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  • 28.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Erfolge und Gesundheitspolitische Kämpfe
    28.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Erfolge und Gesundheitspolitische Kämpfe
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In den aktuellen Nachrichten finden sich bedeutende Entwicklungen aus der Gesundheits- und Finanzbranche: Ein Gerichtsurteil hat für Aufs...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Erfolge und Gesundheitspolitische Kämpfe

 

Ein Blick auf Versicherungsstreitigkeiten, Rekordgewinne der Apobank und aktuelle Entwicklungen in der Gesundheits- und Medizinbranche

In den aktuellen Nachrichten finden sich bedeutende Entwicklungen aus der Gesundheits- und Finanzbranche: Ein Gerichtsurteil hat für Aufsehen gesorgt, indem es einer Hausratversicherung die Zahlung von Schäden aufgrund von Rauchentwicklung verweigert hat. Parallel dazu hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank einen Rekordüberschuss von 47,8 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2024 erzielt. Die gesundheitspolitischen Debatten nehmen Fahrt auf, da Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping gegen die Reform zur „Apotheke light“ kämpft und die FDP strengere Kontrollen für EU-Versandapotheken fordert. In Sachsen und Thüringen protestieren Apothekenmitarbeiter für bessere Arbeitsbedingungen, während die Bundesregierung einen Ausbau der Impfangebote in Apotheken und neue Maßnahmen im Rahmen des „Gesundes-Herz-Gesetzes“ plant. Auch in der Medizin gibt es Fortschritte: Die EU hat ein innovatives Nasenspray zur Notfallbehandlung von Anaphylaxien zugelassen und neue Medikamente zur Behandlung von Lymphomen genehmigt.

 

Hausratversicherung lehnt Schadenszahlung nach Küchenunfall wegen Rauchschäden ab

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Chemnitz beleuchtet die Herausforderungen, die Hausratversicherte bei der Schadensregulierung durch Rauchschäden erleben können. Im Zentrum des Falls steht eine Frau, deren Küche aufgrund eines unbeaufsichtigt auf dem Herd stehenden Bratentopfs erheblich beschädigt wurde.

Die Frau bereitete einen Braten in einem Topf mit Speiseöl zu und verließ die Küche, ohne den Herd abzuschalten. Später bemerkte sie dichte Rauchschwaden in ihrer Wohnung, allerdings keine offenen Flammen. Der Rauch führte zu erheblichen Schäden an Möbeln und anderen Gegenständen in der Wohnung durch Ablagerungen und intensiven Brandgeruch. Daraufhin wandte sie sich an ihre Hausratversicherung, um die entstandenen Schäden geltend zu machen.

Die Versicherung wies jedoch die Schadensforderung zurück. Laut den Versicherungsbedingungen seien Rauch- und Rußschäden nur dann abgedeckt, wenn sie auf ein offenes Feuer zurückzuführen sind. Da in diesem Fall kein sichtbares Feuer vorhanden war, wurde die Schadensregulierung abgelehnt.

Das Urteil des Landgerichts Chemnitz, das im August 2022 gefällt wurde, bestätigte die Entscheidung der Versicherung. Das Gericht stellte fest, dass nach den geltenden Versicherungsbedingungen nur Brandereignisse mit offenem Feuer versichert sind. Reine Rauch- und Rußschäden ohne sichtbares Feuer fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Dieses Urteil bringt ans Licht, dass insbesondere ältere Hausratversicherungen häufig Rauchschäden ausklammern, wenn kein offenes Feuer vorhanden war. Die Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung weist darauf hin, dass es mittlerweile Versicherungsangebote gibt, die auch Rauchschäden abdecken. Sie empfiehlt, bei Abschluss oder Wechsel der Versicherung auf Tarife zu achten, die grobe Fahrlässigkeit mitversichern, um im Schadensfall besser abgesichert zu sein.

In Fällen grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung anteilig kürzen oder in besonders schweren Fällen sogar ganz verweigern. Der Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit kann die Schadenregulierung erheblich beschleunigen.

Das Urteil des Landgerichts Chemnitz macht deutlich, wie wichtig es ist, sich im Detail über die Versicherungsbedingungen seiner Hausratversicherung zu informieren. Der Ausschluss von Rauchschäden, die nicht auf ein offenes Feuer zurückzuführen sind, kann für viele Versicherungsnehmer eine unangenehme Überraschung darstellen.

In Zeiten, in denen Haushalte zunehmend komplexer werden und kleine Unachtsamkeiten große Schäden verursachen können, ist es entscheidend, dass Versicherungsverträge diese Risiken adäquat abdecken. Die Empfehlung von Versicherungsexpertin Margareta Bösl, auf Tarife zu achten, die auch bei grober Fahrlässigkeit Schutz bieten, ist daher besonders relevant. Versicherungsnehmer sollten sich nicht nur der Höhe ihrer Versicherungssumme bewusst sein, sondern auch der Art und Weise, wie verschiedene Arten von Schäden abgedeckt sind.

Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Verbraucher, ihre Versicherungspolicen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie auch im Fall von Unachtsamkeit oder Missgeschicken umfassend abgesichert sind. In einem sich stetig wandelnden Versicherungsmarkt ist es ratsam, sich gut zu informieren und gegebenenfalls nach passenden Angeboten zu suchen, die den eigenen Bedürfnissen gerecht werden.

 

Apobank mit Rekordüberschuss: Erfolgreiches erstes Halbjahr 2024

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat im ersten Halbjahr 2024 eine deutliche Steigerung ihrer finanziellen Kennzahlen erreicht. Trotz eines anhaltend intensiven Wettbewerbsumfelds konnte die auf Heilberufler spezialisierte Bank vom aktuellen Zinsniveau profitieren. Der Jahresüberschuss stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um beachtliche 44,8 Prozent auf 47,8 Millionen Euro. Auch das Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge verbesserte sich signifikant und wuchs von 211,9 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2023 auf 262,6 Millionen Euro zum 30. Juni 2024.

Parallel zu diesen positiven Ergebnissen nutzte die Apobank die Gelegenheit, ihre Rücklagen und Reserven weiter zu stärken, um langfristig ihre finanzielle Stabilität abzusichern. Besonders im Segment der Praxis- und Apothekenfinanzierungen konnte die Bank ihren Kreditbestand von 8,3 auf 8,6 Milliarden Euro ausbauen. Während das Neugeschäft bei Immobilienkrediten an Dynamik gewann, verzeichnete der gesamte Kundenkreditbestand einen leichten Rückgang auf 34,9 Milliarden Euro, verglichen mit 35,3 Milliarden Euro zum Jahresende 2023. Im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden erzielte die Bank ebenfalls positive Ergebnisse, wobei das in der Vermögensverwaltung betreute Volumen um 19 Prozent auf 7,0 Milliarden Euro anstieg, verglichen mit 5,9 Milliarden Euro Ende 2023.

Die strategische Initiative der Apobank, das sogenannte Fitnessprogramm „Agenda 2025“, wird konsequent weiterverfolgt. Ziel dieses Programms ist es, das Finanzierungsgeschäft und die Vermögensberatung auszubauen, die Produkte und Prozesse weiterzuentwickeln und die Bank profitabler zu machen. Erste Erfolge sind bereits sichtbar: Die Bank hat ihre digitalen Kundenanwendungen optimiert und das Angebot rund um die Vermögensberatung sowie die Unterstützung von Praxis- und Apothekengründungen ausgebaut. Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der Apobank, äußerte sich zufrieden mit dem bisherigen Fortschritt der Agenda und betonte, dass die Bank auf einem guten Weg sei, die führende Adresse für Heilberufler zu werden.

Für das zweite Halbjahr 2024 erwartet die Apobank eine weiterhin positive Ertragsentwicklung, auch wenn das außergewöhnliche Ergebnisniveau des Jahres 2023 voraussichtlich nicht wieder erreicht wird. Finanzvorstand Christian Wiermann geht davon aus, dass der Jahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Dies soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Genossenschaftsbank erneut angemessen am operativen Erfolg beteiligt werden können.

Die Apobank positioniert sich weiterhin als führender Finanzdienstleister im Gesundheitswesen und betont ihre enge Verbindung zu den Heilberuflern sowie deren Standesorganisationen, Berufsverbänden und Gesundheitseinrichtungen.

Die Apobank präsentiert sich in diesem Jahr als stabiler Akteur im schwierigen Marktumfeld. Der signifikante Anstieg des Jahresüberschusses und die wachsenden Kreditbestände in den Kerngeschäftsbereichen belegen, dass das Geldhaus die Herausforderungen des Marktes souverän meistert. Es ist bemerkenswert, wie die Bank das schwierige Wettbewerbsumfeld zu nutzen weiß, um ihre Position weiter zu stärken und ihre Reserven auszubauen.

Dennoch sollten die Verantwortlichen der Apobank nicht nachlassen. Die Herausforderungen im Bankensektor bleiben groß, und das wirtschaftliche Umfeld kann sich schnell ändern. Die Fortführung der „Agenda 2025“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch es wird entscheidend sein, wie konsequent die Bank diese Strategie weiterverfolgt und welche neuen Impulse sie in den kommenden Jahren setzen kann.

Besonders im Bereich der Digitalisierung und bei der Vermögensverwaltung liegen große Chancen, aber auch Risiken. Die Apobank muss sicherstellen, dass sie weiterhin agil bleibt und sich schnell an neue Entwicklungen anpassen kann, um ihre Position als führender Finanzdienstleister für Heilberufler zu festigen und auszubauen. Nur so kann sie langfristig erfolgreich bleiben und ihre Mitglieder nachhaltig an ihrem Erfolg beteiligen.

 

Köpping droht mit Vermittlungsausschuss: Kampf gegen "Apotheke light"

Sachsens Gesundheitsministerin und SPD-Spitzenkandidatin Petra Köpping hat sich vehement gegen das Konzept der „Apotheke light“ ausgesprochen. Während einer Kundgebung in Dresden, die wenige Tage vor der Landtagswahl stattfand, kündigte sie an, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, falls der Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, ebenfalls SPD, das Kabinett passieren sollte.

Köpping betonte, dass Vor-Ort-Apotheken unverzichtbar seien und als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienten. Sie verwies auf die Bedeutung dieser Apotheken als Kommunikationszentren und forderte eine dringende Anpassung der Honorare, um deren Fortbestehen zu sichern. Das Konzept der „Apotheke light“, das auf eine Verschlankung der Apothekenstruktur abzielt, lehnt sie entschieden ab.

In ihren bisherigen Gesprächen mit Lauterbach konnte Köpping bereits in anderen Bereichen Fortschritte erzielen. Sie signalisierte jedoch, dass sie auch bereit sei, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses den Vermittlungsausschuss anzurufen, sollte Lauterbach nicht von seinen Plänen abweichen. Köpping stellte klar, dass sie fest entschlossen sei, diese Option zu nutzen, um die Interessen der Vor-Ort-Apotheken zu schützen.

Petra Köpping zeigt klare Kante – und das aus gutem Grund. Die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland sind mehr als nur Orte, an denen Medikamente ausgegeben werden. Sie sind essenzielle Stützen des Gesundheitssystems, gerade in ländlichen Gebieten, wo sie oft die einzige Anlaufstelle für medizinische Beratung sind. Die Pläne für eine „Apotheke light“ gefährden diese Strukturen und damit die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung.

Köppings Ankündigung, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, sollte Lauterbach seine Pläne nicht überdenken, ist ein starkes Signal. Es zeigt, dass sie bereit ist, im Sinne der Apotheken und ihrer Kunden zu kämpfen. Die angestrebte Honoraranpassung ist ebenfalls dringend notwendig, um den Betrieb der Apotheken wirtschaftlich zu sichern.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Konflikt nicht auf dem Rücken der Apotheken und ihrer Kunden ausgetragen wird. Lauterbach sollte die Bedenken aus Sachsen ernst nehmen und seine Pläne überdenken. Ansonsten droht eine Eskalation, die niemandem nützt – am wenigsten den Patienten, die auf ihre Vor-Ort-Apotheke angewiesen sind.

 

FDP fordert strengere Kontrollen für EU-Versandapotheken

Die FDP im Thüringer Landtag drängt auf strengere Kontrollen von Versandapotheken innerhalb der Europäischen Union, um sicherzustellen, dass die in Deutschland geltenden Qualitätsstandards beim Arzneimittelversand eingehalten werden. In einer aktuellen Forderung appelliert die Partei an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), kurzfristig ein bilaterales Abkommen mit den Niederlanden zu schließen. Ziel dieser Vereinbarung soll es sein, bestehende Überwachungslücken zu schließen, die durch die unterschiedliche Zuständigkeit nationaler Behörden innerhalb der EU entstehen.

Laut einer Mitteilung der FDP soll dieses Abkommen deutschen und niederländischen Behörden ermöglichen, gemeinsam die Einhaltung von Vorschriften durch Apotheken zu überprüfen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden. Auf lange Sicht strebt die FDP eine umfassende Regelung auf EU-Ebene an. Die Partei verweist dabei auf bestehende internationale Kooperationen im Arzneimittelrecht, wie etwa die Good Manufacturing Practice (GMP), bei der multinationale Teams die Einhaltung von Qualitätsstandards in Produktionsstätten überprüfen.

Robert-Martin Montag, FDP-Abgeordneter im Thüringer Landtag und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP, unterstrich die Notwendigkeit eines fairen Wettbewerbs. Dies sei nur möglich, wenn alle Marktteilnehmer denselben Standards unterlägen und diese auch konsequent überwacht würden. Er warnte vor riskanten Überwachungslücken, die entstehen, wenn Medikamente beim Versand nicht ordnungsgemäß gelagert werden und dadurch ihre Wirksamkeit beeinträchtigt wird.

Auch aus dem Großhandelssektor kommen ähnliche Forderungen. Marcus Freitag, Vorsitzender des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), kritisierte die unzureichende Überwachung von Versandapotheken und bezeichnete dies als gesundheitliches Risiko für die Patienten. Er forderte, dass die Aufsichtsbehörden den Versand von Arzneimitteln ebenso streng überwachen wie den Pharmagroßhandel.

Ein zentrales Problem besteht darin, dass Versandapotheken mit Sitz in den Niederlanden sich nicht immer an die strengen deutschen Vorschriften, insbesondere bezüglich der Einhaltung von Kühlketten, halten. Zudem gibt es regelmäßig Verstöße gegen deutsche Werbe- und Rabattvorschriften. Da die deutschen Kontrollbehörden hier jedoch oft keine Handhabe haben, wächst der Druck auf das Bundesgesundheitsministerium, die Niederlande von der Liste der Länder zu streichen, aus denen der Versand von Arzneimitteln nach Deutschland erlaubt ist. Diese Liste, die gemäß § 73 des Arzneimittelgesetzes (AMG) regelmäßig aktualisiert werden soll, garantiert, dass in den gelisteten Ländern vergleichbare Sicherheitsstandards wie in Deutschland herrschen. Allerdings wurde die Liste seit 2011 nicht mehr überarbeitet.

Die Forderung der FDP nach strengeren Kontrollen für EU-Versandapotheken ist längst überfällig. Der Arzneimittelversand über Ländergrenzen hinweg bringt große Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es um die Einhaltung von Qualitätsstandards geht, die für den Schutz der Patienten unverzichtbar sind. Dass Medikamente unter Umständen stundenlang unsachgemäßen Temperaturen ausgesetzt sein könnten, ist inakzeptabel und birgt erhebliche Gesundheitsrisiken.

Es zeigt sich einmal mehr, dass der europäische Binnenmarkt zwar viele Vorteile bietet, aber in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen klare und verbindliche Regelungen braucht. Die unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften innerhalb der EU schaffen einen Flickenteppich, der von unseriösen Anbietern ausgenutzt werden kann. Die Gesundheit der Patienten darf jedoch nicht zur Verhandlungsmasse im grenzüberschreitenden Wettbewerb werden.

Das vorgeschlagene bilaterale Abkommen mit den Niederlanden ist ein notwendiger Schritt, um die akuten Überwachungslücken zu schließen. Doch es darf nicht bei kurzfristigen Maßnahmen bleiben. Langfristig ist eine einheitliche EU-Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass Arzneimittelversandapotheken in allen Mitgliedstaaten denselben strengen Anforderungen unterliegen. Nur so kann der Schutz der Patienten gewährleistet und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.

Die Bundesregierung und die EU-Kommission sind nun gefordert, zügig zu handeln und die Liste der Länder, aus denen Arzneimittel nach Deutschland versandt werden dürfen, zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die Gesundheit der Bürger darf nicht länger aufs Spiel gesetzt werden.

 

Protesttag in Sachsen und Thüringen: Apothekenteams fordern bessere Arbeitsbedingungen

Heute haben sich Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Sachsen und Thüringen in einer koordinierten Protestaktion gegen die aktuelle Gesundheitspolitik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) positioniert. Ab 14 Uhr versammelten sich Hunderte Protestierende auf dem Postplatz in Dresden und vor der Staatskanzlei in Erfurt, um auf ihre schwierige Lage aufmerksam zu machen. Die Apotheken bleiben vielerorts geschlossen, während ihre Teams auf den Straßen ihre Forderungen nach besseren Rahmenbedingungen lautstark vertreten.

Ein zentrales Anliegen der Protestierenden ist die Forderung nach gerechteren Arbeitsbedingungen und einer fairen Vergütung. Stefanie Scheibe-Mimus, Inhaberin der Fortuna Apotheke in Görlitz, reiste mit ihrem Team nach Dresden, um sich für die Belange der Branche einzusetzen. „Wir möchten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser bezahlen können. Doch die aktuellen Rahmenbedingungen lassen das kaum zu“, erklärt Scheibe-Mimus. Sie weist auf die Ungleichheit hin, die im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen, wie der Pflege, deutlich wird. „Ein Blick auf die Tarifverträge zeigt, wie weit wir zurückliegen.“

Auch die Stadt-Apotheke in Radebeul schloss heute ihre Türen, um an dem Protest teilzunehmen. Das Team kritisiert vor allem das Konzept der „Apotheke Light“, das ihrer Meinung nach nicht den Anforderungen gerecht wird und die ohnehin angespannte Lage der Apotheken weiter verschärft. „Unsere Vergütung muss endlich angepasst werden“, fordert das Team. „Heute ist der richtige Zeitpunkt, um ein klares Zeichen zu setzen.“

In Erfurt beteiligte sich das Team der Neuen Apotheke aus Ilmenau an den Protesten. Inhaber Radwan Maya betont die Notwendigkeit einer Honoraranpassung sowie einer umfassenden Nachwuchsförderung. „Die Apothekenberufe müssen wieder attraktiver werden, und die Anzahl der Studienplätze für Pharmazie muss erhöht werden“, so Maya. Er fordert von der Regierung mehr Engagement, um die hohe Versorgungsqualität der Apotheken auch in Zukunft sicherzustellen. Trotz der aktuellen Engpässe bei der Arzneimittelversorgung stünden Apotheken tagtäglich bereit, um die Patienten zu unterstützen. „Jetzt ist die Zeit, dass die Politik ihren Beitrag leistet.“

Auch in Apolda, vor der Staatskanzlei in Erfurt, meldeten sich Apothekerinnen und Pharmazieingenieurinnen zu Wort. Sie kritisieren scharf die Pläne des Gesundheitsministers und sehen die Gefahr, dass bewährte Strukturen im Gesundheitswesen zerstört werden. Die wirtschaftliche Situation der Apotheken sei bereits prekär, und der Wegfall des Skontos verschärfe die Lage weiter. Viele Pharmaziestudierende würden sich nach ihrem Abschluss für die Industrie entscheiden – ein Trend, der durch die gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen noch verstärkt werde.

Der heutige Protesttag ist ein starkes Signal der Apothekenbranche, die sich in einer schwierigen Lage befindet und dringend Verbesserungen benötigt. Die Apothekenteams fordern die Politik auf, endlich tätig zu werden und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Apotheken auch in Zukunft ihren wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten können.

Die Apotheken in Deutschland befinden sich in einer schwierigen Situation, die längst kein Geheimnis mehr ist. Doch trotz zahlreicher Appelle und Warnungen aus der Branche hat die Politik bislang nur unzureichend reagiert. Die heutige Protestaktion in Sachsen und Thüringen ist daher mehr als nur ein Zeichen der Unzufriedenheit – sie ist ein Hilferuf, der nicht länger ignoriert werden darf.

Die Apotheken stehen vor erheblichen Herausforderungen. Während andere Gesundheitsberufe, wie die Pflege, zurecht aufgewertet wurden, hinken die Apotheken in Bezug auf Vergütung und Arbeitsbedingungen weit hinterher. Dabei sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems, der tagtäglich eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellt. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese wichtige Arbeit weiterhin so wenig Anerkennung findet.

Hinzu kommt, dass die Vorschläge zur Reformierung des Apothekenwesens, wie das Konzept „Apotheke Light“, nicht nur realitätsfern, sondern auch gefährlich sind. Apotheken ohne ausreichend qualifiziertes Personal sind keine Lösung, sondern ein Risiko für die Patientenversorgung.

Die Forderungen der Apothekenteams sind berechtigt und müssen ernst genommen werden. Es bedarf nicht nur einer angemessenen Anpassung der Honorare, sondern auch einer klaren Strategie, um den Apothekenberuf attraktiver zu machen und den Nachwuchs zu fördern. Die Regierung ist jetzt gefordert, den Apotheken die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie so dringend benötigen. Die Zeit des Abwartens ist vorbei – jetzt muss gehandelt werden.

 

Apotheken fordern Anpassungen: Präventionsleistungen nur mit Apotheker-Präsenz

Die Bundesregierung plant, mit dem "Gesundes-Herz-Gesetz" (GHG) die Früherkennung und Vorsorge im Bereich der Herzgesundheit zu stärken. Die Apotheken sind bereit, sich an diesen Präventionsmaßnahmen zu beteiligen, jedoch nur unter der Bedingung, dass die aktuell geplante Apothekenreform überarbeitet wird. Diese Forderung erhob Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), in einer aktuellen Stellungnahme.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das GHG beschlossen. Dieser soll kardiovaskuläre Risiken früher erkennen und die Herzgesundheit der Bevölkerung verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der zunächst Bedenken geäußert hatte, zeigte sich erfreut über die Integration seiner Vorschläge und sieht die Gefahr einer möglichen Verlagerung hin zu einer staatlich gelenkten Gesundheitsversorgung als verringert an.

Overwiening betonte, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen für etwa ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich sind. Vor diesem Hintergrund sei es logisch, die pharmazeutischen Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern stärker zu nutzen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern. Sie hob hervor, dass Apotheken bereits jetzt Präventionsmaßnahmen anbieten, die helfen, schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden.

Die ABDA unterstützt die Ziele des GHG und zeigt sich offen für eine Erweiterung der Präventionsangebote. Dennoch gibt es Bedenken, wie die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) konkret gestaltet und finanziert werden sollen. Apotheken fordern eine angemessene Vergütung, die auch die Anschaffung von Messgeräten berücksichtigt. Overwiening wies darauf hin, dass Apotheken seit Jahren unter finanziellen Engpässen leiden, die durch den langjährigen Honorarstillstand und steigende Kosten verursacht wurden.

Ein wesentlicher Kritikpunkt der ABDA betrifft die geplante Apothekenreform. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, Apotheken künftig ohne die Anwesenheit von Apothekerinnen und Apothekern betreiben zu lassen. Overwiening stellte klar, dass Präventionsmaßnahmen im Sinne des GHG nur dann sicher und effektiv durchgeführt werden können, wenn in jeder Apotheke eine qualifizierte Fachkraft anwesend ist. Sie unterstrich, dass eine sichere Beratung bei der Arzneimittelabgabe und Prävention nur in vollversorgenden, inhabergeführten Apotheken gewährleistet sei.

Zudem kritisierte Overwiening, dass das BMG plant, die für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehene Vergütung zu kürzen, um die Notdienste der Apotheken besser zu finanzieren. Beide Leistungen seien essenziell und könnten nur dann effektiv erbracht werden, wenn Apotheken sie wirtschaftlich tragen können.

Der Regierungsentwurf für das Apotheken-Reformgesetz sollte ursprünglich parallel zum GHG eingebracht werden, steckt jedoch fest. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht sich Widerstand von der FDP sowie aus den Reihen seiner eigenen Partei gegenübergestellt.

Die Pläne der Bundesregierung zur Förderung der Herzgesundheit sind zweifellos ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Mit dem "Gesundes-Herz-Gesetz" soll die Früherkennung kardiovaskulärer Risiken intensiviert und die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig verbessert werden. Dass die Apotheken eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung dieser Präventionsmaßnahmen spielen sollen, liegt auf der Hand – schließlich sind sie die erste Anlaufstelle für viele Menschen im Gesundheitswesen.

Doch die Bedenken der ABDA und ihrer Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sollten nicht leichtfertig abgetan werden. Die geplante Apothekenreform, die eine mögliche Abwesenheit von Apothekerinnen und Apothekern in Apotheken vorsieht, steht im klaren Widerspruch zu den Zielen des GHG. Prävention ist nur dann erfolgreich, wenn sie auf fundiertem Wissen und fachlicher Beratung basiert – beides kann nur durch die Präsenz qualifizierter Apothekerinnen und Apotheker gewährleistet werden.

Hinzu kommt die finanzielle Dimension: Apotheken kämpfen seit Jahren mit knappen Budgets und steigenden Kosten. Die Aussicht auf weitere Einschnitte bei der Vergütung, selbst wenn sie zugunsten anderer wichtiger Dienstleistungen wie der Notdienste erfolgen, könnte die wirtschaftliche Basis vieler Apotheken weiter schwächen. Ein solcher Schritt könnte langfristig nicht nur die Qualität der Präventionsarbeit gefährden, sondern auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung.

Die Bundesregierung muss hier einen klaren Kurs finden: Präventionsmaßnahmen und die alltägliche Arbeit der Apotheken dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur durch eine angemessene Finanzierung und den Erhalt hoher fachlicher Standards können die Ziele des "Gesundes-Herz-Gesetzes" tatsächlich erreicht werden. Die aktuelle Reformplanung muss überdacht werden – zum Wohle der Apotheken und vor allem der Patienten.

 

Apothekenimpfungen: Bundesregierung plant Ausbau trotz begrenzter Datenlage

Die Impfangebote in deutschen Apotheken haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt und sollen weiter ausgebaut werden. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor, die sich nach den bisherigen Erfahrungen mit der Impfpraxis in Apotheken erkundigt hatte. Seit dem Jahr 2023 dürfen geschulte Apothekerinnen und Apotheker als Regelleistung Impfungen gegen Influenza und COVID-19 verabreichen. Bereits im Jahr 2021 begannen sie, im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung gegen COVID-19 zu impfen, während Grippeimpfungen seit 2020 in Modellprojekten durchgeführt wurden.

Bis Ende März 2024 haben Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland insgesamt mehr als 450.000 COVID-19-Impfungen verabreicht, was etwa 1,6 Prozent aller in diesem Zeitraum durchgeführten COVID-19-Impfungen ausmacht. Das Jahr 2022 stellte den bisherigen Höhepunkt dar, in dem fast 310.000 Impfungen in Apotheken durchgeführt wurden. Im ersten Quartal 2024 meldeten Apotheken dem Robert Koch-Institut rund 8.600 COVID-19-Impfungen.

Hinsichtlich der Grippeimpfungen gibt es jedoch bislang keine aktuellen Daten. Laut der Bundesregierung liegt dies an einer Umstrukturierung in der Datenerhebung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die letzten verfügbaren Zahlen stammen aus dem Jahr 2021. Eine Aktualisierung und Auswertung der Daten für die Jahre 2022 und 2023 wird erst Ende 2024 erwartet.

Trotz der begrenzten Datenlage ist die Bundesregierung vom Nutzen der Apothekenimpfungen überzeugt. Wie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Sabine Dittmar, mitteilte, haben sich Apotheken als sicherer und zugänglicher Ort für Schutzimpfungen etabliert. Laut dem Paul-Ehrlich-Institut gibt es keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko schwerer Impfkomplikationen, die auf die Durchführung der Impfungen durch Apotheker zurückzuführen wären.

In Anbetracht des positiven Fazits plant die Bundesregierung, das Impfangebot in Apotheken weiter auszubauen. Der Entwurf eines Apotheken-Reformgesetzes sieht vor, dass Apothekerinnen und Apotheker künftig auch weitere Totimpfstoffe verabreichen dürfen. Die Regierung betont, dass Apotheken einen niedrigschwelligen Zugang zu Schutzimpfungen bieten und in der Bevölkerung ein hohes Vertrauen genießen. Durch den Ausbau des Angebots sollen die Impfquoten in der erwachsenen Bevölkerung weiter gesteigert werden.

Kritik an den Plänen der Bundesregierung kommt jedoch aus den Reihen der Union. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Georg Kippels bemängelte, dass die Regierung das Thema Impfen als einfache und effektive Präventionsmaßnahme vernachlässige. Er sieht in der aktuellen Politik ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung, da bestehende Impflücken nicht ausreichend geschlossen würden.

Die Entscheidung der Bundesregierung, das Impfangebot in Apotheken auszubauen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. In einer Zeit, in der die Gesundheitssysteme weltweit unter Druck stehen, können niedrigschwellige und zugängliche Impfangebote einen entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Impfquoten leisten. Apotheken, die bereits fest in den Alltag der Bevölkerung integriert sind und ein hohes Maß an Vertrauen genießen, bieten hier eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Impfstrukturen.

Dass die Bundesregierung trotz begrenzter Datenlage die Wirksamkeit und Sicherheit der Apothekenimpfungen betont, zeugt von einer pragmatischen Herangehensweise. Die bisherigen Erfahrungen mit den COVID-19-Impfungen in Apotheken zeigen, dass diese Maßnahme angenommen wird und effektiv ist. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die Datenerhebung und -auswertung verbessert wird, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Die Kritik von Georg Kippels an der Impfpolitik der Bundesregierung ist nicht unberechtigt. Zwar ist der Ausbau des Apothekenangebots zu begrüßen, doch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viel zu tun bleibt, um Impflücken zu schließen. Ein umfassender Ansatz, der sowohl Aufklärung als auch den Zugang zu Impfungen weiter fördert, ist unabdingbar, um die Gesundheit der Bevölkerung langfristig zu schützen.

Letztlich wird die Zukunft zeigen, ob der Ausbau der Apothekenimpfungen einen signifikanten Einfluss auf die Impfquoten haben wird. Wichtig ist, dass die Maßnahmen kontinuierlich evaluiert und angepasst werden, um den größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft zu erzielen.

 

Bundeskabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz: Prävention und Früherkennung im Fokus

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) verabschiedet. Dieses neue Gesetz, das auf eine umfassendere Prävention und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen abzielt, wurde nach intensiver Abstimmung innerhalb der beteiligten Ressorts auf den Weg gebracht. Besonders bemerkenswert ist die verstärkte Einbindung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in die Ausgestaltung der Maßnahmen, was als Reaktion auf Kritik an der ursprünglichen Fassung des Gesetzes zu verstehen ist.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene ansprechen. Besonders im Fokus stehen erweiterte Früherkennungsuntersuchungen für Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie, einer erblichen Fettstoffwechselstörung, die bereits in jungen Jahren das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich erhöht. Diese Untersuchungen sollen im Rahmen der U9-Gesundheitsuntersuchung für Fünfjährige sowie der J1-Untersuchung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren stattfinden.

Für Erwachsene wird das bestehende Gesundheitssystem durch die Einführung zusätzlicher Herz-Kreislauf-Check-ups im Alter von 25, 40 und 50 Jahren ergänzt. Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihre Versicherten aktiv zu diesen Check-ups einzuladen. Darüber hinaus erhalten Versicherte Gutscheine für eine erweiterte Beratung in Apotheken, die eine neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) umfasst. Neben dieser allgemeinen Beratung sind auch spezifische Beratungen zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen geplant, die ebenfalls von pharmazeutischem Personal durchgeführt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der frühzeitigen medikamentösen Behandlung von Patienten mit erhöhtem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dazu gehört die erleichterte Verordnung von Lipidsenkern. Der G-BA wird angewiesen, seine Richtlinien entsprechend anzupassen, um den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Auch der Anspruch auf medikamentöse Therapien zur Tabakentwöhnung wird erweitert.

Während das Gesetz auf breite Zustimmung stößt, äußert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Bedenken hinsichtlich der Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken. Die KBV argumentiert, dass medizinische Beratungen ausschließlich in die Hände von Ärztinnen und Ärzten gehören.

Mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Zahl der Herzinfarkte und Schlaganfälle in Deutschland zu reduzieren und somit auch das Risiko von Folgerkrankungen wie Demenz zu senken. Gesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte sich nach der Verabschiedung des Gesetzes überzeugt, dass diese Maßnahmen langfristig nicht nur das Leid vieler Menschen verringern, sondern auch die Kosten im Gesundheitswesen senken werden.

Mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Volkskrankheit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In einer Zeit, in der die Lebenserwartung in Deutschland trotz hoher Gesundheitsausgaben vergleichsweise niedrig ist, setzen die beschlossenen Maßnahmen ein notwendiges Signal. Die Stärkung der Prävention und Früherkennung, besonders bei Kindern und Jugendlichen, ist ein längst überfälliger Ansatz, der sich international bereits bewährt hat.

Jedoch bleibt die Frage, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist. Die Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist nicht von der Hand zu weisen: Sollte die medizinische Beratung wirklich auf Apotheken ausgeweitet werden, oder droht hier eine Verwässerung der heilkundlichen Kompetenz, die ausschließlich Ärzten vorbehalten sein sollte? Sicherlich haben Apotheken eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, doch die Grenze zwischen Beratung und Heilbehandlung muss klar gezogen werden.

Letztlich wird es auf die praktische Umsetzung und den Erfolg der Maßnahmen ankommen. Wenn es gelingt, die Zahl der Herzinfarkte und Schlaganfälle signifikant zu senken, könnte das „Gesundes-Herz-Gesetz“ zu einem Modell für zukünftige Gesundheitsreformen werden. Doch der Weg dorthin erfordert Wachsamkeit, Nachbesserungen und vor allem die Bereitschaft, die Rolle der verschiedenen Akteure im Gesundheitssystem immer wieder kritisch zu hinterfragen.

 

EU-Kommission genehmigt neuen bispezifischen Antikörper Odronextamab zur Behandlung von Lymphomen

Die Europäische Kommission hat kürzlich den bispezifischen Antikörper Odronextamab zugelassen, der im neuen Medikament Ordspono™ des US-amerikanischen Unternehmens Regeneron enthalten ist. Odronextamab richtet sich an Patienten mit bestimmten Formen von Lymphomen, die bereits mehrere Therapien hinter sich haben und deren Erkrankung sich in der dritten Behandlungslinie befindet.

Als bispezifischer Antikörper besitzt Odronextamab die Fähigkeit, gleichzeitig an das CD3-Antigen auf T-Zellen sowie an das CD20-Antigen auf B-Zellen zu binden. Diese doppelte Bindung führt dazu, dass T-Zellen näher an B-Zellen herangeführt werden, wodurch eine Aktivierung ausgelöst wird, die zur Freisetzung von Proteinen führt, die die Tumorzellen angreifen und abtöten. Dieses therapeutische Prinzip ist bereits durch andere Antikörper bekannt, die sich ebenfalls gegen CD3 und CD20 richten, wie etwa Mosunetuzumab, Glofitamab und Epcoritamab, die bereits in Deutschland verfügbar sind.

Hinsichtlich der zugelassenen Indikationen bietet Odronextamab keine signifikanten Fortschritte. Es ist, ähnlich wie Epcoritamab, für die Behandlung von rezidiviertem oder refraktärem follikulärem Lymphom (FL) sowie rezidiviertem oder refraktärem diffus großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) in der dritten Therapiephase zugelassen. Diese beiden Subtypen des B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphoms sind die häufigsten, mit schätzungsweise 15.000 neuen FL- und 31.000 neuen DLBCL-Fällen jährlich in Europa.

Ein Unterscheidungsmerkmal zu Epcoritamab liegt in der Verabreichungsform: Während Epcoritamab subkutan injiziert wird, erfolgt die Gabe von Odronextamab durch Infusion. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen unter anderem das Zytokin-Freisetzungs-Syndrom, Infektionen, Neutropenie, Pyrexie, Anämie, Thrombozytopenie und Diarrhö.

Obwohl Odronextamab keine neuen Anwendungsbereiche erschließt, wird es derzeit in verschiedenen klinischen Studien getestet, die seine Wirksamkeit in Kombination mit anderen Medikamenten, in früheren Behandlungsphasen und bei weiteren Subtypen des B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphoms untersuchen.

Die Zulassung von Odronextamab durch die Europäische Kommission ist ein weiterer Schritt im Kampf gegen Lymphome, auch wenn das Medikament keine bahnbrechenden neuen Einsatzmöglichkeiten bietet. Dennoch könnte Odronextamab, durch seine gezielte Wirkweise und seine Fähigkeit, das therapeutische Arsenal für bestimmte Patientengruppen zu erweitern, eine wichtige Rolle spielen. Es ist jedoch bedauerlich, dass der Fortschritt in der Onkologie oft in kleinen Schritten erfolgt und neue Therapien wie Odronextamab in erster Linie bestehende Behandlungsoptionen ergänzen, anstatt wirklich neue Wege zu eröffnen.

Die Tatsache, dass Odronextamab als Infusion verabreicht werden muss, könnte zudem für einige Patienten eine Herausforderung darstellen, insbesondere im Vergleich zu subkutanen Injektionen wie bei Epcoritamab. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass die laufenden klinischen Studien bald neue Erkenntnisse bringen, die das Potenzial dieses Medikaments in weiteren Indikationen und in Kombinationstherapien besser beleuchten.

Am Ende bleibt der Erfolg einer neuen Therapie jedoch immer eine Frage der individuellen Patientenreaktion, und die medizinische Gemeinschaft wird mit Spannung die langfristigen Ergebnisse der Anwendung von Odronextamab verfolgen. Auch wenn keine Revolution zu erwarten ist, so ist doch jede neue Option ein Hoffnungsschimmer für diejenigen, die von den bestehenden Behandlungen nicht ausreichend profitieren konnten.

 

Durchbruch in der Notfallmedizin: Erstes Nasenspray gegen Anaphylaxie in der EU zugelassen

Die Europäische Kommission hat ein bahnbrechendes Nasenspray zur Notfallbehandlung von Anaphylaxien zugelassen. Das Produkt Eurneffy®, entwickelt von ARS Pharmaceuticals aus Irland, enthält den Wirkstoff Epinephrin, auch bekannt als Adrenalin. Es richtet sich an Erwachsene und Kinder ab einem Körpergewicht von 30 Kilogramm und bietet eine Alternative zu den bisher genutzten Injektions-Pens.

Anaphylaxien sind lebensbedrohliche allergische Reaktionen, die durch verschiedene Auslöser wie Insektenstiche, Nahrungsmittel oder Medikamente hervorgerufen werden können. In solchen Fällen ist eine sofortige Verabreichung von Epinephrin entscheidend. Bisher war dies ausschließlich über Autoinjektoren möglich, die das Medikament intramuskulär verabreichen. Mit Eurneffy® wird erstmals eine einfachere und möglicherweise für viele Patienten angenehmere Darreichungsform in Form eines Nasensprays verfügbar.

Die Zulassung des Nasensprays durch die Europäische Kommission erfolgte im zweiten Anlauf, nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zunächst Bedenken hinsichtlich der Bioäquivalenz und der verwendeten Hilfsstoffe geäußert hatte. Diese wurden jedoch in einer erneuten Prüfung ausgeräumt, sodass dem Produkt nun der Weg für die Markteinführung in der EU geebnet wurde.

Die Anwendung des Sprays ist denkbar einfach: Eine Einzeldosis von 2 mg Epinephrin, die bei den ersten Anzeichen einer Anaphylaxie verabreicht wird, entspricht in ihrer Wirkung 0,3 mg Adrenalin, das intramuskulär injiziert wird. Der gesamte Inhalt des Behälters wird bei Aktivierung des Sprays abgegeben. Dabei darf das Nasenspray nicht vorgepumpt und nicht in die Augen oder den Mund gesprüht werden.

Eurneffy® bietet gegenüber den bisherigen Injektions-Pens einige Vorteile. Es hat eine längere Halbwertszeit, was bedeutet, dass das Medikament länger im Körper wirkt. Zudem ist es einfacher zu lagern und anzuwenden, was es insbesondere für Menschen mit Spritzenangst attraktiv macht. Auch für den Fall, dass das Medikament von einer anderen Person verabreicht werden muss, könnte die Anwendung des Nasensprays weniger Hürden mit sich bringen.

Ein weiterer Vorteil des Sprays ist seine Wirksamkeit auch bei allergischer oder infektbedingter Rhinitis, was seine Einsatzmöglichkeiten erweitert. Dennoch ist es wichtig, dass Patienten und ihre Betreuer umfassend über die Erkennung von Anaphylaxie-Symptomen und die korrekte Anwendung des Nasensprays informiert werden. Es wird empfohlen, das Notfallmedikament, möglicherweise in doppelter Ausführung, stets mit sich zu führen, insbesondere in Situationen mit erhöhtem allergischen Risiko.

Der Hersteller plant, Eurneffy® ab dem vierten Quartal dieses Jahres in den ersten EU-Ländern auf den Markt zu bringen. Die Einführung dieses Nasensprays könnte eine bedeutende Erleichterung für Menschen mit schweren Allergien darstellen und den Umgang mit Notfallsituationen revolutionieren.

Die Zulassung des Nasensprays Eurneffy® durch die Europäische Kommission markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Notfallbehandlung von Anaphylaxien. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen von lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen betroffen sind, stellt diese neue Darreichungsform eine dringend benötigte Alternative dar. Das Nasenspray könnte besonders für jene Patienten, die aus Angst vor Spritzen zögern, Adrenalin zu nutzen, ein Lebensretter sein.

Die Vorteile liegen auf der Hand: einfachere Handhabung, längere Wirkdauer und die Möglichkeit, es auch unter schwierigen Bedingungen, wie bei Rhinitis, anzuwenden. Doch mit der Innovation geht auch eine Verantwortung einher. Patienten und ihre Betreuer müssen genau wissen, wann und wie das Nasenspray zu verwenden ist, um im Ernstfall schnell und richtig handeln zu können. Nur so kann das volle Potenzial dieser vielversprechenden Neuentwicklung ausgeschöpft werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Einführung von Eurneffy® nicht nur die Akzeptanz von Adrenalin bei betroffenen Patienten erhöht, sondern auch die Zahl derer, die im Notfall richtig reagieren, deutlich steigert. Denn im Ernstfall zählt jede Sekunde – und eine einfachere Anwendung könnte hier den entscheidenden Unterschied machen.

 

Mpox-Epidemie in Afrika: Impfstoffmangel droht Ausbreitung außer Kontrolle geraten zu lassen

Die Mpox-Epidemie in Afrika breitet sich weiter aus. Experten warnen, dass der verfügbare Impfstoff bei weitem nicht ausreichen wird, um den Ausbruch effektiv einzudämmen. Laut dem Africa Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC) wurden seit Beginn des Ausbruchs mehr als 20.000 Fälle von Mpox in 13 afrikanischen Ländern registriert. Davon wurden etwa 3.300 Fälle labortechnisch bestätigt, während rund 17.400 als Verdachtsfälle gelten. Besonders betroffen sind Kinder und schwangere Frauen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat aufgrund des Ausbruchs erneut einen Gesundheitsnotfall von internationaler Tragweite ausgerufen.

Im Gegensatz zum Jahr 2022, als der Ausbruch auf Erreger der Klade II zurückzuführen war, ist der aktuelle Anstieg der Fälle auf eine neue Variante der Klade I des Mpox-Virus zurückzuführen. Diese Variante, bekannt als Klade Ib, gilt als potenziell übertragbarer und gefährlicher. Doch bislang fehlen ausreichende Daten, um diese Annahme vollständig zu bestätigen, wie Professor Dr. Marion Koopmans von der Erasmus-Universität in Rotterdam betonte.

Ein großes Problem stellt die hohe Dunkelziffer dar, besonders in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), wo nur etwa 40 Prozent der Verdachtsfälle labortechnisch untersucht werden können. Diese unzureichende Überwachung erschwert die Eindämmung der Epidemie erheblich. Zudem wird Mpox häufig mit Windpocken verwechselt, was zu einer Untererfassung der Fälle führt. Koinfektionen, insbesondere mit HIV, Syphilis und Windpocken, tragen zu einem schwereren Krankheitsverlauf bei. In Nigeria hatten 30 Prozent der Mpox-Patienten gleichzeitig Windpocken. Die Rolle solcher Koinfektionen, besonders in Verbindung mit Masern und Malaria, die in den betroffenen Regionen ebenfalls weit verbreitet sind, muss weiter erforscht werden.

Der Pockenimpfstoff Imvanex® der Firma Bavarian Nordic, der gegen Mpox zugelassen ist, könnte helfen, den Ausbruch zu kontrollieren. Der Hersteller und die deutsche Bundesregierung haben zugesagt, Dosen des Impfstoffs an die betroffenen Länder zu spenden. Doch die Menge wird bei weitem nicht ausreichen. Der geschätzte Bedarf in Afrika liegt bei etwa zehn Millionen Dosen, während nur etwa 500.000 Dosen zugesagt wurden. Zudem ist unklar, wann diese Dosen verfügbar sein werden.

Eine effektive Impfstrategie zu entwickeln, ist schwierig, da die Dynamik der Virusübertragung noch nicht vollständig verstanden wird. Eine Möglichkeit, die diskutiert wird, ist die Ringvakzinierung, bei der die Kontaktpersonen eines bestätigten Falls geimpft werden. Diese Methode war bereits bei Ebola erfolgreich, doch angesichts der aktuellen Situation reicht der Impfstoff nicht aus, um alle Risikogruppen zu schützen.

Um den Ausbruch in Afrika einzudämmen, hat die WHO einen umfassenden Plan beschlossen. Dieser sieht vor, in den kommenden sechs Monaten die Kapazitäten für Diagnostik, Erreger-Sequenzierung und Behandlung vor Ort zu stärken, die Forschung zu intensivieren und Impfprogramme zu starten. Dafür werden etwa 135 Millionen Dollar benötigt. Koopmans betonte, dass es jetzt entscheidend sei, sich auf die Hotspots der Ausbrüche zu konzentrieren.

Professor Dr. Dimie Ogoina betonte die Notwendigkeit globaler Investitionen in die Überwachung, Erforschung und Prävention des Mpox-Virus, um eine weitere weltweite Ausbreitung der Klade Ib zu verhindern. Ein erneuter globaler Ausbruch müsse unbedingt vermieden werden.

Die Ausbreitung der Mpox-Epidemie in Afrika zeigt eindrücklich, wie verwundbar unser globales Gesundheitssystem gegenüber neu auftretenden Virenstämmen ist. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass der verfügbare Impfstoff bei weitem nicht ausreicht, um den aktuellen Ausbruch zu kontrollieren. Wenn es nicht gelingt, die benötigten zehn Millionen Dosen schnell und umfassend bereitzustellen, droht eine unkontrollierte Ausbreitung der Krankheit, die besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und schwangere Frauen trifft.

Die Herausforderungen, vor denen die betroffenen Länder stehen, sind immens. Die hohe Dunkelziffer und die Schwierigkeit, Mpox von anderen ähnlichen Erkrankungen zu unterscheiden, erschweren die Eindämmung zusätzlich. Hinzu kommen die bereits bestehenden Belastungen der Gesundheitssysteme durch Krankheiten wie HIV, Syphilis, Malaria und Masern, die in Kombination mit Mpox zu besonders schweren Krankheitsverläufen führen können.

Die internationale Gemeinschaft steht in der Verantwortung, entschlossen zu handeln. Die WHO hat einen wichtigen Schritt getan, indem sie einen umfassenden Plan zur Eindämmung des Ausbruchs vorgestellt hat. Doch es bleibt abzuwarten, ob die nötigen Mittel und der Impfstoff rechtzeitig bereitgestellt werden können. Es darf nicht dazu kommen, dass mangelnde Ressourcen und fehlende internationale Unterstützung zu einer weiteren globalen Gesundheitskrise führen.

Jetzt ist die Zeit, in Prävention, Forschung und internationale Zusammenarbeit zu investieren. Wenn wir aus den Fehlern der Vergangenheit, wie etwa bei der Ebola-Krise, gelernt haben, sollten wir nicht zögern, entschlossen zu handeln. Andernfalls riskieren wir, dass sich der Mpox-Ausbruch weiter ausbreitet und zu einer noch größeren Bedrohung wird, die möglicherweise auch über die Grenzen Afrikas hinausreicht.

 

Cannabis-Wirkstoff Δ9-THC: Neue Hoffnung für Anti-Aging-Forschung im Gehirn

Forscher des Universitätsklinikums Bonn und der Hebrew University in Israel haben in einer neuen Studie herausgefunden, dass niedrig dosiertes Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC), der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis, möglicherweise den Alterungsprozess des Gehirns verlangsamen könnte. Die Ergebnisse, die in der Fachzeitschrift „ACS Pharmacology & Translational Science“ veröffentlicht wurden, deuten darauf hin, dass eine langfristige Verabreichung von Δ9-THC kognitive Fähigkeiten bei älteren Mäusen verbessert und gleichzeitig synaptische Stabilität fördert.

Das Forschungsteam unter der Leitung von Privatdozent Dr. Andras Bilkei-Gorzo behandelte Mäuse über einen Zeitraum von 24 Tagen mit niedrig dosiertem Δ9-THC. Dabei beobachteten die Wissenschaftler einen zweiphasigen Effekt auf die mTOR-Signalübertragung (Mechanistic Target of Rapamycin), die eine zentrale Rolle im Zellstoffwechsel und Zellwachstum spielt. Zu Beginn der Behandlung führte Δ9-THC zu einem vorübergehenden Anstieg der mTOR-Aktivität, was die synaptische Proteinsynthese im Gehirn ankurbelte. Im weiteren Verlauf der Behandlung wurde jedoch eine Herunterregulierung der mTOR-Signalübertragung festgestellt.

Zusätzlich verzeichneten die Forscher einen Anstieg von Aminosäuren und anderen Metaboliten, die an der Energieproduktion beteiligt sind. Diese Effekte ähneln den Veränderungen, die bei kalorienreduzierter Ernährung oder intensiver körperlicher Aktivität beobachtet werden. Interessanterweise waren die positiven Effekte der Behandlung besonders bei älteren Mäusen ausgeprägt, bei denen kognitive Verbesserungen und eine erhöhte Synapsendichte festgestellt wurden. Jüngere Mäuse hingegen zeigten kaum oder sogar negative Reaktionen auf die Behandlung.

Die Studie legt nahe, dass die beobachteten Stoffwechselveränderungen und kognitiven Effekte durch die einzigartige Modulation der mTOR-Aktivität verursacht werden könnten, die sowohl eine kurzfristige Aktivierung als auch eine langfristige Reduktion des metabolischen Aufwands bewirkt. Diese Ergebnisse könnten auf neue Ansätze zur Bekämpfung von Alterungsprozessen im Gehirn hindeuten.

Obwohl die Ergebnisse vielversprechend sind, betonen die Forscher, dass weitere Untersuchungen notwendig sind, um die langfristigen Auswirkungen der Behandlung zu verstehen und festzustellen, ob diese Ergebnisse auch auf den Menschen übertragbar sind. Zudem bleibt die Bestimmung der optimalen Dosierung ein zentrales Thema, um ein Gleichgewicht zwischen kognitiven Vorteilen und potenziellen Nebenwirkungen zu erreichen.

Die Entdeckung, dass eine langfristige Verabreichung von niedrig dosiertem Δ9-THC möglicherweise den Alterungsprozess des Gehirns verlangsamen könnte, wirft spannende Fragen für die Zukunft der Neurobiologie und Geriatrie auf. Diese Forschungsergebnisse könnten den Grundstein für neue therapeutische Ansätze legen, die darauf abzielen, den kognitiven Verfall im Alter zu bremsen. Doch wie bei vielen wissenschaftlichen Durchbrüchen bleiben entscheidende Fragen offen: Kann dieser Effekt auch beim Menschen beobachtet werden? Und wie sicher ist eine solche Behandlung über lange Zeiträume?

Die Tatsache, dass positive Effekte vor allem bei älteren Mäusen auftraten, könnte darauf hindeuten, dass Δ9-THC eine gezielte Therapie für altersbedingte kognitive Störungen darstellen könnte. Allerdings ist die potenzielle Wirkung auf jüngere Gehirne, die in der Studie negative oder minimale Effekte zeigten, ein wichtiger Punkt, der nicht übersehen werden darf. Eine differenzierte Betrachtung und sorgfältige Dosierung werden entscheidend sein, um die Balance zwischen Nutzen und Risiko zu finden.

Die Modulation der mTOR-Signalübertragung durch Δ9-THC eröffnet interessante Perspektiven, die über die konventionellen Anti-Aging-Strategien hinausgehen. Dennoch bleibt der Weg von der Maus zum Menschen steinig. Es ist zu hoffen, dass die weitere Forschung diese ersten positiven Hinweise vertiefen und in klinische Anwendungen umsetzen kann, ohne dabei die möglichen Risiken aus den Augen zu verlieren. Letztlich zeigt diese Studie, dass die Wissenschaft weiterhin bereit ist, neue Wege zu gehen, um den Herausforderungen des Alterns zu begegnen. Doch ob dies der Beginn eines neuen Kapitels in der Therapie altersbedingter kognitiver Störungen ist, wird die Zeit zeigen müssen.

 

Striktere Alkoholregeln: Blienert fordert Konsum erst ab 18 Jahren

Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) fordert erneut eine striktere Altersgrenze für den Konsum von Alkohol in Deutschland. Nach seiner Ansicht sollte der Genuss alkoholischer Getränke erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sein. Derzeit erlaubt das Jugendschutzgesetz Jugendlichen ab 14 Jahren, in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit bestimmte alkoholische Getränke wie Bier und Wein zu konsumieren. Blienert kritisiert diese Regelung scharf und plädiert für eine Anhebung der Altersgrenze, um die Gesundheit junger Menschen besser zu schützen.

Alkohol, so Blienert, sei ein Zellgift, das ab dem ersten Tropfen wirke und keinen unbedenklichen Konsum zulasse. Besonders Jugendliche, die sich noch in der körperlichen und geistigen Entwicklung befinden, seien durch den Konsum von Alkohol stark gefährdet. Studien belegen, dass Alkohol das Gehirn junger Menschen schädigen kann und langfristige negative Auswirkungen auf deren Gesundheit haben könnte. Angesichts dieser Risiken fordert Blienert, den Zugang zu Alkohol für Minderjährige vollständig zu unterbinden und den Konsum erst ab 18 Jahren zu erlauben, wie es bereits bei Tabakprodukten der Fall ist.

Das Thema wird derzeit auch politisch diskutiert. Im Juni befasste sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit der Frage und beschloss, das Jugendschutzgesetz bis November von Experten prüfen zu lassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt ebenfalls ein Verbot des „begleiteten Trinkens“ für 14- bis 16-Jährige.

Blienert begrüßte die anhaltende Debatte und zeigte sich erfreut darüber, dass die Gesundheitsminister der Länder nun zumindest über eine strikte Altersgrenze ab 16 Jahren nachdenken. Für ihn ist die Diskussion ein wichtiger Schritt in Richtung eines verbesserten Jugendschutzes. Er hofft, dass durch strengere Regelungen die Risiken des Alkoholmissbrauchs bei jungen Menschen deutlich reduziert werden können.

Die Forderung von Burkhard Blienert, das Mindestalter für den Alkoholkonsum auf 18 Jahre anzuheben, mag auf den ersten Blick streng erscheinen, ist jedoch ein notwendiger Schritt, um die Gesundheit junger Menschen zu schützen. Alkohol ist kein harmloses Genussmittel, sondern ein potenzielles Zellgift, dessen Auswirkungen besonders bei Jugendlichen gravierend sein können. Die aktuelle Regelung, die es Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt, in Begleitung ihrer Eltern Bier oder Wein zu trinken, sendet ein falsches Signal.

Es geht nicht nur darum, den Alkoholkonsum zu regulieren, sondern auch darum, eine klare Botschaft zu senden: Die gesundheitlichen Risiken, insbesondere für junge Menschen, sind zu hoch, um sie zu ignorieren. Der Vorstoß, das Jugendschutzgesetz zu verschärfen, ist daher nicht nur gerechtfertigt, sondern überfällig. Blienerts Forderung reflektiert ein verantwortungsbewusstes Verständnis von Prävention und Jugendschutz, das in einer Gesellschaft, die sich um das Wohl ihrer jungen Generation sorgt, selbstverständlich sein sollte.

Die politische Diskussion darüber zeigt, dass es ein Bewusstsein für die Problematik gibt. Dennoch bleibt zu hoffen, dass den Worten auch Taten folgen. Eine Erhöhung der Altersgrenze auf 18 Jahre wäre ein starkes Signal dafür, dass der Schutz der Gesundheit junger Menschen oberste Priorität hat.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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