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  • 17.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen politischen Spannungen und wirtschaftlichem Druck
    17.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen politischen Spannungen und wirtschaftlichem Druck
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Gesundheitsbranche in Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen, die sich durch politische und wirtschaftliche Entwicklungen...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen politischen Spannungen und wirtschaftlichem Druck

 

Wie Apotheken, Ärzte und Heilberufler mit digitaler Transformation, Finanzrisiken und ethischen Konflikten umgehen

Die Gesundheitsbranche in Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen, die sich durch politische und wirtschaftliche Entwicklungen verschärfen. Während sich Ärzte, Apotheker und Heilberufler klar gegen die AfD und ihre migrationskritische Haltung positionieren, kämpfen Apotheken gleichzeitig mit massiven finanziellen Belastungen. Ein eklatanter Fall, wie der Verlust von E-Rezepten im Wert von 15.000 Euro, zeigt die wachsende Unsicherheit bei der Digitalisierung. Hinzu kommen wirtschaftliche Zwänge, etwa beim Verkauf von Kompressionsstrümpfen, die für Apotheken zum Minusgeschäft werden. Die Digitalisierung schreitet dennoch voran, und der Zugang zur elektronischen Patientenakte sowie die Verblisterung von Medikamenten bieten Potenzial zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Gleichzeitig wird die Rolle von Apotheken in der Patientenberatung zunehmend bedeutender, insbesondere bei der korrekten Anwendung von Inhalatoren, bei denen viele Patienten gravierende Fehler machen.

 

Die Gesundheitsbranche und die AfD – Ein Spannungsfeld zwischen Ethik und politischer Realität

Die Gesundheitsbranche in Deutschland, zu der Ärzte, Apotheker und Angehörige der Heilberufe gehören, hat sich in den letzten Jahren wiederholt gegen die Alternative für Deutschland (AfD) positioniert. Viele Berufsverbände lehnen die Partei aufgrund ihrer populistischen und migrationskritischen Haltung ab. Die AfD wird als politisch und moralisch unvereinbar mit den ethischen Grundsätzen der Heilberufe betrachtet, die auf Solidarität, Offenheit und wissenschaftlicher Evidenz basieren.

Die Ablehnung der AfD ist dabei nicht nur eine Frage des politischen Diskurses, sondern auch eine von Werten. Ärzte, Apotheker und Pfleger haben sich vor allem während der COVID-19-Pandemie stark für Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise eingesetzt, während die AfD oft durch ihre Kritik an diesen Maßnahmen auffiel. Die Partei stellte wiederholt den Sinn von Maskenpflicht, Impfungen und Lockdowns infrage und sprach sich für die Lockerung von Einschränkungen aus, die sie als überzogen empfand. Für die Gesundheitsbranche, die maßgeblich an der Bekämpfung der Pandemie beteiligt war, galt dies als unverantwortlich.

Doch trotz dieser klaren Ablehnung gibt es auch in der Gesundheitsbranche Menschen, die Sympathien für die AfD hegen. Besonders in ländlichen Regionen und strukturschwachen Gebieten sehen sich viele Apotheken und Arztpraxen zunehmend wirtschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt. Diese Gruppen fühlen sich von der etablierten Politik oft allein gelassen und suchen nach einer Alternative. Die AfD spricht diese Menschen mit ihrer Kritik an der Globalisierung, der zunehmenden Bürokratisierung und dem europäischen Einfluss auf das deutsche Gesundheitssystem an.

In diesem Spannungsfeld steht die Gesundheitsbranche vor einer schwierigen Aufgabe: einerseits gilt es, die ethischen Grundsätze zu wahren und eine klare Linie gegen extremistische Positionen zu ziehen. Andererseits darf die Branche nicht den Kontakt zu Teilen der eigenen Berufsgruppe verlieren, die sich von der AfD angesprochen fühlen. Die Spaltung der Gesellschaft, die sich in vielen Bereichen zeigt, hat auch in der Gesundheitsbranche Einzug gehalten.

Während führende Vertreter der Gesundheitsberufe die AfD scharf kritisieren, wird der Diskurs innerhalb der Branche zunehmend komplexer. Besonders in Krisenzeiten, wie der Pandemie, wird deutlich, dass populistische Strömungen nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Gesundheitsbranche Raum gefunden haben. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Entwicklungen aufzugreifen und gleichzeitig für die ethischen Grundsätze der Heilberufe einzustehen, ohne dabei den Dialog zu verweigern.

Die Gesundheitsbranche steht in einer schwierigen Position. Die Ablehnung der AfD durch führende Verbände ist moralisch und ethisch nachvollziehbar. Die Partei vertritt Positionen, die in klarem Widerspruch zu den Grundwerten der Heilberufe stehen – Solidarität, Inklusion und Wissenschaft. Gerade in Krisenzeiten, wie der COVID-19-Pandemie, hat sich die AfD als politische Kraft hervorgetan, die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung populistisch infrage gestellt hat.

Doch es ist ein Fehler, die AfD und ihre Anhänger pauschal zu verurteilen. Innerhalb der Gesundheitsbranche gibt es eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen, die aus Frustration und wirtschaftlicher Not heraus die AfD unterstützen. Diese Menschen fühlen sich von den etablierten Parteien nicht mehr gehört und suchen nach einer politischen Kraft, die sich ihrer Sorgen annimmt. Eine pauschale Verurteilung könnte dazu führen, dass sich diese Gruppe noch weiter radikalisiert und entfremdet.

Die Gesundheitsbranche muss daher eine Balance finden: einerseits braucht es eine klare Ablehnung extremer politischer Positionen, andererseits aber auch eine Offenheit für den Dialog mit jenen, die sich abgewendet haben. Es geht nicht darum, Kompromisse mit extremen Positionen einzugehen, sondern darum, Lösungen für die wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu bieten, die viele in der Gesundheitsbranche betreffen. Nur so kann die Branche ihre Rolle als ethisches Bollwerk behaupten und gleichzeitig den Kontakt zu ihren eigenen Mitgliedern nicht verlieren.

 

E-Rezept-Verlust sorgt für Ärger bei Apothekenbetreiberin: 15.000 Euro Schaden ohne Lösung in Sicht

Anne Rhein, Inhaberin der Apotheke am Deutschen Eck in Meerbusch, steht seit Februar vor einem massiven Problem. Mehrere E-Rezepte, die sie ordnungsgemäß abgerechnet glaubte, sind schlichtweg verschwunden. Die Summe beläuft sich auf mehr als 15.000 Euro, und bis heute wartet sie vergeblich auf eine Lösung.

Das Problem sei klar: Die Rezepte wurden von ihrem Apotheken-System zwar erfasst, jedoch nie an das Rechenzentrum oder die Krankenkassen übermittelt. „In meinem System kann ich alles genau nachvollziehen“, erklärt Rhein. Doch bei ihrem Softwareanbieter Noventi stoße sie auf taube Ohren. Anstatt Hilfe anzubieten, werde jeder ihrer Lösungsansätze abgelehnt. „Ich habe unzählige Tickets erstellt, doch es wird einfach behauptet, das Problem sei abgeschlossen“, beklagt sie.

Die Belastung ist groß, denn die Summe sei zu hoch, um einfach aufzugeben. „Bei 300 Euro hätte ich gesagt, ich verzichte. Aber 15.000 Euro sind eine existenzielle Bedrohung“, erklärt Rhein. Rechtsanwälte konnten ihr bisher nicht weiterhelfen, und auch der Apothekerverband zeigte sich ratlos. Rhein vermutet, dass sie nicht die einzige Apothekerin ist, die mit der Umstellung auf E-Rezepte Probleme hatte. „Die Vorbereitung war katastrophal. Keiner von uns hatte eine Chance, das System vorab ausreichend zu testen“, kritisiert sie.

Auch die Krankenkassen haben sich als Sackgasse erwiesen. Ein hilfsbereiter Mitarbeiter versuchte, zumindest die besonders hochpreisigen Rezepte abzurechnen, doch das System lässt keine nachträgliche Eingabe zu. „Es ist absurd, dass wir als Apotheken für erbrachte Leistungen nicht entlohnt werden, während die Softwarehäuser und Gematik keinerlei Anstrengungen unternehmen, solche Fälle zu lösen“, so Rhein. Sie fordert, dass der Fall öffentlich gemacht wird und sich andere betroffene Apothekerinnen und Apotheker melden.

Noventi wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. Das Unternehmen habe die Fälle geprüft und mitgeteilt, dass abgeschlossene E-Rezepte nicht wiederhergestellt werden könnten. „Wir haben die Kundin zudem darauf hingewiesen, dass sie sich an die Arztpraxen wenden solle, um die Abrechnung nachträglich durchzuführen“, so ein Sprecher.

Für Anne Rhein ist das keine akzeptable Lösung. „Interessanterweise hat Noventi die Funktion 'Abgeschlossen' mittlerweile mit einer zusätzlichen Sicherheitsabfrage versehen, wie es von Anfang an hätte sein sollen“, bemerkt sie. Trotz des langwierigen und zermürbenden Prozesses gibt sie nicht auf. „Ich werde kämpfen, auch wenn es David gegen Goliath ist.“

Der Fall von Anne Rhein offenbart auf schmerzhafte Weise die Schwachstellen des neuen E-Rezept-Systems in Deutschland. Während die Digitalisierung des Gesundheitswesens vielerorts als Fortschritt gefeiert wird, zeigt sich hier eine Kehrseite, die massive wirtschaftliche Folgen für einzelne Apotheken haben kann.

Es ist inakzeptabel, dass Softwareanbieter wie Noventi offenbar nicht in der Lage oder willens sind, die von ihnen verursachten Probleme zu beheben. Noch gravierender ist jedoch das Fehlen einer klaren und verbindlichen Struktur, die Apotheken in solchen Fällen unterstützt. Wenn Apotheken für erbrachte Leistungen finanziell auf dem Spiel stehen, dann ist das eine klare Benachteiligung gegenüber den großen Akteuren, die von solchen Rückschlägen weit weniger betroffen wären.

Die Verantwortung der Softwarehäuser darf nicht unterschätzt werden. Sie tragen eine enorme Verantwortung, da die reibungslose Funktion der Systeme essenziell für den Apothekenbetrieb ist. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen in rechtliche Grauzonen gedrängt werden, während sie die wirtschaftlichen Schäden tragen.

Hier ist eine schnelle und umfassende Lösung dringend erforderlich. Apotheken dürfen nicht zum Spielball technischer Unzulänglichkeiten werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Fall Rhein als Weckruf dient – nicht nur für die betroffenen Apotheken, sondern auch für die Verantwortlichen in der Politik, die dieses System eingeführt haben.

 

Versandapotheken fordern ePA-Zugang: Gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesundheitsversorgung

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2025 gilt als Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Vor Ort tätige Leistungserbringer wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sollen vorrangig auf die ePA zugreifen können, um Medikationspläne zu aktualisieren und mögliche Wechselwirkungen bei Medikamenten zu vermeiden. Doch der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) kritisiert, dass Versandapotheken von dieser Entwicklung bislang ausgeschlossen bleiben und fordert ihre Einbindung über das sogenannte CardLink-Verfahren.

Dieses Verfahren, das bereits beim E-Rezept zum Einsatz kommt, könnte den Versandapotheken einen gleichberechtigten Zugang zur ePA ermöglichen, so der Verband. Versandapotheken könnten durch eine digitale Verifikation der Patientendaten über das CardLink-Verfahren eine ähnliche Funktion übernehmen wie stationäre Apotheken beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Derzeit sei dies jedoch nur stationären Apotheken vorbehalten. Dabei liege der Nutzen einer solchen Erweiterung laut dem BVDVA auf der Hand: Versandapotheken seien eine wichtige Säule der Arzneimittelversorgung und würden insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen Versorgungslücken schließen.

Aktuell können stationäre Apotheken durch das Einstecken der eGK auf die ePA zugreifen und so sicherstellen, dass Medikationspläne aktuell sind und die Arzneimitteltherapie der Patient

optimiert wird. Der für diesen Zugriff ausgestellte Token hat eine Gültigkeit von drei Tagen. Versandapotheken könnten, so die Forderung des BVDVA, einen ähnlichen Token erhalten, um in den digitalen Medikationsprozess eingebunden zu werden. Dies würde nicht nur die Versorgungssicherheit erhöhen, sondern auch die flächendeckende Verfügbarkeit von Arzneimitteln verbessern.

Der BVDVA appelliert daher an das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik, die Umsetzung des CardLink-Verfahrens für Versandapotheken zuzulassen. Nur so könne eine umfassende und qualitativ hochwertige Versorgung aller Patientinnen und Patienten gewährleistet werden. Dabei gehe es nicht nur um den Zugang zur ePA, sondern auch um die Chancengleichheit innerhalb des Gesundheitswesens. Technische und praktische Barrieren müssten abgebaut werden, damit die ePA über verschiedene Regionen und Bevölkerungsgruppen hinweg universell nutzbar werde. Insbesondere in Zeiten wachsender Bedeutung digitaler Gesundheitsangebote sei dies ein unverzichtbarer Schritt in die Zukunft.

Die Forderung des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken nach einem Zugang zur elektronischen Patientenakte ist sowohl nachvollziehbar als auch notwendig. Versandapotheken spielen in der Gesundheitsversorgung eine bedeutende Rolle, insbesondere in Regionen, in denen stationäre Apotheken weniger präsent sind. Ihnen den Zugang zur ePA zu verwehren, würde nicht nur ihre Bedeutung als Leistungserbringer schmälern, sondern auch den Patientinnen und Patienten eine wichtige Serviceleistung vorenthalten.

Die Einführung des CardLink-Verfahrens für Versandapotheken wäre eine logische Konsequenz der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Denn nur durch eine gleichberechtigte Einbindung aller Akteure kann die Vision einer umfassenden, digital gestützten Gesundheitsversorgung Realität werden. Es ist unerlässlich, dass Versandapotheken denselben Zugang zu wichtigen Patienteninformationen erhalten wie stationäre Apotheken, um Medikationspläne anzupassen und Arzneimitteltherapien zu optimieren.

Eine flächendeckende Versorgung ist gerade in ländlichen Gebieten essenziell, und hier leisten Versandapotheken bereits jetzt einen entscheidenden Beitrag. Die Chancen der Digitalisierung sollten genutzt werden, um diesen Beitrag zu stärken, anstatt Versandapotheken auszuschließen. Das Gesundheitsministerium und die Gematik stehen in der Verantwortung, diese Lücke zu schließen und Versandapotheken eine gleichberechtigte Teilnahme am ePA-System zu ermöglichen.

Die Zukunft des Gesundheitswesens liegt in der Vernetzung und Integration aller Leistungserbringer. Wenn Versandapotheken ihren Beitrag zur Medikationssicherheit und Versorgung leisten sollen, müssen sie mit den gleichen digitalen Werkzeugen ausgestattet werden wie ihre stationären Kollegen. Die Gleichstellung ist nicht nur eine Frage der technischen Machbarkeit, sondern auch der Fairness und der Patientenversorgung.

 

Apotheken unter Druck: Kompressionsstrümpfe als Minusgeschäft?

Apotheken stehen zunehmend unter wirtschaftlichem Druck, wenn es um die Versorgung von Patienten mit Kompressionsstrümpfen geht. Diese werden zwar regelmäßig von Ärzten verordnet, stellen jedoch für viele Apotheken kein lukratives Geschäft mehr dar. Apotheker betonen, dass die Anmessung und Beratung zwar essentiell für die Patientenversorgung sei, der finanzielle Ertrag jedoch kaum die entstehenden Kosten decke. „Mit der Anmessung der Kompressionsstrümpfe verdiene ich praktisch nichts“, erklärt ein Apotheker, der anonym bleiben möchte. Dennoch bieten Apotheken diese Dienstleistung weiterhin an, da sie für viele Patienten unverzichtbar ist.

Ein großes Ärgernis für viele Apotheker ist der Vergleich mit Sanitätshäusern, wo Patienten deutlich höhere Zuzahlungen leisten müssen. In der Apotheke betragen die Mehrkosten für maßangefertigte Kompressionsstrümpfe oft nur wenige Euro, während in Sanitätshäusern schnell bis zu 60 Euro fällig werden. „Ich hatte kürzlich eine Kundin, die nur 5 Euro mehr zahlen musste. Im Sanitätshaus hätte sie ein Vielfaches gezahlt“, so der Apotheker. Die Preisunterschiede führen zu Verwirrung und Frustration bei den Patienten, die solche Mehrkosten oft nicht gewohnt sind.

Die Herausforderungen für Apotheken liegen nicht nur in den geringen Erträgen, sondern auch in der schwierigen Kommunikation gegenüber den Patienten. Viele Apotheker zögern, die höheren Kosten für qualitativ bessere Materialien oder spezielle Anpassungen deutlich zu machen, obwohl diese oft erforderlich sind, um den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden. „Es ist wie bei Autos: Die Krankenkasse zahlt das Basisprodukt, aber wer mehr möchte, muss auch mehr zahlen“, erklärt der Apotheker. Dennoch sei es wichtig, dass diese Mehrkosten transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden, damit die Patienten die Unterschiede verstehen.

Zusätzlich erschwert wird die Situation durch die Festbeträge, die von den Krankenkassen vorgegeben sind. Apotheken müssen diese auf dem Rezept zur Abrechnung angeben, während sie die zusätzlichen Kosten für bessere Materialien oder Maßanfertigungen direkt vom Patienten verlangen müssen. Viele Apotheker sind der Meinung, dass es notwendig ist, den Patienten klar darzulegen, warum höhere Zuzahlungen gerechtfertigt sind, da die Qualität und der Tragekomfort der Strümpfe von den gewählten Materialien abhängen. Trotz dieser Hürden gibt es viele Patienten, die bereit sind, für besseren Komfort und längere Haltbarkeit tiefer in die Tasche zu greifen, wenn die Vorteile gut erklärt werden.

Die Situation der Apotheken im Zusammenhang mit der Versorgung von Kompressionsstrümpfen verdeutlicht einmal mehr die wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich der stationäre Handel im Gesundheitswesen gegenübersieht. Während der Service, den Apotheken bieten, oft unverzichtbar ist, stehen sie unter ständigem Druck, den Anforderungen von Krankenkassen und Patienten gleichermaßen gerecht zu werden. Die Tatsache, dass Sanitätshäuser deutlich höhere Zuzahlungen verlangen können, stellt Apotheken vor die Herausforderung, ihre Dienstleistungen und die damit verbundenen Mehrkosten gegenüber den Patienten zu rechtfertigen.

Es wird deutlich, dass Apotheken mehr Unterstützung benötigen, um in diesem schwierigen Marktumfeld bestehen zu können. Eine bessere Kommunikation der Mehrkosten sowie eine klarere Differenzierung zwischen Kassen- und Privatleistungen könnten dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu stabilisieren. Letztlich muss jedoch auch die Politik handeln und die Rahmenbedingungen für Apotheken anpassen, damit diese ihre wichtigen Dienstleistungen weiterhin anbieten können, ohne dabei auf lange Sicht finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Apotheken, sondern auch bei den Krankenkassen und der Politik, eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Wichtigkeit der Apotheken vor Ort auch in Zukunft anerkannt und unterstützt wird.

 

Viszerales Fett als Ursache für chronische Schmerzen – neue Studienergebnisse

Eine neue wissenschaftliche Untersuchung der University of Tasmania hat aufschlussreiche Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen viszeralem Fett und chronischen Schmerzen geliefert. Die Studie, deren Ergebnisse im Fachjournal „Regional Anesthesia & Pain Medicine“ veröffentlicht wurden, zeigt, dass insbesondere Frauen mit einem höheren Anteil an Bauchfett deutlich häufiger unter chronischen Schmerzen leiden.

Die Forscher untersuchten die Gesundheitsdaten von über 30.000 Personen, wobei bei etwa der Hälfte der Teilnehmer das Bauchfett mittels MRT gemessen wurde. Gleichzeitig wurden die Betroffenen zu ihrem Schmerzempfinden in verschiedenen Körperregionen befragt, darunter Nacken, Schultern, Rücken und Knie. Die Auswertung ergab einen klaren Zusammenhang zwischen der Menge an viszeralem Fett und der Anzahl der Schmerzpunkte, die die Probanden angaben. Besonders auffällig war, dass Frauen, die über viel Bauchfett verfügten, signifikant häufiger von chronischen Schmerzen betroffen waren als Männer.

Viszerales Fett ist bekannt dafür, dass es stark stoffwechselaktiv ist und entzündungsfördernde Substanzen produziert. Diese können nicht nur Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Probleme oder Demenz begünstigen, sondern auch Entzündungsprozesse im Körper verstärken, die offenbar auch chronische Schmerzen fördern. Die Wissenschaftler betonten, dass sich bei Frauen die Fettverteilung und hormonelle Faktoren stärker auf das Schmerzempfinden auszuwirken scheinen.

Die Studienautoren sehen in der Reduktion von Bauchfett eine mögliche Strategie, um chronische Schmerzen zu lindern. Angesichts der Tatsache, dass Übergewicht in der deutschen Bevölkerung weit verbreitet ist – mehr als die Hälfte der Erwachsenen gilt als übergewichtig – könnte dies eine bedeutende Erkenntnis für die Gesundheitsvorsorge und Schmerztherapie darstellen.

Chronische Schmerzen sind eine weit verbreitete und oft schwer zu behandelnde Belastung, die die Lebensqualität erheblich einschränkt. Sollte es durch eine gezielte Reduzierung des Bauchfetts gelingen, die Schmerzen zu lindern, könnte dies Millionen von Betroffenen eine neue Perspektive bieten.

Die Ergebnisse der australischen Forscher werfen ein neues Licht auf die gesundheitlichen Gefahren von viszeralem Fett. Während die negativen Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System, den Stoffwechsel und das Risiko für Diabetes bereits bekannt sind, kommt nun ein weiterer Aspekt hinzu: die Verbindung zu chronischen Schmerzen. Besonders Frauen könnten von dieser Erkenntnis profitieren, da sie laut Studie deutlich stärker von diesem Zusammenhang betroffen sind.

Die Frage, ob eine gezielte Reduktion des Bauchfetts tatsächlich zur Linderung chronischer Schmerzen führen kann, ist vielversprechend, bleibt jedoch zu beweisen. Klar ist jedoch, dass die Bekämpfung von Übergewicht nicht nur aus ästhetischen, sondern vor allem aus gesundheitlichen Gründen ein zentrales Thema bleiben muss. Viszerales Fett ist ein schleichender Feind, der nicht nur im Verborgenen das Risiko für schwere Erkrankungen erhöht, sondern offensichtlich auch Schmerzen verursacht, die das tägliche Leben beeinträchtigen.

Die Erkenntnis, dass Bauchfett chronische Schmerzen begünstigt, sollte als Weckruf verstanden werden. Gesundheitsprävention muss daher noch mehr als bisher auf die Bedeutung von Bewegung und gesunder Ernährung hinweisen. Wenn es gelingt, mit Gewichtsreduktion nicht nur das Risiko schwerer Krankheiten, sondern auch das Leiden durch Schmerzen zu verringern, könnte dies eine bedeutende Verbesserung der Lebensqualität für viele Menschen bedeuten.

Die Hoffnung auf Schmerzlinderung durch eine Veränderung des Lebensstils ist real, erfordert jedoch ein Umdenken in der Prävention und Therapie. Der Weg ist bekannt – jetzt gilt es, ihn zu gehen.

 

Fehler beim Inhalieren: Apotheken bieten wichtige Unterstützung

Eine aktuelle wissenschaftliche Erhebung, die in zwölf Apotheken durchgeführt wurde, hat alarmierende Ergebnisse zutage gefördert: Vier von fünf Patienten, die inhalative Arzneimittel gegen Atemwegserkrankungen nutzen, machen Fehler bei der Anwendung. Konkret zeigte sich, dass 83 Prozent der Patienten bei der Vorführung einer Inhalation Fehler machten. Besonders betroffen waren Kinder bis zehn Jahren, bei denen durchschnittlich sieben Fehler pro Inhalation dokumentiert wurden. Doch auch Erwachsene, die ihre eigenen Kenntnisse als gut oder sehr gut einschätzten, unterliefen ähnlich viele Fehler. Die Art der Anwendungsprobleme unterschied sich kaum zwischen Patienten mit Erst- oder Folgeverordnungen.

Diese Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer intensiveren Schulung der Patienten im Umgang mit Inhalationsgeräten. Apotheken bieten hierzu die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ an. Diese Dienstleistung zielt darauf ab, die korrekte Handhabung von Inhalationsgeräten zu verbessern und dadurch die Wirksamkeit der Therapie zu steigern. Patienten ab sechs Jahren, die entweder eine Neuverordnung erhalten haben oder deren Inhalationshilfe gewechselt wurde, können von dieser Schulung profitieren, sofern sie in den letzten zwölf Monaten keine praktische Einweisung erhalten haben.

Die Schulung ist insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie Asthma und COPD von entscheidender Bedeutung, da eine fehlerhafte Inhalation nicht nur die Therapieerfolge mindern, sondern auch das Risiko von Komplikationen erhöhen kann. Die Apotheken leisten hiermit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Behandlungsergebnisse und zur Unterstützung der Patienten im Alltag.

Die Ergebnisse der Erhebung sind ein deutlicher Weckruf: Die fehlerhafte Anwendung von Inhalationsgeräten ist ein verbreitetes Problem, das die Therapieerfolge erheblich beeinträchtigen kann. Vor allem bei chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma und COPD ist es von zentraler Bedeutung, dass Patienten ihre Medikamente korrekt inhalieren, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistung zur Schulung der Inhalationstechnik ist daher ein wichtiger Schritt. Apotheken nehmen hier eine Schlüsselrolle ein, indem sie den Patienten nicht nur Arzneimittel zur Verfügung stellen, sondern auch aktiv zur Verbesserung der Anwendungskenntnisse beitragen. Dies zeigt, wie wertvoll die Apotheke als Anlaufstelle für Beratung und Schulung im Gesundheitswesen ist.

Dennoch sollte dieser Ansatz weiter ausgebaut werden. Nicht nur nach Neuverordnungen oder Wechseln der Inhalationshilfe sollte eine Schulung angeboten werden, sondern auch regelmäßige Auffrischungstermine könnten dazu beitragen, Fehler langfristig zu minimieren. Zudem wäre es wünschenswert, wenn diese Dienstleistungen von den Krankenkassen breiter gefördert und unterstützt würden, um die Patienten noch umfassender zu erreichen.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Fehlende Kenntnisse über die korrekte Inhalationstechnik sind weit verbreitet. Die gezielte Schulung in Apotheken kann diesen Missstand beheben und damit die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig verbessern.

 

Blistern gegen Engpässe: Sicherheit und Effizienz in der Arzneimittelversorgung

Am Welttag der Patientensicherheit hebt der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) erneut die Vorteile der personalisierten Arzneimittelverblisterung (PAV) hervor. Die Verblisterung, bei der Medikamente in speziell auf den Patienten abgestimmten Blisterpackungen sortiert werden, biete eine effektive Lösung zur Vermeidung von Medikationsfehlern. Insbesondere bei multimorbiden Patienten, die täglich eine Vielzahl unterschiedlicher Medikamente einnehmen müssen, sei das Risiko von Verwechslungen oder Fehldosierungen erheblich. „Die personalisierte Verblisterung reduziert nicht nur das Risiko von Fehlern, sondern stärkt auch das Vertrauen der Patienten in ihre Therapie“, so BPAV-Vorsitzender Erik Tenberken.

Neben den Vorteilen für die Patientensicherheit hebt der BPAV auch die Entlastung von Pflegekräften hervor. Die Verblisterung ermögliche eine klar strukturierte Medikation, die nach individuellen Einnahmezeitpunkten vorsortiert werde. Dies erleichtere den Pflegealltag erheblich, insbesondere in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. Auch Apotheken könnten von dieser Dienstleistung profitieren, indem sie einen wachsenden Geschäftsbereich erschließen, der insbesondere durch den demografischen Wandel an Bedeutung gewinne.

Laut dem BPAV spiele die Verblisterung zudem eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Versorgungsengpässen. Durch die gezielte Verteilung und Optimierung der verfügbaren Arzneimittel könnten Engpässe besser überbrückt und die Versorgungssicherheit erhöht werden. Dies trage letztlich zur Entlastung des gesamten Gesundheitssystems bei.

„Die Verblisterung bietet eine Chance für Apotheken, ihre Dienstleistungen zu erweitern und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit zu leisten“, so Dr. Inge Zöller, stellvertretende Vorsitzende des BPAV. Sie betont, dass gerade ältere Menschen und chronisch Kranke, die auf eine Vielzahl von Medikamenten angewiesen sind, von diesem Service enorm profitieren könnten.

Insgesamt sieht der BPAV in der personalisierten Verblisterung einen entscheidenden Schritt zu einer sichereren und effizienteren Arzneimittelversorgung, der nicht nur die Lebensqualität der Patienten steigert, sondern auch zur Entlastung des Gesundheitssystems beiträgt.

Die personalisierte Arzneimittelverblisterung steht nicht nur für eine technologische Weiterentwicklung, sondern auch für einen notwendigen Paradigmenwechsel in der Gesundheitsversorgung. In einer Zeit, in der multimorbide Patienten immer häufiger werden und die Komplexität von Therapien zunimmt, braucht es Lösungen, die sowohl Sicherheit als auch Effizienz gewährleisten. Die Verblisterung zeigt eindrücklich, wie durch strukturiertes Vorgehen und maßgeschneiderte Lösungen die Patientensicherheit maßgeblich verbessert werden kann.

Es ist bemerkenswert, wie durch die Zusammenarbeit von Apotheken und Blisterzentren nicht nur die Risiken bei der Einnahme von Medikamenten minimiert, sondern auch Versorgungsengpässe abgefedert werden können. Die Arzneimittelversorgung steht vor großen Herausforderungen, und gerade in diesem Bereich bietet die Verblisterung eine willkommene Entlastung.

Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass auch der wirtschaftliche Aspekt für Apotheken von Bedeutung ist. Durch die Erweiterung ihres Serviceportfolios können sie nicht nur den wachsenden Bedarf decken, sondern auch langfristig ihre wirtschaftliche Stabilität sichern. Hier zeigt sich, wie technologische Fortschritte und wirtschaftliche Interessen Hand in Hand gehen können, um eine bessere Versorgung für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Die Verblisterung sollte daher nicht nur als eine nützliche Option, sondern als ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Gesundheitsversorgung betrachtet werden. Sie bietet sowohl Patienten als auch dem Gesundheitssystem die nötige Sicherheit, um den steigenden Anforderungen unserer Zeit gerecht zu werden.

 

Kinderantibiotika: Lieferengpässe vor der Entspannung

Die Lieferengpässe bei Kinderantibiotika, die im Winter 2022/23 für große Besorgnis sorgten, scheinen für die Erkältungssaison 2023/24 weitgehend unter Kontrolle zu sein. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeigt sich optimistisch und bewertet die aktuelle Lage als deutlich entspannter im Vergleich zum Vorjahr. Dies kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da Apotheken und Gesundheitseinrichtungen während der Erkältungssaison traditionell mit einer erhöhten Nachfrage konfrontiert sind.

Im Juni 2023 kam der Beirat gemäß § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) zusammen, um die Lage hinsichtlich der Versorgung mit Kinderantibiotika und anderen wichtigen Arzneimitteln zu bewerten. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere antibiotikahaltige Säfte für Kinder mit Wirkstoffen wie Penicillin V, Amoxicillin, Clarithromycin, Cefadroxil und Sultamicillin nur eingeschränkt verfügbar waren. Der Import dieser Präparate trug zwar zur Entspannung der Situation bei, konnte jedoch die insgesamt angespannte Versorgungslage im Sommer nicht vollständig beheben.

Mittlerweile hat sich die Situation offenbar stabilisiert. Laut einem Sprecher des BfArM gibt es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Ein- und Abverkauf von Antibiotikasäften in Apotheken, was zu einer verbesserten Versorgungslage führt. Besonders betont das Institut, dass Apotheken keine übermäßige Vorratshaltung betreiben, was das Risiko von erneuten Lieferengpässen verringert.

Die Engpässe bei Penicillin V sind zwar weiterhin ein Thema, doch das BfArM rechnet damit, dass diese bis Ende Oktober 2024 weitgehend behoben sein werden. Zudem können alternative Wirkstoffe wie Amoxicillin und Amoxicillin/Clavulansäure die fehlenden Bestände kompensieren. Hier sind laut BfArM ausreichende Lagerbestände vorhanden, um die Versorgung sicherzustellen.

Auch bei Fiebersäften für Kinder, die Paracetamol oder Ibuprofen enthalten, stellt sich die Lage deutlich entspannter dar. Laut BfArM gibt es keine aktuellen Berichte über Lieferengpässe, und sowohl der Ein- als auch der Abverkauf in Apotheken verlaufen regulär. Diese Stabilität gibt Eltern und medizinischem Fachpersonal eine gewisse Sicherheit für die anstehende Erkältungssaison.

Das BfArM weist zudem darauf hin, dass Apotheken trotz der verbesserten Versorgungslage keine Vorräte über das notwendige Maß hinaus aufbauen sollten, um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten. Der rechtzeitige und gezielte Einsatz von Maßnahmen hat gezeigt, dass die Versorgung mit den notwendigen Arzneimitteln auch in Zeiten erhöhter Nachfrage aufrechterhalten werden kann.

Die jüngste Entwicklung in der Versorgungslage mit Kinderantibiotika und Fiebersäften zeigt, dass die von den Behörden und Apotheken getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung Wirkung zeigen. Besonders bemerkenswert ist, dass das BfArM bewusst darauf hinweist, dass keine übermäßige Vorratshaltung durch Apotheken betrieben wird. Dies verhindert unnötige Panikkäufe und ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Bestände.

Trotz dieser positiven Nachricht bleibt die Frage bestehen, warum es überhaupt zu solch massiven Engpässen kommen konnte. Die Abhängigkeit von Importen zur Kompensation von Lieferausfällen deutet auf strukturelle Schwächen in der Arzneimittelproduktion hin, die langfristig angegangen werden müssen. Eine stärkere nationale Produktion von lebenswichtigen Medikamenten könnte in Zukunft helfen, solche Engpässe zu vermeiden und eine größere Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Die Verbraucher können aufatmen, dass für die kommende Erkältungssaison zumindest keine unmittelbare Gefahr besteht, dass wichtige Arzneimittel fehlen. Dennoch sollten sowohl die Behörden als auch die Industrie die gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um nachhaltige Strategien für die Arzneimittelversorgung zu entwickeln. Denn eine krisenfeste Versorgung ist nicht nur eine Frage der aktuellen Situation, sondern auch der zukünftigen Gesundheitsversorgung.

 

Apothekenreform unter Lauterbach – APOkix zeigt gemischte Reaktionen

Die geplante Apothekenreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sorgt im Apothekenmarkt weiterhin für kontroverse Diskussionen. Im Rahmen des APOkix Juli 2024 hat das IFH Köln eine Umfrage unter Apothekenleitern durchgeführt, um deren Meinungen zu den vorgesehenen Reformen zu erfassen. Ein zentrales Ergebnis der Erhebung: Zwei Drittel der befragten Apotheker sehen in der Reform wichtige Ansätze, aber auch deutlichen Verbesserungsbedarf.

Im Fokus der Befragung standen drei wesentliche Themen: die Verhandlungen zur Anpassung des Apothekenfixums ab 2027, die Absenkung des variablen Anteils der Apothekenvergütung und die Erhöhung der Notdienstfinanzierung. Besonders die Anpassung des Fixums wird von vielen Apothekern als zentraler Punkt angesehen. Ab 2027 soll in Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Neuregelung der Apothekenvergütung ausgearbeitet werden. Viele Apotheker erhoffen sich davon eine Stärkung ihrer finanziellen Basis, sind jedoch skeptisch, ob dies auch in der Praxis erreicht wird.

Die Absenkung des variablen Anteils der Apothekenvergütung wird ebenfalls als wichtiger Aspekt gesehen. Diese Maßnahme könnte dazu beitragen, die Einkommenssituation der Apotheken planbarer zu gestalten, indem die Abhängigkeit von variablen Faktoren reduziert wird. Gleichzeitig betonen einige Apotheker, dass die strukturelle Vergütung der Apotheken umfassend überdacht werden müsse, um langfristig eine nachhaltige wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.

Ein drittes zentrales Thema ist die Notdienstfinanzierung. Viele Apotheker bemängeln, dass die aktuellen Regelungen unzureichend sind und die finanziellen Belastungen für Notdienste auf den Schultern der Apotheken lasten. Eine Erhöhung der Notdienstvergütung wird daher von den meisten Befragten begrüßt, da sie eine Entlastung für die Apotheken darstellt, die einen wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung in Deutschland übernehmen.

Insgesamt zeigt die Umfrage des IFH Köln, dass die geplante Apothekenreform in der Branche gemischte Reaktionen hervorruft. Während die Grundgedanken der Reform von vielen als positiv bewertet werden, bleibt unklar, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Praxis tatsächlich zu den erhofften Verbesserungen führen.

Die Apothekenreform unter Karl Lauterbach trifft einen Nerv in der Branche. Viele Apothekenleiter sehen durchaus, dass an den richtigen Stellschrauben gedreht wird. Doch die Herausforderungen, denen sich die Apotheken stellen müssen, sind vielfältig und komplex. Die Anpassung des Fixums ab 2027 wird zweifellos ein entscheidender Faktor sein, um die finanzielle Zukunft der Apotheken zu sichern. Dennoch bleibt die Frage offen, ob dies allein ausreichen wird, um den Apothekenmarkt stabil und zukunftssicher zu machen.

Die Absenkung des variablen Anteils der Apothekenvergütung könnte eine willkommene Planbarkeit bringen, doch reicht diese Anpassung nicht, um das tieferliegende Problem einer unzureichenden Vergütungsstruktur zu lösen. Die Notdienstfinanzierung, die in der aktuellen Reform ebenfalls stärker berücksichtigt werden soll, ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Doch auch hier ist Skepsis angebracht, ob die vorgesehenen Mittel tatsächlich die notwendigen Entlastungen bringen.

Letztlich bleibt die Apothekenreform ein notwendiger Schritt, der jedoch in seiner jetzigen Form noch keine grundlegenden Veränderungen im Apothekenmarkt bewirken wird. Es bedarf weiterer präziser und zielgerichteter Maßnahmen, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Die Politik ist gefordert, diese Chance zu nutzen und mit den Apotheken gemeinsam an einem tragfähigen und zukunftsfähigen Vergütungsmodell zu arbeiten.

 

Pflegehilfsmittel: Einigung auf Friedenspflicht zwischen DAV und GKV-Spitzenverband

Berlin – Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich auf eine Friedenspflicht bezüglich des gekündigten DAV-Pflegehilfsmittelvertrags geeinigt. Dieser Vertrag, der die Versorgung von Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln regelt, läuft offiziell am 30. September 2024 aus. Trotz der Kündigung verständigten sich die Parteien darauf, bis zum Ende des Jahres keine weiteren eskalierenden Maßnahmen zu ergreifen, um die laufenden Verhandlungen nicht zu gefährden.

Die Friedenspflicht bedeutet, dass vorerst weder die Apotheken noch die Krankenkassen mit zusätzlichen rechtlichen oder vertraglichen Schritten die Situation verschärfen werden. Stattdessen wollen beide Seiten die Chance nutzen, eine langfristige Lösung zu finden, die sowohl die Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen gewährleistet als auch den Apotheken Planungssicherheit bietet.

Der DAV erklärte in einer Stellungnahme, dass das Thema Pflegehilfsmittel aufgrund der alternden Bevölkerung und des steigenden Bedarfs an unterstützenden Versorgungsleistungen immer mehr an Bedeutung gewinnt. "Unsere Apotheken spielen eine zentrale Rolle in der Versorgung von Pflegebedürftigen, und wir müssen sicherstellen, dass diese auch in Zukunft reibungslos funktioniert", betonte der DAV-Vorsitzende. Der GKV-Spitzenverband äußerte sich ähnlich und lobte die Kompromissbereitschaft der Verhandlungspartner.

Die Gespräche über einen neuen Vertrag werden in den kommenden Wochen intensiv fortgesetzt. Beide Seiten zeigten sich zuversichtlich, dass eine Einigung im Interesse der Pflegebedürftigen erzielt werden kann, da die Versorgung dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe höchste Priorität habe.

Sollte jedoch keine Lösung gefunden werden, könnten nach Ablauf der Friedenspflicht ab Januar 2025 rechtliche Auseinandersetzungen oder sogar Einschränkungen bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln drohen.

Die Friedenspflicht zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband ist ein wichtiger Schritt in einer angespannten Verhandlungssituation. Es zeigt, dass beide Seiten das Risiko einer Eskalation erkennen und gewillt sind, im Sinne der Pflegebedürftigen zu handeln. Diese zählen zu den verletzlichsten Gruppen in unserer Gesellschaft, und jede Störung der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln könnte gravierende Folgen haben.

Für die Apotheken steht viel auf dem Spiel: Einerseits müssen sie ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, andererseits brauchen sie selbst klare Rahmenbedingungen, die ihnen eine wirtschaftlich tragfähige Zukunft sichern. Der zunehmende Druck auf das Gesundheitssystem, insbesondere im Pflegebereich, wird nicht nachlassen, und der DAV muss sich für nachhaltige und faire Lösungen einsetzen.

Auch für die Krankenkassen ist es entscheidend, eine tragfähige Lösung zu finden, die sowohl finanzielle als auch logistische Herausforderungen berücksichtigt. Die Kosten im Pflegebereich steigen kontinuierlich, und gleichzeitig muss die Versorgung qualitativ hochwertig bleiben.

Letztlich zeigt die Einigung auf eine Friedenspflicht, dass Dialog und Kompromissbereitschaft auch in schwierigen Verhandlungen möglich sind. Es bleibt zu hoffen, dass dieser konstruktive Ansatz auch zu einem langfristigen Vertragsabschluss führt, der alle Beteiligten zufriedenstellt und vor allem den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht wird.

 

Produktproben in Apotheken sollen verboten werden: Nachhaltigkeit im Fokus

In vielen Apotheken und Arztpraxen, insbesondere in der Dermatologie, sind Produktproben von Kosmetikanbietern ein fester Bestandteil des Serviceangebots. Sie werden häufig als Ergänzung zu Beratungen an Patienten ausgegeben. Doch nun steht diese Praxis in der Kritik: Die Arbeitsgemeinschaft Nachhaltigkeit in der Dermatologie (AGN) fordert Apotheken und Arztpraxen auf, vollständig auf die Ausgabe von Produktproben zu verzichten. Der Grund: Die kleinen Kosmetikproben verursachen laut AGN erhebliche Umweltbelastungen und stellen eine unnötige Verschwendung von Ressourcen dar.

Eine aktuelle Untersuchung der AGN in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro C. E. Schweig verdeutlicht das Ausmaß des Problems. Für die Studie wurden 43 verschiedene dermatologische Produktproben analysiert. Die Verpackungen wurden in ihre Bestandteile zerlegt und deren Auswirkungen auf Umwelt und Ressourcenverbrauch untersucht. Das Ergebnis ist alarmierend: Allein für die Verpackungen von 10 Millionen solcher Proben werden etwa 880 Millionen Liter Wasser benötigt. Diese Wassermenge reicht aus, um ein Dorf mit 1000 Einwohnern für 17 Jahre zu versorgen. Darüber hinaus verursachen die Verpackungen rund 8000 Tonnen CO₂-Emissionen, was der Menge entspricht, die durch 26 Flüge zwischen Hamburg und München freigesetzt wird. Insgesamt entstehen zudem etwa 2300 Tonnen Verpackungsabfall.

Neben den ökologischen Folgen kritisiert die AGN auch die ökonomischen Auswirkungen der Probenverteilung. Die Lagerung und Verwaltung der Proben binde in Apotheken und Praxen wertvolle personelle Ressourcen, die anderweitig effektiver eingesetzt werden könnten. Hinzu kommen zusätzliche Kosten durch überdimensionierte Transportverpackungen und die Entsorgung des Verpackungsmaterials. Diese Belastungen seien, so die AGN, im Alltag von Apotheken und Arztpraxen unnötig und könnten vermieden werden.

Dr. Dennis Niebel, Dermatologe und zweiter Vorsitzender der AGN, appelliert an das gesamte Gesundheitssystem, ressourcenschonende Maßnahmen konsequent umzusetzen. Er sieht die Hersteller in der Pflicht, nachhaltige Marketingstrategien zu entwickeln. Einige innovative Lösungen existieren bereits. So bietet etwa das Start-up "samplistick" ein Verfahren an, bei dem Kosmetikprodukte über einen Löffel am Tester in wiederverwertbare Verpackungen abgefüllt werden können. Dies reduziere den Verpackungsmüll erheblich und schone die Umwelt.

Die AGN warnt, dass die Fortführung der bisherigen Praxis die Ziele des Gesundheitssektors, bis 2030 klimaneutral zu werden, gefährden könnte. Eine klare Umstellung auf nachhaltigere Alternativen sei daher unverzichtbar.

Die Forderung der AGN nach einem Verzicht auf Produktproben in Apotheken und Arztpraxen ist nicht nur sinnvoll, sondern längst überfällig. In einer Zeit, in der die Klimakrise und der Umweltschutz im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion stehen, sollten auch vermeintlich kleine Maßnahmen wie die Reduzierung von Verpackungsmüll ernst genommen werden. Die Untersuchungsergebnisse, die den enormen Wasser- und CO₂-Verbrauch durch die Produktion von Kosmetikproben aufzeigen, sind erschreckend und machen deutlich, dass ein Umdenken dringend notwendig ist.

Zudem ist es absurd, dass Apotheken und Arztpraxen wertvolle Zeit und Ressourcen darauf verwenden müssen, kleine Kosmetikproben zu verwalten und zu entsorgen, die im Verhältnis zum Nutzen einen enormen ökologischen Fußabdruck hinterlassen. Es ist an der Zeit, dass der Gesundheitssektor, der sich das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 gesetzt hat, auch in diesem Bereich Verantwortung übernimmt.

Hersteller sollten sich auf innovative, ressourcenschonende Alternativen konzentrieren, wie sie von Start-ups bereits angeboten werden. Nachhaltigkeit darf nicht länger als Zusatzoption gesehen werden, sondern muss zur zentralen Prämisse werden – auch im Marketing. Apotheken und Praxen haben hier eine Vorbildfunktion, die sie konsequent nutzen sollten.

Die Zukunft des Gesundheitssektors muss grün sein. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Bemühungen im Umweltschutz auch in den kleineren Bereichen unseres Alltags ankommen. Ein Verzicht auf unnötige Produktproben ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese Richtung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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