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  • 06.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Krisen, Rechtsprechung und Fortschritte
    06.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Krisen, Rechtsprechung und Fortschritte
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In der heutigen Ausgabe werfen wir einen ausführlichen Blick auf die aktuellen Geschehnisse im Gesundheitssektor Deutschlands. Wir berich...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Krisen, Rechtsprechung und Fortschritte

 

Wirtschaftskriminalität in Apotheken, juristische Entscheidungen, historische Rückblicke und aktuelle Gesundheitsinitiativen im Fokus

In der heutigen Ausgabe werfen wir einen ausführlichen Blick auf die aktuellen Geschehnisse im Gesundheitssektor Deutschlands. Wir berichten über die zunehmende Wirtschaftskriminalität in Apotheken, die oft von internen Mitarbeitern ausgeht. Ein historischer Rückblick zeigt die aktive Rolle von Apothekern in den revolutionären Bewegungen des 19. Jahrhunderts. Aktuelle juristische Entwicklungen umfassen eine wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Rezepturzuschlägen für zytostatikahaltige Zubereitungen. Ministerpräsident Reiner Haseloff hebt die zentrale Rolle der Apotheken für die Demokratie hervor. Wir beleuchten die Vorbereitungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Einführung der elektronischen Patientenakte im Jahr 2025 und die neuen Warnhinweise der Europäischen Arzneimittelagentur für Metamizol. Zudem berichten wir über die geplanten Strafrechtsverschärfungen zum Schutz von Polizisten und Rettungskräften, die jedoch keine Berücksichtigung für Mitarbeiter in Arztpraxen finden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Engagement während der Fußball-Europameisterschaft und die Gründung eines Fördervereins für einen neuen Pharmazie-Studiengang in Ostwestfalen-Lippe stehen ebenfalls auf der Agenda. Außerdem informieren wir über die erhöhte Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken, die neuen Entwicklungen im US-Wahlkampf zu Arzneimittelpreisen und eine Meta-Studie, die Mobiltelefonnutzung nicht mit einem erhöhten Krebsrisiko in Verbindung bringt. Abschließend betrachten wir die neuen Erkenntnisse zu Rhinovirus-Infektionen bei Kindern und deren potenzielle Auswirkungen.

 

Wirtschaftskriminalität: Die gefährlichsten Täter kommen aus dem eigenen Apothekenbetrieb

In der modernen Geschäftswelt ist Wirtschaftskriminalität ein wachsendes Problem, das insbesondere Apotheken betrifft. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass die gefährlichsten Täter häufig aus dem eigenen Betrieb stammen. Interne Mitarbeiter, die Zugang zu sensiblen Daten und Systemen haben, sind in der Lage, Sicherheitslücken auszunutzen und Gelder zu veruntreuen.

Die Digitalisierung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz haben die Möglichkeiten für Kriminelle erheblich erweitert. Diese Technologien ermöglichen es, Schwachstellen in Sicherheitsprotokollen von Apotheken zu identifizieren und auszunutzen. Von der Manipulation von Geschäftsdaten bis hin zu komplexen Betrugssystemen nutzen Täter KI, um ihre Angriffe zu automatisieren und zu verfeinern.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie verstärkt auf interne Sicherheitsmaßnahmen achten müssen. Die Integration von robusten Sicherheitsprotokollen, regelmäßigen Systemüberprüfungen und Schulungen für Mitarbeiter sind unerlässlich, um das Risiko von wirtschaftskriminellen Handlungen zu minimieren. Besonders wichtig ist auch die Implementierung von Zugriffsrechten und Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu sensiblen Informationen haben.

Zusätzlich sollten Apothekenbetreiber den Schutz durch eine Vertrauensschadenversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Schäden, die durch Vertrauensschäden entstehen können, und kann eine wichtige Sicherheitsmaßnahme darstellen. Im Falle eines Betrugs oder einer Veruntreuung kann die Vertrauensschadenversicherung helfen, die finanziellen Folgen abzumildern und das Unternehmen zu stabilisieren.

Die wachsende Bedrohung durch interne Täter und technologische Entwicklungen erfordert von Apothekenbetreibern eine umfassende Strategie zur Risikominderung. Neben technischen Sicherheitsmaßnahmen ist es entscheidend, das Bewusstsein der Mitarbeiter für mögliche Risiken zu schärfen und regelmäßige Schulungen durchzuführen.

Die Erkenntnis, dass die größte Gefahr für Apotheken oft von den eigenen Mitarbeitern ausgeht, ist alarmierend und erfordert sofortige Maßnahmen. Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz haben neue Möglichkeiten für Kriminelle eröffnet, die es ihnen ermöglichen, Sicherheitslücken gezielt auszunutzen.

Apothekenbetreiber müssen daher nicht nur auf externe Bedrohungen achten, sondern auch intern rigorose Sicherheitsvorkehrungen treffen. Die Kombination aus technischen Maßnahmen, interner Kontrolle und Schulungen bildet die Grundlage für einen effektiven Schutz. Eine Vertrauensschadenversicherung stellt dabei eine wichtige Ergänzung dar, um finanzielle Schäden abzusichern und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten. Die proaktive Auseinandersetzung mit diesen Themen ist entscheidend, um den Herausforderungen der Wirtschaftskriminalität erfolgreich zu begegnen.

 

Apotheker hinter Gittern: Politischer Widerstand im 19. Jahrhundert

Im Jahr 1848 war Deutschland von revolutionären Bewegungen geprägt, die weitreichende politische und soziale Reformen forderten. Diese Unruhen betrafen nicht nur die großen Städte, sondern auch kleinere Gemeinden, in denen Apotheker eine unerwartet prominente Rolle spielten. Während die gesellschaftlichen Umbrüche in der Mitte des 19. Jahrhunderts breite Schichten der Bevölkerung mobilisierten, waren es insbesondere Apotheker, die sich aktiv an diesen revolutionären Bewegungen beteiligten.

Ein bemerkenswerter Fall ist der Apotheker Friedrich Wilhelm Schlöffel, der sich von einem unauffälligen Apotheker in Landeshut (heute Kamienna Góra, Polen) zu einem bedeutenden politischen Akteur entwickelte. Schlöffel, der zunächst durch sein Engagement in der politischen Linken und seine kritischen Schriften auffiel, trat 1848 der Nationalversammlung der Paulskirche bei. Dort gehörte er zu den radikalsten Vertretern und stellte sich entschieden gegen die Vorrechte des Adels. Seine unermüdliche Arbeit und sein offenes Auftreten führten dazu, dass er mehrfach Ordnungsrufe erhielt. Nach dem Scheitern der Revolution floh er in die Schweiz und später in die USA, wo er seine politische Karriere fortsetzte.

Neben Schlöffel waren auch andere Apotheker wie Adolph August Hirschberg und Eduard Vogel in der Paulskirche vertreten. Diese Beteiligung unterstreicht die besondere Rolle der Apotheker in der politischen Landschaft jener Zeit. Im Vergleich zu ihrer Gesamtzahl waren sie überproportional vertreten, was auf ihre starke politische und gesellschaftliche Stellung in den Kleinstädten und Gemeinden hinweist.

Die Beteiligung der Apotheker an den politischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts verdeutlicht, dass ihre Rolle weit über die rein medizinische Versorgung hinausging. Sie waren aktiv an der Gestaltung der politischen und sozialen Verhältnisse beteiligt und trugen zur Entwicklung der demokratischen Strukturen in Deutschland bei. Diese historische Perspektive auf die Apotheker als politische Akteure liefert wertvolle Einblicke in die vielfältigen Rollen, die sie in der Gesellschaft gespielt haben.

Die historische Rolle der Apotheker im 19. Jahrhundert zeigt eindrucksvoll, wie diese Berufsgruppe in Zeiten politischer Umbrüche eine bedeutende Rolle spielte. Die Engagements der Apotheker, besonders in den revolutionären Bewegungen von 1848, sind ein faszinierendes Beispiel dafür, wie Fachleute aus verschiedenen Berufsbereichen aktiv zur politischen und sozialen Veränderung beitragen können. Ihr Widerstand gegen die Vorrechte des Adels und ihre Beteiligung an der Nationalversammlung der Paulskirche verdeutlichen das hohe Maß an gesellschaftlichem Engagement und politischem Bewusstsein innerhalb dieser Berufsgruppe. Diese historische Betrachtung macht deutlich, dass die Rolle der Apotheker weit über ihre traditionelle medizinische Aufgabe hinausgeht und sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung demokratischer Strukturen geleistet haben.

 

Bundessozialgericht gibt Apotheker in Streit um Rezepturzuschlag Recht

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 5. September 2024 entschieden, dass die AOK Bayern einem Apotheker aus Thüringen zu Unrecht einen Rezepturzuschlag vorenthalten hat. Im Rahmen eines langen Rechtsstreits wurde festgestellt, dass der Zuschlag für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen nicht nur einmal pro Verordnung, sondern für jede applikationsfertige Einheit geltend gemacht werden kann.

Der Streit begann im Jahr 2014, als der Apotheker zytostatikahaltige Lösungen mit dem Wirkstoff Azacitidin an Versicherte der AOK Bayern abgab. Die Verordnungen lauteten auf „2x Azacitidin“, wobei jede Verordnung mehr als 50 mg Wirkstoff enthielt. Der Apotheker berechnete den Rezepturzuschlag gemäß der Anlage 3 der Hilfstaxe zweimal – einmal für jede abgebene Spritze. Die AOK Bayern wies diese Berechnung zurück und argumentierte, dass der Zuschlag von 81 Euro nur einmal pro Verordnung abgerechnet werden könne.

In der Folge rechnete die Kasse 5.994,74 Euro gegen unstreitige Vergütungsforderungen des Apothekers auf. Das Sozialgericht wies die Klage des Apothekers zunächst ab, doch das Landessozialgericht Thüringen hob dieses Urteil auf und entschied zugunsten des Apothekers. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Wortlaut der Hilfstaxe, der jede applikationsfertige Einheit als Basis für die Zuschlagsberechnung festlege.

Die AOK Bayern legte Revision beim BSG ein, das die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigte. Das BSG stellte klar, dass jede Spritze, die als applikationsfertige Einheit gilt, separat abgerechnet werden kann. Dies gelte auch dann, wenn die Tagesdosis aus mehreren Spritzen bestehe. Das Gericht wies darauf hin, dass die Abrechnungsregelungen streng nach ihrem Wortlaut auszulegen seien. Eine Regelung für die Gesamtdosis hätte ausdrücklich vereinbart werden müssen.

Infolge des Urteils ist die AOK Bayern verpflichtet, dem Apotheker 5.994,74 Euro zuzüglich Zinsen seit Mai 2015 zu zahlen. Die Entscheidung betont die Bedeutung einer genauen Auslegung der Abrechnungsbestimmungen und sichert den Apothekern zu, für jede applikationsfertige Einheit den Zuschlag zu erhalten, auf den sie Anspruch haben.

Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein wichtiger Sieg für die Apotheker und unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und präzisen Auslegung der Abrechnungsbestimmungen. Die Entscheidung zeigt, dass die Hilfstaxe in ihrer aktuellen Form eindeutig den Zuschlag für jede applikationsfertige Einheit vorsieht, unabhängig von der Gesamtmenge der verordneten Tagesdosis. Diese Klarstellung ist nicht nur für den Apotheker im vorliegenden Fall, sondern für die gesamte Branche von Bedeutung, da sie die Grundlage für die Abrechnung von Rezepturzuschlägen festlegt und rechtliche Unsicherheiten beseitigt.

Das Urteil verdeutlicht auch die Verantwortung der Krankenkassen, sich an die geltenden Abrechnungsregelungen zu halten. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Versicherte und Leistungserbringer die Abrechnungsmodalitäten genau kennen und verstehen, um solche Konflikte zu vermeiden. Die Rückzahlung von fast 6.000 Euro plus Zinsen an den Apotheker ist ein Zeichen dafür, dass fehlerhafte Abrechnungen korrigiert werden müssen und dass Apotheken für die von ihnen erbrachten Leistungen angemessen entschädigt werden müssen.

 

Haseloff betont die zentrale Rolle der Apotheken für die Demokratie

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat am Dienstag die Apotheke am Bahnhof in Halberstadt besucht, um sich ein Bild von den aktuellen Herausforderungen der Branche zu machen. Inhaber Ulrich Grosch und Vertreter der Apothekerkammer sowie des Apothekerverbands schilderten dem Regierungschef die drängendsten Probleme, mit denen die Apotheken konfrontiert sind. Haseloff bezeichnete die Apotheken als wichtige Stützen der Demokratie und betonte ihre zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung.

Der Ministerpräsident erschien überpünktlich und nutzte die Gelegenheit für eine ausführliche Beratung zu Salmiak, einem persönlichen Favoriten. Während seines Besuchs informierte Apothekerin Susan Steinbrink Haseloff über die erheblichen Herausforderungen, mit denen die Apotheken im Alltag kämpfen müssen, darunter Lieferengpässe, steigende Kosten und Bürokratie. Ein Müllsack voller Nullbons wurde als anschauliches Beispiel für die bürokratische Belastung herangezogen.

Besonders hervorgehoben wurde der große Aufwand, der für die Umstellung auf das E-Rezept sowie für die Herstellung von Fieberzäpfchen erforderlich ist. Haseloff zeigte sich beeindruckt von der Infrastruktur und Motivation des Apothekenteams und lobte deren Engagement.

Im Anschluss an den Rundgang fand eine Besprechung im Seminarraum der Apotheke statt, bei der Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, und Ursula Gütle, Vorstand des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt, die Situation der Branche detailliert darlegten. Münch berichtete von einem Anstieg des Apothekensterbens, mit 500 weniger Betrieben im vergangenen Jahr. Die Hauptursache sei die seit Jahren stagnierende Honorierung, die es schwierig mache, Nachfolger für die Apotheken zu finden.

Haseloff zeigte Verständnis für die Probleme der Branche und forderte einen Stabilisator, um dem Apothekensterben entgegenzuwirken. Er appellierte besonders an die FDP, sich für die Apotheken einzusetzen. Die geplante Umverteilung des Honorars durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wurde von Münch als unzureichend bewertet, da sie nicht zu mehr Gerechtigkeit führe.

Weitere Kritik richtete sich gegen die Reformpläne zur "Apotheke ohne Apotheker". Gütle wies darauf hin, dass die Idee, PTA als Ersatz für Apotheker einzusetzen, nicht zu Einsparungen führen werde. Haseloff stimmte dem zu und hob zudem die Notwendigkeit der Klärung von Haftungsfragen für PTA hervor.

Abschließend wurde die geplante Notfallreform besprochen, die Haseloff als problematisch ansah. Er versprach, sich dafür einzusetzen, dass die Länder bei der Notfallversorgung Einfluss nehmen können.

Haseloff unterstrich nach dem Besuch die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, und betonte, dass deren Stabilität für die Demokratie von großer Bedeutung sei. Der Besuch, der durch Groschs ehrenamtliches Engagement für die Selbsthilfegruppe von Multipler Sklerose initiiert wurde, verdeutlichte die gesellschaftliche Relevanz der Apothekenarbeit.

Der Besuch von Ministerpräsident Reiner Haseloff in der Apotheke am Bahnhof in Halberstadt unterstreicht auf eindrucksvolle Weise die bedeutende Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen und deren gesellschaftliche Relevanz. Haseloffs Anerkennung der Apotheken als "Stützen der Demokratie" ist mehr als nur eine rhetorische Floskel – sie spiegelt die essenzielle Funktion wider, die diese Einrichtungen insbesondere in ländlichen Regionen erfüllen.

Der Besuch machte deutlich, wie drängend die Herausforderungen sind, mit denen die Apotheken konfrontiert sind. Die Präsentation der bürokratischen Belastungen und die Diskussion über die stagnierenden Honorare offenbaren ein tiefes strukturelles Problem, das nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Apotheken gefährdet, sondern auch die Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigen könnte.

Die Kritik an der geplanten Reform zur "Apotheke ohne Apotheker" ist besonders hervorzuheben. Die Vorstellung, dass PTA in der Lage sein könnten, Apotheker zu ersetzen, ohne dass dies zu höheren Kosten führt, ist realitätsfern. Haseloff und die Vertreter der Apothekerkammer zeigen zurecht auf, dass die wirkliche Lösung nicht in der Reduzierung des Fachpersonals liegt, sondern in einer umfassenden Anpassung der Honorierung und der bürokratischen Belastungen.

Zusammenfassend zeigt der Besuch von Haseloff, dass die Politik die Herausforderungen der Apotheken nicht nur anerkennt, sondern auch bereit ist, sich intensiv mit diesen auseinanderzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gespräche und Vorschläge zu konkreten und positiven Veränderungen führen, die die Stabilität der Apotheken sichern und somit auch die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung gewährleisten.

 

KBV Bereitet Praxen auf Einführung der Elektronischen Patientenakte (EPA) vor

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat umfassende Informationsmaterialien veröffentlicht, um Arztpraxen auf die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im Jahr 2025 vorzubereiten. Die neue Technik soll es ermöglichen, dass sämtliche medizinischen Daten der Versicherten zentral gespeichert werden, darunter Diagnosen, Befunde und die Medikation, die über das e-Rezept-System in die EPA integriert wird. Ziel ist es, eine vollständige Übersicht über die Medikation eines Patienten zu erhalten und die Arbeit von Ärzten und Apothekern zu erleichtern.

Auf der Website der KBV sind detaillierte Anleitungen zu finden, die erklären, wie medizinische Daten in die EPA eingegeben werden, wie der Zugriff erfolgt und welche Informations- und Dokumentationspflichten für Ärzte und Psychotherapeuten gelten. Weitere Informationen klären Fragen zur routinemäßigen Einsichtnahme bei jedem Patientenkontakt und zu Widerspruchsmöglichkeiten für Versicherte.

Ein Schaubild fasst die wesentlichen Informationen zur EPA übersichtlich zusammen, während ein Video anhand eines fiktiven Falls die Vorteile der elektronischen Akte veranschaulicht. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, betont, dass die elektronische Patientenakte Chancen für die Patientenversorgung biete. Ein erfolgreiches Rollout sei jedoch nur mit einem gut funktionierenden Praxisverwaltungssystem möglich. Die KBV kündigte an, dass in den kommenden Wochen und Monaten weitere Materialien bereitgestellt werden, um die Praxen optimal auf die neue Technologie vorzubereiten.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) stellt einen bedeutenden Fortschritt für das Gesundheitswesen dar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht einen wichtigen Schritt, indem sie Praxen umfassend auf die neue Technik vorbereitet. Mit der zentralen Speicherung medizinischer Daten und der Integration des e-Rezepts wird die EPA die Patientenversorgung erheblich verbessern und den administrativen Aufwand für Ärzte und Apotheker reduzieren.

Dennoch ist der Erfolg dieses Projekts eng mit der Qualität der Praxisverwaltungssysteme verknüpft. Die KBV hat den richtigen Ansatz gewählt, indem sie frühzeitig Informationsmaterialien bereitstellt und praxisnahe Unterstützung bietet. Es bleibt abzuwarten, wie schnell und reibungslos die Praxen die neue Technologie adaptieren können. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EPA ihre Versprechen halten und tatsächlich einen Mehrwert für die Patientenversorgung bieten kann.

 

EMA verschärft Warnhinweise für Metamizol wegen Agranulozytose-Risiko

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat beschlossen, neue Warnhinweise für das weit verbreitete Schmerzmittel Metamizol einzuführen. Diese Entscheidung folgt einer Neubewertung durch den Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) der EMA, die insbesondere auf das Risiko einer Agranulozytose hinweist.

Metamizol, in Deutschland auch als Novaminsulfon bekannt, gehört zu den am häufigsten eingesetzten Schmerzmitteln. In vielen anderen Ländern wird der Wirkstoff jedoch aufgrund des Risikos für Agranulozytose, eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung durch drastischen Abfall der Granulozyten im Blut, zurückhaltender verwendet. Obwohl Agranulozytose unter Metamizol selten auftritt, ist die genaue Ursache für dieses Risiko nach wie vor ungeklärt, und die Erkrankung kann unabhängig von der Dosierung jederzeit auftreten.

Der Anlass für die Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses war eine Aufforderung aus Finnland, nachdem es wiederholt zu Fällen von Agranulozytose unter Metamizol-Anwendung gekommen war. Der PRAC hat nun bestätigt, dass die Vorteile des Medikaments weiterhin die Risiken überwiegen. Dennoch wurden umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Patienten- und Fachinformation beschlossen.

Die neuen Empfehlungen beinhalten, dass medizinische Fachkräfte Patienten ausdrücklich auf die Symptome einer Agranulozytose hinweisen müssen. Dazu zählen Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen sowie schmerzhafte Entzündungen der Schleimhäute im Mund, in der Nase und im Genitalbereich. Patienten sollen über die Notwendigkeit informiert werden, die Einnahme von Metamizol sofort zu beenden und unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls diese Symptome auftreten.

Des Weiteren wird geraten, bei Verdacht auf Agranulozytose umgehend ein Blutbild durchführen zu lassen und die Medikation zu unterbrechen, bis die Ergebnisse vorliegen. Für Patienten mit einem bereits bestehenden Risiko für Agranulozytose, einschließlich jener, die in der Vergangenheit unter Metamizol oder verwandten Substanzen eine solche Reaktion gezeigt haben, sollen die Anwendung von Metamizol künftig vermieden werden.

Die Empfehlungen des PRAC werden nun der Koordinationsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentralisierte Verfahren (CMDh) übermittelt. Es wird erwartet, dass diese die Vorschläge bei ihrem nächsten Treffen im September übernimmt, wodurch die neuen Warnhinweise in Kraft treten werden.

Die Entscheidung der EMA, die Warnhinweise für Metamizol zu verschärfen, stellt einen wichtigen Schritt im Umgang mit den Risiken dieses weitverbreiteten Schmerzmittels dar. Die Einführung neuer Informationen über das Risiko einer Agranulozytose zeigt die kontinuierliche Bemühung der Gesundheitsbehörden, die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Während Metamizol nach wie vor als wirksam angesehen wird, ist es entscheidend, dass sowohl Patienten als auch medizinische Fachkräfte verstärkt auf mögliche Symptome achten. Die Maßnahmen zur Sensibilisierung und frühen Erkennung könnten dazu beitragen, schwerwiegende Komplikationen zu vermeiden und die Behandlungssicherheit zu erhöhen. Die bald zu erwartende Übernahme der Empfehlungen durch die CMDh und deren Umsetzung in die Praxis werden zeigen, wie effektiv diese Maßnahmen in der Realität umgesetzt werden können.

 

Mehr Schutz für Berufe im Gemeinwohl – Arztpraxen bleiben außen vor

Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des Strafrechts, um den Schutz von Menschen in Berufen zu verbessern, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Initiative zielt darauf ab, die immer häufigeren Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte mit strengeren Strafvorschriften einzudämmen. Trotz dieser geplanten Maßnahmen bleiben Mitarbeiter in Arztpraxen im aktuellen Entwurf außen vor.

Die Gesetzesänderung sieht vor, die Regelungen zur Strafzumessung im Strafgesetzbuch zu erweitern. Künftig sollen bei der Strafzumessung auch die Auswirkungen auf Personen, die dem Gemeinwohl dienen, berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass Angriffe auf diese Gruppen schärfer geahndet werden können, um deren besondere Schutzwürdigkeit zu betonen.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf vom 27. Juni wurden im neuen Regierungsentwurf zusätzlich politisch tätige Personen berücksichtigt. Neben den Einsatzkräften von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sollen künftig auch Mitglieder von Gemeinderäten und des Europäischen Parlaments vor Gewalt geschützt werden. Arztpraxen wurden jedoch weiterhin nicht in den Entwurf aufgenommen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich für eine Einbeziehung der medizinischen Berufe stark gemacht. Die KBV argumentiert, dass das Personal in Arztpraxen zunehmend mit aggressivem Verhalten konfrontiert ist. In einer Stellungnahme vom 30. Juli forderte KBV-Chef Andreas Gassen, dass Arztpraxen explizit im Gesetzestext erwähnt werden, um ihnen strafrechtlichen Schutz zu gewährleisten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann und Andreas Gassen haben sich über die Thematik ausgetauscht und betonten die Bedeutung eines effektiven Schutzes für niedergelassene Ärzte und ihre Teams. Beide Seiten sind sich einig, dass die Strafverfolgungsbehörden bundesweit einheitlich handeln müssen, wenn es um Gewaltvorfälle in Praxen geht.

Um eine fundierte Basis für mögliche Gesetzesänderungen zu schaffen, plant die KBV eine wissenschaftliche Umfrage, die die Häufigkeit und die Auswirkungen von Gewalt in Arztpraxen dokumentieren soll. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für Beratungen mit dem Bundesjustizministerium dienen, um einen einheitlichen Schutz für Arztpraxen zu gewährleisten.

Die KBV hat bereits am 15. August eine Online-Befragung gestartet und Praxisteams aufgefordert, ihre Erfahrungen mit Gewalt zu teilen. Die Ergebnisse der Umfrage sollen am 13. September bei der nächsten Vertreterversammlung vorgestellt werden.

Die geplante Verschärfung des Strafrechts ist ein wichtiger Schritt, um Berufe im Gemeinwohl besser vor Gewalt zu schützen. Es ist jedoch bedauerlich, dass medizinische Berufe in Arztpraxen in diesem Entwurf nicht berücksichtigt wurden. Ärzte und ihre Teams stehen zunehmend im Fokus aggressiven Verhaltens und benötigen ebenso wie andere Berufsgruppen einen adäquaten Schutz.

Es ist ermutigend, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung sich für die Einbeziehung der Arztpraxen einsetzt und eine wissenschaftliche Umfrage plant, um die Realität der Gewalt in Praxen zu dokumentieren. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die politischen Entscheidungsträger von der Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes für alle im Gesundheitswesen tätigen Personen zu überzeugen.

Die Zusammenarbeit zwischen der KBV und dem Bundesjustizministerium sollte darauf abzielen, eine einheitliche und effektive Schutzstrategie zu entwickeln. Nur durch einen integrierten Ansatz können wir sicherstellen, dass alle Berufsgruppen, die dem Gemeinwohl dienen, die Unterstützung und den Schutz erhalten, den sie verdienen.

 

Lauterbachs EM-Besuche: Gesundheitsminister oder Sportfan?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat während der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland eine bemerkenswerte Präsenz gezeigt. Der SPD-Politiker verfolgte die Spiele live im Stadion und dokumentierte seine Erlebnisse regelmäßig in den sozialen Medien. Lauterbach nutzte dabei die Flugbereitschaft des Bundes, um zu den Spielen zu reisen. Die besuchten Partien umfassten Deutschland gegen Ungarn (19. Juni), Schweiz gegen Deutschland (23. Juni), Deutschland gegen Dänemark (29. Juni), Spanien gegen Deutschland (5. Juli), das Halbfinale Spanien gegen Frankreich (9. Juli) und das Finale Spanien gegen England (14. Juli).

Diese umfangreiche Teilnahme von Lauterbach hat in der politischen Landschaft für Aufsehen gesorgt. Die Opposition der Union hinterfragte, in welcher Funktion Lauterbach die Spiele besuchte – als Privatperson oder als Gesundheitsminister. Die Bundesregierung bestätigte, dass Lauterbach seine Besuche in seiner Funktion als Bundesgesundheitsminister tätigte. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Anwesenheit bei bedeutenden Sportveranstaltungen in Deutschland Teil der repräsentativen Aufgaben eines Regierungsmitglieds sei.

Die Regierung begründete Lauterbachs häufige Stadionbesuche mit der Relevanz von Bewegung und Sport für die Gesundheitsvorsorge. Sportveranstaltungen bieten eine Gelegenheit, die Bedeutung von körperlicher Aktivität zu betonen und sich mit internationalen Repräsentanten auszutauschen. Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hatte Ehrenkarten an die Bundesregierung und den Bundestag vergeben, was Lauterbachs Anwesenheit zusätzlich unterstützte.

In einer schriftlichen Anfrage erkundigte sich der Abgeordnete Sören Pellmann (Die Linke) nach den Kosten für Lauterbachs Reisen. Die Gesamtkosten für die Flüge mit Maschinen der Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums beliefen sich auf über 530.000 Euro, wobei Lauterbach überwiegend mitflog.

Diese offizielle Stellungnahme der Bundesregierung verdeutlicht die Perspektive auf Lauterbachs Teilnahme an der Fußball-EM und die damit verbundenen Kosten, während die Opposition weiterhin Fragen zur Angemessenheit und Notwendigkeit dieser Ausgaben stellt.

Die Ausführungen der Bundesregierung zu den Stadionbesuchen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach werfen ein interessantes Licht auf die Repräsentationspflichten eines Ministers und deren Verbindung zur Gesundheitsvorsorge. Es ist nachvollziehbar, dass die Teilnahme an bedeutenden Sportveranstaltungen Teil der repräsentativen Aufgaben eines Regierungsmitglieds ist. Schließlich kann die öffentliche Wahrnehmung von Sport als gesundheitsförderndes Element durchaus positiv zur Gesundheitspolitik beitragen.

Allerdings muss die Höhe der angefallenen Kosten von über 530.000 Euro für die Flüge kritisch betrachtet werden. Diese Summe verdeutlicht, dass bei der Nutzung der Flugbereitschaft nicht nur die Repräsentationspflichten, sondern auch der finanzielle Aufwand erheblich sind. Während die offizielle Begründung die Bedeutung von Sport für die Gesundheitsvorsorge hervorhebt, stellt sich die Frage, ob die Mittel in diesem Umfang wirklich gerechtfertigt sind.

Letztlich bleibt die politische Diskussion darüber, wie die Balance zwischen Repräsentation und Kostenoptimierung gehalten werden kann, ein zentrales Thema. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit der Stadionbesuche erläutert, doch ob diese Ausgaben im Einklang mit den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit stehen, wird weiterhin auf dem Prüfstand stehen.

 

Förderverein für neuen Studiengang Pharmazie in Ostwestfalen-Lippe gegründet

In Ostwestfalen-Lippe haben Apotheker einen Förderverein gegründet, um die Einführung eines neuen Studiengangs Pharmazie zu unterstützen. Der neu gegründete Verein „Zukunft Pharmazie“ zielt darauf ab, Fördergelder zu sammeln, um Stiftungsprofessuren zu finanzieren und damit den Aufbau des Studiengangs voranzutreiben. Die Universität Bielefeld und die Technische Hochschule OWL stehen bereit, den Studiengang gemeinsam zu etablieren, sofern der Landesregierung ein entsprechender Beschluss vorliegt.

Die Gründung des Fördervereins wurde von einer Gruppe engagierter Apotheker initiiert, darunter Christian Schmidt aus Detmold, Marleen Windgätter aus Detmold, Manuela Schier aus Minden, Katja Kesselmeier aus Paderborn, Hauke Stange aus Bielefeld, Lars Ruwisch aus Lage, Olaf Elsner, Oliver Skopp und Hans Wiegrebe. Der Vorsitzende des Vereins, Christian Schmidt, weist auf den bestehenden Fachkräftemangel in der Branche hin. Die Zahl der Hochschulabsolventen reiche nicht aus, um den Bedarf zu decken, und ein zusätzlicher Studienstandort sei dringend erforderlich. Derzeit können Studierende Pharmazie nur in Münster studieren, was den Fachkräftemangel in anderen Regionen, insbesondere in Westfalen-Lippe, verschärft.

Unterstützung für das Vorhaben kommt auch von der Apothekerkammer und dem Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des AVWL, erklärte, dass die Kammer und der Verband bereit seien, zur Finanzierung von Stiftungsprofessuren beizutragen. Er lobte das Engagement des Fördervereins und betonte, dass die zusätzliche Unterstützung die Dringlichkeit des Fachkräftemangels unterstreicht und die Notwendigkeit einer schnellen Lösung verdeutlicht.

Der Förderverein sucht aktiv nach Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen, einschließlich niedergelassener Apotheker, der Industrie, Krankenhäusern und Krankenkassen. Jeder Interessierte, der zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch pharmazeutische Experten beitragen möchte, ist eingeladen, dem Verein beizutreten.

Politische Unterstützung erhält der Förderverein von der Bundestagsabgeordneten Kerstin Vieregge (CDU) und Klaus Hansen (CDU), Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags. Beide Politiker setzen sich für die Schaffung des neuen Studiengangs ein, kritisieren jedoch die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Apotheken ohne Apotheker zu etablieren. Vieregge argumentiert, dass eine solche Maßnahme keine Lösung für den Fachkräftemangel sei und hebt die Bedeutung der flächendeckenden Versorgung durch Apotheken und Apotheker hervor, insbesondere in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft.

Die Gründung des Fördervereins „Zukunft Pharmazie“ in Ostwestfalen-Lippe ist ein bedeutender Schritt zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im pharmazeutischen Bereich. Die Initiative, einen neuen Studiengang in der Region zu etablieren, zeigt das engagierte Bemühen der Apotheker, eine nachhaltige Lösung für den Mangel an qualifizierten Fachkräften zu finden. Die Unterstützung von Politkern wie Kerstin Vieregge und Klaus Hansen sowie die Bereitschaft der Apothekerkammer und des Apothekerverbandes, finanzielle Mittel bereitzustellen, unterstreichen die Dringlichkeit dieses Vorhabens.

Besonders bemerkenswert ist die breite Offenheit des Fördervereins gegenüber verschiedenen Interessengruppen. Die Einladung an niedergelassene Apotheker, die Industrie, Krankenhäuser und Krankenkassen, sich zu engagieren, zeigt ein umfassendes Verständnis für die Notwendigkeit einer koordinierten Anstrengung zur Verbesserung der pharmazeutischen Ausbildung und Versorgung.

Die politische Debatte um die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach, Apotheken ohne Apotheker zu schaffen, wirft einen kritischen Blick auf mögliche Fehlentwicklungen in der Gesundheitsversorgung. Der Vorschlag steht im Kontrast zu den Bemühungen in Ostwestfalen-Lippe, die Ausbildung von Apothekern zu fördern und so den steigenden Bedarf an pharmazeutischer Expertise zu decken. In diesem Licht betrachtet, erweist sich der Förderverein als notwendige Initiative, die nicht nur regional, sondern auch auf nationaler Ebene ein Signal für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung sendet.

 

Förderung für Apotheken- und Praxisgründungen in Thüringen

Seit November 2023 profitieren auch Apotheker und Zahnärzte von der finanziellen Unterstützung des Landes Thüringen für Niederlassungen in ländlichen Regionen. Die Maßnahme, die ursprünglich nur für Haus- und Fachärzte galt, wurde erweitert, um die Gesundheitsversorgung in kleinen Kommunen zu sichern. In diesem Jahr wurden bereits 20 Anträge bewilligt, wobei die Fördersumme bis zu 40.000 Euro betragen kann. Insgesamt wurden bislang 720.000 Euro ausgeschüttet. Ein zusätzlicher Zuschuss von 5.000 Euro wird für die Schaffung von Barrierefreiheit gewährt.

Die neue Regelung, die von der rot-rot-grünen Landesregierung eingeführt wurde, stellt sicher, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheker und Zahnärzte von der Förderung profitieren können. Der Höchstbetrag der Unterstützung wurde auf 40.000 Euro verdoppelt, wobei die genaue Fördersumme von Faktoren wie der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängt. Ein weiterer Zuschuss für Barrierefreiheit soll die Zugänglichkeit der Einrichtungen verbessern.

Bislang gingen beim Landesverwaltungsamt 31 Anträge von Ärzten, 21 von Zahnärzten und fünf von Apothekern ein. Von diesen wurden 20 Anträge abgelehnt, da viele Antragsteller bereits vor der endgültigen Entscheidung der Behörde mit der Niederlassung begonnen hatten. Die relativ hohe Ablehnungsquote ist auf dieses vorzeitige Handeln zurückzuführen. Bis Ende 2023 wurden zehn Förderanträge noch genehmigt.

Das Problem der Praxisschließungen ohne Nachfolge ist insbesondere bei Zahnärzten akut geworden, nachdem Thüringen lange Zeit eine hohe Zahnarztdichte aufwies. Auch der Apothekerverband hat auf Schwierigkeiten bei der Nachfolgersuche für in Rente gehende Pharmazeuten hingewiesen. Die Förderkriterien für Apotheken sehen vor, dass diese mindestens 3.500 Einwohner versorgen müssen und es im Umkreis von sechs Kilometern keine weiteren Apotheken geben darf. Zudem sollte am Standort eine Arztpraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum vorhanden sein.

Diese Fördermaßnahme soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen stabil zu halten und den Herausforderungen der Nachfolgeplanung in der Gesundheitsbranche entgegenzuwirken.

Die neue Fördermaßnahme des Landes Thüringen markiert einen bedeutenden Schritt zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten. Die erweiterte Unterstützung für Apotheker und Zahnärzte spiegelt das wachsende Bewusstsein für die Notwendigkeit einer umfassenden medizinischen Versorgung wider, insbesondere in Regionen, die traditionell unter Versorgungsengpässen leiden. Die Verdopplung der Fördersumme auf 40.000 Euro und die Einführung eines zusätzlichen Zuschusses für Barrierefreiheit sind wichtige Maßnahmen, um die Attraktivität dieser Regionen für Heilberufler zu erhöhen.

Dennoch zeigt die hohe Ablehnungsquote, dass es bei der Antragstellung Herausforderungen gibt, insbesondere wenn Antragsteller vor der endgültigen Entscheidung der Behörde aktiv werden. Es ist entscheidend, dass zukünftige Antragsteller die Richtlinien genau beachten, um unnötige Ablehnungen zu vermeiden. Die Kriterien für Apotheken, wie die Mindestbevölkerungszahl und die räumliche Isolation von anderen Apotheken, stellen sicher, dass die Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am meisten gebraucht werden.

Insgesamt ist die Maßnahme ein positiver Schritt, um den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen zu begegnen, doch es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Unterstützung langfristig die medizinische Infrastruktur in diesen Gebieten stärken wird.

 

Höhere Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken

Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine erhöhte Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken. Diese Anpassung betrifft sowohl Impfungen, die im Rahmen eines Ergänzungsvertrags durchgeführt werden, als auch solche, die über Satzungsleistungen abgerechnet werden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat bekannt gegeben, dass die neuen Vergütungssätze nach einem Schiedsspruch am 22. April 2024 eingeführt wurden, nachdem monatelange Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem DAV zu keinem Ergebnis führten. Der geänderte Vertrag für Schutzimpfungen trat rückwirkend zum 1. Juli in Kraft und sieht eine Erhöhung der Vergütung für die Durchführung und Dokumentation der Impfungen vor.

Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Apotheken für die Durchführung und Dokumentation einer Grippeschutzimpfung 10 Euro pro Impfung, bis Ende 2024. Ab dem 1. Januar 2025 steigt dieser Betrag auf 10,40 Euro. Zur Deckung des Verwurfrisikos können Apotheken bis Ende 2024 einen Pauschalbetrag von 1 Euro berechnen. Ab dem 1. April 2025 reduziert sich diese Pauschale auf 30 Cent, da Apotheken künftig Impfstoffe aus Einzelpackungen beziehen dürfen, anstelle von Großpackungen.

Neben der Vergütung für die Impfung erhalten Apotheken eine Aufwandsentschädigung von 40 Cent für Nebenleistungen, insbesondere für Verbrauchsmaterialien. Die Kosten für den Impfstoff werden auf Basis des Apothekeneinkaufspreises zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet, ohne den Abzug eines Apothekenabschlags.

Für Impfungen, die auf Basis der Ergänzungsvereinbarung durchgeführt werden, können Apotheker die Impfleistung unter dem Sonderkennzeichen (SOK) 17717363 abrechnen. Die Vergütung für Nebenleistungen erfolgt unter dem SOK 17716955, und die Beschaffungskosten des Impfstoffs unter dem SOK 18774512. Die genauen Sonderkennzeichen für die Abrechnung sind in der Tabelle im Anhang 4 der TA1, Abschnitt „4. Sonderkennzeichen SOK“, aufgeführt.

Der neue Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen wird ab der Impfsaison 2026/2027 jährlich neu verhandelt. Falls keine Einigung erzielt wird, entscheidet erneut die Schiedsstelle. Jeder Vertragspartner hat die Möglichkeit, den Vertrag bezüglich der Grippeschutzimpfungen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31. März schriftlich zu kündigen.

Seit Oktober 2022 dürfen Apotheker in Deutschland, nach einer entsprechenden ärztlichen Fortbildung, Grippeimpfungen durchführen. Zuvor war diese Leistung ausschließlich Ärzten vorbehalten.

Die Anpassung der Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken ist ein bedeutender Schritt, der nicht nur den Apothekern eine faire Entlohnung für ihre zusätzlichen Aufgaben bietet, sondern auch den Patienten zugutekommt. Die Entscheidung, die Vergütung ab dem 1. Juli 2024 zu erhöhen, zeigt das Bemühen um eine gerechte Anerkennung der Arbeit in Apotheken, insbesondere angesichts der neuen Regelungen für den Bezug von Impfstoffen.

Die reduzierte Verwurfspauschale ab April 2025 spiegelt die geplanten Änderungen im Beschaffungsprozess wider und könnte zu einem effizienteren Umgang mit Impfstoffen beitragen. Diese Neuerungen sind auch ein Hinweis auf die kontinuierliche Anpassung der Verträge an die praktischen Bedürfnisse der Apotheken und die sich ändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.

Die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages und die jährliche Neuverhandlung bieten eine Flexibilität, die für alle Beteiligten wichtig ist, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Diese Regelungen unterstreichen das Engagement, die Qualität und Effizienz der Grippeimpfungen weiter zu verbessern und gleichzeitig den administrativen Aufwand zu minimieren.

 

Arzneimittelpreise unter den Präsidentschaftskandidaten: Harris oder Trump?

Die Senkung der Arzneimittelpreise ist ein zentrales Thema im Präsidentschaftswahlkampf der USA, da sowohl Kamala Harris als auch Donald Trump Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitskosten angekündigt haben. Kamala Harris, die als Kandidatin der Demokratischen Partei ins Rennen geht, plant eine Fortsetzung der Biden-Harris-Politik, die durch den Inflation Reduction Act geprägt wurde. Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, durch Preisverhandlungen mit Pharmaherstellern die Kosten für Medikamente zu senken. Laut Kai Brüning, Senior Portfolio Manager Healthcare bei Apoasset, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank), ist eine solche Fortführung unter Harris wahrscheinlich. Bereits im vergangenen Monat benannte das Weiße Haus zehn Medikamente, deren Preise ab 2026 um durchschnittlich 22 Prozent gesenkt werden sollen. Weitere 15 Präparate sollen im Januar 2025 folgen. Brüning berichtet, dass die Börse dieses Szenario überwiegend positiv aufgenommen hat.

Donald Trump, der Kandidat der Republikanischen Partei, verfolgt ebenfalls das Ziel, die Arzneimittelpreise zu senken, setzt jedoch auf andere Strategien. Er plant unter anderem, den Import von Medikamenten zu fördern, um den Wettbewerb und Preisdruck zu erhöhen. Trotz dieser Ansätze würden sowohl Trump als auch Harris mit begrenztem Spielraum für umfassende Reformen konfrontiert sein, da der politisch gespaltene Kongress eine wesentliche Hürde darstellen könnte. Brüning prognostiziert, dass die Gesundheitsausgaben in den USA – sowohl für Therapien als auch für Prävention – langfristig weiter steigen werden, unabhängig vom Wahlausgang. Aus Sicht der Börse seien vor allem die Unternehmen im Gesundheitssektor von Bedeutung, und die Aussichten für diese Branche seien vielversprechend. Investoren sollten daher eher auf Innovationen in der Branche achten als auf die politischen Entscheidungen der Präsidentschaftskandidaten.

Die Debatte um die Senkung der Arzneimittelpreise steht im Mittelpunkt der aktuellen US-Präsidentschaftswahl und bietet Einblicke in die unterschiedlichen Ansätze der Kandidaten Kamala Harris und Donald Trump. Während Harris eine Fortsetzung der bestehenden Politiken anstrebt, die auf Preisverhandlungen und Rabatte abzielen, setzt Trump auf Maßnahmen wie den Import von Medikamenten, um den Wettbewerb zu fördern. Beide Ansätze haben ihre Stärken, jedoch zeigt sich, dass die Möglichkeiten für umfassende Reformen durch die politische Fragmentierung im Kongress eingeschränkt sind. Investoren und Marktbeobachter sollten die Entwicklungen im Gesundheitssektor im Auge behalten, da die Innovationskraft der Branche langfristig entscheidender sein wird als die unmittelbaren politischen Maßnahmen der Präsidentschaftskandidaten.

 

Keine Krebsrisiken durch Handynutzung – Große Meta-Studie entlastet Mobilfunk

Eine umfassende Meta-Studie, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Auftrag gegeben und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt wurde, hat ergeben, dass die Nutzung von Mobiltelefonen nicht mit einem erhöhten Risiko für Krebs in Verbindung steht. Diese Studie, die als die größte ihrer Art gilt, analysierte die weltweit verfügbare wissenschaftliche Evidenz zu diesem Thema und kam zu dem Schluss, dass es keine Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Handynutzung gibt.

Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 5.000 Studien aus den letzten Jahrzehnten gesichtet. Daraus wählten die Forscher 63 Studien aus, die den festgelegten Kriterien entsprachen. Der Fokus lag insbesondere auf Krebsarten des Zentralnervensystems wie Hirntumoren, aber auch andere Krebsarten wie Hypophysen-Tumore, Speicheldrüsen-Tumore und Leukämien wurden berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass weder die Nutzung von Handys noch der Aufenthalt in der Nähe von Rundfunkantennen und Mobilfunksendemasten mit einem erhöhten Risiko für diese Krebsarten verbunden ist.

Die Forscher wiesen darauf hin, dass ältere Fall-Kontroll-Studien, die einen möglichen Zusammenhang zwischen Handynutzung und Krebs nahelegten, als fehleranfällig gelten. Im Gegensatz dazu bieten aktuelle Studien mit großen Teilnehmergruppen verlässlichere Daten, die die bisherigen Ergebnisse relativieren.

Die Studie, die im Fachblatt „Environment International“ veröffentlicht wurde, schließt jedoch keine Untersuchungen zur neuen Mobilfunktechnologie 5G ein, da sie bis Ende 2022 reicht. Studien zu Radarquellen, deren Frequenzen vergleichbar mit denen von 5G sind, wurden jedoch berücksichtigt. Derzeit gibt es keinen bekannten wissenschaftlichen Wirkmechanismus, der darauf hinweist, dass elektromagnetische Felder von Mobiltelefonen oder Basisstationen Krebs verursachen können.

Die umfassende Meta-Studie stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Forschung über mögliche Gesundheitsrisiken von Mobiltelefonen dar. Die Ergebnisse beruhen auf einer gründlichen Analyse von Tausenden von Studien und bestätigen, dass es derzeit keine evidenzbasierten Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Handynutzung gibt. Diese Erkenntnisse bieten eine beruhigende Perspektive für Millionen von Nutzern weltweit und unterstreichen die Bedeutung von fundierter wissenschaftlicher Forschung zur Bewertung von Gesundheitsrisiken. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich zukünftige Technologien wie 5G in diesem Kontext verhalten werden. Bis dahin bleibt die wissenschaftliche Grundlage der aktuellen Studie ein wichtiger Bezugspunkt für weitere Untersuchungen und öffentliche Diskussionen.

 

Delir bei älteren Menschen: Ursachen, Erkennung und Behandlung

Ein Delir stellt einen ernsthaften gesundheitlichen Zustand dar, der besonders ältere Menschen nach einem Umzug in ein Pflegeheim oder einem Krankenhausaufenthalt betreffen kann. Dieser Zustand ist durch eine plötzliche und oft vorübergehende Störung der geistigen Funktionen gekennzeichnet, die sich durch Verwirrung, Desorientierung und andere kognitive Beeinträchtigungen äußert. Die Symptome sind häufig intensiv und können Halluzinationen, starke Ängste und Orientierungslosigkeit umfassen. Die Unterscheidung zwischen einem Delir und anderen gesundheitlichen Problemen wie Demenz oder Depression ist entscheidend, da ein Delir plötzlich auftritt, während Demenz sich langsam entwickelt und Depressionen oft andere Symptome aufweisen.

Ältere pflegebedürftige Menschen sind besonders anfällig für ein Delir. Auslöser können Veränderungen im Umfeld wie der Umzug in ein Pflegeheim oder der Aufenthalt im Krankenhaus sein. Der Verlust der Mobilität, ein häufiges Problem bei älteren Menschen, kann ebenfalls ein Delir begünstigen. Weitere Risikofaktoren sind Einschränkungen beim Sehen und Hören, Flüssigkeitsmangel, Wechselwirkungen von Medikamenten, Schmerzen, Infektionen und bereits bestehende geistige Einschränkungen wie Demenz. Diese Faktoren können dazu führen, dass der betroffene Mensch Schwierigkeiten hat, sich zurechtzufinden und sich sicher zu fühlen, was die Symptome eines Delirs verschärfen kann.

Für Angehörige gibt es mehrere präventive Maßnahmen, um das Risiko eines Delirs zu minimieren. Die Aufrechterhaltung einer vertrauten Umgebung ist entscheidend: Vertraute Gegenstände wie Fotos oder Lieblingsdecken sollten in der Nähe des Betroffenen aufbewahrt werden, um ein Gefühl von Sicherheit und Vertrautheit zu schaffen. Die Nutzung von Brille und Hörgerät sollte konsequent gefördert werden, da Einschränkungen bei Sehen und Hören das Risiko für ein Delir erhöhen können. Zudem ist es wichtig, auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten und mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten zu überwachen. Die Platzierung von Kalendern und Weckern im Sichtfeld kann zusätzliche Orientierung bieten.

Die Behandlung eines Delirs sollte darauf abzielen, die zugrunde liegenden Ursachen zu identifizieren und zu beheben. Ein Arztbesuch ist unerlässlich, um die genaue Ursache des Delirs zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In vielen Fällen kann ein Delir vollständig abgeklärt und behandelt werden, wobei die Symptome oft nach der Beseitigung der Auslöser verschwinden. Dennoch können die psychischen Belastungen, die mit einem Delir einhergehen, langfristige Auswirkungen haben, insbesondere in Bezug auf Ängste und das Gefühl der Hilflosigkeit. Auch körperliche Risiken wie Stürze, die zu schweren Verletzungen führen können, sind nicht zu unterschätzen. Medikamente können in der Behandlung eines Delirs zum Einsatz kommen, sollten jedoch nur dann verwendet werden, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Der Umgang mit einem Delir bei älteren Menschen stellt eine erhebliche Herausforderung für Pflegekräfte und Angehörige dar. Die plötzliche und oft dramatische Veränderung des geistigen Zustands kann sowohl die betroffenen Personen als auch deren Umfeld stark belasten. Die Fähigkeit, ein Delir frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, ist von entscheidender Bedeutung, um die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und potenzielle langfristige Schäden zu minimieren. Präventive Maßnahmen wie die Schaffung einer vertrauten Umgebung und die Sicherstellung der Nutzung von Hilfsmitteln sind wesentliche Schritte, um das Risiko eines Delirs zu verringern. Gleichzeitig muss eine umfassende medizinische Untersuchung erfolgen, um die Ursachen des Delirs zu identifizieren und gezielt zu behandeln. Ein interdisziplinärer Ansatz, der sowohl präventive als auch therapeutische Maßnahmen umfasst, ist unerlässlich, um den komplexen Herausforderungen eines Delirs effektiv zu begegnen.

 

Rhinovirus-Infektionen ohne Schnupfen: Ein verborgenes Risiko für Kinder

Rhinoviren sind allgemein für ihre Rolle bei der Entstehung von Schnupfen und anderen Erkältungsbeschwerden bekannt. Sie gelten meist als harmlos, da sie in der Regel milde Infektionen der oberen Atemwege verursachen. Doch aktuelle Forschungen werfen ein neues Licht auf diese Viren und zeigen, dass sie auch schwere und atypische Krankheitsverläufe hervorrufen können, insbesondere bei Kindern. In einigen Fällen können Rhinovirus-Infektionen asymptomatisch bleiben, während sie dennoch signifikante Atemwegserkrankungen verursachen, insbesondere anhaltendes Giemen, ein charakteristisches Atemgeräusch, das auf Verengungen der unteren Atemwege hinweist.

Eine umfassende Untersuchung von W. Gerald Teague, einem Kinderpulmologen am Kinderkrankenhaus der Universität von Virginia, hat ergeben, dass Rhinoviren in einer erheblichen Anzahl von Fällen bei Kindern mit persistentem Giemen nachgewiesen werden. Die Studie umfasste über 800 Kinder und Jugendliche im Alter von zwei bis achtzehn Jahren, die aufgrund von schwer behandelbarem Giemen an die Spezialklinik überwiesen wurden. Von diesen wurden 686 Kinder in die prospektive Untersuchung einbezogen. Die Analyse der bronchoalveolären Lavage (BAL) zeigte, dass Rhinoviren in 29,7 Prozent der Proben nachgewiesen wurden, was die häufigsten Erreger in den untersuchten Lungenproben darstellt.

Die Untersuchung offenbarte, dass Rhinovirus-positive Kinder signifikant höhere Entzündungswerte aufwiesen, einschließlich erhöhter Werte für C-reaktives Protein (CRP) und neutrophile Granulozyten im Blut. Diese Entzündungsparameter deuten auf eine aktive Infektion hin und unterscheiden sich von denen einer akuten Rhinovirusinfektion. Zudem wurde festgestellt, dass Rhinovirus-positive Kinder häufiger hochdosierte Glucocorticoide erhielten. Teague und sein Team vermuten, dass diese Corticosteroide möglicherweise die mukosale Interferonreaktion beeinträchtigen, was zur Persistenz der Rhinovirus-Infektion beitragen könnte.

Die Studie von Teague führt zu einer kritischen Betrachtung der aktuellen Therapieansätze. Während Glucocorticoide traditionell zur Behandlung von Giemen eingesetzt werden, schlägt Teague vor, dass Azithromycin, ein Makrolidantibiotikum, eine effektive Alternative darstellen könnte. Azithromycin hat in Zellkulturen antivirale Effekte gezeigt, indem es die Vermehrung von Rhinoviren hemmt und entzündungshemmende Eigenschaften besitzt. Trotz dieser vielversprechenden Ergebnisse fehlen jedoch große klinische Studien, die eine breite Empfehlung für Azithromycin als bevorzugte Therapie untermauern könnten.

Teagues Forschungsergebnisse werfen wichtige Fragen zur Behandlung von Kindern mit persistierendem Giemen auf. Sie zeigen auf, dass Rhinoviren nicht nur klassische Erkältungssymptome verursachen können, sondern auch zu schwerwiegenderen Atemwegserkrankungen führen können, selbst in Abwesenheit von Schnupfen. Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit, bei persistierendem Giemen auch asymptomatische Rhinovirus-Infektionen in Betracht zu ziehen und alternative Behandlungsmöglichkeiten zu erforschen.

Die Ergebnisse der Studie von W. Gerald Teague sind ein aufschlussreicher Beitrag zu unserem Verständnis der Rolle von Rhinoviren bei Atemwegserkrankungen, insbesondere bei Kindern. Die Entdeckung, dass Rhinovirus-Infektionen in einigen Fällen ohne klassische Erkältungssymptome auftreten können, ist ein bedeutender Fortschritt. Dies öffnet die Tür zu einer genaueren Diagnose und Behandlung von Kindern, die unter anhaltendem Giemen leiden, ohne die typischen Symptome eines Schnupfens zu zeigen.

Es ist besonders bemerkenswert, dass Teague die mögliche Rolle von Azithromycin als Therapieoption ins Spiel bringt. Während die Forschung zu Azithromycin noch nicht ausreicht, um eine breit angelegte Empfehlung auszusprechen, könnte es eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Behandlungsmethoden darstellen. Es wird immer deutlicher, dass die derzeitigen Therapieansätze, insbesondere der Einsatz von Glucocorticoiden, möglicherweise nicht immer die optimale Lösung darstellen, insbesondere bei Kindern, die schwer behandelbares Giemen haben.

Die Studie erinnert uns daran, dass die medizinische Forschung ständig im Fluss ist und neue Erkenntnisse oft zu einem Umdenken in der Behandlung führen. Die Möglichkeit, dass Rhinoviren auch ohne klassische Symptome signifikante Atemwegserkrankungen verursachen können, sollte dazu führen, dass Ärzte noch aufmerksamer auf subtile Anzeichen von Atemwegserkrankungen bei Kindern achten. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Forschungen und klinische Studien weiterführende Erkenntnisse liefern, um die besten Behandlungsmöglichkeiten für solche Fälle zu identifizieren und damit die Gesundheit von Kindern nachhaltig zu verbessern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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