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  • 05.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen, Risiken und medizinische Innovationen
    05.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen, Risiken und medizinische Innovationen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In der digitalen Ära ist eine umfassende Risikobewertung für Cyberversicherungen entscheidend für Apotheken, um sich gegen die zunehmen...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen, Risiken und medizinische Innovationen

 

Ein umfassender Bericht über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen, die die Branche prägen

In der digitalen Ära ist eine umfassende Risikobewertung für Cyberversicherungen entscheidend für Apotheken, um sich gegen die zunehmenden Cyberbedrohungen zu wappnen. Gleichzeitig sorgt der Fall von Dorothea Metzner für Aufsehen: Eine lange Wartezeit auf die Rückerstattung eines teuren Medikaments wirft Fragen auf. Im Gesundheitsbereich plant das Bundesgesundheitsministerium eine Reform, die durch verkürzte Abrechnungsfristen und reduzierte Apothekenmargen Entlastung für hochpreisige Medikamente bringen soll. Politisch sorgt Karl Lauterbach mit seiner niedrigen Reaktionsquote bei „Abgeordnetenwatch“ für negative Schlagzeilen. Während der GKV-Spitzenverband Einzelverträge für Pflegehilfsmittel fordert, warnt der Deutsche Apothekerverband vor möglichen Chaosfolgen. Bayer erzielt bedeutende Fortschritte in der Herzinsuffizienz-Behandlung mit Finerenon, und das Glucagon-Analogon Dasiglucagon bietet neue Hoffnungen bei schweren Hypoglykämien. Schweden untersucht den Einsatz von Propofol in der Epilepsie-Therapie, während der Krebsinformationsdienst die Frage klärt, ob Milchkonsum das Brustkrebsrisiko erhöht. Ab August 2024 empfiehlt die STIKO eine RSV-Impfung für Senioren und Hochrisikopatienten. Zudem gibt es neue Erkenntnisse zur Linderung von Insektenstichen, die Ihnen helfen könnten, den Sommer angenehmer zu genießen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen in der Gesundheits- und Pharmabranche!

 

Risikobewertung: Der entscheidende Erfolgsfaktor in der Cyberversicherung für Apotheken

In der heutigen digitalen Ära dürfen Unternehmen die Bedrohung durch Cyberrisiken nicht vernachlässigen. Eine nachhaltige Investition in IT-Sicherheit ist unerlässlich, wobei ganzheitliche Lösungen aus Prävention und Reaktion auf Schäden essenziell sind. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Risikobewertung. Versicherungsunternehmen spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Der Trend zeigt ein starkes Wachstum im Bereich der Cyberversicherungen. Zwischen 2020 und 2022 hat sich das Geschäft mit reinen Cyberpolicen laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mehr als verdoppelt. Versicherungsnehmer legen bei der Auswahl ihrer Cyberversicherung großen Wert auf Leistungen im Schadenfall, wie 24/7-Beratung, Kostenübernahme für die Wiederherstellung von IT-Systemen und Zugang zu IT-Forensik-Experten.

Präventionsleistungen sind ebenfalls ein entscheidender Faktor beim Abschluss einer Police. Vorbeugende Maßnahmen bieten Vorteile für beide Seiten: Durch gezielte Präventionsmaßnahmen können Schäden verhindert oder minimiert werden. Versicherungsunternehmen verlangen zunehmend den Nachweis von Mindeststandards in der IT-Sicherheit und Präventionsmaßnahmen als Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Ohne diese Nachweise können im Schadensfall Leistungen eingeschränkt oder Prämien angepasst werden.

Der Abschluss einer Cyberversicherung ist für Unternehmen aller Größen empfehlenswert, da Cyberkriminalität weit verbreitet ist und der deutschen Wirtschaft jährlich Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Unternehmen müssen in ganzheitliche Lösungen investieren, um Cyberrisiken zu minimieren und die Auswirkungen von Angriffen zu reduzieren. Dies erfordert sowohl technische und organisatorische Risikobewertungen als auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Apotheken sind besonders anfällig für Cyberangriffe, da sie sensible Gesundheitsdaten speichern und verwalten. Eine Unterbrechung ihrer IT-Systeme kann nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch gravierende Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben. Daher ist es für Apotheken von besonderer Bedeutung, in Cyberversicherungen und präventive Sicherheitsmaßnahmen zu investieren.

Risikobewertungen gewinnen zunehmend an Bedeutung im Kampf gegen Cyberkriminalität. Durch die Identifizierung und Behebung von Sicherheitslücken können Unternehmen viele Cyberangriffe und deren Folgen wie Betriebsunterbrechungen, Imageschäden und Bußgelder vermeiden. Versicherer profitieren ebenfalls von Risikobewertungen, da sie die Prämien risikoadäquater festlegen und besser entscheiden können, welche Risiken sie absichern wollen. Zudem können sie bessere Konditionen bei Rückversicherern aushandeln und die Kundenzufriedenheit durch umfassende Beratung erhöhen.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Apotheken haben oft nicht die internen Ressourcen, um ihre IT-Sicherheitslage zu beurteilen. Externe Experten und technische sowie organisatorische Risikobewertungen sind hier entscheidend, um aussagekräftige Ergebnisse zur Gefährdungslage zu erhalten. Analysen zeigen, dass trotz Investitionen in IT-Sicherheit noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Häufig fehlen ausreichende Überwachungen von Logdateien und der Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung.

Durch die proaktive Durchführung von Risikobewertungen können Unternehmen nicht nur die Eintrittswahrscheinlichkeit von Cyberangriffen reduzieren, sondern auch besonders unternehmenskritische Bereiche und sensible Daten identifizieren, Prozesse priorisieren und Notfallpläne erstellen. Dies trägt maßgeblich zur Sicherheit und Resilienz der Unternehmen bei.

Um diesen Trend weiter zu fördern, kommt Versicherungsunternehmen eine bedeutende Rolle zu. Durch die Integration strukturierter Risikobewertungen in Cyberversicherungen und die kontinuierliche Ansprache dieses Themas können Risiken vermindert und Schadenkosten minimiert werden. Apotheken, die auf diese Weise ihre IT-Sicherheit verbessern, können nicht nur ihren Betrieb schützen, sondern auch das Vertrauen ihrer Patienten stärken.

Die Bedeutung von Risikobewertungen in der Cyberversicherung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In einer Welt, in der Cyberangriffe immer raffinierter werden, ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Sicherheitsvorkehrungen ständig zu überprüfen und zu verbessern. Besonders Apotheken, die sensible Gesundheitsdaten verwalten, müssen sicherstellen, dass ihre IT-Infrastruktur robust und widerstandsfähig ist. Die Zusammenarbeit mit Versicherern, die Risikobewertungen in ihre Policen integrieren, stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur auf dem neuesten Stand der Technik sind, sondern auch im Falle eines Angriffs optimal abgesichert sind. Letztlich profitieren alle Beteiligten – Unternehmen, Versicherer und Kunden – von einem umfassenden Ansatz, der Prävention und Reaktion gleichermaßen berücksichtigt.

 

Apothekerin wartete 8 Wochen auf Rückerstattung eines 17.000-Euro-Medikaments

Dorothea Metzner, Inhaberin der Askanier-Apotheke in Hamburg, bestellte für eine ihrer Patientinnen ein hochpreisiges Medikament im Wert von rund 17.000 Euro. Das Arzneimittel, Imnovid mit dem Wirkstoff Pomalidomid, wurde sofort bestellt, um die Patientin zeitnah versorgen zu können. Kurz nach der Bestellung wurde die Therapie jedoch abgebrochen, sodass das Medikament retourniert werden musste.

Die Pharmazeutin meldete die Retoure umgehend bei Bristol-Myers Squibb (BMS) an und erhielt eine schriftliche Bestätigung über die Gutschrift. Trotz dieser Bestätigung wartete Metzner acht Wochen vergeblich auf die Rückerstattung des Betrages. Während dieser Zeit versuchte sie täglich, das Unternehmen zu kontaktieren. Dabei wurde ihr mitgeteilt, dass aufgrund eines Personalnotstands und einer Umstrukturierung der Arbeitsbereiche Verzögerungen auftreten.

Metzner wurde mehrfach zugesichert, dass die Zahlung am nächsten Tag erfolgen würde, jedoch blieb die Rückerstattung aus. Auch der Kontakt zur Geschäftsführung brachte keine Lösung. Metzner setzte telefonisch und per Mail eine Erstattungsfrist bis zum 31. Juli, doch diese verstrich ohne Zahlungseingang. Angesichts der angespannten finanziellen Lage ihrer Apotheke und der erheblichen Summe, die sie vorgestreckt hatte, entschloss sich Metzner, ein Mahnverfahren einzuleiten und die Erstattung per Einschreiben mit einer Frist zu fordern.

Auf Nachfrage betonte BMS, dass gute und vertrauensvolle Beziehungen sowie die Zufriedenheit der Kunden für das Unternehmen sehr wichtig seien. Man untersuche den Sachverhalt und werde die Angelegenheit direkt mit der Apotheke klären.

Nach langer Wartezeit hat Dorothea Metzner heute endlich den vollen Betrag von BMS erstattet bekommen.

Die achtwöchige Wartezeit auf eine Rückerstattung von 17.000 Euro ist für jede Apotheke eine erhebliche finanzielle Belastung. Es ist inakzeptabel, dass ein renommiertes Unternehmen wie Bristol-Myers Squibb seine Kunden derart lange auf eine Rückzahlung warten lässt, insbesondere wenn die Rückgabe des Medikaments bereits bestätigt wurde. Diese Verzögerungen und die mangelhafte Kommunikation seitens BMS zeigen, wie wichtig es ist, dass große Pharmaunternehmen ihre internen Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass ihre Kunden nicht im Stich gelassen werden. Die späte Erstattung mag für Dorothea Metzner eine Erleichterung sein, doch der gesamte Vorfall wirft Fragen über die Effizienz und Zuverlässigkeit der Kundenbetreuung bei BMS auf. Es bleibt zu hoffen, dass das Unternehmen aus diesem Vorfall lernt und künftig schneller und transparenter agiert.

 

Apothekenreform: Verkürzte Abrechnungsfristen zur Entlastung bei Hochpreismedikamenten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine Reduzierung der prozentualen Marge der Apotheken von 3 auf 2 Prozent, um insbesondere bei hochpreisigen Medikamenten Kosten zu sparen. Diese Maßnahme soll durch eine Verkürzung der Abrechnungsfristen unterstützt werden. In der Branche stößt der Vorschlag auf breite Zustimmung.

Der Anteil hochpreisiger Medikamente nimmt seit Jahren stetig zu. Laut aktuellen Daten der ABDA entfielen zwar weniger als 1 Prozent der Packungen auf Medikamente, die mehr als 1500 Euro kosten, ihr Anteil am Gesamtumsatz betrug jedoch 39 Prozent. Bereits vor 20 Jahren wurde mit der Einführung eines Fixzuschlags versucht, Verzerrungen in diesem Bereich zu korrigieren. Dennoch bleibt der prozentuale Zuschlag für die Krankenkassen ein Kritikpunkt, da er im Gegensatz zum Großhandel nicht gedeckelt ist. Vor zwei Jahren hatte der BKK-Dachverband eine Begrenzung auf 45 Euro gefordert, wobei die FDP diesen Vorschlag unterstützte und das BMG um eine Prüfung bat.

Mit der Apothekenreform soll die Spanne nun in zwei Schritten reduziert werden: Ab April 2025 zunächst auf 2,5 Prozent und im darauffolgenden Jahr auf 2 Prozent. Die freigesetzten Mittel sollen dem Fixum zugutekommen, wodurch Apotheken zukünftig von der Preisentwicklung abgekoppelt wären. Thomas Müller, Abteilungsleiter im BMG, erklärte, dass die Senkung aufgrund des starken Anstiegs der Preise, etwa durch Hämophiliepräparate, gerechtfertigt sei. Er betonte, dass 2 Prozent aus Sicht des Ministeriums eine angemessene Vergütung darstellten und die Finanzierung der Hochpreismedikamente sicherstellten.

Trotz einer möglichen Vergütung von über 100 Euro pro Packung vermeiden viele Apotheken den Umgang mit hochpreisigen Medikamenten aufgrund des hohen Retaxrisikos und der beträchtlichen Finanzierungskosten. Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes, berichtete von Patienten, die aufgrund dieser Problematik von Apotheke zu Apotheke geschickt werden. Er warnte, dass die geplante Honorarabsenkung diese Situation noch verschärfen werde, was zu einem Rückgang der Apotheken und deren Leistungen führen könnte.

Auch der Großhandel beklagte, dass die Belastungen durch das Ende der Niedrigzinsphase von der Politik nicht anerkannt würden. Bei einer Anhörung der Verbände im BMG wurde daher ein Vorschlag unterbreitet, die Zahlungsziele durch das E-Rezept zu verbessern. Dies könnte durch eine Verkürzung der Zahlungsfristen oder durch häufigere Abschlagszahlungen der Krankenkassen erreicht werden.

Ob das BMG diesen Vorschlag im Gesetz verankern wird, bleibt unklar. Thomas Müller merkte an, dass es sich dabei hauptsächlich um technische Fragen handele, die besser durch die Selbstverwaltung gelöst werden könnten. Ab 2027 soll hierfür eine Verhandlungslösung gefunden werden.

Die Rechenzentren wären bereit, diesen Weg zu gehen. Ein Vertreter eines Anbieters, der anonym bleiben möchte, erklärte, dass es technisch machbar sei, wöchentliche Sammelabrechnungen durchzuführen, was zu drei oder vier Abrechnungszyklen im Monat führen würde. Er sprach sich jedoch gegen eine Trennung nach niedrigen und hohen Preisen aus, da dies den Aufwand erheblich erhöhen würde.

Obwohl eine solche Umstellung für die Rechenzentren eine Herausforderung darstellen würde, gäbe es auch Vorteile. Die Kreditlinien der Rechenzentren könnten reduziert werden, was sich positiv auf deren Bonität auswirken würde. Der Vorschlag wäre zudem im Interesse der Apotheken, da er deren Überleben sichern könnte. Die Banken und möglicherweise auch die Krankenkassen, die bislang von den späten Zahlungen profitierten, könnten jedoch zu den Verlierern gehören. Der Bund müsste die Liquidität garantieren, allerdings würden keine echten Mehrkosten entstehen.

Insgesamt zielt die Apothekenreform darauf ab, die Vergütungssysteme für Apotheken zu überarbeiten und gleichzeitig die Finanzierung hochpreisiger Medikamente zu sichern. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen mit sich bringen.

Die geplante Apothekenreform des BMG ist ein mutiger Schritt, der dringend notwendige Veränderungen in der Vergütung hochpreisiger Medikamente anstoßen könnte. Die Reduzierung der prozentualen Marge von 3 auf 2 Prozent mag auf den ersten Blick drastisch erscheinen, ist jedoch ein notwendiger Ansatz, um die Kosten im Gesundheitssystem nachhaltig zu senken.

Apotheken stehen unter immensem Druck. Die Vorfinanzierung hochpreisiger Medikamente und das Retaxrisiko machen den Umgang mit diesen Präparaten zunehmend unattraktiv. Die geplante Reform könnte hier Abhilfe schaffen, indem sie die Apotheken von der Preisentwicklung abkoppelt und somit eine stabilere finanzielle Grundlage bietet.

Die Einführung kürzerer Abrechnungsfristen, unterstützt durch das E-Rezept, ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Dies würde nicht nur die Liquidität der Apotheken verbessern, sondern auch die Kreditbelastung der Rechenzentren verringern. Diese Maßnahmen sind im Sinne der Apotheken, die das Rückgrat der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland bilden.

Natürlich gibt es auch Kritikpunkte und Herausforderungen. Insbesondere die Banken und Krankenkassen könnten zu den Verlierern der Reform zählen, da sie bislang von den späten Zahlungen profitierten. Doch letztlich sollte das Hauptziel sein, die Apothekenlandschaft in Deutschland zu stabilisieren und die Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

Diese Reform ist keine einfache Lösung, aber sie bietet eine realistische Chance, die Apotheken zukunftsfähig zu machen. Der Bund muss nun sicherstellen, dass die Liquidität gewährleistet bleibt und die Reformmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Nur so kann das Vertrauen der Apotheken und ihrer Patienten zurückgewonnen und gestärkt werden.

 

Abgeordnetenwatch-Ranking: Lauterbach beantwortet keine Bürgerfragen und landet auf letztem Platz

Das Frageportal „Abgeordnetenwatch“ hat sein aktuelles Ranking der Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, das die Reaktionsfreudigkeit der Politiker auf Bürgerfragen misst. Ein besonders schlechtes Ergebnis zeigt sich bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der von den 705 an ihn gerichteten Fragen keine einzige beantwortete und somit auf Platz 728 von 733 landet.

Seit Beginn der Legislaturperiode wurden über Abgeordnetenwatch insgesamt 33.770 Fragen an Bundestagsabgeordnete gestellt, von denen 25.965 beantwortet wurden. Das Portal bewertet die Abgeordneten nach dem Anteil der beantworteten Fragen. 486 der 733 Bundestagsabgeordneten haben zwischen 90 und 100 Prozent der Anfragen beantwortet und erhielten die Note „hervorragend“. Spitzenreiter ist Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der alle seine 1083 Fragen beantwortete. Auch Hakan Demir (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Thorsten Frei (CDU) und Stephan Brander (AfD) gehören zu den Top 10, da sie ebenfalls alle Fragen beantworteten.

Weitere 48 Abgeordnete erhielten das Prädikat „vorbildlich“ für eine Beantwortungsquote zwischen 80 und 89 Prozent. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) liegt hier auf Platz 491. Das Prädikat „engagiert“ wurde an 50 Abgeordnete vergeben, die zwischen 50 und 79 Prozent der Fragen beantworteten. Darunter sind Janosch Dahmen (Grüne) und Simone Borchardt (CDU).

144 Abgeordnete erhielten keine Auszeichnung, da sie weniger als die Hälfte der Anfragen beantworteten. Laut Abgeordnetenwatch liegt dies oft an der hohen Anzahl der Anfragen, die insbesondere Minister erhalten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) beantwortete 641 der 1813 an ihn gerichteten Fragen und liegt auf Platz 603. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beantwortete 35 Prozent der 1196 Fragen und landete knapp hinter Lindner.

Karl Lauterbach belegt mit 705 unbeantworteten Fragen den letzten bewerteten Platz, da fünf Abgeordnete keine Fragen erhielten und daher nicht bewertet wurden. Bundeskanzler Olaf Scholz beantwortete ebenfalls keine einzige der 524 an ihn gerichteten Fragen und liegt auf Platz 726.

Das Abgeordnetenwatch-Ranking deckt große Unterschiede in der Bürgernähe unserer Volksvertreter auf. Während viele Abgeordnete und Minister eine vorbildliche Reaktionsfreudigkeit zeigen, enttäuschen besonders hochrangige Regierungsmitglieder wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeskanzler Olaf Scholz. Ihre völlige Ignoranz gegenüber Bürgeranfragen sendet ein alarmierendes Signal und untergräbt das Vertrauen in die politische Führung. In einer funktionierenden Demokratie ist der Dialog zwischen Wählern und Gewählten essenziell. Wenn Minister und Kanzler diese Kommunikationspflicht vernachlässigen, wird das Vertrauen der Bürger schwer beschädigt. Es ist dringend erforderlich, dass alle Abgeordneten, insbesondere jene in Spitzenpositionen, ihre Verantwortung ernst nehmen und die Anliegen der Bürger nicht ignorieren.

 

GKV-Spitzenverband drängt auf Einzelverträge: DAV warnt vor Chaos in Apotheken

Der GKV-Spitzenverband hat Apotheken aufgefordert, Einzelverträge für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abzuschließen, was zu erheblichen Verunsicherungen geführt hat. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) rät von diesen Verträgen ab und fordert stattdessen ein digitales, einheitliches Kostenvoranschlagsverfahren sowie eine vollelektronische Abrechnung. Bereits die Kündigung des bestehenden Vertrags sorgte für Komplikationen, da das Schreiben den DAV nicht fristgerecht erreichte und die Kündigung erst zum 30. September wirksam wird. Bis dahin bleibt der aktuelle Vertrag gültig, sodass Apotheken, die Mitglied eines Landesapothekerverbandes sind, nicht handeln müssen.

Die Verhandlungen über einen neuen Pflegehilfsmittelvertrag verliefen ergebnislos, obwohl eine Terminserie bis ins zweite Quartal 2024 vereinbart war. Aufgrund der Nichteinigkeit der Vertragspartner hat der DAV ein Schiedsverfahren eingeleitet. Er kritisiert, dass es keine ernsthafte Bereitschaft gab, den Vertrag unter Nutzung digitaler Prozesse effizient zu gestalten. Trotz der gescheiterten Verhandlungen bietet der GKV weiterhin Einzelverträge an, auch an Apotheken, die noch über den DAV-Vertrag versorgt werden. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass der GKV versucht, möglichst viele Apotheken zur Unterzeichnung zu bewegen und somit die Regeln weitgehend allein festlegen will.

Die aktuelle Situation rund um die Pflegehilfsmittelverträge ist beunruhigend. Der GKV-Spitzenverband scheint mit seinem Vorgehen die Apothekenlandschaft unter Druck zu setzen, ohne auf die berechtigten Anliegen des Deutschen Apothekerverbandes einzugehen. Die Forderung des DAV nach einem digitalen und einheitlichen Kostenvoranschlagsverfahren sowie einer vollelektronischen Abrechnung ist zeitgemäß und notwendig. Dass die Verhandlungen gescheitert sind und ein Schiedsverfahren eingeleitet werden musste, zeigt die fehlende Kompromissbereitschaft seitens des GKV.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass der GKV mit den Einzelverträgen eine möglichst breite Unterschriftensammlung anstrebt, um seine Bedingungen durchzusetzen. Dies wäre ein Rückschritt für eine transparente und faire Vertragsgestaltung. Die Apotheken benötigen Unterstützung und klare, einheitliche Regelungen, keine zusätzlichen bürokratischen Hürden. Es bleibt zu hoffen, dass das Schiedsverfahren zu einer Lösung führt, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird und die flächendeckende Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sicherstellt.

 

Bayer erzielt Durchbruch bei Herzinsuffizienz-Behandlung mit Finerenon

Bayer hat einen bedeutenden Erfolg in der Behandlung von Herzinsuffizienz erzielt. Eine Phase-III-Studie zu Finerenon, einem nicht-steroidalen, selektiven Mineralokortikoid-Rezeptor (MR)-Antagonisten, erreichte ihren primären Endpunkt und zeigte eine signifikante Reduktion von Todesfällen sowie von stationären Aufnahmen oder Notfallbehandlungen aufgrund von Herzinsuffizienz. Diese Ergebnisse wurden von Bayer am Montag bekannt gegeben. Weitere Details sollen auf dem diesjährigen Kongress der European Society of Cardiology (ESC) in London Ende August vorgestellt werden. Finerenon, auch unter dem Handelsnamen Kerendia bekannt, ist seit Februar 2022 zur Behandlung von chronischen Nierenerkrankungen bei Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes in der EU zugelassen.

Finerenon wirkt durch die gezielte Bekämpfung der MR- und Renin-Angiotensin-Aldosteron-System (RAAS)-Überaktivierung und adressiert damit zentrale Mechanismen der Herzinsuffizienz bei Patienten mit einer linksventrikulären Auswurfleistung (LVEF) von mindestens 40 Prozent. Diese Form der Herzinsuffizienz ist häufig durch chronische Fibrose gekennzeichnet. Dr. Christian Rommel, Leiter der Forschung und Entwicklung bei der Division Pharmaceuticals von Bayer, betonte die Bedeutung der Studienergebnisse: „Da derzeit Behandlungsoptionen für Patienten mit dieser häufigen Form der Herzinsuffizienz mit leicht verminderter oder erhaltener Auswurfleistung begrenzt sind, ist diese Nachricht für Patienten und Ärzte enorm wichtig. Wir freuen uns darauf, die Daten auf dem ESC-Kongress 2024 vorzustellen und sind bestrebt, Finerenon so schnell wie möglich geeigneten Patienten zur Verfügung zu stellen.“

Die Phase-III-Studie „Finearts-HF“ untersuchte die Wirksamkeit und Sicherheit von Finerenon im Vergleich zu Placebo als Ergänzung zur Standardbehandlung bei Patienten mit Herzinsuffizienz und einer LVEF von mindestens 40 Prozent. Die randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte, multizentrische und ereignisgesteuerte Studie umfasste rund 6000 Probanden, die entweder Finerenon oder ein Placebo einmal täglich für bis zu 42 Monate erhielten. Der primäre Endpunkt der Studie war die Kombination aus kardiovaskulärem Tod und der Gesamtzahl von erstmaligen und wiederkehrenden Herzinsuffizienz-Ereignissen, definiert als stationäre Aufnahmen oder Notfallbehandlungen aufgrund von Herzinsuffizienz.

Die Ergebnisse zeigten, dass Finerenon den kombinierten Endpunkt im Vergleich zu Placebo signifikant reduzierte. Dies macht Finerenon zum ersten MR-Antagonisten, der in einer Phase-III-Studie bei Patienten mit Herzinsuffizienz und einer LVEF von mindestens 40 Prozent definitive kardiovaskuläre Vorteile gezeigt hat.

Das klinische Studienprogramm „Moonraker“ mit Finerenon, das die Studie „Finearts-HF“ einschließt, ist mit insgesamt mehr als 15.000 Patienten eines der größten Herzinsuffizienz-Studienprogramme. Es zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis von Finerenon bei Herzinsuffizienz in einem breiten Spektrum von Patienten und klinischen Settings zu schaffen. Analysten wie Richard Vosser von JPMorgan betonten die Bedeutung positiver Studienergebnisse für das mittelfristige Umsatzziel von Bayer für Finerenon. Vosser erwartet, dass Finerenon einen Nutzen zwischen 15 und 18 Prozent zeigen dürfte. Finerenon ist bereits in mehr als 90 Ländern weltweit für die Behandlung der chronischen Nierenerkrankung in Verbindung mit Typ-2-Diabetes bei Erwachsenen zugelassen. Bayer kalkuliert für die Zukunft mit einem jährlichen Spitzenumsatz von drei Milliarden Euro, was helfen würde, Umsatzeinbußen durch den Patentablauf anderer Medikamente wie Xarelto und Eylea teilweise auszugleichen. 2023 legte der Umsatz mit Finerenon um gut 150 Prozent auf 270 Millionen Euro zu.

Die Ergebnisse der Phase-III-Studie zu Finerenon markieren einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Herzinsuffizienz. In einer Zeit, in der Behandlungsoptionen für Patienten mit leicht verminderter oder erhaltener Auswurfleistung begrenzt sind, bietet Finerenon einen dringend benötigten Hoffnungsschimmer. Bayer hat gezeigt, dass es möglich ist, durch gezielte Forschung und Entwicklung substanzielle Verbesserungen in der Patientenversorgung zu erzielen. Die Aussicht auf eine signifikante Reduktion von kardiovaskulären Todesfällen und Herzinsuffizienz-Ereignissen wird zweifellos sowohl Patienten als auch Ärzten Hoffnung geben.

Die erwartete Präsentation der Daten auf dem ESC-Kongress und die angestrebte schnelle Verfügbarkeit von Finerenon könnten das Leben vieler Menschen weltweit positiv beeinflussen. Bayer hat mit diesem Erfolg die Grundlage für eine vielversprechende Zukunft gelegt, nicht nur für die Patienten, sondern auch für die eigenen wirtschaftlichen Ziele.

 

Neue Behandlungsoption für Diabetiker: Dasiglucagon bietet schnelle Hilfe bei schweren Hypoglykämien

Ende Juli 2024 wurde das Glucagon-Analogon Dasiglucagon (Zegalog) von der Europäischen Kommission zur Behandlung von schwerer Hypoglykämie bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab sechs Jahren mit Diabetes mellitus zugelassen. Die Fertigspritze bzw. der Fertigpen enthalten 0,6 mg Dasiglucagon zur subkutanen Anwendung und werden laut dem dänischen Hersteller bald auf den Markt kommen.

Hypoglykämien sind eine häufige Nebenwirkung der Insulin-Therapie. In schweren Fällen kann eine Unterzuckerung lebensbedrohlich werden. Bisher wurde Glucagon subkutan, intramuskulär oder nasal als Mittel der Wahl eingesetzt, um die Glucose-Konzentration im Blut schnell zu erhöhen, wenn Diabetiker aufgrund einer Blutzuckerentgleisung das Bewusstsein verlieren. Mit Dasiglucagon steht nun eine neue Option als Fertiglösung zur Verfügung. Bei einer schweren Hypoglykämie wird Dasiglucagon in den Oberarm, den Unterbauch, die Vorder- oder Rückseite des Oberschenkels oder das Gesäß verabreicht. Die empfohlene Dosis beträgt 0,6 mg für alle zugelassenen Altersgruppen. Bei älteren Patienten ist keine Anpassung der Dosis erforderlich.

Im Gegensatz zum Glucagon-haltigen Notfallarzneimittel GlucaGen®Hypokit muss die neue Fertiglösung nicht rekonstituiert werden, was in der akuten Situation wichtige Zeit einsparen kann. Damit Dasiglucagon ausreichend wirken kann, müssen die Glykogen-Speicher in der Leber ausreichend gefüllt sein. Patienten im Hungerzustand, mit Nebenniereninsuffizienz, chronischem Alkoholmissbrauch oder chronischer Hypoglykämie weisen möglicherweise keine ausreichenden Glykogenspiegel in der Leber auf und sollten daher mit Glucose behandelt werden. Nach der Applikation sollten, sobald die Betroffenen wieder bei Bewusstsein sind, Kohlenhydrate verzehrt werden, um den Glykogenspiegel wiederaufzubauen und eine weitere Hypoglykämie zu verhindern.

Dasiglucagon wirkt ähnlich wie Glucagon und bindet an den Glucagon-Rezeptor. Dies löst eine Signalkaskade aus, die zu einem Glykogenabbau in der Leber führt und die Glucose-Konzentration im Blut erhöht. Das neuartige Peptid besteht aus 29 Aminosäuren. Im Unterschied zu Glucagon wurden sieben Aminosäuren ausgetauscht, um die physikalische und chemische Stabilität im wässrigen Milieu zu verbessern.

Die Zulassung von Dasiglucagon markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von schwerer Hypoglykämie bei Diabetikern. Die neue Fertiglösung bietet eine einfachere und schnellere Anwendung im Vergleich zu bisherigen Notfallarzneimitteln, was in akuten Situationen lebensrettend sein kann. Besonders hervorzuheben ist die Zeitersparnis, da Dasiglucagon nicht rekonstituiert werden muss. Dies könnte den entscheidenden Unterschied in lebensbedrohlichen Situationen ausmachen.

Allerdings bleibt zu beachten, dass Dasiglucagon nur dann wirksam ist, wenn die Glykogen-Speicher in der Leber ausreichend gefüllt sind. Patienten mit speziellen Bedingungen wie Nebenniereninsuffizienz oder chronischem Alkoholmissbrauch könnten daher weiterhin auf die klassische Glucose-Verabreichung angewiesen sein. Dennoch stellt Dasiglucagon eine vielversprechende Erweiterung des therapeutischen Arsenals dar und könnte das Management von Hypoglykämien bei Diabetikern erheblich verbessern. Die einfache Handhabung und schnelle Wirkung könnten die Lebensqualität und Sicherheit von Patienten signifikant erhöhen.

 

Propofol: Hoffnungsschimmer in der Epilepsie-Therapie

Das Anästhetikum Propofol, das traurige Berühmtheit erlangte, als der Popmusiker Michael Jackson 2009 an einer Überdosis verstarb, könnte nun in einem positiveren Licht erscheinen. Eine schwedische Forschungsgruppe hat herausgefunden, dass Propofol zur Behandlung bestimmter Epilepsieformen eingesetzt werden könnte – zumindest auf strukturell-mechanistischer Ebene.

Propofol wird hauptsächlich als Narkosemittel eingesetzt. Im Gehirn beeinflusst es verschiedene Ionenkanäle, darunter die sogenannten HCN-Kanäle. Diese Kanäle spielen bei bestimmten kindlichen Epilepsieformen eine Rolle. Um den Zusammenhang besser zu verstehen, muss man die Funktion spannungsgesteuerter Ionenkanäle betrachten.

Der Hyperpolarization-activated-cyclic-nucleotide-gated (HCN)-1-Kanal ist ein spannungsgesteuerter Kationenkanal in der Membran von Neuronen. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Depolarisation und Reizweiterleitung. Wenn der Kanal geöffnet ist, strömen positiv geladene Natrium- und Kalium-Ionen in die Zelle, was zu deren Depolarisation führt. HCN-Kanäle sind auch im Herzen und in säure-detektierenden Zellen auf der Zunge vorhanden. Mutationen des HCN-1-Proteins wurden bereits mit Epilepsie in Verbindung gebracht.

Bei einigen dieser Polymorphismen kann sich der HCN-1-Kanal nicht mehr schließen, was zu einer Übererregbarkeit der Neuronen und somit zu epileptischen Anfällen führt. Eine im Fachjournal "Nature" veröffentlichte Studie hat nun herausgefunden, dass Propofol diese mutierten neuronalen HCN1-Kanäle schließen und dadurch die Übererregbarkeit beenden kann. Die Forscher entdeckten die Wirkung von Propofol auf HCN-1 mithilfe von Kryo-Elektronenmikroskopie und anderen elektrophysiologischen Methoden. In Zellversuchen konnten bei zwei HCN-1-Mutationen, die eine bestimmte Epilepsieform im Kindesalter verursachen, durch Propofol die HCN1-Funktion wiederhergestellt und die Reizweiterleitung normalisiert werden.

Epileptische Enzephalopathien sind Entwicklungsstörungen im Kindesalter, die mit schwer zu kontrollierenden epileptischen Anfällen einhergehen. Betroffene Kinder weisen oft eine Intelligenzminderung sowie Verhaltens- und Entwicklungsstörungen auf. Bei einigen dieser Epilepsieformen ist der Kationenkanal HCN-1 mutiert. Der Polymorphismus stört die rhythmische Aktivität der Neuronen, was zu epileptischen Anfällen führen kann.

Das Forschungsteam hofft, dass Propofol – oder ein noch zu entwickelnder Wirkstoff, der ähnlich auf mutierten HCN-1 wirkt – zur Behandlung bestimmter Epilepsieformen verwendet werden könnte. Diese Erkenntnisse bieten einen vielversprechenden Ansatz für die Entwicklung neuer therapeutischer Strategien zur Behandlung schwerer Epilepsieformen im Kindesalter.

Die Entdeckung der schwedischen Forscher ist ein Lichtblick für viele Familien, die mit den schweren Formen kindlicher Epilepsie zu kämpfen haben. Die Aussicht, dass ein bereits bekanntes Anästhetikum wie Propofol helfen könnte, ist nicht nur vielversprechend, sondern auch ermutigend.

Besonders beeindruckend ist die Methodik der Forscher, die mithilfe von Kryo-Elektronenmikroskopie und elektrophysiologischen Methoden die spezifische Wirkung von Propofol auf mutierte HCN-1-Kanäle nachgewiesen haben. Diese Präzision könnte den Weg für neue, gezielte Therapien ebnen, die weit über die bisherigen Behandlungsmöglichkeiten hinausgehen.

Dennoch bleibt abzuwarten, ob diese Erkenntnisse in klinischen Studien bestätigt und in der Praxis umgesetzt werden können. Die Hoffnung, dass Propofol oder ähnliche Wirkstoffe künftig das Leben von Kindern mit Epilepsie erheblich verbessern könnten, sollte jedoch nicht unterschätzt werden.

Es ist zu wünschen, dass die Forschung weiter voranschreitet und diese vielversprechenden Ansätze bald in konkrete Behandlungsformen überführt werden können. Die betroffenen Familien verdienen jede Chance auf eine Verbesserung ihrer Lebensqualität, und diese Entdeckung könnte ein bedeutender Schritt in diese Richtung sein.

 

Milchkonsum und Brustkrebs: Fakt oder Mythos?

Erhöht der Konsum von Milch das Brustkrebsrisiko? Diese Frage beschäftigt Wissenschaftler und Verbraucher gleichermaßen. Obwohl Milchprodukte wie Milch, Käse und Joghurt alltägliche Nahrungsmittel sind, gibt es immer wieder Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken. Der Krebsinformationsdienst hat kürzlich die aktuelle Studienlage bewertet und eine differenzierte Einschätzung abgegeben.

Eine große Beobachtungsstudie unter rund 53.000 Frauen der Glaubensgemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in den USA und Kanada untersuchte den Zusammenhang zwischen Milchkonsum und Brustkrebsrisiko. Die Studie ergab, dass Frauen, die täglich etwa 250 ml Milch konsumierten, ein etwa 50 Prozent höheres relatives Risiko hatten, an Brustkrebs zu erkranken, verglichen mit Frauen, die nur wenige Milliliter Milch tranken. Allerdings konnte kein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Käse und Joghurt und einem erhöhten Brustkrebsrisiko festgestellt werden.

Trotz dieser Ergebnisse betonen Experten, dass die Studie keinen kausalen Zusammenhang belegt. Es handelt sich um eine Beobachtungsstudie, die lediglich Hinweise auf mögliche Risikofaktoren liefert. Zudem ist das relative Risiko nicht gleichzusetzen mit einem absoluten Risiko.

Eine Metaanalyse anderer großer Beobachtungsstudien mit über einer Million Frauen fand hingegen keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Milchkonsum und Brustkrebs. Im Gegenteil: Einige Studien deuten darauf hin, dass Milchprodukte das Risiko für östrogen- und progesteronrezeptor-positive Brusttumoren senken könnten. Auch der World Cancer Research Fund (WCRF) berichtete in seiner 2018 veröffentlichten Analyse von einer möglichen Reduktion des Brustkrebsrisikos durch den Konsum von Milchprodukten bei prämenopausalen Frauen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt weiterhin den täglichen Konsum von Milch und Milchprodukten und betont deren Bedeutung für eine ausgewogene Ernährung. Nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es keine eindeutigen Beweise dafür, dass der Konsum von Kuhmilch das Brustkrebsrisiko erhöht.

Der Krebsinformationsdienst fasst zusammen: „Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse besteht keine Veranlassung, wegen eines möglichen Brustkrebsrisikos auf Kuhmilch zu verzichten. Ein erhöhtes Risiko für Brustkrebs durch Milch konnte bislang nicht eindeutig bewiesen werden.“

Die Debatte um den Zusammenhang zwischen Milchkonsum und Brustkrebsrisiko ist ein klassisches Beispiel dafür, wie komplex die Ernährung und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit sein können. Während einzelne Studien alarmierende Hinweise liefern mögen, zeigt ein genauerer Blick oft ein differenzierteres Bild. Es ist wichtig, zwischen relativen und absoluten Risiken zu unterscheiden und die Grenzen von Beobachtungsstudien zu erkennen.

Es ist beruhigend zu wissen, dass umfassende Analysen und Empfehlungen von Expertenorganisationen wie der DGE und dem WCRF den Konsum von Milch nicht verteufeln, sondern im Gegenteil ihre positiven Aspekte für die Gesundheit betonen. Diese ausgewogene Sichtweise sollte Verbrauchern Sicherheit geben und sie ermutigen, Milchprodukte in Maßen in ihre Ernährung zu integrieren.

Letztlich bleibt die beste Empfehlung, auf eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung zu achten, die sowohl tierische als auch pflanzliche Lebensmittel umfasst. Dies fördert nicht nur die allgemeine Gesundheit, sondern sorgt auch dafür, dass man sich nicht unnötig von Einzelstudien verunsichern lässt. Die Wissenschaft entwickelt sich ständig weiter, und es ist wichtig, sich auf fundierte und breit abgestützte Erkenntnisse zu verlassen.

 

STIKO-Empfehlung: RSV-Impfung jetzt für Senioren ab 60 Jahren und Hochrisikopatienten

Ab dem 8. August 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine neue Impfstrategie gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Diese neuen Richtlinien beinhalten erstmals eine einmalige RSV-Impfung für Senioren ab 75 Jahren als Standardimpfung. Auch Erwachsene ab 60 Jahren, die bestimmte Risikofaktoren aufweisen, sollen eine Indikationsimpfung erhalten. Die Empfehlung wurde am vergangenen Freitag im „Epidemiologischen Bulletin“ veröffentlicht.

Die STIKO empfiehlt zwei Impfstoffe für die neue RSV-Impfung: Abrysvo® von Pfizer und Arexvy® von GlaxoSmithKline. Beide Impfstoffe sollen einmalig verabreicht werden, wobei die Impfung idealerweise vor Beginn der RSV-Saison im Spätsommer oder Herbst erfolgen sollte. Diese Maßnahme zielt darauf ab, schwere RSV-assoziierte Atemwegserkrankungen zu reduzieren und die damit verbundenen Hospitalisierungen sowie Todesfälle zu verringern.

Für Erwachsene ab 60 Jahren, die an chronischen Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen, neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Immundefizienzen oder die in Pflegeeinrichtungen leben, wird die Impfung empfohlen.

Die STIKO betont, dass die RSV-Impfung derzeit nicht als jährliche Impfung vorgesehen ist, im Gegensatz zur Influenza-Impfung. Die Datenlage reicht noch nicht aus, um Aussagen zu möglichen Wiederholungsimpfungen zu treffen. Die RSV-Impfung kann jedoch gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung durchgeführt werden.

Für Säuglinge wird weiterhin der monoklonale Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) empfohlen, der eine passive Immunisierung gegen RSV bietet. Diese Einmaldosis schützt den Säugling ab der Geburt. Die STIKO hat sich entschieden, nicht zur Impfung der Mütter während der Schwangerschaft zu raten, sondern zur passiven Immunisierung mit Nirsevimab.

Die genauen Details zur Finanzierung der neuen Impfungen, insbesondere für Nirsevimab, sind noch unklar und werden derzeit geprüft. Die STIKO wird die Effektivität der neuen Impfstrategie weiterhin beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Die erweiterten RSV-Impfempfehlungen der STIKO markieren einen wichtigen Fortschritt im Bereich der Prävention gegen Atemwegserkrankungen bei älteren und vulnerablen Personen. Die Entscheidung, auch Senioren ab 60 Jahren und Risikopatienten in die Impfstrategie einzubeziehen, zeigt ein zunehmendes Bewusstsein für die Bedeutung der Prävention im Alter und bei chronischen Erkrankungen. Die klare Empfehlung für eine einmalige Impfung und die Möglichkeit, diese mit der saisonalen Influenza-Impfung zu kombinieren, bieten eine praxisnahe und effiziente Lösung, um die Belastungen durch RSV-Infektionen zu minimieren. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Finanzierung, insbesondere für die neue passive Immunisierung von Säuglingen, geregelt wird. Die kontinuierliche Beobachtung und Anpassung der Impfstrategien durch die STIKO wird entscheidend sein, um eine effektive und nachhaltige Schutzmaßnahme gegen RSV zu gewährleisten.

 

Effektive Methoden zur Linderung von Insektenstichen: Von Pflastern bis Hitzeanwendungen

Insektenstiche und -bisse verursachen oft erhebliche Hautreaktionen, die mit Rötungen, Schwellungen und starkem Juckreiz einhergehen. Diese Symptome treten auf, wenn Insekten durch Bisse, Stiche oder ihr Sekret Fremdstoffe in die Haut einbringen. Der Körper reagiert darauf, indem er Histamin freisetzt, was zu einer Erweiterung der Blutgefäße und verstärktem Juckreiz führt. Besonders bei Kindern können diese Reaktionen intensiver sein, da sie den Drang zu kratzen schwerer kontrollieren können.

Zur Linderung der Beschwerden stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine gängige Methode ist die Reiztherapie, die physikalische Reize nutzt, um den Juckreiz zu reduzieren. Ein einfaches Heftpflaster, wie etwa von der Marke Leukosilk®, kann auf die betroffene Stelle aufgeklebt werden, um sofortige Erleichterung zu verschaffen. Moderne Pflaster wie das Moskinto® Mückenpflaster nutzen eine spezielle statische Aufladung, um die Haut leicht anzuheben und die Abflussmöglichkeiten für Sekrete zu verbessern. Dieses Pflaster ist auch für empfindliche Personen wie Kinder und Schwangere geeignet.

Ein weiteres bewährtes Mittel zur Linderung ist die Kältetherapie. Das Auftragen von Kälte auf den Insektenstich kann die TRPV1-Kanäle in der Haut schließen und so den Juckreiz mindern. Hausmittel wie nasse Umschläge oder Zwiebelsaft können ebenfalls kühlende und desinfizierende Effekte haben. In der Apotheke erhältliche Produkte wie der Fenistil® Kühl Roll-on bieten gezielte Kühlung für kleinere Hautbereiche.

Hitzeanwendungen sind eine weitere Option. Der bite away® Stichheiler verwendet Wärme, um die Eiweiße des Insektenstichs und die körpereigenen Histamine zu zerstören, was zu einer schnellen Linderung führt. Auch der mosquito by heat it, der in Verbindung mit einem Smartphone betrieben wird, bietet eine moderne Lösung zur Wärmebehandlung. Diese Geräte sind auch für Menschen mit Metallallergien geeignet und haben spezielle Modi für Kinder.

Zusätzlich zu diesen Methoden können Quarkumschläge und Lokalanästhetika wie Polidocanol eingesetzt werden. Quark hat durch seinen hohen Wasseranteil eine langanhaltende kühlende Wirkung, während Polidocanol den Juckreiz direkt lindert. Antihistaminika wie Bamipin und Dimetindenmaleat sind ebenfalls wirksame Optionen zur lokalen Anwendung und helfen bei starkem Juckreiz. In schwereren Fällen kann der Einsatz von Cortisonhaltigen Salben erforderlich sein.

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn ein Kind von einem Insekt gestochen oder gebissen wurde und eine Allergie gegen Insektengift besteht. In solchen Fällen oder bei Schwellungen im Bereich von Zunge, Hals oder Augen sollte umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Auch bei Anzeichen von Infektionen, wie anhaltender Rötung oder Schmerzen, ist ein Arztbesuch ratsam.

Die schnelle und gezielte Behandlung von Insektenstichen und -bissen ist entscheidend, um Beschwerden zu minimieren und mögliche Komplikationen zu vermeiden. Die Vielfalt der verfügbaren Behandlungsmethoden bietet sowohl einfache als auch moderne Lösungen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Während Pflaster und Kältetherapie schnelle Linderung verschaffen können, bieten Wärmebehandlungen innovative Ansätze zur langfristigen Symptombewältigung. Es ist wichtig, dass Eltern und Betroffene über die richtigen Maßnahmen informiert sind und wissen, wann professionelle medizinische Hilfe erforderlich ist. Angesichts der Vielzahl an Produkten und Methoden sollte jeder individuell entscheiden, welche Behandlung am besten zu seinen Bedürfnissen passt, um eine möglichst schnelle Erleichterung von den Beschwerden zu erzielen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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