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  • 26.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Hoffnung auf bessere Zeiten
    26.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Hoffnung auf bessere Zeiten
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein Apotheker aus Bayern hat einen bedeutenden Erfolg gegen den Insolvenzverwalter des insolventen Abrechnungsdienstleisters AvP erzielt. ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Hoffnung auf bessere Zeiten

 

Gerichtsurteil stärkt Apotheken, doch Lieferengpässe und die verzögerte Honorarreform belasten die Branche weiterhin schwer

Ein Apotheker aus Bayern hat einen bedeutenden Erfolg gegen den Insolvenzverwalter des insolventen Abrechnungsdienstleisters AvP erzielt. Das Landgericht Würzburg wies eine Klage auf Rückzahlung von Geldern ab, die der Apotheker kurz vor der Insolvenz erhalten hatte. Dieses Urteil sorgt unter den von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken für Hoffnung, da viele nur eine teilweise Erstattung ihrer Forderungen erwarten konnten. Parallel dazu kämpfen Apotheken weiterhin mit gravierenden Lieferengpässen. Besonders Antibiotika, Insuline und wichtige Krebsmedikamente sind schwer erhältlich, was die Versorgung von Patienten zunehmend erschwert. Zudem steht die lange erwartete Honorarreform, die finanzielle Erleichterung bringen soll, erst ab 2027 in Aussicht, was die Situation vieler Apotheken prekär macht. Die Unsicherheit bleibt groß, während gleichzeitig die Reformpläne der Politik in Frage stehen.

 

Apotheker gewinnt Klage gegen Insolvenzverwalter: AvP-Auszahlung bleibt

Ein Apotheker aus Bayern hat sich erfolgreich gegen den Insolvenzverwalter des insolventen Abrechnungsdienstleisters AvP gewehrt. Das Landgericht Würzburg wies eine Klage des Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos ab, die auf Rückzahlung von Geldern abzielte, die der Apotheker kurz vor der Insolvenz von AvP erhalten hatte. Dieser Fall sorgt unter den von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken für Aufsehen, da der Vergleich, auf den sich die Mehrheit der Apothekerinnen und Apotheker einlassen musste, nur eine teilweise Erstattung ihrer Forderungen von etwa 15 Prozent vorsieht.

Das zentrale Problem bei der Insolvenz von AvP lag darin, dass die Abrechnungen der Apotheken nicht als separates Vermögen betrachtet wurden. Die Guthaben und Forderungen der Apotheken wurden als Teil der allgemeinen Vermögenswerte von AvP behandelt, was dazu führte, dass keine Aussonderungsrechte galten. Ein Gutachten des Apothekerverbands Nordrhein bestätigte diese Rechtslage, was dazu führte, dass sich die betroffenen Apotheken auf einen Vergleich einließen. Diese Regelung führte dazu, dass nur ein Bruchteil der Forderungen ausgezahlt wurde, während die Apotheken auf eine Schlusszahlung warten.

Eine Ausnahme bildeten etwa 800 Apotheken, die noch kurz vor der Insolvenz Gelder erhalten hatten. Ihnen wurde vom Insolvenzverwalter ein gesondertes Angebot unterbreitet, das weitaus großzügiger ausfiel als der Vergleich für die übrigen Apotheken. Diese sogenannten "Abschlagsapotheken" konnten sich auf Rückzahlungen von bis zu 80 Prozent ihrer Forderungen einigen. Der Grund dafür lag darin, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits vor der Insolvenz Auszahlungen untersagt hatte. Dennoch argumentierten die betroffenen Apotheken, dass sie von der Unrechtmäßigkeit der Zahlungen nichts wussten, da der damalige AvP-Chef Mathias Wettstein die Situation öffentlich als technische Probleme darstellte.

Der Apotheker aus Bayern, der sich nicht auf das Angebot des Insolvenzverwalters einließ, ging vor Gericht – und gewann. Das Landgericht Würzburg entschied, dass die Auszahlung, die der Apotheker vier Tage nach einem BaFin-Bescheid vom 10. September 2020 erhalten hatte, nicht anfechtbar sei. Damit unterlag die Klage des Insolvenzverwalters, der sich auf § 131 Insolvenzordnung berief. Dieser Paragraph sieht vor, dass Zahlungen anfechtbar sind, wenn sie nicht rechtzeitig oder in einer unrechtmäßigen Form geleistet wurden, jedoch konnte dies im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen werden.

Dieser Erfolg des Apothekers ist umso bemerkenswerter, da in anderen Verfahren die Gerichte zugunsten des Insolvenzverwalters entschieden hatten. Von den bislang 15 anhängigen Klagen wurden drei zugunsten des Insolvenzverwalters entschieden. Es ist unklar, wie viele Apotheken dem Vergleich nicht beigetreten sind und welche Summen im Raum stehen, da der Insolvenzverwalter keine konkreten Angaben dazu macht.

Der Apothekerverband Nordrhein, der den Vergleich mitverhandelt hat und für seine Dienste eine Entschädigung von einer halben Million Euro erhielt, äußerte sich auf Nachfrage nicht zu der Zufriedenheit mit der erreichten Quote. Viele Apothekerinnen und Apotheker fühlen sich weiterhin von den Konsequenzen der AvP-Pleite schwer getroffen, während andere Apotheken, wie im Fall des bayerischen Apothekers, zumindest in Einzelfällen einen rechtlichen Erfolg verzeichnen konnten.

Der Erfolg des bayerischen Apothekers vor dem Landgericht Würzburg wirft ein Schlaglicht auf die anhaltende Unsicherheit im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz. Viele Apothekerinnen und Apotheker haben die Last dieser Insolvenz zu spüren bekommen und mussten sich mit einem für sie unbefriedigenden Vergleich arrangieren, der nur einen Bruchteil ihrer Forderungen deckt. Dass nun ein Apotheker aus Bayern erfolgreich gegen den Insolvenzverwalter geklagt hat, dürfte bei den Betroffenen für gemischte Gefühle sorgen – einerseits Genugtuung, dass die Rechtslage in Einzelfällen zu Gunsten der Apotheken entschieden wird, andererseits Enttäuschung, dass dies nicht für alle Apotheken gilt.

Die Tatsache, dass die Abrechnungen der Apotheken nicht als separates Vermögen behandelt wurden, bleibt ein zentrales Problem. Hier wurde die Branche durch die Insolvenz von AvP in eine missliche Lage gebracht, die das Vertrauen in solche Dienstleister nachhaltig beschädigen könnte. Auch der Insolvenzverwalter steht in der Kritik, besonders da viele Apotheken dem Vergleich beitreten mussten, während andere nun zumindest in Einzelfällen erfolgreich vor Gericht ziehen.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, in Krisensituationen schnell und rechtssicher zu handeln. Die betroffenen Apothekerinnen und Apotheker mussten sich mit den Konsequenzen einer Insolvenz auseinandersetzen, die sie in dieser Form nicht vorhersehen konnten. Der Ausgang dieses Verfahrens mag für einige ein Hoffnungsschimmer sein, doch für viele bleibt die AvP-Pleite eine schmerzhafte Erinnerung an die Risiken, die mit solchen Dienstleistungsverhältnissen einhergehen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil weitere Apotheker ermutigt, sich ebenfalls gegen den Insolvenzverwalter zu wehren.

 

Versicherungsstreit nach Wasserschaden: Gericht entscheidet über Notwendigkeit von Reparaturen

Ein Gerichtsstreit nach einem Leitungswasserschaden in einem Wohnhaus hat erneut die Frage aufgeworfen, in welchem Umfang Versicherer für die Instandsetzungskosten aufkommen müssen. Der Fall ereignete sich im November 2019, als ein Dritter versehentlich die Wasserleitung im Esszimmer eines Hauses beschädigte, was zu erheblichen Schäden an Parkettböden und Tapeten führte. Die Versicherungsnehmerin machte gegenüber ihrer Wohngebäudeversicherung einen Anspruch auf eine umfassende Sanierung geltend, während der Versicherer den Umfang der geforderten Arbeiten in Frage stellte.

Zwar erkannte der Versicherer seine grundsätzliche Regulierungspflicht an und zahlte vorgerichtlich 1.582,70 Euro für die Sanierung sowie 3.500 Euro für die Wertminderung. Die Versicherungsnehmerin argumentierte jedoch, dass aufgrund des beschädigten Parketts und der hochwertigen Textiltapeten ein Komplettaustausch notwendig sei, um das einheitliche Erscheinungsbild wiederherzustellen. Sie forderte insgesamt 18.560,45 Euro und verwies darauf, dass die Erneuerung des Parketts im gesamten Wohn- und Essbereich sowie eine Neutapezierung auf insgesamt 165 Quadratmetern erforderlich sei. Zudem verlangte sie, dass der Versicherer die Mehrwertsteuer auf zukünftige Sanierungsarbeiten übernehmen müsse.

Das Landgericht Lübeck entschied in seinem Urteil vom 5. Juni 2024 teilweise zugunsten der Versicherungsnehmerin. Es stellte klar, dass der Umfang der zu erstattenden Reparaturkosten nach Erforderlichkeit und Zumutbarkeit zu bewerten sei. Dabei kam es vor allem darauf an, ob der Versicherungsnehmer auch ohne Versicherung als Eigentümer eine solche Reparatur durchführen würde oder ob die geforderten Maßnahmen als Luxusaufwand einzustufen seien.

Der gerichtlich beauftragte Sachverständige kam zu dem Schluss, dass ein Komplettaustausch des Parketts notwendig sei, da die ursprüngliche Parkettsorte nicht mehr lieferbar war und ein Teilaustausch optische Brüche verursacht hätte. Außerdem war die Tragschicht des Parketts durch Feuchtigkeit beschädigt, sodass Abschleifen und Neuversiegeln keine ausreichende Lösung darstellten.

Bezüglich der Tapeten entschied das Gericht, dass lediglich der Essbereich auf einer Fläche von 50 Quadratmetern neu tapeziert werden müsse. Im Wohnbereich seien die Schäden nicht gravierend genug, um eine vollständige Erneuerung zu rechtfertigen. Ein optischer Bruch zwischen den erneuerten Tapetenflächen im Esszimmer und den alten Tapeten im Wohnbereich sei für die Versicherungsnehmerin zumutbar.

Letztlich wurde der Versicherer zur Zahlung von 10.942,75 Euro nebst Zinsen sowie zur Übernahme der Mehrwertsteuer auf zukünftige Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 16.025,45 Euro verurteilt. Auch die vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 1.134,55 Euro muss der Versicherer tragen.

Der Streit um den Wasserschaden zeigt erneut, wie kompliziert und unterschiedlich die Auslegung von Versicherungsklauseln in der Praxis sein kann. Versicherungsnehmer gehen oft davon aus, dass Schäden vollständig und ohne Einschränkungen reguliert werden. Doch die Realität sieht anders aus: Versicherer sind berechtigt, den Umfang der Erstattungen auf das Notwendige zu beschränken, wenn der Aufwand für die Wiederherstellung unverhältnismäßig erscheint.

Das Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt, dass Versicherte sich zwar auf die Erstattung von notwendigen Reparaturen verlassen können, doch Luxusanforderungen, die über das erforderliche Maß hinausgehen, werden nicht gedeckt. Hier geht es um eine Abwägung zwischen Zumutbarkeit und dem, was im Einzelfall wirtschaftlich vernünftig ist. Der Komplettaustausch des Parketts war wegen fehlender Verfügbarkeit nachvollziehbar, die Zurückhaltung bei der Erneuerung der Tapeten jedoch ebenso. Versicherungsnehmer sollten sich daher immer bewusst sein, dass eine detaillierte Prüfung der Schäden notwendig ist, um zu entscheiden, welche Maßnahmen gerechtfertigt sind und welche als überzogen gelten.

 

Goldreserven weltweit: Wer besitzt das meiste Gold?

Der Goldpreis erreicht aktuell neue Höhen, was zu verstärktem Interesse an der Verteilung der weltweiten Goldreserven führt. Gold wird seit Jahrtausenden als Wertanlage und Währungssicherung genutzt, und gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten greifen viele Länder auf ihre Reserven zurück oder bauen sie weiter aus. Doch wie ist das Gold global verteilt?

Die USA stehen mit Abstand an der Spitze, was die Goldreserven betrifft. Mit rund 8.100 Tonnen befinden sich fast ein Viertel des weltweiten Goldes in amerikanischen Tresoren, hauptsächlich in der berühmten Federal Reserve in New York und Fort Knox. Das Vertrauen in Gold als Wertsicherung ist seit dem Ende des Bretton-Woods-Systems ungebrochen, und die USA sehen in ihren Reserven eine wichtige Absicherung gegen wirtschaftliche Unsicherheiten.

Auf Platz zwei folgt Deutschland mit knapp 3.400 Tonnen. Nach dem Zweiten Weltkrieg baute Deutschland seine Reserven kontinuierlich auf und holte in den letzten Jahrzehnten einen Teil des im Ausland gelagerten Goldes zurück. Die Deutsche Bundesbank hat stets betont, dass Gold als „Anker der Stabilität“ für das deutsche Finanzsystem dient.

An dritter Stelle stehen die Internationalen Währungsfonds (IWF), die rund 2.800 Tonnen Gold besitzen. Dieses Gold wird vor allem genutzt, um internationale Krisen zu bewältigen und wirtschaftlich schwächeren Ländern zu helfen. Der IWF spielt eine zentrale Rolle im globalen Finanzsystem und sein Goldbestand verleiht ihm zusätzlichen Einfluss.

China und Russland haben in den letzten Jahren ebenfalls ihre Reserven stark aufgestockt. China liegt aktuell auf Platz sechs mit über 2.000 Tonnen, gefolgt von Russland, das knapp 2.300 Tonnen besitzt. Beide Länder verfolgen das Ziel, ihre Abhängigkeit vom US-Dollar zu verringern und den internationalen Einfluss ihrer Währungen zu stärken.

Doch nicht nur Staaten besitzen beträchtliche Mengen Gold. Auch private Investoren, Zentralbanken und Fonds spielen eine wesentliche Rolle auf dem Goldmarkt. Besonders in Zeiten von Inflation und wirtschaftlichen Turbulenzen gilt Gold als sicherer Hafen.

Die Verteilung der weltweiten Goldreserven zeigt deutlich, wie unterschiedlich die Länder auf die Sicherung ihres Vermögens setzen. Während die USA und Deutschland auf große Mengen an Gold als strategische Reserve setzen, verfolgen Länder wie China und Russland eher das Ziel, ihre Position im globalen Währungssystem zu stärken. Der IWF wiederum nutzt Gold als globales Sicherheitsnetz, um internationale Finanzkrisen zu bewältigen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Goldmarkt in den kommenden Jahren entwickeln wird. Angesichts der unsicheren globalen Wirtschaftslage könnte Gold weiter an Bedeutung gewinnen, sowohl als Investition als auch als Instrument der geopolitischen Macht.

 

Die Honorarreform für Apotheken – Hoffnung auf Besserung oder leeres Versprechen?

Die Apotheken in Deutschland stehen vor einer ernsten Krise. Die kürzlich von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil auf einem Wahlkampf-Plenum angekündigte Honorarreform soll diese Situation langfristig verbessern. Doch die Umsetzung dieser Reform ist erst für 2027 geplant. Bis dahin sollen die Apotheken und die gesamte Gesundheitsinfrastruktur „durchhalten“, so Lauterbachs Aufforderung. Aber es stellt sich immer mehr die Frage, ob dieses Durchhalten für viele Apotheken überhaupt realistisch ist.

Der Apotheken Geschäftsklima Index (AGI), erhoben von aposcope, zeigt die prekäre Lage der Branche deutlich auf. Im September 2024 fiel der AGI auf ein neues Allzeittief von -30, was den zunehmenden Druck auf die Apothekenbranche widerspiegelt. Immer mehr Apotheker berichten von unzureichenden Honoraren, steigenden Betriebskosten und wachsender Bürokratie, die es ihnen fast unmöglich machen, wirtschaftlich zu bestehen. Viele Apothekeninhaber sehen keine Perspektive mehr, bis 2027 durchzuhalten.

Gleichzeitig sinkt die Zustimmung zur aktuellen Regierung. Die Beliebtheitswerte für Lauterbach und seine Gesundheitspolitik befinden sich im freien Fall. Kritiker werfen der Regierung vor, notwendige Reformen zu spät anzugehen, während kurzfristige Maßnahmen lediglich als Tropfen auf den heißen Stein wirken, ohne langfristige Lösungen zu bieten.

Zwar verspricht die Honorarreform eine Verbesserung der Situation, doch für viele Apotheken dürfte diese zu spät kommen. Besonders in ländlichen Regionen, wo Apotheken eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgung spielen, drohen Schließungen, wenn nicht schnellere Maßnahmen ergriffen werden. Der Fachkräftemangel und die wirtschaftliche Unsicherheit könnten viele Apotheken zur Aufgabe zwingen.

Diese Entwicklung könnte auch die Patienten betreffen. Die Versorgungssicherheit, die in Deutschland bislang hochgehalten wurde, könnte in den kommenden Jahren erheblich beeinträchtigt werden. Ohne eine kurzfristige Entlastung drohen längere Wartezeiten, Engpässe bei Medikamenten und eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten.

Die Apotheken fordern daher dringend schnellere Lösungen, um das Überleben der Betriebe bis zur Umsetzung der Reform zu sichern. Ob die Regierung in der Lage ist, diese Forderungen umzusetzen, bleibt abzuwarten. Eines scheint jedoch sicher: Der Weg bis 2027 wird für viele Apotheken zu einer immensen Herausforderung.

Die Aussagen von Karl Lauterbach und Lars Klingbeil zur Honorarreform mögen auf den ersten Blick Hoffnung wecken. Doch bei genauerem Hinsehen entpuppen sie sich als unzureichend – vor allem für eine Branche, die bereits mit dem Rücken zur Wand steht.

Apotheken sind eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Doch die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Stagnierende Honorare, steigende Kosten und wachsende Bürokratie haben viele Apotheken in die Knie gezwungen. Die Vorstellung, dass diese bis 2027 durchhalten können, ohne dass schnelle Maßnahmen ergriffen werden, ist schlichtweg realitätsfern.

Lauterbachs Appell zum „Durchhalten“ klingt fast zynisch, wenn man bedenkt, dass viele Apotheken bereits am Limit arbeiten. Der Apotheken Geschäftsklima Index spricht eine klare Sprache: Die Branche befindet sich in einer existenziellen Krise. Jetzt auf 2027 zu vertrösten, ist keine Lösung.

Die Politik muss schneller handeln. Wenn die Reform nicht zügig kommt oder zumindest kurzfristige Unterstützung bereitgestellt wird, werden viele Apotheken diesen Marathon nicht überstehen. Das wird nicht nur die Apotheken, sondern auch die Patienten treffen. Die Zeit drängt – jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt, bevor die Grundversorgung ernsthaft gefährdet ist.

 

Neue Austauschregeln für BG-Rezepte bei Lieferengpässen: Einigung schafft Klarheit

Seit dem 1. September 2024 gelten neue Austauschregeln für Rezepte, die über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgerechnet werden. Damit können Apotheken bei Lieferengpässen ohne Rücksprache mit dem Arzt auf wirkstoffgleiche Alternativen zurückgreifen, eine Praxis, die bereits seit über einem Jahr für gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) festgelegt ist.

Bisher war in den Lieferverträgen der DGUV und SVLFG kein Verweis auf die Regelungen des § 129 Absätze 2a und 2b des Sozialgesetzbuches (SGB V) enthalten. Diese Paragraphen ermöglichen es Apotheken, bei Nichtverfügbarkeit eines verordneten Medikaments auf ein gleichwertiges Präparat auszuweichen, ohne den Vergütungsanspruch zu verlieren, sofern die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird. Durch die jetzt getroffene temporäre Vereinbarung zwischen der DGUV, der SVLFG und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) haben Apotheken auch für BG-Rezepte die gleichen Handlungsfreiheiten wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Diese Anpassung war notwendig, da Apotheken zunehmend mit Lieferengpässen konfrontiert sind, insbesondere bei wichtigen und häufig verordneten Medikamenten. Die Möglichkeit, ohne bürokratische Hürden auf Ersatzpräparate zurückzugreifen, ist für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Unfallversicherte, die oftmals auf eine kontinuierliche Versorgung mit speziellen Arzneimitteln angewiesen sind.

Die Vereinbarung schafft nicht nur rechtliche Klarheit, sondern bringt auch Erleichterung für die Apotheken, die bisher aufgrund der fehlenden Regelung bei BG-Rezepten nicht dieselben Freiheiten wie bei Kassenrezepten hatten. Nun können Apotheken ohne Risiko von Retaxationen sicherstellen, dass Patienten auch im Fall von Lieferengpässen zuverlässig versorgt werden.

Der Arzneiliefervertrag mit der DGUV und der SVLFG soll in Zukunft entsprechend angepasst werden, um die jetzt getroffene temporäre Vereinbarung dauerhaft zu verankern. Diese Neuerung wird von Apotheken und Kostenträgern gleichermaßen begrüßt, da sie die Arzneimittelversorgung stabilisiert und den Apothekenalltag erheblich vereinfacht.

Die temporäre Einigung zwischen der DGUV, der SVLFG und dem DAV stellt einen bedeutenden Fortschritt im Umgang mit Lieferengpässen bei Arzneimitteln dar. Apotheken sehen sich seit geraumer Zeit mit immer häufiger auftretenden Lieferschwierigkeiten konfrontiert, was zu einer enormen Belastung im Arbeitsalltag führt. Die Möglichkeit, nun auch bei BG-Rezepten auf wirkstoffgleiche Präparate auszuweichen, ist daher ein wichtiger Schritt, der nicht nur den Apothekern, sondern auch den Patienten zugutekommt.

Die bisherige Regelungslücke sorgte für Unsicherheit und bürokratische Hürden, die nun beseitigt wurden. Apotheken können jetzt ohne Angst vor finanziellen Nachteilen handeln und sich darauf konzentrieren, ihren Patienten die bestmögliche Versorgung zu bieten. Dies ist ein klarer Gewinn für alle Beteiligten und sollte ein Modell für weitere Reformen im Bereich der Arzneimittelversorgung darstellen.

Es bleibt zu hoffen, dass die endgültige Anpassung des Arzneiliefervertrages zügig erfolgt, damit diese Verbesserungen dauerhaft Bestand haben. Die aktuelle Lösung zeigt, dass pragmatische Vereinbarungen zur Sicherung der Versorgung auch in herausfordernden Zeiten möglich sind.

 

Pfizer zieht Sichelzellmedikament Oxbryta nach tödlichen Komplikationen weltweit zurück

Pfizer hat am 25. September bekanntgegeben, dass es das Medikament Oxbryta (Voxelotor), das zur Behandlung der Sichelzellkrankheit (SCD) eingesetzt wird, weltweit vom Markt nimmt. Dieser Schritt folgt der Überprüfung neuer klinischer Daten, die ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Komplikationen bis hin zu Todesfällen zeigten. Oxbryta war seit seiner Zulassung im Jahr 2019 in mehr als 35 Ländern, darunter auch Deutschland, erhältlich.

Die Entscheidung von Pfizer basiert auf einem Ungleichgewicht bei der Häufigkeit von vasookklusiven Krisen und tödlichen Ereignissen, die im Zusammenhang mit der Behandlung auftraten. Laut dem Unternehmen wird die Sicherheit der Patienten als oberstes Gebot angesehen. „Die Ergebnisse der Analyse deuten darauf hin, dass der Nutzen von Oxbryta das Risiko nicht mehr überwiegt“, erklärte Aida Habtezion, Chief Medical Officer bei Pfizer. Man habe daher entschieden, das Medikament freiwillig aus dem Verkehr zu ziehen.

Bereits im Juli dieses Jahres hatte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) eine Überprüfung eingeleitet, nachdem Daten aus einer klinischen Studie mehr Todesfälle unter der Behandlung mit Oxbryta im Vergleich zu einem Placebo gezeigt hatten. Eine weitere Studie ergab, dass die Sterblichkeitsrate unter Oxbryta höher als erwartet war, was schließlich zu dem weltweiten Rückruf führte.

Oxbryta, dessen Wirkstoff Voxelotor ein Polymerisationsinhibitor des Hämoglobin S ist, galt bei seiner Einführung als Durchbruch in der Therapie der Sichelzellkrankheit. Die Sichelzellanämie ist eine genetische Erkrankung, bei der sich die roten Blutkörperchen verformen und so die Sauerstoffversorgung des Körpers beeinträchtigen. Voxelotor sollte durch die Hemmung der Hämoglobin-Polymerisation die Verformung der Blutkörperchen verhindern und das Risiko von thrombotischen Ereignissen reduzieren.

Pfizer betonte, dass Patienten dringend dazu aufgefordert werden, sich mit ihren Ärzten in Verbindung zu setzen, um alternative Behandlungsoptionen zu besprechen. Sichelzellanämie ist eine schwere und chronische Erkrankung, bei der bislang nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Rückruf von Oxbryta wirft neue Fragen nach sicheren und wirksamen Therapien für diese Patientengruppe auf.

Die Nebenwirkungen von Oxbryta umfassten häufig Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Durchfall. Zudem waren Wechselwirkungen mit bestimmten Arzneimitteln wie CYP3A4-Induktoren bekannt, darunter Johanniskraut und Carbamazepin.

Mit dem Rückruf verliert die globale Sichelzellgemeinschaft eine Therapie, die Hoffnung auf Besserung der Symptome brachte, nun jedoch nicht mehr den hohen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Pfizers Schritt verdeutlicht, wie wichtig die ständige Überwachung von Medikamenten ist, selbst nachdem sie auf den Markt gekommen sind.

Die Entscheidung von Pfizer, Oxbryta zurückzurufen, mag auf den ersten Blick drastisch erscheinen, doch sie ist ein notwendiger Schritt. Patienten mit Sichelzellanämie, die auf eine verbesserte Lebensqualität durch dieses Medikament gehofft hatten, stehen nun vor der Herausforderung, alternative Behandlungsmöglichkeiten zu finden. Der Rückruf zeigt jedoch, dass die Sicherheit der Patienten im Mittelpunkt jeder medizinischen Entwicklung stehen muss.

Der globale Rückzug eines Medikaments wie Oxbryta erinnert uns daran, wie wichtig es ist, die Risiken und den Nutzen jeder Therapie fortlaufend zu überprüfen. In der heutigen Zeit, in der Innovationen im Gesundheitswesen zunehmend komplexer werden, müssen pharmazeutische Unternehmen wachsam bleiben und ihre Verpflichtung gegenüber den Patienten ernst nehmen. Sicherlich wird der Rückruf die Patienten und ihre Angehörigen verunsichern, aber er zeigt auch, dass die Pharmabranche transparent und verantwortungsbewusst handeln kann, wenn es um das Wohl der Menschen geht.

Für Pfizer bedeutet dieser Rückruf nicht das Ende der Forschung im Bereich der Sichelzellkrankheit. Die Frage, die nun im Raum steht, lautet: Wie wird die medizinische Gemeinschaft auf diesen Rückschlag reagieren? Es bleibt zu hoffen, dass die Rückmeldung aus den klinischen Daten als Grundlage für die Entwicklung noch sicherer und effektiverer Therapien dienen wird.

 

Medikamentenengpässe belasten Apotheken und Patienten gleichermaßen

Mit dem Beginn der Grippe- und Erkältungssaison verschärfen sich die bereits bestehenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln in Deutschland. Besonders betroffen sind Antibiotika, Blutdruckmedikamente, Schmerzmittel sowie lebensnotwendige Präparate wie Insuline und Krebsmedikamente. Apotheken sehen sich dadurch gezwungen, in akuten Situationen auf Notlösungen zurückzugreifen, was zu Unverständnis und Frustration bei den Patienten führt.

Eine Apothekerin schilderte kürzlich eine Situation, in der sie einem erwachsenen Patienten aufgrund eines Versorgungsengpasses nur ein Antibiotikum in Form eines Kindersaftes statt der üblichen Tabletten anbieten konnte. "Es ist schwer für die Patienten zu verstehen, warum sie plötzlich auf ein Medikament für Kinder zurückgreifen müssen, aber es gibt schlicht keine Alternativen", berichtet sie. Diese außergewöhnlichen Maßnahmen sind inzwischen keine Seltenheit mehr, da die Liste der nicht verfügbaren Medikamente auf mehrere Hundert angewachsen ist. Besonders gravierend ist der Mangel an Antibiotika, der immer häufiger zu improvisierten Lösungen zwingt.

Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete in der 37. Kalenderwoche einen signifikanten Anstieg der Fälle akuter Atemwegserkrankungen, was den Druck auf Apotheken zusätzlich erhöht. "Wir kämpfen tagtäglich mit Patienten, die verunsichert sind, weil die Medikamente anders aussehen oder plötzlich in anderen Dosierungen verfügbar sind", erklärt die Apothekerin. Sie fügt hinzu, dass viele Gespräche notwendig seien, um die Situation zu erklären, was die ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung weiter steigere. "Dazu kommen noch zahlreiche Telefonate mit Ärzten und Lieferanten, um die Versorgung aufrechtzuerhalten."

Doch nicht nur die logistischen Herausforderungen bereiten den Apotheken Schwierigkeiten. Auch die finanzielle Situation sorgt für großen Unmut. Die Vergütung für diese aufwendige Arbeit sei minimal, so die Apothekerin. "Für unsere Bemühungen erhalten wir oft nur wenige Cent, während unser Honorar seit 20 Jahren eingefroren ist und durch höhere Kassenabschläge weiter gekürzt wurde."

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gerät angesichts dieser Probleme zunehmend unter Druck. Apotheker werfen ihm vor, die Branche durch seine Reformpläne zu gefährden. Lauterbach stellte den Apotheken ein Ultimatum: Entweder sie unterstützen die geplante Reform, oder der Versandhandel könnte eine dominierende Rolle im Arzneimittelmarkt einnehmen. "Das ist eine gefährliche Drohung, die unsere Existenz bedroht", warnt die Apothekerin.

Während das Bundesgesundheitsministerium die Situation als „punktuelle Lieferengpässe“ bezeichnet und behauptet, die Versorgung sei gesichert, sehen Apotheken im Alltag eine ganz andere Realität. Die Belastung durch Medikamentenengpässe und die zusätzliche Arbeit, die durch den Mangel an verfügbaren Präparaten entsteht, nehmen stetig zu.

Die anhaltenden Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten haben für Apotheken und Patienten gleichermaßen gravierende Konsequenzen. Es ist besorgniserregend, dass gerade in der Erkältungs- und Grippesaison, wenn der Bedarf an Arzneimitteln sprunghaft ansteigt, eine ausreichende Versorgung nicht gewährleistet werden kann. Apotheken stehen vor der doppelten Herausforderung, einerseits den Unmut der Patienten aufzufangen und andererseits die Defizite der Lieferketten zu kompensieren.

Der zunehmende Druck, der durch die Engpässe entsteht, lässt sich nicht länger durch Erklärungen und Kompromisse entschärfen. Es bedarf grundlegender Reformen und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Politik, Pharmaindustrie und Apotheken, um diese Krise zu bewältigen. Die Vorwürfe der Apotheker sind berechtigt, denn sie stehen an vorderster Front, wenn es darum geht, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Gleichzeitig scheint die politische Ebene die Dringlichkeit der Situation nicht ausreichend zu erfassen. Die Bemerkungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Engpässe seien „punktuell“, verkennen die Realität in den Apotheken, die tagtäglich mit den Auswirkungen konfrontiert sind.

Es muss ein stärkeres Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass die Grundversorgung mit Medikamenten nicht nur eine logistische Herausforderung, sondern auch eine Frage der politischen Prioritätensetzung ist. Wenn keine nachhaltigen Lösungen gefunden werden, drohen die Apotheken auf Dauer zu einem Kollateralschaden einer verfehlten Gesundheitspolitik zu werden.

 

Apotheke deckt schwerwiegenden Fehler bei E-Rezepten auf: Fünf Patienten unter einer Versichertennummer

In der Luzin Apotheke in Mecklenburg-Vorpommern ist ein gravierender Fehler im Zusammenhang mit einem E-Rezept aufgedeckt worden, der auf Missstände in der digitalen Infrastruktur des deutschen Gesundheitssystems hinweist. Ein Patient, der ein Rezept für Kompressionsstrümpfe einlöste, präsentierte ein E-Rezept von der DAK-Gesundheit, obwohl er bei der Barmer versichert war. Apothekerin Doreen Wegner entdeckte zudem, dass die Genehmigung der DAK auf den Namen einer anderen Person ausgestellt war.

Bei der weiteren Prüfung stellte sich heraus, dass dieselbe Versichertennummer in den Systemen für insgesamt fünf verschiedene Patienten verwendet wurde. Die korrekte Patientin, der die Nummer tatsächlich gehörte, war zufällig ebenfalls Kundin in der Apotheke und hatte sich bereits gewundert, warum sie in den letzten Monaten Genehmigungen für Leistungen erhielt, die sie nicht angefordert hatte.

Wegner vermutet, dass der Fehler in der Praxissoftware der ausstellenden Arztpraxis liegt. Sie hob hervor, dass die Apotheke als letzte Kontrollinstanz einen wichtigen Beitrag leiste, um solche Fehler zu erkennen und größeren Schaden für Patienten und Krankenkassen zu verhindern. Ohne das Eingreifen der Apotheke hätte der Fall unbemerkt bleiben können, was auch Retaxationen für die Apotheke zur Folge hätte haben können.

Die Apothekerin kritisierte die digitale Infrastruktur und bemängelte die mangelnde Stabilität der Systeme. Der Arbeitsaufwand zur Stornierung der fehlerhaften Rezepte war erheblich, und es mussten neue E-Rezepte von den Praxen angefordert werden. Sie betonte, dass dies vermutlich kein Einzelfall sei und warnte vor den Risiken, wenn Fehler erst viel später bemerkt würden. Ihre ironische Schlussfolgerung: „Ein Hoch auf die Digitalisierung in Deutschland.“

Der Fall aus der Luzin Apotheke verdeutlicht einmal mehr die tiefgreifenden Schwächen des digitalen Gesundheitssystems in Deutschland. Während die Digitalisierung als Fortschritt propagiert wird, zeigen sich in der Praxis erhebliche Lücken, die nicht nur den Patienten, sondern auch den Apotheken und den Krankenkassen teuer zu stehen kommen können. Die Apotheke erweist sich hier als letzte Kontrollinstanz, die einen schwerwiegenden Fehler aufgedeckt hat, der ansonsten unentdeckt geblieben wäre.

Dass eine Versichertennummer gleich mehreren Personen zugeordnet war, verdeutlicht die Gefahren von Verwechslungen und Fehlbuchungen im digitalen System. Solche Vorfälle zeigen, wie wichtig es ist, dass die Implementierung der digitalen Gesundheitsanwendungen nicht überstürzt erfolgt. Es bedarf stabiler und sicherer Systeme, um die Risiken von Fehlleistungen, Missbrauch und Retaxationen zu minimieren. Die Apotheken spielen hierbei eine zentrale Rolle – doch sie sollten nicht die alleinige Verantwortung tragen, diese Fehler zu entdecken und auszubügeln.

Die Politik muss handeln und sicherstellen, dass die digitalen Systeme verlässlich funktionieren, bevor sie flächendeckend eingesetzt werden. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt der Weg zur Digitalisierung im Gesundheitswesen eine gefährliche Gratwanderung, die vor allem auf den Schultern der Apotheken lastet.

 

Grüne Jugend verlässt Partei und plant Neugründung

Nach den dramatischen Rücktritten der grünen Parteiführung haben auch die Sprecherinnen der Grünen Jugend, Svenja Appuhn und Katharina Stolla, sowie der gesamte Vorstand der Jugendorganisation ihre Ämter niedergelegt und den Austritt aus der Partei bekannt gegeben. Der Schritt folgt auf jahrelange interne Konflikte, die sich zuletzt weiter verschärft hatten. Mit dieser Entscheidung signalisiert die Grüne Jugend, dass sie keine Zukunft mehr in der Partei sieht und sich stattdessen neu organisieren will.

In einer Erklärung auf ihrer neu eingerichteten Webseite „zeitfuerwasneues2024.de“ äußerten sich die Mitglieder der Grünen Jugend enttäuscht über die Entwicklung der Grünen und der gesamten Ampelkoalition. Sie kritisieren, dass die Partei nicht in der Lage gewesen sei, die dringend notwendigen sozialen und ökologischen Veränderungen umzusetzen. Statt den versprochenen Politikwechsel zu vollziehen, habe die grüne Partei ihrer Meinung nach den politischen Status quo verwaltet, ohne sich ausreichend für mehr soziale Gerechtigkeit oder einen radikalen Klimaschutz einzusetzen.

Besondere Kritik übt die Jugendorganisation an den Kompromissen der Partei, die vor allem in den Auseinandersetzungen um Lützerath, den 100-Milliarden-Euro-Sonderfonds für die Bundeswehr und die jüngsten Verschärfungen im Asylrecht zum Ausdruck kamen. Diese Entwicklungen stünden für eine Politik, die den Werten der Jugendorganisation widerspreche, so die Sprecherinnen. Die Entscheidung, sich aus der Partei zurückzuziehen, sei daher eine logische Konsequenz der innerparteilichen Diskrepanzen, die in den letzten Jahren zugenommen hätten.

Die Grüne Jugend plant nun, eine neue linke Bewegung außerhalb der etablierten Parteistrukturen aufzubauen. Das erklärte Ziel sei es, eine starke linke Partei zu gründen, die konsequent soziale und ökologische Gerechtigkeit anstrebt und sich klar von den etablierten Kräften abhebt. Diese Neugründung soll nach dem Rückzug aus der Grünen Partei einen Neuanfang darstellen, der von ehemaligen Mitgliedern der Grünen Jugend gemeinsam vorangetrieben wird.

Auf dem kommenden Bundeskongress der Grünen Jugend, der vom 18. bis 20. Oktober in Leipzig stattfinden wird, soll ein neuer Vorstand gewählt werden. Bis dahin bleibt der bisherige Vorstand im Amt, während parallel die Vorbereitungen für die Neugründung der linken Jugendbewegung laufen.

Die Entscheidung der Grünen Jugend, sich von der Mutterpartei zu lösen, ist ein starkes Signal, das weit über die grüne Partei hinausreicht. Die internen Konflikte und ideologischen Differenzen, die in den letzten Jahren immer sichtbarer wurden, haben nun zu einem Bruch geführt, der die politische Landschaft nachhaltig verändern könnte. Die Grünen, die einst als Partei des Wandels und der Hoffnung auf einen tiefgreifenden ökologischen und sozialen Wandel galten, scheinen für viele junge Aktivisten nicht mehr die Plattform zu bieten, auf der sie ihre Ziele verwirklichen können.

Dieser Bruch spiegelt einen allgemeinen Trend in der deutschen Politik wider, in dem insbesondere jüngere Generationen unzufrieden mit den Kompromissen und der scheinbaren Reformunfähigkeit der etablierten Parteien sind. Die Gründung einer neuen linken Bewegung, wie sie von der Grünen Jugend geplant ist, könnte einen neuen Impuls in die politische Debatte bringen und vor allem junge Wähler ansprechen, die sich nach mehr Radikalität und konsequenten Lösungen sehnen.

Ob diese Bewegung jedoch das Potenzial hat, eine echte politische Alternative zu werden, bleibt abzuwarten. Die Geschichte zeigt, dass solche Neugründungen oft mit großen Herausforderungen konfrontiert sind. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, ob die Grüne Jugend tatsächlich in der Lage ist, den erhofften Neuanfang zu realisieren und eine nachhaltige politische Kraft aufzubauen, die über den Einflussbereich der Grünen hinausgeht.

 

Neue Konkurrenz im Apothekenregal: HerbalSept Lutscher von Dr. Theiss gegen Neo-Angin

Dr. Theiss Naturwaren hat sein Sortiment erweitert und bringt mit dem HerbalSept Hals Lutscher und dem HerbalSept Husten Lutscher zwei neue Medizinprodukte speziell für Kinder auf den Markt. Diese Lutscher sollen in Apotheken eine natürliche Alternative zu bestehenden Produkten wie dem Neo-Angin Junior Halsschmerzlutscher bieten, der seit 2021 erhältlich ist. Beide neuen Produkte von Dr. Theiss setzen auf eine bewährte Kombination natürlicher Inhaltsstoffe, die sich zur Behandlung von typischen Erkältungssymptomen wie Halskratzen und Reizhusten eignen.

Die Lutscher sind für Kinder ab drei Jahren zugelassen und enthalten beruhigende Extrakte wie Isländisch Moos und Eibischwurzel. Diese pflanzlichen Inhaltsstoffe bilden einen schützenden Film auf den gereizten Schleimhäuten im Hals- und Rachenraum und fördern die Befeuchtung. Der HerbalSept Hals Lutscher mit Orangengeschmack und der HerbalSept Husten Lutscher mit Himbeergeschmack bieten eine kindgerechte Lösung zur Linderung von Halsschmerzen und Hustenreiz.

Kleinkinder erkranken statistisch gesehen sechs- bis zehnmal jährlich an Erkältungen. Daher sind Produkte, die sanft die Symptome lindern, bei Eltern sehr gefragt. Besonders in der kalten Jahreszeit greifen viele auf lindernde Lutscher zurück, die die Beschwerden von erkälteten Kindern erleichtern sollen. Mit der Einführung dieser beiden Lutscher konkurriert Dr. Theiss direkt mit Klosterfrau, das mit Neo-Angin bereits etablierte Halsschmerzlutscher für Kinder anbietet. Die Neo-Angin Junior Lutscher enthalten ebenfalls Isländisch Moos, kombiniert mit Calciumpantothenat und Vitamin C, und zielen ebenfalls auf die Linderung von Halsschmerzen ab.

Während Neo-Angin seit Jahrzehnten als Marke im Bereich der Erkältungsprodukte bekannt ist und seine Produktpalette stetig erweitert hat, versucht Dr. Theiss, mit HerbalSept eine pflanzlich-natürliche Alternative zu etablieren. Apotheker stehen nun vor der Entscheidung, welche Produktlinie sie bevorzugt ihren Kunden empfehlen – beide bieten ähnliche Wirkungsweisen und zielen auf die gleiche Zielgruppe ab. Das wachsende Angebot lässt den Wettbewerb in diesem Segment intensiver werden, was letztlich den Verbrauchern zugutekommen könnte.

Mit der Markteinführung der neuen HerbalSept Lutscher von Dr. Theiss zeichnet sich ein spannender Konkurrenzkampf im Bereich kindgerechter Erkältungsprodukte ab. Die lange etablierte Marke Neo-Angin von Klosterfrau bekommt einen starken Herausforderer. Besonders in Zeiten, in denen Eltern vermehrt auf natürliche und schonende Heilmittel für ihre Kinder setzen, dürfte HerbalSept mit seiner pflanzlichen Zusammensetzung überzeugen.

Ob sich die neuen Lutscher gegen die etablierten Neo-Angin-Produkte behaupten können, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass die Konkurrenz auf dem Markt die Vielfalt in den Apothekenregalen fördert und damit den Eltern mehr Auswahlmöglichkeiten bietet. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Wunsch, eine möglichst sanfte und effektive Linderung der Symptome für die Jüngsten zu erreichen.

 

Engpässe in Apotheken: Antibiotika für Erwachsene fehlen – Kindermedikamente als Notlösung

Die Grippe- und Erkältungssaison hat offiziell begonnen, und schon jetzt zeichnen sich in den deutschen Apotheken gravierende Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten ab. Insbesondere Antibiotika, Blutdrucksenker, Schmerzmittel sowie Insuline und Krebsmedikamente sind betroffen. Apotheken kämpfen täglich mit der Herausforderung, Patienten trotz der knappen Ressourcen adäquat zu versorgen.

Eine Apothekerin berichtet von einem besonders problematischen Fall: „Ich musste einem erwachsenen Patienten einen antibiotischen Kindersaft aushändigen, weil die üblichen Tabletten schlichtweg nicht verfügbar waren.“ Der Mangel an Antibiotika stellt die Apotheken vor schwierige Entscheidungen und erfordert kreative Lösungen, um die Versorgung sicherzustellen.

Der steigende Bedarf an Medikamenten für akute Atemwegserkrankungen spiegelt sich auch in den Zahlen des Robert Koch-Instituts wider. Dieses verzeichnete in der 37. Kalenderwoche einen deutlichen Anstieg der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen. Doch den Apotheken bleibt angesichts von Lieferengpässen oft nichts anderes übrig, als alternative Darreichungsformen oder Präparate zu wählen.

„Wir verbringen viel Zeit damit, den Patienten zu erklären, warum sie plötzlich zwei kleine Packungen statt einer großen bekommen oder warum das Präparat anders aussieht“, erklärt die Apothekerin. Die Geduld der Patienten werde oft auf die Probe gestellt, wenn sie statt der gewohnten Tabletten einen Kindersaft einnehmen müssen, was nicht selten zu Unverständnis führt.

Besonders frustrierend sei die Tatsache, dass dieser Mehraufwand kaum honoriert wird. „Für den zusätzlichen Aufwand, den wir betreiben müssen – inklusive der zahlreichen Telefonate mit Ärzten und Lieferanten – erhalten wir lediglich einen geringen Ausgleich“, kritisiert die Apothekerin. Trotz der immer komplexer werdenden Anforderungen wurden die Honorare der Apotheken in den letzten Jahren nicht entsprechend angehoben.

Das Bundesgesundheitsministerium sieht die Lage hingegen weniger kritisch. Ein Sprecher erklärte, dass die Versorgung in Deutschland nicht gefährdet sei und dass die Lieferengpässe im Vergleich zum Vorjahr sogar rückläufig seien. Es handele sich lediglich um punktuelle Engpässe, die in einem komplexen Arzneimittelmarkt auftreten. Diese Einschätzung wird von den Apothekerinnen und Apothekern jedoch nicht geteilt. Sie berichten von täglichen Herausforderungen, die die Versorgung zunehmend erschweren.

Apotheken sehen sich auch mit einer politischen Herausforderung konfrontiert: Die geplante Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sorgt für weitere Unsicherheit in der Branche. Lauterbach hat klargestellt, dass Apotheken die Reformen akzeptieren müssten, um im Markt bestehen zu können, oder andernfalls der Versandhandel die Versorgung übernehmen werde. Diese Aussicht sorgt für zusätzliche Spannungen in der ohnehin angespannten Lage der Apotheken.

Die Situation bleibt schwierig, und die Apotheken stehen vor der Herausforderung, nicht nur die akute Medikamentenversorgung zu sichern, sondern auch ihre eigene wirtschaftliche Zukunft zu verteidigen.

Die aktuelle Situation in den Apotheken verdeutlicht die gravierenden Folgen der anhaltenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Der Umstand, dass Erwachsenen Kindermedikamente verabreicht werden müssen, zeigt, wie prekär die Versorgungslage geworden ist. Apothekenbetreiber kämpfen täglich mit den Folgen dieser Knappheit, die nicht nur die Patienten, sondern auch das Personal belastet.

Trotz der offensichtlichen Probleme und des zusätzlichen Arbeitsaufwands bleibt die finanzielle Anerkennung seitens der Politik aus. Es ist kaum verwunderlich, dass viele Apothekerinnen und Apotheker zunehmend frustriert sind. Die Entscheidung, ob sie den Kampf um die Existenz ihrer Apotheken angesichts drohender Reformen und verschärfter Konkurrenz durch den Versandhandel fortsetzen, wird immer schwieriger.

Der politische Umgang mit der Situation trägt nicht dazu bei, das Vertrauen der Apotheken in die Zukunft zu stärken. Statt pragmatische Lösungen zu finden, bleibt das Bundesgesundheitsministerium bei der Einschätzung, dass die Engpässe nur punktuell seien. Doch die Realität in den Apotheken zeigt ein anderes Bild: Die Versorgung wird täglich komplizierter, und der Druck auf die Apotheken steigt. Die Reformen könnten dabei das Ende vieler kleiner Apotheken bedeuten, was langfristig auch die flächendeckende Versorgung gefährden könnte.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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