weiter an Dynamik zu und lassen in der Branche zunehmend Zweifel aufkommen, ob viele der bestehenden Apotheken diesen Zeitraum wirtschaftlich überleben werden.
Der Wettbewerb durch den Online-Handel stellt eine der größten Bedrohungen für traditionelle Apotheken dar. Der Erfolg von Versandapotheken, insbesondere im Bereich der rezeptfreien Medikamente, übt enormen Druck auf die lokale Apothekerschaft aus. Doch dieser Druck wird nicht nur von außen auf die Apotheken ausgeübt, sondern auch von den immer stärker werdenden Bestrebungen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. So wird etwa das E-Rezept nach und nach eingeführt, das den Patienten ermöglicht, ihre Rezepte auch bei Online-Apotheken einzulösen, ohne einen Fuß in eine Apotheke vor Ort setzen zu müssen. Für viele Apotheken ist dies ein existenzieller Albtraum, der das Kerngeschäft bedroht.
Die Einführung digitaler Technologien stellt jedoch nicht nur eine Bedrohung, sondern auch eine Chance dar. Apothekenbetreiber, die sich auf den digitalen Wandel einstellen und innovative Dienstleistungen anbieten, könnten ihre Stellung am Markt verteidigen. Telepharmazie, digitale Beratungsangebote und mobile Apps zur Kundenbindung bieten Möglichkeiten, sich von der Konkurrenz abzuheben. Es ist jedoch eine erhebliche Investitionsbereitschaft erforderlich, um solche Technologien zu implementieren. Diese Investitionen müssen sorgfältig abgewogen werden, da die finanziellen Spielräume der Apotheken aufgrund der stagnierenden Honorare und der steigenden Betriebskosten ohnehin stark eingeschränkt sind.
Ein weiterer großer Belastungsfaktor ist der Fachkräftemangel, der in der Apothekenbranche längst zur Normalität geworden ist. Die Suche nach qualifiziertem Personal gestaltet sich zunehmend schwierig, und viele Apotheken kämpfen mit Unterbesetzungen, die nicht nur zu einer höheren Arbeitsbelastung für die verbleibenden Mitarbeiter führen, sondern auch die Servicequalität gefährden. Die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland wird oft als Lösung propagiert, erweist sich jedoch in der Praxis als äußerst komplex und zeitaufwendig. Sprachbarrieren und aufwändige Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse erschweren den Prozess zusätzlich. Dies könnte langfristig dazu führen, dass kleinere Apotheken, die ohnehin schon am Limit arbeiten, aufgeben müssen.
Zusätzlich zu diesen operativen Herausforderungen rückt das Thema Cybersicherheit immer stärker in den Fokus. Apotheken sind aufgrund der sensiblen Gesundheitsdaten, die sie verwalten, ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle. Angriffe auf Apothekennetzwerke oder auf zentrale Datenbanken könnten verheerende Folgen haben, nicht nur für die betroffenen Apotheken, sondern auch für das Vertrauen der Patienten. Daher müssen Apothekenbetreiber sicherstellen, dass sie in den Schutz ihrer IT-Infrastruktur investieren und regelmäßige Sicherheitsprüfungen durchführen. Eine unzureichende Vorsorge in diesem Bereich könnte im schlimmsten Fall zu Betriebsunterbrechungen und enormen finanziellen Schäden führen.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass Apothekenbetreiber ihre Versicherungen überprüfen und an die neuen Risiken anpassen. Neben den klassischen Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungen sollten Betreiber verstärkt auf Cyber-Versicherungen setzen, um sich gegen die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe abzusichern. Auch Betriebsunterbrechungsversicherungen, die bei unerwarteten Geschäftsausfällen greifen, gewinnen an Bedeutung. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Risiken kaum kalkulierbar erscheinen, ist ein solides Risikomanagement unerlässlich.
Die politische Dimension darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Das Apothekenreformgesetz (ApoRG), das im Laufe der kommenden Jahre greifen soll, wird von vielen als letzter Hoffnungsschimmer gesehen, um die finanzielle Situation der Apotheken zu verbessern. Doch ob die erhofften Entlastungen tatsächlich eintreten, bleibt fraglich. Viele Experten sind skeptisch, ob die geplanten Reformen ausreichen, um den massiven finanziellen Druck zu mildern. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zu befürchten, dass sich der Trend zum Apothekensterben fortsetzen wird. Insbesondere in ländlichen Regionen könnte dies gravierende Auswirkungen auf die medizinische Versorgung haben, da viele Menschen auf die Präsenz einer lokalen Apotheke angewiesen sind.
Die Zeit bis 2027 wird für viele Apotheken zur Bewährungsprobe. Es wird entscheidend darauf ankommen, wie flexibel und innovativ die Apothekenbetreiber auf die Herausforderungen reagieren. Digitalisierung, Kosteneffizienz und Risikomanagement werden zu den Schlüsselfaktoren zählen, um den Betrieb zu sichern. Doch auch die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Apotheken ihrer zentralen Rolle im Gesundheitssystem weiterhin nachkommen können. Es bleibt zu hoffen, dass die kommenden Jahre nicht das endgültige Aus für viele Apotheken bedeuten, sondern einen Weg in eine neue, digitalisierte und dennoch stabile Zukunft ebnen.
Der Kommentar zur Lage der Apotheken könnte nicht klarer sein: Die Branche steckt in einer tiefen Krise, und der Weg bis 2027 wird für viele ein harter Kampf. Doch während die Herausforderungen, die auf die Apotheken zukommen, immens erscheinen, liegt es auch in den Händen der Betreiber, den Wandel aktiv mitzugestalten. Innovation und Anpassungsfähigkeit sind der Schlüssel, um in dieser schwierigen Zeit nicht nur zu überleben, sondern vielleicht sogar gestärkt daraus hervorzugehen.
Es ist einfach, sich von der düsteren Prognose abschrecken zu lassen und in Resignation zu verfallen. Doch Apothekenbetreiber sollten diesen Moment nutzen, um ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und neue Wege zu gehen. Digitalisierung bedeutet nicht nur Konkurrenz durch den Versandhandel, sondern bietet auch Chancen, Kunden besser und persönlicher zu betreuen. Telepharmazie, Apps und digitale Gesundheitsservices sind Möglichkeiten, die Apotheke von morgen zu gestalten. Es bedarf Mut und Entschlossenheit, aber die Apothekenlandschaft hat in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass sie widerstandsfähig ist.
Die Politik darf jedoch nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Die angekündigten Reformen müssen tatsächlich wirksame Entlastungen bringen, andernfalls laufen wir Gefahr, eine grundlegende Säule der medizinischen Versorgung zu verlieren. Gerade in ländlichen Regionen wäre der Verlust einer Apotheke ein herber Schlag für die Gesundheitsversorgung. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Apotheken diesen Belastungen standhalten können. Was jedoch sicher ist: Wer nicht handelt, wird verlieren.
Eine Stunde zur nächsten Apotheke – Überforderte Versorgung oder bloße Theorie?
In einem Interview mit dem Weser Kurier hat ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening eine neue Diskussion angestoßen. Sie erklärte, dass eine Apotheke von jedem beliebigen Ort innerhalb einer Stunde erreichbar sein müsse, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. In Städten wie Bremen sei dies unproblematisch, doch in ländlichen Regionen könne es durchaus zu Schwierigkeiten kommen. Diese Aussage hat in der Öffentlichkeit für Unruhe gesorgt und wirft die Frage auf, inwieweit eine solche Zielvorgabe realistisch ist.
Die Herausforderung der Erreichbarkeit von Apotheken, insbesondere in ländlichen Gebieten, ist längst bekannt. Doch die pauschale Forderung nach einer Stunde Erreichbarkeit wirkt auf viele Bürger als vereinfachte und teilweise realitätsferne Lösung. Es bleiben zahlreiche Fragen offen: Welche Verkehrsmittel werden bei dieser Betrachtung berücksichtigt? Handelt es sich um eine Anfahrt mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder gar zu Fuß? Besonders in Regionen mit mangelhafter Verkehrsanbindung, in denen Busse selten fahren und nicht jeder über ein eigenes Fahrzeug verfügt, stellt diese Forderung eine deutliche Herausforderung dar. Was für gesunde und mobile Menschen problemlos machbar scheint, wird für Ältere, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder solche ohne Auto oft zu einer unüberwindbaren Hürde.
Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn man die Versorgung in städtischen Ballungszentren betrachtet. In Großstädten wie Bremen, Berlin oder Hamburg gibt es eine hohe Dichte an Apotheken. Hier wäre die Forderung, dass Apotheken innerhalb einer Stunde erreichbar sein müssen, sogar übererfüllt. Dennoch würde dies nicht die spezifischen Herausforderungen urbaner Gebiete lösen, wo zwar viele Apotheken existieren, aber die hohe Nachfrage und Wartezeiten andere Probleme darstellen. Selbst wenn in solchen Städten Apotheken geschlossen würden, könnte die Forderung von Overwiening noch immer eingehalten werden, doch wäre dies nicht im Sinne einer optimalen Versorgung.
Hinzu kommt die Frage, ob diese Forderung tatsächlich eine offizielle Position der ABDA ist. Auf entsprechende Nachfragen gab es bislang keine klare Stellungnahme. Der Notdienst, der bereits eine wichtige Rolle in der Apothekenlandschaft spielt, sieht vielerorts einen maximalen Radius von 20 Kilometern als zumutbar an. Im politischen Diskurs wird ebenfalls häufig über eine solche Entfernung debattiert. In Thüringen setzte die CDU beispielsweise im letzten Wahlkampf auf die sogenannte 20-Minuten-Regel für Gesundheitseinrichtungen. Overwienings Forderung nach einer Stunde Erreichbarkeit geht weit darüber hinaus und könnte dem Ansehen der Apotheken sogar schaden, wenn sie als zu utopisch und unrealistisch angesehen wird.
Die Forderung von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, eine Apotheke müsse innerhalb einer Stunde erreichbar sein, wirkt auf den ersten Blick verständlich, doch entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als problematisch. Insbesondere in ländlichen Gebieten, wo ohnehin eine Unterversorgung herrscht, könnte eine solche Vorgabe nicht nur schwer umsetzbar sein, sondern auch falsche Hoffnungen wecken. Die Herausforderungen der Apothekenversorgung liegen nicht allein in der Entfernung, sondern auch in den Rahmenbedingungen wie der Verkehrsinfrastruktur, der Bevölkerungsdichte und den individuellen Bedürfnissen der Patienten.
In Großstädten mag diese Forderung aufgrund der hohen Apothekendichte sogar realisierbar erscheinen, doch auch hier zeigt sich schnell, dass eine bloße Zeitangabe keine Lösung für die vielschichtigen Probleme darstellt. Lange Wartezeiten und der hohe Patientenandrang in urbanen Zentren sind Probleme, die durch eine solche Forderung nicht gelöst werden.
Was Overwiening mit dieser Aussage beabsichtigte, bleibt unklar, doch die Auswirkungen auf das Vertrauen in die Apothekenversorgung könnten negativ sein. Eine realistische und durchdachte Diskussion, die die vielfältigen Herausforderungen berücksichtigt, wäre sinnvoller als eine solch plakative Forderung, die mehr Fragen als Antworten aufwirft. Eine flächendeckende Apothekenversorgung ist zweifellos von hoher Bedeutung, doch sie sollte nicht durch unrealistische Zielvorgaben untergraben werden.
MVDA-Präsidium bestätigt: Apothekenverband setzt auf Kooperationen für die Zukunft
Der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) hat seine Führungsriege für die kommende Amtsperiode neu gewählt. Gabriela Hame-Fischer, Inhaberin der Sibelius-Apotheke in München, wurde als Präsidentin für weitere drei Jahre bestätigt. Seit 2015 leitet sie den Verein und setzte seither auf starke Kooperationen, um den Herausforderungen des deutschen Apothekenmarkts zu begegnen. Ihr Stellvertreter, Dirk Vongehr aus Köln, bleibt ebenfalls im Amt. Vongehr, Inhaber der Paradies-Apotheke und Aufsichtsratsvorsitzender der Linda AG, wurde erstmals 2021 zum Vizepräsidenten gewählt und gilt als Verfechter von Apothekenkooperationen.
Die Wiederwahl des Präsidiums fällt in eine Zeit, in der stationäre Apotheken mit großen Herausforderungen konfrontiert sind. Steigende Kosten und ein verschärfter Wettbewerb durch Online-Apotheken setzen vielen Inhabern zu. Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Vor diesem Hintergrund betonte Hame-Fischer in ihrer Antrittsrede die zentrale Rolle von Apothekenkooperationen, um die Zukunft der Vor-Ort-Apotheken zu sichern. "Nur im Verbund können wir stark bleiben und unseren Kunden die bestmögliche Versorgung bieten," sagte sie. Der MVDA werde weiterhin auf seine Qualitätsmarke Linda Apotheken setzen, um die Marktposition der teilnehmenden Apotheken zu festigen.
Auch Dirk Vongehr unterstrich die Bedeutung von Kooperationen. "Die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern wie Phoenix und innovative Projekte wie Gesund.de zeigen, wie wichtig es ist, gemeinsam an der Zukunft der Apotheken zu arbeiten," erklärte er. Gesund.de, das erste Unternehmen in Deutschland, das das CardLink-Verfahren anbietet, ermöglicht es Apotheken, digitale und stationäre Angebote zu verknüpfen und so den wachsenden Ansprüchen der Kundschaft gerecht zu werden. Vongehr sieht darin eine zukunftsweisende Entwicklung, die den stationären Apothekenmarkt nachhaltig stärken kann.
Im Vorstand des MVDA gab es ebenfalls einige personelle Veränderungen. In vier von 18 Regionalbereichen wurden neue Regionalsprecher gewählt, die ihre Arbeit zum 1. Oktober aufnehmen werden. Diese personellen Veränderungen sollen dazu beitragen, frische Ideen in den Verband zu bringen und die Interessen der Apotheken in den jeweiligen Regionen noch besser zu vertreten.
Der MVDA steht vor großen Herausforderungen, doch die neu gewählte Führung zeigt sich optimistisch, dass der eingeschlagene Kurs der Kooperationen und strategischen Partnerschaften die Zukunft der Apotheken sichern kann.
Die Wiederwahl des MVDA-Präsidiums ist ein klares Signal: Kooperationen sind der Schlüssel, um den Herausforderungen des Apothekenmarkts zu begegnen. Gabriela Hame-Fischer und Dirk Vongehr haben in den letzten Jahren bewiesen, dass starke Partnerschaften den Unterschied machen können, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit der Vor-Ort-Apotheken zu sichern.
In einer Zeit, in der viele Apotheken mit existenziellen Sorgen zu kämpfen haben, ist es wichtiger denn je, den Schulterschluss zu suchen. Apotheken können alleine nur schwer gegen die zunehmende Dominanz des Onlinehandels bestehen. Doch im Verbund mit starken Partnern und einem klaren Fokus auf digitale Innovationen können sie ihre Rolle als unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung behaupten.
Die kommenden Jahre werden für den Apothekenmarkt entscheidend sein. Der MVDA hat die Weichen gestellt, doch die Herausforderungen bleiben groß. Nur durch konsequentes Handeln und ein starkes Netzwerk können die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland langfristig bestehen.
EuGH-Urteil zwingt Aldi und den Handel zu mehr Transparenz bei Preisrabatten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die weitreichende Konsequenzen für den Einzelhandel und die Preisgestaltung haben könnte. Im Zentrum des Verfahrens stand der Discounter Aldi Süd, der in seinen Prospekten mit vermeintlich günstigen Preisen für Ananas und Bananen warb. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese Praxis geklagt und warf dem Unternehmen vor, mit irreführenden Angeboten zu täuschen. Das Luxemburger Gericht entschied nun, dass Händler bei Preisrabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenz heranziehen müssen, um Verbraucher vor manipulierten Preisaktionen zu schützen.
Im konkreten Fall hatte Aldi Süd mit einem „Preis-Highlight“ von 1,49 Euro für Ananas geworben. Daneben war ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro zu sehen. Allerdings lag der niedrigste Preis der letzten 30 Tage tatsächlich bei 1,39 Euro, was deutlich macht, dass die Preisermäßigung nicht auf dem tatsächlichen Niedrigpreis basierte. Ein ähnliches Vorgehen wurde bei Bananen festgestellt. Hier wurde ein Rabatt von 23 Prozent suggeriert, obwohl der Grundpreis von 1,29 Euro unverändert geblieben war. Diese Praxis kritisierte die Verbraucherzentrale scharf und argumentierte, dass Aldi durch kurzfristige Preiserhöhungen eine künstliche Rabattierung vorgaukeln wollte.
Der EuGH folgte weitgehend den Argumenten der Verbraucherschützer und legte fest, dass bei Preisreduzierungen der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage maßgeblich sein muss. Dies soll verhindern, dass Händler Preiserhöhungen vor den Rabatten durchführen, um den Eindruck besonders hoher Ersparnisse zu erwecken. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßte das Urteil und erwartet dadurch mehr Transparenz und Fairness für die Konsumenten.
Aldi Süd äußerte sich bisher nicht zu dem Urteil, da das Verfahren nun vor dem Landgericht Düsseldorf weitergeführt wird, das die Entscheidung des EuGH berücksichtigen muss. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zeigte sich dagegen besorgt über die Auswirkungen des Urteils auf die gesamte Branche. Laut HDE wird die Möglichkeit, mit Sonderangeboten zu werben, erheblich eingeschränkt, was letztlich zu weniger Preisreduzierungen führen könnte. Insbesondere Schnäppchenjäger hätten es künftig schwerer, von günstigen Angeboten zu profitieren, was sich auch auf das Preisniveau im Handel auswirken könnte.
Das Urteil stellt den Einzelhandel vor neue Herausforderungen. Die Vorgabe, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben und diesen als Basis für Rabattaktionen zu nutzen, könnte tiefgreifende Veränderungen in der Preispolitik von Discountern und Supermärkten nach sich ziehen. Ob dies langfristig zu weniger attraktiven Preisangeboten oder zu einer faireren und transparenteren Preisgestaltung führt, bleibt abzuwarten.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verbraucherschutz und Transparenz im Handel. Es setzt ein klares Zeichen gegen die immer wieder kritisierte Praxis, Preisrabatte zu manipulieren und den Eindruck großer Ersparnisse zu erwecken, obwohl die Preise zuvor künstlich angehoben wurden. Der Handel muss sich auf neue Spielregeln einstellen, die langfristig das Vertrauen der Kunden stärken könnten.
Kritiker befürchten jedoch, dass das Urteil die Freiheit der Händler einschränkt, mit attraktiven Rabatten zu werben. Doch sollte man bedenken: Wenn Rabatte nur auf manipulativen Preiserhöhungen basieren, profitieren die Konsumenten am Ende nicht wirklich. Stattdessen täuschen solche Praktiken den Verbraucher und erschweren es, den tatsächlichen Wert eines Angebots zu erkennen.
Der Handel ist nun gefordert, sich den neuen Vorgaben anzupassen und gleichzeitig Wege zu finden, weiterhin wettbewerbsfähige und transparente Angebote zu machen. Klar ist jedoch, dass dieses Urteil dazu beitragen kann, die Preispolitik in eine ehrlichere und verbraucherfreundlichere Richtung zu lenken. Die Herausforderung für die Branche besteht nun darin, den Spagat zwischen attraktiven Angeboten und den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu meistern.
Apothekerin bringt Schwung in den Unterricht mit unleserlichen Rezepten
Die Apothekerin Julia Hansmann, die innerhalb der Bernd-Blindow-Gruppe PTA-Schüler ausbildet, hat eine neue Methode in den Unterricht eingeführt, um ihre Schüler besser auf den Apothekenalltag vorzubereiten. In ihrem Fach Apothekenpraxis legt sie besonderen Wert auf Praxisnähe und Realitätsbezug. Um dies zu erreichen, hat sie Kollegen gebeten, ihr handschriftlich ausgestellte, unleserliche Rezepte zur Verfügung zu stellen. Diese sollen den angehenden Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) einen praktischen Einblick in die häufig auftretenden Probleme bei der Arbeit in der Apotheke bieten.
„Unleserliche Rezepte sind in Apotheken an der Tagesordnung“, erklärt Hansmann. „Es ist wichtig, dass die Schüler bereits in der Ausbildung lernen, wie man mit solchen Situationen umgeht, um im Berufsalltag keine Fehlabgaben zu riskieren.“ Apotheker müssen in solchen Fällen oft Rücksprache mit der Arztpraxis halten, um sicherzustellen, dass die Verordnung korrekt interpretiert wird. Besonders am Wochenende und im Notdienst treten handschriftlich ausgefüllte Muster-16-Formulare noch häufig auf, was die Bedeutung der Schulung in dieser Praxis verdeutlicht.
Seit dem 1. September leitet Hansmann das Fach Apothekenpraxis und nutzt die Methode, unleserliche Rezepte im Unterricht zu präsentieren, um ihre Schüler für die realen Herausforderungen des Berufs zu sensibilisieren. Bereits in ihrer eigenen Studienzeit habe eine Dozentin diese Technik eingesetzt, berichtet Hansmann. „Es hat uns damals sehr geholfen, und die Schüler waren begeistert von der Praxisnähe. Ich möchte diesen Ansatz fortführen, um den Unterricht aufzulockern und gleichzeitig wichtige Fertigkeiten zu vermitteln“, so Hansmann.
Die Resonanz der Schüler ist durchweg positiv. „Es macht Spaß, gemeinsam zu rätseln, was auf den Rezepten steht, und gleichzeitig lernen wir viel“, erzählt ein Schüler. Hansmann möchte ihren Unterricht weiterhin praxisorientiert gestalten und hat im Kollegenkreis nach weiteren unleserlichen Rezepten gefragt, um auch in den kommenden Unterrichtsstunden auf diese Weise arbeiten zu können.
Die Ausbildung an PTA-Schulen orientiert sich in der Regel stark am theoretischen Unterricht, doch Hansmann möchte sicherstellen, dass ihre Schüler optimal auf den Apothekenalltag vorbereitet sind. Dazu gehöre es auch, die Herausforderungen im Umgang mit schwer lesbaren Rezepten zu meistern und praktische Lösungen für solche Situationen zu entwickeln.
Julia Hansmanns innovativer Ansatz, unleserliche Rezepte in den Unterricht einzubinden, zeigt, wie wichtig es ist, Ausbildung praxisnah und realitätsbezogen zu gestalten. In einer Zeit, in der die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, sind handschriftliche Verordnungen zwar seltener geworden, doch insbesondere in Notdiensten bleiben sie ein fester Bestandteil des Apothekenalltags. Hansmanns Methode bietet den Schülern die Möglichkeit, mit typischen Herausforderungen frühzeitig in Berührung zu kommen und Lösungen zu finden, bevor sie in den Beruf starten.
Der spielerische Umgang mit den schwierigen Rezepten bringt dabei nicht nur Abwechslung in den Unterricht, sondern fördert auch das notwendige Problemlösungsverhalten. Die Begeisterung der Schüler zeigt, dass dieser praxisorientierte Ansatz einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung leistet und die Schüler auf den Berufsalltag optimal vorbereitet.
Gesundheitsetat 2025: Haushaltsausschuss passiert Entwurf trotz offener Fragen
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat den Entwurf für den Gesundheitsetat 2025 vorerst ohne Änderungen verabschiedet, obwohl weiterhin mehrere kritische Punkte ungeklärt bleiben. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP passierte der Einzelplan das Gremium. Oppositionelle Parteien, darunter CDU/CSU, AfD und die Linke, stimmten gegen den Entwurf und brachten zum Teil scharfe Kritik vor.
Der Entwurf sieht Gesamtausgaben von 16,44 Milliarden Euro für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, was einem leichten Rückgang im Vergleich zu den 16,71 Milliarden Euro im laufenden Jahr entspricht. Davon sind 14,5 Milliarden Euro weiterhin für den Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehen. Während der Einzelplan von den Regierungsfraktionen durchgewunken wurde, gibt es aus verschiedenen Ecken der Gesundheitsbranche erhebliche Bedenken.
Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) kritisierte den Haushaltsentwurf scharf. Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des Verbandes, erklärte, dass sowohl die GKV als auch die Soziale Pflegeversicherung (SPV) angesichts steigender Ausgaben am Rande ihrer finanziellen Belastungsgrenzen stünden. Klemm sprach von einem „schlechten Witz“, dass keine neuen Ansätze zur Stabilisierung der Finanzen vorgesehen seien, während die Finanzierungslage dramatisch sei.
Auch in der Opposition stießen zahlreiche Aspekte des Gesundheitsetats auf Ablehnung. Die CDU/CSU-Fraktion hatte Anträge zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge und zur Digitalisierung im Gesundheitswesen eingebracht, während die AfD Kürzungen bei Ausgaben für die Impfstoffbeschaffung und die Pandemievorsorge forderte. Die Linke plädierte für milliardenschwere Investitionszuschüsse zur Unterstützung der Krankenhaus- und Pflegeinfrastruktur. All diese Anträge wurden jedoch abgelehnt.
Ein weiteres zentrales Thema war die Aufarbeitung der Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie. Der Haushaltsausschuss stimmte einem Maßgabebeschluss zu, der regelmäßige Berichte zum Mandat der Aufklärungsbeauftragten Margaretha Sudhof vorsieht. Die Regierung wurde zudem aufgefordert, nicht mehr nutzbare Schutzmasken zeitnah zu entsorgen, um Lagerkosten zu senken.
Neben den Finanzfragen bleiben auch inhaltliche Unsicherheiten bestehen. So steht die Frage im Raum, ob die für die Einführung des elektronischen BtM-Rezepts notwendigen Mittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie andere Beteiligte benötigen Haushaltsmittel, um sicherzustellen, dass das E-BtM-Rezept planmäßig am 1. Juli 2025 eingeführt werden kann.
Zudem rückt die geplante Krankenhausreform in den Fokus der Kritik. Kerstin von der Decken, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, warnte, dass zahlreiche Kliniken unkontrolliert in die Insolvenz gehen könnten, bevor die Reform greift. Sie forderte eine Überbrückungsfinanzierung für Krankenhäuser, um die Zeit bis zur Implementierung der Reform zu überbrücken.
Der vorläufige Beschluss des Gesundheitsetats für 2025 wirft viele Fragen auf, die in den kommenden Monaten geklärt werden müssen. Während die Regierungskoalition ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen möchte, bleibt es unverständlich, warum zentrale finanzielle Herausforderungen im Gesundheitssektor nicht entschlossener angegangen werden. Die Kritik der Betriebskrankenkassen, die finanzielle Lage der GKV und SPV werde ignoriert, ist berechtigt. Hier zeigt sich einmal mehr, wie stark die politischen Prioritäten und die Realität der Versicherten auseinanderklaffen.
Auch die schleppende Aufarbeitung der Maskenbeschaffung während der Pandemie und die Unsicherheiten bei der Krankenhausreform werfen ein schlechtes Licht auf die langfristige Planungsfähigkeit des Gesundheitsministeriums. Der Gesundheitsetat mag vorerst verabschiedet worden sein, doch ohne mutige Anpassungen in der Bereinigungssitzung droht ein finanzieller Stillstand, der auf Kosten der Versicherten und der gesamten Gesundheitsversorgung geht.
Apotheker fordern Anpassung der Länderliste im Arzneimittelversandhandel
Die Freie Apothekerschaft (FA) hat einen neuen juristischen Vorstoß unternommen, um die Aktualisierung der sogenannten Länderliste im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel zu erzwingen. Nachdem der Verein im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert war, hat er nun eine Verpflichtungsklage eingereicht. Ziel ist es, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu zu bringen, die Niederlande von der Liste der Länder zu streichen, deren Sicherheitsstandards im Arzneimittelversand als vergleichbar mit deutschen Vorschriften angesehen werden.
Die Länderliste basiert auf dem Arzneimittelgesetz (§ 73 Abs. 1 Satz 3) und soll regelmäßig überprüft werden. Sie enthält EU- und EWR-Staaten, die ähnliche Sicherheitsanforderungen im Versandhandel mit Arzneimitteln wie Deutschland erfüllen. Seit 2011 ist die Liste unverändert geblieben und führt unter anderem die Niederlande auf, unter der Bedingung, dass Versandapotheken dort auch eine Präsenzapotheke betreiben.
Die FA sieht jedoch gravierende Unterschiede in den Sicherheitsstandards der Niederlande, insbesondere im Umgang mit Versandapotheken wie DocMorris und Shop Apotheke. Die Vereinigung argumentiert, dass niederländische Versandhändler nicht dieselben Schutzmaßnahmen wie deutsche Apotheken gewährleisten, etwa bei der Lagerung und dem Versand von temperatursensiblen Medikamenten. Die Tatsache, dass das BMG über drei Monate nicht auf den Antrag der FA reagiert hat, habe nun zur Einreichung einer Verpflichtungsklage geführt.
Daniela Hänel, Vorsitzende der FA, betont, dass die Sicherheit der Apotheken untrennbar mit dem Schutz der Kunden verbunden sei. "Apothekenschutz ist Kundenschutz", erklärte sie und forderte das BMG auf, endlich eine inhaltliche Stellungnahme zur Frage der Sicherheitsstandards in den Niederlanden abzugeben. Es sei im Interesse der deutschen Kunden, zu wissen, ob ihre Medikamente auch bei niederländischen Versandapotheken sicher gehandhabt würden.
Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer, der die FA in dem Verfahren vertritt, hält die Klage für notwendig, um die Verantwortung des BMG klarzustellen. Seiner Meinung nach besteht eine gesetzliche Aktualisierungspflicht, die vom Ministerium vernachlässigt worden sei. Derzeit läuft zudem ein Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das den Eilantrag der FA als nicht dringlich eingestuft hatte. Es bleibt abzuwarten, ob das Oberverwaltungsgericht Münster die Entscheidung der Vorinstanz revidiert.
Die Länderliste, die im Jahr 2005 erstmals veröffentlicht wurde, soll gewährleisten, dass nur Arzneimittel aus Ländern importiert werden, die den deutschen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Im Fall der Niederlande ist dies nach Ansicht der FA jedoch nicht gegeben, weshalb sie nun erneut vor Gericht ziehen will.
Die juristische Auseinandersetzung um die Länderliste im Arzneimittelversandhandel verdeutlicht ein grundlegendes Problem: Die Sicherheit im Arzneimittelverkehr darf nicht durch unzureichend kontrollierte Versandpraktiken gefährdet werden. Die Freie Apothekerschaft hat hier einen berechtigten Punkt. Es ist unerlässlich, dass das BMG seiner Verantwortung nachkommt und regelmäßig überprüft, ob die gelisteten Länder weiterhin mit den deutschen Sicherheitsstandards vergleichbar sind.
Die seit 2011 unveränderte Liste zeigt, dass der Gesetzgeber offenbar die Dynamik des Marktes und die Entwicklungen im Versandhandel unterschätzt. Gerade in einer Zeit, in der der Online-Arzneimittelhandel immer weiter an Bedeutung gewinnt, sind strengere Kontrollen und klarere Regeln erforderlich. Wenn der Schutz der Patienten nicht gewährleistet werden kann, muss gehandelt werden. Dabei geht es nicht nur um Apothekeninteressen, sondern um Verbraucherschutz auf höchstem Niveau.
FDP-Abgeordneter Bodtke besucht Eisleber Apotheke: Appell gegen Apothekenreform
Bundestagsabgeordneter Ingo Bodtke (FDP) besuchte auf Einladung von Sonja Willert, Inhaberin der Mohren-Apotheke in Eisleben, die örtliche Apotheke, um sich einen Einblick in die alltäglichen Arbeitsabläufe und Herausforderungen der Apotheken vor Ort zu verschaffen. Während des Besuchs verdeutlichte Willert die zunehmenden wirtschaftlichen Probleme der Apothekenbranche und appellierte an den FDP-Politiker, das Veto der Partei gegen das geplante Apothekenreformgesetz (ApoRG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beizubehalten.
Willert zeigte Bodtke die verschiedenen technischen Hilfsmittel, die in ihrer Apotheke zum Einsatz kommen, um die Effizienz zu steigern und Zeit für die Beratung der Patienten zu gewinnen. Besonders der Kommissionierer, der die Lagerung und Bereitstellung von Medikamenten automatisiert, wurde von Willert hervorgehoben. „Technik hilft uns, den steigenden Arbeitsaufwand zu bewältigen und gibt uns mehr Raum für das Wesentliche – die Versorgung und Beratung unserer Patienten“, erklärte sie dem Abgeordneten. Bodtke zeigte sich von der Vielfalt der Aufgaben beeindruckt, die Apotheken vor der Aushändigung eines Medikaments erfüllen müssen. „Vor allem bei Lieferengpässen ist es beachtlich, wie Apotheken flexibel reagieren, um die Patientenversorgung zu sichern“, so Bodtke.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs kritisierte Willert das geplante Apothekenreformgesetz, welches Apotheken ohne die Aufsicht eines Apothekers ermöglichen würde. Laut Willert würde dies die Apothekenlandschaft erheblich schwächen und die Versorgungsqualität gefährden. Sie forderte Bodtke auf, das Veto der FDP gegen dieses Vorhaben zu bewahren und keine weiteren Einschnitte zuzulassen. Willert wies darauf hin, dass eine reine Umverteilung des Apothekenhonorars, wie sie Lauterbach plant, nicht ausreichend sei, um den steigenden Betriebskosten entgegenzuwirken. „Wir brauchen eine tatsächliche Erhöhung unserer Einnahmen, um wirtschaftlich überleben zu können“, sagte sie.
Unterstützung erhielt sie von Thomas Rössler, stellvertretender Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt (LAV), der auf die finanzielle Notlage vieler Apotheken hinwies. „Jede dritte Apotheke ist von der Insolvenz bedroht, und ohne einen Inflationsausgleich für die gestiegenen Kosten sehen viele Betriebe keine Zukunft“, erklärte Rössler. Auch Apothekerin Elke Wagner berichtete über die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Vorfinanzierung hochpreisiger Arzneimittel, deren Nachfrage stetig steigt, selbst in kleineren Apotheken.
Willert betonte abschließend, dass das breite Leistungsspektrum der Apotheken und deren gesellschaftlicher Beitrag in der politischen Debatte zu wenig Beachtung fände. „Was Apotheken für ihre Patienten leisten, wird oft nicht wahrgenommen, doch das Fehlen dieser Leistungen würde gravierende Lücken in der Versorgung hinterlassen“, so Willert. Sie kündigte an, weitere politische Gespräche anzustoßen, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Apotheken vor Ort zu stärken.
Der Besuch von FDP-Abgeordneten Ingo Bodtke in der Mohren-Apotheke von Sonja Willert beleuchtet eindrucksvoll die vielschichtigen Probleme, mit denen Apotheken derzeit konfrontiert sind. Es ist kein Geheimnis, dass die Apothekenlandschaft in Deutschland unter enormem wirtschaftlichen Druck steht. Die steigenden Betriebskosten und die zunehmenden Anforderungen an den Service und die Medikamentenversorgung bringen viele Apotheken an ihre Grenzen. Die Forderung nach einem Inflationsausgleich und einer tatsächlichen Einnahmenerhöhung ist daher mehr als gerechtfertigt.
Besonders besorgniserregend ist jedoch der Ansatz des Apothekenreformgesetzes, der Apotheken ohne die Aufsicht eines Apothekers vorsehen würde. Dies wäre ein folgenschwerer Schritt in die falsche Richtung. Apotheken sind nicht nur Medikamentenausgabestellen, sondern zentrale Anlaufstellen für die gesundheitliche Beratung und Versorgung der Bevölkerung. Jede Schwächung dieser Institutionen hätte weitreichende Konsequenzen, insbesondere für ländliche Gebiete, in denen die Apotheke oft die letzte Bastion einer umfassenden Gesundheitsversorgung darstellt.
Die Politik muss erkennen, dass Apotheken nicht nur eine wirtschaftliche Rolle spielen, sondern auch eine essenzielle Säule des deutschen Gesundheitssystems sind. Ein Reformgesetz, das auf Kürzungen statt auf Stärkung setzt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht und gefährdet langfristig die Versorgungssicherheit. Die FDP tut gut daran, weiterhin gegen die Pläne zu mauern und den berechtigten Anliegen der Apotheker Gehör zu schenken.
IKK classic beendet verkürztes Zurückweisungsverfahren bei Hilfsmittelrezepten nach Klage von Apothekern
Die IKK classic hat nach einer Klage des Hamburger Apothekervereins das verkürzte Zurückweisungsverfahren bei Hilfsmittelrezepten wieder aufgehoben. Diese Verfahrensänderung, eingeführt durch den externen Dienstleister Davaso GmbH, hatte Apotheken und Rechenzentren durch drastisch verkürzte Fristen erheblich belastet. Betroffen waren vor allem Fälle, in denen unvollständige Unterlagen zu Hilfsmittelverordnungen vorlagen. Die Einführung des neuen Verfahrens führte zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand und finanziellen Verlusten für die betroffenen Apotheken.
Nach Angaben des Hamburger Apothekervereins vermischte die Davaso GmbH das Zurückweisungsrecht vor der Abrechnung mit der Beanstandung nach der Abrechnung. In der Praxis bedeutete dies, dass Apotheken oft nur eine deutlich kürzere Zeitspanne zur Verfügung stand, um auf Beanstandungen zu reagieren. Zudem verlängerte der zusätzliche Weg über Rechenzentren den Prozess weiter. Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) berichtete von Forderungen in Höhe von rund 90.000 Euro, die aufgrund verspäteter Reaktionen und der damit verbundenen finanziellen Verluste der Apotheken entstanden sind.
Der Hamburger Apothekerverein reichte daraufhin zusammen mit einem betroffenen Apotheker Klage beim Sozialgericht Hamburg ein. Ziel war es, die Krankenkasse dazu zu verpflichten, das ursprüngliche Verfahren wieder einzuführen, das eine klare Trennung zwischen der Zurückweisung vor der Abrechnung und der Beanstandung nach der Abrechnung vorsah. Noch bevor es zu einem Urteil kam, erkannte die IKK classic die Klage an und kehrte zum ursprünglichen Verfahren zurück. Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins und des NARZ, bezeichnete dies als einen wichtigen Erfolg für die Apotheken.
Graue kritisierte dabei besonders die Rolle externer Dienstleister wie Davaso. Seiner Meinung nach ist es nicht akzeptabel, dass solche Dienstleister sich in die ureigenen Aufgaben der Krankenkassen einmischen und damit den Apotheken zusätzlichen Druck und finanzielle Belastungen auferlegen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Dienstleister der Krankenkassen zum Herren des Verfahrens erklären“, betonte Graue.
Mit der Rückkehr zum ursprünglichen Verfahren haben die Apotheken nun wieder mehr Planungssicherheit und können in angemessener Zeit auf fehlende Unterlagen bei Hilfsmittelverordnungen reagieren. Dies entlastet nicht nur die Apotheken selbst, sondern auch die betroffenen Rechenzentren, was letztlich zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Apotheken beiträgt.
Die Entscheidung der IKK classic, die Klage anzuerkennen, bevor es zu einem Urteil kam, unterstreicht, wie wichtig klare und verlässliche vertragliche Regelungen im Gesundheitswesen sind. Die unklare Vermischung von Zurückweisung und Beanstandung durch den externen Dienstleister führte zu erheblichen Problemen in den Abläufen und stellte die betroffenen Apotheken vor enorme Herausforderungen. Der Fall zeigt auch, dass externe Dienstleister nicht die alleinige Kontrolle über wichtige Abrechnungsverfahren erhalten sollten.
Der Erfolg der Klage des Hamburger Apothekervereins schafft zudem einen wichtigen Präzedenzfall mit potenzieller bundesweiter Signalwirkung. Apotheken in ganz Deutschland könnten von dieser Entscheidung profitieren, da sie aufzeigt, wie wichtig es ist, dass Krankenkassen in ihren Prozessen Transparenz und Fairness gegenüber den Apotheken wahren. Die Zusammenarbeit zwischen Apothekenverbänden und Rechenzentren wird dabei als entscheidend angesehen, um die Rechte der Apotheken zu sichern und gegen unangemessene Verfahrensänderungen vorzugehen.
Neue Forschungsergebnisse zu SARS-CoV-2: Impfstoffe, Langzeitfolgen und neue Virusvarianten im Fokus
Die Forschung rund um SARS-CoV-2 ist auch Jahre nach dem Höhepunkt der Pandemie ein zentrales Thema, da kontinuierlich neue Erkenntnisse zu Impfstoffen, Therapien und den Langzeitfolgen der Infektion gewonnen werden. Jüngste Studien zeigen, dass intranasale Impfstoffe das Potenzial haben, die Ausbreitung des Virus effektiver zu verhindern als herkömmliche mRNA-Impfstoffe. Eine Studie mit Goldhamstern verdeutlicht, dass die Viruslast in den Atemwegen signifikant reduziert wurde, was zu einer verminderten Übertragung auf ungeimpfte Tiere führte. Diese Ergebnisse werfen ein neues Licht auf zukünftige Impfstrategien.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Reaktion von B-Gedächtniszellen auf neue Virusvarianten. Es wurde festgestellt, dass diese Zellen ihre Spezifität anpassen und neuere Varianten des Virus bekämpfen können. Bedenken, dass durch eine wiederholte Impfung gegen frühere Varianten eine sogenannte Immunprägung auftreten könnte, konnten in aktuellen Studien widerlegt werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch schwangeren Frauen. Eine großangelegte Studie aus Skandinavien gibt Entwarnung: Weder eine Infektion mit SARS-CoV-2 noch eine Impfung im ersten Trimester erhöhten das Risiko für Fehlbildungen bei Neugeborenen. Auch bei der Behandlung mit Remdesivir, einem der zentralen Medikamente in der COVID-19-Therapie, zeigt sich bei Schwangeren keine Notwendigkeit für eine Dosisanpassung, da die Wirkstoffkonzentration vergleichbar mit der von nicht schwangeren Patientinnen war.
Eine neue Virusvariante, XEC, hat sich in den letzten Monaten weltweit verbreitet. Diese Hybridvariante der Omikron-Untergruppen K.S.1.1 und KP.3.3 weist ein mutiertes Spike-Protein auf, das eine schnellere Bindung an menschliche Zellen ermöglicht. Experten gehen davon aus, dass XEC in den bevorstehenden Wintermonaten die dominante Variante sein wird. Trotzdem bieten die aktuellen Impfstoffe weiterhin einen zuverlässigen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.
Ein weiterer relevanter Punkt sind mögliche Impfnebenwirkungen. Während das Risiko für Myokarditis nach einer mRNA-Impfung erhöht ist, zeigen neue Daten, dass eine COVID-19-Infektion das Risiko für diese Herzmuskelentzündung deutlich stärker erhöht. Männer im Alter von 12 bis 30 Jahren sind nach einer zweiten mRNA-Dosis am stärksten gefährdet, wobei ein längeres Intervall zwischen den Impfdosen das Risiko signifikant senkt.
Während Paxlovid, ein Medikament zur Behandlung von COVID-19, in der Postexpositionsprophylaxe enttäuschende Ergebnisse lieferte, bleibt Dexamethason ein wichtiger Bestandteil der Behandlung schwerer COVID-19-Verläufe. Neue Erkenntnisse deuten darauf hin, dass seine Wirkung insbesondere durch die Umkehr krankhafter Veränderungen in Monozyten zustande kommt.
Zusätzlich wird intensiv an neuen therapeutischen Ansätzen geforscht. Natürliche Gerinnungshemmer wie Antithrombin III und α1-Antitrypsin könnten eine vielversprechende Option sein, um die thrombotischen Komplikationen schwerer COVID-19-Verläufe zu behandeln.
Auch die psychischen Folgen einer COVID-19-Infektion rücken vermehrt in den Fokus. Studien zeigen, dass insbesondere ungeimpfte Personen nach einer Infektion ein höheres Risiko für Depressionen und andere psychische Störungen haben. Dies unterstreicht die Bedeutung von Impfungen nicht nur im Hinblick auf den Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, sondern auch zur Prävention psychischer Langzeitfolgen.
Schließlich wird weiterhin untersucht, warum manche Kinder nach einer Infektion ein Multisystem-Entzündungssyndrom (MIS-C) entwickeln. Neue Forschungsergebnisse legen nahe, dass bestimmte Antikörper, die sich gegen das Virus richten, auch körpereigene Proteine angreifen und so das Organversagen verursachen.
Insgesamt bleibt die Forschung zu SARS-CoV-2 ein dynamisches Feld, das kontinuierlich neue Erkenntnisse liefert, um die Bekämpfung des Virus und seiner Langzeitfolgen weiter zu verbessern.
Die anhaltende Forschung zu SARS-CoV-2 verdeutlicht, dass wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen dürfen. Auch wenn die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie nachgelassen hat, bleiben wichtige Fragen offen – nicht zuletzt im Hinblick auf Langzeitfolgen und neue Virusvarianten. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Wissenschaft kontinuierlich Fortschritte macht, um sowohl präventive als auch therapeutische Maßnahmen zu verbessern. Die Erkenntnisse über intranasale Impfstoffe und ihre überlegene Wirksamkeit könnten einen Wendepunkt in der Impfstrategie darstellen. Gleichzeitig zeigen die Studien zu den psychischen Auswirkungen von COVID-19, wie wichtig es ist, die gesamte Bandbreite der Folgen dieser Infektion zu berücksichtigen.
Dass neue Varianten wie XEC auf dem Vormarsch sind, erinnert uns daran, dass wir in der Überwachung und Weiterentwicklung von Impfstoffen nicht nachlassen dürfen. Während bestehende Impfstoffe immer noch einen guten Schutz bieten, bleibt die kontinuierliche Anpassung an neue Varianten entscheidend. Ebenso dürfen wir die psychosozialen und gesundheitlichen Langzeitfolgen nicht unterschätzen. Die Forschung hat hier wichtige Impulse gesetzt, die zeigen, dass COVID-19 nicht nur eine akute Erkrankung, sondern auch eine Herausforderung für die langfristige Gesundheitsversorgung darstellt.
Salmonellen-Ausbruch durch kontaminierten Rucola sorgt für europaweite Infektionen
Ein schwerwiegender Salmonellenausbruch, der auf kontaminierten Rucola zurückgeführt wird, sorgt derzeit in Deutschland, Österreich und Dänemark für Besorgnis. Bisher wurden allein in Deutschland 98 Infektionsfälle gemeldet, ein erheblicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren, in denen jährlich nur wenige Fälle der seltenen Serovariante Salmonella Umbilo registriert wurden. Auch in Österreich und Dänemark häufen sich die Berichte über ähnliche Erkrankungen, was auf einen länderübergreifenden Verbreitungsweg des Erregers schließen lässt.
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) wurden die ersten Fälle bereits Ende Juli verzeichnet. Ab Anfang August stieg die Zahl der Erkrankten rapide an, mit 16 bis 18 neuen Fällen pro Woche. Betroffen sind fast alle Bundesländer, mit Ausnahme von Bremen und dem Saarland. Der Ausbruch wird in Zusammenhang mit dem Verzehr von Rucola gebracht, der offenbar mit Salmonella Umbilo kontaminiert war. In Österreich wurde der Erreger bereits in Proben von Rucola aus Italien nachgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Rucola in den drei betroffenen Ländern weit verbreitet wurde.
Salmonella Umbilo ist eine seltene Form von Salmonella enterica, einem Bakterium, das zu Lebensmittelinfektionen führt. Typische Symptome sind starker Durchfall, Bauchkrämpfe, Fieber, Übelkeit und Erbrechen. Vor allem Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet, schwere Krankheitsverläufe zu erleiden. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwischen sechs und 72 Stunden nach der Aufnahme des kontaminierten Lebensmittels. Obwohl die Erkrankung bei vielen Betroffenen ohne medizinische Behandlung ausheilt, kann in schweren Fällen eine antibiotische Therapie notwendig sein.
Der Anstieg der Fallzahlen ist besorgniserregend, vor allem, weil nicht alle Infektionen gemeldet werden. Es wird vermutet, dass die tatsächliche Zahl der Betroffenen deutlich höher liegt, da viele Erkrankte keine ärztliche Hilfe aufsuchen oder nicht getestet werden. In den kommenden Wochen wird daher mit weiteren Infektionen gerechnet, warnen die Gesundheitsbehörden.
Experten raten dazu, bei der Zubereitung von rohem Gemüse und Salaten besonders auf Hygiene zu achten. Eine gründliche Reinigung der Lebensmittel sowie das Einhalten von Sauberkeit in der Küche sind entscheidende Präventionsmaßnahmen. Verbraucher sollten auch darauf achten, Rucola nur aus vertrauenswürdigen Quellen zu beziehen und möglicherweise auf andere Lebensmittel auszuweichen, bis die Ursache des Ausbruchs vollständig geklärt ist.
Derzeit laufen in mehreren Ländern Untersuchungen, um die genaue Herkunft der Kontamination festzustellen und das Ausmaß der Verbreitung zu ermitteln. Bislang gibt es keine Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch, doch die Behörden betonen, dass die Situation weiterhin ernst genommen werden muss. Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs, wie die Rückverfolgung der Lebensmittelkette und die Warnung der Bevölkerung, werden fortlaufend ergriffen.
Der aktuelle Salmonellenausbruch verdeutlicht erneut die Anfälligkeit der globalen Lebensmittelversorgungsketten. Insbesondere frische, rohe Lebensmittel, die ohne ausreichende Hygienemaßnahmen verzehrt werden, stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die Tatsache, dass eine so seltene Variante wie Salmonella Umbilo in verschiedenen europäischen Ländern gleichzeitig auftritt, ist alarmierend und zeigt, wie wichtig schnelle und koordinierte Reaktionen auf Lebensmittelsicherheitsprobleme sind.
Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass viele Menschen trotz eindeutiger Symptome keinen Arzt aufsuchen. Dies deutet nicht nur auf eine mögliche Unterschätzung der Gefährlichkeit solcher Infektionen hin, sondern auch auf potenzielle Lücken im Gesundheitssystem, die es erschweren, Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Solche Situationen unterstreichen die Notwendigkeit einer intensiveren Aufklärung über die Risiken und Symptome von Lebensmittelinfektionen.
Letztendlich liegt die Verantwortung nicht nur bei den Verbrauchern, sondern auch bei den Lebensmittelherstellern und -verarbeitern. Strengere Kontrollen und eine konsequente Umsetzung von Hygienestandards entlang der gesamten Lieferkette könnten ähnliche Ausbrüche in Zukunft verhindern. Der vorliegende Fall zeigt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden, Lebensmittelindustrie und Verbrauchern unerlässlich ist, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Jugendliche in Europa zunehmend von problematischer Social-Media-Nutzung betroffen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt Alarm: Immer mehr Jugendliche in Europa zeigen Anzeichen eines problematischen Verhaltens im Umgang mit sozialen Medien. Eine neue Studie des WHO-Regionalbüros Europa, die Daten aus 44 Ländern, darunter Deutschland, Zentralasien und Kanada, umfasst, zeigt einen deutlichen Anstieg der problematischen Social-Media-Nutzung bei Jugendlichen. 2022 gaben 11 Prozent der Befragten an, Schwierigkeiten zu haben, ihre Nutzung zu kontrollieren – ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu den 7 Prozent im Jahr 2018. Besonders betroffen sind Mädchen, bei denen die Quote mit 13 Prozent deutlich höher liegt als bei Jungen (9 Prozent).
Das Phänomen betrifft nicht nur den Bereich der sozialen Medien. Auch das potenziell suchtgefährdete Verhalten bei Computerspielen bereitet Experten zunehmend Sorgen. Laut der Studie könnten 12 Prozent der Jugendlichen ein problematisches Gaming-Verhalten entwickeln, wobei Jungen besonders stark betroffen sind. Insgesamt ergibt sich ein düsteres Bild, das nicht nur die Freizeitgestaltung, sondern auch die schulische Leistung und das soziale Wohlbefinden der Jugendlichen beeinträchtigen kann.
WHO-Regionaldirektor Hans Kluge hebt die Dringlichkeit der Situation hervor und warnt vor den negativen Auswirkungen, die eine unkontrollierte Nutzung digitaler Technologien auf die psychische Gesundheit haben kann. Gleichzeitig betont er aber auch die potenziellen Vorteile sozialer Medien, insbesondere wenn sie verantwortungsvoll genutzt werden. So können sie zur Stärkung sozialer Bindungen beitragen und Jugendlichen neue Möglichkeiten eröffnen. Doch in vielen Ländern, so Kluge, fehle es an der notwendigen digitalen Bildung, um diese Vorteile effektiv zu nutzen.
Die WHO fordert daher sofortige und nachhaltige Maßnahmen, um Jugendliche besser zu schützen. Die Risiken, so Kluge, reichen von Angstzuständen und Depressionen bis hin zu Mobbing und einem deutlichen Leistungsabfall in der Schule. Die digitale Kompetenz müsse in den Bildungssystemen Europas eine stärkere Rolle spielen, um mit dem rasanten Fortschritt der Technologie Schritt zu halten.
Die zunehmende Verbreitung digitaler Technologien stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen – besonders im Umgang mit der Jugend. Die von der WHO aufgezeigten Zahlen sollten als Weckruf dienen. Die Tatsache, dass immer mehr Jugendliche in eine problematische Nutzung von Social Media und Gaming abrutschen, ist alarmierend. Hier sind sowohl Eltern, Schulen als auch die Politik gefordert. Es reicht nicht aus, auf die positiven Aspekte der digitalen Vernetzung zu verweisen. Diese Technologien müssen verantwortungsvoll eingesetzt werden, was eine stärkere Schulung in digitaler Kompetenz und Mediennutzung unabdingbar macht.
Was die aktuelle Debatte besonders brisant macht, ist die Unfähigkeit vieler Länder, mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten. Solange die Bildungssysteme diese Lücke nicht schließen, laufen wir Gefahr, eine Generation heranwachsen zu sehen, die nicht nur in der realen Welt, sondern auch im digitalen Raum orientierungslos ist.
Grippeimpfung zuhause: FDA genehmigt ersten Impfstoff zur Selbstverabreichung
In den USA hat die Arzneimittelbehörde FDA erstmals einen Grippeimpfstoff zur Selbstverabreichung zugelassen. Der nasale Impfstoff FluMist, der bereits seit 2003 in den Vereinigten Staaten verfügbar ist, kann nun von Erwachsenen selbst oder durch eine Betreuungsperson verabreicht werden. Diese Entscheidung stellt einen Meilenstein dar, da sie den Zugang zu Grippeimpfungen flexibler und bequemer macht. Kinder im Alter von zwei bis 17 Jahren dürfen FluMist weiterhin nur unter der Aufsicht einer Betreuungsperson erhalten.
FluMist, das von AstraZeneca entwickelt wurde, unterscheidet sich von herkömmlichen Grippeimpfstoffen dadurch, dass es als Nasenspray und nicht als Injektion verabreicht wird. Zudem handelt es sich um eine Lebendvakzine, die abgeschwächte Influenza-Viren der Typen A und B enthält. In Deutschland ist dieser Impfstoff unter dem Namen Fluenz bekannt, jedoch nur für Kinder ab zwei Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zugelassen.
Die Zulassung der FDA basiert auf Studien, die zeigten, dass Patienten in der Lage sind, FluMist sicher und korrekt anhand der Gebrauchsanweisungen selbst anzuwenden. Auch für AstraZeneca in Europa könnte diese Entwicklung von Bedeutung sein. Der Pharmakonzern befindet sich bereits in Gesprächen mit den EU-Behörden, um eine mögliche Erweiterung der Zulassung für Erwachsene zu prüfen.
Trotz der neuen Option zur Selbstverabreichung bleibt FluMist verschreibungspflichtig. Interessierte benötigen weiterhin ein Rezept, können danach jedoch entscheiden, ob sie sich selbst impfen, dies durch eine Betreuungsperson oder in einer Apotheke durchführen lassen. Für die Zukunft plant AstraZeneca, mit dem Programm „FluMist Home“ ab 2025/26 den Impfstoff direkt an die Haustür zu liefern. Patienten sollen dann einen kurzen medizinischen Fragebogen online ausfüllen, der von einem Apotheker geprüft wird, bevor der Impfstoff verschickt wird.
Während in den USA die Grippeimpfung ab sechs Monaten empfohlen wird, ist der Schutz für Kinder in Deutschland nur für jene mit erhöhtem Erkrankungsrisiko vorgesehen. Auch unterscheidet sich die Anzahl der Grippeviruskomponenten in den Impfstoffen: Während FluMist in den USA als Dreifachimpfstoff angeboten wird, beinhaltet der in Deutschland erhältliche Fluenz-Impfstoff vier Virusstämme.
Die Zulassung von FluMist zur Selbstverabreichung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer patientenfreundlicheren Gesundheitsversorgung. Sie könnte die Hemmschwelle für Grippeimpfungen senken und den Zugang zu präventiven Maßnahmen erheblich erleichtern. Angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um die Selbstanwendung von Impfstoffen stellt sich auch die Frage, ob ähnliche Konzepte in Deutschland und Europa etabliert werden könnten.
AstraZenecas Gespräche mit den EU-Behörden deuten darauf hin, dass eine Erweiterung der Zulassung von Fluenz für Erwachsene denkbar ist. Dies wäre eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Grippeimpfangeboten und würde den Druck auf das Gesundheitssystem während der Grippesaison mindern.
Gleichzeitig bleibt die Frage offen, ob die Selbstverabreichung von Impfstoffen ausreichend sicher ist, um breite Anwendung zu finden. Hier sind klare Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen für Patienten entscheidend, um Risiken zu minimieren. Die mögliche Markteinführung von „FluMist Home“ zeigt, wie sich der Markt für Grippeimpfstoffe verändern könnte – hin zu mehr Flexibilität und Komfort für die Patienten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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