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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
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Der Bundesfinanzhof hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften geäußert. Anleger können derzeit Verluste nur begrenzt mit Gewinnen verrechnen – eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht nun auf den Prüfstand stellen muss.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsgrenze bei Termingeschäften infrage gestellt. Nach der derzeit geltenden Rechtslage können Verluste aus solchen Geschäften nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden. Verluste, die diesen Betrag übersteigen, dürfen weder in dem betreffenden Jahr noch mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnet werden. Sie müssen stattdessen in spätere Jahre vorgetragen und sukzessive abgebaut werden.
Diese Regelung ist seit ihrer Einführung durch das Jahressteuergesetz 2021 stark umstritten. Während der Gesetzgeber die Begrenzung als Maßnahme zur Sicherung der Staatseinnahmen und zur Vermeidung von Steuerumgehung rechtfertigte, sehen viele Experten darin eine ungerechte Belastung für Privatanleger. Vor allem aktive Trader, die häufig in volatilen Märkten operieren und dabei auch beträchtliche Verluste erleiden, sind von dieser Begrenzung massiv betroffen.
Der BFH hat nun in einem Beschluss deutlich gemacht, dass er die Regelung als verfassungsrechtlich bedenklich einstuft. Die Richter verwiesen auf das Gleichbehandlungsgebot, das im deutschen Grundgesetz verankert ist, und argumentierten, dass eine solche Begrenzung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen in unverhältnismäßiger Weise einschränke. Verluste seien ebenso Bestandteil des wirtschaftlichen Erfolges wie Gewinne und sollten dementsprechend auch steuerlich gleich behandelt werden.
Kritiker der Regelung sehen hierin eine gravierende Benachteiligung von Privatanlegern im Vergleich zu institutionellen Investoren. Diese hätten deutlich größere Möglichkeiten, ihre Verluste durch komplexere Anlagevehikel und strukturelle Vorteile zu kompensieren. Privatpersonen, die ihre Geschäfte selbst abwickeln und dabei auf Transparenz angewiesen sind, hätten hier das Nachsehen.
Der BFH hat die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das darüber entscheiden muss, ob die Begrenzung der Verlustverrechnung verfassungswidrig ist. Eine Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen haben – sowohl für die betroffenen Anleger als auch für den Fiskus. Sollte die Regelung gekippt werden, könnten Anleger rückwirkend eine volle Verlustverrechnung fordern, was zu erheblichen Steuerrückzahlungen führen könnte.
Während Anleger auf eine Entscheidung aus Karlsruhe warten, bleibt die steuerliche Situation für viele unklar. Die Entscheidung könnte nicht nur bestehende Verluste betreffen, sondern auch zukünftige steuerliche Regelungen beeinflussen. Anleger, die in risikoreiche Termingeschäfte investieren, könnten in Zukunft auf eine fairere steuerliche Behandlung hoffen, sollte das Bundesverfassungsgericht der Argumentation des BFH folgen.
Die aktuelle Regelung zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist ein Paradebeispiel für den Spagat zwischen fiskalischen Interessen des Staates und den berechtigten Anliegen der Steuerzahler. Es ist kaum nachvollziehbar, warum Gewinne aus Spekulationen in vollem Umfang besteuert werden, Verluste jedoch nur in beschränktem Maße berücksichtigt werden dürfen. Diese Asymmetrie benachteiligt vor allem Privatanleger, die sich im Gegensatz zu institutionellen Investoren oft nicht in der Lage sehen, durch komplexe Konstruktionen Verluste abzufedern.
Der Ansatz, Termingeschäfte durch steuerliche Einschränkungen weniger attraktiv zu machen, mag aus Sicht des Gesetzgebers verständlich erscheinen. Doch eine solche Regelung greift tief in die wirtschaftliche Freiheit der Anleger ein und läuft Gefahr, das Vertrauen in das Steuersystem zu untergraben. Spekulationen sind ein integraler Bestandteil des Finanzmarktes – mit allen Risiken, die sie mit sich bringen. Diese Risiken sollten jedoch in gleichem Maße wie die Chancen behandelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Möglichkeit, diese Ungerechtigkeit zu korrigieren. Es wäre ein wichtiges Signal für alle Anleger, dass Verluste nicht wie Gewinne besteuert werden, sondern in voller Höhe verrechnet werden dürfen. Steuerpolitik sollte nicht dazu dienen, bestimmte Anlageformen zu sanktionieren, sondern eine faire und ausgewogene Grundlage für alle Marktteilnehmer schaffen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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