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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Deutschland erlebt eine besorgniserregende Zunahme von Einbrüchen und Vandalismus in Apotheken, was präventive Maßnahmen unverzichtbar macht. Der Bundesgerichtshof hob Teile eines Urteils im Fall eines betrügerischen Verkaufs von Krebsmedikamenten auf. Auf den Finanzmärkten sorgte das Ende des Yen-„Carry-Trades“ für Turbulenzen. Der Fachkräftemangel im Apothekenwesen verschärft sich, da nur jede zweite Apotheke ausbildet. Ein Vorschlag zur Einführung einer freiwilligen Privatversicherung für Facharztbesuche stößt auf Widerstand, während die geplante Apothekenreform von Minister Lauterbach kritisiert wird. Parallel dazu schreitet die Digitalisierung mit der Einführung der elektronischen Patientenakte voran, und Seqirus startet frühzeitig die Auslieferung von Grippeimpfstoffen für die Saison 2024/25.
Schutz von Apotheken: Präventive Maßnahmen gegen Einbrüche und Vandalismus werden zur Notwendigkeit
In den letzten Jahren hat die Zahl der Einbrüche und Fälle von Vandalismus in deutschen Apotheken stark zugenommen. Die Täter haben es nicht nur auf Bargeld und teure Medikamente abgesehen, sondern hinterlassen oft auch massive Sachschäden. Für die betroffenen Apotheken bedeuten solche Vorfälle nicht nur erhebliche finanzielle Verluste, sondern auch eine Gefahr für die Sicherheit der medizinischen Versorgung.
Besonders in den Großstädten ist eine beunruhigende Zunahme der kriminellen Aktivitäten zu verzeichnen. Die Täter agieren häufig in organisierten Banden und nutzen modernste Methoden, um in die Apotheken einzudringen. Neben dem direkten finanziellen Schaden, der durch den Diebstahl von Medikamenten und Bargeld entsteht, sehen sich die Apotheken auch mit den Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Einrichtung und Sicherheitsvorkehrungen konfrontiert. Darüber hinaus führt die Unsicherheit, ob ein erneuter Angriff droht, bei den Betreibern und Mitarbeitern zu großer psychischer Belastung.
Angesichts dieser Entwicklungen wird der Schutz von Apotheken zu einer dringenden Notwendigkeit. Experten raten zu einer Kombination aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, um sich effektiv gegen Einbrüche und Vandalismus zu wappnen. Dazu zählen etwa die Installation von Alarmanlagen, Überwachungskameras und verstärkten Türen und Fenstern. Auch der Einsatz von Sicherheitsdiensten in besonders gefährdeten Gebieten wird zunehmend in Betracht gezogen.
Eine weitere Maßnahme ist die gezielte Schulung der Apothekenmitarbeiter. Sie sollten in der Lage sein, verdächtige Situationen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren. Zudem können die Apotheken in Zusammenarbeit mit der Polizei individuelle Sicherheitskonzepte entwickeln, die auf die spezifischen Risiken vor Ort abgestimmt sind. Wichtig ist auch die Vernetzung mit anderen Apotheken in der Umgebung, um gemeinsam gegen kriminelle Aktivitäten vorzugehen.
Einige Apotheken setzen bereits erfolgreich auf solche Maßnahmen und berichten von einer deutlichen Verbesserung der Sicherheitslage. Doch für viele kleinere Apotheken stellt die Umsetzung dieser Maßnahmen eine finanzielle Herausforderung dar. Hier sind staatliche Unterstützung und Förderprogramme gefragt, um sicherzustellen, dass auch diese Apotheken ausreichend geschützt werden können.
Die Sicherheit der Apotheken ist nicht nur im Interesse der Betreiber, sondern auch für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Denn jeder Einbruch und jeder Vandalismusakt gefährdet die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Medikamenten. Es liegt daher im Interesse aller, dass Apotheken in Deutschland besser geschützt werden und dass die Verantwortlichen auf allen Ebenen handeln, bevor die Situation weiter eskaliert.
Die alarmierende Zunahme von Einbrüchen und Vandalismus in deutschen Apotheken ist ein Symptom einer größeren gesellschaftlichen Herausforderung. Die Täter scheinen zunehmend skrupelloser zu agieren und schrecken auch vor massiven Sachschäden nicht zurück. Die Folgen für die betroffenen Apotheken sind verheerend: finanzielle Verluste, gestörte Betriebsabläufe und eine anhaltende Bedrohungslage, die den psychischen Druck auf die Betreiber und Mitarbeiter erheblich verstärkt.
Es ist daher unerlässlich, dass Apotheken jetzt handeln, um ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken. Dabei darf man jedoch nicht vergessen, dass viele Apotheken, insbesondere in ländlichen Gebieten, nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen. Hier ist die Politik gefordert, durch gezielte Förderprogramme zu unterstützen. Denn die Sicherheit der Apotheken ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – sowohl für die Betreiber als auch für die Bevölkerung, die auf eine sichere und kontinuierliche Versorgung mit Medikamenten angewiesen ist.
Gleichzeitig sollten die Apotheken auch ihre Rolle als Gemeinschaftseinrichtungen nutzen, um sich besser zu vernetzen und gemeinsam gegen kriminelle Aktivitäten vorzugehen. Eine stärkere Zusammenarbeit mit der Polizei und die Entwicklung gemeinsamer Sicherheitskonzepte könnten helfen, die Zahl der Einbrüche und Fälle von Vandalismus zu reduzieren.
Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei den Apotheken. Die gesamte Gesellschaft muss ein Interesse daran haben, dass diese wichtigen Einrichtungen geschützt werden. Nur durch ein gemeinsames Engagement kann es gelingen, die Sicherheit der Apotheken zu gewährleisten und die kriminellen Aktivitäten einzudämmen, bevor sie noch größere Schäden anrichten.
BGH hebt Teile von Urteilen im Fall um Krebsbetrug auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall eines betrügerischen Verkaufs von unwirksamen Krebsmitteln durch eine Heilpraktikerin und ihren Komplizen zwei von insgesamt 14 Anklagepunkten wegen Verjährung aufgehoben. Die Angeklagten hatten schwerkranken Patienten, darunter auch Krebskranke, ein angebliches Wundermittel zu Preisen von bis zu 6000 Euro verkauft. Die Täuschung war für viele der Opfer besonders tragisch, da einige von ihnen inzwischen verstorben sind. Betroffene, die den Betrug rechtzeitig erkannten und rechtliche Schritte androhten, konnten teilweise ihr Geld zurückerhalten.
Die Heilpraktikerin, die sich fälschlicherweise mit einem Professorentitel ausgab, wurde wegen Betrugs und anderer Straftaten zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Ihr Komplize erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von fünfstelligen Beträgen an, um den durch den Verkauf erzielten Gewinn abzuschöpfen.
Der BGH stellte fest, dass zwei der Anklagepunkte verjährt waren, da die dreijährige Verjährungsfrist überschritten wurde. Zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils waren bereits mehr als sechs Jahre vergangen. Diese Entscheidung führt dazu, dass das Strafmaß für den Komplizen neu festgesetzt werden muss, obwohl der BGH keine wesentliche Kürzung der Strafe erwartet. Im Fall der Heilpraktikerin bleibt das Strafmaß unverändert. Außerdem wurde die Anrechnung anderer Straftaten, die zur Auslieferung des Mannes aus Zypern führten, als unrechtmäßig erkannt.
Das Verfahren, das über zwei Jahre dauerte und 64 Verhandlungstage umfasste, wurde durch zahlreiche Anträge der Verteidigung erheblich verzögert. Ursprünglich war eine Urteilsverkündung bereits im Februar 2022 geplant. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert, während die Staatsanwaltschaft noch höhere Haftstrafen beantragte. Der Fall erlangte durch die Berichterstattung in den Medien, insbesondere durch „Stern TV“ auf RTL, bundesweite Aufmerksamkeit.
Der Fall um den Verkauf des angeblichen Krebsmittels ist ein erschütterndes Beispiel dafür, wie schutzbedürftige Menschen in ihrer Verzweiflung ausgenutzt werden können. Dass schwerkranke Patienten in ihrer Hoffnung auf Heilung derart skrupellos betrogen wurden, ist moralisch verwerflich und strafrechtlich eindeutig zu verurteilen. Der Bundesgerichtshof hat durch die Streichung verjährter Anklagepunkte zwar korrekt nach Recht und Gesetz gehandelt, doch bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Die Verjährung lässt das Gefühl aufkommen, dass die Täter nicht in vollem Umfang für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Verurteilung der Heilpraktikerin und ihres Komplizen sendet jedoch ein wichtiges Signal: Wer in einer ohnehin schwierigen Lage kriminell handelt und das Vertrauen von Menschen in höchster Not missbraucht, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Auch wenn das Strafmaß für den Komplizen nun neu festgelegt werden muss, darf dies nicht als Entlastung verstanden werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil sowohl zur Abschreckung dient als auch den Opfern und deren Angehörigen ein Stück Gerechtigkeit zurückgibt.
Die Justiz hat in diesem Fall gezeigt, dass Betrug, gerade in so sensiblen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung, keinen Platz in unserer Gesellschaft haben darf. Doch bleibt die Frage, ob die Verjährungsfristen in Fällen von so großem moralischen Unrecht nicht überdacht werden sollten. Denn die Opfer, die in gutem Glauben auf Heilung hofften, verdienen mehr als ein Urteil, das nur die halbe Wahrheit abdeckt.
Wie Anleger in Japan kostenlos Geld nutzten und globale Aktienmärkte zum Absturz brachten
Die globale Finanzwelt wurde jüngst von einer Welle der Unsicherheit erfasst, als die Auflösung des sogenannten „Carry-Trades“ mit dem japanischen Yen in den Fokus rückte. Diese spekulative Praxis, die jahrelang als eine der profitabelsten Strategien galt, führte in den letzten Wochen zu erheblichen Turbulenzen an den Aktienmärkten weltweit. Insbesondere europäische und amerikanische Börsen verzeichneten empfindliche Kursverluste.
Der Yen-Carry-Trade ermöglichte es Anlegern, sich zu extrem niedrigen Zinssätzen in Yen zu verschulden und das geliehene Kapital in höher verzinste Vermögenswerte in anderen Währungen zu investieren. Diese Strategie profitierte von der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Bank of Japan, die den Yen über Jahre hinweg künstlich schwach hielt. Mit der jüngsten Aufwertung des Yen jedoch, getrieben durch eine erhöhte Risikoaversion der Investoren und die Erwartung einer strafferen Geldpolitik in Japan, begann sich das Blatt zu wenden.
Investoren, die zuvor massiv auf den Yen-Carry-Trade gesetzt hatten, sahen sich gezwungen, ihre Positionen aufzulösen, um drohende Verluste zu minimieren. Dies führte zu einem regelrechten Ausverkauf an den globalen Aktienmärkten, da Anleger eilig Kapital in Sicherheit brachten und in den Yen zurückflossen. Die daraus resultierende Nachfrage nach dem Yen verstärkte dessen Aufwertung weiter und sorgte gleichzeitig für erhebliche Abwärtsbewegungen bei den Aktienindizes weltweit.
Experten warnen, dass die Auflösung dieser spekulativen Positionen noch nicht abgeschlossen ist. Die hohe Volatilität, die die Märkte derzeit prägt, könnte anhalten, da noch unklar ist, wie tiefgreifend die Korrektur ausfallen wird. Die Situation wird weiter durch geopolitische Unsicherheiten und wachsende Bedenken hinsichtlich einer möglichen globalen Rezession verschärft.
Insgesamt zeigt das Szenario um den Yen-Carry-Trade die Risiken auf, die mit der Nutzung hoch spekulativer Finanzstrategien verbunden sind. Es verdeutlicht die Verletzlichkeit der globalen Märkte, wenn solche Strategien plötzlich ins Wanken geraten.
Die jüngsten Entwicklungen rund um den Yen-Carry-Trade sind ein eindringlicher Weckruf für die globale Finanzwelt. Über Jahre hinweg schienen die Mechanismen, die dieser spekulativen Strategie zugrunde lagen, unerschütterlich. Doch wie so oft an den Finanzmärkten wurde auch diesmal deutlich, dass langfristige Spekulationen, die auf extremen Ungleichgewichten basieren, stets ein erhebliches Risiko bergen.
Es ist bezeichnend, dass eine Strategie, die im Wesentlichen auf „kostenlosem Geld“ basiert, derart gravierende Auswirkungen auf die weltweiten Märkte haben kann. Die Verlockung, von den historisch niedrigen Zinsen in Japan zu profitieren, war groß, doch nun zeigt sich, dass dieser scheinbare Geldsegen letztlich den Nährboden für die aktuelle Krise legte.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die globalen Märkte eng miteinander verflochten sind und selbst regionale finanzpolitische Entscheidungen weitreichende Konsequenzen haben können. Es ist zu hoffen, dass diese Episode nicht nur als Lehrstück in Finanzgeschäften verstanden wird, sondern auch als Mahnung, die langfristigen Risiken solcher Strategien nicht zu unterschätzen.
Anleger, Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer sollten aus diesen Entwicklungen die Lehre ziehen, dass ein nachhaltiges Finanzsystem nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Stabilität abzielen muss. Die Ereignisse rund um den Yen-Carry-Trade könnten der Anstoß für ein Überdenken der gegenwärtigen Marktpraktiken sein – ein Schritt, der längst überfällig ist.
Teufelskreis im Apothekenwesen: Fachkräftemangel durch fehlende Ausbildung verschärft
In Deutschland nimmt die Zahl der Apotheken weiter ab, während der Bedarf an pharmazeutischen Fachkräften ungebrochen hoch bleibt. Doch trotz des Fachkräftemangels bildet nur jede zweite Apotheke Nachwuchskräfte aus. Von den insgesamt 17.571 Apotheken, die Ende 2023 registriert waren, bieten lediglich 9.102 eine Ausbildung an. Dies wirft Fragen auf, insbesondere in Anbetracht des großen Bedarfs an gut ausgebildetem Personal in der Branche.
Silke Dittmar, Schulleiterin der Bernd Blindow-Schulen in Mannheim und Heilbronn, äußert sich besorgt über diese Entwicklung. Sie betont, dass die Zahl der ausbildenden Apotheken deutlich höher wäre, wenn die Ausbildung finanziell vergütet würde. „Wenn die Ausbildung für Apotheken vergütet werden würde, sähe das ganz anders aus“, so Dittmar. Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit rund 7.000 Nachwuchskräfte ausgebildet, etwa in der dualen Ausbildung zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) oder in der praktischen Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin (PTA).
Für viele junge Menschen gestaltet sich die Suche nach einer Ausbildungsapotheke als schwieriges Unterfangen. Dittmar hebt hervor, dass in Apotheken, in denen das Team bei der Entscheidung über die Ausbildung von Praktikanten mitwirkt, häufig Vorbehalte bestehen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und des damit verbundenen Zeitdrucks wird die Ausbildung oft als zusätzliche Belastung empfunden. So berichtet Dittmar von einem Schüler, der in Heilbronn drei Monate lang vergeblich nach einer Ausbildungsapotheke gesucht hat. Die sinkende Zahl der Apotheken verschärft die Situation zusätzlich. Einige Betriebe können sich aufgrund des Personalmangels nicht um die Ausbildung neuer Fachkräfte kümmern.
In Baden-Württemberg gibt es jedoch auch positive Beispiele. Dittmar verweist auf sogenannte „fördernde Apotheken“, die in Kooperation mit Schulen aktiv nach Ausbildungsplätzen für Schülerinnen und Schüler suchen. Diese Apotheken tragen maßgeblich dazu bei, den Nachwuchs in der Branche zu sichern.
Neben der Ausbildung spielt auch die Wertschätzung der pharmazeutischen Fachkräfte eine wichtige Rolle. Viele angehende PTA wünschen sich nicht nur eine Anstellung nach der Ausbildung, sondern wollen aktiv zur Entwicklung der Apotheke beitragen. Besonders gefragt sind Fort- und Weiterbildungen sowie die Übernahme von Verantwortung in speziellen Fachbereichen wie Dermokosmetik, Mikrobiomforschung und Naturheilkunde. Diese Qualifikationen bieten den PTA die Möglichkeit, ihre Apothekenkarriere langfristig zu gestalten und die Apotheke mitzuprägen.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die deutsche Apothekenlandschaft befindet sich in einer Krise. Weniger als die Hälfte der Apotheken bildet Nachwuchskräfte aus, und dies in einer Zeit, in der qualifiziertes Personal dringend benötigt wird. Es ist eine gefährliche Spirale, in der die Apotheken stecken: Weniger Fachkräfte führen zu mehr Arbeitsbelastung, was die Bereitschaft, neue Mitarbeiter auszubilden, weiter senkt. Dies verschärft wiederum den Fachkräftemangel.
Der Vorschlag, die Ausbildung zu vergüten, ist sinnvoll und könnte ein erster Schritt sein, um diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Eine finanzielle Entlastung der Apotheken könnte die Bereitschaft zur Ausbildung erhöhen und gleichzeitig den Nachwuchs motivieren, sich für eine Karriere in der Pharmazie zu entscheiden. Es liegt im Interesse der gesamten Branche, diese Problematik schnellstmöglich anzugehen, bevor der Fachkräftemangel unüberwindbare Ausmaße annimmt.
Doch nicht nur finanzielle Anreize sind gefragt. Die Wertschätzung der Auszubildenden und ihrer späteren Rolle in der Apotheke ist ebenso entscheidend. Junge PTA wollen mehr als nur einen Job – sie wollen gestalten, Verantwortung übernehmen und sich weiterentwickeln. Hier sind die Apotheken gefragt, attraktive Perspektiven zu bieten, um die Fachkräfte von morgen zu gewinnen und langfristig zu binden.
Die Zeit drängt, denn die Zukunft der Apotheken hängt maßgeblich davon ab, wie sie heute mit ihrem Nachwuchs umgehen. Ein Umdenken ist nötig, damit die Apotheken auch morgen noch eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung einnehmen können.
Vorstoß für freiwillige Privatversicherung bei Facharztbesuchen stößt auf Widerstand
Der Vorschlag von Ralf Hermes, dem Chef der IKK Innovationskasse, eine freiwillige private Krankenversicherung für Facharztbehandlungen einzuführen, ist auf Widerstand gestoßen. Hermes hatte angeregt, dass gesetzlich Versicherte die Möglichkeit erhalten sollten, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, um sich für Facharzttermine abzusichern. In seinem Modell würden die Versicherten eine fachärztliche Versorgung bis zu einem Selbstbehalt von 2.000 Euro wählen, wobei die gesetzliche Krankenversicherung bis zu dieser Grenze keine Kosten übernehmen würde.
Zur Motivation der Versicherten schlug Hermes vor, dass die Krankenkassen einen Bonus von 600 Euro auszahlen könnten. Dieser Betrag sollte dann in eine private Zusatzversicherung fließen, die den Versicherten bei Facharztterminen den Status eines Privatpatienten gewähren würde. Laut Hermes würde dieses Modell dazu beitragen, unnötige Facharztbesuche zu reduzieren und damit das Gesundheitssystem zu entlasten. Er kritisierte das derzeitige System, das es gesetzlich Versicherten erlaube, beliebig oft und ohne direkte Kosten zum Arzt zu gehen. Dieses "Flatrate-Modell" sei angesichts der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen nicht mehr tragbar.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wies den Vorschlag entschieden zurück. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass eine solche Regelung derzeit nicht zur Diskussion stehe. Das BMG machte damit klar, dass es keine Pläne gibt, die von Hermes vorgeschlagene Umstellung im Gesundheitssystem zu unterstützen oder umzusetzen.
Der Vorschlag von Ralf Hermes, eine freiwillige private Krankenversicherung für Facharztbesuche einzuführen, zielt auf eine notwendige Diskussion im deutschen Gesundheitssystem ab: Wie kann die Balance zwischen einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung und den steigenden Kosten gehalten werden? Auf den ersten Blick könnte das Modell von Hermes als ein Schritt in die richtige Richtung gesehen werden, um Eigenverantwortung zu fördern und die Kassen zu entlasten. Doch birgt es auch erhebliche Risiken.
Eine freiwillige Zusatzversicherung könnte eine Zwei-Klassen-Medizin weiter verstärken, in der finanzkräftigere Patienten bevorzugt behandelt werden. Zudem könnte es für viele Versicherte schwer verständlich sein, warum sie plötzlich für Leistungen selbst aufkommen sollen, die bisher von der GKV abgedeckt wurden. Der Vorschlag ignoriert die Tatsache, dass nicht alle Facharztbesuche unnötig sind; viele Menschen sind auf diese Versorgung angewiesen.
Die schnelle Zurückweisung des Vorschlags durch das Bundesgesundheitsministerium ist daher nachvollziehbar. Eine Reform, die das Vertrauen der Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung gefährdet, sollte nicht ohne gründliche Diskussion und Prüfung umgesetzt werden. Was das Gesundheitssystem braucht, sind durchdachte Lösungen, die Solidarität und Effizienz vereinen, ohne dabei die Schwächsten aus dem Blick zu verlieren.
Gefährdete Patientenversorgung: Kritik an geplanter Apothekenreform wächst
Das geplante Apothekenreformgesetz (ApoRG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sorgt für erhebliche Kontroversen. Kern der Reform ist die Einführung von Apotheken, die ohne die Anwesenheit eines Apothekers betrieben werden sollen. Diese Maßnahme stößt auf breite Kritik, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, wo Apotheker und Patientenvertreter vor den möglichen gravierenden Folgen für die Gesundheitsversorgung warnen.
Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, äußerte deutliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Patienten. Er warnte, dass in den geplanten Apotheken ohne Apotheker die Versorgung zu einer Glückssache werden könnte. Patienten, Pflegekräfte und Familien mit kranken Kindern müssten darauf hoffen, in einer Apotheke auf fachkundige Beratung zu treffen, was insbesondere für chronisch Kranke und akut erkrankte Menschen problematisch sei.
Auch Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, sieht erhebliche Risiken. Er betonte, dass wichtige Dienstleistungen, wie die Abgabe starker Schmerzmittel an Krebspatienten oder die Herstellung von dringend benötigten Medikamenten für Kinder, in diesen Apotheken möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht mehr verfügbar wären.
Kritiker des Gesetzes argumentieren, dass eine Absenkung der Qualitätsstandards bei der Beratung, Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln den Verbraucherschutz gefährde. Die geplante Reform könnte somit den Schutz der Patienten ernsthaft beeinträchtigen. Auch Patientenvertreter äußern sich besorgt. Sabine Härter von der Deutschen Diabeteshilfe erklärte, dass die Reform aus Sicht der Patienten unverständlich und nicht hinnehmbar sei. Sie betonte, dass der persönliche Kontakt und die Verlässlichkeit, die Apotheken vor Ort bieten, für viele, insbesondere ältere Menschen, von großer Bedeutung seien.
Zusätzlich weisen die Apotheker auf die finanziellen Herausforderungen hin, mit denen sie bereits seit Jahren konfrontiert sind. Thomas Preis forderte eine längst überfällige Erhöhung der Vergütung für Apotheken, die seit über einem Jahrzehnt unverändert geblieben ist. Die stetig steigenden Betriebskosten, darunter höhere Löhne und steigende Mieten, gefährden zunehmend die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken.
Mit dem Konzept der Apotheke ohne Apotheker würden Bundeskanzler Olaf Scholz und Minister Lauterbach laut den Kritikern zudem ein zentrales politisches Versprechen brechen, wonach es keine Leistungskürzungen im Gesundheitssystem geben werde. Die Kritiker fordern daher, die bewährten Strukturen zu stabilisieren und die Apotheken durch die Einstellung von mehr Apothekern zu stärken, um eine sichere und qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten.
Das Apothekenreformgesetz könnte sich als ein gefährlicher Rückschritt für die Patientenversorgung in Deutschland erweisen. Die Einführung von Apotheken ohne Apotheker ist nicht nur eine Abkehr von bewährten Qualitätsstandards, sondern auch ein unverantwortliches Experiment, das die Gesundheit der Menschen aufs Spiel setzt.
Apotheken sind nicht einfach Geschäfte, in denen Medikamente verkauft werden. Sie sind zentrale Anlaufstellen für medizinische Beratung und Unterstützung, besonders für chronisch Kranke und ältere Menschen. Die persönliche Betreuung und das Fachwissen der Apotheker sind unverzichtbar. Ohne diese Expertise riskieren wir, dass Patienten nicht die Medikamente oder die Beratung erhalten, die sie dringend benötigen.
Die Unterfinanzierung der Apotheken ist ein weiteres, längst überfälliges Problem. Es ist inakzeptabel, dass Apotheken, die eine so wichtige Rolle im Gesundheitssystem spielen, unter wirtschaftlichem Druck stehen, weil die Vergütung seit Jahren nicht angepasst wurde. Statt Apotheken ohne Apotheker zu fördern, sollte die Politik die bestehenden Strukturen stärken und sicherstellen, dass jede Apotheke in der Lage ist, ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen.
Es ist bezeichnend, dass in Zeiten, in denen die Gesundheitsversorgung durch Lieferengpässe und eine alternde Bevölkerung ohnehin unter Druck steht, der Vorschlag gemacht wird, die Standards weiter zu senken. Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik sieht anders aus. Hier muss der Schutz der Patienten an erster Stelle stehen – und das bedeutet, dass „Apotheke light“ keine Option sein darf.
FDP kritisiert Lauterbachs Apothekenreform: Finanzielle Risiken werden ignoriert
Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im Thüringer Landtag, hat deutliche Kritik an dem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Apothekenreformgesetz (ApoRG) geäußert. Bei Besuchen und Gesprächen mit Apothekern in verschiedenen Bundesländern schilderte Montag die zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten, mit denen die Branche konfrontiert ist, und betonte die Notwendigkeit, die Apotheken in ihrer Rolle als zentrale Säule der Gesundheitsversorgung zu stärken.
Laut Montag trägt das ApoRG den aktuellen Herausforderungen der Apotheken nicht ausreichend Rechnung. Er verweist darauf, dass es seit 2013 keine Anpassung der Honorare für Apotheken gegeben habe und kritisiert, dass das geplante Gesetz sogar eine Absenkung des variablen Teils der Vergütung vorsehe. Dies würde die ohnehin angespannte finanzielle Lage vieler Apotheken weiter verschärfen.
Ein zentrales Problem sieht Montag in der Vorfinanzierung von Arzneimitteln durch die Apotheken. Diese müssten häufig Kredite aufnehmen, um die teuren Medikamente bereitzustellen, was insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln ein erhebliches Risiko darstelle. Die Handelsmarge von 3 Prozent sei nicht nur als Ausgleich, sondern auch als notwendige Absicherung dieses Risikos gedacht, so Montag.
Der Politiker unterstreicht, dass Apotheken weit mehr leisten als nur die Abgabe von Medikamenten. Sie bieten umfassende Beratungsleistungen, geben Anwendungshinweise und managen Lieferengpässe, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Diese Rolle werde durch das ApoRG nicht ausreichend gewürdigt.
Montag kritisiert zudem die Pläne Lauterbachs, die wirtschaftlichen Kernkomponenten der Apotheken weiter zu beschneiden, obwohl dieser die angespannte Lage der Apotheken selbst anerkennt. Montag wirft Lauterbach vor, entweder die tatsächlichen Bedingungen nicht zu verstehen oder nicht zu wissen, was in seinem eigenen Gesetz steht.
Zum Abschluss betonte Montag, dass er das Konzept einer „Apotheke light“ ablehne. Apotheken seien keine reinen Abgabestellen, sondern Orte der Beratung und Begleitung der Patienten. Eine reine Abgabe von Medikamenten, ohne die fachliche Unterstützung durch Apotheker, könne nicht die gleiche Versorgungsqualität gewährleisten.
Die Kritik von Robert-Martin Montag am geplanten Apothekenreformgesetz ist berechtigt und wirft ein Schlaglicht auf ein fundamentales Problem der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Apotheken sind längst nicht mehr nur Orte, an denen man Medikamente abholt; sie sind zu unverzichtbaren Beratungsstellen geworden, die gerade in einer Zeit des Ärztemangels eine wichtige Funktion übernehmen. Der demografische Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen für das Gesundheitssystem verlangen nach einer Stärkung dieser Strukturen, nicht nach deren Schwächung.
Dass seit über einem Jahrzehnt keine Anpassung der Honorare stattgefunden hat, zeigt, wie wenig Wertschätzung der Gesetzgeber der Arbeit der Apotheken entgegenbringt. Die von Montag geschilderten Risiken, die mit der Vorfinanzierung von Arzneimitteln verbunden sind, verdeutlichen zudem, wie dringend Reformen benötigt werden, die die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken sichern. Es ist kaum vorstellbar, dass eine Branche, die so essenziell für die Gesundheitsversorgung ist, in solch prekäre Verhältnisse gedrängt wird.
Karl Lauterbachs Apothekenreformgesetz scheint die Realität in den Apotheken nicht ausreichend zu berücksichtigen. Statt die finanziellen Bedingungen weiter zu verschlechtern, sollte der Fokus auf einer nachhaltigen Unterstützung der Apotheken liegen. Denn nur so kann die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung, die in Deutschland für alle Bürger gewährleistet sein sollte, auch in Zukunft sichergestellt werden.
Der Gesundheitsminister sollte sich intensiv mit den tatsächlichen Abläufen und Herausforderungen in Apotheken beschäftigen, bevor er Reformen anstößt, die diese wichtigen Einrichtungen weiter unter Druck setzen. Ein reines Spargesetz wird nicht die Lösungen bringen, die unser Gesundheitssystem benötigt.
ePA für alle: Der nächste Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Im kommenden Jahr wird mit der Einführung der „elektronischen Patientenakte für alle“ (ePA) ein bedeutendes Digitalisierungsprojekt in Deutschland umgesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Gematik stehen dabei vor der Herausforderung, diese umfassende Reform im Gesundheitswesen erfolgreich zu gestalten. Die ePA wird als Opt-out-Lösung für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, was bedeutet, dass alle automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv.
Obwohl die ePA bisher nur von wenigen genutzt wird, zeigt sich die deutsche Bevölkerung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber der Technologie. Dennoch bestehen zahlreiche Unsicherheiten und Informationslücken. Um diese zu adressieren, hat die Gematik eine interaktive Patientengeschichte als sogenannten Klick-Dummy entwickelt. Dieser soll den Medikationsprozess innerhalb der ePA simulieren und richtet sich sowohl an Patient
als auch an medizinische Fachkräfte wie Arztpraxen und Apotheken. Der Dummy veranschaulicht die verschiedenen Benutzeroberflächen mit integrierter ePA-Funktionalität und zeigt, wie Verordnende künftig direkten Zugriff auf die gesamte Medikationsliste der Patienten haben könnten.
Darüber hinaus bietet die Gematik Erklärfilme an, die vor allem die Funktionsweise und die Datensicherheit der ePA beleuchten. Besonders betont wird, dass alle Daten verschlüsselt in die ePA übertragen werden und nur von den Patienten selbst oder berechtigten medizinischen Fachkräften abgerufen werden können. Selbst die Krankenkassen, die das ePA-System betreiben, haben keinen Zugriff auf die Daten.
Ein potenzielles Problem stellt der geplante Zugang für Apotheken dar. Diese sollen voraussichtlich erst drei Tage nach dem Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten auf die ePA zugreifen können. Experten warnen, dass diese Verzögerung in der Praxis zu Schwierigkeiten führen könnte.
Parallel zur Gematik-Initiative hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) eine Informationskampagne ins Leben gerufen, die sich gezielt an ältere Menschen richtet. Auf einer speziell eingerichteten Patienten-Informationsseite wird die ePA in leicht verständlicher Sprache erklärt, um die digitale Gesundheitskompetenz dieser Bevölkerungsgruppe zu fördern. Diese Initiative steht im Einklang mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2020, das allen Versicherten einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Gesundheitsangeboten ermöglichen soll.
Die Seite des vdek gibt zudem praktische Hinweise zur Anmeldung und Nutzung der ePA, die je nach Krankenkasse unterschiedlich ablaufen kann. Die Betroffenen werden ermutigt, sich bei Bedarf Unterstützung von Krankenkassen, Familienangehörigen oder Bekannten zu holen.
Mit diesen Maßnahmen soll die ePA als zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland etabliert werden, um eine breite Akzeptanz und Nutzung durch die Bevölkerung zu fördern.
Die Einführung der „elektronischen Patientenakte für alle“ ist zweifellos ein bedeutender Schritt in Richtung eines modernen, digitalisierten Gesundheitssystems. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine bessere Vernetzung von Ärzt
, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern, eine optimierte Medikamentenversorgung und vor allem eine verbesserte Patientensicherheit durch umfassendere Informationen.
Doch bei aller Euphorie darf man die Herausforderungen nicht übersehen. Viele Menschen stehen der ePA zwar grundsätzlich positiv gegenüber, doch es gibt berechtigte Bedenken, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz und die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten. Dass die Krankenkassen als Betreiber keinen Zugriff auf die Daten haben, ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Versicherten zu gewinnen. Trotzdem bleibt die Frage, ob alle Versicherten ausreichend informiert und in der Lage sind, die Kontrolle über ihre Daten wirklich selbstständig zu übernehmen.
Besonders problematisch erscheint die Verzögerung beim Zugang für Apotheken. Drei Tage Wartezeit könnten im Ernstfall zu Versorgungslücken führen, die die Vorteile der Digitalisierung konterkarieren. Hier ist Nachbesserung gefragt.
Ein weiteres Problem ist die komplexe Anmeldung zur ePA, die je nach Krankenkasse unterschiedlich abläuft. Gerade ältere Menschen, die besonders von den digitalen Angeboten profitieren könnten, könnten hier überfordert sein. Es ist daher entscheidend, dass die Krankenkassen ihre Versicherten nicht nur umfassend informieren, sondern auch aktiv unterstützen.
Die ePA hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Doch damit dieses Potenzial ausgeschöpft werden kann, müssen die Verantwortlichen sicherstellen, dass alle Versicherten mitgenommen werden – unabhängig von ihrem technischen Verständnis oder ihrer digitalen Kompetenz. Die Einführung der ePA darf nicht nur eine technische Neuerung sein, sondern muss als umfassende Bildungs- und Aufklärungskampagne verstanden werden. Nur so wird die ePA tatsächlich zum Erfolg für alle.
ABDA ruft erneut zur Teilnahme am Datenpanel auf: Zukunft des Daten-Hubs im Fokus
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat erneut Apothekeninhaber zur Teilnahme am jährlichen Datenpanel aufgerufen. Ziel dieser Erhebung ist es, wichtige wirtschaftliche Daten zu sammeln, die als Grundlage für fundierte Argumentationen gegenüber politischen Entscheidungsträger dienen sollen. Die Teilnahme am Panel ist freiwillig, doch als Anreiz wird eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro brutto sowie der Zugang zu exklusiven Brancheninformationen angeboten. Apotheken haben bis Mitte November Zeit, ihre Daten einzureichen.
Das Panel, das bereits zum siebten Mal stattfindet, soll dazu beitragen, Missverständnisse und falsche Vorstellungen über die Situation der Apotheken in der Öffentlichkeit zu korrigieren. ABDA und der Deutsche Apothekerverband (DAV) betonen, dass diese Daten notwendig sind, um ihre politischen Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können.
Die Datenerhebung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi). Apotheken, die die Warenwirtschaftssysteme Ixos (Pharmatechnik) oder Winapo (CGM Lauer) verwenden, können ihre wirtschaftlichen Daten direkt aus der Software in den Fragebogen übertragen. Um den Onlinefragebogen auszufüllen, müssen die Apotheker
ihre Apothekerkammer und eine 12-stellige Fonds-Ident-Nummer (NNFID) angeben, die sie dem Schreiben des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) entnehmen können. Teilnehmer aus den Vorjahren können ihre alten Zugangsdaten nutzen. Die erhobenen Daten werden anonymisiert ausgewertet.
Zu den abgefragten Daten gehören unter anderem die durchschnittliche Kundenanzahl pro Tag, der Gesamtumsatz 2023, die Anzahl der abgegebenen Packungen und die Gesamtkosten der Apotheke. Auch die Wareneinsätze und Notdienste werden erfasst.
Trotz der Bemühungen war die Resonanz der Apotheken auf das Panel in der Vergangenheit gering. Kritiker bemängelten, dass die erhobenen Daten nur begrenzten Nutzen hätten und auch mit weniger Aufwand generiert werden könnten. Vor diesem Hintergrund plant die ABDA, das Datenpanel durch das sogenannte Daten-Hub zu ersetzen. Dieses soll eine effizientere und weniger aufwendige Datenerhebung ermöglichen. Das Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem Retax-Dienstleister Davaso und dessen Tochterunternehmen Comline entwickelt wird, befindet sich noch in der Planungsphase.
Das Daten-Hub soll es Apotheken ermöglichen, betriebswirtschaftliche Daten direkt und automatisiert aus den Softwaresystemen zu übermitteln, vorausgesetzt, die Inhaber stimmen dem zu. Erste Teile des Daten-Hubs sollen bis zur ersten Jahreshälfte 2025 in Betrieb genommen werden. Die dritte Projektphase ist mit einem Budget von etwa 1,2 Millionen Euro veranschlagt, während die jährlichen Betriebskosten auf etwa 0,5 Millionen Euro geschätzt werden.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betonte, dass die erhobenen Daten nicht kommerziell genutzt, sondern strategisch und konzeptionell für Verhandlungen eingesetzt werden sollen. Das Ziel ist es, mit dem Daten-Hub einen großen und sicheren Datenpool zu schaffen, der auf freiwilligen Datenspenden der Apotheken basiert.
Das jährliche Datenpanel der ABDA ist zweifellos ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftliche Realität der Apotheken abzubilden und gegenüber politischen Entscheidungsträgern fundiert argumentieren zu können. Doch die geringe Beteiligung der Apotheken in den vergangenen Jahren zeigt, dass der Aufwand für die Datenerhebung oft als zu hoch empfunden wird. Es ist verständlich, dass viele Apotheken mit knappen Ressourcen zögern, zusätzliche Zeit und Mühe in das Panel zu investieren.
Die Einführung des Daten-Hubs könnte hier Abhilfe schaffen, indem es den Erhebungsprozess deutlich vereinfacht und automatisiert. Sollte das Projekt erfolgreich umgesetzt werden, könnte dies einen bedeutenden Fortschritt darstellen, nicht nur für die Apotheken selbst, sondern auch für die politische Arbeit der ABDA. Der Schritt zu einem automatisierten System ist daher nur konsequent und dringend notwendig.
Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Apotheken bereit sind, ihre Rohdaten in einem zentralen Hub zu speichern, auch wenn diese anonymisiert werden. Vertrauen ist hier der entscheidende Faktor. Die ABDA muss daher weiterhin transparent kommunizieren und sicherstellen, dass die Daten ausschließlich im Sinne der Apotheken verwendet werden.
Letztlich könnte das Daten-Hub ein entscheidender Baustein sein, um die wirtschaftliche Position der Apotheken in Deutschland zu stärken. Doch dafür muss die ABDA die Apotheken von den Vorteilen des neuen Systems überzeugen und sicherstellen, dass der Aufwand für die Inhaber so gering wie möglich bleibt.
Seqirus startet frühzeitig Auslieferung der Grippeimpfstoffe für Saison 2024/25
Seqirus hat als erstes Pharmaunternehmen mit der Auslieferung der Grippeimpfstoffe für die Saison 2024/25 begonnen. Die beiden Impfstoffe, Flucelvax Tetra und Fluad Tetra, sind ab sofort auf dem Weg zum Großhandel und den Apotheken. Dieser frühe Start ist angesichts der global verschobenen Grippe-Saisonzeiten von besonderer Bedeutung. Auf der Südhalbkugel wurden bereits im Februar die ersten Influenzafälle gemeldet, was auf eine frühere Ausbreitung des Virus hinweist. In Deutschland beginnt die Grippesaison üblicherweise im Oktober, und Seqirus stellt sicher, dass die Versorgung der Bevölkerung rechtzeitig gewährleistet ist.
Flucelvax Tetra ist ein zellkulturbasierter Impfstoff, der für Erwachsene und Kinder ab zwei Jahren zugelassen ist. Dieser Impfstoff wird in Zellkulturen anstelle von Hühnereiern hergestellt, was die Produktion beschleunigt und die Anpassungsfähigkeit an virale Mutationen erhöht. Damit ist Flucelvax Tetra der einzige in Deutschland zugelassene Impfstoff seiner Art. Fluad Tetra ist ein adjuvantierter, tetravalenter Grippeimpfstoff, der speziell für Personen ab 50 Jahren entwickelt wurde. Mit dem Adjuvans MF59 verstärkt er die Immunantwort des Körpers und verlängert deren Dauer. Fluad Tetra bleibt der einzige adjuvantierte Grippeimpfstoff dieser Art in Deutschland.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Empfehlungen für die Influenza-Impfstoffe aktualisiert, um den neuen Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu entsprechen. Die WHO empfahl im Herbst 2023 den Verzicht auf die B/Yamagata-Linie in den Impfstoffen, eine Änderung, die auch von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) unterstützt wird.
Die Stiko empfiehlt, dass Personen ab 60 Jahren mit einem inaktivierten Hochdosis-Impfstoff geimpft werden sollten. Für Menschen ab sechs Monaten mit entsprechenden Risikofaktoren ist ebenfalls ein inaktivierter Influenza-Impfstoff vorgesehen. Die Zusammensetzung dieser Impfstoffe sollte sich an den von der WHO empfohlenen Antigenkombinationen orientieren.
Ab der Saison 2025/26 wird die Stiko voraussichtlich trivalente statt tetravalente Grippeimpfstoffe bevorzugen. Diese trivalenten Impfstoffe könnten dann zur Verfügung stehen. In der Übergangszeit bis 2025/26 bleibt jedoch die Verwendung von inaktivierten quadrivalenten Impfstoffen möglich. Die laufende Grippesaison markiert somit einen bedeutenden Übergang in der Impfstoffstrategie, wobei Seqirus eine führende Rolle bei der Sicherstellung der Impfstoffversorgung spielt.
Die frühzeitige Auslieferung der Grippeimpfstoffe durch Seqirus zeigt, wie dynamisch sich die Herausforderungen im Gesundheitswesen entwickeln. Während in der Vergangenheit die Grippesaison berechenbar schien, zeigen uns die jüngsten Entwicklungen, dass wir uns zunehmend auf unvorhersehbare Veränderungen einstellen müssen. Dies erfordert nicht nur von den Herstellern, sondern auch von den Gesundheitssystemen insgesamt eine erhöhte Flexibilität und Reaktionsfähigkeit.
Seqirus hat schnell gehandelt, um auf die vorgezogene Grippewelle zu reagieren, und stellt sicher, dass die Menschen rechtzeitig geschützt werden können. Besonders hervorzuheben ist der Fortschritt bei der Entwicklung und Verfügbarkeit von zellkulturbasierten Impfstoffen wie Flucelvax Tetra, die eine wichtige Innovation darstellen. Diese Technologie könnte in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen, um schneller auf Virusmutationen reagieren zu können.
Auch die Anpassungen der Stiko an die Empfehlungen der WHO sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Entscheidung, in Zukunft auf trivalente Impfstoffe zu setzen, spiegelt die kontinuierliche Optimierung der Impfstoffzusammensetzung wider, um einen möglichst effektiven Schutz zu gewährleisten.
Insgesamt zeigt sich, dass eine proaktive und vorausschauende Planung unerlässlich ist, um den Gesundheitsschutz in Zeiten globaler Unsicherheiten zu gewährleisten. Seqirus hat mit seinem frühen Handeln einen wichtigen Beitrag dazu geleistet. Nun liegt es an den Gesundheitssystemen und den Menschen, diesen Schutz auch in Anspruch zu nehmen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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