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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Von der Absicherungslücke für Apotheker bei Berufsunfähigkeit bis hin zur verschärften Überwachung von Krypto-Deals durch die Steuerfahndung – wir beleuchten die aktuellen Brennpunkte, die die Pharma- und Finanzwelt in Atem halten. Entdecken Sie, wie KI ein scheinbar unschlagbares Muster-Depot entwickelt hat und warum die dringend notwendige Reform der Apothekerausbildung ins Stocken geraten ist. Außerdem erfahren Sie, welche Herausforderungen das E-Rezept mit sich bringt, wie Apotheken den Datenschutz bei der Nutzung von WhatsApp sicherstellen, und was hinter der alarmierenden WHO-Warnung vor einer neuen Mpox-Variante steckt. Die Rolle von Apothekern in der häuslichen Ernährungstherapie wird in neuen Leitlinien hervorgehoben, während das Pharmschool-Symposium in Münster zeigt, wie engagiert Pharmaziestudierende die Forschung in der Geriatrie vorantreiben. Tauchen Sie ein in die wichtigsten Entwicklungen, die das Gesundheitswesen und die Finanzmärkte prägen.
Hohe Hürden bei Berufsunfähigkeit: Apotheker in der Absicherungsfalle
Die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit durch berufsständische Versorgungswerke, wie sie für Apotheker bestehen, ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Diese Versorgungswerke, die für bestimmte Berufsgruppen wie Apotheker, Ärzte oder Rechtsanwälte verpflichtend sind, bieten neben der Altersrente auch Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit an. Doch der Zugang zu diesen Leistungen ist oft durch strenge Regelungen und hohe Hürden erschwert.
Für Apotheker ist der Nachweis einer vollständigen Berufsunfähigkeit besonders schwierig. Die Versorgungswerke verlangen in der Regel den Beweis, dass der Apotheker zu 100 Prozent unfähig ist, seinen Beruf auszuüben. Angesichts der vielseitigen Tätigkeitsfelder eines Apothekers – von der Kundenberatung über die Medikamentenherstellung bis hin zum Apothekenmanagement – fällt es Betroffenen oft schwer, diesen Nachweis zu erbringen. Die Versorgungswerke legen die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit in ihren Satzungen zudem restriktiv aus. So sichern einige lediglich das Risiko einer „absoluten Existenzvernichtung“ ab, was bedeutet, dass nur in extremen Fällen eine Rente gewährt wird.
Die Rechtsprechung unterstützt diese strenge Auslegung. In einem Urteil wurde beispielsweise entschieden, dass ein Apotheker, der aufgrund psychischer oder physischer Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten in der Apotheke auszuführen, nicht automatisch als berufsunfähig im Sinne der Satzung gilt. Es wird davon ausgegangen, dass der Apotheker auf Tätigkeiten verwiesen werden kann, bei denen seine gesundheitlichen Einschränkungen weniger ins Gewicht fallen, etwa in der Verwaltung oder in wissenschaftlichen Aufgabenbereichen.
Ein weiteres Hindernis für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente ist die häufig geforderte Aufgabe der Apothekenlizenz. Viele Versorgungswerke verlangen, dass der Apotheker seine Lizenz zurückgibt, bevor eine Rente gewährt wird. Dies bedeutet faktisch das Ende der beruflichen Laufbahn, was für viele Apotheker, die viel Zeit und Geld in ihre Ausbildung und Karriere investiert haben, eine schmerzhafte Entscheidung darstellt.
Besonders prekär ist die Lage für Berufseinsteiger. Einige Versorgungswerke verlangen eine Mindestmitgliedschaftszeit, bevor ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht. So müssen junge Apotheker in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit ohne die Absicherung durch das Versorgungswerk auskommen.
Die finanzielle Absicherung, die durch eine Berufsunfähigkeitsrente aus den Versorgungswerken gewährt wird, reicht zudem oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Durchschnittlich liegt die Rente bei etwa 1.800 Euro im Monat, was für viele Apotheker unzureichend ist, insbesondere wenn man die Kosten für Krankenversicherung und Lebensunterhalt berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund wird Apothekern dringend geraten, zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen, um die Lücken in der Absicherung zu schließen und im Falle einer Berufsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen zu gewährleisten.
Die hohen Hürden, die für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente aus den berufsständischen Versorgungswerken überwunden werden müssen, werfen eine Reihe kritischer Fragen auf. Es ist fraglich, ob diese strikten Anforderungen noch zeitgemäß sind und den realen Bedürfnissen der Versicherten entsprechen. Die restriktive Auslegung der Berufsunfähigkeit mag in manchen Fällen gerechtfertigt erscheinen, doch sie lässt diejenigen im Stich, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Besonders die Praxis, die Rückgabe der Apothekenlizenz zur Bedingung für den Erhalt einer Rente zu machen, erscheint übermäßig hart und wenig durchdacht. Diese Regelung zwingt betroffene Apotheker dazu, einen endgültigen Bruch mit ihrem Beruf zu vollziehen, was nicht nur psychologisch belastend ist, sondern auch die gesellschaftlichen Ressourcen verschwendet, die in die Ausbildung dieser Fachkräfte geflossen sind.
Auch die fehlende Absicherung für Berufseinsteiger ist ein schwerwiegendes Problem. In einer Phase, in der junge Apotheker ohnehin mit zahlreichen Unsicherheiten konfrontiert sind, sollten sie nicht zusätzlich dem Risiko ausgesetzt sein, bei Berufsunfähigkeit ohne jede Unterstützung dazustehen.
Es ist an der Zeit, die Regelungen zur Berufsunfähigkeitsrente in den berufsständischen Versorgungswerken zu überdenken und an die Bedürfnisse der Versicherten anzupassen. Eine ausgewogenere und fairere Lösung wäre es, die Kriterien für die Berufsunfähigkeit zu lockern und den Zugang zu Leistungen zu erleichtern. Auch sollten alternative Tätigkeitsfelder innerhalb des Berufs stärker berücksichtigt werden, anstatt die Rückgabe der Lizenz zu erzwingen.
Die Mitglieder der Versorgungswerke verdienen eine Absicherung, die nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im Ernstfall auch greift. Es liegt in der Verantwortung der Versorgungswerke und der Politik, die entsprechenden Reformen in die Wege zu leiten und damit ein soziales Sicherungssystem zu schaffen, das den realen Herausforderungen und Risiken des Berufslebens gerecht wird.
Fiskus rüstet auf: Wie die Steuerfahndung Krypto-Deals entlarvt
Die Steuerfahndung intensiviert ihre Bemühungen, Anleger und Steuerbetrüger, die Kryptowährungen nutzen, zur Rechenschaft zu ziehen. Mit einem verstärkten Einsatz von Technologien und Experten verfolgt der Fiskus gezielt Transaktionen auf Kryptoplattformen, um Geldwäsche und Steuerhinterziehung aufzudecken.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. haben in den letzten Jahren nicht nur bei Investoren an Popularität gewonnen, sondern auch das Interesse von Steuerbehörden geweckt. Aufgrund ihrer pseudonymen Natur und der Möglichkeit, Transaktionen international zu verschleiern, bieten diese digitalen Währungen potenziellen Steuerhinterziehern eine scheinbar attraktive Plattform. Doch der deutsche Fiskus ist nicht untätig geblieben.
Ein wesentliches Instrument, das die Steuerfahndung in den letzten Jahren vermehrt einsetzt, ist die Blockchain-Analyse. Mithilfe spezialisierter Software können Finanzbehörden Transaktionsmuster aufdecken und Rückschlüsse auf die Identität der Beteiligten ziehen. Diese Software ist in der Lage, Millionen von Transaktionen zu analysieren und verdächtige Aktivitäten herauszufiltern. Sobald auffällige Muster entdeckt werden, beginnt eine intensivere Untersuchung, die oft in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden erfolgt.
Neben der Technologie spielt auch der Einsatz von Experten eine entscheidende Rolle. In den Steuerbehörden arbeiten mittlerweile spezialisierte Teams, die sich ausschließlich mit der Analyse und Nachverfolgung von Kryptowährungstransaktionen beschäftigen. Diese Experten bringen sowohl technisches Wissen als auch ein tiefes Verständnis für die Dynamik des Kryptomarktes mit. Sie analysieren nicht nur die Bewegungen von Kryptowährungen, sondern auch die Herkunft der Mittel und die Endpunkte, an denen diese landen.
Besonders im Fokus der Fahnder stehen dabei Krypto-Börsen und Handelsplattformen, die als Schnittstelle zwischen dem traditionellen Finanzsystem und der Krypto-Welt fungieren. Deutsche Behörden arbeiten eng mit diesen Plattformen zusammen und fordern regelmäßig Daten zu Transaktionen und Nutzern an. Der Druck auf die Plattformen hat in den letzten Jahren zugenommen, was zu einer höheren Transparenz und einer verbesserten Compliance geführt hat.
Doch nicht nur große Transaktionen erregen die Aufmerksamkeit der Steuerfahndung. Auch kleinere Deals, die wiederholt oder in auffälligen Mustern erfolgen, werden genauer unter die Lupe genommen. Dabei setzt die Steuerfahndung auch auf internationale Kooperationen, um grenzüberschreitende Transaktionen nachverfolgen zu können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Finanzbehörden setzen verstärkt auf Aufklärungskampagnen, um Anleger über ihre Steuerpflichten im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu informieren. Denn viele Anleger sind sich nicht bewusst, dass auch Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig sind und gemeldet werden müssen. Wer seine Krypto-Deals nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt deklariert, riskiert empfindliche Strafen.
Insgesamt zeigt sich, dass der deutsche Fiskus gut gerüstet ist, um den Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu begegnen. Durch den gezielten Einsatz von Technologie und Expertise ist die Steuerfahndung in der Lage, auch komplexe Krypto-Transaktionen zu durchdringen und Steuerhinterziehern das Handwerk zu legen.
Die verstärkte Verfolgung von Krypto-Transaktionen durch die Steuerfahndung ist ein notwendiger Schritt, um dem Missbrauch digitaler Währungen Einhalt zu gebieten. Kryptowährungen bieten einerseits faszinierende Möglichkeiten und haben das Potenzial, das Finanzsystem zu revolutionieren. Andererseits sind sie jedoch auch ein Magnet für diejenigen, die versuchen, ihre finanziellen Aktivitäten im Verborgenen zu halten.
Die Maßnahmen der Steuerbehörden zeigen, dass der Staat auch im digitalen Zeitalter handlungsfähig ist und sich nicht von der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung überrollen lässt. Dies ist ein wichtiges Signal an all jene, die glauben, das Steuerrecht durch den Einsatz moderner Technologien umgehen zu können.
Dennoch muss die Balance gewahrt bleiben. Die Technologie, die der Fiskus einsetzt, darf nicht zu einer allgemeinen Überwachung aller Bürger führen. Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre sind hohe Güter, die auch im Zuge der digitalen Transformation geschützt werden müssen. Es ist daher entscheidend, dass die Steuerfahndung gezielt und verhältnismäßig vorgeht, um nicht das Vertrauen der Bürger in den Staat zu erschüttern.
Letztlich zeigt der verstärkte Einsatz von Technologie und Expertise durch die Steuerbehörden, dass es keinen rechtsfreien Raum geben darf – weder in der analogen noch in der digitalen Welt. Anleger sollten sich dieser Realität bewusst sein und ihre Steuerpflichten ernst nehmen. Wer seine Transaktionen transparent und ordnungsgemäß abwickelt, hat nichts zu befürchten. Alle anderen sollten jedoch gewarnt sein: Der Fiskus ist wachsam.
ETFs als Baustein für nachhaltigen Vermögensaufbau
Der Traum vom Millionärsdasein durch Investitionen in ETFs scheint für viele Menschen verlockend und zunehmend erreichbar. Ein bestimmter Exchange Traded Fund (ETF) könnte tatsächlich die Antwort auf diesen Wunsch sein. Experten betonen, dass es dabei weniger um schnellen Reichtum geht, sondern vielmehr um eine langfristige und disziplinierte Anlagestrategie.
Der ETF, der hierbei ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt, basiert auf einer breiten Streuung von globalen Aktienmärkten. Diese Diversifizierung verringert nicht nur das Risiko, sondern erhöht auch die Chancen auf eine stabile Rendite. Historisch gesehen haben breit gestreute Aktienmärkte eine durchschnittliche jährliche Rendite von etwa 7 bis 8 Prozent erzielt. Bei einer langfristigen Anlage, etwa über 30 bis 40 Jahre, kann dies dank des Zinseszinseffekts zu einem erheblichen Vermögenszuwachs führen.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wer monatlich 500 Euro in einen solchen ETF investiert und dabei eine durchschnittliche Rendite von 7 Prozent annimmt, könnte nach 40 Jahren ein Vermögen von über einer Million Euro aufgebaut haben. Diese Rechnung zeigt, dass es nicht nur auf die Höhe der Einzahlungen, sondern auch auf den frühzeitigen Beginn und die Geduld ankommt.
Doch der Weg zum Millionär ist nicht frei von Risiken. Kurzfristige Marktvolatilität, wirtschaftliche Unsicherheiten und politische Krisen können zu erheblichen Schwankungen im Portfolio führen. Deshalb ist es entscheidend, in schwierigen Zeiten die Ruhe zu bewahren und die langfristige Perspektive nicht aus den Augen zu verlieren. Wer dies schafft, maximiert seine Chancen auf den angestrebten Vermögensaufbau.
Insgesamt bietet der genannte ETF eine vielversprechende Möglichkeit für Anleger, die langfristig orientiert sind und ein solides Vermögen aufbauen möchten. Mit der richtigen Mischung aus Disziplin, Geduld und einem klugen Anlageplan kann der Traum vom Millionär Realität werden.
Der Gedanke, durch ETFs Millionär zu werden, ist zweifellos verlockend. Doch es ist wichtig, dabei realistisch zu bleiben. ETFs sind keine Wundermittel, die über Nacht Reichtum bringen. Sie erfordern einen langen Atem und die Bereitschaft, auch in turbulenten Marktphasen an der Strategie festzuhalten.
Die erwähnten 7 bis 8 Prozent Rendite pro Jahr sind zwar historisch gut belegt, doch die Märkte sind unberechenbar. Es gibt keine Garantien. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Beständigkeit und der Fähigkeit, Emotionen wie Angst und Gier zu kontrollieren. Nur wer langfristig denkt und investiert, wird von der Kraft des Zinseszinseffekts profitieren können.
Es ist auch zu bedenken, dass nicht jeder die gleiche Risikobereitschaft hat. Anleger sollten ihre individuelle Situation und ihre finanziellen Ziele genau abwägen, bevor sie in ETFs investieren. Wer jedoch eine fundierte Entscheidung trifft und bereit ist, den Weg geduldig zu gehen, hat gute Chancen, den Traum vom Millionär zu verwirklichen. Aber wie bei allen finanziellen Entscheidungen gilt: Es gibt keine Abkürzungen zum Erfolg.
KI entwickelt Muster-Depot mit angeblich garantierten Gewinnen
Eine künstliche Intelligenz (KI) hat jüngst die Finanzwelt aufhorchen lassen, indem sie ein Depot zusammengestellt hat, das angeblich langfristig nur Gewinne und keinerlei Verluste erzielen soll. In einem beispiellosen Experiment wurde die KI mit historischen Marktdaten, wirtschaftlichen Prognosen und umfangreichen Informationen über verschiedene Anlageklassen gefüttert. Das Ergebnis ist ein Muster-Depot, das auf den ersten Blick als unfehlbar erscheint.
Das von der KI entwickelte Portfolio setzt auf eine sorgfältig ausgewählte Mischung aus Aktien, Anleihen, Rohstoffen und Immobilien. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die KI auf Basis ihrer Analysen ein Depot erstellt hat, das nicht nur auf kurzfristige Marktbewegungen reagiert, sondern auch langfristige Trends und zyklische Schwankungen berücksichtigt. Dadurch soll es selbst in Zeiten von Finanzkrisen oder wirtschaftlichen Abschwüngen stabil bleiben und kontinuierlich positive Renditen erwirtschaften.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Erfolgskonzepts ist die Diversifikation. Die KI hat Unternehmen und Märkte ausgewählt, die historisch gesehen eine geringe Korrelation zueinander aufweisen. Das bedeutet, dass Verluste in einem Sektor durch Gewinne in einem anderen ausgeglichen werden können. Darüber hinaus hat die KI Investitionen in Branchen und Länder vorgeschlagen, die sich in der Vergangenheit als widerstandsfähig gegenüber globalen Krisen erwiesen haben.
Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg des Depots ist die dynamische Anpassung. Die KI überwacht kontinuierlich das wirtschaftliche Umfeld und passt die Gewichtung der verschiedenen Anlageklassen entsprechend an. Diese Flexibilität ermöglicht es dem Depot, sich schnell an veränderte Marktbedingungen anzupassen und potenzielle Risiken zu minimieren.
Obwohl das Konzept des "perfekten Depots" auf den ersten Blick verlockend erscheint, bleibt es abzuwarten, ob es den realen Marktbedingungen standhalten kann. Experten warnen davor, blind auf die Berechnungen einer KI zu vertrauen, da unvorhersehbare Ereignisse wie politische Krisen oder Naturkatastrophen nach wie vor unkalkulierbare Risiken darstellen.
Die Vorstellung eines Depots, das ausschließlich Gewinne erzielt und Verluste ausschließt, klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Die KI hat zweifellos beeindruckende Arbeit geleistet, indem sie ein solch ausgeklügeltes Portfolio entwickelt hat. Doch während die Technologie fortschreitet und Algorithmen immer ausgefeilter werden, bleibt eine zentrale Frage offen: Kann eine Maschine wirklich alle Unwägbarkeiten des Marktes vorhersehen?
Die Finanzmärkte sind von Natur aus volatil und von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die sich nicht immer in Daten fassen lassen. Menschliche Emotionen, politische Instabilität und unerwartete globale Ereignisse sind Variablen, die selbst die klügste KI nur schwer vorhersehen kann. Es bleibt daher fraglich, ob ein solches Depot auf lange Sicht wirklich unfehlbar ist.
Nichtsdestotrotz bietet der Ansatz der KI interessante Perspektiven für die Zukunft des Investierens. Automatisierte Portfolios könnten eine wertvolle Ergänzung zu traditionellen Anlagestrategien darstellen, insbesondere für Investoren, die auf langfristige Stabilität und Diversifikation setzen. Doch am Ende des Tages bleibt die Entscheidung über Investitionen eine, die mit Vorsicht und gesundem Menschenverstand getroffen werden sollte. Die KI mag ein mächtiges Werkzeug sein, doch sie ersetzt nicht die kritische Reflexion und das Gespür für Marktbewegungen, die erfolgreiche Investoren auszeichnen.
Stillstand bei Apothekerausbildung: Dringende Reform der Approbationsordnung stockt
Die Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker steht seit Jahren auf der Agenda, doch bislang gibt es keine nennenswerten Fortschritte. Trotz intensiver Vorarbeiten und eines konsensfähigen Vorschlags, der im Jahr 2022 von der Bundesapothekerkammer (BAK) verabschiedet wurde, lässt ein konkreter Entwurf für die neue Ordnung weiterhin auf sich warten. Ein erstes Gespräch mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) fand im Februar 2023 statt, doch seitdem herrscht weitgehend Stillstand.
Die BAK, unterstützt von Hochschullehrern und anderen Fachverbänden, drängt auf eine zügige Umsetzung der Novellierung, die eine zeitgemäße und wissenschaftlich fundierte Ausbildung der Apotheker sicherstellen soll. Besonders kritisch ist dabei der Druck aus Brüssel: Eine neue EU-Richtlinie verlangt bis März 2026 die Anpassung nationaler Regelungen an europäische Mindestanforderungen. Versäumt Deutschland diese Frist, droht die Nichtanerkennung im EU-Ausland erworbener Abschlüsse.
Trotz dieser Dringlichkeit scheint das BMG andere Prioritäten zu setzen. Vertreter der BAK betonen, dass sie die Notwendigkeit der Reform bei jeder Gelegenheit ansprechen, doch der erhoffte Fortschritt bleibt aus. Die Unzufriedenheit wächst, insbesondere unter den Hochschullehrern, die das lange Schweigen des Ministeriums als Missachtung ihrer Bemühungen und der Bedeutung einer modernen Apothekerausbildung interpretieren.
Sollte das BMG nicht bald handeln, könnte Deutschland Gefahr laufen, die notwendigen EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umzusetzen. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für die Anerkennung von Abschlüssen und die Qualität der Apothekerausbildung in Deutschland haben.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die dringend notwendige Reform der Approbationsordnung für Apotheker seit Jahren auf Eis liegt. Der Vorschlag des Runden Tisches, der im Jahr 2022 von der Bundesapothekerkammer verabschiedet wurde, bietet eine solide Grundlage für eine zeitgemäße und wissenschaftlich fundierte Ausbildung, doch im Bundesgesundheitsministerium scheint das Thema keine Priorität zu genießen.
Die Verzögerungen sind nicht nur frustrierend für die beteiligten Fachleute, sondern auch riskant für die Zukunft der Apothekerausbildung in Deutschland. Angesichts der EU-Vorgaben, die bis März 2026 umgesetzt werden müssen, darf keine weitere Zeit verschwendet werden. Die Gefahr, dass im Ausland erworbene Abschlüsse in Deutschland nicht mehr anerkannt werden, ist real und könnte gravierende Folgen für den Berufsstand haben.
Es ist höchste Zeit, dass das BMG die Novellierung der Approbationsordnung energisch vorantreibt. Der Gesundheitssektor steht vor zahlreichen Herausforderungen, doch die Ausbildung der nächsten Generation von Apothekern sollte nicht darunter leiden. Die Politik muss ihrer Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass die Reformen rechtzeitig und in angemessener Qualität umgesetzt werden. Die Zukunft der Apothekerausbildung und die Sicherstellung einer hochwertigen Patientenversorgung hängen davon ab.
E-Rezept: Wann ein Vermerk notwendig ist
Die Einführung des E-Rezepts hat den Prozess der Arzneimittelabgabe in Apotheken erheblich verändert. Dennoch bleibt eine klare Dokumentation notwendig, insbesondere wenn Apotheken von der vorgeschriebenen Abgaberangfolge abweichen. Ein Vermerk ist vor allem dann erforderlich, wenn pharmazeutische Bedenken bestehen, die eine Abweichung von der festgelegten Reihenfolge der Abgabe von Medikamenten rechtfertigen.
Laut den aktuellen Bestimmungen, die im Rahmenvertrag gemäß § 17 festgelegt sind, müssen Apotheken bei dringenden Fällen – beispielsweise wenn ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar ist – besondere Maßnahmen ergreifen. Während bei papiergebundenen Rezepten ein schriftlicher Vermerk und eine separate Abzeichnung erforderlich sind, erfolgt die Dokumentation beim E-Rezept digital. Hier wird die entsprechende Information im Abgabedatensatz vermerkt und muss durch eine qualifizierte elektronische Signatur des verantwortlichen Apothekers bestätigt werden.
Besonders wichtig ist dies bei pharmazeutischen Bedenken, die eine Abweichung von der Abgaberangfolge notwendig machen. In solchen Fällen müssen die Bedenken detailliert im Dispensierdatensatz des E-Rezepts dokumentiert und mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Diese Regelung stellt sicher, dass die Entscheidung, von der Norm abzuweichen, nachvollziehbar bleibt und die Sicherheit der Patienten gewährleistet ist.
Die Kennzeichnung von dringenden Fällen erfolgt über spezifische Zusatzattribute im E-Rezept. So wird etwa das Zusatzattribut „Schlüssel 3“ verwendet, wenn ein Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann. Auch bei Nichtverfügbarkeit von preisgünstigen Arzneimitteln oder Importarzneimitteln kommt dieses Attribut zum Einsatz. Hierfür ist ebenfalls eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
Eine zusätzliche Dokumentation, wie sie bei Papierrezepten erforderlich war, entfällt beim E-Rezept in der Regel. Dennoch bleibt die Möglichkeit, im Zusatzattribut 12 weitere ergänzende Angaben zu machen. Diese Anpassung wurde durch eine Vereinbarung der Technischen Kommission nach § 300 Sozialgesetzbuch V getroffen.
Mit diesen Maßnahmen soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Umgang mit Rezepten gewahrt bleiben, auch wenn die digitale Form des E-Rezepts nun den Standard darstellt. Insbesondere in Fällen, in denen pharmazeutische Bedenken bestehen, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich, um die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Die Einführung des E-Rezepts markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitssystems, doch sie bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Die Notwendigkeit, pharmazeutische Bedenken bei der Abgabe von Medikamenten sorgfältig zu dokumentieren, ist ein kritischer Punkt, der nicht unterschätzt werden darf.
Die Digitalisierung vereinfacht viele Prozesse, aber sie darf nicht zulasten der Patientensicherheit gehen. Es ist daher unerlässlich, dass die Vorgaben zur Dokumentation von Abweichungen von der Abgaberangfolge strikt eingehalten werden. Dies gilt besonders in Fällen, in denen pharmazeutische Bedenken bestehen. Hier muss jede Entscheidung, von der Norm abzuweichen, nachvollziehbar und gut begründet sein.
Das Fehlen eines zusätzlichen schriftlichen Vermerks beim E-Rezept mag wie eine Erleichterung erscheinen, birgt aber auch die Gefahr, dass wichtige Informationen übersehen oder unzureichend dokumentiert werden. Daher ist es entscheidend, dass Apotheken die neuen digitalen Anforderungen mit der gleichen Sorgfalt umsetzen wie die früheren papiergebundenen Verfahren.
Letztlich muss die Einführung des E-Rezepts dazu führen, dass die Patientensicherheit erhöht und nicht gefährdet wird. Dies erfordert eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regeln und eine klare Dokumentation aller Abweichungen. Nur so kann das Vertrauen in das digitale Rezeptsystem gestärkt werden.
Apotheken setzen auf Datenschutz: WhatsApp nur über sichere Schnittstellen
Immer mehr Apotheken setzen bei der digitalen Kommunikation mit ihren Kund*innen auf den Messenger-Dienst WhatsApp, wobei der Schutz sensibler Daten höchste Priorität hat. Ein aktuelles Beispiel ist die Obertor Apotheke in Esslingen am Neckar. Um die Sicherheit der übermittelten Informationen zu gewährleisten, wird nicht direkt auf die App des Meta-Konzerns zurückgegriffen, sondern auf eine datenschutzkonforme Lösung: die Nutzung des Dienstleisters Superchat.
Über eine spezielle Programmierschnittstelle (API) ermöglicht Superchat den Kund*innen die gewohnte WhatsApp-Oberfläche, während die Kommunikation tatsächlich über Server in Deutschland läuft. Dies garantiert, dass sensible Daten wie Medikamentenbestellungen oder Rezeptanforderungen geschützt bleiben. Apotheker Andreas Bergmann, zuständig für das Qualitätsmanagement in der Obertor Apotheke, betont die Wichtigkeit dieses digitalen Angebots. Angesichts der Tatsache, dass alternative Kommunikationslösungen wie der TI-Messenger oder KIM noch nicht flächendeckend im Einsatz sind, bleibt WhatsApp für viele Apotheken relevant.
Trotz der zunehmenden Bedeutung von WhatsApp im Apothekenalltag stellt das Telefon weiterhin einen wichtigen Kommunikationskanal dar. Laut Bergmann gehen täglich etwa zehn bis fünfzehn Bestellungen über Superchat ein, die direkt in der Offizin bearbeitet werden. Allerdings sind datenschutzkonforme Lösungen wie Superchat mit Kosten verbunden. Je nach Anzahl der Apotheken können monatliche Grundgebühren von 150 bis 200 Euro anfallen, was einige Apotheken vor finanzielle Herausforderungen stellt.
IT-Berater Michael Elbs erklärt, dass viele Apotheken unsicher sind, wie sie den Datenschutz bei der Nutzung von WhatsApp korrekt umsetzen können. Daher greifen sie auf Serviceprovider wie Superchat zurück, obwohl dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Alternativ könnten Apotheken auch WhatsApp Business nutzen, müssten dabei jedoch strenge Datenschutzvorgaben beachten.
Die Entscheidung von Apotheken, trotz der allgegenwärtigen kostenlosen WhatsApp-Nutzung auf kostenpflichtige, datenschutzkonforme Lösungen wie Superchat zu setzen, verdient Anerkennung. Sie zeigt, dass der Schutz sensibler Gesundheitsdaten bei vielen Apotheken höchste Priorität hat und nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.
In Zeiten zunehmender Digitalisierung und dem wachsenden Bedürfnis nach einfacher Kommunikation über Messenger-Dienste ist es wichtig, dass Apotheken Verantwortung übernehmen und in sichere Lösungen investieren. Der Schutz der Daten ihrer Kund*innen sollte dabei stets über wirtschaftlichen Überlegungen stehen. Es ist bedauerlich, dass diese Sicherheit mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, aber dies scheint der Preis für den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen zu sein.
Es bleibt zu hoffen, dass künftig auch flächendeckend kostengünstigere und ebenso sichere Alternativen wie der TI-Messenger oder KIM verfügbar sein werden. Bis dahin sollten Apotheken den eingeschlagenen Weg der Datensicherheit konsequent weiterverfolgen – auch wenn dies bedeutet, dass sie dafür tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Kund*innen können sich so sicher sein, dass ihre Daten in guten Händen sind.
WHO ruft höchste Alarmstufe wegen neuer Mpox-Variante aus
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat angesichts der jüngsten Entwicklungen bei Mpox, einer Viruserkrankung, die früher als Affenpocken bekannt war, die höchste Alarmstufe ausgerufen. Diese Entscheidung, die die Einstufung als "Gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) umfasst, folgt auf eine Reihe von Ausbrüchen in Afrika und der Entdeckung einer neuen, potenziell gefährlicheren Variante des Virus.
Die neue Variante, bekannt als Ib, wurde Ende 2023 in der Demokratischen Republik Kongo entdeckt. Sie gehört zur Mpox-Klade I und gilt als besonders besorgniserregend, da sie nach Einschätzungen von Experten vor Ort ansteckender ist und schwerere Krankheitsverläufe verursachen könnte. Dimie Ogoina, ein nigerianischer Infektionskrankheitenspezialist und Vorsitzender des WHO-Notfallausschusses, warnte, dass diese Variante vor allem durch Sexualkontakte übertragen werde und in der Demokratischen Republik Kongo insbesondere kleine Kinder betreffe, die einen Großteil der Todesfälle ausmachten.
Trotz der alarmierenden Situation in Afrika hat die Europäische Gesundheitsbehörde ECDC das Risiko einer Ausbreitung der neuen Variante in Europa als "sehr gering" eingestuft. Das Robert Koch-Institut (RKI) bestätigte, dass bisher keine Fälle der Klade I in Europa bekannt sind. Experten betonen, dass Mpox im Vergleich zu anderen Viruserkrankungen weniger leicht übertragbar ist, da die Infektion hauptsächlich durch direkten Kontakt erfolgt. Dadurch sei die Verbreitung theoretisch leichter einzudämmen, wenn entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
In der Demokratischen Republik Kongo und anderen betroffenen Ländern wurden im Jahr 2024 bereits über 14.000 Verdachtsfälle und mehr als 500 Todesfälle gemeldet. Experten befürchten, dass dies nur die Spitze des Eisbergs darstellt, da die Testkapazitäten begrenzt sind und viele Infizierte keine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
Der Zugang zu Impfstoffen bleibt ein zentrales Problem. Zwar stehen 500.000 Dosen des MVA-BN-Impfstoffs zum Kauf bereit, und weitere 2,4 Millionen könnten bis Ende des Jahres produziert werden, doch sind die Bestände insbesondere in Afrika unzureichend. Die WHO hat an Geberländer appelliert, finanzielle Mittel bereitzustellen und überschüssige Impfstoffdosen zur Verfügung zu stellen. Die Europäische Union hat bereits 175.000 Dosen zugesagt, und der Hersteller Bavarian Nordic will 40.000 Dosen spenden. Japan, das den zweiten Impfstoff LC16 herstellt, hat ebenfalls seine Bereitschaft zu Spenden signalisiert.
Die WHO hatte bereits im Juli 2022 eine ähnliche Notlage ausgerufen, als Mpox-Fälle plötzlich in über 60 Ländern weltweit auftraten. Diese Fälle waren auf die weniger gefährliche Klade II zurückzuführen. Dank intensiver Aufklärungskampagnen und Impfprogramme ging die Zahl der Infektionen ab August 2022 deutlich zurück, und die WHO hob die Notlage im Mai 2023 auf. Die aktuelle Entwicklung unterstreicht jedoch die anhaltende Bedrohung durch Mpox, insbesondere in Regionen mit begrenzten Ressourcen zur Bekämpfung der Krankheit.
Die Entscheidung der WHO, die höchste Alarmstufe für Mpox auszurufen, ist ein notwendiger Schritt angesichts der alarmierenden Entwicklungen in Afrika. Die neue Variante, die sich offenbar schneller verbreitet und schwerere Verläufe verursacht, ist eine ernste Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Erkrankung vor allem kleine Kinder trifft, die bereits in anderen Gesundheitskrisen oft zu den verletzlichsten Gruppen gehören.
Dennoch sollte die internationale Gemeinschaft die Situation nicht ausschließlich als ein afrikanisches Problem betrachten. Die Geschichte von Covid-19 hat gezeigt, wie schnell sich Infektionskrankheiten global ausbreiten können, wenn nicht frühzeitig entschlossene Maßnahmen ergriffen werden. Zwar ist das Risiko einer Ausbreitung der neuen Mpox-Variante in Europa derzeit gering, aber das sollte nicht zu Selbstzufriedenheit führen.
Es ist essenziell, dass reiche Länder nicht nur in der Lage sind, ihre eigenen Bevölkerungen zu schützen, sondern auch Verantwortung für Länder mit weniger Ressourcen übernehmen. Die Bereitstellung von Impfstoffen und finanzieller Unterstützung ist nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern auch eine kluge Investition in die globale Gesundheitssicherheit. Die internationale Gemeinschaft muss jetzt handeln, um eine weitere globale Gesundheitskrise zu verhindern, bevor es zu spät ist.
Apotheker als Schlüsselakteure: Neue Leitlinie betont ihre Rolle bei häuslicher Ernährungstherapie
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) hat ihre S3-Leitlinie zur heimenteralen und heimparenteralen Ernährung aktualisiert, wobei Apotheker eine zentrale Rolle in der Betreuung von Patienten übernehmen sollen. Diese Leitlinie betont die Bedeutung eines multidisziplinären Ansatzes, bei dem Ärzte, Ernährungsfachkräfte, Pflegekräfte und Apotheker gemeinsam arbeiten, um den Therapieerfolg sicherzustellen.
Die enterale Ernährung, bei der Nährstoffe durch eine Sonde direkt in den Magen oder Dünndarm eingebracht werden, findet vor allem bei Patienten Anwendung, die aufgrund von neurologischen Erkrankungen, Tumoren im Magen-Darm-Trakt oder anderen Erkrankungen ihren Nährstoffbedarf nicht über die normale Nahrungsaufnahme decken können. Wird diese Form der Ernährung außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt, spricht man von heimenteraler Ernährung.
Demgegenüber steht die parenterale Ernährung, bei der Nährstoffe direkt ins Blut geleitet werden, ohne den Verdauungstrakt zu involvieren. Diese Methode wird besonders bei Patienten angewendet, die aufgrund von Kurzdarmsyndrom oder chronischem Darmversagen nicht in der Lage sind, ausreichend Nährstoffe aufzunehmen. Die heimparenterale Ernährung bezeichnet die Durchführung dieser Methode im häuslichen Umfeld.
Apotheker spielen in beiden Fällen eine entscheidende Rolle. Bei der heimenteralen Ernährung sind sie für die Herstellung und Lieferung von patientenindividuellen Ernährungsbeuteln verantwortlich, die unter aseptischen Bedingungen und unter Berücksichtigung der Kompatibilität und Stabilität der Inhaltsstoffe gefertigt werden müssen. Auch die Verabreichung von Medikamenten über die Ernährungssonde fällt in den Aufgabenbereich der Apotheker. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass Medikamente einzeln verabreicht und die Sonden regelmäßig gespült werden, um Verstopfungen zu vermeiden.
Bei der heimparenteralen Ernährung sind Apotheker für die Herstellung von All-in-one-(AiO)-Lösungen verantwortlich, die alle benötigten Nährstoffe enthalten. Diese Lösungen müssen aseptisch hergestellt und unter Einhaltung der Kühlkette transportiert und gelagert werden. Aufgrund der komplexen Zusammensetzung dieser Mischungen ist die Beimischung von Arzneimitteln meist nicht möglich. Falls eine Zugabe erforderlich ist, müssen spezifische pharmazeutische Daten dokumentiert werden.
Die S3-Leitlinie macht deutlich, dass Apotheker nicht nur für die Bestellung und Auslieferung der Ernährungsprodukte verantwortlich sind, sondern auch eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung, Dokumentation und Beratung einnehmen. Ihre Expertise trägt entscheidend zum Therapieerfolg bei und gewährleistet eine optimale Versorgung der Patienten, die auf heimenterale oder heimparenterale Ernährung angewiesen sind.
Die Aktualisierung der S3-Leitlinie zur heimenteralen und heimparenteralen Ernährung unterstreicht die wachsende Verantwortung, die auf den Schultern der Apotheker lastet. Ihre Rolle in der multidisziplinären Betreuung von Patienten ist von entscheidender Bedeutung, und doch bleibt die Frage, ob das Gesundheitssystem diese Herausforderung vollständig erkannt hat.
In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel in Apotheken zunehmend spürbar wird, ist es wichtig, die notwendigen Ressourcen und Schulungen bereitzustellen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Apotheker sind nicht nur Lieferanten von Medikamenten und Ernährungslösungen; sie sind integrale Bestandteile eines komplexen Versorgungssystems, das für den Therapieerfolg unerlässlich ist.
Die Leitlinie zeigt, dass die medizinische Ernährung längst nicht mehr nur in den Händen von Ärzten liegt. Es bedarf eines intensiven Zusammenspiels aller Beteiligten, um Patienten eine adäquate und sichere Ernährung zu gewährleisten. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass die Qualität dieser Versorgung auch von den Arbeitsbedingungen und der Unterstützung abhängt, die Apotheker erhalten.
Die Frage, ob die Apothekenlandschaft auf diese Herausforderungen vorbereitet ist, bleibt offen. Klar ist jedoch, dass ohne die engagierte Arbeit der Apotheker eine heimenterale und heimparenterale Ernährung in der erforderlichen Qualität kaum möglich wäre. Es ist an der Zeit, diese Rolle nicht nur anzuerkennen, sondern auch aktiv zu fördern.
Pharmschool-Symposium: Studierende treiben Forschung in der Geriatrie voran
Die Pharmschool der Universität Münster bot Pharmaziestudierenden auch in diesem Sommersemester die Gelegenheit, ihre Forschungskompetenzen unter Beweis zu stellen. Im Rahmen des 21. Pharmschool-Symposiums präsentierten die angehenden Pharmazeuten des Abschlusssemesters ihre Ergebnisse zu verschiedenen geriatrischen Erkrankungen. Die Veranstaltung, die von Johanna Mischo und Isabella Paulsen moderiert wurde, diente nicht nur der Präsentation der studentischen Forschung, sondern auch der Vernetzung und dem Austausch mit Fachleuten aus der Praxis.
Professor Dr. Klaus Langer, Initiator der Pharmschool, beschrieb das Projekt als ein innovatives Lehrkonzept, das die verschiedenen Disziplinen der Pharmazie zusammenführt und den Studierenden ermöglicht, praxisnah zu forschen. Auch Dr. Oliver Schwalbe von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe betonte die Bedeutung der Pharmschool für die Entwicklung sowohl fachlicher als auch sozialer Kompetenzen bei den Studierenden. Studiendekan Professor Dr. Henning Mootz und Professor Dr. Marcel Bermúdez von der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) lobten die Pharmschool als ein Projekt, das die Pharmazie als wissenschaftliche Disziplin weiter stärkt.
In den Vorträgen präsentierten die Studierenden ihre innovativen Lösungsansätze zu aktuellen Problemen in der Geriatrie. Eine Gruppe entwickelte beispielsweise Liposomen zur verbesserten Verabreichung von Ophthalmika, während eine andere Gruppe mithilfe eines Motion-Capture-Systems den Einfluss von Schmerz auf Bewegungsmuster untersuchte. Besonders hervorgehoben wurde die Arbeit einer Gruppe, die orodispersible Tabletten für geriatrische Patienten mit Schlafstörungen entwickelte und dafür sowohl den Vortragspreis als auch den erstmals vergebenen Publikumspreis erhielt.
Neben den studentischen Projekten wurden auch drei Plenarvorträge gehalten, darunter ein Beitrag von Professor Dr. Stefan Engeli zur Polypharmazie im Alter. In den Pausen hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, wissenschaftliche Poster zu begutachten und sich an den Ständen der Sponsoren über berufliche Perspektiven zu informieren. Ein weiterer Höhepunkt des Symposiums war die Verleihung des „Goldenen Spatels“ an Privatdozent Dr. Fabian Herrmann für seine herausragende Lehre.
Die Pharmschool der Universität Münster zeigt eindrucksvoll, wie akademische Lehre und praxisorientierte Forschung erfolgreich miteinander verknüpft werden können. In einer Zeit, in der der Anspruch an die Wissenschaftlichkeit in der Pharmazie stetig wächst, setzt die Pharmschool ein Zeichen für die Relevanz des forschenden Lernens. Die Studierenden erhalten hier nicht nur die Möglichkeit, ihre theoretischen Kenntnisse anzuwenden, sondern entwickeln auch Fähigkeiten, die im späteren Berufsleben unverzichtbar sind: Problemlösungskompetenz, Kreativität und Teamarbeit.
Besonders beeindruckend ist, wie die Pharmschool es schafft, interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern. Die enge Verzahnung der verschiedenen pharmazeutischen Fachrichtungen und die Einbindung externer Partner sind nicht nur ein Gewinn für die Studierenden, sondern auch für die Weiterentwicklung der Pharmazie als Wissenschaft. Dass die Pharmschool dabei auch noch den sozialen Aspekt betont und die Studierenden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt, macht das Projekt zu einem Vorbild für andere Hochschulen.
Die Zukunft der Pharmazie liegt in der Integration von Forschung, Lehre und Praxis. Die Pharmschool der Universität Münster hat dies erkannt und setzt dieses Konzept vorbildlich um. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Modell Schule macht und in den kommenden Jahren noch viele weitere Generationen von Pharmazeuten in ähnlicher Weise gefördert werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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