ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 30.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Sichere Lieferketten, Haftungsfragen und innovative Therapien
    30.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Sichere Lieferketten, Haftungsfragen und innovative Therapien
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken müssen sich zunehmend gegen Transportrisiken wappnen, um die sichere und pünktliche Lieferung von Medikamenten zu gewährleist...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Sichere Lieferketten, Haftungsfragen und innovative Therapien

 

Transportrisiken, Mitarbeiterhaftung bei Unfällen, neue Behandlungsmöglichkeiten, digitale E-Rezepte und zukunftsweisende Entwicklungen im Apothekenwesen im Fokus

Apotheken müssen sich zunehmend gegen Transportrisiken wappnen, um die sichere und pünktliche Lieferung von Medikamenten zu gewährleisten. Dabei spielt auch die Haftung von Apotheken-Mitarbeitern bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen eine wichtige Rolle. Die Europäische Arzneimittelbehörde hat die Zulassung des JAK-Inhibitors Delgocitinib für Patienten mit chronischem Handekzem empfohlen, während Eltern bei der kieferorthopädischen Behandlung ihrer Kinder oft vor hohen Kosten stehen. Risiken bei topischen Glucocorticoiden und die Debatte um die rezeptfreie Verfügbarkeit von Tadalafil verdeutlichen die Notwendigkeit sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägungen. Redcare erzielt durch die Einführung des digitalen E-Rezepts mit CardLink erhebliche Umsatzsteigerungen. Trotz bestehender Vorschriften der Arzneimittelverschreibungsverordnung gibt es Ausnahmen beim E-Rezept. Der Pharmakonzern Roche beschleunigt die Markteinführung neuer Abnehm-Medikamente, um schneller auf den Wachstumsmarkt zu reagieren. Der erste Pharmacy Science Day an der Universität Leipzig bot eine Plattform für den wissenschaftlichen Austausch und begeisterte die Teilnehmer.

 

Schutz vor Transportrisiken: Strategien für sichere Lieferketten in Apotheken

Apotheken sehen sich zunehmend mit Transportrisiken konfrontiert, die ihre Lieferketten und damit die Versorgungssicherheit ihrer Kunden beeinträchtigen können. Verschiedene Faktoren wie Wetterbedingungen, Diebstahl, Verkehrsunfälle und technische Probleme gefährden die Unversehrtheit und pünktliche Lieferung von Medikamenten und medizinischen Produkten. Angesichts dieser Herausforderungen sind Apotheken dazu angehalten, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren und die Kontinuität ihrer Dienstleistungen sicherzustellen.

Ein zentraler Aspekt zur Reduzierung von Transportrisiken ist die Auswahl zuverlässiger und erfahrener Logistikpartner. Diese sollten über ein umfassendes Netzwerk sowie moderne Technologien verfügen, um die Transporte zu überwachen und zu sichern. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung von GPS-Tracking-Systemen, die es ermöglichen, den Standort und Zustand der Lieferungen in Echtzeit zu verfolgen. So können etwaige Probleme frühzeitig erkannt und entsprechend darauf reagiert werden.

Darüber hinaus sollten Apotheken und ihre Logistikpartner sicherstellen, dass die Transportfahrzeuge den spezifischen Anforderungen der transportierten Güter entsprechen. Dies beinhaltet die Gewährleistung geeigneter Temperaturbedingungen, insbesondere für temperatursensitive Medikamente, die eine lückenlose Kühlkette erfordern. Moderne Kühlfahrzeuge und spezielle Verpackungslösungen tragen dazu bei, die Integrität der Produkte während des gesamten Transports aufrechtzuerhalten.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Risikominimierung ist der Abschluss geeigneter Versicherungen. Diese sollten nicht nur die Schäden durch Unfälle und Diebstahl abdecken, sondern auch für Verluste durch unvorhergesehene Ereignisse wie Naturkatastrophen oder technische Störungen aufkommen. Die Apotheken sollten ihre Versicherungsbedingungen regelmäßig überprüfen und an die sich ändernden Risiken und Bedürfnisse anpassen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen ist es ratsam, ein Notfallmanagementsystem zu implementieren. Dieses sollte klare Protokolle für den Fall eines Transportunterbrechung enthalten und sicherstellen, dass alternative Lieferwege und -methoden schnell aktiviert werden können. Regelmäßige Schulungen und Übungen für das Personal sind ebenfalls von Bedeutung, um im Ernstfall effizient und koordiniert handeln zu können.

Neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen spielt die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren eine entscheidende Rolle. Apotheken sollten einen engen Austausch mit ihren Lieferanten und Logistikpartnern pflegen, um gemeinsam Strategien zur Risikominderung zu entwickeln und umzusetzen. Nur durch eine ganzheitliche Herangehensweise können Transportrisiken effektiv bewältigt und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Die Bedeutung eines reibungslosen und sicheren Transports von Medikamenten und medizinischen Produkten kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Apotheken tragen eine immense Verantwortung, wenn es darum geht, die Gesundheit und das Wohl ihrer Kunden sicherzustellen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen im Logistikbereich ist es unverzichtbar, dass sie alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um Transportrisiken zu minimieren.

Die Investition in moderne Technologien und zuverlässige Logistikpartner ist dabei ein wesentlicher Schritt. GPS-Tracking und temperaturkontrollierte Fahrzeuge bieten die notwendige Sicherheit, um die Qualität und Pünktlichkeit der Lieferungen zu gewährleisten. Doch Technik allein reicht nicht aus. Auch menschliche Faktoren wie Schulungen und ein durchdachtes Notfallmanagement spielen eine entscheidende Rolle.

Nicht zuletzt ist die enge Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Lieferanten und Logistikunternehmen von zentraler Bedeutung. Nur durch einen kontinuierlichen Austausch und eine gemeinsame Strategie können die komplexen Herausforderungen im Transportbereich gemeistert werden. Es geht darum, ein Netz der Sicherheit zu knüpfen, das im Ernstfall trägt und dafür sorgt, dass die Patienten nicht die Leidtragenden von Lieferproblemen werden.

Der umfassende Ansatz, der technische, organisatorische und kooperative Elemente umfasst, ist der Schlüssel zur Bewältigung der Transportrisiken. So können Apotheken ihrer Verantwortung gerecht werden und die Gesundheit ihrer Kunden schützen – jeden Tag, unter allen Umständen.

 

Haftungsrisiko für Apotheken-Mitarbeiter bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen

Apotheken-Mitarbeiter, die mit einem Firmenfahrzeug einen Unfall verursachen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Arbeitgeber nicht in jedem Fall für den entstandenen Schaden aufkommt. Die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung sind hierbei von entscheidender Bedeutung.

Grundsätzlich gilt: Verursacht ein Mitarbeiter während seiner beruflichen Tätigkeit mit einem Firmenfahrzeug einen Unfall, so haftet er nur eingeschränkt. Dies hängt jedoch stark vom Grad seines Verschuldens ab. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für den entstandenen Schaden. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann es zu einer teilweisen Haftung des Arbeitnehmers kommen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss der Arbeitnehmer hingegen in vollem Umfang für den Schaden aufkommen.

Diese Regelungen basieren auf der sogenannten privilegierten Arbeitnehmerhaftung, die darauf abzielt, Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen ihrer Arbeitstätigkeit zu schützen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Arbeitgeber sind daher gut beraten, ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Haftungsbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der Firmenfahrzeuge zu informieren, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

In der Praxis bedeutet dies, dass Apotheken-Mitarbeiter besonders vorsichtig sein sollten, wenn sie mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind. Eine genaue Kenntnis der Haftungsregelungen kann helfen, persönliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Arbeitgeber sollten zudem sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen entsprechende Unfälle abdecken und dass Mitarbeiter im Umgang mit den Fahrzeugen geschult werden.

Die Frage der Haftung bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen ist ein komplexes Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Die privilegierte Arbeitnehmerhaftung stellt sicher, dass Mitarbeiter nicht unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dennoch ist es wichtig, dass beide Seiten ihre Verantwortlichkeiten kennen und entsprechend handeln. Regelmäßige Schulungen und klare Kommunikation können dazu beitragen, das Risiko von Unfällen zu minimieren und im Schadensfall schnell und fair zu agieren. Arbeitgeber sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen stets im Blick behalten und ihre Versicherungspolicen anpassen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

 

EMA empfiehlt Delgocitinib: Neue Hoffnung für Patienten mit chronischem Handekzem

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat kürzlich die Zulassung des JAK-Inhibitors Delgocitinib als neue Therapieoption für Patienten mit moderatem bis schwerem chronischen Handekzem empfohlen. Die Creme Anzupgo® von Leo Pharma, die Delgocitinib in einer Konzentration von 20 mg/g enthält, ist speziell für Patienten konzipiert, die auf herkömmliche Corticoidbehandlungen nicht ansprechen oder bei denen diese nicht indiziert sind.

Der Pan-Januskinase-(JAK-)Inhibitor Delgocitinib hemmt die Enzyme JAK1, JAK2, JAK3 und die Tyrosinkinase 2 (TYK2) dosisabhängig und unterbricht somit den JAK-STAT-Signalweg. Dieser Eingriff bremst die pro-inflammatorische Signalkaskade und damit die Entzündungsreaktionen, die beim Handekzem eine zentrale Rolle spielen. Infolgedessen verringern sich Symptome wie Juckreiz und Schmerzen signifikant.

In den beiden randomisierten, multizentrischen Phase-III-Studien Delta-1 und Delta-2, an denen insgesamt 960 Patienten mit moderatem bis schwerem Handekzem teilnahmen, wurde die Wirksamkeit und Sicherheit von Delgocitinib nachgewiesen. Die Patienten trugen über einen Zeitraum von 16 Wochen entweder die Delgocitinib-haltige Creme oder ein Placebo auf. Der primäre Endpunkt war die Verbesserung des Hautzustands, gemessen mit dem Investigator's Global Assessment for Chronic Hand Eczema (IGA-CHE). Sekundäre Endpunkte umfassten die Reduktion von Juckreiz und Schmerzen sowie eine Verbesserung des Schweregrads, gemessen mit dem Hand Eczema Severity Index (HECSI-75).

In beiden Studien erreichten signifikant mehr Patienten mit der Delgocitinib-Creme das Therapieziel IGA-CHE 0/1 im Vergleich zur Placebogruppe. Die Nebenwirkungsraten waren in beiden Gruppen vergleichbar. Nach der 16-wöchigen Studienphase setzten rund 800 Patienten die Behandlung in einer offenen Verlängerungsstudie für 36 Wochen fort, wobei die Ergebnisse ähnlich positiv ausfielen.

Zusätzlich stellte ein Forscherteam der Universität Dresden in einer 16-wöchigen Phase-IIb-Studie fest, dass alle elf im Hand Eczema Symptom Diary (HESD) erfassten Symptome des Handekzems unter der Behandlung mit Delgocitinib klinisch relevant zurückgingen.

Die Empfehlung der EMA zur Zulassung von Delgocitinib bietet eine vielversprechende neue Therapieoption für Patienten mit chronischem Handekzem, insbesondere für diejenigen, die auf herkömmliche Behandlungen nicht ansprechen. Diese Entwicklung könnte einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung dieser belastenden Hauterkrankung darstellen.

Die Empfehlung der EMA zur Zulassung von Delgocitinib als neue Therapieoption für chronisches Handekzem ist eine willkommene Nachricht für die vielen Betroffenen, die bisher keine ausreichende Linderung ihrer Beschwerden gefunden haben. Diese neue Behandlungsoption bietet nicht nur Hoffnung für Patienten, die auf traditionelle Corticoidtherapien nicht ansprechen, sondern stellt auch einen bedeutenden Fortschritt in der Dermatologie dar.

Die Ergebnisse der Phase-III-Studien sind beeindruckend und zeigen, dass Delgocitinib nicht nur sicher, sondern auch äußerst wirksam ist. Die signifikante Reduktion von Juckreiz und Schmerzen sowie die Verbesserung des Hautzustands werden das Leben vieler Patienten erheblich verbessern.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Nebenwirkungen von Delgocitinib im Vergleich zu den Placebogruppen ähnlich ausfielen, was die Sicherheit des Medikaments unterstreicht. Die Möglichkeit einer Langzeitbehandlung ohne neue Sicherheitsbedenken ist ein weiterer Pluspunkt, der die Zuversicht in diese Therapie stärkt.

Insgesamt ist die Zulassung von Delgocitinib ein Schritt in die richtige Richtung und ein Zeichen dafür, dass die Forschung im Bereich der Dermatologie kontinuierlich Fortschritte macht. Es bleibt zu hoffen, dass weitere innovative Therapieoptionen folgen werden, um die Lebensqualität von Patienten mit chronischen Hauterkrankungen weiter zu verbessern.

 

Kieferorthopädie bei Kindern: Was die Krankenkasse zahlt und was Eltern selbst tragen müssen

Wenn die neuen Eckzähne eines Kindes weit oben durchbrechen, kann eine Zahnspange helfen, solche Fehlstellungen zu korrigieren. Doch Eltern fragen sich oft: Wie teuer wird das – und wann zahlt die Krankenkasse?

Zahnfehlstellungen wie schiefe Zähne, Lücken oder Überbiss können zu ernsthaften medizinischen Problemen führen, beispielsweise wenn sie die Zahnpflege erschweren und damit das Kariesrisiko erhöhen. Die gute Nachricht: Solche Probleme lassen sich in der Regel mit einer festen oder losen Zahnspange beheben. Die schlechte Nachricht: Kieferorthopädische Behandlungen können schnell teuer werden, besonders wenn man mehr als die grundlegende Kassenvariante möchte.

Laut der Initiative Pro Dente sollte jedes Kind im Alter von neun bis zehn Jahren einmal einen Kieferorthopäden aufsuchen, um behandlungsbedürftige Fehlstellungen frühzeitig zu erkennen. Die Behandlung selbst beginnt in der Regel zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr.

Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange übernimmt, hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Kieferorthopäden teilen diese in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) ein. Die Kasse zahlt nur bei den Schweregraden KIG 3, 4 und 5, so das Portal "Kostenfalle Zahn" der Verbraucherzentralen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt.

Bei Fehlstellungen der KIG 2 kann es medizinisch sinnvoll sein, eine Korrektur vorzunehmen, aber die Kosten müssen die Familien dann selbst tragen. Es ist ratsam, beim Kieferorthopäden nachzufragen, ob tatsächlich Risiken bestehen, wenn keine Behandlung erfolgt. Eltern haben zudem das Recht auf eine Zweitmeinung eines anderen Kieferorthopäden.

Für privat versicherte Kinder hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Tarif ab.

Selbst wenn die gesetzliche Kasse zahlt, müssen Eltern in der Regel 20 Prozent der Behandlungskosten selbst tragen. Bei mehreren Kindern in kieferorthopädischer Behandlung reduziert sich dieser Anteil auf 10 Prozent. Vor Beginn der Behandlung erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan, der auch als Kostenvoranschlag dient. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Behandlung starten. Der Eigenanteil kann nach erfolgreichem Abschluss der Therapie von der Krankenkasse zurückerstattet werden, vorausgesetzt, alle Originalunterlagen und Rechnungen sowie eine Abschlussbescheinigung werden eingereicht.

Die Krankenkasse trägt nur die Kosten für die einfachste Variante der Zahnspange. Zusatzleistungen wie Keramik- oder Minibrackets, Bracketversiegelungen oder digitale Gebissabdrücke müssen Familien selbst zahlen. Diese Leistungen sind medizinisch nicht notwendig, sondern bieten lediglich ästhetische oder komfortable Vorteile.

Der Kieferorthopäde darf eine Kassenbehandlung nicht verweigern oder von privaten Zusatzleistungen abhängig machen. Entscheiden sich Eltern für zusätzliche Leistungen, sollten sie auf einen Behandlungsvertrag bestehen, in dem alle Leistungen und Kosten detailliert aufgeschlüsselt sind.

Die Behandlung von Zahnfehlstellungen ist ein wichtiges Thema, das viele Eltern beschäftigt. Der Rat, Kinder frühzeitig einem Kieferorthopäden vorzustellen, ist besonders wertvoll, um Probleme rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Regelung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nach Schweregrad ist nachvollziehbar, wirft jedoch Fragen bei geringeren Fehlstellungen auf.

Es bleibt problematisch, dass Familien bei KIG 2 die Kosten selbst tragen müssen, obwohl medizinische Notwendigkeiten bestehen könnten. Die klare Trennung zwischen medizinischer Notwendigkeit und ästhetischen Gründen ist nicht immer einfach, was zu Unsicherheiten bei den Eltern führen kann.

Die Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten und die Möglichkeit der Rückerstattung nach Abschluss der Therapie sind faire Lösungen. Wichtig ist, dass Eltern gut informiert sind und ihre Rechte kennen, insbesondere das Recht auf eine Zweitmeinung und eine transparente Aufschlüsselung der Kosten bei Zusatzleistungen. Letztlich sollte das Wohl des Kindes und die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung im Vordergrund stehen, unabhängig von finanziellen Überlegungen.

 

Gefährliche Entzugserscheinungen: Risiken bei topischen Glucocorticoiden

Topische Glucocorticoide sind die unangefochtenen Spitzenreiter unter den dermatologischen Verordnungen und gelten bei richtiger Anwendung als effektive Behandlungsmethode für eine Vielzahl von entzündlichen Hauterkrankungen. Doch bei längerer Anwendung können diese Medikamente zu erheblichen Nebenwirkungen führen. Die britische Arzneimittelbehörde (MHRA) hat jüngst vor den Risiken gewarnt, die beim Absetzen dieser Präparate auftreten können.

Patienten berichten nach dem Absetzen von topischen Glucocorticoiden über unerwünschte Hautreaktionen, die als Topical-Steroid-Withdrawal (TSW)-Reaktionen bekannt sind. Diese Reaktionen, auch Red Skin Syndrom oder Topical Steroid Addiction genannt, zeichnen sich durch intensiv gerötete, nässende sowie stechende und brennende Haut aus, die sich oft über den ursprünglichen Behandlungsbereich hinaus erstreckt. Die Haut zeigt sich im weiteren Verlauf trocken, stark juckend und schuppend. Die vollständige Erholung der Haut kann Wochen bis Jahre dauern, wobei sie während dieser Zeit empfindlicher auf Reize wie Sonnenlicht reagiert.

Die Mechanismen hinter diesen Reaktionen sind vielfältig. Sie können eine abnehmende Wirkung der Glucocorticoide bei Langzeitanwendung, Blutgefäßerweiterung, eine gestörte Hautbarriere und eine getriggerte Zytokinkaskade umfassen. Obwohl die genaue Prävalenz von TSW-Reaktionen unbekannt ist, gelten sie als selten. Das Risiko steigt jedoch bei Anwendung mittelstarker bis starker Glucocorticoide über mehr als sechs Monate. Studien zeigen, dass besonders erwachsene Frauen betroffen sind, die diese Präparate im Gesicht oder Genitalbereich verwendet haben.

Kinder sind besonders gefährdet. Daten aus Social-Media-Blogs zeigen, dass Entzugsreaktionen bei ihnen bereits nach einem zweimonatigen Gebrauch topischer Glucocorticoide auftreten können. Besonders Kinder mit schwerer atopischer Dermatitis und solche unter 18 Monaten sind anfällig, da potente Glucocorticoide leichter über die Haut absorbiert werden.

Topische Glucocorticoide werden nach ihrer Wirkstärke in vier Klassen eingeteilt. Diese reichen von schwach wirksamen Präparaten wie Hydrocortison bis hin zu sehr stark wirksamen wie Clobetasolpropionat. Die britische MHRA hat bereits 2021 Warnhinweise in die Produktinformationen aufgenommen. In Deutschland fehlen solche Hinweise bislang. Bis August 2023 wurden 267 Verdachtsfälle von Entzugsreaktionen ermittelt.

Nicht alle unerwünschten Wirkungen nach dem Absetzen topischer Glucocorticoide sind echte Entzugsreaktionen. Andere mögliche Ursachen sind das Aufflackern der ursprünglichen Hauterkrankung, allergische Kontaktdermatitis oder die Verschlimmerung anderer, durch Glucocorticoide hervorgerufener Erkrankungen wie Rosazea, Akne oder periorale Dermatitis.

Bei der Verschreibung oder Abgabe topischer Glucocorticoide ist eine gründliche Aufklärung der Patienten unerlässlich. Die Anwendung sollte zeitlich begrenzt und die Präparate langsam ausgeschlichen werden, um Rebound-Effekte zu vermeiden. Besonders vorsichtig sollte man bei empfindlichen Hautbereichen sowie bei Kindern und älteren Menschen sein.

Bei der Behandlung von atopischer Dermatitis werden topische Glucocorticoide häufig eingesetzt. In Fällen, in denen diese nicht ausreichen, kann eine systemische Therapie mit Glucocorticoiden notwendig sein. Langzeitanwendungen sind jedoch mit einem erhöhten Risiko für Nebenwirkungen verbunden, weshalb die Anwendung auf maximal drei Wochen begrenzt werden sollte.

Es bleibt abzuwarten, ob in Deutschland spezifische Warnhinweise auf den Verpackungen und in den Packungsbeilagen von topischen Glucocorticoiden eingeführt werden, wie es in Großbritannien bereits der Fall ist.

Die Warnungen der britischen Arzneimittelbehörde vor Entzugsreaktionen nach dem Absetzen topischer Glucocorticoide sollten auch in Deutschland ernst genommen werden. Die umfassende Aufklärung der Patienten und eine sorgfältige Anwendung dieser Medikamente sind entscheidend, um langfristige Schäden zu vermeiden. Besonders alarmierend ist das Risiko für Kinder, die bereits nach kurzer Anwendung schwere Hautreaktionen entwickeln können. Es ist an der Zeit, dass auch in Deutschland Warnhinweise auf den Verpackungen und in den Packungsbeilagen von topischen Glucocorticoiden aufgenommen werden, um Patienten besser zu schützen und Ärzte zu einer vorsichtigen Verschreibungspraxis zu ermutigen.

 

Tadalafil rezeptfrei? Nutzen-Risiko-Analyse spaltet Expertenmeinungen

In Deutschland wurde der Antrag, den PDE-5-Hemmer Tadalafil (Cialis®) rezeptfrei verfügbar zu machen, im Sommer 2023 erneut abgelehnt. Experten verschiedener Fachrichtungen führten eine umfassende Nutzen-Risiko-Analyse durch, um die Entscheidung zu stützen. Diese Analyse zeigt sowohl potenzielle Vorteile als auch ernsthafte Risiken auf, die mit einer Freigabe ohne Rezept verbunden sind.

Erektile Dysfunktion (ED) ist die andauernde Unfähigkeit, eine für den Geschlechtsverkehr ausreichende Erektion zu erreichen oder aufrechtzuerhalten. Dies ist meist auf eine unzureichende Produktion von cyclischem Guanosinmonophosphat (cGMP) im Penis zurückzuführen, was eine notwendige Rolle bei der Gefäßerweiterung spielt. PDE-5-Hemmer wie Tadalafil verhindern den Abbau von cGMP und fördern somit die Erektion bei sexueller Stimulation.

Sanofi, der Hersteller von Tadalafil, organisierte ein Konsensgespräch mit Urologen, Kardiologen, Apothekern und Gesundheitsökonomen, um die Freigabe des Medikaments zu evaluieren. Die Diskussionen wurden nach dem Brass-Verfahren strukturiert, das auch von Regulierungsbehörden wie der FDA genutzt wird.

Ein Hauptargument für die rezeptfreie Verfügbarkeit von Tadalafil ist die erleichterte Zugänglichkeit. Aktuellen Erhebungen zufolge suchen bis zu 81% der Männer mit ED keine medizinische Hilfe auf. Ein rezeptfreier Zugang könnte diese Hürde senken und somit mehr Betroffenen Hilfe bieten. Zudem könnte die Verfügbarkeit in Apotheken die Gefahr der Nutzung unsicherer Internetquellen und gefälschter Medikamente reduzieren.

Die Experten identifizierten auch Risiken, darunter die Möglichkeit des Missbrauchs durch Männer ohne ED und mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten wie Riociguat und Nitraten. Der Missbrauch zur sexuellen Leistungssteigerung wurde als geringes Risiko eingestuft. Schwerwiegendere Bedenken gab es hinsichtlich der Wechselwirkungen, die eine übermäßige Blutdrucksenkung verursachen könnten.

Die Vorteile einer Entlassung von Tadalafil aus der Verschreibungspflicht wurden höher bewertet als die Risiken. Die Experten betonten jedoch die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung und Beratung durch Apotheker, um mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen zu minimieren. Ein evidenzbasierter Ansatz könnte den Weg für eine sichere Implementierung ebnen.

Die Debatte um die rezeptfreie Verfügbarkeit von Tadalafil zeigt die komplexen Herausforderungen, die mit der Gesundheitsversorgung einhergehen. Auf der einen Seite steht das berechtigte Anliegen, den Zugang zu wichtigen Medikamenten zu erleichtern und somit mehr Menschen eine wirksame Behandlung zu ermöglichen. Die Zahlen sprechen für sich: Viele Männer mit erektiler Dysfunktion suchen keine ärztliche Hilfe, sei es aus Scham oder aufgrund logistischer Hürden. Eine einfache Lösung, wie der Gang zur Apotheke, könnte hier wahre Wunder wirken.

Auf der anderen Seite dürfen die potenziellen Risiken nicht unterschätzt werden. Die Gefahr des Missbrauchs und vor allem die möglichen gefährlichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten stellen ernsthafte Bedenken dar. Eine übermäßige Blutdrucksenkung kann lebensgefährliche Folgen haben. Daher ist es unerlässlich, dass Apotheker umfassend geschult und Patienten gut informiert werden, um solche Risiken zu minimieren.

Die Entscheidung, Tadalafil rezeptfrei zu machen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Nutzen für die Allgemeinheit und der Sicherheit für den Einzelnen. Eine umfassende Aufklärung und eine starke regulatorische Kontrolle sind der Schlüssel, um beide Ziele zu erreichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vorteile überwiegen und die Risiken in einem vertretbaren Rahmen bleiben.

 

Redcare erzielt Durchbruch mit digitalem E-Rezept: CardLink steigert Umsatz erheblich

Im Mai dieses Jahres hat Redcare mit CardLink einen digitalen Einlöseweg für das E-Rezept eingeführt, was laut CEO Olaf Heinrich einen bedeutenden Durchbruch darstellt. Die Auswirkungen auf den Umsatz sind zwar noch gering, doch zeichnet sich ein positiver Trend ab. Im zweiten Quartal stieg der Umsatz mit rezeptpflichtigen Medikamenten auf 50 Millionen Euro, verglichen mit jeweils 37 Millionen Euro im gleichen Vorjahresquartal sowie im ersten Quartal dieses Jahres. Dieses erhebliche Wachstum im Rx-Geschäft in Deutschland wird von Redcare auf die Einführung der vollständig digitalen NFC CardLink-Lösung am 6. Mai zurückgeführt.

Heinrich betonte die Bedeutung dieser Innovation: „Mit der Einführung von CardLink haben wir nun einen besseren Zugang zum wichtigen Rx-Markt in Deutschland. Als fester Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems können wir jetzt eine digitale und patientenfreundlichere Option zur Einlösung elektronischer Rezepte anbieten und somit unseren Rx-Marktanteil erhöhen. Damit sind wir in Deutschland einem vollständig digitalisierten und effizienteren Gesundheitssystem einen entscheidenden Schritt nähergekommen.“

Im ersten Halbjahr betrug der Fehlbetrag von Redcare 13 Millionen Euro, im Vergleich zu 14 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Der Gesamtumsatz stieg in den ersten sechs Monaten um 42 Prozent auf 1,1 Milliarden Euro, was jedoch hauptsächlich auf die Übernahme von Mediservice im Vorjahr zurückzuführen ist. Der Umsatz im Non-Rx-Segment erhöhte sich um 20 Prozent auf 795 Millionen Euro, während der Rx-Umsatz inklusive Mediservice um 147 Prozent auf 326 Millionen Euro wuchs. Diese Entwicklungen unterstreichen die Rolle von Redcare als innovativer Akteur im deutschen Gesundheitsmarkt und zeigen das Potenzial digitaler Lösungen im Bereich der Medikamentenversorgung.

Die Einführung von CardLink durch Redcare markiert einen entscheidenden Fortschritt im deutschen Gesundheitswesen. Durch die digitale Einlösung von E-Rezepten wird nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch die Patientenfreundlichkeit erheblich verbessert. Dies könnte der Schlüssel zu einem modernen und zukunftsfähigen Gesundheitssystem sein. Die positiven Umsatzentwicklungen im Rx-Bereich zeigen bereits erste Erfolge, doch wird es spannend sein zu beobachten, wie sich diese Innovation langfristig auf den Markt auswirkt. Redcare hat hier eine Vorreiterrolle übernommen und könnte mit CardLink den Standard für die Zukunft setzen.

 

E-Rezept: Mengenangabe kann fehlen

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) schreibt vor, dass auf Rezepten neben der Pharmazentralnummer (PZN) auch die Bezeichnung des Arzneimittels oder des Wirkstoffs, einschließlich der Stärke und der abzugebenden Menge, angegeben sein müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen für die ordnungsgemäße Abgabe eines Medikaments vorhanden sind. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit dem E-Rezept eine Ausnahme, die bis Jahresende durch eine Friedenspflicht geregelt ist.

Laut einer Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB V) verlieren Apotheken ihren Vergütungsanspruch nicht, wenn auf elektronischen Verordnungen bestimmte Angaben fehlen. Konkret betrifft dies die Darreichungsform, die Wirkstärke, die Packungsgröße oder die Menge. In diesen Fällen reicht es aus, wenn die Angaben durch die PZN eindeutig festgelegt sind.

Sollten diese Angaben dennoch fehlen, können Apotheken nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt die fehlenden Informationen ergänzen. Hierfür wird der Schlüssel 10 „Abweichung von der Verordnung bezüglich der abzugebenden Menge“ verwendet. Diese Korrekturen sind durch den Rahmenvertrag gestattet, und die Technische Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung listet zwölf mögliche Rezeptänderungen auf.

Seit April 2018 müssen Ärzte gemäß dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die PZN auf Rezepten angeben. Diese Vorgabe gilt jedoch nur für Mediziner. Apotheken dürfen Rezepte auch ohne PZN beliefern, da der Aufdruck für die Rezeptabrechnung nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Stimmen PZN und das verordnete Arzneimittel nicht überein, handelt es sich um eine unklare Verordnung, die nicht beliefert werden darf. In solchen Fällen ist eine Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt erforderlich. § 17 Absatz 5 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) besagt, dass bei erkennbaren Irrtümern oder sonstigen Bedenken das Arzneimittel erst nach Klärung abgegeben werden darf. Jede Änderung muss vom Apotheker vermerkt und unterschrieben werden.

Die Krankenkassen verzichten zudem auf Retaxationen, wenn das Feld mit der Berufsbezeichnung nur mit „Arzt“/„Ärztin“ ausgefüllt ist oder die Telefonnummer des verschreibenden Arztes fehlt, sofern die verschreibende Person der Apotheke bekannt ist. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Patienten trotz formaler Mängel auf elektronischen Verordnungen ihre Medikamente erhalten und Apotheken ihre Vergütungen bekommen.

Die Einführung des E-Rezepts markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dennoch offenbaren sich durch die Friedenspflicht bis Jahresende wesentliche Schwächen im System. Die temporäre Regelung, dass Apotheken ihren Vergütungsanspruch nicht verlieren, wenn Angaben fehlen, mag pragmatisch erscheinen, birgt jedoch Risiken für die Patientensicherheit.

Die Pflicht zur Rücksprache mit Ärzten bei unklaren Verordnungen ist zwar ein notwendiges Sicherheitsnetz, doch der damit verbundene Aufwand könnte in der Praxis zu Verzögerungen führen. Gerade in Zeiten hoher Arbeitsbelastung in Apotheken und Arztpraxen kann dies den Zugang zu dringend benötigten Medikamenten erschweren.

Positiv zu bewerten ist die Flexibilität bei der Ergänzung fehlender Angaben nach Rücksprache. Diese Möglichkeit verhindert unnötige Retaxationen und bürokratische Hürden, was sowohl den Apotheken als auch den Patienten zugutekommt.

Langfristig sollte jedoch das Ziel sein, die Systeme so zu verbessern, dass solche Ausnahmen überflüssig werden. Eine klare und vollständige elektronische Verordnung ohne Nachbearbeitungsbedarf muss der Standard sein. Nur so kann die volle Effizienz und Sicherheit des E-Rezepts gewährleistet werden. Bis dahin bleibt die Friedenspflicht eine notwendige, aber unbefriedigende Zwischenlösung.

 

Roche beschleunigt Markteinführung neuer Abnehm-Medikamente

Der Schweizer Pharmakonzern Roche beschleunigt die Entwicklung seiner Medikamente gegen Diabetes und Fettleibigkeit. Laut Vorstandsvorsitzendem Thomas Schinecker könnten die ersten Fettleibigkeitsmedikamente von Roche „deutlich schneller als erwartet“ auf den Markt kommen, möglicherweise bereits bis 2028. Derzeit wird dieser Wachstumsmarkt von den US-amerikanischen und dänischen Konzernen Eli Lilly und Novo Nordisk dominiert.

Mitte Juli veröffentlichte Roche erneut positive Studiendaten zu einem potenziellen Abnehm-Medikament. Der Kandidat, bekannt als CT-996, wird einmal täglich zur Behandlung von Typ-2-Diabetes und Fettleibigkeit eingenommen. Dieses Medikament stammt aus dem Portfolio des US-Unternehmens Carmot, das Roche im Dezember für etwa 3 Milliarden US-Dollar übernommen hatte. CT-996 gehört zur neuen Klasse der GLP-1-Medikamente, die als Fettverbrenner wirken. In zwei Teilstudien einer laufenden mehrteiligen klinischen Phase-I-Studie erzielte CT-996 bedeutsame Ergebnisse. Kurz zuvor hatte Roche Daten zu einem anderen Fettleibigkeits-Kandidaten, CT-388, veröffentlicht, die von Analysten und Investoren positiv bewertet wurden.

Schinecker teilte der „Financial Times“ mit, dass Roche aus der Übernahme von Carmot über „rund sieben“ Medikamente verfüge, von denen einige sich noch in früheren Entwicklungsstadien befänden. Diese vielversprechenden Entwicklungen haben den Aktienkurs von Roche zuletzt ansteigen lassen. Der milliardenschwere Markt für GLP-1-Medikamente wird zunehmend wettbewerbsintensiv. Zahlreiche Pharmaunternehmen, darunter auch Pfizer und Boehringer Ingelheim, arbeiten an Konkurrenzprodukten zu denen von Eli Lilly und Novo Nordisk.

Die Ankündigung von Roche, seine Abnehm-Medikamente schneller als erwartet auf den Markt zu bringen, könnte den Wettbewerb im milliardenschweren GLP-1-Markt erheblich ankurbeln. Bisher wird dieser Sektor von Eli Lilly und Novo Nordisk dominiert, doch Roche könnte mit seinen neuen Entwicklungen die Karten neu mischen. Besonders bemerkenswert ist das Medikament CT-996, das in frühen Studien vielversprechende Ergebnisse gezeigt hat. Die Übernahme von Carmot scheint sich als strategisch kluger Schachzug zu erweisen, der Roche einen Vorsprung im Rennen um innovative Fettleibigkeitsmedikamente verschaffen könnte. Angesichts der zunehmenden Prävalenz von Diabetes und Fettleibigkeit weltweit ist die beschleunigte Entwicklung solcher Medikamente ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Konkurrenzsituation entwickeln wird und ob Roche seine ambitionierten Zeitpläne einhalten kann. Die kommenden Jahre versprechen spannende Entwicklungen in diesem dynamischen Markt.

 

Erster Pharmacy Science Day an der Universität Leipzig begeistert Teilnehmer

Am 2. Juli fand zum ersten Mal der Pharmacy Science Day an der Universität Leipzig statt. Organisiert vom Institut für Wirkstoffentwicklung und dem Institut für Pharmazie, bot die Veranstaltung eine Plattform für den wissenschaftlichen Austausch und die Präsentation aktueller Forschungsprojekte. Eingeladen waren Pharmaziestudierende, wissenschaftliche Mitarbeiter der pharmazeutischen Institute sowie Vertreter der Sächsischen Landesapothekerkammer und des Sächsischen Apothekerverbandes.

Das Programm, gestaltet wie eine wissenschaftliche Konferenz, umfasste Kurzvorträge, Posterpräsentationen und einen Keynote-Vortrag. Studierende des achten Semesters stellten in dreiminütigen Impulsvorträgen ihre Wahlpflichtfach-Projekte vor, während das sechste Semester Informationen zu neu zugelassenen Arzneimitteln der Jahre 2023/2024 in einer Postersession präsentierte.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf den Promotionsstudierenden, die erst seit kurzem an der Leipziger Pharmazie forschen. Sie erhielten die Möglichkeit, ihre Projekte vorzustellen und die methodische Vielfalt ihrer Arbeitsgruppen zu präsentieren. Die anschließende Posterpräsentation ermöglichte vertiefende Diskussionen und die Erörterung neuer Kollaborationsmöglichkeiten.

Höhepunkt des Tages war der Vortrag von Privatdozent Dr. Maximilian Merz, der Einblicke in die klinische Praxis mit der CAR-T-Zelltherapie am Universitätsklinikum Leipzig gab. Zusätzlich nutzte Humboldt-Professor Dr. Jens Meiler die Gelegenheit, um den langjährigen Professor Dr. Detlef Briel feierlich in den Ruhestand zu verabschieden. Dr. Briel hatte wesentlich zum Aufbau des Instituts für Wirkstoffentwicklung beigetragen.

Der Tag klang mit einem Buffet und einem Fußballspiel der Europameisterschaft aus, bei dem die Teilnehmenden informell ins Gespräch kamen. Mit 150 Teilnehmenden, 40 Postern und 23 Vorträgen war der erste Pharmacy Science Day ein großer Erfolg. Die Organisatorinnen, Juniorprofessorin Dr. Christina Lamers und Juniorprofessorin Dr. Clara Schoeder, erhielten für ihre Initiative und das abwechslungsreiche Programm viel positives Feedback. Der Pharmacy Science Day soll zukünftig ein fester Bestandteil des akademischen Kalenders werden.

Der erste Pharmacy Science Day an der Universität Leipzig hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig der Austausch zwischen Studierenden und Forschenden ist. Die Veranstaltung bot nicht nur eine Plattform für wissenschaftliche Präsentationen, sondern förderte auch die Vernetzung und Kollaboration innerhalb der pharmazeutischen Gemeinschaft. Besonders hervorzuheben ist die Einbindung der Promotionsstudierenden, die ihre Projekte einem breiten Publikum vorstellen konnten. Dies stärkt nicht nur ihre wissenschaftliche Entwicklung, sondern auch die Forschungslandschaft insgesamt. Der Erfolg dieser Veranstaltung zeigt, dass der Pharmacy Science Day das Potenzial hat, zu einer festen Institution im akademischen Kalender zu werden. Die Initiatorinnen haben mit ihrem Engagement und der gelungenen Organisation Maßstäbe gesetzt, die es in den kommenden Jahren zu halten gilt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken