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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Migration als parteipolitisches Instrument, Cybersicherheit in Apotheken und der wachsende Druck auf das Gesundheitswesen – Deutschland steht vor einer Vielzahl drängender Fragen. Unter der Führung von Friedrich Merz setzt die CDU/CSU zunehmend auf eine harte Migrationspolitik, was Fragen nach den wahren Zielen der Union aufwirft: Geht es um sachliche Verbesserungen oder den Machterhalt? Gleichzeitig rückt die Digitalisierung auch in Apotheken voran, doch die damit einhergehenden Cyberrisiken, insbesondere durch Ransomware, machen regelmäßige Backups zur letzten Verteidigungslinie. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den überbordenden Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen durch ein Bürokratieentlastungsgesetz senken, während Apothekenverbände für dringend notwendige Honorarerhöhungen kämpfen. Doch die Apothekenkrise spitzt sich weiter zu, mit Hunderten von Schließungen allein in diesem Jahr. Inmitten dieser Herausforderungen stellt sich die Frage: Wie soll die Zukunft des Gesundheitswesens und der sozialen Sicherheit gestaltet werden?
Migration: Parteitaktik der CDU/CSU – Geht es um die Sache oder den Machterhalt?
Die Diskussion um die Migrationspolitik in Deutschland wird zunehmend zum politischen Schlachtfeld, auf dem die CDU/CSU eine zentrale Rolle einnimmt. Unter der Führung von Friedrich Merz hat die Union zuletzt schärfere Töne gegenüber der Ampelkoalition angeschlagen, wobei Migration und Integration zu den Hauptthemen gehören. Doch stellt sich die Frage: Geht es der CDU/CSU tatsächlich um eine Verbesserung der Migrationspolitik, oder ist das harsche Vorgehen Teil eines parteitaktischen Manövers, das in erster Linie den Machterhalt sichern soll?
Die CDU/CSU sieht sich seit dem Verlust der Regierungsverantwortung im Jahr 2021 einem erheblichen Druck ausgesetzt. In den Umfragen konnte sie sich zwar stabilisieren, doch die Konkurrenz von rechts, insbesondere durch die AfD, zwingt die Union zu einer Verschärfung ihrer Positionen. Diese Radikalisierung ist vor allem in der Migrationspolitik erkennbar, die immer wieder als Hebel genutzt wird, um Wähler zurückzugewinnen. Laut politischen Beobachtern setzt die Union auf eine Strategie, die Ängste in der Bevölkerung schürt, um so an Zustimmung zu gewinnen.
Friedrich Merz betonte mehrfach, dass die aktuelle Migrationspolitik der Ampelkoalition die "Grenzen der Belastbarkeit" Deutschlands erreiche. Doch hinter diesen Äußerungen steht nicht selten auch ein Kalkül: Migration ist ein emotional aufgeladenes Thema, das in vielen Bevölkerungsschichten für Verunsicherung sorgt. In einer politisch aufgeheizten Debatte bietet es der CDU/CSU die Möglichkeit, sich als Garant für Ordnung und Kontrolle zu präsentieren – eine Rolle, die sie in den Jahren der Kanzlerschaft Angela Merkels zunehmend verloren hatte.
Die Frage, ob es der Union tatsächlich um sachliche Verbesserungen der Migrationspolitik oder lediglich um den Machterhalt geht, bleibt offen. Ein Blick auf die jüngsten Initiativen der CDU/CSU im Bundestag zeigt, dass konkrete Vorschläge oft ausbleiben. Vielmehr wird der Fokus auf symbolpolitische Maßnahmen gelegt, etwa durch die Forderung nach härteren Abschieberegelungen oder einem strikteren Umgang mit Asylverfahren. Ein solider Lösungsansatz zur langfristigen Bewältigung der Migrationsproblematik scheint jedoch zu fehlen.
Die CDU/CSU befindet sich in einer politisch heiklen Position. Seit ihrem Abgang in die Opposition sucht sie nach Themen, mit denen sie Wähler zurückgewinnen kann. Die Migrationspolitik bietet hierfür eine naheliegende Möglichkeit, doch der Preis für diese Taktik ist hoch. Denn in dem Versuch, sich als harte Hand der Sicherheitspolitik zu inszenieren, läuft die Union Gefahr, an ihrer Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Der Vorwurf, dass die Union lediglich aus Angst vor Machtverlust agiere, lässt sich nicht einfach von der Hand weisen. Friedrich Merz’ scharfe Worte zur Migrationspolitik scheinen oft weniger von einer klaren Vision für Deutschland geprägt zu sein, als vielmehr von der Sorge, zwischen der politischen Mitte und dem rechten Rand zerrieben zu werden. Gleichzeitig lässt die CDU/CSU keine Gelegenheit aus, die Fehler der Regierung anzuprangern, ohne selbst umfassende Lösungen zu bieten. Diese Art der Oppositionspolitik mag kurzfristig Stimmen bringen, doch langfristig bleibt die Frage, ob die Union tatsächlich noch eine konstruktive Kraft im politischen Diskurs sein kann.
Es ist eine Gratwanderung, auf der sich die CDU/CSU derzeit befindet. Setzt sie zu stark auf das Schüren von Ängsten und den Kampf um Macht, könnte sie weiter in die politische Defensive geraten. Nur durch eine ausgewogene und realistische Migrationspolitik kann sie das Vertrauen der Wähler zurückgewinnen – und das nicht nur aus parteitaktischen Gründen, sondern im Interesse des Landes.
Cybersicherheit in Apotheken: Backups als letzte Verteidigungslinie
In einer Zeit, in der die Digitalisierung auch in Apotheken zunehmend Einzug hält, wird die Sicherheit von IT-Systemen zu einem entscheidenden Faktor. Apotheken speichern sensible Patientendaten, Rezeptinformationen und verwalten Bestellungen über digitale Systeme. Der Schutz dieser Daten hat höchste Priorität, insbesondere angesichts der steigenden Bedrohung durch Cyberangriffe wie Ransomware. Bei diesen Angriffen verschlüsseln Kriminelle wichtige Daten und fordern ein Lösegeld, um die Freigabe zu erwirken. Ohne eine adäquate Absicherung sind Apotheken nicht nur in ihrem Tagesgeschäft massiv eingeschränkt, sondern setzen sich auch erheblichen rechtlichen Risiken aus. In diesem Zusammenhang gewinnt die Praxis regelmäßiger Datensicherungen, sogenannter Backups, enorm an Bedeutung.
Ein Backup ist eine Sicherungskopie der im System gespeicherten Daten, die im Fall eines Cyberangriffs den Schaden minimieren kann. Sobald wichtige Dateien verschlüsselt oder gelöscht werden, ist der Zugriff darauf oft nicht mehr möglich. Experten betonen daher die Notwendigkeit, wöchentlich Backups durchzuführen. In der Praxis gilt: Je öfter Daten gesichert werden, desto besser. Im Idealfall wird eine solche Sicherung nicht nur einmal wöchentlich, sondern sogar täglich vorgenommen. Der Nutzen eines Backups ist jedoch nur dann gegeben, wenn es korrekt umgesetzt und sicher aufbewahrt wird. Hierbei kommt der physikalischen Trennung zwischen Server und Backup-Speicher eine besondere Bedeutung zu.
In vielen Apotheken erfolgt die Speicherung auf externen Festplatten oder Netzwerkspeichern, die permanent mit dem System verbunden sind. Das Problem hierbei ist, dass ein Schadprogramm, das in das Hauptsystem eingedrungen ist, auch diese verbundenen Speichermedien infizieren kann. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Datensicherung auf einem physischen Medium zu erstellen, das nach dem Backup-Vorgang vom Server getrennt wird. Eine der anerkannten Vorgehensweisen zur Datensicherung ist die 3-2-1-Regel: Drei Kopien jeder wichtigen Datei, gespeichert auf zwei unterschiedlichen Medien, wobei mindestens eine dieser Kopien an einem externen Standort aufbewahrt werden sollte. Diese Methode stellt sicher, dass die Daten nicht nur vor Cyberangriffen, sondern auch vor physikalischen Gefahren wie Bränden oder Überschwemmungen geschützt sind.
Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die Überprüfung der Backups. Es reicht nicht aus, nur Sicherungen zu erstellen; Apotheken müssen sicherstellen, dass diese im Ernstfall auch wirklich funktionieren. Regelmäßige Tests sind notwendig, um festzustellen, ob alle relevanten Daten vollständig gesichert wurden und ob die Wiederherstellung im Notfall funktioniert. Das Versäumnis, diese Tests durchzuführen, könnte dazu führen, dass im Ernstfall fehlerhafte oder unvollständige Sicherungen existieren – ein Risiko, das vermieden werden sollte.
Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Cyberkriminalität müssen Apothekenbetreiber die Sicherung ihrer Daten ernst nehmen. Nicht nur die sensiblen Patientendaten stehen auf dem Spiel, sondern auch das Vertrauen der Kunden. Wenn durch einen Datenverlust der Zugang zu Rezeptinformationen und Medikamentenverfügbarkeiten beeinträchtigt wird, kann dies den gesamten Geschäftsbetrieb lahmlegen. Deshalb ist es von größter Bedeutung, dass Apotheken nicht nur auf starke Antivirenprogramme setzen, sondern vor allem auf solide Backup-Strategien, die im Notfall greifen.
Cyberangriffe auf Apotheken sind keine Seltenheit mehr, und doch scheinen viele Betreiber die Risiken zu unterschätzen. Während die Digitalisierung den Alltag erleichtert und Prozesse effizienter gestaltet, erhöht sie auch die Anfälligkeit gegenüber Hackerangriffen. Backups sind in diesem Zusammenhang das letzte Bollwerk gegen den vollständigen Datenverlust. Sie bieten eine Absicherung gegen Bedrohungen, die durch Verschlüsselung oder Löschung von Daten entstehen. Es ist verwunderlich, dass viele Apotheken noch immer keine regelmäßigen und umfassenden Backups durchführen. Dabei könnte die Lösung so einfach sein: Regelmäßige Datensicherungen, sicher getrennt vom Hauptsystem, könnten im Ernstfall das Unternehmen retten. Aber was oft vernachlässigt wird, ist die Notwendigkeit, diese Backups auch zu testen. Es ist nicht ausreichend, Sicherungen zu erstellen und dann darauf zu vertrauen, dass sie im Ernstfall funktionieren. Regelmäßige Tests sollten genauso selbstverständlich sein wie die Backups selbst. Angesichts der hohen Sensibilität der in Apotheken verwalteten Daten und der Verantwortung gegenüber den Patienten muss der Schutz dieser Daten zur Priorität werden. Es ist höchste Zeit, dass Apothekenbetreiber sich der wachsenden Bedrohung bewusst werden und proaktive Maßnahmen ergreifen, bevor es zu spät ist.
Lauterbach kündigt Bürokratieentlastungsgesetz für Herbst an
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat auf dem diesjährigen Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die Einführung eines Bürokratieentlastungsgesetzes für den Herbst angekündigt. Ziel des Gesetzes ist es, den enormen Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen zu reduzieren und so die Akteure in der Branche zu entlasten.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Lauterbach ein solches Vorhaben ins Auge gefasst, doch erst jetzt nimmt es konkrete Formen an. Ein entsprechendes Eckpunktepapier veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits am 30. September 2023. Darin wurden erste Ansätze zum Abbau bürokratischer Hürden formuliert. Nun erklärte Lauterbach, dass der Gesetzentwurf in Arbeit sei und noch in diesem Jahr verabschiedet werden solle. Gleichzeitig forderte er die Verbände des Gesundheitswesens auf, weitere Vorschläge einzubringen, um das Gesetz bedarfsgerecht zu gestalten.
In der Apothekerschaft gibt es bereits seit längerer Zeit Forderungen nach einer deutlichen Entlastung. Die Freie Apothekerschaft (FA) hatte im April vergangenen Jahres eine Liste mit rund 200 Punkten vorgelegt, die den bürokratischen Aufwand in den Apotheken detailliert aufzeigt. Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) überreichte im Sommer 2023 dem BMG entsprechende Vorschläge. Aus der Politik kamen ebenfalls Initiativen, insbesondere von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die im November 2023 einen Antrag stellte, um den Bürokratieabbau in Apotheken voranzutreiben und den Apothekern mehr Handlungsfreiheit im Umgang mit Lieferengpässen zu geben.
Einige Maßnahmen zur Entlastung wurden bereits in andere Gesetzesvorhaben integriert. So entfielen seit der Teillegalisierung von Cannabis bestimmte Anforderungen an Medizinalcannabis, da es nicht länger auf Betäubungsmittelrezepten (BtM-Rezepten) verschrieben werden muss. Auch das Präqualifizierungsverfahren für apothekenpflichtige Hilfsmittel wurde abgeschafft.
Im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG), das ebenfalls in Arbeit ist, plant Lauterbach weitere Entlastungen für die Apotheken. So sollen die Anforderungen an die Räumlichkeiten in Filialverbünden gelockert werden. Zukünftig soll es genügen, wenn pro Filialverbund nur noch ein Labor, ein Herstellungsraum und ein Notdienstraum vorhanden sind. Auch eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten ist Teil der Reformpläne.
Mit dem angekündigten Bürokratieentlastungsgesetz scheint sich nun endlich eine grundlegende Reform in greifbare Nähe zu rücken. Die Umsetzung des Gesetzes wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit die Forderungen und Vorschläge der Verbände Berücksichtigung finden und ob die politischen Akteure die Notwendigkeit einer umfassenden Entlastung erkennen.
Es ist höchste Zeit, dass der Bürokratieabbau im Gesundheitswesen endlich auf die politische Agenda rückt. Was Gesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt mit dem Bürokratieentlastungsgesetz für den Herbst ankündigt, hätte schon längst geschehen müssen. Die steigenden Anforderungen an Dokumentation und Verwaltung lähmen die Akteure im Gesundheitswesen seit Jahren. Vor allem Apotheken, die ohnehin durch den Druck der Lieferengpässe und steigende Kosten belastet sind, brauchen dringend eine deutliche Reduzierung bürokratischer Hürden.
Dass die Apothekerschaft schon vor über einem Jahr auf den immensen Verwaltungsaufwand hingewiesen hat, ist bezeichnend. Doch wie so oft blieb es zunächst bei Vorschlägen, während die Praxis unverändert blieb. Nun gibt es endlich Hoffnung, dass mit dem Bürokratieentlastungsgesetz eine substanzielle Verbesserung erreicht wird.
Dennoch bleibt abzuwarten, ob die angekündigten Maßnahmen ausreichen. Das Gesundheitswesen ist ein komplexes System, und der Abbau von Bürokratie muss zielgerichtet und umfassend erfolgen. Es darf nicht bei kosmetischen Veränderungen bleiben, die nur an der Oberfläche kratzen. Die geplanten Lockerungen, etwa bei den Räumlichkeiten in Filialverbünden oder den Öffnungszeiten, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch sie lösen nicht die grundsätzlichen Probleme. Die Apotheken und andere Akteure im Gesundheitswesen brauchen echten Spielraum, um flexibel auf die Herausforderungen des Marktes reagieren zu können.
Lauterbachs Aufforderung an die Verbände, weitere Vorschläge einzubringen, ist zu begrüßen. Es zeigt, dass die Regierung die Beteiligten ernst nimmt. Allerdings bleibt die Frage, ob diese Vorschläge auch im finalen Gesetzesentwurf Berücksichtigung finden. Die Verbände haben schon lange auf die Problematik hingewiesen – es ist nun an der Zeit, dass die Politik handelt.
Zusammengefasst: Die Ankündigung des Bürokratieentlastungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, aber es bleibt noch viel zu tun. Entscheidend wird sein, ob es der Regierung gelingt, praxisnahe und wirksame Lösungen zu finden, die tatsächlich Entlastung bringen. Nur dann kann das Gesundheitswesen langfristig gestärkt werden.
Honorarerhöhung gefordert: Apotheken kritisieren versicherungsfremde Leistungen
Die Diskussion um versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat neuen Zündstoff bekommen. Krankenkassenverbände fordern, dass solche Leistungen – etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen oder die Deckung von Beitragslücken bei Beziehern von Bürgergeld – künftig aus Steuermitteln finanziert werden. Unterstützung kommt dabei von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening stellt klar: Die Mittel, die derzeit für versicherungsfremde Leistungen aufgewendet werden, sollten stattdessen der Stabilisierung der Arzneimittelversorgung dienen.
„Der erste und wichtigste gesetzliche Auftrag der Krankenkassen ist es, die Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten sicherzustellen, einschließlich der Arzneimittelversorgung“, so Overwiening. Diese Kernaufgabe sei zunehmend gefährdet, da die Apotheken in Deutschland seit über einem Jahrzehnt keine Anpassung ihrer Vergütung erfahren hätten. Während die Betriebskosten der Apotheken seit 2013 um etwa 60 Prozent gestiegen seien, blieb das Fixum, das den Apotheken für die Abgabe von Arzneimitteln zusteht, unverändert. Auch die Inflation, die seitdem um 30 Prozent zugelegt hat, verschärft die Situation zusätzlich.
Das Resultat sei eine Welle von Apothekenschließungen, die das gesamte Gesundheitssystem unter Druck setze. Gerade im ländlichen Raum habe sich die Zahl der Apotheken deutlich verringert. Dies gefährde die flächendeckende Versorgung, betonte Overwiening. „Wenn die Apotheken nicht wirtschaftlich tragbar sind, verlieren wir einen wichtigen Bestandteil des Gesundheitssystems“, sagte sie.
Besonders kritisch sei auch, dass der Nachwuchs keine Perspektiven mehr in der Vor-Ort-Apotheke sehe. Die Rolle der Apotheken als leicht zugängliche Anlaufstellen in der ambulanten und stationären Versorgung von Patienten sei jedoch von zentraler Bedeutung, insbesondere für pflegebedürftige Menschen. Um diese Rolle aufrechterhalten zu können, fordert die ABDA daher eine längst überfällige Anpassung der Apothekenvergütung sowie eine Entlastung der GKV von versicherungsfremden Leistungen.
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Koalition versprochen, diese Leistungen künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Bisher blieb jedoch eine entsprechende gesetzliche Änderung aus. Auf dem Deutschen Apothekertag 2023 hatte die Hauptversammlung die Forderung nach einer vollständigen Erstattung der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln bekräftigt, doch konkrete politische Schritte blieben bislang aus.
Die Apothekerschaft sieht dringenden Handlungsbedarf und warnt, dass ohne entsprechende Maßnahmen die wirtschaftliche Existenz vieler Apotheken und damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet sei.
Die Debatte um versicherungsfremde Leistungen zeigt einmal mehr, wie stark die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung strapaziert werden. Es ist nachvollziehbar, dass die Krankenkassen eine Entlastung fordern, denn diese Leistungen haben mit der eigentlichen Aufgabe der GKV – der Gesundheitsversorgung – wenig zu tun. Doch während die Politik zögert, bleiben die Apotheken auf der Strecke. Seit über einem Jahrzehnt stagnieren ihre Vergütungen, während ihre Kosten explodieren. Die Folge: Immer mehr Apotheken schließen, insbesondere in ländlichen Regionen. Das ist ein Alarmsignal.
Die Apotheken spielen eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem. Sie sind der erste und häufig einzige Anlaufpunkt für viele Patienten, insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen. Die niedrige Schwelle, mit der Apotheken ihre Dienste anbieten, ist essenziell, um eine flächendeckende und schnelle Versorgung zu gewährleisten. Doch genau diese flächendeckende Versorgung steht auf dem Spiel, wenn Apotheken finanziell nicht mehr überleben können.
Es ist höchste Zeit, dass die Politik handelt. Die versprochene Entlastung der Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen muss endlich umgesetzt werden, damit die Mittel dorthin fließen können, wo sie gebraucht werden – in die Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig muss eine deutliche Honorarerhöhung für die Apotheken erfolgen. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Branche, die so wichtig für die Bevölkerung ist, seit Jahren vernachlässigt wird.
Die Apotheken brauchen finanzielle Sicherheit, und die Versicherten brauchen Apotheken vor Ort. Nur so kann eine stabile und verlässliche Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterhin gewährleistet werden.
Apotheken in der Krise: Fundament der demokratischen Stabilität stärken
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat bei einem Besuch in der Halberstädter Apotheke am Bahnhof die Bedeutung der Apotheken für die Stabilität der Demokratie hervorgehoben. Die Apothekerkammer und der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt hatten Haseloff in einem dringenden Schreiben auf die prekäre finanzielle Lage der Apotheken aufmerksam gemacht. Der Ministerpräsident ließ sich die tägliche Arbeit der Apotheke und die Herausforderungen im Apothekenbetrieb von Inhaber Ulrich Grosch schildern.
Haseloff betonte, dass Apotheken einen entscheidenden Grundpfeiler der flächendeckenden medizinischen Versorgung darstellen und unverzichtbar für den Erhalt der politischen Stabilität in der Mitte der Gesellschaft seien. Die Bevölkerung habe zu Recht den Anspruch auf eine zuverlässige Gesundheitsversorgung, und die Apotheken müssten in diesem System gesichert bleiben. Er richtete einen klaren Appell an den Bund, die finanzielle Lage der Apotheken zu verbessern und die gesetzlichen Krankenkassen von sachfremden Leistungen zu entlasten.
Neben der allgemeinen finanziellen Situation wurde auch über den aktuellen Entwurf zur Apothekenreform und das geplante Notfall-Gesetz diskutiert. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, äußerte Bedenken, dass durch das Notfall-Gesetz unnötige Doppelstrukturen geschaffen würden, die das bestehende Notdienstsystem der Apotheken gefährden könnten. Ursula Gütle vom Landesapothekerverband forderte zudem die Rückführung der Großhandels-Skonti, da Apotheken derzeit vor der Abgabe teurer Arzneimittel ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit kalkulieren müssten. Sie wies zudem auf die Möglichkeit hin, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent zu senken, um die Gesundheitskosten zu entlasten.
Abschließend stellte Münch klar, dass die Missachtung des Berufsstandes durch die Bundespolitik nicht weiter hinnehmbar sei. Apotheken könnten durch Medikamentenmanagement und Beratung erheblich zur Kostenersparnis im Gesundheitswesen beitragen. Dennoch werde ihre Kompetenz auf politischer Ebene nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Besuch von Reiner Haseloff in der Halberstädter Apotheke verdeutlicht einmal mehr, wie essenziell Apotheken für die flächendeckende medizinische Versorgung sind. Doch jenseits der politischen Rhetorik bleibt die Realität für viele Apotheken düster. Der steigende Kostendruck und die strukturellen Herausforderungen lassen viele Inhaber um ihre wirtschaftliche Existenz bangen. Der Appell an den Bund ist daher überfällig. Es reicht nicht, die Rolle der Apotheken zu loben – es müssen klare finanzielle Unterstützungen und strukturelle Reformen folgen.
Das Notfall-Gesetz und die Apothekenreform werfen zusätzliche Fragen auf. Die Schaffung neuer Doppelstrukturen könnte das ohnehin fragile System weiter destabilisieren. Hier zeigt sich erneut, dass der Dialog zwischen Politik und Praxis intensiviert werden muss, um praxisnahe Lösungen zu finden, die sowohl den Apotheken als auch den Patienten zugutekommen.
Die Forderung nach der Rückführung der Großhandels-Skonti ist nur ein Beispiel dafür, wie dringend notwendig eine Entlastung der Apotheken ist. Dass Apotheker vor der Abgabe von Medikamenten abwägen müssen, ob dies betriebswirtschaftlich überhaupt tragbar ist, sollte in einem hochentwickelten Gesundheitssystem nicht vorkommen. Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wäre ein erster Schritt, der die Apotheken und das gesamte Gesundheitssystem entlasten könnte.
Die Politik muss endlich aufhören, die Apotheken als Sparobjekt zu betrachten. Stattdessen sollte ihre Rolle als Gesundheitsdienstleister im Vordergrund stehen – denn Apotheken sichern nicht nur die medizinische Versorgung, sondern tragen aktiv zur Stabilität des Gesundheitssystems bei. Die Worte von Jens-Andreas Münch treffen den Kern des Problems: Mit den Apotheken sparen – aber nicht an ihnen.
TK und Teleclinic: Kooperation mit Konfliktpotenzial
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat eine neue Kooperation mit der DocMorris-Tochter Teleclinic bekanntgegeben, die ab Dezember TK-Versicherten die Möglichkeit bieten soll, Videosprechstunden über die Plattform in Anspruch zu nehmen. Diese Entwicklung sorgt für heftige Kritik in der Apothekerschaft, insbesondere bei der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Der Vorwurf: Die enge Verbindung zwischen der Versandapotheke DocMorris und Teleclinic stellt eine Gefährdung des Grundsatzes der Trennung zwischen Ärzten und Apotheken dar.
Die Apothekerkammer Nordrhein äußerte sich durch ihren externen Justiziar Dr. Morton Douglas äußerst besorgt. Seiner Ansicht nach sei die Kooperation nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch ein direkter Angriff auf die Unabhängigkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland. „Es gibt in Deutschland aus gutem Grund eine strikte Trennung zwischen Arzt und Apotheke“, so Douglas. Diese Trennung sei essenziell, um das Vertrauen der Patienten in eine unabhängige Beratung und Versorgung zu gewährleisten. „Dass eine Plattform, die ärztliche Leistungen vermittelt, von einem Unternehmen betrieben wird, das gleichzeitig eine Apotheke betreibt, ist ein klarer Widerspruch zu diesem Grundsatz“, erklärte er.
Douglas warnte weiter davor, dass die Kooperation der TK mit Teleclinic die freie Wahl der Versicherten gefährden könnte. Trotz des formalen Rechts auf freie Apotheken- und Arztwahl befürchtet er, dass durch solche Partnerschaften ein subtiler Druck auf die Versicherten ausgeübt werde, die entsprechenden Leistungen zu nutzen. Dies könne die Entscheidungsmöglichkeiten der Patienten einschränken und den Wettbewerb verzerren.
Besonders kritisch sieht Douglas den potenziellen Einfluss von DocMorris auf die Einlösung von Rezepten. Seiner Meinung nach sei es naheliegend, dass Rezepte, die über Teleclinic ausgestellt werden, bevorzugt bei der Versandapotheke DocMorris eingelöst würden. Die Apothekerkammer Nordrhein habe bereits ein Verfahren in diesem Zusammenhang angestrengt und sehe hier deutliche wettbewerbsrechtliche Verstöße.
Auch das E-Rezept, das in Deutschland inzwischen flächendeckend eingeführt wurde, verschärfe die Problematik, so Douglas. Patienten würden oft nicht ausreichend informiert und hätten möglicherweise nicht die nötige Aufklärung, um die Konsequenzen ihrer Wahl richtig einzuschätzen. „Viele Nutzer wissen gar nicht, dass sie durch die Wahl einer bestimmten Plattform indirekt dazu gedrängt werden, bestimmte Leistungserbringer zu bevorzugen“, sagte er.
Aus Sicht der AKNR handelt die TK nicht im Interesse ihrer Versicherten. Douglas vermutet, dass wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. „Hier geht es nicht um eine Verbesserung der Versorgung für die Versicherten, sondern darum, den Aktionären von DocMorris eine positive Geschichte zu präsentieren“, so seine scharfe Kritik. Zahlen von DocMorris würden nahelegen, dass Teleclinic stark wachse, während andere Geschäftsbereiche rückläufig seien. Dies lasse auf mögliche Quersubventionierungen schließen, die langfristig die Unabhängigkeit der ärztlichen Versorgung gefährden könnten.
Die TK, eine der größten Krankenkassen Deutschlands, sieht sich nun mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Neutralität zu bewahren. Laut Douglas besteht das Risiko, dass die Kooperation gegen das Neutralitätsgebot verstoße, das Krankenkassen untersagt, bestimmte Leistungserbringer zu bevorzugen. Die AKNR sei jedoch nicht befugt, diesen Verstoß zu ahnden, dies liege in der Verantwortung der Ärzteschaft.
Die Kooperation zwischen der Techniker Krankenkasse und Teleclinic wirft ernsthafte Fragen auf. Im Kern steht die Frage nach der Unabhängigkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland. Der jahrzehntealte Grundsatz, dass Ärzte und Apotheken getrennt agieren müssen, hat sich bewährt. Er sichert das Vertrauen der Patienten in eine neutrale Beratung und sorgt dafür, dass wirtschaftliche Interessen nicht die medizinische Entscheidung beeinflussen.
Nun aber scheint genau dieser Grundsatz in Gefahr. Wenn eine Plattform, die von einem apothekennahen Unternehmen betrieben wird, ärztliche Leistungen vermittelt, gerät die Unabhängigkeit der Versorgung ins Wanken. Zwar haben Versicherte weiterhin theoretisch die freie Wahl, doch in der Praxis könnten sie durch die Art der Kooperation subtil unter Druck gesetzt werden, bestimmte Anbieter zu nutzen. Dies wirft nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Bedenken auf.
Es geht hier nicht nur um eine formale Trennung von Arzt und Apotheke. Es geht um das Vertrauen der Patienten und die Frage, ob wirtschaftliche Interessen die Versorgung lenken. Wenn Versicherte durch ihre Wahl indirekt an bestimmte Leistungserbringer gebunden werden, ist dies ein klarer Eingriff in die Wahlfreiheit. Es ist Aufgabe der Krankenkassen, ihre Neutralität zu wahren und sicherzustellen, dass der Wettbewerb fair bleibt.
Die Apothekerkammer Nordrhein hat hier ein wichtiges Problem angesprochen, das dringend aufgeklärt werden muss. Die Gesundheitsversorgung darf nicht zu einem Spielball wirtschaftlicher Interessen werden. DocMorris mag hier als großes Unternehmen agieren, doch das Wohl der Patienten sollte stets im Mittelpunkt stehen. Eine Kooperation wie diese könnte langfristig dazu führen, dass die Qualität der Versorgung leidet, während wirtschaftliche Vorteile über die Patienteninteressen gestellt werden.
Die TK sollte sich gut überlegen, ob diese Kooperation wirklich im Interesse ihrer Versicherten ist – oder ob sie nicht vielmehr ein Schachzug ist, um Aktionären von DocMorris eine positive Entwicklung zu verkaufen. Letztlich muss der Fokus auf einer qualitativ hochwertigen und unabhängigen Gesundheitsversorgung liegen, die sich an den Bedürfnissen der Patienten orientiert – und nicht an den Interessen großer Unternehmen.
Starker Zusammenschluss: Pharma Deutschland stärkt Ostdeutschland als Pharmastandort
Mit der Gründung des Landesverbandes Ost hat Pharma Deutschland den Aufbau seiner regionalen Strukturen abgeschlossen. Der neue Verband, der die Interessen der pharmazeutischen Industrie in den ostdeutschen Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vertritt, wird von Dr. Andreas Eberhorn geleitet. Eberhorn, der im Vorstand von Dermapharm tätig ist, betonte bei seiner Wahl die Bedeutung des neuen Verbandes als Plattform für den Austausch zwischen Industrie, Wissenschaft und Politik. Ziel sei es, das Potenzial der Region voll auszuschöpfen und Ostdeutschland als Pharmastandort zukunftssicher zu machen.
Der Landesverband Ost ist Teil eines Netzwerks von insgesamt sechs regionalen Verbänden, das Pharma Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) geschaffen hat. Mit der Neugründung wird nun auch die pharmazeutische Industrie in Ostdeutschland durch eine zentrale Interessenvertretung unterstützt. Insgesamt gehören dem Verband 30 Unternehmen der Branche an. Der Fokus liegt dabei auf einer stärkeren Vernetzung der traditionsreichen Arzneimittelproduktion mit den modernen Biotech-Clustern und Forschungseinrichtungen der Region. Diese Verbindung bietet großes Innovationspotenzial, das durch eine engere Zusammenarbeit weiter gefördert werden soll.
Ostdeutschland verfügt über eine vielseitige Pharmalandschaft, die durch sowohl etablierte Unternehmen als auch aufstrebende Start-ups geprägt ist. Der neue Landesverband will diese Vielfalt nutzen, um den Standort weiter auszubauen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zu maximieren. Nora Schmidt-Kesseler, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Chemischen Industrie im Landesverband Nordost (VCI Nordost), erklärte, dass ein starker Pharmastandort maßgeblich zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Wohlstand in der Region beitrage. Die enge Zusammenarbeit zwischen Pharma Deutschland und dem VCI im Osten Deutschlands biete die Möglichkeit, gemeinsam noch größere Erfolge zu erzielen.
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, hob die Gründung des Landesverbandes Ost als finalen Schritt in der regionalen Neuorganisation des Verbandes hervor. Diese regionale Struktur ermögliche es, die spezifischen Herausforderungen und Chancen in den verschiedenen Regionen Deutschlands gezielt anzugehen und zu stärken. Durch diese lokale Verankerung werde nicht nur die Region selbst, sondern der gesamte Pharmastandort Deutschland profitieren.
Der Vorstand des neu gegründeten Landesverbandes Ost setzt sich aus führenden Persönlichkeiten der Pharmaindustrie zusammen, darunter Dr. Andreas Eberhorn von Dermapharm als Vorsitzender, sowie weitere Vertreter von Unternehmen wie Aristo Pharma, PWA Dr. Haufe, Bombastus-Werke, Dr. Kade Pharmazeutische Fabrik, Sandoz / Salutas Pharma, Berlin-Chemie und Apogephha Arzneimittel. Der Verband sieht sich damit gut aufgestellt, um die Interessen der Branche in Ostdeutschland wirksam zu vertreten und die Region als Pharmastandort weiterzuentwickeln.
Die Gründung des Landesverbandes Ost markiert einen wichtigen Schritt für die Pharmaindustrie in Ostdeutschland. Seit Jahren bemühen sich Unternehmen und Institutionen in der Region darum, sich als innovativer Pharmastandort zu etablieren. Mit dem neuen Verband bekommt diese Bestrebung nun eine offizielle Stimme und eine zentrale Plattform, um sich besser zu vernetzen und gemeinsame Ziele zu verfolgen.
Besonders bemerkenswert ist die starke Verknüpfung zwischen traditionellen Pharmabetrieben und modernen Biotechnologieunternehmen, die in Ostdeutschland zunehmend an Bedeutung gewinnen. Diese Verbindung bietet enormes Innovationspotenzial, das mit der richtigen Unterstützung und den entsprechenden Investitionen der Branche zu einem echten Wettbewerbsvorteil verhelfen kann.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass der neue Landesverband auch die Zusammenarbeit mit der Politik und der Wissenschaft stärkt. In einer Zeit, in der regulatorische Anforderungen stetig zunehmen und der internationale Wettbewerb härter wird, braucht die Industrie klare Rahmenbedingungen und verlässliche Partner in der Forschung. Der Landesverband Ost kann hier eine zentrale Rolle einnehmen, um die Interessen der Pharmaunternehmen zu bündeln und eine starke Stimme in den politischen Entscheidungsprozessen zu sein.
Ostdeutschland hat das Potenzial, sich als Zentrum der Pharmaindustrie in Deutschland zu etablieren. Doch das wird nur gelingen, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen und die Region als Ganzes stärken. Der Landesverband Ost bietet dafür die ideale Plattform. Es bleibt abzuwarten, wie schnell und wie nachhaltig die Region von dieser neuen Struktur profitieren wird. Klar ist jedoch: Der Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft ist gelegt.
Rückruf für Spiriva: Charge wegen möglicher Dosierungsabweichungen zurückgezogen
Boehringer Ingelheim hat eine Charge seines COPD-Medikaments Spiriva 18 Mikrogramm Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation zurückgerufen. Grund für die Maßnahme ist eine potenzielle Nichteinhaltung der Spezifikation zur „Gleichförmigkeit der ausgebrachten Dosis“, die im Rahmen einer Projektstabilitätsstudie festgestellt wurde. Der Rückruf betrifft die Charge 401345A, die in Packungen zu 60 Stück in den Verkehr gebracht wurde.
Spiriva, ein langwirksamer anticholinerger Bronchodilatator, wird zur langfristigen Behandlung der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) eingesetzt. Das Medikament erweitert die verengten Atemwege und erleichtert so das Atmen der Patienten. Bei der aktuellen Untersuchung ergab ein einzelnes Ergebnis, dass die ausgebrachte Dosis des Wirkstoffs Tiotropium möglicherweise nicht innerhalb der zulässigen Toleranz liegt. Auch wenn das Risiko für die Patienten als äußerst gering eingestuft wird, hat das Unternehmen den Rückruf der betroffenen Charge veranlasst, um sicherzustellen, dass nur Produkte höchsten Qualitätsstandards im Umlauf bleiben.
Boehringer Ingelheim betont, dass es keine Hinweise auf ein unmittelbares Gesundheitsrisiko gibt und dass das Risiko bei vorschriftsmäßiger Anwendung vernachlässigbar ist. Dennoch wurden Apotheken aufgefordert, ihre Bestände zu überprüfen und betroffene Packungen bis spätestens 7. Oktober 2024 an die Retourenstelle von Boehringer Ingelheim zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt über PharmLog GmbH in Bönen.
Tiotropium, der Wirkstoff in Spiriva, gehört zu den langwirksamen Muskarinrezeptor-Antagonisten. Er blockiert spezifische Rezeptoren in der glatten Muskulatur der Bronchien, wodurch die durch den Parasympathikus gesteuerte Verengung der Atemwege unterbunden wird. So bleibt die Atemwegserweiterung für mindestens 24 Stunden erhalten. Spiriva hat sich seit seiner Zulassung als eines der wichtigsten Medikamente für die Behandlung von COPD etabliert.
Der Rückruf einer Charge ist ein gängiges Verfahren in der pharmazeutischen Industrie, um die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Für Patienten bedeutet der Rückruf keine Einschränkung der Versorgung, da nur eine einzelne Charge betroffen ist und ausreichend alternative Packungen zur Verfügung stehen.
Der Rückruf von Spiriva zeigt einmal mehr, wie wichtig konsequente Qualitätskontrollen in der Arzneimittelproduktion sind. Obwohl das Risiko für die Patienten als minimal eingeschätzt wird, greift Boehringer Ingelheim zu dieser Maßnahme, um höchste Standards zu sichern. Dies zeugt von Verantwortungsbewusstsein und Präzision in der Umsetzung regulatorischer Vorgaben.
Pharmaunternehmen stehen unter dem ständigen Druck, neben der Wirksamkeit ihrer Produkte auch deren absolute Verlässlichkeit zu garantieren. Kleinste Abweichungen in der Dosierung können in der Arzneimittelproduktion weitreichende Konsequenzen haben. In diesem Fall wird die Sicherheit der Patienten jedoch nicht gefährdet. Die schnelle Reaktion des Herstellers verdeutlicht die Strenge der internen Kontrollmechanismen und die Bedeutung einer transparenten Kommunikation mit Apotheken und der Öffentlichkeit.
Für Apotheken ist die Rückrufaktion eine Routineaufgabe. Wichtig ist, dass betroffene Produkte zügig aus dem Verkehr gezogen werden, um das Vertrauen der Patienten und der Partner in der Lieferkette aufrechtzuerhalten. Der Rückruf zeigt auch, dass die pharmazeutische Industrie nicht nur auf akute Gefahren reagiert, sondern präventive Maßnahmen ergreift, um Risiken zu minimieren. Solche Vorfälle verdeutlichen die Komplexität der Medikamentenherstellung, bei der kleinste Variationen zu großen Produktionsentscheidungen führen können.
Es bleibt festzuhalten: Der Rückruf ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Beleg für die Strenge und Genauigkeit, die in der Arzneimittelbranche notwendig ist, um die hohen Qualitätsstandards zu wahren. Patienten und Apotheken können beruhigt sein – Boehringer Ingelheim handelt verantwortungsvoll und im besten Interesse der Patienten.
Apothekenkrise: 600 Schließungen in diesem Jahr – Die Zukunft des Berufsstands steht auf dem Spiel
Die Apothekenlandschaft in Deutschland befindet sich in einer historisch beispiellosen Krise. Allein in diesem Jahr mussten 600 Apotheken ihre Türen für immer schließen. Die Zahl der Schließungen ist nicht nur eine alarmierende Momentaufnahme, sondern das Resultat eines langfristigen Trends: Jeder fünfte Apothekenbetrieb hat in den letzten Jahren aufgegeben. Damit stehen die verbliebenen Apotheken unter immensem Druck und kämpfen um ihr Überleben.
Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig. Einerseits kämpfen Apotheken mit wachsenden wirtschaftlichen Belastungen, die durch sinkende Erstattungen seitens der Krankenkassen, steigende Betriebskosten und den zunehmenden Wettbewerb durch Online-Apotheken verstärkt werden. Andererseits haben strukturelle Veränderungen, wie der demografische Wandel und die Digitalisierung des Gesundheitswesens, den Druck auf die Apotheken weiter erhöht. Besonders hart trifft es kleine, familiengeführte Apotheken, die oft nicht die finanziellen Mittel haben, um die notwendigen Investitionen in Digitalisierung und moderne Services zu tätigen.
Zudem fühlen sich viele Apotheker in ihrer Rolle als Heilberufler zunehmend vernachlässigt. Die pharmazeutische Beratung, die persönliche Nähe zu den Kunden und das Vertrauen, das über Jahre aufgebaut wurde, scheint in der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Debatte kaum noch Gewicht zu haben. Stattdessen dominiert die Diskussion um Kosteneffizienz und Marktlogik. Viele Apotheker fragen sich, ob der Heilberuf in der heutigen Zeit überhaupt noch eine Zukunft hat oder ob sie lediglich zu reinen Händlern von Medikamenten degradiert werden.
Die verbleibenden Apotheken fordern nun eine Perspektive – und diese muss dringend aus der Politik kommen. Mehr finanzielle Unterstützung, weniger bürokratische Hürden und eine Reform des Apothekenhonorars sind zentrale Forderungen des Berufsstands. Nur so kann sichergestellt werden, dass Apotheken auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung spielen.
Die Frage, die sich viele Apothekenbetreiber stellen, ist jedoch: Liegt die Zukunft des Berufsstandes im Handel oder im Heilberuf? Während einige auf zusätzliche Dienstleistungen wie Telemedizin, Impfungen oder Gesundheitschecks setzen, um ihre Rolle als Gesundheitsdienstleister zu stärken, sehen andere ihre einzige Chance in der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells hin zu einem wettbewerbsfähigen Handel mit Arzneimitteln. Diese Spaltung innerhalb des Berufsstands macht die Situation noch komplizierter, denn eine klare Richtung ist derzeit nicht in Sicht.
Die derzeitige Krise der Apotheken ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine identitätsstiftende. Seit jeher steht der Apothekerberuf für den Heilberuf und den direkten Kontakt zu den Patienten. Doch diese Rolle gerät immer mehr in den Hintergrund, und die Apotheken werden zunehmend als bloße Verkaufsstellen von Arzneimitteln wahrgenommen. Das ist fatal.
Denn Apotheken erfüllen eine zentrale Funktion im Gesundheitssystem, die weit über den reinen Medikamentenverkauf hinausgeht. Die pharmazeutische Beratung, die Kontrolle der Medikation und die Betreuung chronisch kranker Patienten sind essenziell für die Qualität der Versorgung. Es ist daher notwendig, dass der Beruf wieder stärker als Heilberuf definiert wird – auch durch die Politik.
Gleichzeitig darf nicht vernachlässigt werden, dass Apotheken auch wirtschaftlich bestehen müssen. Der zunehmende Druck durch Online-Apotheken und der wachsende Preiswettbewerb stellen die Betriebe vor große Herausforderungen. Daher braucht es ein Umdenken in der Wirtschaftspolitik, das die Apotheken als unverzichtbaren Teil der Gesundheitsinfrastruktur anerkennt und schützt.
Die Lösung für die Apothekenkrise kann daher nur in einem ausgewogenen Ansatz liegen, der sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert als auch die heilberufliche Rolle der Apotheker stärkt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Apotheken nicht nur überleben, sondern auch in Zukunft eine wichtige Stütze des Gesundheitssystems bleiben.
Kassenärzte fordern Strafgebühr bei ungenutzten Arztterminen – Lauterbach lehnt ab
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Debatte ausgelöst, indem sie eine Strafgebühr für Patienten fordert, die unentschuldigt zu vereinbarten Arztterminen nicht erscheinen. KBV-Vorsitzender Andreas Gassen erklärte, dass diese Praxis ein erhebliches Problem für Arztpraxen darstelle. „Wenn Patienten Termine vereinbaren und dann nicht wahrnehmen, entstehen nicht nur Lücken, die nicht gefüllt werden können, sondern auch wirtschaftliche Verluste für die Praxen“, sagte Gassen der „Bild“-Zeitung. Er schlug vor, dass Krankenkassen eine Ausfallgebühr zahlen sollten, wenn ihre Versicherten Termine ungenutzt verstreichen lassen.
In ersten Praxen werden bereits Strafgebühren von bis zu 40 Euro erhoben, wenn Patienten ohne rechtzeitige Absage fehlen. Gassen verteidigte diese Praxis und betonte, dass dies eine notwendige Maßnahme sei, um die Effizienz in den Arztpraxen zu sichern. „Die Forderungen nach zusätzlichen und schnelleren Terminen sind vor diesem Hintergrund völlig absurd“, so Gassen weiter.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) reagierte ablehnend auf den Vorstoß. Er erkannte zwar an, dass nicht wahrgenommene Termine ein Problem seien, wies jedoch den Vorschlag, Strafgebühren zu verhängen, entschieden zurück. „Geldstrafen sind der falsche Weg“, erklärte Lauterbach. Er appellierte stattdessen an die Eigenverantwortung der Patienten, Termine rechtzeitig abzusagen. Zugleich versprach Lauterbach, dass strukturelle Verbesserungen im Rahmen des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes für eine Entlastung der Arztpraxen sorgen sollen. So sollen unter anderem die Budgetgrenzen für Hausarztpraxen aufgehoben werden, um mehr Kapazitäten für die Versorgung zu schaffen.
Kritik an Gassens Forderung kam auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Deren Vorsitzender Eugen Brysch bezeichnete den Vorschlag als „Abzocke“ und erklärte, dass es nicht gerecht sei, Patienten pauschal zur Kasse zu bitten. Brysch wies zudem darauf hin, dass viele Arztpraxen schwer erreichbar seien, was ebenfalls dazu beitrage, dass Patienten Termine nicht wahrnehmen könnten. „Es gibt keine systematische Überprüfung der Präsenzzeiten von Vertragsärzten. Die Erreichbarkeit ist das größte Problem“, so Brysch weiter.
Die Debatte zeigt die komplexen Herausforderungen, vor denen das deutsche Gesundheitssystem steht. Während Ärzte auf wirtschaftliche Schäden durch ungenutzte Termine hinweisen, fordern Kritiker eine fairere Lösung und eine Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen in den Arztpraxen. Ob die Strafgebühren flächendeckend eingeführt werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass die Diskussion sowohl Patienten als auch Politik weiter beschäftigen wird.
Die Forderung der Kassenärzte nach Strafgebühren für Patienten, die ihre Termine unentschuldigt nicht wahrnehmen, wirft grundsätzliche Fragen auf. Ohne Zweifel stellt dieses Problem eine Herausforderung für die Arztpraxen dar, die durch solche Ausfälle finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Es ist nachvollziehbar, dass sich Praxen gegen diese Form der Ineffizienz wehren wollen, insbesondere in einem Gesundheitssystem, das ohnehin stark belastet ist.
Doch stellt sich die Frage, ob eine pauschale Strafgebühr der richtige Ansatz ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Geldstrafen nicht die Lösung sind. Sie könnten vielmehr eine ungewollte soziale Schieflage verschärfen. Patienten, die unentschuldigt fehlen, sind oft nicht aus bösem Willen unpünktlich, sondern weil die Erreichbarkeit der Arztpraxen unzureichend ist oder weil plötzliche unvorhersehbare Ereignisse dazwischenkommen. Es wäre ungerecht, diese Menschen zusätzlich finanziell zu belasten.
Viel wichtiger ist es, das Problem an der Wurzel anzugehen. Strukturelle Verbesserungen, wie sie Lauterbach in Aussicht stellt, könnten tatsächlich einen nachhaltigen Beitrag leisten. Eine Entbudgetierung der Hausarztpraxen und effizientere Vergütungssysteme würden nicht nur die Terminvergabe flexibler gestalten, sondern auch dazu beitragen, die Überlastung vieler Praxen zu reduzieren.
Letztlich wird es auch eine Frage der Kommunikation und Organisation sein. Praxen müssen für ihre Patienten erreichbar sein, und Patienten müssen verstehen, dass sie eine Verantwortung tragen. Doch anstelle von Sanktionen sollten Anreize und eine bessere Struktur im Gesundheitswesen im Vordergrund stehen. Nur so lässt sich die Versorgungslage nachhaltig verbessern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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