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  • 19.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Reformen, rechtliche Fragen und wachsende Gesundheitsrisiken
    19.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Reformen, rechtliche Fragen und wachsende Gesundheitsrisiken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Am Mittwoch trafen sich Apothekerinnen und Apotheker aus ländlichen Regionen mit SPD-Bundestagsabgeordneten und Bundesgesundheitsminister...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Reformen, rechtliche Fragen und wachsende Gesundheitsrisiken

 

Fachkräftemangel, illegaler Medikamentenhandel und der gefährliche Lachgas-Trend setzen Apotheken unter Druck

Am Mittwoch trafen sich Apothekerinnen und Apotheker aus ländlichen Regionen mit SPD-Bundestagsabgeordneten und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, um über die dringenden Herausforderungen und notwendigen Reformen in der Apothekenbranche zu diskutieren. Lauterbach lobte den konstruktiven Austausch, räumte aber ein, dass in wesentlichen Punkten keine Einigung erzielt werden konnte. Parallel dazu erlitt die AfD eine juristische Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht im Streit um Ausschussvorsitze im Bundestag. Zudem leitete die Freie Apothekerschaft rechtliche Schritte gegen eine Facebook-Gruppe ein, die illegal mit verschreibungspflichtigen Medikamenten handelt. Gleichzeitig warnten Experten vor dem wachsenden Missbrauch von Lachgas als Partydroge, der vor allem bei Jugendlichen gefährliche Ausmaße annimmt. In Brandenburg verschärft der Fachkräftemangel die medizinische Versorgung, während Heilberufler dringende Maßnahmen fordern, um die Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, zu sichern.

 

Apotheker im Gespräch mit Lauterbach: Forderungen an die Politik

Am Mittwoch fand in Berlin ein Treffen zwischen Apothekerinnen und Apothekern aus ländlichen Regionen, SPD-Bundestagsabgeordneten und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach statt. Das Gespräch drehte sich um die Herausforderungen und dringenden Reformbedarfe in der Apothekenbranche. Lauterbach äußerte sich nach dem Treffen auf Twitter und bezeichnete den Austausch als „gut“, betonte jedoch, dass nicht in allen Punkten Einigkeit erzielt werden konnte.

Während Lauterbach häufig den Eindruck vermittelt, dass die offiziellen Standesvertretungen des Gesundheitswesens für ihn weniger Priorität besitzen, war dieses Treffen eine seltene Gelegenheit für Apothekerinnen und Apotheker, ihre Anliegen direkt an den Minister und die Abgeordneten heranzutragen. Vertreter der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, waren an dem Gespräch nicht beteiligt. Stattdessen nahmen Apothekerinnen und Apotheker aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt teil, die von den SPD-Abgeordneten Wiebke Papenbrock, Johannes Arlt und Herbert Wollmann begleitet wurden.

Lauterbach nahm eine Stunde an dem Gespräch teil, danach führten die Abgeordneten die Diskussion eine weitere Stunde fort. Doreen Wegner, Apothekerin aus Feldberg in Mecklenburg-Vorpommern, sprach nach dem Treffen von einem „konstruktiven Gespräch“. Auch Armin Noeske, Apotheker aus Teterow, äußerte sich gegenüber dem „Nordkurier“ optimistisch und hoffte, dass die Anliegen der Basis ernst genommen würden.

Im Mittelpunkt des Treffens stand ein Zehn-Punkte-Programm, das die Apothekerinnen und Apotheker erarbeitet hatten, um die finanzielle und strukturelle Lage der Apotheken in Deutschland zu verbessern. Zu den zentralen Forderungen gehörten die Absenkung des Kassenabschlags auf null Euro, eine sofortige Anpassung des Apothekenhonorars sowie die Wiederzulassung von Großhandelsskonti. Zudem wurde die kostenfreie Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin (PTA) gefordert, um dem Fachkräftemangel in Apotheken entgegenzuwirken.

Ein weiterer Punkt auf der Agenda war die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, um sowohl die Apotheken als auch die Patienten finanziell zu entlasten. Auch die strenge Regulierung sogenannter „Light“-Filialen und eine ausreichende Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen standen auf der Liste der Forderungen.

Obwohl das Gespräch laut den Teilnehmern in weiten Teilen konstruktiv war, blieb offen, welche dieser Forderungen in absehbarer Zeit politische Umsetzung finden könnten. Klar ist jedoch, dass die Apothekenbranche weiterhin unter einem enormen wirtschaftlichen Druck steht und sich schnelle Lösungen wünscht.

Das Treffen zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach, den SPD-Abgeordneten und Apothekerinnen und Apothekern aus ländlichen Regionen war ein notwendiger Schritt, um den drängenden Herausforderungen der Apothekenbranche Gehör zu verschaffen. Doch die Tatsache, dass die ABDA, die offizielle Vertretung der Apothekerschaft, nicht involviert war, verdeutlicht ein tieferliegendes Problem: Die politischen Entscheidungsträger scheinen sich zunehmend von den etablierten Strukturen abzuwenden und setzen stattdessen auf den direkten Dialog mit der Basis.

Dieser Ansatz mag auf den ersten Blick positiv erscheinen, denn Apothekerinnen und Apotheker an der Frontlinie wissen am besten, wo der Schuh drückt. Doch der Ausschluss der Standesvertretung birgt auch Risiken. Die Apothekerschaft könnte als zersplittert wahrgenommen werden, was es für die Politik einfacher macht, Entscheidungen zu treffen, die nicht im Interesse der gesamten Branche liegen.

Die Forderungen, die beim Treffen vorgebracht wurden, sind keineswegs neu. Sie spiegeln die langjährigen Herausforderungen wider, denen Apotheken seit Jahren gegenüberstehen. Die Absenkung des Kassenabschlags und die Anpassung des Honorars sind seit Langem überfällig, genauso wie eine nachhaltige Lösung für den Fachkräftemangel.

Es bleibt zu hoffen, dass das konstruktive Gespräch mehr war als nur ein symbolischer Austausch. Der wirtschaftliche Druck auf Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen, wächst weiter. Die Politik muss nun zeigen, ob sie gewillt ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Apothekenstruktur in Deutschland langfristig zu sichern und zu stärken.

 

AfD scheitert endgültig im Kampf um Ausschussvorsitze

Die AfD-Bundestagsfraktion hat im langwierigen Streit um die Besetzung von Ausschussvorsitzen im Bundestag eine endgültige juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies zwei Organklagen der Fraktion als unbegründet ab und stellte klar, dass das Vorgehen des Bundestags rechtlich nicht zu beanstanden sei. Die AfD hatte versucht, durch gerichtliche Schritte den Vorsitz in drei Ausschüssen – darunter der Gesundheitsausschuss – zu erlangen, was jedoch mehrfach an fehlenden Mehrheiten in den entsprechenden Wahlen gescheitert war.

In der aktuellen Legislaturperiode war es der AfD-Fraktion nicht gelungen, die erforderlichen Mehrheiten für ihre Kandidaten in den Ausschüssen für Inneres und Heimat, Gesundheit sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu gewinnen. Obwohl der Fraktion gemäß ihrer Größe theoretisch drei Ausschussvorsitze zugestanden hätten, wurden ihre Bewerber in geheimen Abstimmungen im Dezember 2021 und erneut im Januar 2022 deutlich abgelehnt. Die AfD sah darin eine Ungleichbehandlung und eine Verletzung ihrer Rechte auf effektive Opposition. Sie argumentierte, dass die Geschäftsordnung des Bundestages nicht fair und loyal angewendet worden sei.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass der Bundestag in seiner Geschäftsordnungsautonomie korrekt gehandelt habe. Die Durchführung von Wahlen zur Besetzung der Ausschussvorsitze und auch die Abwahl eines AfD-Vorsitzenden im Rechtsausschuss lägen im Rahmen der Regelungen des Bundestages. In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass das Willkürverbot nicht verletzt worden sei, da es sich bei der Besetzung der Ausschussvorsitze um Rechte handle, die erst durch die Geschäftsordnung des Bundestages entstehen und somit dem internen Regelwerk unterliegen. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung sei deshalb nur im Hinblick auf das Willkürverbot möglich, und dieses sei nicht verletzt worden.

Der Rechtsstreit der AfD, der seit 2021 andauert, ist damit juristisch abgeschlossen. Die Fraktion hatte gehofft, durch die Klagen eine Korrektur der Entscheidungen im Bundestag zu erzwingen, doch die Karlsruher Richter entschieden einstimmig gegen diese Sichtweise. Bereits im Juni 2022 hatte das Gericht einen Eilantrag der AfD abgelehnt, mit dem eine schnelle Entscheidung herbeigeführt werden sollte. Nun folgte das endgültige Urteil.

Die stellvertretenden Vorsitzenden führen weiterhin die betroffenen Ausschüsse. Im Gesundheitsausschuss ist dies die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther.

Die Niederlage der AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht ist keine Überraschung. Schon in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Strategie der AfD, durch juristische Mittel parlamentarische Prozesse zu beeinflussen, nur selten erfolgreich war. Im vorliegenden Fall war von Anfang an fraglich, ob die Fraktion tatsächlich einen Rechtsanspruch auf die Vorsitzendenposten in den Ausschüssen hatte.

Die Regelungen im Bundestag sind klar: Die Besetzung der Ausschussvorsitze wird durch Wahlen entschieden, und die AfD konnte schlichtweg keine Mehrheit hinter sich bringen. Dies spiegelt die Realität ihrer parlamentarischen Isolation wider. Trotz ihres Anspruchs auf Mitbestimmung aufgrund ihrer Fraktionsstärke ist es der AfD nicht gelungen, das Vertrauen der anderen Fraktionen zu gewinnen – weder politisch noch persönlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt nun, dass der Bundestag im Rahmen seiner Geschäftsordnung korrekt gehandelt hat. Es gibt keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze allein aufgrund der Fraktionsgröße. Vielmehr muss auch die politische Akzeptanz im Parlament gegeben sein, und diese hat die AfD nicht.

Die juristischen Mittel, die die AfD-Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder versucht hat einzusetzen, wirken zunehmend wie symbolische Akte. Sie dienen der Selbstinszenierung als Opfer, finden jedoch keine Unterstützung in der Rechtsprechung. Damit steht die Fraktion einmal mehr politisch isoliert da – sowohl im Parlament als auch auf juristischer Ebene. Die Entscheidungen anderer Fraktionen und die Verfahrensweisen des Bundestages sind legitim und nicht willkürlich.

Dieses Urteil markiert das Ende eines weiteren vergeblichen Versuchs der AfD, ihre Position im Bundestag zu stärken. Der Weg dorthin führt nicht über Gerichte, sondern über die Fähigkeit, politische Mehrheiten zu bilden – und genau daran mangelt es der AfD nach wie vor.

 

Freie Apothekerschaft geht gegen Facebook-Gruppe für Medikamentenhandel vor

Die Freie Apothekerschaft (FA) hat rechtliche Schritte gegen eine Facebook-Gruppe eingeleitet, die einen illegalen Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betreibt. Die öffentliche Gruppe, die unter dem Namen „Medikamentenflohmarkt – Medikamente & Hilfe“ agiert, wurde Ende 2022 gegründet und hat inzwischen knapp 300 Mitglieder. Über die Plattform werden apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente von Privatpersonen angeboten und gesucht, darunter bekannte Präparate wie Trulicity, Ozempic und Tilidin. Derartige Aktivitäten sind nach dem Arzneimittelgesetz eindeutig illegal, da der Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten außerhalb von Apotheken streng verboten ist.

Die FA hat die Kieler Kanzlei Brock Müller Ziegenbein mit den Rechtsanwälten Fiete Kalscheuer und Nicolas Harding beauftragt, eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen den Mutterkonzern Meta einzureichen, der die Plattform Facebook betreibt. Gleichzeitig wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Aktivitäten der Gruppe informiert. Das BfArM bestätigte den Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und verwies die FA an die Bezirksregierung Detmold, die als Aufsichtsbehörde fungiert. Diese erklärte jedoch, dass sie sich nicht für zuständig halte, was für die FA unverständlich ist.

Die Freie Apothekerschaft zeigt sich enttäuscht über das ausbleibende behördliche Eingreifen. FA-Vorsitzende Daniela Hänel kritisierte, dass die Behörden sich lieber mit formalen Zuständigkeitsfragen beschäftigen, statt aktiv gegen den offensichtlichen Gesetzesverstoß vorzugehen. „Es ist bedauerlich, dass rechtswidriger Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sehenden Auges toleriert wird“, so Hänel. Die FA hat sich inzwischen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz gewandt, in der Hoffnung, dass dort Maßnahmen ergriffen werden.

Bereits in der Vergangenheit hatte die Freie Apothekerschaft illegale Arzneimittelverkäufe im Internet angeprangert. Insbesondere der Handel über Ebay wurde mehrfach von FA-Vorstandsmitglied Reinhard Rokitta angezeigt. Der Fall der Facebook-Gruppe zeigt jedoch, dass der illegale Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in sozialen Medien weitergeht und eine ernste Gefahr für die Gesundheit darstellt. Die Freie Apothekerschaft wird weiterhin versuchen, rechtliche Schritte gegen diese Praktiken durchzusetzen.

Die Freie Apothekerschaft geht mit gutem Grund gegen den illegalen Medikamentenhandel in sozialen Medien vor. Der Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über Plattformen wie Facebook ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar. Medikamente wie Trulicity, Ozempic oder Tilidin gehören unter fachliche Aufsicht und dürfen keinesfalls ohne Rezept in den Umlauf gebracht werden.

Es ist erschreckend, dass die zuständigen Behörden trotz der klaren Rechtslage keine konkreten Maßnahmen ergreifen. Die Bundesnetzagentur, das BfArM und die Bezirksregierung Detmold haben bislang nicht die notwendigen Schritte eingeleitet, um den illegalen Handel zu stoppen. Stattdessen verlieren sich die Stellen in formalen Zuständigkeitsfragen. Dieses Behördenversagen führt dazu, dass gefährliche Medikamente weiterhin unkontrolliert gehandelt werden.

Der Einsatz der Freien Apothekerschaft ist lobenswert und dringend nötig. Doch solange die Behörden untätig bleiben, bleibt die Gruppe ein Symbol für die wachsende Verantwortungslosigkeit im Umgang mit solchen kriminellen Machenschaften. Es muss endlich gehandelt werden, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Der Staat darf hier nicht länger die Augen verschließen.

 

Fachkräftemangel gefährdet medizinische Versorgung in Brandenburg

Im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl in Brandenburg haben Vertreter der Heilberufe eindringlich auf die Missstände in der Gesundheitsversorgung hingewiesen und die künftige Landesregierung zum Handeln aufgerufen. Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Psychotherapeuten und Apotheker fordern in einer gemeinsamen Erklärung Maßnahmen zur Sicherung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung – insbesondere in ländlichen Regionen. Der Mangel an Nachwuchs stellt eine akute Bedrohung dar, sowohl für Arztpraxen als auch für Apotheken.

Eine der zentralen Forderungen richtet sich an die Schaffung staatlicher Studienangebote in Brandenburg, insbesondere für die Fächer Zahnmedizin und Pharmazie. Das Bundesland ist aktuell das einzige ohne ein solches Angebot, was die ohnehin angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärft. Laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit gehört der Apothekerberuf in Brandenburg schon jetzt zu den Engpassberufen. Bis zum Jahr 2030 werden etwa 100 Apotheker das Rentenalter erreichen. Besonders kritisch ist die Lage in Apotheken, in denen der Inhaber als einzige approbierte Fachkraft arbeitet – ein Szenario, das in einem Viertel der Apotheken Realität ist. Ohne rechtzeitige Nachfolge droht die Schließung der letzten Apotheke am Ort.

Neben dem Apothekerberuf ist auch die Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) in Brandenburg in einer prekären Lage. PTA-Schüler erhalten derzeit keine Ausbildungsvergütung und müssen zudem einen Teil der Ausbildungskosten selbst tragen. Die einzige PTA-Schule in Eisenhüttenstadt kämpft mit finanziellen Engpässen und ist auf Spenden angewiesen, um notwendige Ausrüstungsgegenstände anzuschaffen. Diese Missstände wirken sich negativ auf die Attraktivität des Berufs aus und tragen zum Nachwuchsmangel bei.

Vertreter der Apothekerschaft fordern daher von der Landesregierung, finanzielle Mittel für die PTA-Ausbildung bereitzustellen. Ein fester Haushaltstitel für die Finanzierung der PTA-Schule und die Ausbildungsvergütung der Schüler soll geschaffen werden. Darüber hinaus wird die gesetzliche Verankerung von Stationsapothekern in Krankenhäusern gefordert, um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen und Behandlungskosten zu senken. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sei.

Auch die Sicherung der Arzneimittelversorgung ist ein zentrales Anliegen der Apotheker. Um Lieferengpässe zu vermeiden, wird eine stärkere Produktion von Arzneimittelwirkstoffen in Deutschland und Europa gefordert. Zudem sollen Rabattverträge der Krankenkassen mit mehreren Herstellern geschlossen werden, um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren. Apotheken sollen zudem mehr Freiheiten bei der Abgabe von nicht verfügbaren Medikamenten erhalten, ohne dabei mit Retaxationen rechnen zu müssen.

Andrea König, Vorsitzende des Apothekerverbands Brandenburg, hob in einer Stellungnahme die zentrale Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung hervor. Sie forderte die Landesregierung auf, sich für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen einzusetzen, um den Rückgang der Apothekenzahlen zu stoppen und die wohnortnahe Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. „Die Landesregierung muss sich gegenüber dem Bund für auskömmliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Apotheken vor Ort einsetzen“, erklärte König.

Die Alarmsignale aus Brandenburgs Heilberufen sind nicht zu überhören. Der Nachwuchsmangel in zentralen Versorgungsbereichen wie der Pharmazie und Medizin bedroht die Stabilität der Gesundheitsversorgung – und dies nicht erst in ferner Zukunft, sondern bereits heute. Das Versäumnis, in Brandenburg keine Studiengänge für Pharmazie oder Zahnmedizin anzubieten, wirkt sich bereits jetzt dramatisch aus. Diesem Defizit muss schnellstens begegnet werden, wenn das Land nicht weiterhin in eine medizinische und pharmazeutische Versorgungslücke fallen will.

Es braucht nicht nur staatliche Studienangebote, sondern auch die gezielte Unterstützung bestehender Ausbildungsstätten, wie im Fall der PTA-Schule in Eisenhüttenstadt. Hier zeigt sich, wie eng die Ausbildungssituation mit dem allgemeinen Fachkräftemangel verknüpft ist. Wenn Auszubildende für ihre Ausbildung sogar zahlen müssen, wird es schwer sein, junge Menschen für Berufe im Gesundheitswesen zu begeistern.

Gleichzeitig sollten die Forderungen nach einer Stärkung der Apotheken und einer flexibleren Handhabung von Lieferengpässen ernst genommen werden. Apotheken sind ein Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung, besonders in ländlichen Regionen. Ihr Rückgang trifft vor allem ältere und chronisch kranke Menschen, die auf wohnortnahe Versorgung angewiesen sind.

Die zukünftige Landesregierung muss verstehen, dass die Sicherung der Gesundheitsversorgung keine Aufgabe ist, die verschoben werden kann. Es braucht eine aktive Einbindung der Fachleute und eine offensive Nachwuchsförderung – sonst droht Brandenburg, ein Gesundheitsnotstand zu werden.

 

Optimierte Botendienste für Vor-Ort-Apotheken – Ein Schlüssel zur Zukunftssicherung

Die Digitalisierung macht auch vor der Apothekenlandschaft nicht Halt. Während sich immer mehr Verbraucher auf den bequemen Versandhandel verlassen, stehen Vor-Ort-Apotheken zunehmend unter Druck, ihren Service zu optimieren. Ein Bereich, der dabei besonders ins Auge fällt, ist der Botendienst. Täglich liefern Apotheken in Deutschland etwa 300.000 Mal Medikamente zu ihren Patienten – ein Angebot, das in der Coronavirus-Pandemie an Bedeutung gewann und seitdem kontinuierlich ausgebaut wurde. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, setzen viele Apotheken inzwischen auf automatisierte Routenplanungstools wie die von Apotune und Apomap angebotenen Systeme.

Diese Softwarelösungen ermöglichen es den Apotheken, ihre Lieferprozesse effizienter zu gestalten und so nicht nur Zeit, sondern auch Kosten zu sparen. Marius Holzwarth von Apotune hebt hervor, dass eine typische Apotheke täglich rund 17 Botendienste durchführt. Mit der Einführung von Card Link – einem System, das eine direkte Verbindung zwischen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen schafft – wird diese Zahl voraussichtlich noch deutlich steigen. Holzwarth betont, dass sich die Investition in eine automatisierte Routenplanung ab etwa 15 täglichen Lieferungen lohnt, was das Interesse an solchen Lösungen stark erhöht hat.

Auch Apomap, das sich auf Routenoptimierung spezialisiert hat, verzeichnet eine wachsende Nachfrage. Das Unternehmen bietet eine umfassende Lösung, die aus einem Dashboard für die Apotheke, einer Fahrer-App und einer Kunden-App besteht. Patienten können den Lieferstatus ihrer Medikamente in Echtzeit verfolgen, was nicht nur den Service verbessert, sondern auch die Zahl der Nachfragen in den Apotheken deutlich reduziert. Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden nicht nur optimale Routen geplant, sondern auch individuelle Zeitfenster der Kunden berücksichtigt.

Ein Paradebeispiel für die erfolgreiche Nutzung solcher Tools liefert die Faust-Apotheke in Bad Kreuznach. Inhaber Fabio Nobre berichtet, dass er seit der Einführung der KI-gestützten Routenplanung mindestens zwei Stunden pro Tag für seine Fahrer einsparen konnte. Die Effizienz habe sich durch die automatisierten Prozesse verdoppelt, was den Botendienst nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch kundenfreundlicher gestaltet habe.

Die Apothekenbranche steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Der Konkurrenzdruck durch den Onlinehandel, die fortschreitende Digitalisierung und das Apothekensterben stellen Betreiber vor die Frage, wie sie ihren Service weiterentwickeln können. Die Automatisierung von Botendiensten scheint dabei ein entscheidender Faktor zu sein, um im Wettbewerb bestehen zu können. Neben der Zeit- und Kostenersparnis bietet die Optimierung der Lieferprozesse den Apotheken auch eine zusätzliche Einnahmequelle, die viele noch nicht vollständig erkannt haben.

Der Markt für solche Lösungen wächst, und neben den etablierten Anbietern Apotune und Apomap haben auch andere Unternehmen wie Pharmatechnik und CGM Lauer Botendienst-Module im Angebot. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anbietern zeigt, dass es kein Konkurrenzdenken gibt, sondern das gemeinsame Ziel verfolgt wird, den Service für die Apothekenkunden zu verbessern. So könnte die Optimierung der Botendienste ein Schlüsselaspekt für die Zukunftssicherung der Vor-Ort-Apotheken werden.

Die Entwicklungen im Apothekenbotendienst zeigen klar: Ohne technologische Unterstützung wird es für viele Apotheken schwierig, in einem zunehmend digitalisierten Umfeld zu bestehen. Die Optimierung der Lieferprozesse durch automatisierte Routenplanung ist längst kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit. Der Konkurrenzdruck durch Versandapotheken und Onlineplattformen zwingt die Vor-Ort-Apotheken, ihre traditionellen Geschäftspraktiken zu überdenken und den Service für ihre Patienten auf ein neues Level zu heben.

Gerade in Zeiten von Card Link und einer wachsenden Zahl von Botenaufträgen bietet die Automatisierung zahlreiche Vorteile. Neben der offensichtlichen Zeitersparnis können Apotheken durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ihre Routen effizienter planen, die Lieferzeiten für Patienten verkürzen und dabei sogar die Umwelt schonen, indem weniger Kraftstoff verbraucht wird. Doch der größte Vorteil liegt möglicherweise in der zusätzlichen Einnahmequelle, die Apotheken durch die Optimierung ihrer Botendienste erschließen können.

Was allerdings nicht übersehen werden darf, ist, dass diese Umstellung eine Investition in technologische Systeme und Schulungen des Personals erfordert. Nicht jede Apotheke wird sofort den Nutzen einer solchen Neuerung erkennen, und es braucht Zeit, um die Vorteile vollständig auszuschöpfen. Doch langfristig ist klar: Wer sich nicht anpasst, wird im Wettbewerb zurückbleiben. Der Botendienst war schon immer eine essenzielle Dienstleistung der Vor-Ort-Apotheken, aber in der heutigen Zeit ist er mehr denn je ein Schlüssel zu ihrer Zukunftssicherung.

Die positive Resonanz der Apotheken, die bereits auf automatisierte Routenplanung setzen, zeigt, dass diese Investition sich lohnt. Wenn die Branche diese Chance nutzt und sich weiterentwickelt, kann sie auch in der digitalen Ära eine tragende Rolle im Gesundheitswesen spielen. Effizienz ist nicht nur eine Frage des Überlebens – sie könnte sich als die wichtigste Strategie herausstellen, um die Apotheken vor Ort auch in den kommenden Jahren erfolgreich zu führen.

 

Methylenblau: Hype um Gehirn-Booster oder unterschätztes Risiko?

In den sozialen Medien kursiert ein neuer Trend, der insbesondere in Biohacker-Kreisen für Aufsehen sorgt: die Einnahme von Methylenblau zur angeblichen Steigerung der kognitiven Leistungsfähigkeit. Auf Plattformen wie TikTok und Instagram berichten Anwender von einer erhöhten mentalen Klarheit und verbesserten Konzentrationsfähigkeit, die sie durch die regelmäßige Einnahme der blauen Substanz erreichen wollen. Doch Experten warnen eindringlich vor den gesundheitlichen Risiken dieser Anwendung.

Methylenblau wurde ursprünglich in der Histologie als Färbemittel verwendet. Bereits vor über 130 Jahren entdeckte der deutsche Mediziner Paul Ehrlich das pharmakologische Potenzial der Substanz und setzte sie als Mittel gegen Malaria ein. Auch als Antidot zur Behandlung der Methämoglobinämie, einer Erkrankung, bei der der Sauerstofftransport im Blut gestört ist, ist Methylenblau bis heute ein zugelassenes Arzneimittel. Daneben wird die Substanz in der Zytologie weiterhin verwendet. Doch die aktuellen Diskussionen in sozialen Netzwerken drehen sich nicht um diese zugelassenen medizinischen Anwendungsgebiete, sondern um die Wirkung von Methylenblau auf das Gehirn.

Die Substanz, die als potentes Reduktionsmittel gilt und die Blut-Hirn-Schranke überwinden kann, interagiert direkt mit dem Energiestoffwechsel der Zellen. Methylenblau greift in die Atmungskette der Mitochondrien ein, wodurch kurzfristig eine bessere Sauerstoffverwertung und Energieproduktion möglich ist. Diese Effekte, zusammen mit dem antioxidativen Potenzial, sollen vor allem für die Gehirnfunktion von Bedeutung sein. Doch trotz der nachweisbaren molekularen Eigenschaften fehlt jegliche klinische Evidenz, die die Einnahme von Methylenblau als kognitiven Booster beim Menschen rechtfertigen würde.

Hinzu kommt, dass der unsachgemäße Gebrauch der Substanz erhebliche gesundheitliche Risiken birgt. Ab einer Dosis von etwa 2 mg/kg Körpergewicht können Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen auftreten. Bei längerer Einnahme oder Überdosierung sind schwerwiegende Symptome wie eine Blaufärbung der Haut, Krampfanfälle oder Organschäden an Leber und Nieren möglich. Besonders gefährlich ist die gleichzeitige Einnahme von Methylenblau mit serotonergen Substanzen, was zu einem lebensgefährlichen Serotonin-Syndrom führen kann.

Ein weiteres Problem stellt die Beschaffung der Substanz über das Internet dar. Viele der Methylenblau-Lösungen, die online angeboten werden, entsprechen nicht den pharmazeutischen Standards und können Verunreinigungen enthalten, die das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen erheblich erhöhen. In einem Statement warnt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ausdrücklich vor der Einnahme solcher nicht regulierten Produkte. Da Methylenblau nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel für diesen Zweck zugelassen ist, unterliegt es nicht den strengen Anforderungen an Reinheit und Qualität. Apotheken seien daher nicht verpflichtet, die Chemikalie abzugeben, und es wird empfohlen, Kunden auf zugelassene Alternativen zu verweisen.

Obwohl der Methylenblau-Trend in der Biohacker-Szene weiterhin Anhänger findet, überwiegen die Stimmen derjenigen, die vor den gesundheitlichen Risiken warnen. Ohne klinische Belege für die kognitiven Vorteile und angesichts der potenziellen Gefahren bleibt abzuwarten, ob der Trend bald ein Ende findet oder ob weitere Aufklärung nötig sein wird.

Der aktuelle Hype um Methylenblau ist ein weiteres Beispiel dafür, wie vermeintliche Wundermittel in den sozialen Medien ohne Rücksicht auf wissenschaftliche Evidenz verbreitet werden. Was als vielversprechendes Potenzial auf molekularer Ebene erscheint, wird in der Influencer-Szene schnell zum unkritisch beworbenen „Super-Produkt“. Doch hier sollte Vorsicht geboten sein.

Zwar mag Methylenblau bestimmte pharmakologische Eigenschaften aufweisen, die kurzfristig einen positiven Effekt auf die Energieproduktion und den Sauerstoffverbrauch in den Zellen haben. Doch ohne klinische Studien, die den Nutzen dieser Substanz als kognitiven Booster belegen, bleiben die Versprechungen der Anwender reine Spekulation. Noch problematischer ist die Tatsache, dass die Substanz über unregulierte Kanäle im Internet vertrieben wird, oft ohne die nötige Reinheit oder Sicherheitsstandards.

Die Risiken, die mit der Einnahme von Methylenblau einhergehen, sind keinesfalls zu unterschätzen. Besonders in Kombination mit serotonergen Substanzen kann die Substanz lebensgefährlich sein. Die Biohacker-Szene mag auf schnelle Erfolge setzen, doch die Gesundheit sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Es bleibt daher wichtig, dass Apotheken und Experten weiterhin über die Risiken aufklären und verhindern, dass sich diese gefährliche Modeerscheinung weiter verbreitet. Denn am Ende des Tages gibt es für eine verbesserte Gehirnleistung immer noch sicherere und bewährte Alternativen.

 

Expopharm 2024: Impulse für die Zukunft der Apotheken

Die Expopharm 2024 steht vor der Tür und verspricht vier Tage intensiver Weiterbildung und Vernetzung für Apothekenfachkräfte. Vom 9. bis 12. Oktober wird die Messe in München unter dem Motto „Für die Zukunft unserer Apotheken“ stattfinden. Neben einer Vielzahl an Ausstellern und innovativen Produkten für den Apothekenmarkt bietet die Expopharm erneut ein umfangreiches Bildungsprogramm. Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, an hochkarätigen Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops teilzunehmen, die wertvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen der pharmazeutischen Praxis geben.

Ein zentrales Highlight der Veranstaltung ist die Pharma-World, die mit rund 40 möglichen Fortbildungspunkten in vier Tagen ein umfassendes Weiterbildungsangebot bietet. Die Bayerische Landesapothekerkammer hat das Programm akkreditiert, das auch in diesem Jahr von den Professoren Dr. Theodor Dingermann und Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz zusammengestellt wurde. Die Themen reichen von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen über Beratungsschwerpunkte zu Diabetes und Adipositas bis hin zur Rolle von Apotheken bei der Legalisierung von medizinischem Cannabis.

Besondere Aufmerksamkeit genießt in diesem Jahr der traditionelle Rezepturtag, der am Samstag in Kooperation mit DAC/NRF stattfindet. Neben wissenschaftlichen Beiträgen zur Arzneimittelsicherheit gibt es auch eine Live-Rezeptur, die praxisnahe Einblicke in die Herstellung einer peroralen Suspension für die Pädiatrie bietet.

Politische Diskussionen sind ebenfalls fester Bestandteil der Expopharm. Besonders im Fokus steht die Rede von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Eröffnung des Deutschen Apothekertags am Mittwoch. Begleitet wird diese von einer Diskussionsrunde, an der auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach teilnimmt. Ein weiteres Highlight ist die Diskussionsrunde zum Thema „Pharmastandort Deutschland 2024“, bei der Experten die Zukunft der Branche erörtern werden.

Neu in diesem Jahr ist die Pharma-World-Posterausstellung, bei der Doktoranden ihre Forschungsergebnisse vorstellen. Diese Ausstellung soll den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis fördern und lädt zum fachlichen Austausch ein. Für Apothekenpersonal bieten zudem zahlreiche Workshops und Rundgänge weitere Möglichkeiten, sich fortzubilden und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Tickets für die Messe, die auch den Zugang zu allen Fortbildungsangeboten beinhalten, sind über die offizielle Website erhältlich. Neben Tages- und Dauerkarten gibt es auch spezielle Angebote für Studierende. Die Expopharm bleibt somit auch in diesem Jahr die wichtigste Plattform für Innovation und Weiterbildung im Apothekenwesen.

Die Expopharm 2024 zeigt erneut, dass Fortbildung im Apothekenwesen eine immer wichtigere Rolle spielt. Angesichts der sich ständig wandelnden Herausforderungen im Gesundheitssektor ist es unerlässlich, dass Apothekenpersonal auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik bleibt. Insbesondere die Fokussierung auf Themen wie Künstliche Intelligenz und medizinisches Cannabis unterstreicht, wie sehr sich das Berufsbild des Apothekers verändert.

Das breite Spektrum an Vorträgen und Diskussionsrunden ist dabei mehr als nur ein Angebot zur Weiterbildung – es ist eine Notwendigkeit. Apotheken spielen eine entscheidende Rolle in der Gesundheitsversorgung, und das Fachwissen, das auf der Expopharm vermittelt wird, trägt unmittelbar zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung bei. Der Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis, wie er im Rahmen der Expopharm ermöglicht wird, ist dabei von unschätzbarem Wert. Hier werden die Weichen für die Zukunft des Apothekenwesens gestellt.

Dennoch darf nicht übersehen werden, dass der Druck auf Apothekenbetreiber immer größer wird. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Fachkräftemangel und die zunehmende Digitalisierung erfordern es, dass sich Apotheken weiter professionalisieren und spezialisieren. Die Expopharm bietet hier die ideale Plattform, um sich über Lösungsansätze zu informieren und sich auf die Zukunft vorzubereiten. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Diskussionen nicht nur Impulse setzen, sondern auch zu konkreten Maßnahmen führen, die den Apothekenalltag entlasten.

 

Bundesratsausschüsse gegen Dispensierrecht für Notärzte

Die Gesundheits- und Innenausschüsse des Bundesrats haben sich entschieden gegen die Einführung einer „notdienstpraxenversorgenden Apotheke“ und ein befristetes Dispensierrecht für Ärzte in Notdienstpraxen ausgesprochen. Dies geht aus ihren Empfehlungen zur Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten Notfallreform der Bundesregierung hervor. Der Entwurf der Reform, der am 17. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, hat das Ziel, die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland zu optimieren.

Zentraler Bestandteil der Reform sind die sogenannten „Akutleitstellen“, in denen Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie die „Integrierten Notfallzentren“ (INZ) an Krankenhäusern. Hier sollen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng miteinander kooperieren. Ein wesentlicher Punkt des Reformvorhabens betrifft die Arzneimittelversorgung von Patienten in Notdienstpraxen. Diese sollen laut Regierungsplan künftig Versorgungsverträge mit öffentlichen Apotheken abschließen können. Falls kein solcher Vertrag zustande kommt, ist im Entwurf ein begrenztes Dispensierrecht für die Notdienstpraxen vorgesehen, das es Ärzten erlaubt, eine bestimmte Menge an Medikamenten direkt an Patienten abzugeben.

Sowohl die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) als auch die Ausschüsse des Bundesrats äußerten massive Bedenken gegen diese Pläne. Die ABDA argumentiert, dass das bestehende Netzwerk öffentlicher Apotheken, einschließlich der Nacht- und Notdienstapotheken, bereits eine flächendeckende und zuverlässige Versorgung sicherstelle. Ein zusätzliches Dispensierrecht für Ärzte würde unnötige Parallelstrukturen schaffen und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung gefährden, da die notwendige fachliche Beratung durch pharmazeutisches Personal in den Notdienstpraxen nicht garantiert sei.

Die Bundesratsausschüsse teilen diese Einschätzung und lehnen sowohl das Dispensierrecht als auch die Einführung von sogenannten „notdienstpraxenversorgenden Apotheken“ nachdrücklich ab. Sie warnen zudem vor der geplanten Möglichkeit, eine Zweitoffizin auf Klinikgeländen zu betreiben, da diese lediglich zu „Arzneimittelabgabestellen“ ohne die umfassenden Dienstleistungen einer Apotheke führen würde. Insbesondere die mangelnde personelle Ausstattung und die begrenzte Warenlagerung wurden als problematisch eingestuft. Darüber hinaus sei der Betrieb solcher Zweitoffizinen wirtschaftlich nicht tragbar, da sie eine erhebliche Investition in Infrastruktur und Arzneimittel erforderten, ohne jedoch eine vollumfängliche Versorgung gewährleisten zu können.

Am 27. September wird sich der Bundesrat in seiner Plenumssitzung mit den Empfehlungen der Ausschüsse auseinandersetzen. Da das Gesetz nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrats unterliegt, ist die Bundesregierung jedoch nicht verpflichtet, die Empfehlungen umzusetzen.

Die Entscheidung der Bundesratsausschüsse, das Dispensierrecht für Notfallärzte abzulehnen und den Vorschlag für eine „notdienstpraxenversorgende Apotheke“ zu verwerfen, ist ein klares Signal: Das bestehende System der Nacht- und Notdienstapotheken funktioniert und sollte nicht durch neue, unbewährte Strukturen untergraben werden. Doch wie gut ist das bestehende System wirklich?

Die Argumente der Ausschüsse und der ABDA sind nachvollziehbar. Die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken hat sich bewährt, und die Qualität der Beratung durch pharmazeutisches Fachpersonal darf nicht unterschätzt werden. Ein Dispensierrecht für Ärzte birgt das Risiko, dass die notwendige Beratung über mögliche Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen der ausgegebenen Medikamente nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Hier zeigt sich die Stärke des bewährten Apothekennetzes, das diese Lücken schließt.

Dennoch bleibt die Frage offen, ob die derzeitige Struktur wirklich flexibel genug ist, um auf alle Eventualitäten in Notfällen zu reagieren. Die Vorstellung, dass Apotheken in jeder Notsituation rechtzeitig verfügbar sind, mag in vielen Fällen zutreffen. Doch in ländlichen Gebieten oder bei besonders schweren Notfällen könnte eine flexiblere Lösung sinnvoll sein, die eine direkte Medikamentenabgabe durch Ärzte ermöglicht – zumindest für eine begrenzte Übergangszeit.

Die Herausforderung besteht darin, das bestehende Apothekennetzwerk zu stärken, ohne dabei unnötige Parallelstrukturen zu schaffen. Vielleicht liegt die Antwort nicht in einem radikalen Umbau des Systems, sondern in einer besseren Vernetzung der Apotheken mit den Notfallzentren. Denn eines ist klar: Eine optimale Notfallversorgung darf weder an den Bedürfnissen der Patienten noch an den wirtschaftlichen Interessen der Apotheken vorbeigehen.                                           

 

Fezolinetant: Zusatznutzen erneut infrage gestellt

Der neuartige Wirkstoff Fezolinetant, der zur Linderung von Hitzewallungen bei Frauen in den Wechseljahren eingesetzt wird, hat erneut seine Einstufung im Rahmen der Nutzenbewertung verloren. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 17. September 2024 in einer Aktualisierung seine vorherige Einschätzung widerrufen und erkennt keinen Zusatznutzen mehr für Fezolinetant an. Dieser Rückschritt sorgt für Unsicherheit bei Patientinnen, Ärzten und dem Hersteller Astellas, der den Wirkstoff entwickelt hat.

Fezolinetant ist für Frauen vorgesehen, die unter vasomotorischen Symptomen (VMS) wie Hitzewallungen leiden und für die eine Hormonersatztherapie (HRT) nicht infrage kommt oder nicht gewünscht ist. Der Wirkstoff blockiert den Neurokinin-3-Rezeptor und soll somit eine Reduzierung der Beschwerden bewirken. In den vergangenen Monaten hat Fezolinetant mehrere Phasen der Nutzenbewertung durchlaufen, wobei die Meinung der Gutachter stark schwankte.

Zunächst erkannte das IQWiG in den von Astellas eingereichten Daten keinen Zusatznutzen, da die Studienlage als unzureichend eingestuft wurde. Der Hersteller reichte jedoch weitere Daten nach, was am 1. August 2024 zu einer Neubewertung führte. In dieser stellte das IQWiG fest, dass Fezolinetant für Frauen, die keine HRT anwenden können oder wollen, einen beträchtlichen Zusatznutzen biete. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der für die finale Entscheidung über die Nutzenbewertung zuständig ist, sprach hingegen nur von einem geringen Zusatznutzen.

Nun folgt ein erneuter Rückschritt: Das IQWiG erkennt nach erneuter Prüfung keinen Zusatznutzen mehr. Ob der G-BA ebenfalls seine Einschätzung revidieren wird, bleibt abzuwarten. In der offiziellen Kommunikation des G-BA heißt es derzeit, dass das Verfahren abgeschlossen sei. Für den Hersteller Astellas, der sich aktuell in Preisverhandlungen mit den Krankenkassen befindet, könnte diese Entwicklung jedoch schwerwiegende Folgen haben. Eine ungünstige Bewertung des Zusatznutzens könnte die Verhandlungsposition erheblich schwächen und Auswirkungen auf die Preisgestaltung des Medikaments haben.

Fezolinetant bleibt ein Hoffnungsträger für viele Frauen, die alternative Behandlungsoptionen zu hormonellen Therapien suchen. Dennoch werfen die wechselnden Bewertungen Fragen über die Stabilität der Datenlage und die Zuverlässigkeit der Studienergebnisse auf. Die betroffenen Patientinnen müssen weiterhin abwarten, wie sich die endgültige Entscheidung des G-BA entwickeln wird.

Die Bewertung von Fezolinetant ist ein Paradebeispiel dafür, wie dynamisch und komplex der Prozess der Nutzenbewertung von Arzneimitteln sein kann. Das ständige Auf und Ab zeigt, dass auch in der modernen Medizin und Pharmakologie nicht immer sofort eindeutige Antworten vorliegen. Insbesondere bei neuen Wirkstoffen wie Fezolinetant, die spezifisch für eine kleine Patientengruppe entwickelt werden, ist die Datengrundlage oft schmal. Dies führt zu Unsicherheiten in der Bewertung, wie der aktuelle Fall zeigt.

Für den Hersteller Astellas ist diese Situation besonders problematisch, da die wechselhafte Einschätzung des Zusatznutzens sowohl die Marktchancen als auch die Preisverhandlungen erschwert. Fezolinetant könnte für viele Frauen, die keine Hormonersatztherapie anwenden möchten oder können, eine wertvolle Option sein. Doch ohne eine klare und beständige Nutzenbewertung bleibt das Potenzial des Wirkstoffs ungewiss.

Wünschenswert wäre, dass sowohl die Gesundheitsbehörden als auch die Hersteller enger zusammenarbeiten, um frühzeitig verlässliche und transparente Daten zu liefern. Dies würde nicht nur den Herstellern, sondern vor allem den Patientinnen zugutekommen, die auf alternative Behandlungen angewiesen sind. Die aktuelle Unsicherheit bei Fezolinetant wirft die Frage auf, ob die bestehenden Bewertungsprozesse ausreichend flexibel und belastbar sind, um solche Situationen zu vermeiden.

Es bleibt zu hoffen, dass die endgültige Entscheidung über Fezolinetant nicht nur auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, sondern auch die Bedürfnisse der Patientinnen angemessen berücksichtigt.

 

RSV-Prophylaxe für Babys jetzt auf Kassenkosten – Senioren sollen folgen

Die Prävention gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) erfährt in Deutschland eine bedeutende Neuerung. Ab sofort haben alle Babys im ersten Lebensjahr Anspruch auf eine einmalige RSV-Prophylaxe, die durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Die Grundlage hierfür bildet die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte RSV-Prophylaxeverordnung, die am 14. September 2024 in Kraft getreten ist. Damit ist der monoklonale Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) als Prophylaxe für alle Säuglinge in Deutschland zugänglich, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Diese Entscheidung folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Nirsevimab bereits im Juni 2024 für alle Babys im ersten Lebensjahr empfohlen hatte.

Während dies für Eltern eine erhebliche Erleichterung darstellt, steht das Gesundheitssystem vor neuen Herausforderungen. Bereits jetzt wird über Lieferengpässe bei Nirsevimab berichtet. Laut dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte wird das Präparat in ausreichender Menge erst ab Mitte Oktober 2024 verfügbar sein. Um den Engpass zu überbrücken, hat das Paul-Ehrlich-Institut den Vertrieb von Nirsevimab-Packungen mit französischer und spanischer Beschriftung für September und Oktober genehmigt, die zunächst Babys mit erhöhtem Risiko für schwere RSV-Verläufe vorbehalten bleiben sollen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hat Hersteller Sanofi die Produktion von Nirsevimab um das Dreifache erhöht, um den weltweiten Bedarf zu decken. Doch auch das könnte nicht ausreichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, dass das Präparat bald auch aus den USA importiert werden soll, um die Engpässe in Europa zu mildern.

Für Säuglinge mit besonders hohem Risiko für schwere RSV-Verläufe, bei denen Nirsevimab nicht verfügbar ist, steht Palivizumab (Synagis®) als alternative Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung. Dieser Antikörper ist seit 1998 zugelassen und muss während der RSV-Saison monatlich verabreicht werden. Im Gegensatz dazu erfordert Nirsevimab nur eine einmalige Gabe. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellte klar, dass Nirsevimab keinen nachgewiesenen Zusatznutzen gegenüber Palivizumab bietet, was bedeutet, dass die Wahl der Behandlung individuell getroffen werden sollte.

Auch für Senioren gibt es positive Entwicklungen. Die STIKO empfahl im August 2024 eine RSV-Impfung für Personen ab 60 Jahren, insbesondere für Menschen ab 75 Jahren, bei denen die Impfung zur Standardvorsorge gehört. Diese soll möglichst vor der RSV-Saison im Herbst erfolgen. Der G-BA gab bekannt, dass die Impfung bald Teil der Schutzimpfungs-Richtlinie der GKV sein wird. Die endgültige Veröffentlichung dieser Regelung im Bundesanzeiger steht allerdings noch aus, wird jedoch bis spätestens Anfang Oktober 2024 erwartet.

Damit schreitet die RSV-Prophylaxe sowohl für Säuglinge als auch für Senioren in Deutschland zügig voran, auch wenn Lieferengpässe und logistische Hürden noch gelöst werden müssen.

Die Einführung der RSV-Prophylaxe für Babys auf Kassenkosten ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Eltern können nun sicher sein, dass ihr Kind vor dem gefährlichen Respiratorischen Synzytial-Virus geschützt wird, ohne hohe Kosten tragen zu müssen. Doch die Euphorie wird getrübt durch die bereits angekündigten Lieferengpässe. Wie so oft scheint das Gesundheitssystem bei der Umsetzung ambitionierter Vorsorgemaßnahmen in der Praxis hinterherzuhinken. Die Maßnahmen zur Überbrückung dieser Engpässe, wie der Import aus den USA und der Vertrieb von Verpackungen in Fremdsprachen, sind zwar sinnvoll, doch die Frage bleibt: Warum wurde nicht früher gehandelt?

Die Impfempfehlung für Senioren ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, um eine weitere vulnerable Bevölkerungsgruppe zu schützen. Es zeigt sich jedoch auch hier, dass die bürokratische Maschinerie langsam arbeitet. Die neue Schutzimpfungs-Richtlinie der GKV ist zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten. Zeit ist ein kritischer Faktor, insbesondere wenn es um den Schutz vor einer saisonalen Krankheit wie RSV geht.

Es bleibt zu hoffen, dass die angekündigten Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden und die Engpässe keine ernsthaften Auswirkungen auf die RSV-Prophylaxe haben. Eltern und Senioren sollten nicht länger auf eine effektive und rechtzeitige Versorgung warten müssen. Die Bereitschaft zur Prävention darf nicht an administrativen oder logistischen Hürden scheitern.

 

Meersalz-Nasentropfen verkürzen Erkältungsdauer bei Kindern

Hypertonen Meersalz-Nasentropfen könnten die Dauer von Erkältungen bei Kindern erheblich verkürzen. Dies ergab eine britische Studie, die kürzlich auf dem Europäischen Atemwegskongress (ERS) in Wien vorgestellt wurde. Die sogenannte ELVIS-Kids-Studie, geleitet von Professor Dr. Steve Cunningham von der Universität Edinburgh, untersuchte 301 Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren, die unter akuten Infektionen der oberen Atemwege litten.

Die Studie teilte die Kinder in zwei Gruppen: 151 Kinder erhielten eine Standardbehandlung, während die Eltern der übrigen 150 Kinder eine Anleitung bekamen, wie sie aus Meersalz eine 2,6-prozentige Kochsalzlösung herstellen konnten. Diese sollten sie ihren Kindern mindestens viermal täglich als Nasentropfen verabreichen. Tatsächlich nutzten die Eltern die Tropfen im Schnitt dreimal täglich über fünf Tage.

Die Ergebnisse zeigten, dass die mit den Nasentropfen behandelten Kinder ihre Erkältungssymptome durchschnittlich zwei Tage früher überwanden als die Kontrollgruppe. Während die Kontrollgruppe acht Tage an den Symptomen litt, konnten die mit Meersalz behandelten Kinder bereits nach sechs Tagen Erleichterung erfahren. Zusätzlich benötigten die Kinder in der Behandlungsgruppe weniger herkömmliche Medikamente. Auffällig war auch, dass in der Gruppe, die mit den Nasentropfen behandelt wurde, weniger Familienmitglieder infiziert wurden (46 Prozent im Vergleich zu 61 Prozent in der Kontrollgruppe).

Professor Cunningham erklärte, dass die Eltern die Nasentropfen sicher herstellen und anwenden konnten, was ihnen eine aktive Rolle bei der Behandlung der Erkältung ihrer Kinder ermöglichte. „Chlorid, das durch die Nasentropfen zugeführt wird, unterstützt die Zellen der Nasenschleimhaut bei der Produktion von hypochloriger Säure, welche die Virusvermehrung hemmt und so die Dauer der Infektion verkürzt“, erläuterte er die Wirkweise der Tropfen. Die Wissenschaftler konnten in den Nasenabstrichen der Kinder 17 verschiedene respiratorische Viren nachweisen, wobei Rhinoviren am häufigsten auftraten.

Professor Dr. Alexander Möller vom Universitäts-Kinderspital Zürich, der nicht an der Studie beteiligt war, lobte das Potenzial der Forschung. „Die einfache und kostengünstige Anwendung dieser Nasentropfen könnte weltweit genutzt werden, um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Erkältungen zu reduzieren“, betonte er in einer Pressemitteilung des ERS-Kongresses.

Die Studie könnte somit einen wichtigen Beitrag zur Behandlung von Erkältungen bei Kindern leisten, die besonders in der kalten Jahreszeit eine große Belastung für Familien darstellen.

Die Ergebnisse der ELVIS-Kids-Studie stellen eine vielversprechende Entwicklung dar, die Eltern und Kinderärzte weltweit aufhorchen lassen dürfte. Dass eine so einfache Maßnahme wie hypertonische Meersalz-Nasentropfen die Erkältungsdauer um zwei Tage verkürzen kann, ist bemerkenswert und zeigt, dass oft einfache Lösungen wirksam sein können.

Für Familien, die jedes Jahr mehrmals mit Erkältungen ihrer Kinder zu kämpfen haben, könnte dies eine bedeutende Entlastung darstellen. Besonders hervorzuheben ist der präventive Effekt auf andere Familienmitglieder, was den Krankheitsdruck in Haushalten weiter reduzieren könnte. In Zeiten, in denen Antibiotikaresistenzen und übermäßiger Medikamenteneinsatz immer mehr in den Fokus rücken, ist die Idee, mit natürlichen Mitteln wie Meersalz zu arbeiten, eine willkommene Alternative.

Wichtig wird sein, ob diese Studie im Alltag weitergehende Anwendung findet und die Methode auch in anderen Ländern etabliert wird. Die Möglichkeit, dass Eltern selbst in die Behandlung eingreifen können, stärkt nicht nur das Gefühl der Kontrolle, sondern könnte auch dazu beitragen, die Ausbreitung von Erkältungen in Familien effektiver einzudämmen.

Dennoch bleibt abzuwarten, ob langfristige Nachuntersuchungen ähnliche Ergebnisse liefern und wie groß der tatsächliche Einfluss auf die Gesundheit der Kinder und ihrer Familien im breiten Anwendungsspektrum sein wird. Es ist aber ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung, den gesundheitlichen Belastungen durch Erkältungen etwas entgegenzusetzen.

 

Anstieg von Lachgas-Missbrauch: Experten warnen vor schweren gesundheitlichen Folgen

Die Zahl der schweren Vergiftungen durch Lachgas-Missbrauch nimmt in Deutschland stark zu. Wie das Giftinformationszentrum (GIZ) Nord berichtet, verzeichnete es in den letzten Jahren einen signifikanten Anstieg an Anfragen im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Inhalation des Gases. Besonders Jugendliche nutzen Lachgas zunehmend als Partydroge, oft in Form von Ballons, die das Gas enthalten.

Während das GIZ-Nord bis 2022 lediglich zwei bis drei Anfragen pro Jahr zu Lachgas-Missbrauch verzeichnete, stieg die Zahl im Jahr 2023 auf 19. Laut dem Jahresbericht des GIZ-Nord wurde bis August 2024 bereits ein neuer Höchststand von 27 Anfragen erreicht – und die Tendenz ist weiterhin steigend. Dies spiegelt einen gefährlichen Trend wider, der bereits in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Frankreich und den Niederlanden beobachtet wurde.

Lachgas, auch als Distickstoffmonoxid bekannt, wird in Deutschland legal verkauft und hat in jüngster Zeit besonders unter jungen Menschen an Popularität gewonnen. Die leichte Verfügbarkeit, gepaart mit dem schnellen und kurzweiligen Rauschzustand, macht das Gas zu einer beliebten Droge in der Partyszene. Doch die Inhalation birgt erhebliche Risiken. Neben akuten Symptomen wie Schwindel und Bewusstlosigkeit warnt das GIZ-Nord zunehmend vor schwerwiegenderen Folgen wie Nervenschäden und Lähmungen, die vor allem bei chronischem Gebrauch auftreten können.

Das Giftinformationszentrum Nord, das an der Universitätsmedizin Göttingen angesiedelt ist, wird regelmäßig bei Vergiftungsfällen kontaktiert. Im Jahr 2023 zählte es insgesamt über 50.000 Anfragen, die von medizinischen Laien sowie Fachkräften wie Ärzten und Rettungskräften stammten. Das Zentrum dient der Beratung für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg und ist rund um die Uhr über die Notrufnummer 0551 / 19240 erreichbar.

Angesichts der steigenden Fallzahlen fordern Experten nun eine intensivere Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren des Lachgas-Missbrauchs. Die Einführung strengerer gesetzlicher Regelungen, wie sie bereits in einigen europäischen Ländern umgesetzt wurden, könnte zudem eine Möglichkeit sein, den Konsum einzudämmen und das Risiko schwerer gesundheitlicher Schäden zu verringern.

Der Missbrauch von Lachgas ist längst kein Randproblem mehr, sondern entwickelt sich zunehmend zu einer ernsthaften Gefahr für die Gesundheit, insbesondere bei jungen Menschen. Was auf den ersten Blick wie eine harmlose Partyspielerei wirkt, kann langfristig schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Es liegt nun in der Verantwortung von Politik und Gesellschaft, diesem besorgniserregenden Trend entschieden entgegenzutreten.

Die Tatsache, dass Lachgas in Deutschland legal erhältlich ist, macht es für viele Jugendliche besonders attraktiv. Die Risiken, die mit dem Konsum einhergehen, werden dabei oft unterschätzt. Hier muss eine breite Aufklärungskampagne ansetzen, die sowohl in Schulen als auch in sozialen Medien stattfindet, um junge Menschen frühzeitig über die Gefahren zu informieren. Prävention muss an erster Stelle stehen, um weitere Vergiftungen zu verhindern.

Doch auch die Politik darf nicht untätig bleiben. Die Legalisierung von Lachgas war möglicherweise zu einer Zeit angemessen, in der der Missbrauch keine nennenswerte Rolle spielte. Angesichts der aktuellen Entwicklungen muss jedoch dringend über eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen nachgedacht werden. Das Ziel muss es sein, den Zugang zu Lachgas als Partydroge deutlich zu erschweren, etwa durch striktere Verkaufskontrollen oder Beschränkungen bei der Abgabe.

Der Anstieg der Vergiftungsfälle zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Lachgas ist nicht harmlos, und es ist höchste Zeit, dass dies auch in der öffentlichen Wahrnehmung ankommt. Nur durch gemeinsames Handeln können wir verhindern, dass diese Partydroge zu einer dauerhaften Gefahr für die Gesundheit unserer Jugendlichen wird.

 

Mit Betäubungsmitteln und Cannabis auf Reisen – Was Patienten beachten müssen

Immer mehr Patienten in Deutschland nutzen Betäubungsmittel (BtM) oder Medizinalcannabis als Teil ihrer Therapie. Doch was passiert, wenn der Urlaub ansteht? Darf man diese Medikamente mit ins Ausland nehmen? Die Antwort lautet grundsätzlich ja, allerdings müssen Patienten einige wichtige Vorgaben beachten, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Für Reisen innerhalb der Schengen-Staaten – zu denen unter anderem Deutschland, Frankreich und Italien gehören – ist eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung zwingend erforderlich. Diese muss von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden und ist maximal 30 Tage gültig. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine separate Bescheinigung notwendig. Selbst bei Einreisen nach Deutschland, beispielsweise aus den Niederlanden, wo bestimmte BtM oder Cannabis möglicherweise anders reguliert sind, muss die entsprechende Dokumentation vorgelegt werden. Patienten sollten unbedingt im Vorfeld sicherstellen, dass sie alle notwendigen Papiere dabei haben, um Schwierigkeiten an den Grenzen zu vermeiden.

Besonders komplex wird die Situation bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums. In solchen Fällen rät die Bundesopiumstelle zur Ausstellung einer mehrsprachigen Bescheinigung gemäß den Vorgaben des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB). Diese Bescheinigung enthält Details zur Dosierung und zur Dauer der Reise und muss ebenfalls beglaubigt werden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen oder schränken die Menge der mitgeführten Medikamente ein. In seltenen Fällen kann die Mitnahme von BtM sogar komplett verboten sein, wie es in bestimmten Staaten in Asien oder dem Nahen Osten der Fall ist. Patienten sollten daher frühzeitig Kontakt mit den diplomatischen Vertretungen aufnehmen, um die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes zu klären.

Ein besonders sensibler Fall sind Substitutionspatienten, die Methadon oder ähnliche Mittel einnehmen. Hier gelten strenge Regelungen, und die Mitnahme dieser Substanzen ins Ausland kann in einigen Ländern mit strengen Auflagen oder sogar Verboten verbunden sein. Auch hier ist die frühzeitige Recherche der rechtlichen Lage im Zielland unerlässlich.

Eine neue Besonderheit betrifft Medizinalcannabis. Seit April 2024 ist es in Deutschland nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Dennoch bleibt es in vielen anderen Ländern, auch innerhalb der Schengen-Zone, als BtM klassifiziert. Patienten, die Cannabis als Medikament mitführen, benötigen daher auch weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung. Die Regelungen für die Mitnahme von Cannabis in das Ausland bleiben je nach Land unterschiedlich und oft kompliziert.

Für Patienten, die auf Betäubungsmittel oder Medizinalcannabis angewiesen sind, ist es daher wichtig, sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen im In- und Ausland zu informieren. Ein sorgloser Umgang kann in schwerwiegende rechtliche Probleme münden, insbesondere wenn die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen. Am besten ist es, sich umfassend bei Ärzten und den zuständigen Behörden zu informieren, bevor die Reise beginnt. Das gilt umso mehr für Reisen außerhalb der Schengen-Zone, wo zusätzlich strenge Importregelungen gelten können. Hier kann es im Extremfall nötig sein, auf die Medikamente vor Ort zurückzugreifen oder eine spezielle Genehmigung zur Mitnahme zu beantragen.

Die Mitnahme von Betäubungsmitteln oder Medizinalcannabis auf Reisen bleibt ein Thema mit vielen Fallstricken. Es zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Patienten und Ärzte gemeinsam eine sorgfältige Reiseplanung vornehmen. Auch wenn die Regelungen für die Schengen-Staaten klarer und vergleichsweise einfach umzusetzen sind, besteht außerhalb dieser Zone ein hohes Maß an Unsicherheit. Hier wird deutlich, dass viele Länder noch immer sehr restriktive Gesetze in Bezug auf Betäubungsmittel haben, und selbst medizinisch notwendige Präparate unterliegen oft strengen Kontrollen. Besonders für Substitutionspatienten ist dies eine Herausforderung, da einige Länder deren notwendige Medikamente nicht zulassen oder nur unter äußerst erschwerten Bedingungen. Es ist daher ratsam, dass Patienten schon Wochen vor der Reise in Kontakt mit Botschaften und Gesundheitsbehörden treten, um sicherzustellen, dass sie auf der sicheren Seite sind.

Eine Reise sollte nicht durch bürokratische Hürden getrübt werden – doch die Realität zeigt, dass dies für Patienten mit speziellen Medikamenten häufig der Fall ist. Hier bedarf es nicht nur einer stärkeren Sensibilisierung, sondern auch einer Vereinheitlichung der Regelungen auf internationaler Ebene. Bis dahin bleibt Betroffenen nur eines: Sorgfältige Planung und umfassende Vorbereitung, um eine unbeschwerte Reise antreten zu können.

 

Mobilitätstests bei älteren Menschen: Schlüssel zur Prävention von Gebrechlichkeit und Stürzen

Mobilität spielt eine zentrale Rolle im Leben älterer Menschen. Sie beeinflusst nicht nur die körperliche Unabhängigkeit, sondern auch den allgemeinen Gesundheitszustand. Eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit kann ein erstes Anzeichen von Frailty sein – einem geriatrischen Syndrom, das durch erhöhte Anfälligkeit gegenüber physischen und psychischen Stressfaktoren gekennzeichnet ist. Mobilitätstests sind daher integraler Bestandteil des geriatrischen Assessments, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und das Risiko schwerwiegender Gesundheitsprobleme zu minimieren.

Ein häufig eingesetztes Instrument zur Beurteilung der Mobilität ist die Messung der Gehgeschwindigkeit. In der Regel wird eine Strecke von 6 bis 8 Metern gemessen, wobei Probanden mit weniger als 0,8 Metern pro Sekunde als frail gelten. Laut einer Studie im „New England Journal of Medicine“ erreicht dieser Test eine Sensitivität von 99 Prozent bei der Erkennung von Frailty. Für gesunde Senioren liegt die Gehgeschwindigkeit meist bei 1,1 bis 1,5 Metern pro Sekunde.

Ein weiterer populärer Test ist der Timed „Up & Go“-Test, der den Alltag vieler älterer Menschen simuliert. Die Testperson steht von einem Stuhl auf, geht drei Meter vorwärts, dreht um und setzt sich wieder. Bei Zeiten unter 10 Sekunden gilt die Mobilität als uneingeschränkt. Werte zwischen 11 und 19 Sekunden signalisieren, dass im Alltag noch keine wesentlichen Einschränkungen vorliegen. Wer jedoch länger als 20 Sekunden benötigt, sollte genauer untersucht werden, da eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung vermutet wird. Der Nachteil dieses Tests besteht darin, dass er bei Personen, die nicht selbstständig aufstehen können, nicht aussagekräftig ist.

Der Stuhl-Aufsteh-Test, bei dem die Probanden fünfmal hintereinander von einem Stuhl ohne Armlehne aufstehen müssen, ist ein weiterer einfacher Test, der die Beinmuskulatur und das Sturzrisiko misst. Ein Wert von über 12 Sekunden weist auf eine erhöhte Sturzgefahr hin.

Für schwer mobilitätseingeschränkte Personen, die nicht geh- oder stehfähig sind, gibt es Alternativen wie den de Morton Mobility Index (DEMMI) und das Hierarchical Assessment of Balance and Mobility (HABAM). Diese Tests umfassen Aufgaben, die auch bettlägerige Patienten bewältigen können, wie das Rollen auf die Seite oder das Aufstehen mit Hilfe von Hilfsmitteln. Besonders der DEMMI bietet eine gestufte Herangehensweise, bei der sich der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben stetig erhöht.

Mobilitätstests wie diese sind entscheidend, um rechtzeitig präventive Maßnahmen einzuleiten und die Lebensqualität älterer Menschen zu sichern. Ihre Aussagekraft variiert jedoch je nach körperlicher Verfassung des Probanden, weshalb eine individualisierte Herangehensweise essenziell ist.

Die Bedeutung von Mobilitätstests in der geriatrischen Praxis kann kaum überschätzt werden. Sie bieten eine einfache und effektive Möglichkeit, die körperliche Funktionsfähigkeit von Senioren zu bewerten und potenziell schwerwiegende Gesundheitsprobleme frühzeitig zu erkennen. Besonders Tests wie der Gehgeschwindigkeitstest und der Timed „Up & Go“-Test haben sich als zuverlässige Indikatoren für Frailty und Sturzrisiken erwiesen.

Doch bei aller Nützlichkeit dürfen die Grenzen dieser Tests nicht übersehen werden. Nicht alle älteren Menschen sind in der Lage, selbstständig aufzustehen oder mehrere Meter zu gehen. Für diese Patienten müssen andere Testverfahren herangezogen werden, wie der DEMMI oder der HABAM, die auch eingeschränkte Mobilitätsfähigkeiten berücksichtigen. Hier zeigt sich, dass Mobilitätstests nur dann wirklich aussagekräftig sind, wenn sie individuell auf die jeweilige körperliche Verfassung abgestimmt werden.

Ein weiteres Problem liegt in der Fokussierung auf die physische Mobilität. Frailty umfasst auch psychische und soziale Faktoren, die in den meisten Mobilitätstests nur unzureichend berücksichtigt werden. Dies verdeutlicht, dass Mobilitätstests nur ein Teil eines umfassenden geriatrischen Assessments sein sollten, das auch die mentale Gesundheit und das soziale Umfeld einbezieht.

Insgesamt bleiben Mobilitätstests unverzichtbar, wenn es um die Prävention von Gebrechlichkeit und Stürzen geht. Doch eine ganzheitliche Sicht auf den älteren Menschen erfordert mehr als das bloße Messen der Gehgeschwindigkeit oder der Beinkraft.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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