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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor tiefgreifenden Veränderungen: Die kontroverse Apothekenreform und die Diskussion um die Automatisierung der Arzneimittelabgabe lösen hitzige Debatten aus, während der digitale Fortschritt mit dem CardLink-Verfahren neue Wege in der Kundenbindung eröffnet. Kritiker warnen vor den Folgen dieser Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die Apothekenstruktur und die flächendeckende Versorgung. Parallel dazu sorgt das E-Rezept für Betäubungsmittel und der Umgang mit ablaufenden Covid-19-Impfstoffen für Unsicherheit in den Apotheken. Doch auch auf globaler Ebene bleiben Herausforderungen nicht aus: Vom Einbruch der Immobilienmärkte über wirtschaftliche Unsicherheiten bis hin zu bahnbrechenden medizinischen Fortschritten wie einem neuen HPV-Impfstoff und innovativen Insulin-Therapieoptionen. Bleiben Sie informiert über die aktuellen Entwicklungen, die die Gesundheitsbranche und die globalen Märkte prägen.
Apothekenreform: Blockade oder Zukunft?
In der aktuellen Diskussion um das Apothekenreformgesetz (ApoRG) zeigt sich eine wachsende Unzufriedenheit innerhalb der deutschen Apothekerschaft. Besonders im Fokus der Kritik steht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Ihr wird vorgeworfen, keine konstruktiven Vorschläge zur dringend benötigten Reform der Apothekenstrukturen eingebracht zu haben. Stattdessen verweigert sie sich den geplanten Veränderungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unter der Leitung von Minister Karl Lauterbach. Dieser plant unter anderem die Einführung einer sogenannten „Apotheke light“ sowie die Auslassung einer Erhöhung der Apothekenhonorare.
Die ABDA bleibt bisher bei ihrer Forderung nach einer finanziellen Aufstockung von rund drei Milliarden Euro, ohne konkrete Vorschläge für strukturelle Reformen zu präsentieren. Dies hat zu wachsender Frustration innerhalb der Branche geführt, insbesondere nachdem Thomas Müller, Abteilungsleiter im BMG, öffentlich kritisierte, dass von der ABDA keine konstruktiven Beiträge zu den Reformplänen kommen würden. Diese Kritik trifft einen wunden Punkt und zeigt, wie festgefahren die Positionen sind.
Während die ABDA eine Totalopposition gegenüber den Reformplänen eingenommen hat, regt sich in den Reihen des Nachwuchses Widerstand. Die Nachwuchsorganisation AByou hat erkannt, dass die Blockadehaltung der ABDA keine Lösungen bietet. Sie plant, einen eigenen Reformvorschlag zu erarbeiten, der als fundierte Grundlage für die kommenden Diskussionen im Bundestag nach der ersten Lesung des ApoRG dienen soll.
Die starre Haltung der ABDA wird zunehmend als hinderlich empfunden. Anstatt nach pragmatischen Lösungen zu suchen, scheint die Organisation darauf bedacht zu sein, bestehende komplexe Strukturen zu bewahren. Diese Strategie wird jedoch von vielen innerhalb der Branche als kontraproduktiv angesehen, da sie den notwendigen Wandel blockiert und die dringend benötigte Reform der Apothekenlandschaft in Deutschland weiter verzögert.
Die ABDA steht in der Kritik – und das zurecht. In einer Zeit, in der die Apothekenlandschaft vor enormen Herausforderungen steht, ist eine reine Blockadepolitik nicht nur unzeitgemäß, sondern gefährlich. Die Zeiten, in denen man mit Forderungen nach mehr Geld ohne echte Reformbereitschaft durchkam, sind vorbei. Das Bundesgesundheitsministerium hat deutliche Signale gesendet: Es braucht mehr als nur Finanzspritzen, um die Apotheken zukunftsfähig zu machen.
Dass ausgerechnet die Nachwuchsorganisation AByou die Notwendigkeit erkannt hat, einen eigenen Reformvorschlag zu erarbeiten, ist ein alarmierendes Zeichen für die ABDA. Es zeigt, dass die junge Generation der Apotheker nicht bereit ist, die Fehler ihrer Vorgänger zu wiederholen. Sie sehen die Dringlichkeit, pragmatische und innovative Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Apotheken als auch den Anforderungen einer sich wandelnden Gesundheitsversorgung gerecht werden.
Die ABDA täte gut daran, die starren Strukturen aufzubrechen und sich der Diskussion zu öffnen. Wer nicht bereit ist, sich zu verändern, wird auf der Strecke bleiben. Die Zeit der Blockade muss ein Ende haben – im Interesse aller Apotheker und im Sinne einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Automatisierung der Arzneimittelabgabe: Chance oder Risiko für die Apothekerbranche?
Die Diskussion um die (Teil-)Automatisierung der Arzneimittelabgabe wird immer drängender. Zwei zentrale Faktoren treiben diesen Trend voran: die Automatisierbarkeit wesentlicher Apothekertätigkeiten und die potenziellen Kosteneinsparungen, die mit automatisierten Systemen verbunden sind. Der politische Druck, der durch die Aussicht auf reduzierte Betriebskosten entsteht, nimmt zu, was die Branche dazu zwingt, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Die Reaktionen der Apothekerbranche könnten weit auseinandergehen. Einerseits gibt es die Möglichkeit, sich strikt gegen die neue Technologie zu wenden, was sich in einer ablehnenden Haltung äußern könnte, ähnlich wie in der Vergangenheit bei anderen Innovationen. Ein solcher Widerstand birgt die Gefahr, dass externe Anbieter die entstehenden Lücken füllen und Apotheken dadurch langfristig benachteiligt werden.
Auf der anderen Seite könnte ein strategisch überlegter Ansatz darin bestehen, die neuen Technologien aktiv zu integrieren und sie gewinnbringend in die bestehenden Vertriebsnetzwerke einzubinden. Automatisierte Systeme könnten insbesondere eine Antwort auf den anhaltenden Fachkräftemangel darstellen und zur Effizienzsteigerung in der Branche beitragen. Eine durchdachte Implementierung könnte nicht nur die wirtschaftliche Rentabilität verbessern, sondern auch die Herausforderungen im Personalbereich adressieren.
Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die wirtschaftliche Rentabilität von Automaten-Apotheken stark von der Kundenfrequenz abhängt. Die Analyse hat ergeben, dass solche Systeme erst ab einer Kundenfrequenz von mindestens 20.000 pro Jahr wirtschaftlich konkurrenzfähig sind. Bei dieser Frequenz beginnen die Kosten pro Kunde signifikant zu sinken und erreichen ein Niveau, das mit herkömmlichen Präsenzapotheken vergleichbar ist. Zum Vergleich: Eine Offizin-Apotheke ist typischerweise bei etwa 40.000 Kunden jährlich wirtschaftlich rentabel.
Diese Analyse liefert einen wichtigen Beitrag zur laufenden Debatte und bietet der Branche eine fundierte Grundlage für die Diskussion über die Implementierung automatisierter Systeme. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, sich aktiv und strategisch mit den neuen Technologien auseinanderzusetzen, um deren Potenziale optimal nutzen zu können.
Die Diskussion um die Automatisierung der Arzneimittelabgabe stellt Apotheker und die gesamte Branche vor bedeutende Herausforderungen. Die Entscheidung über die Integration automatisierter Systeme ist komplex und erfordert ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen Auswirkungen sowie eine präzise Planung.
Die vorliegenden Berechnungen verdeutlichen, dass die Rentabilität solcher Systeme stark von der Kundenfrequenz abhängt. Dies macht deutlich, dass eine pauschale Ablehnung oder ein passiver Widerstand gegen neue Technologien nicht zielführend ist. Stattdessen sollte die Branche einen proaktiven und innovativen Ansatz verfolgen, um die Vorteile der Automatisierung zu nutzen und sich im Wettbewerb zu behaupten.
Durch eine strategische Integration automatisierter Systeme können Apotheken nicht nur ihre Effizienz steigern, sondern auch dem anhaltenden Fachkräftemangel begegnen. Eine durchdachte Implementierung dieser Technologien könnte nicht nur die wirtschaftliche Rentabilität verbessern, sondern auch neue Wege eröffnen, um den Herausforderungen der modernen Apotheke erfolgreich zu begegnen.
Letztlich wird es entscheidend sein, wie die Branche auf diese Entwicklungen reagiert. Ein gut geplanter und strategisch durchdachter Ansatz wird den Unterschied ausmachen und die Apothekenbranche möglicherweise in eine zukunftsfähige Richtung lenken.
Klagemauer in der Apothekenpraxis: Wenn Jammern zur Falle wird
In vielen Apotheken scheint das Jammern zu einem festen Bestandteil des Arbeitsalltags geworden zu sein. Angesichts der immer komplexer werdenden Anforderungen und der zunehmenden Belastungen im Gesundheitswesen ist es keine Überraschung, dass viele Apothekenteams frustriert sind. Doch anstatt sich gemeinsam den Herausforderungen zu stellen, verfallen manche Mitarbeiter in eine destruktive Spirale des Klagens. Dabei verkennen sie die Chancen, die sich aus einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den Problemen ergeben könnten.
Ein typisches Szenario in der Apotheke: Die Lieferengpässe häufen sich, die bürokratischen Hürden wachsen, und das Personal ist oft am Rande der Erschöpfung. In solchen Momenten sucht man schnell nach einem Ventil. Kollegen finden sich zusammen, und das Gespräch dreht sich unweigerlich um all das, was schiefläuft. Schnell entsteht eine Art "Jammer-Community", in der sich das gegenseitige Klagen potenziert.
Das Problem hierbei: Die negative Stimmung verbreitet sich wie ein Lauffeuer und zieht immer mehr Mitarbeiter in ihren Bann. Anstatt sich den Herausforderungen proaktiv zu stellen, verharren die Betroffenen in einer Haltung der Resignation. Die Folgen sind gravierend. Nicht nur die Arbeitsmoral leidet, sondern auch das Betriebsklima und letztlich die Qualität der Patientenversorgung.
Dabei gäbe es durchaus Lösungen und Ansätze, um die Situation zu verbessern. Doch diese bleiben oft ungenutzt, weil der Fokus zu sehr auf die Probleme und zu wenig auf die Chancen gerichtet ist. Experten raten dazu, gezielt die Perspektive zu wechseln und den Blick für die Möglichkeiten zu schärfen. Dies erfordert jedoch ein Umdenken und vor allem den Mut, den gewohnten Pfad des Jammerns zu verlassen.
In der Apothekenpraxis gibt es zweifellos zahlreiche Herausforderungen, die den Arbeitsalltag erschweren. Lieferengpässe, bürokratische Hürden und Personalmangel sind nur einige der vielen Baustellen, mit denen Apothekenteams täglich konfrontiert sind. Es ist menschlich, in solchen Situationen auch einmal Dampf abzulassen. Doch Jammern alleine bringt niemanden weiter. Vielmehr führt es dazu, dass die Probleme übermächtig erscheinen und die Lösungsansätze aus dem Blick geraten.
Wir müssen uns fragen: Was bringt uns das ständige Klagen wirklich? Sicher, es verschafft kurzfristige Erleichterung und erzeugt vielleicht sogar ein Gefühl der Gemeinschaft – wir sitzen schließlich alle im selben Boot. Aber genau hier liegt die Gefahr. Wenn das Jammern zur Norm wird, dann verheddern wir uns in einer destruktiven Schleife, die letztlich niemandem nützt. Im Gegenteil, wir zementieren unsere Opferrolle und verhindern, dass wir uns den Herausforderungen mit frischem Mut und neuen Ideen stellen.
Es ist Zeit, den Kreislauf zu durchbrechen. Das bedeutet nicht, die Augen vor den Problemen zu verschließen oder die berechtigte Kritik zu unterdrücken. Doch anstatt die Missstände nur zu beklagen, sollten wir uns auf die Suche nach Lösungen begeben. Wie können wir die Prozesse verbessern? Welche kreativen Ansätze gibt es, um den Arbeitsalltag erträglicher zu gestalten? Welche Unterstützung können wir einfordern oder anbieten, um die Belastungen besser zu bewältigen?
Letztlich ist es eine Frage der Einstellung. Wenn wir den Fokus von den Problemen auf die Chancen verlagern, eröffnen sich neue Perspektiven. Es liegt in unserer Hand, ob wir uns von den Herausforderungen lähmen lassen oder ob wir sie als Ansporn nutzen, um uns weiterzuentwickeln. Jammern mag kurzfristig Erleichterung bringen, aber nur ein konstruktiver Umgang mit den Schwierigkeiten wird uns langfristig weiterbringen. Es ist Zeit, das Steuer in die Hand zu nehmen und den Kurs zu ändern.
Wettbewerbszentrale stoppt Umgehungsversuch des Skonto-Verbots: AEP geht in Berufung
Im Zuge des wegweisenden Skonto-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Gewährung von Großhandelsskonti für Apotheken im verschreibungspflichtigen Bereich untersagt, gerät der Alzenauer Arzneimittelgroßhändler AEP erneut in das Visier der Wettbewerbszentrale. Nachdem der BGH die rechtlichen Grundlagen für Skonti bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln klar geregelt hatte, versuchte AEP, durch ein neues Konditionenmodell die für Apotheken entfallenen Vorteile zu kompensieren.
Im Juni verschickte der Großhändler eine „Anlage zur Rahmenvereinbarung“ an seine Kunden, in der er neben dem gesetzlich erlaubten Rabatt von 3,05 Prozent eine Vergütung für den Lastschrifteinzug anbot. Diese Vergütung war gestaffelt und konnte bis zu 0,45 Prozent des Umsatzes betragen. Die Wettbewerbszentrale wertete dies als einen Versuch, das vom BGH festgelegte Skontoverbot zu umgehen und forderte eine Unterlassungserklärung von AEP.
In der folgenden rechtlichen Auseinandersetzung entschied das Landgericht Aschaffenburg Ende Juli im Sinne der Wettbewerbszentrale. Es untersagte AEP ab dem 1. September, diese neuen Konditionen weiterhin zu bewerben oder zu gewähren. Die Richter urteilten, dass das Modell in seiner Gesamtheit darauf abziele, die Skontoentscheidung des BGH zu unterlaufen und den Apotheken weiterhin Vorteile zu gewähren, die einem Skonto gleichkämen. Das Gericht ließ auch das Argument von AEP, dass die Vergütung auf nicht verschreibungspflichtige Produkte ausgedehnt sei, nicht gelten. Es stellte klar, dass die Vergütung insgesamt dieselbe Wirkung wie ein Skonto habe und dass AEP die Möglichkeit gehabt hätte, die Vergütung ausschließlich auf den Umsatzanteil nicht verschreibungspflichtiger Waren zu beschränken.
AEP hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen und sein Konditionenmodell „auch im Sinne der Apotheken“ zu verteidigen. Damit ist klar, dass die rechtliche Auseinandersetzung noch nicht beendet ist und eine endgültige Klärung in höheren Instanzen gesucht wird.
Der Fall AEP zeigt einmal mehr, wie schwierig es ist, rechtliche Vorgaben im komplexen Gesundheitsmarkt durchzusetzen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs war ein eindeutiges Signal: Skonti im verschreibungspflichtigen Bereich sind unzulässig. Dass AEP nun versucht, durch eine neue, gestaffelte Vergütung diesen Beschränkungen zu entgehen, wirft die Frage auf, wie weit Unternehmen gehen dürfen, um ihre Geschäftsinteressen zu wahren.
Es ist verständlich, dass Großhändler und Apotheken in einem hart umkämpften Markt nach Wegen suchen, ihre Margen zu sichern. Doch das Landgericht Aschaffenburg hat deutlich gemacht, dass kreative Umgehungsstrategien nicht im Sinne des Gesetzgebers sind. Die Wettbewerbszentrale, die diese Klage anstrengte, spielt hier eine wichtige Rolle als Hüter des fairen Wettbewerbs.
Gleichzeitig ist es bedenklich, dass rechtliche Grauzonen immer wieder ausgetestet werden. Die Frage, ob AEP in einer höheren Instanz Erfolg haben wird, bleibt offen. Doch eines steht fest: Die Branche braucht klare, einheitliche Regeln, an die sich alle Akteure halten müssen. Nur so kann der Wettbewerb fair bleiben – im Interesse der Apotheken, der Großhändler und letztlich der Patienten.
Immobilieninvestitionen: Chancen und Risiken in unsicheren Zeiten
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gewinnen Immobilien als langfristige Investition zunehmend an Bedeutung. Angesichts der Inflation und volatiler Finanzmärkte sehen viele Anleger in Immobilien eine wertstabile Alternative. Doch welche Faktoren machen Immobilien tatsächlich zu einer sicheren Anlageform, und welche Risiken sollten Investoren im Blick behalten?
Immobilien bieten einen effektiven Schutz vor Inflation, da Sachwerte tendenziell ihre Kaufkraft erhalten oder sogar steigern. Historische Daten zeigen, dass Immobilienwerte insbesondere in wirtschaftlich wachsenden Regionen kontinuierlich gestiegen sind. Dies macht Immobilieninvestitionen zu einer attraktiven Option für langfristig orientierte Anleger.
Ein weiterer Vorteil von Immobilien ist die Möglichkeit, durch Vermietung regelmäßige Einnahmen zu erzielen. Diese Mieteinnahmen können nicht nur zur Deckung laufender Kosten beitragen, sondern auch eine stabile Einkommensquelle darstellen. Besonders in gefragten Lagen bleibt die Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien hoch, was langfristig stabile Mietrenditen sicherstellt.
Doch Immobilieninvestitionen sind nicht ohne Risiken. Ein zentrales Problem ist der hohe Verwaltungsaufwand, der selbst bei der Übergabe an externe Verwalter bestehen bleibt. Zudem kann sich die Attraktivität eines Standorts unerwartet ändern, was zu Wertverlusten führen kann. Auch müssen Investoren regelmäßig Rücklagen für unvorhergesehene Instandhaltungsarbeiten bilden, um den Wert der Immobilie zu erhalten.
Die Wahl des Standorts ist entscheidend für den Erfolg einer Immobilieninvestition. Eine gute Lage mit optimaler Infrastruktur, der Nähe zu Arbeitsplätzen und einem attraktiven Wohnumfeld sichert langfristig die Nachfrage und damit die Wertbeständigkeit der Immobilie. Ebenso wichtig ist der Zustand des Objekts. Regelmäßige Wartung und eine sorgfältige Überprüfung vor dem Kauf sind unerlässlich, um spätere teure Reparaturen zu vermeiden.
Die Finanzierung spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Mit dem Ende der Niedrigzinsphase und dem Anstieg der Zinsen geraten die Immobilienpreise unter Druck. Derzeit ist es ratsam, nicht mehr als das 25-Fache der Jahresmiete für eine Immobilie zu zahlen. Höhere Kaufpreise führen zu einer deutlichen Reduktion der Rendite. So ergibt sich bei einem Kaufpreis in dieser Größenordnung und aktuellen Zinssätzen nur eine Rendite von 0,74 % – ein Ergebnis, das als nicht zufriedenstellend gilt.
Eine alternative Strategie könnte der Erwerb einer Immobilie zu einem Faktor von 20 bezogen auf die Jahresmiete sein. Dies könnte die Rendite auf etwa 4,6 % steigern, besonders wenn die Immobilie vollständig mit Eigenkapital finanziert wird. Langfristig könnten zudem steigende Mieteinnahmen die Rendite weiter verbessern.
Insgesamt bieten Immobilien zahlreiche Vorteile als Investition, doch eine sorgfältige Prüfung und eine realistische Einschätzung der Risiken sind unerlässlich. Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Erfolg einer Immobilieninvestition maßgeblich von der Wahl des Standorts, dem Zustand der Immobilie und den finanziellen Rahmenbedingungen abhängt.
Der Boom auf dem Immobilienmarkt ist längst nicht mehr so ungebrochen, wie es noch vor wenigen Jahren der Fall war. Zwar bieten Immobilien nach wie vor eine gewisse Sicherheit in turbulenten Zeiten, doch die Euphorie, die noch während der Niedrigzinsphase herrschte, sollte jetzt einer vorsichtigen Kalkulation weichen.
Es ist verlockend, in Immobilien zu investieren, besonders wenn andere Anlageformen an Attraktivität verlieren. Doch der Markt hat sich verändert. Steigende Zinsen und die damit verbundenen höheren Finanzierungskosten machen viele vermeintlich sichere Investments zu einem finanziellen Risiko. Wer heute über das 25-Fache der Jahresmiete für eine Immobilie zahlt, läuft Gefahr, auf lange Sicht eine unzureichende Rendite zu erzielen.
Die Zeiten des blinden Vertrauens in stetig steigende Immobilienpreise sind vorbei. Stattdessen ist eine gründliche Prüfung jedes Objekts unerlässlich. Nur wer sorgfältig kalkuliert, den Standort genau analysiert und sich nicht von der Vergangenheit blenden lässt, kann auch in Zukunft mit Immobilien eine solide Rendite erzielen.
Immobilien bleiben ein wichtiger Baustein im Vermögensaufbau, doch sie sind keine Garantie für schnellen Reichtum. Eine realistische Einschätzung der Marktentwicklungen und eine kluge Auswahl der Objekte sind entscheidend, um auch in Zukunft von dieser Anlageform zu profitieren. In unsicheren Zeiten gilt mehr denn je: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Globale Märkte im Umbruch: Wirtschaftliche Unsicherheiten prägen die Finanzwelt
Am 9. August 2024 präsentierte sich die internationale Finanz- und Wirtschaftswelt in einem turbulenten Umfeld. Angesichts der jüngsten Entwicklungen auf den globalen Märkten haben sich Investoren und Analysten gleichermaßen auf die Auswirkungen mehrerer Faktoren konzentriert, die die wirtschaftliche Landschaft nachhaltig prägen könnten.
In den USA blieb der Aktienmarkt nach einem überraschend starken Quartalsbericht von Apple robust. Der Technologieriese verzeichnete ein Umsatzwachstum von 7% im Vergleich zum Vorjahr, was auf eine erhöhte Nachfrage nach seinen neuen Produkten zurückzuführen ist. Diese Nachricht stabilisierte den NASDAQ, der zuvor aufgrund von Unsicherheiten über die künftige Geldpolitik der Federal Reserve unter Druck stand.
In Europa dagegen zeigte sich ein gemischtes Bild. Während der DAX in Deutschland nach einem Anstieg der Industrieproduktion zulegte, verharrte der FTSE 100 in Großbritannien in einer Seitwärtsbewegung. Dies ist vor allem auf die anhaltende Unsicherheit im Zusammenhang mit den Brexit-Nachwirkungen und den damit verbundenen Handelsverhandlungen mit der EU zurückzuführen. Die Investoren in der Eurozone blicken mit Besorgnis auf die nächste Sitzung der Europäischen Zentralbank, die voraussichtlich eine weitere Zinserhöhung zur Bekämpfung der anhaltend hohen Inflation in der Region beschließen könnte.
Auf den asiatischen Märkten war das Bild nicht weniger kompliziert. Die chinesische Wirtschaft, die unter dem Druck langsamerer Exporte und einer schwächeren Inlandsnachfrage leidet, zeigt erste Anzeichen einer möglichen Rezession. Der Hang Seng Index in Hongkong fiel um 2,3%, nachdem die chinesische Regierung ankündigte, dass sie möglicherweise weitere geldpolitische Lockerungen zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums in Erwägung zieht. Diese Unsicherheit belastet auch andere asiatische Märkte, insbesondere in Japan, wo der Nikkei 225 ebenfalls rückläufig war.
Am Rohstoffmarkt stiegen die Ölpreise erneut, angetrieben durch geopolitische Spannungen im Nahen Osten und eine erhöhte Nachfrage in den Sommermonaten. Der Preis für Brent-Öl kletterte auf über 85 US-Dollar pro Barrel, was auf die wachsende Besorgnis über mögliche Angebotsengpässe zurückzuführen ist. Gleichzeitig verzeichnete der Goldpreis einen leichten Anstieg, da Anleger weiterhin sichere Häfen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit suchen.
Insgesamt zeigt der Finanz- und Wirtschaftsdatenspiegel vom 9. August 2024 eine Weltwirtschaft, die von Unsicherheiten und divergierenden Entwicklungen geprägt ist. Während einige Märkte von positiven Unternehmensnachrichten profitieren, werden andere von geopolitischen Risiken und wirtschaftlichen Herausforderungen belastet.
Der heutige Finanz- und Wirtschaftsdatenspiegel offenbart eine beunruhigende Divergenz in den globalen Märkten. Während die technologische Stärke eines Giganten wie Apple kurzfristig für Stabilität sorgt, sollten wir uns nicht von diesen positiven Nachrichten täuschen lassen. Die wachsenden Spannungen in Asien, insbesondere die Anzeichen einer drohenden Rezession in China, könnten eine Kettenreaktion auslösen, die weit über die Region hinausreicht.
Auch die anhaltenden Unsicherheiten in Europa, sei es durch den Brexit oder die Inflation, verdeutlichen, dass die wirtschaftliche Erholung alles andere als gesichert ist. Die Zentralbanken weltweit stehen vor der Herausforderung, den Spagat zwischen Inflationsbekämpfung und Wachstumsförderung zu meistern, ohne die Märkte in unnötige Turbulenzen zu stürzen.
In Zeiten wie diesen ist Vorsicht geboten. Anleger sollten ihre Portfolios diversifizieren und sich auf mögliche Volatilität einstellen. Es wäre klug, nicht nur auf kurzfristige Gewinne zu setzen, sondern auch die langfristigen Risiken im Auge zu behalten, die in einer so instabilen globalen Wirtschaftslage lauern. Die kommenden Monate könnten entscheidend dafür sein, wie die Weltwirtschaft in den nächsten Jahren geformt wird.
CardLink: Wie Apotheken durch digitale Vernetzung ihre Kundenbindung stärken
Das CardLink-Verfahren revolutioniert die Art und Weise, wie Zahlungen im Einzelhandel abgewickelt werden, und bietet auch Vor-Ort-Apotheken neue Chancen zur Effizienzsteigerung und Kundenbindung. Das Verfahren ermöglicht es, mehrere Rabatt- oder Bonusprogramme auf einer einzigen Karte zu bündeln, die dann an der Kasse problemlos eingesetzt werden kann. Dies bedeutet, dass Kunden nicht mehr mehrere Kundenkarten mit sich führen müssen, sondern lediglich ihre CardLink-Karte vorzeigen, um die entsprechenden Rabatte oder Punkte gutgeschrieben zu bekommen.
Für Apotheken vor Ort bietet das CardLink-Verfahren eine lukrative Möglichkeit, sich in einem zunehmend digitalisierten Markt zu behaupten. Insbesondere können Apotheken durch die Teilnahme am CardLink-Verfahren gezielt ihre Stammkundenbindung erhöhen und ihre Reichweite erweitern, ohne dabei in den direkten Wettbewerb mit Online-Apotheken treten zu müssen. Die einfache Integration des Verfahrens in bestehende Kassensysteme ermöglicht es Apotheken, schnell und unkompliziert von dieser Innovation zu profitieren.
Ein wesentlicher Vorteil für Apotheken ist, dass nicht für jede Filiale ein separater Vertrag abgeschlossen werden muss. Der Vertrag wird vielmehr zentral abgeschlossen, was die administrative Belastung erheblich reduziert. Dies ist besonders vorteilhaft für Apothekenketten oder Zusammenschlüsse von Apothekern, die mehrere Standorte betreiben.
Die Definition einer Transaktion im Rahmen des CardLink-Verfahrens ist klar: Eine Transaktion wird jedes Mal registriert, wenn eine Karte an der Kasse eingesetzt wird und ein Rabatt oder Bonus gewährt wird. Dies bedeutet, dass jede einzelne Nutzung der Karte, unabhängig vom Einkaufswert, als Transaktion gilt. Dadurch erhalten die Apotheken detaillierte Daten über das Einkaufsverhalten ihrer Kunden, was wiederum für maßgeschneiderte Marketingaktionen genutzt werden kann.
Das CardLink-Verfahren könnte für Apotheken ein entscheidender Schritt in die digitale Zukunft sein. In einer Zeit, in der die Konkurrenz durch Online-Anbieter zunimmt, ist es wichtiger denn je, innovative Lösungen zu finden, die den stationären Handel stärken und gleichzeitig den Kunden einen Mehrwert bieten. Die Möglichkeit, Kundenbindungsprogramme zu bündeln und so die Kundenbindung zu fördern, ist ein wertvolles Instrument, um sich in einem hart umkämpften Markt zu behaupten.
Dass Apotheken nicht für jede Filiale separate Verträge abschließen müssen, ist eine erhebliche Erleichterung und zeigt, dass die Entwickler des CardLink-Verfahrens die Bedürfnisse des Einzelhandels verstanden haben. Es reduziert den administrativen Aufwand und ermöglicht es den Apotheken, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Allerdings muss bedacht werden, dass die Sammlung und Nutzung von Kundendaten auch datenschutzrechtliche Implikationen haben kann. Hier sind die Apotheken gefordert, transparente und kundenfreundliche Lösungen zu finden, um das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu gefährden.
Insgesamt bietet das CardLink-Verfahren jedoch eine große Chance für Apotheken, die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzunehmen und davon zu profitieren. Es bleibt zu hoffen, dass viele Apotheken dieses Potenzial erkennen und nutzen, um ihre Position im Markt zu stärken.
Kritik am Apothekenreformgesetz: Apotheker warnen vor massiven Folgen
Der Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stößt in der Apothekerschaft auf breite Ablehnung. Wie eine aktuelle Umfrage des Apothekenkonjunkturindex (Apokix) zeigt, fühlen sich 97 % der befragten Apothekeninhaber durch die Reformpläne übergangen und nicht ausreichend wertgeschätzt. Besonders kritisch wird dabei die Zielsetzung des Gesetzes betrachtet, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in strukturschwachen Gebieten zu sichern. 98 % der Befragten sind der Ansicht, dass der Gesetzentwurf dieses Ziel nicht erreicht. Im Gegenteil, 95 % befürchten, dass das Apothekensterben durch die geplanten Maßnahmen sogar beschleunigt werden könnte.
Die Mehrheit der Apothekeninhaber bewertet den Gesetzentwurf als ungenügend oder mangelhaft. Insbesondere die (kostenneutrale) Umverteilung von Honorarbestandteilen, die von 90 % der Befragten als schlecht umgesetzt angesehen wird, sowie die jährlichen Honoraranpassungen, die 86 % als unzureichend empfinden, stehen im Fokus der Kritik. Auch die geplante Finanzierung einer höheren Notdienstvergütung sowie die Möglichkeit, Apotheken ohne die Anwesenheit eines approbierten Apothekers vor Ort zu öffnen, stoßen bei jeweils 75 % der Befragten auf Ablehnung.
Trotz der umfassenden Kritik erkennen zwei Drittel der befragten Inhaber an, dass die Reform grundsätzlich die richtigen Themen adressiert. Doch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen lässt nach Meinung vieler zu wünschen übrig. Ein zentrales Anliegen der Apotheker ist eine generelle Erhöhung des Apothekenhonorars, um die steigenden Kosten decken und notwendige Investitionen tätigen zu können.
Nicht alle Aspekte des Gesetzentwurfs werden jedoch negativ bewertet. So begrüßen 52 % der Befragten die flexibleren Öffnungszeiten, und 49 % sehen die erleichterte Integration von Fachkräften aus dem Ausland als positiv an. Dennoch verdeutlicht die Umfrage, dass die Apothekerschaft dem ApoRG mit erheblicher Skepsis begegnet und wesentliche Nachbesserungen für erforderlich hält, um die angestrebte Verbesserung der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.
Die scharfe Kritik der Apothekerschaft am Apothekenreformgesetz ist mehr als ein Alarmsignal. Sie zeigt, dass die Kluft zwischen politischen Entscheidungen und der Realität vor Ort erschreckend groß ist. Wenn 97 % der Apotheker das Gefühl haben, übergangen worden zu sein, ist das kein Zufall, sondern Ausdruck einer grundlegenden Fehlkommunikation und eines mangelnden Einbezugs der Fachleute in die Entscheidungsprozesse.
Es ist bedenklich, dass fast alle Befragten die Zielsetzung der Reform – nämlich die Sicherung der flächendeckenden Versorgung – als verfehlt ansehen. Wenn diejenigen, die täglich an der Front der Gesundheitsversorgung arbeiten, überwiegend der Meinung sind, dass die Reform das Gegenteil bewirken wird, dann sollte die Politik innehalten und nachjustieren. Ein Gesetz, das zu mehr Apothekenschließungen führt, kann nicht der richtige Weg sein, um die Versorgung in strukturschwachen Gebieten zu verbessern.
Die Forderungen der Apotheker nach einer Anpassung der Honorare und einer realistischen Ausgestaltung der Reformen sind berechtigt. Die Gesundheitsversorgung ist kein Bereich, in dem Kostenneutralität über Qualität stehen darf. Auch wenn flexible Öffnungszeiten und der erleichterte Zugang für ausländische Fachkräfte positive Aspekte sind, so kann dies nicht über die gravierenden Mängel des Gesetzentwurfs hinwegtäuschen.
Die Regierung ist nun gefordert, die Bedenken ernst zu nehmen und das Gesetz nachzubessern, bevor es zu spät ist. Der Apothekenmarkt steht vor großen Herausforderungen, und es bedarf einer Reform, die diese Herausforderungen wirklich angeht – mit den Apothekern, nicht gegen sie.
Pharmazie-Hochschullehrende warnen vor Systemkollaps im Apothekenwesen
Hochschullehrende der Pharmazie in Deutschland schlagen Alarm: Das Gesundheitssystem des Landes könnte vor einem Zusammenbruch stehen, wenn die derzeitigen Entwicklungen im Apothekenwesen fortschreiten. In einer Stellungnahme der »Konferenz der Fachbereiche Pharmazie« äußern die Professorinnen und Professoren, die an der Ausbildung von Apothekerinnen und Apothekern beteiligt sind, scharfe Kritik an den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Besonders das Apothekenreformgesetz (ApoRG) und die stagnierende Novellierung der Approbationsordnung sorgen für Unmut.
Nach Ansicht der Hochschullehrenden führt das Apothekenreformgesetz in eine gefährliche Richtung. Die Möglichkeit, Apotheken ohne approbierte Apotheker zu betreiben, missachte die Qualität der pharmazeutischen Ausbildung und gefährde die Patientensicherheit. Es sei ein Fehler zu glauben, dass Apotheken ohne hochqualifizierte Fachkräfte betrieben werden könnten. Die Lehrenden warnen, dass dies das ohnehin schon rückläufige Interesse am Pharmaziestudium weiter schmälern werde.
Zudem wird der Stillstand bei der Überarbeitung der Approbationsordnung, die seit 35 Jahren nicht reformiert wurde, als besorgniserregend betrachtet. Die Hochschulexperten fordern eine Verlängerung des Pharmaziestudiums um zwei Semester, um den gestiegenen wissenschaftlichen Anforderungen und der zunehmenden Bedeutung der patientenorientierten Pharmazie gerecht zu werden. Sie betonen, dass Deutschland Gefahr laufe, den internationalen Anschluss zu verlieren, da neue EU-Richtlinien bald höhere Anforderungen an die Apothekerausbildung stellen werden.
Ein weiterer Punkt der Kritik betrifft die kürzlich geänderte Formulierung im Heilmittelwerbegesetz, bei der der Apotheker als beratende Instanz gestrichen wurde. Dies wird als ein weiteres Signal der Abwertung des Berufs wahrgenommen. Die Lehrenden fordern eine Rückkehr zu einer Formulierung, die die Bedeutung der apothekerlichen Beratung betont.
Die Hochschullehrenden appellieren eindringlich an das BMG, die vorgeschlagenen Reformen nicht länger zu ignorieren. Sie warnen, dass ohne zeitnahe Maßnahmen das Ansehen des Apothekerberufs weiter sinken und der Mangel an Apothekern zunehmen werde. Dies könnte letztlich dazu führen, dass das System der öffentlichen Apotheken in Deutschland kollabiert.
Die Warnungen der Pharmazie-Hochschullehrenden sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Seit Jahren wird das deutsche Apothekenwesen von zahlreichen Problemen geplagt: der Mangel an qualifizierten Fachkräften, die Überlastung durch bürokratische Hürden und nun auch noch der drohende Verlust internationaler Anerkennung.
Es ist unverständlich, dass das Bundesgesundheitsministerium die seit Langem überfällige Reform der Approbationsordnung verschleppt. Eine moderne, wissenschaftlich fundierte Ausbildung ist die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung – eine Tatsache, die im Zuge des Apothekenreformgesetzes offenbar aus dem Blick geraten ist.
Ebenso ist die Entfernung des Apothekers aus der Formulierung im Heilmittelwerbegesetz ein weiterer Schlag ins Gesicht derjenigen, die täglich im Dienst der Gesundheit arbeiten. Eine gesellschaftliche Anerkennung ist nicht nur eine Frage der Worte, sondern auch der Taten. Wer den Apothekerberuf herabwürdigt, muss sich nicht wundern, wenn immer weniger junge Menschen diesen Weg einschlagen wollen.
Das BMG ist nun gefordert, die Signale der Hochschullehrenden ernst zu nehmen. Es braucht eine zeitgemäße Ausbildung und eine ehrliche Wertschätzung der Apotheken als tragende Säule des Gesundheitssystems. Andernfalls riskieren wir, ein bewährtes und bewundertes System leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Apotheken-Reformgesetz: Ungewissheit vor Kabinettsbeschluss
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte ursprünglich angekündigt, dass das Bundeskabinett am 21. August über das Apotheken-Reformgesetz beraten werde. Der Termin war bereits der zweite Anlauf, nachdem die für den 17. Juli geplante Befassung des Kabinetts verschoben worden war. Grund für die Verzögerung sei laut Lauterbach die noch nicht abgeschlossene Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gewesen. Nun zeigt sich, dass auch der neue Termin wackeln könnte.
Bereits im Juni wurde der Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz öffentlich, und die Verbände erhielten den Entwurf am 14. Juni zur Stellungnahme. Die zügige Weiterverfolgung des Gesetzes ließ darauf schließen, dass Lauterbach entschlossen ist, dieses Vorhaben schnellstmöglich abzuschließen. Dennoch kam es im Juli zu einer Verzögerung, da die formale Prüfung des Gesetzes durch das BMJ nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte.
Auf Anfrage erklärte das Bundesgesundheitsministerium, dass die endgültige Tagesordnung für die Kabinettssitzung traditionell erst in der Woche der Sitzung festgelegt werde. Diese zurückhaltende Aussage nährt Spekulationen darüber, ob das Apotheken-Reformgesetz tatsächlich am 21. August auf der Agenda stehen wird.
Eine Sprecherin des BMJ bestätigte am Mittwoch, dass die Prüfung des Gesetzentwurfs noch nicht abgeschlossen sei. Sie erklärte, dass die Prüfung gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien durchgeführt werde und die rechtssystematische und rechtsförmliche Bewertung der vorgelegten Entwürfe umfasse. Weiterhin deutete sie an, dass Fragen zum genauen Zeitplan des Verfahrens an das federführende Gesundheitsministerium gerichtet werden sollten.
Die Verzögerung der Rechtsförmlichkeitsprüfung könnte im Rahmen des normalen Prüfprozesses liegen, der in der Regel mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Es bleibt jedoch unklar, warum dieser Prozess länger dauert als ursprünglich vorgesehen. Theoretisch könnte der Kabinettsbeschluss bei dringendem Handlungsbedarf auch vor dem Abschluss der Prüfung gefasst werden. Ob dies für das Apotheken-Reformgesetz der Fall sein wird, ist jedoch ungewiss.
Opposition und Experten vermuten, dass hinter den Verzögerungen mehr steckt als die offizielle Erklärung nahelegt. Unklar ist, ob es hierbei um inhaltliche Differenzen zwischen den Ministerien geht oder ob andere politische Erwägungen eine Rolle spielen. Sollte das Gesetz nicht wie geplant am 21. August im Kabinett behandelt werden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass der Weg zur Verabschiedung noch steiniger ist, als bisher angenommen.
Die erneute Verzögerung bei der Verabschiedung des Apotheken-Reformgesetzes wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der Regierungsarbeit in Berlin. Was als ambitioniertes Vorhaben des Gesundheitsministers begann, droht nun in den Mühlen der Bürokratie stecken zu bleiben. Die Tatsache, dass die Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das BMJ nun schon seit Wochen andauert, lässt auf tiefere Probleme schließen.
Es stellt sich die Frage, ob die inhaltliche Gestaltung des Gesetzes nicht ausreichend durchdacht war oder ob es politische Widerstände gibt, die dem Vorhaben im Wege stehen. Auch die Rolle des Bundesjustizministeriums ist hier nicht zu unterschätzen. Dass die Prüfung offenbar nicht vorankommt, könnte ein Hinweis darauf sein, dass es fundamentale Bedenken gegen den aktuellen Entwurf gibt.
Lauterbach hat die Reform als dringend notwendig bezeichnet, um die Apotheken in Deutschland zu stärken und an neue Herausforderungen anzupassen. Doch wenn diese Dringlichkeit wirklich besteht, stellt sich die Frage, warum der Prozess so zäh verläuft. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Apotheken verdienen Klarheit und Transparenz darüber, woran das Projekt tatsächlich hakt.
Sollte das Gesetz tatsächlich noch einmal verschoben werden, wäre das nicht nur ein Rückschlag für die Apotheken, sondern auch ein empfindlicher Dämpfer für die Glaubwürdigkeit der Regierung. In Zeiten, in denen schnelles und entschlossenes Handeln gefragt ist, wirkt das derzeitige Hin und Her wie ein Armutszeugnis für die politische Führung. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Ministerien endlich auf eine Linie einigen und das Gesetz zügig voranbringen – zum Wohl der Apotheken und ihrer Kunden.
Apotheken in Gefahr: LAV warnt vor Folgen der geplanten Reform
Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) hat scharfe Kritik an der geplanten Apothekenreform geübt und vor den möglichen negativen Folgen für die Apothekenlandschaft in Deutschland gewarnt. Nach Einschätzung des LAV könnten die vorgesehenen Honoraranpassungen und Strukturreformen das Apothekensterben, das sich bereits in den letzten Jahren beschleunigt hat, weiter vorantreiben.
Berend Groeneveld, der Vorstandsvorsitzende des LAV, betonte in einer Stellungnahme, dass Apotheken unter immensem wirtschaftlichen Druck stehen. Er verwies darauf, dass das Apothekenhonorar zuletzt im Jahr 2013 um lediglich drei Prozent erhöht wurde. Im Februar 2023 kam es jedoch zu einer Absenkung des Honorars durch die Ampel-Koalition, die für zwei Jahre gelten soll. Diese Maßnahme, so Groeneveld, entspricht de facto einer Honorarkürzung und trifft die Apotheken besonders hart, da gleichzeitig die Betriebskosten um mehr als 60 Prozent gestiegen sind und die Inflation bei knapp 30 Prozent liegt. Für viele Apotheken in Niedersachsen und bundesweit sei diese Entwicklung existenzbedrohend, da die Honorare auf dem Niveau von 2004 verharren.
Die wirtschaftliche Unsicherheit trifft vor allem auch den Nachwuchs der Branche. Junge Pharmazeutinnen und Pharmazeuten scheuen zunehmend davor zurück, eine Apotheke zu übernehmen oder neu zu gründen, da das finanzielle Risiko als zu hoch eingeschätzt wird. Diese Entwicklung betrifft nicht nur Apotheken in ländlichen Gebieten, sondern zeigt sich auch in Randlagen und Großstädten, wo die Zahl der Apotheken rapide abnimmt. Mit jeder Schließung einer Apotheke verschlechtert sich die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung, und die Patienten müssen längere Wege in Kauf nehmen, während die Zeit für eine persönliche Beratung in den verbliebenen Apotheken abnimmt.
Besonders kritisch sieht der LAV die im Referentenentwurf zur Apothekenreform vorgesehene Umverteilung des Apothekenhonorars. Groeneveld machte deutlich, dass diese Maßnahme nicht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Apotheken beitragen werde. Vielmehr würde eine Umverteilung der Mittel nur zu Engpässen an anderer Stelle führen. Der Verband fordert daher eine nachhaltige finanzielle Stabilisierung des gesamten Apothekensystems sowie einen verlässlichen Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung der Honorare, um den Apotheken mehr Planungssicherheit zu geben.
Die Warnungen des Landesapothekerverbands Niedersachsen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Das Apothekensterben ist kein abstraktes Phänomen, sondern eine reale Bedrohung für die flächendeckende Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Während die Kosten für den Betrieb einer Apotheke unaufhaltsam steigen, bleibt die Honorierung weit hinter den notwendigen Anpassungen zurück. Diese Schieflage gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Apotheken, sondern auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.
Die Politik ist gefordert, nicht nur kurzfristige Lösungen zu suchen, sondern eine nachhaltige finanzielle Stabilität für Apotheken zu schaffen. Ein bloßes Umverteilen der knappen Mittel wird das Problem nicht lösen, sondern es lediglich verschieben. Stattdessen braucht es eine umfassende Reform, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Apotheken gerecht wird und ihnen ermöglicht, ihre unverzichtbare Rolle im Gesundheitssystem weiterhin wahrzunehmen. Wenn diese Reform nicht gelingt, droht ein weiterer Rückgang der Apothekenzahlen – mit gravierenden Folgen für die Patientenversorgung.
E-Rezept für Betäubungsmittel vor ungewisser Zukunft: Finanzierungsprobleme gefährden Zeitplan
Das geplante E-Rezept für Betäubungsmittel (BtM), das ab Mitte 2025 verpflichtend eingeführt werden sollte, steht vor einer ungewissen Zukunft. Finanzielle Engpässe innerhalb der Ampel-Koalition gefährden den Zeitplan für die Umsetzung erheblich. Die Einführung des allgemeinen E-Rezepts, die bereits mehrfach verschoben wurde und erst Anfang des Jahres in Kraft trat, könnte auch beim E-BtM-Rezept zu einer deutlichen Verzögerung führen.
Die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist Berichten zufolge nicht ausreichend mit Ressourcen ausgestattet, um die technische Umsetzung des E-BtM-Rezepts voranzutreiben. Insbesondere fehlt es an der Finanzierung für notwendige Personalkosten und Serverkapazitäten.
Das BfArM selbst äußerte sich nicht zu diesen Berichten und verwies lediglich darauf, dass der Einführungstermin gesetzlich festgelegt sei. Nur das Bundesgesundheitsministerium (BMG) könne eine mögliche Verschiebung kommentieren.
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass die Projektplanung für das E-BtM-Rezept und die damit verbundenen haushalterischen Fragen derzeit noch abgestimmt würden. Erst nach Abschluss dieser Abstimmungen könne ein endgültiger Zeitplan festgelegt werden. Allerdings droht angesichts der Sparmaßnahmen innerhalb der Ampel-Koalition, die zu umfangreichen Haushaltskürzungen geführt haben, auch das E-BtM-Rezept den Kürzungen zum Opfer zu fallen.
Aus Kreisen der Gematik, der für die digitale Gesundheitsinfrastruktur zuständigen Organisation, wurde bekannt, dass der geplante Einführungstermin am 1. Juli 2025 unter den aktuellen Bedingungen kaum einzuhalten sei. Die notwendige technische Spezifikation könne erst entwickelt werden, wenn die Finanzierung gesichert sei.
In den kommenden Wochen soll ein Fachkonzept veröffentlicht werden, das unter Einbindung aller beteiligten Akteure entsteht. Das Bundesgesundheitsministerium, das die Mehrheit an der Gematik hält, wird hierbei eine zentrale Rolle spielen. Nach der Veröffentlichung des Konzepts folgt üblicherweise ein Kommentierungsverfahren, bevor weitere Schritte eingeleitet werden können.
Die erneute Verzögerung bei der Einführung des E-Rezepts für Betäubungsmittel ist ein weiterer Rückschlag in einem ohnehin schon schwierigen Prozess. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist dringend erforderlich, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Doch die wiederkehrenden Finanzierungsprobleme werfen die Frage auf, wie ernsthaft die politischen Akteure tatsächlich hinter diesen Projekten stehen.
Dass die Finanzierung von solch zentralen Projekten wie dem E-BtM-Rezept nicht von Anfang an gesichert ist, zeigt Defizite in der strategischen Planung auf. Ambitionierte Ziele zu setzen reicht nicht aus, wenn deren Umsetzung an grundlegenden Ressourcen scheitert. Die Ampel-Koalition muss nun schnell handeln, um den festgelegten Einführungstermin nicht zu gefährden. Andernfalls droht ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtige Reformen im Gesundheitswesen ins Stocken geraten.
Es bleibt zu hoffen, dass die geplante Veröffentlichung eines Fachkonzepts mehr Klarheit und Planungssicherheit bringt. Andernfalls könnte der Ruf nach einer dringend benötigten Modernisierung des Gesundheitssystems wieder einmal ungehört verhallen.
Ablaufende Haltbarkeit: Apotheken müssen Covid-19-Impfstoff Nuvaxovid® XBB.1.5 bis Ende August entsorgen
Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland stehen vor einer entscheidenden Woche, da der Deutsche Apothekerverband (DAV) darauf hingewiesen hat, dass die Haltbarkeit des Covid-19-Impfstoffs Nuvaxovid® XBB.1.5 am 31. August 2024 abläuft. In der Woche vom 26. bis 30. August haben Apotheken noch die Möglichkeit, Impfstoffe für die 35. Kalenderwoche zu bestellen, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. Insbesondere die Chargen des Nuvaxovid® XBB.1.5 dürfen ab dem 1. September nicht mehr verwendet werden und müssen nach Ablauf ihrer Haltbarkeit fachgerecht entsorgt werden.
Neben Nuvaxovid® XBB.1.5 stehen auch andere Impfstoffe zur Verfügung, darunter Comirnaty® JN.1 in verschiedenen Dosierungen für unterschiedliche Altersgruppen. Diese umfassen sowohl die Version für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren mit 30 µg/Dosis als auch die speziell für jüngere Kinder entwickelten Varianten mit 10 µg/Dosis (für Kinder von 5 bis 11 Jahren) und 3 µg/Dosis (für Kinder von 6 Monaten bis 4 Jahren). Jede dieser Varianten ist durch eine spezifische Kappenfarbe gekennzeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden: grau für die Erwachsenendosierung, blau für die mittlere und gelb für die niedrigste Dosierung.
Angesichts der bevorstehenden Haltbarkeit des Nuvaxovid® XBB.1.5 Impfstoffs betont der DAV die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bestandsplanung durch Apotheken, um mögliche Engpässe zu vermeiden. Ein neuer, an die Omikron-Variante JN.1 angepasster Impfstoff von Novavax wird erst im Herbst 2024 erwartet, was bedeutet, dass Apotheken mit den aktuell verfügbaren Beständen bis dahin überbrücken müssen.
Der bevorstehende Ablauf der Haltbarkeit des Nuvaxovid® XBB.1.5 Impfstoffs wirft erneut ein Licht auf die Herausforderungen, denen sich Apotheken in der anhaltenden Pandemie gegenübersehen. Die Frist, die am 31. August endet, stellt nicht nur eine logistische Hürde dar, sondern verdeutlicht auch die Dringlichkeit einer vorausschauenden Planung in der Impfstoffversorgung.
In einer Zeit, in der die Anpassung der Impfstoffe an neue Virusvarianten unerlässlich ist, bleibt die Flexibilität im Bestandsmanagement ein kritischer Faktor. Apotheken müssen sicherstellen, dass sie nicht nur ausreichend Vorräte für die kommenden Wochen haben, sondern auch den Übergang zu neuen, angepassten Impfstoffen ohne Unterbrechung meistern können.
Der DAV hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass nicht verwendbare Impfstoffe nach Ablauf ihrer Haltbarkeit fachgerecht entsorgt werden müssen. Dies unterstreicht die Bedeutung der Verantwortung, die Apotheken tragen, um sowohl die Qualität der Gesundheitsversorgung als auch die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Während die Ankunft eines neuen, angepassten Impfstoffs von Novavax erst für den Herbst 2024 erwartet wird, bleibt zu hoffen, dass die Lieferketten robust genug sind, um die Versorgungslücken bis dahin zu schließen. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie gut Apotheken und Gesundheitssystem auf diese Herausforderung vorbereitet sind.
Neuer HPV-Impfstoff: Durchbruch in Prävention und Therapie von Krebs
Ein innovativer HPV-Impfstoff, der vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg entwickelt wurde, könnte zukünftig nicht nur präventiv, sondern auch therapeutisch gegen humane Papillomaviren (HPV) wirken. Dieser Impfstoffkandidat mit der Bezeichnung cPANHPVAX zeigt in präklinischen Studien vielversprechende Ergebnisse. Er bietet Schutz vor nahezu allen krebserregenden HPV-Typen und könnte darüber hinaus bestehende Infektionen bekämpfen.
HPV ist weltweit eine der Hauptursachen für Krebserkrankungen, insbesondere für Gebärmutterhalskrebs, der vor allem Frauen in Entwicklungsländern betrifft. Obwohl es bereits prophylaktische Impfstoffe gibt, die auf dem L1-Protein der Viruspartikel basieren, schützen diese nur vor einigen hochriskanten HPV-Typen und erfordern zudem eine konstante Kühlung. Diese Anforderungen stellen eine Herausforderung für die flächendeckende Anwendung in ressourcenarmen Regionen dar.
Der neue Impfstoff cPANHPVAX verfolgt einen anderen Ansatz. Anstelle des L1-Proteins nutzt er L2-Peptide von verschiedenen HPV-Typen, die in Kombination mit dem viralen Onkoprotein E7 in den Impfstoff integriert wurden. Das L2-Protein, das im Inneren der Virushülle sitzt, ist evolutionär stark konserviert und bietet daher die Möglichkeit, eine breite Immunantwort gegen eine Vielzahl von HPV-Typen zu erzeugen.
Ein wesentlicher Vorteil von cPANHPVAX ist seine Hitzestabilität. Die Antigene sind auf einem Proteingerüst des thermophilen Prokaryonten Pyrococcus furiosus angebracht, das hohen Temperaturen standhält. Damit entfällt die Notwendigkeit einer Kühlung, was den Einsatz des Impfstoffs in Entwicklungsländern erleichtern könnte.
Zusätzlich zur präventiven Wirkung hat der Impfstoff auch ein therapeutisches Potenzial. Das E7-Onkoprotein, das in frühen Stadien einer HPV-Infektion gebildet wird, könnte eine zelluläre Immunantwort auslösen, die infizierte Zellen direkt angreift. In den durchgeführten Tierversuchen entwickelten die geimpften Mäuse nicht nur neutralisierende Antikörper, sondern auch zytotoxische T-Zellen, die das HPV16-Protein E7 anvisierten. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Impfstoff sowohl vor Neuinfektionen schützt als auch bestehende Infektionen bekämpfen kann.
Derzeit bereitet das Forschungsteam des DKFZ die klinische Prüfung des Impfstoffs vor. „Unser Ziel ist es, die Impfraten weltweit zu steigern, insbesondere in Ländern mit geringen Ressourcen“, erklärte Professor Dr. Martin Müller, Seniorautor der Studie. „Unser neuer Impfstoff ist günstig zu produzieren, schützt vor allen krebserregenden HPV-Typen und könnte möglicherweise bestehende Infektionen neutralisieren.“
Der cPANHPVAX-Impfstoff könnte einen Durchbruch in der Bekämpfung von HPV-bedingten Krebserkrankungen darstellen, insbesondere in Entwicklungsländern, wo die medizinische Versorgung oft eingeschränkt ist. Die Kombination von präventiven und therapeutischen Eigenschaften in einem einzigen Impfstoff ist eine bemerkenswerte Entwicklung, die das Potenzial hat, das Leben von Millionen Menschen zu verändern.
Das Problem der Kühlung, das bei den bisherigen Impfstoffen ein Hindernis für die Verbreitung darstellt, wird hier durch die Hitzestabilität des Impfstoffs elegant gelöst. Diese Eigenschaft könnte die globale Verteilung erheblich vereinfachen und dazu beitragen, die Impfraten in Regionen zu erhöhen, in denen der Zugang zu Impfungen bislang schwierig war.
Ebenso beeindruckend ist die Integration des E7-Onkoproteins, das eine therapeutische Immunantwort gegen bestehende HPV-Infektionen ermöglicht. Sollte sich diese Wirkung auch in klinischen Studien bestätigen, könnte cPANHPVAX nicht nur präventiv, sondern auch als Therapie gegen bereits vorhandene HPV-bedingte Krebsvorstufen und Tumore eingesetzt werden.
Trotz der vielversprechenden Ergebnisse bleibt jedoch abzuwarten, wie sich der Impfstoff in der Praxis bewährt. Die bevorstehenden klinischen Studien werden zeigen, ob cPANHPVAX tatsächlich den hohen Erwartungen gerecht wird und in welchem Umfang er zur globalen Krebsprävention und -therapie beitragen kann.
Sollte sich der Erfolg fortsetzen, könnte cPANHPVAX ein Meilenstein im Kampf gegen HPV und die damit verbundenen Krebserkrankungen werden. Ein solches Werkzeug ist dringend nötig, um die Last dieser Krankheiten weltweit zu reduzieren und Millionen von Menschen, insbesondere in den am stärksten betroffenen Regionen, eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
EU spendet Impfstoffe nach Afrika: Kampf gegen gefährliche Mpox-Variante
Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf die zunehmende Besorgnis über eine neue, gefährliche Variante von Mpox (früher als Affenpocken bekannt) angekündigt, eine erhebliche Menge an Impfstoffen nach Afrika zu spenden. Wie die Kommission mitteilte, werden 175.420 Dosen des Mpox-Impfstoffs den Afrikanischen Zentren für Seuchenkontrolle und -prävention (Africa CDC) zur Verfügung gestellt. Diese Impfstoffe sollen durch das Africa CDC an die am stärksten betroffenen Länder auf dem Kontinent verteilt werden.
Zusätzlich zu dieser Spende hat das dänische Pharmaunternehmen Bavarian Nordic, das den Impfstoff herstellt, zugesagt, weitere 40.000 Dosen bereitzustellen. Die Entscheidung der EU-Kommission und von Bavarian Nordic kommt zu einem kritischen Zeitpunkt, da das Africa CDC die Ausbreitung von Mpox bereits als gesundheitliche Notlage für den Kontinent erklärt hat. Das Ziel des Africa CDC ist es, insgesamt 2 Millionen Impfstoffdosen zu beschaffen, um eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen.
Mpox ist eine Virusinfektion, die vor allem Hautausschlag und Fieber verursacht, aber besonders für Kinder lebensgefährlich sein kann. Die steigende Zahl der Infektionen und die Verbreitung einer neuen Untervariante des Virus haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) alarmiert. In einer Dringlichkeitssitzung beriet ein Notfallausschuss der WHO darüber, ob diese neue Variante als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ (PHEIC - Public Health Emergency of International Concern) eingestuft werden sollte.
Die internationale Gemeinschaft beobachtet die Entwicklungen in Afrika mit großer Sorge, da eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus globale Auswirkungen haben könnte. Die Bereitstellung von Impfstoffen ist daher ein entscheidender Schritt, um die Pandemie einzudämmen und die Gesundheit der Bevölkerung auf dem afrikanischen Kontinent zu schützen.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, eine beträchtliche Menge an Mpox-Impfstoffen nach Afrika zu spenden, ist nicht nur ein Akt der Solidarität, sondern auch ein Ausdruck globaler Verantwortung. Angesichts der Bedrohung durch eine neue, gefährliche Variante des Virus zeigt die EU, dass sie die gesundheitlichen Herausforderungen des afrikanischen Kontinents ernst nimmt.
Es ist erfreulich zu sehen, dass auch private Unternehmen wie Bavarian Nordic ihren Teil zur Lösung dieser Krise beitragen. Die Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen, Regierungen und der Privatwirtschaft ist entscheidend, um eine globale Gesundheitskrise zu bewältigen. Mpox mag momentan eine regionale Herausforderung sein, aber die Geschichte lehrt uns, dass Viren keine Grenzen kennen.
Diese Impfstoffspende ist jedoch nur ein erster Schritt. Langfristig muss die Weltgemeinschaft die Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern stärken und den Zugang zu medizinischer Versorgung verbessern. Nur so kann verhindert werden, dass zukünftige Ausbrüche zu globalen Krisen eskalieren.
Afrika ist nicht nur auf Unterstützung angewiesen, sondern auch auf eine gleichberechtigte Partnerschaft, die die Bedürfnisse und Herausforderungen des Kontinents in den Mittelpunkt stellt. Die aktuelle Krise sollte als Weckruf dienen, nicht nur kurzfristige Hilfe zu leisten, sondern nachhaltige Lösungen zu schaffen, die den Kontinent befähigen, eigenständig auf Gesundheitskrisen zu reagieren.
Die Welt steht vor einer gemeinsamen Herausforderung, und die Antwort darauf kann nur in globaler Solidarität und Zusammenarbeit liegen. Die Spende der EU ist ein notwendiger, aber auch symbolischer Akt, der zeigt, dass wir nur gemeinsam diese und zukünftige Gesundheitskrisen bewältigen können.
Ezetimib: Ein alter Bekannter im Kampf gegen Cholesterol
Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist der Lipidsenker Ezetimib auf dem deutschen Markt erhältlich und hat sich als feste Größe in der Behandlung von erhöhten Cholesterinwerten etabliert. Anders als die weit verbreiteten Statine, die die Cholesterinsynthese in der Leber hemmen, wirkt Ezetimib direkt im Darm und verhindert dort die Aufnahme von Cholesterol aus der Nahrung. Dies macht den Wirkstoff zu einer wichtigen Ergänzung in der Therapie von Patienten, die trotz Statineinnahme nicht die gewünschten Zielwerte erreichen oder diese Medikamente nicht vertragen.
Ezetimib hat sich insbesondere bei der Behandlung der primären Hypercholesterolämie bewährt. Hier wird der Wirkstoff entweder als Monotherapie oder in Kombination mit Statinen eingesetzt, wenn diese allein nicht ausreichend wirken. Darüber hinaus hat Ezetimib seinen Platz in der Prävention kardiovaskulärer Ereignisse gefunden, insbesondere bei Patienten mit einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einem früheren akuten Koronarsyndrom. Zwei seltene Erkrankungen, die homozygote familiäre Hypercholesterolämie und die homozygote Sitosterolämie, runden die Indikationsgebiete ab.
Die empfohlene Dosis von Ezetimib liegt bei 10 mg täglich, unabhängig von den Mahlzeiten. Diese einfache Einnahme sowie das Fehlen einer Dosisanpassung bei Nieren- oder leichter Leberinsuffizienz erleichtern die Therapie erheblich. Allerdings sollte Ezetimib bei Patienten mit mäßiger bis schwerer Leberinsuffizienz nicht angewendet werden, was eine wichtige Einschränkung darstellt.
Die Verträglichkeit von Ezetimib ist insgesamt gut, wobei Bauchschmerzen, Durchfall und Müdigkeit zu den häufigeren Nebenwirkungen zählen. Dennoch gibt es einige potenzielle Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. So wird beispielsweise bei der gleichzeitigen Einnahme von Ciclosporin eine Überwachung der Ciclosporin-Konzentration im Blut empfohlen. Auch die Kombination mit Fibraten, insbesondere Fenofibrat, sollte mit Vorsicht betrachtet werden, da ein erhöhtes Risiko für Gallensteine bestehen könnte.
Besonders in der Schwangerschaft und Stillzeit ist Vorsicht geboten. Während eine Kombination von Ezetimib mit Statinen oder Bempedoinsäure kontraindiziert ist, darf der Wirkstoff als Monotherapie nur unter strenger Indikation eingesetzt werden. In der Stillzeit sollte Ezetimib nicht verwendet werden.
Trotz seiner langen Marktpräsenz steht Ezetimib nicht auf der Priscus-Liste, die potenziell ungeeignete Medikamente für ältere Patienten aufführt. Auch eine Dosisanpassung für ältere Patienten ist nicht erforderlich, was den Einsatz bei dieser Patientengruppe erleichtert.
Die Zukunft von Ezetimib scheint weiterhin gesichert, nicht zuletzt durch seine Kombination mit neueren Lipidsenkern wie Bempedoinsäure. Diese Kombinationen, die unterschiedliche Wirkmechanismen nutzen, versprechen eine noch effektivere Senkung des Cholesterolspiegels und somit eine bessere Kontrolle von Cholesterinwerten und kardiovaskulären Risiken.
Ezetimib ist ein Beispiel dafür, wie ein gut etablierter Wirkstoff auch nach Jahrzehnten auf dem Markt weiterhin relevant bleiben kann. Seine besondere Wirkweise, die sich von den klassischen Statinen unterscheidet, bietet einen wichtigen therapeutischen Vorteil, insbesondere für Patienten, die auf andere Medikamente nicht ausreichend ansprechen oder diese nicht vertragen.
Die Entwicklung neuer Kombinationstherapien, wie die mit Bempedoinsäure, zeigt, dass Ezetimib nicht nur ein Relikt vergangener Tage ist, sondern aktiv in modernen Therapieansätzen integriert wird. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die Herausforderungen der Hypercholesterinämie noch effektiver zu meistern.
Dennoch gibt es auch Punkte, die kritisch betrachtet werden sollten. Die Einschränkungen bei der Anwendung von Ezetimib in der Schwangerschaft und Stillzeit sowie die potenziellen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten unterstreichen, dass auch etablierte Arzneimittel nicht ohne Risiken sind. Diese sollten stets im Blick behalten werden, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Insgesamt bleibt Ezetimib jedoch ein unverzichtbarer Bestandteil der Cholesterinsenkungstherapie, dessen Bedeutung im klinischen Alltag nicht unterschätzt werden sollte. Die kontinuierliche Anpassung der Therapieempfehlungen und die Entwicklung neuer Kombinationen sichern dem Wirkstoff auch in Zukunft einen festen Platz in der Behandlung von Dyslipidämien.
Insulin auf neuen Wegen: Augentropfen und Nasensprays als innovative Therapieoptionen
In einem kürzlich veröffentlichten Rezepturhinweis des Deutschen Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) wurden neue Applikationsformen für Insulin vorgestellt, die viele Pharmazeuten überraschen dürften. Insulin, traditionell als Injektionslösung zur Behandlung von Diabetes bekannt, findet nun auch in Form von Augentropfen und Nasensprays Anwendung – allerdings für andere medizinische Indikationen.
Insulin ist nicht nur für den Glucosestoffwechsel von zentraler Bedeutung, sondern beeinflusst auch die Zellproliferation und -differenzierung. Aufgrund dieser Eigenschaften wird es zunehmend in der Behandlung von schwer heilenden Wunden und bestimmten seltenen genetischen Erkrankungen wie dem Phelan-McDermid-Syndrom eingesetzt. Insbesondere Kinder, die unter dieser Erkrankung leiden, könnten von der nasalen Verabreichung von Insulin profitieren, da es Studien zufolge positive Effekte auf Kognition, Motorik und Verhalten hat, ohne den Blutzuckerspiegel zu beeinflussen.
Auch in der Augenheilkunde wird Insulin zunehmend verwendet, insbesondere bei der Behandlung von neurotrophen Keratopathien – einer seltenen, aber schweren Augenerkrankung, die durch Schädigungen des Nervus ophthalmicus verursacht wird. Augentropfen mit Insulin sollen hier die Heilung der Hornhaut unterstützen und somit die Sehfähigkeit erhalten. Die Herstellung solcher Präparate stellt jedoch eine Herausforderung dar, da Insulin nicht als reine Rezeptursubstanz zur Verfügung steht und die Injektionslösungen entsprechend verdünnt und sterilfiltriert werden müssen. Die Haltbarkeit der Tropfen ist begrenzt, was eine sorgfältige Lagerung und schnelle Verwendung erfordert.
Für die nasale Anwendung von Insulin wird in Studien eine Dosis von 2 bis 10 IE pro Sprühstoß empfohlen, wobei die maximale Tagesdosis für Erwachsene bei 160 IE liegt. Kinder erhalten eine alters- und gewichtsgerechte Dosierung. Auch hier besteht die Herausforderung, eine isotonische Lösung zu gewährleisten und die richtige Konzentration für die Sprühstöße zu erreichen, da die handelsüblichen Zerstäuber-Aufsätze unterschiedliche Volumina haben. Ähnlich wie bei den Augentropfen gibt es auch bei Nasensprays keine geeigneten Konservierungsmittel, was ihre mikrobiologische Sicherheit einschränkt.
Der DAC/NRF-Rezepturhinweis zeigt, dass der Bedarf an solchen individuellen Insulinpräparaten in der Praxis besteht und eröffnet gleichzeitig neue Möglichkeiten für den Einsatz von Insulin in bisher ungewohnten Anwendungsbereichen.
Die neuen Applikationsformen von Insulin sind ein vielversprechender Schritt in der Erweiterung der therapeutischen Möglichkeiten dieses wichtigen Hormons. Die Anwendung als Augentropfen und Nasensprays eröffnet insbesondere für Patienten mit seltenen Erkrankungen oder schwer heilenden Wunden neue Perspektiven, die weit über den klassischen Einsatz in der Diabetestherapie hinausgehen.
Dennoch werfen diese Entwicklungen auch Fragen auf: Die komplexe Herstellung, die begrenzte Haltbarkeit und die fehlenden Konservierungsmittel stellen sowohl Apotheker als auch Anwender vor Herausforderungen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Hindernisse durch weitere Forschung und optimierte Rezepturen überwunden werden können.
Insulin könnte in diesen neuen Darreichungsformen für viele Patienten eine echte Bereicherung darstellen, vorausgesetzt, die Sicherheits- und Wirksamkeitsanforderungen werden vollumfänglich erfüllt. Die jetzt veröffentlichten Hinweise des DAC/NRF sind ein wichtiger erster Schritt, doch wird es entscheidend sein, wie sich diese Innovationen in der Praxis bewähren. Innovation darf nicht auf Kosten der Sicherheit gehen, und so bleibt abzuwarten, wie sich diese vielversprechenden Ansätze in der breiten Anwendung entwickeln werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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