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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Ein fehlerhaftes Update der Cybersicherheitsfirma CrowdStrike führte weltweit zu IT-Ausfällen, die Apotheken wie WinApo nutzende Betriebe hart trafen und erhebliche Umsatzverluste verursachten. Der Vorfall wirft Fragen zur Versicherungsdeckung und Schadenersatzansprüchen auf. Parallel treibt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Reform des Notfallsystems voran, die Apotheken eine geringere Rolle zuteilt und integrierte Notfallzentren in Krankenhäusern etabliert. Währenddessen kämpfen Thüringer Apotheken mit einem Rentneransturm und einem Rückgang der Apothekenanzahl. DAK-Gesundheit meldet Rekordschäden durch Abrechnungsbetrug, während die neue Plattform "Combi Direct" ab Oktober Apotheken die Abrechnung erleichtern soll. Kritiker warnen vor Zwei-Klassen-Medizin durch geplante Apothekenreformen und Apotheken kämpfen mit Fachkräftemangel, wie das Beispiel der Burg-Apotheke in Hessen zeigt. Kanzler Olaf Scholz schließt Leistungskürzungen im Gesundheitswesen aus, und die Mohren-Apotheke in Nürnberg versteigert ihr Inventar. Bundestagsabgeordnete Serap Güler fordert schnelle Lösungen für E-Rezept-Probleme, während der Ärzteverband gegen Impfungen und Schnelltests in Apotheken plädiert. Der Christopher Street Day in Köln wird mit prominenter Unterstützung gefeiert.
Softwarefehler führt zu IT-Ausfall: Apotheken kämpfen mit Umsatzverlusten – Versicherungsfall oder Haftungsfrage?
Ein fehlerhaftes Update der Cybersicherheitsfirma CrowdStrike hat am vergangenen Freitag, den 19. Juli 2024, weltweit zu massiven IT-Ausfällen geführt. Betroffen waren unter anderem Apotheken, die das Warenwirtschaftsprogramm WinApo nutzen. Dieser Vorfall hat bei den betroffenen Unternehmen erhebliche Umsatzverluste verursacht und die Frage aufgeworfen, ob diese Verluste durch eine Versicherung gedeckt sind oder ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Der Morgen des 19. Juli begann für viele Unternehmen mit einem Schock. Die ersten Hilferufe kamen von Nutzern des CGM Lauer-Systems, später meldeten sich auch Anwender anderer Warenwirtschaftssysteme sowie Flughäfen und Kliniken. Die anfängliche Vermutung eines groß angelegten Cyberangriffs bestätigte sich jedoch nicht. Stattdessen handelte es sich um einen Softwarefehler bei CrowdStrike, einem bedeutenden Anbieter im Bereich der Cybersicherheit.
Im Hinblick auf den Versicherungsschutz ist festzustellen, dass derartige Ausfallschäden in der Regel nicht abgedeckt sind. Eine Cyberversicherung versichert üblicherweise IT-Sicherheitsverletzungen, die durch unberechtigte Zugriffe entstehen. Da der Vorfall am 19. Juli jedoch auf einen Softwarefehler und keinen unberechtigten Zugriff zurückzuführen ist, greift der Versicherungsschutz hier nicht. Theoretisch könnte CrowdStrike haftbar gemacht werden, jedoch erscheint das Prozesskostenrisiko im Verhältnis zur Schadenshöhe oft nicht gerechtfertigt.
Einige Cyberversicherungen bieten Zusatzklauseln wie „Betriebsunterbrechung infolge von technischen Problemen“ an, doch diese Klauseln werden Apotheken meist verwehrt. Zudem ist der Versicherungsfall in diesen Klauseln oft eng definiert. Beispielsweise muss die Fehlfunktion von einem IT-Systemteil ausgehen, der der alleinigen Kontrolle des Versicherten unterliegt. Auch der „erweiterte Cyberbetrug“ und Datenschutzverletzungen sind häufig versichert, doch all diese Klauseln greifen nicht bei einem Softwarefehler.
Obwohl der vorliegende Vorfall keinen versicherten Cyberschaden darstellt, bleibt die Cyberversicherungsbranche beschäftigt. Laut dem Branchenverband Bitkom entstehen der deutschen Wirtschaft jährlich Schäden von über 200 Milliarden Euro durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage. Einige Versicherer haben sich aus dem Markt zurückgezogen, während andere neue Annahmerichtlinien oder Vertragspflichten eingeführt haben.
Das Fazit lautet: Nicht jedes finanzielle Risiko ist versichert. Apothekeninhaber müssen die relevanten Risiken identifizieren und über die Zeit und das Kollektiv einer Versicherung ausgleichen. Eine gute Versicherung ist individuell angepasst und berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse der Apotheke. Ein unabhängiger Versicherungsvermittler kann hierbei von großem Vorteil sein, da er die Interessen der Apotheke gegenüber den Versicherern vertritt und den Markt sowie die spezifischen Risiken versteht.
Der IT-Ausfall vom 19. Juli 2024 hat erneut gezeigt, wie verwundbar unsere hochvernetzte Welt ist. Ein einzelner Softwarefehler kann eine Kette von Ereignissen auslösen, die Unternehmen weltweit in Mitleidenschaft zieht. Die betroffenen Apotheken und anderen Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, die entstandenen Verluste zu bewältigen. Doch was lehrt uns dieser Vorfall?
Zunächst einmal wird deutlich, dass der Schutz vor IT-Ausfällen nicht allein durch Versicherungen gewährleistet werden kann. Cyberversicherungen decken spezifische Risiken ab, insbesondere solche, die durch unberechtigte Zugriffe entstehen. Ein einfacher Softwarefehler fällt jedoch nicht in diesen Schutzbereich. Hier zeigt sich die Notwendigkeit eines umfassenden Risikomanagements, das über den reinen Versicherungsschutz hinausgeht.
Unternehmen müssen ihre IT-Infrastruktur regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um solche Fehler zu minimieren. Zudem sollten sie Notfallpläne entwickeln, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsvermittlern, die die spezifischen Risiken des Unternehmens kennen und maßgeschneiderte Versicherungslösungen anbieten können, ist dabei von unschätzbarem Wert.
Der Vorfall verdeutlicht auch die Bedeutung von Haftungsfragen. Zwar könnte theoretisch CrowdStrike für den Schaden haftbar gemacht werden, doch in der Praxis sind die Kosten und der Aufwand eines solchen Verfahrens oft nicht gerechtfertigt. Hier sind klare vertragliche Regelungen und ein Verständnis der Haftungsrisiken entscheidend.
Insgesamt zeigt der IT-Ausfall, dass wir in einer Welt leben, in der technische Probleme weitreichende Folgen haben können. Unternehmen müssen sich dieser Realität stellen und proaktive Maßnahmen ergreifen, um ihre Risiken zu managen. Versicherungen sind dabei ein wichtiges Instrument, aber sie sind kein Allheilmittel. Nur durch eine Kombination aus technischer Vorsorge, guter Planung und maßgeschneidertem Versicherungsschutz können Unternehmen sich gegen die vielfältigen Risiken der digitalen Welt wappnen.
Neue Notfallreform: Lauterbach reduziert Rolle der Apotheken zugunsten integrierter Notfallzentren
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) treibt die Reform des deutschen Gesundheitssystems voran und legt dabei ein hohes Tempo bei den Gesetzesvorhaben vor. Ein zentraler Punkt seiner Reform ist die Neugestaltung der Notfallversorgung, bei der Apotheken eine geringere Rolle spielen sollen als bisher. Die Reform sieht die Einrichtung integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern vor. Diese Zentren sollen aus einer Notaufnahme und einer Notdienstpraxis bestehen und Patienten vor Ort ohne Umweg mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen.
Der Gedanke hinter den INZ ist, die medizinische Notfallversorgung effizienter zu gestalten. Patienten sollen ohne Verzögerung die benötigten Medikamente erhalten können, ohne eine Apotheke aufsuchen zu müssen. Damit dies möglich ist, müssen jedoch Verträge zwischen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dem Krankenhaus und einem Apothekeninhaber geschlossen werden. Diese Verträge sind jedoch mit erheblichem bürokratischem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Krankenhausträger müssen rund 500.000 Euro und die Kassenärztlichen Vereinigungen etwa 577.000 Euro aufbringen. Auch Apotheken werden finanziell belastet, da der Deutsche Apothekerverband (DAV) 500.000 Euro aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) bereitstellen muss, um die Versorgungspauschale abrechnen zu können.
In Fällen, in denen kein Vertrag mit einer Apotheke geschlossen wird, dürfen die Ärzte der Notfallpraxis selbst Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte an Patienten abgeben. Diese Regelung ist erlaubt, wenn es sich um eine Menge handelt, die zur Überbrückung für längstens drei Tage benötigt wird, insbesondere wenn im Anschluss ein Wochenende oder Feiertag folgt. Diese Möglichkeit macht den Vertragsabschluss mit Apotheken weniger zwingend, da die Notfallpraxis die benötigten Arzneimittel auch über den Sprechstundenbedarf bestellen kann.
Ein weiteres Element der Reform ist die Beibehaltung der freien Apothekenwahl für die Patienten. Das bedeutet, dass Patienten nicht verpflichtet sind, die Apotheke aufzusuchen, die die Notfallpraxis versorgt. Lauterbachs Reform sieht jedoch vor, dass Ärzte im Notdienst bestimmte Arzneimittel direkt abgeben dürfen, was langfristig das Dispensierrecht der Ärzte ausweiten könnte.
Diese Reform knüpft an eine Idee an, die Lauterbach bereits vor zwei Jahren im „Praxischeck“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgeschlagen hatte: Die Erlaubnis für Ärzte, im Notdienst bestimmte Arzneimittel abzugeben. Diese Idee hat er nun wieder aufgegriffen und erweitert. Dies wirft die Frage auf, ob dies nur ein erster Schritt hin zu einer umfassenderen Ausweitung des Dispensierrechts für Ärzte ist. Apotheken dürfen in diesem neuen System nur mitspielen, wenn die Vertragspartner – Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen – sie einbeziehen.
Insgesamt zeigt sich, dass die geplante Reform Apotheken weniger berücksichtigt und mehr Autonomie für Ärzte im Notdienst vorsieht. Die hohe finanzielle und bürokratische Belastung für alle Beteiligten stellt jedoch eine große Herausforderung dar und könnte die Integration von Apotheken in die Notfallversorgung erschweren.
Karl Lauterbachs Reform der Notfallversorgung sorgt für erheblichen Unmut bei Apothekern. Der Vorstoß, integrierte Notfallzentren zu schaffen und die Rolle der Apotheken zu minimieren, stellt eine weitreichende Änderung dar. Einerseits ist die Idee, Patienten schnell und ohne Umweg mit Medikamenten zu versorgen, lobenswert. Andererseits wirft der Plan zahlreiche Fragen und Herausforderungen auf, insbesondere in Bezug auf die finanzielle und bürokratische Belastung.
Die Möglichkeit, dass Ärzte im Notdienst selbst Arzneimittel abgeben dürfen, könnte langfristig zu einer Aushöhlung des Dispensierrechts der Apotheken führen. Zwar bleibt die freie Apothekenwahl für Patienten bestehen, doch die Einbindung der Apotheken wird deutlich erschwert. Die hohen Kosten und der bürokratische Aufwand für die Verträge zwischen KVen, Krankenhäusern und Apotheken sind abschreckend und könnten dazu führen, dass Apotheken aus der Notfallversorgung herausgedrängt werden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Reform auf die Qualität der Notfallversorgung und die Rolle der Apotheken in Deutschland auswirken wird. Klar ist jedoch, dass Lauterbachs Ansatz eine bedeutende Umgestaltung des Gesundheitssystems darstellt, die sorgfältig überwacht und bewertet werden muss. Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sollten nicht an den Rand gedrängt werden. Ihre Expertise und Beratungskompetenz sind unverzichtbar, insbesondere in Notfallsituationen. Die Balance zwischen effizienter Notfallversorgung und der Einbindung der Apotheken muss sorgfältig gewahrt werden, um die bestmögliche Versorgung für die Patienten sicherzustellen.
Rentneransturm: Thüringer Apotheken am Limit
In Thüringen steigt die Anzahl der Rentner pro Apotheke kontinuierlich an, während die Zahl der Apotheken weiter abnimmt. Aktuell gibt es nur noch 490 Apotheken im Bundesland, was bedeutet, dass die verbliebenen Einrichtungen immer mehr ältere Menschen versorgen müssen. Laut einer aktuellen Pressemitteilung der Landesapothekerkammer Thüringen versorgte 2003 eine Apotheke durchschnittlich 826 Rentnerinnen und Rentner, 2013 waren es 909 und 2023 bereits 1.174. Diese Entwicklung hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der älteren Bevölkerung, die besonders auf die Beratung und die sichere Arzneimittelversorgung in Vor-Ort-Apotheken angewiesen ist.
Der Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, Ronald Schreiber, warnt vor den negativen Konsequenzen dieser Entwicklung. Er betont, dass die ersten „Babyboomer“ ins Rentenalter kommen und die Zahl der Menschen über 65 in den nächsten 15 Jahren weiter steigen wird. Gleichzeitig ist rund die Hälfte der Apothekenleitungen heute älter als 50 Jahre und wird in den nächsten 15 Jahren in den Ruhestand gehen. Diese doppelte Herausforderung führt zu einer pessimistischen Prognose für die zukünftige Gesundheitsversorgung.
Besonders kritisch sieht Schreiber die Idee, Apotheken durch Kioske oder Gesundheitsmärkte zu ersetzen, in denen Arzneimittel ohne qualifizierte Beratung verkauft werden. Diese Vorstellung, die durch das Apothekenreformgesetz gefördert werden soll, würde die Qualität der Arzneimittelversorgung erheblich beeinträchtigen. Schreiber fordert, dass die Gesundheitsversorgung in Thüringen nicht zweitklassig werden dürfe.
Obwohl eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 12. Juli darauf hinweist, dass die neuen Bundesländer, mit Ausnahme Berlins, ein besseres Patienten-Apotheken-Verhältnis als der Bundesdurchschnitt haben, warnt die Landesapothekerkammer vor einem trügerischen Eindruck. Entscheidend sei nicht die Gesamtbevölkerung, sondern der Teil der Bevölkerung, der auf die sichere Arzneimittelversorgung vor Ort angewiesen ist, und dieser sei in den neuen Bundesländern besonders hoch.
Die alarmierenden Zahlen aus Thüringen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten steht. Die stetig wachsende Zahl der Rentner pro Apotheke ist ein klares Indiz für die Überlastung der verbliebenen Apotheken und den dringenden Handlungsbedarf. Besonders besorgniserregend ist der absehbare Mangel an qualifizierten Apothekern, da viele der aktuellen Apothekenleiter in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Politik Maßnahmen ergreift, um diesen Trend umzukehren. Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung, insbesondere für ältere Menschen, die auf eine kompetente Beratung und eine sichere Arzneimittelversorgung angewiesen sind. Die Idee, Apotheken durch unpersönliche Kioske oder Gesundheitsmärkte zu ersetzen, greift zu kurz und gefährdet die Qualität der Versorgung.
Die Landesapothekerkammer Thüringen hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Situation in den neuen Bundesländern besonders kritisch ist. Es bedarf eines gezielten politischen und gesellschaftlichen Engagements, um sicherzustellen, dass die Apothekeninfrastruktur gestärkt und die Gesundheitsversorgung für alle Bürger, insbesondere die älteren, gesichert wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass Thüringen und andere betroffene Regionen auch in Zukunft eine erstklassige medizinische Versorgung bieten können.
DAK-Gesundheit meldet Rekordbetrug: 17,6 Millionen Euro Schaden durch Abrechnungsbetrug in zwei Jahren
Die DAK-Gesundheit hat für die Jahre 2022 und 2023 einen neuen Rekord bei den Schäden durch Abrechnungsbetrug gemeldet. In diesem Zeitraum verzeichnete die Krankenkasse über 4000 Betrugsfälle, die einen Gesamtschaden von 17,6 Millionen Euro verursachten. Von dieser Summe konnte die DAK 12,5 Millionen Euro zurückfordern, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zum vorherigen Berichtzeitraum darstellt. Zwischen 2020 und 2021 betrug die Gesamtschadenshöhe 12,1 Millionen Euro, was einen Anstieg um mehr als 40 Prozent bedeutet.
Die Anzahl der Betrugsfälle ist zwar leicht zurückgegangen, jedoch sind die Schadenssummen signifikant höher geworden. Ein Hauptgrund hierfür sind die während der Corona-Pandemie ausgesetzten Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes. Die Aufklärungsquote der DAK liegt derzeit bei etwa 30 Prozent. Besonders hohe Schäden entstanden in der häuslichen Pflege mit einem Volumen von 4,6 Millionen Euro, dicht gefolgt von Arznei- und Verbandsmitteln mit 4,5 Millionen Euro. Im Bereich der Heilmittel wurde ein Gesamtschaden von 3,5 Millionen Euro ermittelt, während Krankenhausbehandlungen Schäden in Höhe von 1,5 Millionen Euro verursachten.
Ein besonders auffälliger Fall von Abrechnungsbetrug im Bereich der Arzneimittel wird im Bericht der DAK hervorgehoben: Ein Zahnarzt verordnete wiederholt das hochpreisige Medikament Stelara gegen Schuppenflechte, das normalerweise nur in Facharztpraxen zum Einsatz kommt. Die Verordnungen waren auf die Ehefrau des Zahnarztes ausgestellt, die eine Apotheke betrieb. Aufgrund von Auffälligkeiten bei Stempel und Unterschrift wurde der Betrug aufgedeckt. Bei einer Hausdurchsuchung stellte sich heraus, dass die Apothekerin Blankorezepte und Stempel aus der Praxis ihres Mannes benutzt hatte, um 108 Stelara-Fertigspritzen im Wert von 520.000 Euro abzurechnen. Die Apothekerin gestand und wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
André Rukis, Leiter der Stabsstelle Revision und Fehlverhaltensbekämpfung bei der DAK, betonte, dass nicht jede fehlerhafte Abrechnung auf betrügerische Absichten zurückzuführen sei. Es seien nur wenige Leistungserbringer, die durch Korruptionsversuche auffallen, diese verursachen jedoch jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe.
Durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen entstehen laut DAK neue Betrugsmuster. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz könnte neue Wege zur Aufdeckung eröffnen, wofür jedoch noch rechtliche Grundlagen, insbesondere im Bereich Datenschutz, geschaffen werden müssten.
Der Bericht der DAK-Gesundheit über den Anstieg der Schäden durch Abrechnungsbetrug offenbart nicht nur die kriminelle Energie einiger weniger, sondern auch Schwächen im System, die während der Corona-Pandemie besonders deutlich wurden. Die ausgesetzten Prüfungen des Medizinischen Dienstes mögen zwar eine notwendige Maßnahme gewesen sein, haben jedoch gleichzeitig Schlupflöcher für betrügerisches Verhalten geschaffen.
Besonders gravierend ist der Missbrauch im Bereich der häuslichen Pflege und der Arzneimittel. Dass ein einziger Fall, wie der des Zahnarztes und seiner Ehefrau, Schäden in Höhe von 520.000 Euro verursachen kann, zeigt die Dringlichkeit verstärkter Kontrollen und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen.
Positiv hervorzuheben ist der Fortschritt in der Aufklärung und Ermittlung solcher Fälle. Die intensivere Kooperation zwischen Krankenkassen, Polizei und Staatsanwaltschaft trägt Früchte und sollte weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen jedoch auch rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz effektiv und datenschutzkonform einsetzen zu können.
Die Digitalisierung bietet große Chancen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug, aber auch neue Herausforderungen. Ein sensibler und gut regulierter Einsatz von KI könnte helfen, Betrugsmuster schneller und effizienter zu erkennen. Der Bericht der DAK sollte als Weckruf dienen, um die bestehenden Systeme zu überprüfen und anzupassen, damit derartige Betrugsfälle künftig schneller aufgedeckt und verhindert werden können.
Neue Direktabrechnungs-Lösung "Combi Direct" für alle Apotheken ab Oktober
Ab Oktober 2024 steht Apotheken in Deutschland eine neue Kombi-Abrechnungsplattform zur Verfügung, die von Scanacs und dem Abrechnungszentrum Nord (AZ Nord) angeboten wird. Diese Lösung, die sowohl elektronische als auch Papierrezepte abdeckt, soll die Abrechnungsprozesse erheblich vereinfachen und beschleunigen. Die Anmeldung ist bereits jetzt möglich, was den Apotheken die Gelegenheit bietet, frühzeitig von den Vorteilen der neuen Plattform zu profitieren.
Bereits im Mai dieses Jahres hatten die Scanacs direct GmbH und die Abrechnungszentrum Nord GmbH ihre Zusammenarbeit bekanntgegeben, mit dem Ziel, Apotheken eine einheitliche Lösung für die Abrechnung mit Krankenkassen zu bieten. Diese Lösung ist unabhängig vom verwendeten Warenwirtschaftssystem der Apotheken. Während E-Rezepte direkt über die Scanacs-Plattform abgerechnet werden, übernimmt AZ Nord die Abrechnung von Papierrezepte.
Die technischen Vorbereitungen sind nun abgeschlossen, und das System ist einsatzbereit. Laut einer Pressemitteilung vom 24. Juli 2024 startet die gemeinsame Direktabrechnungs-Lösung "Combi Direct" ab sofort. Voraussetzung für die Nutzung ist die Anbindung des AZ Nord als Rezeptabrechner in der Warenwirtschaft der Apotheke. Die Abrechnungsdaten können entweder eigenständig durch die Apotheke über die Scanacs-Plattform oder als Sammelabrechnung durch das Rechenzentrum eingereicht werden.
Der offizielle Start der Abrechnungen ist für den Oktober vorgesehen, jedoch können Apotheken die Dienstleistung bereits jetzt zu Sonderkonditionen buchen. Bis zum 31. August 2024 zahlen Nutzer im ersten Monat keine Gebühren für die E-Rezept-Abrechnung über das Scanacs-Portal. Danach beträgt die Gebühr 10 Cent pro E-Rezept. Zudem wird im Rahmen des "Launch Deals" die monatliche Grundgebühr auf 60 Euro reduziert, statt der regulären 99 Euro.
Das Preismodell von Combi Direct sieht vor, dass Apotheken eine monatliche Grundgebühr, Kosten für die Abholung der Papierrezepte sowie eine transaktionsbezogene Gebühr für jede abgerechnete Verordnung zahlen. Diese Gebühr ist unabhängig vom Wert des Rezepts.
Die Nutzung der Scanacs-Plattform bietet mehrere Vorteile. Die E-Rezepte werden direkt und im eigenen Namen der Apotheke gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Die Erstattungen erfolgen unmittelbar auf das Geschäftskonto der Apotheke, was die Liquidität verbessert und die Erstattungsprozesse beschleunigt.
Ein weiterer Vorteil ist die erhöhte Retaxsicherheit. Scanacs prüft die E-Rezepte umfassend und berücksichtigt dabei auch rahmenvertragliche Besonderheiten und bundeslandspezifische Vereinbarungen. Bei möglichen Retaxgefahren wird im Scanacs-Portal ein Hinweis angezeigt, sodass Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden können.
Papierrezepte werden durch AZ Nord im Namen der Apotheke abgerechnet. AZ Nord arbeitet dabei mit den Abrechnungszentren AVC DICK und ARZW zusammen. Die Kostenerstattungen durch die Krankenkassen erfolgen ebenfalls direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke.
Frank Böhme, Geschäftsführer von Scanacs, bezeichnet die neue Lösung als "nächsten Meilenstein" auf dem Weg zur beschleunigten Echtzeit-Abrechnung. Die enge Zusammenarbeit mit Rechenzentren, pharmazeutischen Herstellern und Krankenkassen habe diesen Fortschritt ermöglicht.
Michael Irmer, Geschäftsführer der AZ Nord GmbH, betont die Notwendigkeit, die Abrechnungsprozesse angesichts der steigenden Zahl von E-Rezepten zu modernisieren. Die Direktabrechnung wird aktiv unterstützt, wobei alle Beteiligten – insbesondere die Apotheken – von der Fokussierung der Dienstleister auf ihre Kernkompetenzen profitieren sollen.
Die Einführung der "Combi Direct"-Lösung ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Apothekenwesen. Apotheken, die bislang mit komplexen und zeitaufwendigen Abrechnungsprozessen zu kämpfen hatten, können nun von einem deutlich vereinfachten und schnelleren System profitieren. Besonders hervorzuheben ist die verbesserte Liquidität durch die direkte Abrechnung und Erstattung sowie die erhöhte Sicherheit vor Retaxationen.
Die Kooperation zwischen Scanacs und AZ Nord zeigt, wie wichtig Synergien in der Branche sind, um zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln. Die Sonderkonditionen zum Marktstart bieten Apotheken zudem einen attraktiven Anreiz, die neue Plattform auszuprobieren. Insgesamt markiert "Combi Direct" einen wichtigen Fortschritt für Apotheken und setzt ein starkes Zeichen für die Zukunft der Gesundheitsbranche in Deutschland.
Kritik an geplanter Apothekenreform: Zwei-Klassen-Medizin und Qualitätsverlust befürchtet
Die geplante Apothekenreform stößt auf scharfe Kritik. Sarah Doll, Inhaberin der Rathaus-Apotheke in Schwerte, sieht in den vorgesehenen Änderungen den Beginn einer Zwei-Klassen-Medizin. Besonders der Vorschlag, Apotheken ohne die ständige Anwesenheit eines approbierten Apothekers zu betreiben, sei problematisch. „Das ist keine Lösung“, betont Doll. Sie befürchtet, dass dies zu erheblichen Qualitätseinbußen und einem Ungleichgewicht zwischen den Apotheken führen könnte.
Seit neun Jahren führt Doll ihre eigene Apotheke und ist überzeugt, dass gesetzliche Änderungen notwendig sind. „Wir brauchen vor allem mehr Geld im System. Eine Umverteilung hilft uns da nicht“, erklärt sie. Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Telepharmazie, die laut Kabinettsentwurf zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes beitragen soll. Doch Doll sieht hierin ein ungelöstes Problem: „Wie sollen wir einen Mangelberuf durch einen anderen ersetzen?“, fragt sie. Selbst wenn weniger approbierte Apotheker benötigt würden, fehle es weiterhin an pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) und Pharmazieingenieuren.
In der Praxis hält Doll die Zuschaltung von Apothekern per Bildschirm für unpraktisch. Apotheker werden täglich mehrfach um Rat gefragt, etwa bei Wechselwirkungen oder Lieferengpässen. „Wie lange soll das dauern, bis eine Antwort da ist? Wie lange sollen die Leute warten?“, fragt sie besorgt. Der Mangel an Verfügbarkeiten würde den Bedarf an approbierten Apothekern eher erhöhen.
Ein weiteres Problem sieht Doll in der Vergütung von PTA in sogenannten Light-Apotheken. Dass das Bundesgesundheitsministerium davon ausgeht, PTA könnten ohne approbierte Apotheker arbeiten, ohne dass eine höhere Bezahlung nötig wäre, bezeichnet sie als „Unverschämtheit“. Die Einsparrechnungen des Ministeriums hält sie für unrealistisch.
Positiv bewertet Doll die Pläne, die Lagerung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten zu ermöglichen und die Notdienstvergütung anzuheben. Diese Maßnahmen seien zwar hilfreich, könnten jedoch weder Apotheken retten noch die Belastung der Inhaber merklich reduzieren. Insgesamt stellt Doll fest, dass sich die Bedingungen für selbstständige Apotheker nicht verbessert haben. „Die Lage ist schlechter geworden. Ich weiß nicht, ob ich es nochmal machen würde“, sagt sie abschließend.
Die Apothekenreform, wie sie derzeit geplant ist, wirft mehr Fragen auf, als sie Antworten liefert. Sarah Dolls Bedenken sind berechtigt: Die Idee, Apotheken ohne die ständige Anwesenheit eines approbierten Apothekers zu betreiben, könnte tatsächlich zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen. Qualitätseinbußen und ein Ungleichgewicht zwischen den Apotheken wären die Folgen.
Die Telepharmazie mag auf dem Papier eine sinnvolle Lösung zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sein, doch in der Praxis zeigt sich ein anderes Bild. Wie Doll richtig anmerkt, wird ein Mangelberuf nicht durch einen anderen ersetzt. Die Frage, wie lange Patienten auf eine fachkundige Beratung warten müssen, bleibt ungelöst. Der Vorschlag verlagert das Problem lediglich, ohne es zu beheben.
Auch die Annahme, dass PTA ohne approbierte Apotheker arbeiten und dabei nicht angemessen entlohnt werden müssen, ist realitätsfern und respektlos gegenüber den Beschäftigten. Eine faire Vergütung für ihre erhöhte Verantwortung ist unerlässlich.
Zwar sind die Pläne, Betäubungsmittel in Kommissionierautomaten zu lagern und die Notdienstvergütung zu erhöhen, Schritte in die richtige Richtung, aber sie lösen nicht die grundsätzlichen Probleme. Die Reform braucht einen umfassenderen Ansatz, der die finanzielle Ausstattung der Apotheken verbessert und sicherstellt, dass Qualität und Patientenversorgung nicht leiden. Nur so können wir eine gerechte und effektive Apothekenlandschaft gewährleisten.
Apothekerin sucht verzweifelt Nachfolger: Fachkräftemangel und Digitalisierung belasten Betrieb
Seit zwei Jahren sucht Anja Klosendorf-Hieß vergeblich nach einem Nachfolger für ihre Burg-Apotheke in Hohenstein, Hessen. Nach 40 Jahren im Beruf möchte die Inhaberin endlich in den Ruhestand gehen. „Es reicht mir“, sagt Klosendorf-Hieß, die sich darauf freut, die Apotheke im Oktober zu übergeben.
Der Alltag in der Apotheke ist für die Apothekerin zunehmend belastend. Mit Mitte 60 steht sie sechs Tage die Woche in der Apotheke und muss alle Dienste allein abdecken. Ihre bisherigen Apothekerkollegen sind bereits in den Ruhestand gegangen. „Meine Apotheker, die ich hatte, sind schon alle in Rente“, erklärt sie. Selbst Arztbesuche gestalten sich problematisch. Zwar könnte sie eine Urlaubsvertretung einstellen, doch dies reicht nicht aus, um den Betrieb dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Die fortschreitende Digitalisierung und die Einführung des E-Rezepts haben den Arbeitsalltag zusätzlich erschwert. „Mit der Digitalisierung und der Einführung des E-Rezepts geht es holprig zu“, berichtet sie. Änderungen an Verordnungen sind schwierig, da Arztpraxen telefonisch oft nicht erreichbar sind. Klosendorf-Hieß muss deshalb persönlich zu den Praxen gehen, was sehr zeitaufwendig ist. „Bei den Ärzten klappt es online nicht und der Patient kann nicht warten“, erklärt sie. Die Praxen nutzen veraltete Software, und teilweise stimmen nicht einmal die Pharmazentralnummern (PZN). „Das erschwert unsere Arbeit erheblich“, fügt sie hinzu.
Technische Probleme belasten den Arbeitsalltag zusätzlich. „Die Hotlines sind oft überlastet und es gibt keinen Rückruf. Die Situation ist sehr unbefriedigend“, beklagt sie. Hinzu kommen die geplanten Reformen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die zusätzlichen Druck auf die Apothekerschaft ausüben. „Die Infrastruktur muss stimmen, aber die Politik zeigt wenig Einsicht“, kritisiert sie.
Angesichts dieser Herausforderungen hofft Klosendorf-Hieß dringend auf einen geeigneten Nachfolger, der die Burg-Apotheke in eine erfolgreiche Zukunft führen kann.
Der Fall von Anja Klosendorf-Hieß zeigt eindrücklich, wie stark die Apothekenbranche derzeit unter Druck steht. Nach 40 Jahren im Beruf möchte die Inhaberin der Burg-Apotheke in Hohenstein in den wohlverdienten Ruhestand gehen, doch der Fachkräftemangel macht dies nahezu unmöglich. Die Belastungen durch die Digitalisierung und die Einführung des E-Rezepts verstärken die ohnehin schon schwierige Situation.
Die Politik muss endlich erkennen, dass Apotheken unverzichtbare Anlaufstellen für die Gesundheitsversorgung vor Ort sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um deren Fortbestand zu sichern. Dazu gehört eine bessere technische Unterstützung genauso wie die Entlastung durch ausreichend qualifiziertes Personal. Die Erfahrung und das Engagement von Apothekern wie Anja Klosendorf-Hieß dürfen nicht verloren gehen, sondern sollten vielmehr gewürdigt und unterstützt werden
Scholz schließt Leistungskürzungen im Gesundheitswesen aus: Effizienzsteigerung durch Krankenhausreform
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat trotz der angespannten Finanzlage der Krankenkassen Einschnitte bei der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. „Leistungskürzungen kommen für mich nicht in Frage“, betonte Scholz in Berlin. Stattdessen müssten die vorhandenen Mittel effizienter eingesetzt werden, so der Kanzler. Ein zentrales Element dieser Effizienzsteigerung soll die geplante Krankenhausreform sein.
Im Rahmen der Reform wird eine engere Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ambulanten Praxen der Kassenärztlichen Vereinigungen angestrebt. Ziel ist es, Überlastungen der Notfallambulanzen zu vermeiden, die häufig durch Fälle entstehen, die keine echten Notfälle sind. Scholz unterstrich, dass eine ausreichende ambulante Betreuung auch außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen gewährleistet sein müsse.
Die Reform soll zudem sicherstellen, dass es sowohl eine hohe Zahl von wohnortnahen Krankenhäusern als auch Spitzenkrankenhäuser gibt. Dadurch soll das Gesamtsystem finanziell effizienter betrieben werden können. Scholz stellte klar, dass Leistungskürzungen für Versicherte für ihn keine Option seien. „Das ist eine schlechte Nummer, mit der bin ich nicht einverstanden“, erklärte er.
Die Krankenkassen haben angesichts steigender Milliardenausgaben vor möglichen Beitragserhöhungen für die Versicherten im kommenden Jahr gewarnt. Der GKV-Spitzenverband rechnet bis 2025 mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von 0,5 bis 0,6 Prozentpunkten. Auch die Pflegeversicherung wird voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025 rote Zahlen schreiben. Vor diesem Hintergrund hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine weitere Pflegereform noch vor der Bundestagswahl 2025 angekündigt.
Die Ankündigungen von Bundeskanzler Olaf Scholz kommen zur rechten Zeit. Angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitssystem ist es beruhigend zu hören, dass Leistungskürzungen keine Option sind. Die geplante Krankenhausreform verspricht, die Effizienz zu steigern und die Qualität der Versorgung zu sichern. Allerdings wird der Erfolg der Reform stark von der praktischen Umsetzung abhängen. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ambulanten Praxen muss reibungslos funktionieren, um die Notfallambulanzen zu entlasten und eine umfassende ambulante Betreuung sicherzustellen.
Die Warnungen der Krankenkassen vor Beitragserhöhungen zeigen jedoch, dass die finanziellen Herausforderungen im Gesundheitswesen nicht zu unterschätzen sind. Es wird entscheidend sein, dass die angekündigten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung tatsächlich greifen. Zudem müssen langfristige Lösungen gefunden werden, um die Finanzstabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach steht vor der schwierigen Aufgabe, diese Reformen zügig und wirksam umzusetzen. Letztlich wird es auf eine Balance zwischen Kosteneffizienz und der Qualität der Versorgung ankommen, um das Vertrauen der Versicherten zu erhalten.
Inventar der ältesten Apotheke Nürnbergs wird versteigert: Ein Stück Geschichte unter dem Hammer
Die Mohren-Apotheke in Nürnberg hat Ende Juni endgültig ihre Pforten geschlossen. Nun wird das gesamte Inventar über das Online-Auktionsportal Restlos.com versteigert. Interessierte haben noch bis morgen um 8:30 Uhr die Möglichkeit, auf verschiedene Gegenstände zu bieten. Das Sortiment umfasst eine breite Palette an Artikeln, von Ledersesseln und historischen Apothekenutensilien bis hin zu modernen Geräten, die auch in anderen Apotheken weiterhin genutzt werden können.
Die Entscheidung zur Schließung wurde aus wirtschaftlichen Gründen von Wilhelm Bouhon getroffen, der die Apotheke in dritter Generation führt. Bouhon, Teil der Familie hinter der Kosmetikmarke Frei-Öl, betreibt in Nürnberg noch eine weitere Mohren-Apotheke. Jedoch hat sich die Innenstadtlage der geschlossenen Filiale als nicht mehr rentabel erwiesen. Um das Inventar sinnvoll weiterzuverwenden und nicht ungenutzt verkommen zu lassen, wird es nun neuen Besitzer zugeführt.
Das Auktionsportal bewirbt die Auktion mit einer vielfältigen Auswahl an Artikeln: Apothekeneinrichtungen, Dekorationsobjekte, Kosmetikgeräte, Möbel, Gläser und viele weitere Gegenstände stehen zur Versteigerung bereit. Gestern hatten Interessierte die Möglichkeit, die Stücke vor Ort zu besichtigen. Ab morgen werden die ersten Zuschläge erteilt. Ziel ist es, die Apotheke bis zum letzten Abholtermin am 1. August vollständig zu räumen.
Besondere Aufmerksamkeit ziehen dabei der „Babor Tech Skin Fusor“ und zwei Kosmetikliegen auf sich, die zu den begehrtesten Artikeln zählen. Auch andere Geräte, die in der Mohren-Apotheke für kosmetische Anwendungen genutzt wurden, stehen zur Versteigerung bereit. Insgesamt gibt es 446 Artikel zur Auswahl, darunter Schirmständer, Desinfektionsspender, historische Vasen, Kerzen von Nuxe und Regale.
Auf Instagram wirbt das Nürnberger Auktionsportal aktiv für die Versteigerung mit dem Aufruf: „Jetzt Apothekerausstattung und seltene Stücke ersteigern!“ Auch die Mohren-Apotheke selbst kommentiert und lädt dazu ein, hochwertige Apothekerausstattung, Kosmetikgeräte, Geschäftsausstattung sowie Dekorations- und Vintage-Objekte zu ersteigern.
Wilhelm Bouhon gibt auf Nachfrage keine weiteren Auskünfte zur Auktion, verweist jedoch darauf, dass diese online verfolgt werden kann. Hintergrund der zügigen Räumung der alten Offizin ist die geplante teilweise Wiedervermietung des Gebäudes ab dem 15. August.
Die Schließung der traditionsreichen Mohren-Apotheke in Nürnberg markiert das Ende einer Ära. Wilhelm Bouhon hat die schwierige, aber wohlüberlegte Entscheidung getroffen, die Innenstadtfiliale aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. Die Versteigerung des Inventars über Restlos.com ist eine kluge Lösung, um wertvolle und nützliche Gegenstände einer sinnvollen Weiterverwendung zuzuführen. Besonders für Apotheken und Kosmetikstudios bietet sich hier eine einmalige Gelegenheit, hochwertige Geräte und Ausstattung zu erwerben. Bouhons pragmatischer Ansatz zeigt, dass auch in schwierigen Zeiten innovative Lösungen gefunden werden können, um Ressourcen optimal zu nutzen und gleichzeitig neuen Nutzern zugänglich zu machen. Dies könnte ein Vorbild für andere Apotheken sein, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen.
Serap Güler fordert schnelle Lösungen für E-Rezept-Probleme – Besuch in der Birken-Apotheke in Köln
Die Bundestagsabgeordnete Serap Güler (CDU) besuchte kürzlich die Birken-Apotheke von Erik Tenberken in Köln, um sich über die aktuellen Herausforderungen und Leistungen der Apotheken vor Ort zu informieren. Im Mittelpunkt des Besuchs standen insbesondere die Probleme, die durch Lieferengpässe und die damit verbundenen bürokratischen Anforderungen entstehen. Diese führen zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand, der in Zeiten des Fachkräftemangels besonders ins Gewicht fällt.
Während ihres Informationsbesuchs verschaffte sich Güler einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Versorgungsbereiche der Birken-Apotheke. Dazu zählen die Verblisterung, Heimversorgung, Onkologie, HIV-Versorgung und die Belieferung mit Medizinalcannabis. Tenberken nutzte die Gelegenheit, um die wirtschaftlichen und gesetzlichen Herausforderungen bei der Lagerhaltung, insbesondere bei hochpreisigen Medikamenten, darzustellen. Güler betonte, dass diese Informationen hilfreich seien, um in der Diskussion zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) weitere konstruktive Vorschläge einzubringen.
Ein besonderes Highlight des Besuchs war der apothekeneigene Blisterraum. Güler zeigte sich beeindruckt von der hohen Sicherheit und Transparenz, die die maschinelle Verblisterung in der Medikamentenversorgung bietet. „Die maschinelle Verblisterung bietet großes Potenzial für eine sichere und effiziente Versorgung“, erklärte Güler. Zudem appellierte sie, dass Probleme wie die Chargenübertragung beim E-Rezept zeitnah gelöst werden müssten, um die Effizienz und Zuverlässigkeit des digitalen Rezeptverfahrens zu verbessern.
Güler nahm sich auch viel Zeit für Gespräche mit den Mitarbeitern der Apotheke, um deren Probleme und Vorschläge aus erster Hand zu erfahren. Tenberken zeigte sich erfreut über den intensiven Austausch und die Möglichkeit, die Anliegen der Apotheke direkt vorzutragen. Güler zog ein positives Fazit und unterstrich, dass die Arbeit der Apotheken angemessen vergütet werden müsse.
Abschließend kündigte Güler an, die gewonnenen Erkenntnisse und Informationen in die Diskussionen der zuständigen Gremien einzubringen, um die Apotheken und ihre wichtigen Dienstleistungen zu unterstützen. Sie betonte, dass der Austausch in der Birken-Apotheke auf ihre persönliche Initiative zurückgegangen sei und versprach, die Anliegen der Apotheke weiter zu verfolgen.
Der Besuch von Serap Güler in der Birken-Apotheke unterstreicht die dringenden Herausforderungen, denen sich Apotheken heute gegenübersehen. Die Themen Lieferengpässe und bürokratische Hürden sind nicht neu, doch in Zeiten des Fachkräftemangels gewinnen sie an Brisanz. Es ist ermutigend zu sehen, dass eine Bundestagsabgeordnete sich vor Ort ein Bild macht und bereit ist, die gewonnenen Erkenntnisse in die politische Diskussion einzubringen. Besonders die maschinelle Verblisterung zeigt vielversprechende Ansätze für eine effizientere Medikamentenversorgung. Dennoch bleibt zu hoffen, dass Probleme wie die Chargenübertragung beim E-Rezept schnell und pragmatisch gelöst werden. Es bleibt zu wünschen, dass derartige Besuche und der direkte Austausch mit den betroffenen Akteuren häufiger stattfinden, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln und die Apothekenlandschaft zukunftssicher zu gestalten.
Ärzteverband warnt: Keine Impfungen und Schnelltests in Apotheken
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hat sich entschieden gegen die geplante Ausweitung der Kompetenzen von Apotheken im Rahmen des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) ausgesprochen. Der Verband sieht Handlungsbedarf bei der Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, lehnt jedoch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen ab, die den Arztvorbehalt aufweichen würden.
Laut SpiFa haben Apothekerinnen und Apotheker sowie das pharmazeutische Personal keine umfassende medizinische Ausbildung, die notwendig sei, um Indikationen, Kontraindikationen und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen korrekt beurteilen zu können. Der Verband betont, dass Impfen weit mehr umfasse als die bloße Verabreichung eines Impfstoffes. Es sei erforderlich, komplexe medizinische Situationen zu erkennen und entsprechend zu handeln, was die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleiste.
Ebenso sei das pharmazeutische Personal nicht ausreichend für die Durchführung diagnostischer Tests ausgebildet. Es fehle an Kenntnissen und Fähigkeiten zur Indikationsstellung nach geltenden Leitlinien, zur Probenauswahl und -entnahme, zur sachgerechten Lagerung und Entsorgung sowie zur Auswahl geeigneter Testverfahren. Auch die Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse und die Interpretation der Befunde, einschließlich differentialdiagnostischer Überlegungen, seien essenziell und fielen in den Kompetenzbereich von Ärztinnen und Ärzten. Der SpiFa unterstreicht, dass die Diagnostik von Infektionserkrankungen sowie die hierfür erforderliche In-vitro-Diagnostik in die ärztliche Verantwortung gehören. Patientennahe Schnelltests, insbesondere Antigentests, seien hinsichtlich ihrer diagnostischen Leistungsfähigkeit den molekularbiologischen Verfahren unterlegen und somit für die kurative Diagnostik ungeeignet.
Der SpiFa fordert daher, Impfungen und Schnelltests aus dem Entwurf des Apothekenreformgesetzes zu streichen, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden. Der Verband plädiert für eine klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Ärzten und Apothekern, um eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen.
Die Debatte um die Ausweitung der Kompetenzen von Apotheken im Rahmen des Apothekenreformgesetzes ist ein heißes Thema. Auf den ersten Blick mag die Idee, Impfungen und Schnelltests in Apotheken anzubieten, um die flächendeckende Versorgung zu verbessern, attraktiv erscheinen. Doch die Bedenken des SpiFa sind nicht von der Hand zu weisen. Die Ausbildung und Expertise von Ärzten sind unverzichtbar, um die komplexen medizinischen Entscheidungen zu treffen, die mit Impfungen und diagnostischen Tests einhergehen. Der Schutz der Patientensicherheit muss oberste Priorität haben. Eine klare Abgrenzung der Kompetenzen und eine Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern könnte der Schlüssel sein, um die medizinische Versorgung zu optimieren, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf diese berechtigten Einwände reagieren wird.
Apothekenteam der Birken-Apotheke feiert mit prominenter Unterstützung beim Christopher Street Day in Köln
Die Christopher-Street-Day-Saison 2024 ist in vollem Gange. Am vergangenen Sonntag zog ein farbenfroher Demonstrationszug mit über 60.000 Teilnehmer durch die Straßen von Köln. Der CSD, der sowohl ein Fest- als auch ein Gedenktag ist, zieht jedes Jahr zahlreiche Politiker, Prominente und feiernde Menschen an, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Pansexuellen, Transpersonen und Intersexuellen stark machen. In diesem Jahr lautete das Motto: „Für Menschenrechte – Viele. Gemeinsam. Stark!“
Zu den vielen Teilnehmern gehörte auch das Team der Birken-Apotheke unter der Leitung von Erik Tenberken. Sie feierten die Parade auf einem eigens dafür gestalteten Festivalwagen. Ein Highlight ihres Auftritts war die Beteiligung der bekannten Band Tokio Hotel, die Tenberken und sein Team für den Wagen gewinnen konnten. Obwohl Heidi Klum ursprünglich ebenfalls teilnehmen wollte, musste sie kurzfristig absagen. Dennoch konnte Tenberken zahlreiche andere prominente Gäste begrüßen.
Unter den Gästen des Festivalwagens waren der Virologe Hendrik Streeck sowie die Bundestagsabgeordnete Serap Güler (CDU) und Ina Brandes (CDU), Ministerin für Kultur und Wissenschaft von Nordrhein-Westfalen. Auch prominente Politiker wie Claudia Roth (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nahmen an der Parade teil. Lauterbach betonte die zunehmenden Übergriffe gegen queere Menschen und die wachsende Hassgewalt. Er appellierte an die Gemeinschaft, zusammenzustehen und betonte die Wichtigkeit dieser politischen Demonstration: „Wenn eure Rechte fallen, fallen alle Rechte. Daher ist das eine wichtige politische Demonstration, die nie wichtiger gewesen ist als heute.“
Der nächste CSD findet am 27. Juli in Berlin statt. Das Ziel des Umzugs ist das Brandenburger Tor, wo eine vielfältige Abschlusskundgebung mit Redebeiträgen sowie künstlerischen und musikalischen Darbietungen stattfinden wird. Es bleibt abzuwarten, ob Bundesgesundheitsminister Lauterbach auch an diesem Tag Zeit findet, um mitzufeiern und die Botschaft der Solidarität und Gleichberechtigung weiter zu unterstützen.
Das Engagement des Teams der Birken-Apotheke beim Christopher Street Day in Köln zeigt, wie wichtig es ist, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen zusammenkommen, um für die Rechte der LGBTQIA+ Gemeinschaft einzustehen. Die Unterstützung durch prominente Gäste und Politiker
unterstreicht die Bedeutung dieser Demonstration und setzt ein starkes Zeichen gegen die zunehmende Gewalt und Diskriminierung. Der CSD bleibt eine essentielle Plattform für die Förderung von Toleranz und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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