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  • 17.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen, Innovationen und die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems
    17.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen, Innovationen und die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen, Innovationen und die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems

 

Cyber-Sicherheit, technologische Innovationen und die Bewältigung gesundheitspolitischer Herausforderungen in einer globalisierten Welt

Vertiefen Sie Ihr Verständnis für die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor: Entdecken Sie die oft unterschätzte Gefahr der Cyber-Sicherheit in Apotheken und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie die Kontroversen um die Transparenz bei Impfstoffdeals. Verfolgen Sie die neuesten Reformen, darunter das umstrittene Apotheken-Reformgesetz und wegweisende Änderungen in der Notfallversorgung, die darauf abzielen, die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Erfahren Sie mehr über die fortschreitende Digitalisierung durch die Umwandlung der Gematik in eine leistungsstarke Digitalagentur und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen. Zusätzlich beleuchten wir neue gesundheitliche Risiken wie das rapide ansteigende Dengue-Fieber unter Reiserückkehrern und die Verbreitung von Tinea capitis in europäischen Barbershops.

 

Die unterschätzte Gefahr: Cyber-Sicherheit in Apotheken und Gesundheitsdienstleistern

In der heutigen digitalisierten Welt ist kein Unternehmen vor Cyber-Sicherheitsbedrohungen gefeit, auch nicht Apotheken, die oft glauben, aufgrund ihrer Größe und ihrer vermeintlich geringen Attraktivität für Cyberkriminelle sicher zu sein. Trotz dieser Annahme haben jüngste Vorfälle gezeigt, dass selbst kleinere Akteure im Gesundheitswesen nicht immun sind.

Ein besonders markantes Beispiel ist das eines großen Softwarehauses in der Pharmabranche, das Opfer einer Cyberattacke wurde. Die Folgen waren gravierend: sensible Daten von Kunden und Partnerunternehmen waren kompromittiert, was zu erheblichen finanziellen Verlusten und einem schwerwiegenden Vertrauensverlust führte. Ähnlich betroffen war ein IT-Dienstleister, der Krankenkassen mit wichtigen Dienstleistungen versorgte. Nach einem Cyberangriff sah sich das Unternehmen gezwungen, seine Systeme vorübergehend vom Netz zu nehmen, was zu erheblichen Betriebsstörungen führte.

Diese Vorfälle werfen ein grelles Licht auf die weit verbreitete Fehleinschätzung vieler Apothekeninhaber und anderer kleiner Unternehmen, dass sie für Cyberkriminelle uninteressant seien. Cyberkriminelle zielen nicht nur auf große Unternehmen ab; sie nutzen oft Schwachstellen in der Sicherheitsinfrastruktur kleinerer Organisationen aus, um Zugang zu wertvollen Informationen zu erlangen oder um Lösegeld zu erpressen.

Experten warnen daher, dass alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, robuste Cyber-Sicherheitsmaßnahmen implementieren müssen. Dazu gehören regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zur Erkennung von Phishing-Attacken, die Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung für den Zugriff auf sensible Daten und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsinfrastruktur.

Angesichts der zunehmenden Verflechtung von digitalen Systemen im Gesundheitswesen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apotheken und verwandte Unternehmen proaktiv handeln, um sich vor potenziellen Cyber-Bedrohungen zu schützen. Nur durch eine konzertierte Anstrengung, die sowohl technologische Lösungen als auch ein Bewusstsein für Sicherheitsbest Practices umfasst, können diese Unternehmen ihre wertvollen Daten und ihren Betrieb langfristig schützen.

Die jüngsten Cyberangriffe auf Unternehmen in der Pharmabranche und verwandten Dienstleistungssektoren sind ein dringlicher Weckruf für die gesamte Branche. Die Idee, dass kleinere Apotheken und ähnliche Einrichtungen für Cyberkriminelle uninteressant sind, erweist sich als gefährliche Fehleinschätzung. Die Realität ist, dass Cyberkriminelle gezielt Schwachstellen in der Sicherheitsinfrastruktur ausnutzen, unabhängig von der Unternehmensgröße, um sensible Daten zu stehlen oder Lösegeld zu erpressen.

Die Sicherheitslage im Gesundheitswesen erfordert eine drastische Verbesserung der Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Dies umfasst nicht nur technologische Lösungen wie robuste Firewalls und Verschlüsselungsprotokolle, sondern auch eine umfassende Sensibilisierung der Mitarbeiter für potenzielle Bedrohungen wie Phishing. Unternehmen müssen in Schulungen investieren, die Mitarbeiter befähigen, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und darauf zu reagieren, um die Angriffsfläche für Cyberkriminelle zu minimieren.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen ist es entscheidend, dass Apotheken und ähnliche Institutionen nicht erst handeln, wenn es zu spät ist. Prävention und Reaktion müssen Hand in Hand gehen, um die Integrität sensibler Daten zu schützen und die Kontinuität der Betriebsabläufe sicherzustellen. Nur durch eine proaktive und ganzheitliche Herangehensweise können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur die aktuellen, sondern auch die zukünftigen Herausforderungen der Cyber-Sicherheit erfolgreich bewältigen.

 

EU-Gericht rügt Geheimhaltung bei Impfstoff-Deals: Transparenz und Rechenschaftspflicht gefordert

Die Europäische Kommission, unter der Führung von Präsidentin Ursula von der Leyen, steht nach einem wegweisenden Urteil des EU-Gerichts bezüglich ihrer Handhabung der Corona-Impfstoffbeschaffung während der Pandemie unter öffentlicher Kritik. Das Gericht entschied, dass die Kommission gegen EU-Recht verstoßen habe, indem sie nicht ausreichend transparent mit den Verträgen über Impfstofflieferungen umging und bestimmte Informationen geheim hielt. Besonders kontrovers war die Entscheidung, Informationen zu möglichen Interessenkonflikten und Entschädigungsregelungen für Pharmaunternehmen nicht umfassend offenzulegen.

Die Kommission hatte im Namen der EU-Mitgliedstaaten Verträge mit mehreren Pharmaunternehmen ausgehandelt, um Hunderte Millionen Impfstoffdosen zu beschaffen. Dieser Schritt war eine Reaktion auf die dringende Notwendigkeit, während der Pandemie eine schnelle und gleichmäßige Verteilung von Impfstoffen in Europa sicherzustellen. Trotz der insgesamt erfolgreichen Beschaffung stieß das Vorgehen der Kommission auf Kritik, da nicht alle Details der Verträge öffentlich zugänglich gemacht wurden und es zu Lieferverzögerungen kam.

Das Gerichtsverfahren wurde eingeleitet, nachdem EU-Abgeordnete und Privatpersonen Zugang zu den Verträgen gefordert hatten, jedoch nur teilweise Zugang erhielten. Dies führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die nun in diesem Urteil gipfeln. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Transparenzpolitik der EU-Kommission haben und signalisiert eine klare Erwartung an die Exekutive, in ähnlichen Situationen künftig eine umfassendere Offenlegung zu gewährleisten.

Politiker wie Peter Liese von der EVP verteidigen trotz der Kritik die Impfstoffbeschaffung als notwendigen Schritt, um Europa vor einer ungleichen Verteilung von Impfstoffen zu bewahren. Er betont die Bedeutung der raschen Beschaffung während der frühen Phasen der Pandemie und argumentiert, dass die Zusammenarbeit mit Pharmaunternehmen unabdingbar war, um die Lieferung an die europäische Bevölkerung zu beschleunigen.

Die Kommission hat nun die Möglichkeit, das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten, was weitere rechtliche und politische Implikationen nach sich ziehen könnte. Beobachter erwarten, dass die Kommission die Entscheidung genau prüfen wird, um mögliche Anpassungen in ihrer Vorgehensweise bei zukünftigen Vertragsverhandlungen vorzunehmen.

Das Urteil des EU-Gerichts markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Debatte um Transparenz und Rechenschaftspflicht in der europäischen Impfstoffbeschaffung während der Pandemie. Es unterstreicht die Bedeutung einer offenen und transparenten Regierungspraxis, insbesondere in Krisenzeiten, wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen auf dem Spiel steht.

Die Entscheidung, bestimmte Informationen zu den Impfstoffverträgen geheim zu halten, wurde von vielen als unzureichend und intransparent wahrgenommen. Die Kritik an der Handhabung der Kommission war nicht nur auf die mangelnde Offenlegung der Vertragsdetails gerichtet, sondern auch auf die potenziellen Interessenkonflikte und die Art der Entschädigungsregelungen für die beteiligten Unternehmen.

Trotz der Herausforderungen und der kontroversen Entscheidungen während der Beschaffung betonen Befürworter wie Peter Liese die Notwendigkeit, schnell und koordiniert zu handeln, um den Zugang zu Impfstoffen in ganz Europa sicherzustellen. Dieses Argument wird jedoch von Kritikern herausgefordert, die darauf bestehen, dass Transparenz und Überprüfbarkeit grundlegende Elemente jeder öffentlichen Beschaffungsstrategie sein sollten.

Das Gerichtsurteil eröffnet nun die Möglichkeit für eine Neuausrichtung in der Transparenzpolitik der EU-Kommission und könnte langfristig zu einer verbesserten Rechenschaftspflicht gegenüber den europäischen Bürgern führen. Es bleibt abzuwarten, wie die Kommission auf dieses Urteil reagieren wird und welche Konsequenzen es für zukünftige Krisenmanagementstrategien haben wird.

 

Kabinett beschließt umfassende Gesundheitsreformen – Apotheken-Reformgesetz vertagt bis Jahresende

Das Bundeskabinett unter der Leitung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute mehrere bedeutende Gesetzesentwürfe beschlossen, darunter das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), dessen endgültige Verabschiedung aufgrund laufender rechtlicher Prüfungen verschoben wurde. Minister Lauterbach gab bekannt, dass das ApoRG unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet und zum Jahreswechsel in Kraft treten soll. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Reforminitiative, die notwendig wurde, um vergangene Versäumnisse im Gesundheitswesen aufzuholen.

Lauterbach äußerte sich optimistisch über die Fortschritte seiner Agenda und betonte die Dringlichkeit weiterer Reformen im Gesundheitsbereich. Bereits 15 Gesetze hat das Bundesgesundheitsministerium verabschiedet, weitere sind laut Lauterbach erforderlich, um eine umfassende Modernisierung zu gewährleisten. Zu den heute beschlossenen Gesetzen zählen unter anderem das Gesetz zur Notfallreform, das die Möglichkeit von Verträgen zwischen Notfallpraxen und Versorgungsapotheken vorsieht, sowie das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) und das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit mit der Einrichtung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).

Eine bedeutende Änderung im überarbeiteten Kabinettsentwurf des ApoRG betrifft die Streichung einer Regelung, die ausländischen Fachkräften ohne abgeschlossenes Pharmaziestudium den Zugang zu apothekerlichen Tätigkeiten in Deutschland ermöglichen sollte. Diese Änderung könnte darauf abzielen, die Zustimmung im Bundesrat zu erleichtern, obwohl die genauen Hintergründe hierfür noch nicht vollständig geklärt sind. Der überarbeitete Entwurf beinhaltet ansonsten lediglich kleinere Anpassungen, darunter eine transparente Darlegung der Finanzierung des Notdienstfonds durch Kürzung des Zuschusses zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL).

Der endgültige Beschluss des ApoRG wird nun für den 21. August erwartet, sobald die rechtlichen Prüfungen im Bundesjustizministerium abgeschlossen sind. Trotz der Verzögerung zeigt sich Lauterbach zuversichtlich, dass die geplanten Reformen zur Stärkung des Gesundheitswesens zeitnah umgesetzt werden können.

Die heutigen Entscheidungen des Bundeskabinetts, insbesondere die Verschiebung des Apotheken-Reformgesetzes aufgrund rechtlicher Überprüfungen, markieren einen wichtigen Schritt in der Reformagenda von Minister Lauterbach. Die geplante Verabschiedung nach der Sommerpause signalisiert eine klare Absicht, vergangene Versäumnisse im Gesundheitswesen anzugehen. Die Streichung der Regelung für ausländische Fachkräfte im überarbeiteten Entwurf könnte jedoch auf politische Herausforderungen hinweisen, die weiterhin Aufmerksamkeit erfordern.

 

Adexa-Vorstand May präsentiert Reformvorschläge bei Treffen mit Gesundheitsminister Lauterbach

Am vergangenen Freitag fand im Bundesministerium für Gesundheit ein bedeutendes Treffen statt, bei dem Andreas May, Vorstandsvorsitzender der Apothekengewerkschaft Adexa, konkrete Reformvorschläge mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) besprach. Der Besuch folgte auf einen früheren schriftlichen Vorstoß der Adexa, der eine gesetzliche Personalzulage für Apothekenangestellte forderte.

Andreas May präsentierte während der Gespräche den Vorschlag der Adexa zur Einführung einer gesetzlichen Personalzulage, mit dem Ziel, zusätzliche finanzielle Mittel in das Gesundheitssystem zu lenken. Der Gewerkschaftsvorschlag sah vor, dass Apothekenangestellte für jede abgegebene verschreibungspflichtige Packung eine Zulage von 80 Cent erhalten sollten, um eine Gehaltserhöhung von mindestens 10 Prozent zu gewährleisten. May betonte die Dringlichkeit, angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Das Treffen zwischen May und Lauterbach im BMG wurde als konstruktiv und höflich beschrieben. Minister Lauterbach nahm sich eine halbe Stunde Zeit, um Mays Vorschläge zur Personalzulage sowie zu einer umfassenden Reform der pharmazeutisch-technischen Assistenten-Ausbildung anzuhören. Ziel der vorgeschlagenen Reformmaßnahmen sei es, den Beruf des PTA durch eine zusätzliche akademische Ausbildung attraktiver und zukunftssicherer zu gestalten.

Andreas May äußerte vorsichtigen Optimismus hinsichtlich der möglichen Berücksichtigung der Adexa-Vorschläge in die weitere Reformplanung. Er hoffte darauf, dass der vorläufige Kabinettsentwurf noch Änderungen unterzogen würde, bevor er der Regierung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der aktuelle Entwurf des Apothekenreform-Gesetzes (ApoRG), der unter anderem Apotheken mit PTA-Vertretung und telepharmazeutischer Beratung ermöglichen würde, stieß seitens der Adexa von Beginn an auf scharfe Kritik.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzesentwurf in seiner gegenwärtigen Form dem Kabinett vorgelegt wird, da es noch keine Einigkeit über zentrale Punkte gibt. Der Zeitplan zur Verabschiedung des ApoRG bis Anfang des kommenden Jahres wurde durch eine kurzfristige Änderung der Tagesordnung jedoch beeinträchtigt. Minister Lauterbach bekräftigte jedoch seinen Plan, das Gesetz unmittelbar nach der Sommerpause zu verabschieden, um es zum Jahreswechsel in Kraft treten zu lassen.

In einer aktuellen Stellungnahme bedankte sich Andreas May bei Minister Lauterbach für das konstruktive Gespräch und äußerte die Hoffnung, dass die Vorschläge der Adexa in die Reform eingearbeitet werden können. Er betonte die Notwendigkeit, eine robuste und zukunftsfähige Apothekenlandschaft sowie sichere und attraktive Arbeitsplätze zu gewährleisten.

Das Treffen zwischen Adexa-Vorstand Andreas May und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach markiert einen wichtigen Schritt in der Diskussion um die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland. Die vorgeschlagenen Reformen, insbesondere die gesetzliche Personalzulage und die Neugestaltung der PTA-Ausbildung, könnten entscheidend sein, um die Attraktivität des Berufsstandes zu steigern und den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen. Die weitere Entwicklung des Apothekenreform-Gesetzes wird mit Spannung erwartet, da es um grundlegende Weichenstellungen für die Branche geht.

 

Zukunftsweisende Reform: Deutschland verbessert Notfallversorgung grundlegend

Heute hat das Bundeskabinett unter der Leitung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine wegweisende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung in akuten Situationen deutlich zu verbessern.

Die Reform umfasst mehrere Schlüsselmaßnahmen, die darauf abzielen, die Strukturen der Notfallversorgung grundlegend zu modernisieren und besser zu vernetzen. Ein zentraler Bestandteil sind die neu einzurichtenden "Akutleitstellen". Diese sollen rund um die Uhr unter der einheitlichen Rufnummer 116117 erreichbar sein und als erste Anlaufstelle für Patienten dienen, die akute medizinische Hilfe benötigen. Durch standardisierte Ersteinschätzungen, die telefonisch oder per Video durchgeführt werden, sollen Patienten gezielt zu den geeigneten Versorgungseinrichtungen weitergeleitet werden. Dies soll nicht nur lange Wartezeiten in den überlasteten Notaufnahmen reduzieren, sondern auch eine effizientere Steuerung der Patientenströme ermöglichen.

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Reform sind die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese sollen flächendeckend an Krankenhausstandorten etabliert werden und die Notaufnahmen, die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie zentrale Einschätzungsstellen vereinen. Die INZ sollen eine umfassende und zeitnahe medizinische Erstversorgung sicherstellen, indem sie durch ihre Nähe zu Krankenhäusern eine schnellere Behandlung ermöglichen und gleichzeitig telemedizinische Lösungen integrieren.

Besondere Aufmerksamkeit erfährt auch die Versorgung mit Notfallmedikamenten. Zukünftig sollen öffentliche Apotheken Verträge mit Notfallpraxen abschließen, um sicherzustellen, dass Patienten direkt vor Ort mit den benötigten Medikamenten versorgt werden können. Dies soll die Verfügbarkeit und den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten in kritischen Situationen verbessern und die Flexibilität der Versorgung erhöhen.

Neben diesen Maßnahmen plant die Bundesregierung auch eine umfassende Neugestaltung des Rettungsdienstes. Dies umfasst unter anderem die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständiger Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch sowie die Schaffung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Durch eine digitale Vernetzung aller Akteure sollen die Effizienz gesteigert und die Qualität der Rettungsdienste weiter verbessert werden.

Die Reform der Notfallversorgung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen und effektiven Gesundheitspolitik dar. Sie zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit für Patienten in Notfallsituationen signifikant zu erhöhen und die Belastung der Gesundheitsdienste insgesamt zu verringern. Der Weg ist jedoch mit Herausforderungen verbunden, insbesondere in Bezug auf die praktische Umsetzung und die finanziellen Ressourcen, die zur erfolgreichen Implementierung benötigt werden.

Die heute beschlossene Reform der Notfallversorgung markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen und effizienten Gesundheitspolitik in Deutschland. Die Einführung der "Akutleitstellen" und der Integrierten Notfallzentren (INZ) verspricht, lange bestehende Probleme wie überfüllte Notaufnahmen und fehlgeleitete Patientenströme nachhaltig zu adressieren. Durch die gezielte Ersteinschätzung und Weiterleitung über die 116117 sollen Patienten schneller und zielgerichteter behandelt werden können, was nicht nur die medizinische Versorgung verbessert, sondern auch die Arbeitslast der Gesundheitsdienste entlastet.

Besonders zu begrüßen ist auch der Fokus auf die Versorgung mit Notfallmedikamenten durch öffentliche Apotheken. Die Möglichkeit, direkt vor Ort in Notfallpraxen benötigte Medikamente bereitzustellen, könnte lebensrettend sein und stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Notsituationen dar.

Allerdings wird der Erfolg der Reform maßgeblich von ihrer praktischen Umsetzung abhängen. Es gilt sicherzustellen, dass die neuen Strukturen effektiv miteinander vernetzt sind und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Einbindung der Länder und der Selbstverwaltungspartner wird entscheidend sein, um die Reform erfolgreich umzusetzen und mögliche Hürden zu überwinden.

Insgesamt ist die Reform ein mutiger Schritt, der zeigt, dass die Bundesregierung die dringend benötigte Modernisierung des Gesundheitssystems ernst nimmt. Die nächsten Schritte werden zeigen, ob die Reform die erhofften Verbesserungen bringt und den Patienten tatsächlich eine schnellere und effizientere medizinische Hilfe bietet.

 

Douglas verkauft Versandapotheke Disapo an MYA Health zur Stärkung des Premium-Beauty-Fokus

Douglas, das führende Unternehmen im Bereich Premium-Beauty, hat den Verkauf seiner Versandapotheke Disapo an MYA Health B.V. offiziell besiegelt. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16. Juli 2024, und die Transaktion wird voraussichtlich bis Ende dieses Monats abgeschlossen sein, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Die Übernahme von Disapo durch MYA Health markiert das Ende einer Phase strategischer Neuausrichtung bei Douglas. Ursprünglich im Jahr 2022 erworben, im Zuge der Ambitionen von Douglas, das Beauty- und Gesundheitssegment zu integrieren, entschied sich das Unternehmen Anfang 2023, den Fokus wieder verstärkt auf das Kerngeschäft Premium-Beauty zu legen. Diese strategische Entscheidung führte dazu, dass Douglas verschiedene Optionen für sein Online-Apothekengeschäft prüfte und letztlich den Verkauf an MYA Health favorisierte.

MYA Health, ein Unternehmen mit Sitz in Amsterdam, das bekannt ist für seine mobile App zur Bereitstellung von Rezept- und verschreibungspflichtigen Medikamenten, sieht in der Übernahme von Disapo die Möglichkeit, ein umfassendes digitales "All-in-one-Angebot" für seine Nutzer zu schaffen. Die Transaktion beinhaltet die Übernahme sämtlicher Geschäftsaktivitäten und Vermögenswerte von Disapo, einschließlich des Logistikzentrums nahe Aachen.

Für die etwa 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Disapo wird der Verkauf laut Douglas keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation haben. Das Unternehmen betonte jedoch, dass der Schritt zur Verbesserung der Profitabilität beitragen soll, indem Douglas seine Ressourcen und Investitionen gezielter auf das wachsende Kerngeschäft konzentriert.

Im Hinblick auf die finanzielle Performance meldete Douglas ein erwartetes Umsatzwachstum von 8,5 Prozent für das laufende Geschäftsjahr, das von Oktober 2023 bis Juni 2024 läuft. CEO Sander van der Laan äußerte sich optimistisch über die Entwicklung des Unternehmens und betonte, dass Douglas schneller als erwartet wächst und gleichzeitig profitabler wird.

Die vollständigen Finanzzahlen für das dritte Quartal werden am 14. August 2024 veröffentlicht, was weitere Einblicke in die finanzielle Gesundheit des Unternehmens geben wird. Bis dahin wird Douglas weiterhin auf seine klare strategische Ausrichtung im Premium-Beauty-Segment setzen und sowohl in stationäre Geschäfte als auch Online-Kanäle investieren, um das Wachstum weiter zu beschleunigen.

Der Verkauf von Disapo durch Douglas an MYA Health B.V. markiert einen strategischen Schritt des Unternehmens, sich wieder stärker auf sein Kerngeschäft Premium-Beauty zu konzentrieren. Diese Entscheidung spiegelt die dynamische Anpassungsfähigkeit von Douglas an die Marktbedingungen wider und dürfte langfristig zur Stärkung der Unternehmensperformance beitragen.

 

Pharma Deutschland stärkt Präsenz: Neuer Landesverband in Bayern gegründet

Pharma Deutschland hat heute die Gründung seines dritten Landesverbandes bekannt gegeben, Teil einer umfassenden Umstrukturierung innerhalb der pharmazeutischen Industrie. Der neue Landesverband in Bayern wird die Interessen von 85 Mitgliedsunternehmen vertreten und zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Produktion im Freistaat zu stärken.

Unter dem Dach des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) setzt Pharma Deutschland damit seinen Kurs fort, regional verankerte Strukturen zu schaffen. Die Entscheidung für Bayern folgt auf die Gründung des Landesverbandes Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) sowie der Verbände in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Morgen steht die Konstituierung des Landesverbandes Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen) an.

Der Vorstand des neuen Landesverbandes Bayern setzt sich aus prominenten Vertretern der Pharmaindustrie zusammen, darunter Günter Auerbach von Dr. Pfleger Arzneimittel als Vorsitzender. Gemeinsam mit Christoph Hofstetter (Salus Haus Dr. med. Otto Greither Nachf.), Susanne Lamminger (Sandoz Deutschland / Hexal AG), Jürgen Ott (Hermes Pharma), Andrea Riepe (Glaxo-Smith-Kline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG a Haleon Company) und Christoph Schultz (Heumann Pharma) wird Auerbach die strategische Ausrichtung des Verbandes lenken.

Pharma Deutschland verfolgt das Ziel, sich als führender Verband der Pharmaindustrie zu etablieren und verstärkt auf politische Interessenvertretung zu setzen. Dieser Schritt ist Teil eines größeren Plans, die Präsenz in den Regionen zu stärken und die Zusammenarbeit innerhalb der Branche zu intensivieren. Trotz des gescheiterten Fusionsversuchs mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) im vergangenen Herbst bleibt Pharma Deutschland entschlossen, seine Positionierung zu festigen und weiter auszubauen.

Die Gründung des Landesverbandes Bayern durch Pharma Deutschland markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der pharmazeutischen Industrie. Die verstärkte regionale Verankerung und die Vertretung der Interessen von 85 Unternehmen unterstreichen das Bestreben, die Rahmenbedingungen für Innovation und Produktion im Freistaat zu verbessern. Dieser Schritt reflektiert die strategische Vision von Pharma Deutschland, sich als zentraler Akteur in der deutschen Pharmaindustrie zu positionieren und ihre politische Einflussnahme zu intensivieren.

 

Neue Gesetzesänderung: Überkreuzspenden revolutionieren Nierentransplantationen in Deutschland

Das Bundeskabinett in Deutschland hat einen wegweisenden Beschluss gefasst, der die Landschaft der Nierentransplantationen im Land grundlegend verändern könnte. Unter der Führung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einführung von Überkreuzspenden bei Nierentransplantationen ermöglicht. Dieser Schritt ist eine Antwort auf die anhaltenden Herausforderungen im Bereich der Organspende, insbesondere im Hinblick auf die stark steigende Anzahl von Patienten, die dringend auf lebensrettende Transplantationen warten, darunter viele, die eine Niere benötigen.

Bislang waren Lebendspenden von Nieren in Deutschland stark eingeschränkt und beschränkten sich hauptsächlich auf enge Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Die neue Gesetzgebung eröffnet nun die Möglichkeit, dass Nieren auch zwischen nicht eng verwandten Personenpaaren ausgetauscht werden können, wenn die ursprünglich vorgesehenen Spender-Empfänger-Paare aus medizinischen Gründen nicht kompatibel sind.

Die Überkreuzspende funktioniert nach einem klaren Prinzip: Wenn ein Spender für einen bestimmten Empfänger nicht geeignet ist, kann seine Niere stattdessen einem passenden Empfänger eines anderen Paares zur Verfügung gestellt werden, dessen ursprünglich vorgesehener Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der vorhandenen Spenderorgane und verkürzt die Wartezeiten für Patienten erheblich.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte, dass dies nur ein erster Schritt sei, um die Situation der Organspende in Deutschland zu verbessern. Er sieht die Gesetzesänderung als notwendigen Schritt, um die Wartelisten für Nierentransplantationen zu verkürzen und gleichzeitig den Schutz der Spender und Empfänger zu stärken. Lauterbach hob hervor, dass die Neuregelung auch den Weg für zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendesystems ebnen soll.

Die Gesetzesänderung umfasst auch eine Aufhebung der bisherigen Vorgabe, dass Nierenspenden nur zulässig sind, wenn kein postmortales Organ verfügbar ist. Angesichts der chronischen Knappheit an Spenderorganen in Deutschland könnte dies zu einer signifikanten Steigerung der Verfügbarkeit von Nierentransplantationen führen und damit viele Leben retten.

Die Implementierung der neuen Regelungen wird maßgeblich von den Transplantationszentren in Deutschland überwacht, die nun die Aufgabe haben, die Vermittlung und Durchführung der Überkreuzspenden unter strengen medizinischen Kriterien und unter Wahrung der Anonymität sicherzustellen. Die Transplantationszentren werden auch die psychosoziale Unterstützung für Spender und Empfänger verstärken und sicherstellen, dass alle Beteiligten angemessen informiert und betreut werden.

Insgesamt markiert dieser Beschluss des Bundeskabinetts einen bedeutenden Schritt hin zu einer gerechteren und effizienteren Organspendepraxis in Deutschland, wobei die Lebensqualität und Überlebenschancen von Patienten mit Nierenversagen erheblich verbessert werden könnten.

Die Entscheidung des Bundeskabinetts, Überkreuzspenden bei Nierentransplantationen zu ermöglichen, ist ein Meilenstein für die deutsche Gesundheitspolitik und eine bedeutende Verbesserung im Bereich der Organspende. Die neue Gesetzgebung eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten für Patienten, die auf eine Nierentransplantation angewiesen sind, sondern adressiert auch die drängende Problematik der langen Wartelisten und der knappen Verfügbarkeit von Spenderorganen.

Indem Nieren zwischen nicht verwandten Paaren ausgetauscht werden können, wenn die ursprünglich vorgesehenen Spender-Empfänger-Paare nicht kompatibel sind, wird die Effizienz des Organspendesystems erheblich gesteigert. Dies bedeutet nicht nur eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen, sondern auch eine direkte Verbesserung der Lebensqualität und der Überlebenschancen für viele Patienten.

Es ist ermutigend zu sehen, dass die Bundesregierung unter der Leitung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach diesen Schritt getan hat, um die Organspendepraxis in Deutschland zu modernisieren und anzupassen. Die Aufhebung der Einschränkung, dass Nierenspenden nur zulässig sind, wenn kein postmortales Organ verfügbar ist, ist ebenfalls ein wesentlicher Schritt, um mehr Menschen den Zugang zu lebensrettenden Transplantationen zu ermöglichen.

Neben der medizinischen Seite der Neuregelung ist auch der verstärkte Schutz der Spender und Empfänger durch erweiterte Aufklärung und psychosoziale Unterstützung lobenswert. Dies zeigt das Bestreben der Bundesregierung, eine ausgewogene und für alle Beteiligten faire Lösung im Bereich der Organspende zu finden.

Dennoch bleibt zu hoffen, dass dies nur der Anfang ist und weitere Schritte folgen werden, um das Organspendesystem in Deutschland kontinuierlich zu verbessern. Langfristig könnte eine Widerspruchslösung, wie von Minister Lauterbach angedeutet, zusätzliche Fortschritte bringen, um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane weiter zu erhöhen und die Wartelisten noch effektiver zu verkürzen.

 

GDAG: Gematik wird zur Digitalagentur – Neuer Schritt in der Gesundheitsdigitalisierung

Die Bundesregierung hat heute einen wegweisenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens vollzogen, indem sie das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) verabschiedet hat. Dieses Gesetz sieht vor, die Gematik in eine leistungsstärkere Digitalagentur umzuwandeln, um die Herausforderungen der modernen Technologie im Gesundheitssektor besser bewältigen zu können.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird die neue Digitalagentur eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Bereitstellung digitaler Produkte und Dienste im Gesundheitswesen übernehmen. Insbesondere soll sie mehr Verantwortung bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von IT-Systemen wie der elektronischen Patientenakte und der Telematikinfrastruktur (TI) übernehmen. Ziel ist es, durch verbesserte Koordination und effektivere Prozesse die Akzeptanz und Nutzung der Digitalisierung im medizinischen Alltag zu fördern.

Das Gesetz gibt der Digitalagentur weitreichende Befugnisse, einschließlich der Möglichkeit, Störungen schnell zu beheben und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Ein zentrales Element ist die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG), das qualitative und quantitative Anforderungen an IT-Systeme festlegt und die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen fördert.

Kritiker, wie der GKV-Spitzenverband, äußern jedoch Bedenken hinsichtlich potenzieller Interessenkonflikte, da die Digitalagentur sowohl eigene Produkte entwickeln und betreiben als auch die Produkte ihrer Mitbewerber zulassen soll. Sie warnen vor steigenden Kosten für die gesetzlichen Krankenversicherungen und fordern eine transparente und ausgewogene Umsetzung der neuen Regelungen.

Die Bundesregierung argumentiert hingegen, dass die Stärkung der Gematik zur Digitalagentur notwendig ist, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen effizienter voranzutreiben und die Qualität sowie Sicherheit der digitalen Gesundheitsinfrastruktur zu gewährleisten. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont die Bedeutung der Reform für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems und unterstreicht, dass die Digitalisierung als Chance begriffen werden sollte, um die medizinische Versorgung zu verbessern und die Arbeit von Ärzten und Pflegepersonal zu erleichtern.

Die Verabschiedung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes markiert zweifellos einen bedeutenden Schritt hin zu einer umfassenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Die Transformation der Gematik in eine Digitalagentur mit erweiterten Befugnissen zur Steuerung und Sicherung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur verspricht, drängende Herausforderungen wie die Interoperabilität von IT-Systemen und die Effizienz von digitalen Gesundheitsdiensten anzugehen.

Allerdings müssen die potenziellen Interessenkonflikte, die mit der neuen Rolle der Digitalagentur einhergehen, sorgfältig überwacht werden. Die Befugnis, sowohl eigene Produkte zu entwickeln als auch Produkte von Mitbewerbern zuzulassen, könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen und die Kosten für die gesetzlichen Krankenversicherungen erhöhen, wie der GKV-Spitzenverband kritisiert.

Es ist entscheidend, dass die Bundesregierung transparente Mechanismen einführt, um sicherzustellen, dass die Digitalagentur ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnimmt und die Bedürfnisse aller Beteiligten im Gesundheitswesen berücksichtigt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Digitalisierung nicht nur effektiv vorangetrieben, sondern auch gerecht und kostenbewusst umgesetzt wird, um langfristige Vorteile für Patienten, Ärzte und das Gesundheitssystem insgesamt zu erzielen.

 

Neue Wege in der Notfallversorgung: Karl Lauterbachs Reformvorschläge im Fokus

Die Debatte um die Nutzung von Notaufnahmen in deutschen Krankenhäusern erreicht eine neue Ebene, da Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Reform der Notfallversorgung vorschlägt. Die aktuelle Praxis, wonach viele Patienten bei akuten Beschwerden außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten die Notaufnahmen aufsuchen, wird zunehmend kritisiert. Lauterbachs Plan sieht die Einrichtung spezialisierter Notfallzentren vor, die eine bessere Triage vornehmen sollen, um festzustellen, ob eine Behandlung in einer Notaufnahme oder in einer Notdienstpraxis angemessen ist.

Ein medizinischer Notfall wird definiert als Situation, in der das Leben des Patienten unmittelbar bedroht ist oder schwere dauerhafte Schäden drohen. Beispiele hierfür sind Bewusstlosigkeit, starke Brustschmerzen, Atemnot, Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Blutungen, schwere Verletzungen durch Unfälle sowie starke und anhaltende Schmerzen. In diesen Fällen ist es entscheidend, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei es durch den Notruf 112 oder durch direktes Aufsuchen einer Notaufnahme.

Allerdings gibt es zahlreiche Beschwerden, die nicht zwingend eine Notfallbehandlung erfordern, aber dennoch dringlich sind. Dazu gehören starke Hals- und Ohrenschmerzen, akute Harnwegsinfekte, Rücken- oder Bauchschmerzen, Magen-Darm-Infekte ohne lebensbedrohliche Symptome sowie Erkältungen mit hohem Fieber. Für solche Fälle ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 die richtige Anlaufstelle außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen.

Die Reformpläne von Karl Lauterbach zielen darauf ab, die Kapazitäten der Notaufnahmen effizienter zu nutzen und die Versorgung für alle Patienten zu verbessern. Dies könnte auch dazu beitragen, lange Wartezeiten und Überlastungssituationen in den Notaufnahmen zu reduzieren, die oft durch Patienten verursacht werden, die für ihre Symptome keine dringende Notfallbehandlung benötigen.

Die Reformvorschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Neustrukturierung der Notfallversorgung kommen zu einer Zeit, in der die Überlastung deutscher Notaufnahmen ein zunehmendes Problem darstellt. Es ist offensichtlich, dass viele Patienten die Notaufnahmen als erste Anlaufstelle nutzen, auch wenn ihre Beschwerden nicht lebensbedrohlich sind. Diese Praxis führt zu unnötigen Wartezeiten für dringliche Fälle und stellt eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen dar.

Die Einrichtung spezialisierter Notfallzentren, die eine gezielte Triage vornehmen, könnte helfen, diejenigen Patienten schneller zu identifizieren, die tatsächlich eine sofortige Notfallversorgung benötigen. Dies könnte nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern, sondern auch die Arbeitsbedingungen für das medizinische Personal in den Notaufnahmen erleichtern.

Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass alternative Versorgungsmöglichkeiten wie der Ärztliche Bereitschaftsdienst ausreichend ausgestattet und bekannt sind, um diejenigen Patienten aufzufangen, die außerhalb der regulären Praxiszeiten medizinische Hilfe benötigen, aber keinen akuten Notfall darstellen.

Insgesamt könnte die Reform der Notfallversorgung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern und gleichzeitig eine angemessene Versorgung für alle Patienten sicherzustellen. Es bleibt abzuwarten, wie die Reform konkret umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie langfristig auf das deutsche Gesundheitssystem haben wird.

 

Dengue-Fieber: Experten kritisieren Impfempfehlungen und warnen vor steigenden Infektionsgefahren

Ein alarmierender Anstieg von Dengue-Fieberfällen unter Reiserückkehrern nach Deutschland hat die Aufmerksamkeit der Gesundheitsbehörden und Experten auf das Thema der Reiseimpfungen gelenkt. Laut neuesten Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben sich die gemeldeten Dengue-Fälle im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfacht, mit 737 Fällen allein in den ersten 17 Wochen dieses Jahres gegenüber 174 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Zunahme wird weitgehend auf die gestiegenen Infektionsraten in beliebten Reisezielen wie Brasilien, Indonesien und Thailand zurückgeführt, wo die Übertragung des Dengue-Virus durch die Asiatische Tigermücke und die Gelbfiebermücke besonders häufig ist.

Professor Dr. Tomas Jelinek vom CRM Centrum für Reisemedizin warnt vor einer unterschätzten Gefahr durch Dengue und kritisiert die zurückhaltende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) bezüglich eines verfügbaren Impfstoffs. Die STIKO empfiehlt den tetravalenten attenuierten Lebendimpfstoff Qdenga® derzeit nur für Personen, die bereits eine Dengue-Infektion durchgemacht haben, und nicht als generelle Präventionsmaßnahme für Reisende. Jelinek argumentiert, dass diese Empfehlung das Risiko unnötiger Infektionen erhöht und fordert eine breitere Anwendung des Impfstoffs Qdenga® für Reisende in Endemiegebiete.

Der Impfstoff Qdenga® bietet nach Aussage von Jelinek eine deutliche Protektion gegen das Dengue-Virus, das schwere Krankheitsmanifestationen und in seltenen Fällen tödliche Komplikationen verursachen kann. Er betont, dass die Impfung einen besseren Schutz bietet als die alleinige Expositionsprophylaxe, die derzeit als einzige Alternative gilt. Jelinek weist darauf hin, dass die Entscheidung der STIKO, Qdenga® nur eingeschränkt zu empfehlen, auf Bedenken basiert, die aus früheren Erfahrungen mit dem Impfstoff Dengvaxia® resultieren, welche jedoch beim neuen Impfstoff nicht relevant seien.

Neben Dengue hebt Jelinek auch die Bedeutung anderer Reiseimpfungen hervor, insbesondere im Kontext der steigenden Mobilität und der globalen Gesundheitsrisiken. Er plädiert dafür, dass die Reisemedizin eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Impfquoten spielen könnte, insbesondere da die Pandemiezeit zu einer erhöhten Impfskepsis geführt hat. Jelinek fordert eine stärkere Priorisierung der Gesundheitsprävention in der Politik und im ärztlichen Handeln sowie niedrigschwellige Angebote zur Impfung, um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen.

Die aktuelle Situation mit dem Dengue-Fieber und der zögerlichen Impfempfehlung seitens der STIKO wirft ernste Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen für Reisende. Professor Jelinek hat mit seinen Warnungen vor den steigenden Dengue-Infektionen und seiner Kritik an der STIKO-Empfehlung für den Impfstoff Qdenga® wichtige Punkte aufgegriffen. Es ist unbestreitbar, dass Dengue eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellt, die durch zunehmende internationale Mobilität und globale Erwärmung verstärkt wird.

Die Entscheidung der STIKO, Qdenga® nur eingeschränkt zu empfehlen, mag aus Vorsichtsgründen gegenüber potenziellen Risiken für ungeimpfte Personen getroffen worden sein. Allerdings sollte diese Entscheidung kritisch hinterfragt werden, insbesondere da der Impfstoff eine nachgewiesene Protektion bietet und in anderen Ländern bereits zur Standardpraxis gehört. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland seine Impfstrategien überprüft und sicherstellt, dass Reisende angemessen geschützt werden, insbesondere vor häufig auftretenden Krankheiten in beliebten Urlaubsdestinationen.

Jelineks Forderung nach einer besseren Aufklärung über Reiseimpfungen und einer verbesserten Verfügbarkeit von Impfungen in Deutschland ist daher berechtigt. Es ist an der Zeit, dass die Gesundheitspolitik die Bedeutung der Prävention betont und die Impfbereitschaft durch zugängliche Impfangebote stärkt. Nur so können wir effektiv gegen importierte Infektionen vorgehen und die Gesundheit der Bevölkerung schützen.

 

Deutsche Apothekenreform: Streit um Rolle von Pharmazieingenieuren im Notdienst

Im Zuge der neuesten Entwicklungen im deutschen Gesundheitsministerium hat der Entwurf zur Apothekenreform für erhebliche Diskussionen gesorgt. Besondere Aufmerksamkeit erregt dabei die potenzielle Einschränkung der Befugnisse von Pharmazieingenieuren, Notdienste in Apotheken zu übernehmen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass während Notdienstzeiten ausschließlich Apotheker oder von der Beaufsichtigungspflicht befreite Personen anwesend sein dürfen, was Pharmazieingenieure ausschließt.

Diese Regelung steht im Kontrast zu früheren Bestimmungen, die Pharmazieingenieuren erlaubten, auch ohne direkte Anwesenheit eines Apothekers in Apotheken zu arbeiten und sogar Betäubungsmittel abzugeben. Die potenzielle Änderung könnte insbesondere in Ostdeutschland gravierende Auswirkungen haben, wo Pharmazieingenieure nach wie vor einen bedeutenden Anteil an der Apothekenversorgung ausmachen.

Der Gesetzesentwurf selbst ist durch redaktionelle Unklarheiten gekennzeichnet, die Zweifel an der tatsächlichen Intention der geplanten Maßnahme aufkommen lassen. Kritiker argumentieren, dass eine Einschränkung der Tätigkeiten von Pharmazieingenieuren im Widerspruch zu den Bemühungen steht, den Personaleinsatz in Apotheken flexibler zu gestalten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Die Debatte darüber, ob Pharmazieingenieure weiterhin in Notdiensten eingesetzt werden dürfen, wird voraussichtlich in den kommenden Wochen intensiv geführt werden. Bis zur nächsten Kabinettssitzung am 21. August bleibt Zeit für weitere Überarbeitungen und Abstimmungen, um sicherzustellen, dass die endgültige Fassung des Gesetzes zur Apothekenreform sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung als auch den Anforderungen an die Apothekenversorgung gerecht wird.

Die Diskussion um die Rolle der Pharmazieingenieure in deutschen Apotheken steht exemplarisch für die Herausforderungen in der Gesundheitspolitik, insbesondere wenn es um die Balance zwischen Flexibilität im Arbeitsmarkt und Sicherheitsstandards geht. Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Apothekenreform wirft Fragen auf, ob die vorgeschlagene Einschränkung der Notdienstbefugnisse von Pharmazieingenieuren wirklich im besten Interesse der Patientenversorgung ist.

Pharmazieingenieure spielen eine wichtige Rolle in der Apothekenlandschaft, insbesondere in Regionen, wo Apothekennetzwerke dünn gesät sind. Ihre Fähigkeit, auch ohne direkte Anwesenheit eines Apothekers tätig zu sein, hat sich als entscheidend für die Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung erwiesen. Die vorgeschlagene Regelung könnte daher nicht nur die Arbeitsbedingungen für Pharmazieingenieure verschlechtern, sondern auch die Verfügbarkeit von Medikamenten für Patienten gefährden, insbesondere während dringend benötigter Notdienste.

Es ist entscheidend, dass Gesetzesentwürfe wie dieser sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass sie sowohl den regulatorischen Anforderungen als auch den praktischen Bedürfnissen der Gesundheitsversorgung gerecht werden. Eine breitere Konsultation und eine detaillierte Analyse der Auswirkungen auf die Arbeitspraxis in Apotheken sind erforderlich, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Reformen letztlich zu einer verbesserten, effizienteren und zugänglicheren Gesundheitsversorgung für alle Bürger führen.

 

Barmer integriert E-Rezept-Funktion in eCare-App: Neue Wege für digitale Gesundheitsversorgung

Die Barmer Krankenkasse hat heute bekannt gegeben, dass sie eine E-Rezept-Funktion in ihre "eCare-App" integriert hat, um ihren Versicherten eine verbesserte digitale Gesundheitslösung anzubieten. Diese Maßnahme folgt auf ähnliche Schritte anderer großer Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse (TK) und den AOKen, die bereits ihre eigenen E-Rezept-Funktionen in Versicherten-Apps implementiert haben.

Die neue Funktion ermöglicht es den Versicherten der Barmer nun, ihre elektronischen Rezepte direkt über die eCare-App einzulösen. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, betont die Bedeutung dieser Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Einführung der elektronischen Patientenakte für alle im kommenden Jahr. Die Integration der E-Rezept-Funktion ist Teil der Strategie, die eCare-App als zentrale Gesundheitsplattform auszubauen und den praktischen Nutzen für die Versicherten zu maximieren.

Nutzer der eCare-App können nun eine Apotheke in ihrer Nähe auswählen, um ihre verschriebenen Medikamente abzuholen oder sich diese bequem nach Hause liefern zu lassen. Dieser Schritt soll nicht nur die Flexibilität und Bequemlichkeit für die Versicherten erhöhen, sondern auch die Arzneimitteltherapiesicherheit durch eine strukturierte Behandlungshistorie innerhalb der elektronischen Patientenakte stärken. Die Barmer hebt sich dabei als erste Krankenkasse in Deutschland hervor, die eine solche umfassende Behandlungshistorie anbietet, welche einen Überblick über Verschreibungen der vergangenen drei Jahre ermöglicht.

Die Einführung der E-Rezept-Funktion und die geplante Einführung der ePA für alle zum Jahresbeginn spiegeln einen breiten Trend zur Digitalisierung im Gesundheitswesen wider. Laut aktuellen Studien zeigen sich die Versicherten zunehmend interessiert an digitalen Gesundheitslösungen, wobei eine Mehrheit die zukünftige Nutzung der elektronischen Patientenakte plant.

Die Barmer erwartet durch diese digitalen Innovationen eine stärkere Bindung der Versicherten an ihre Gesundheitsdienste und eine verbesserte Patientenversorgung durch eine nahtlose digitale Infrastruktur. Die Integration der E-Rezept-Funktion markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung.

Die Integration der E-Rezept-Funktion in die "eCare-App" der Barmer stellt einen wichtigen Schritt im Zeitalter der digitalen Gesundheitsversorgung dar. Indem die Krankenkasse ihren Versicherten die Möglichkeit bietet, ihre Medikamente effizienter und komfortabler zu verwalten, trägt sie zur Verbesserung der Patientenerfahrung bei. Diese Innovation unterstreicht die Notwendigkeit und das Potenzial digitaler Technologien im Gesundheitswesen, um die Versorgung effektiver und patientenorientierter zu gestalten.

 

Trichophyton tonsurans: Die aufstrebende Gefahr der Tinea capitis in Europas Barbershops

Trichophyton tonsurans, ein Dermatophyt der Kopfhaut, breitet sich gegenwärtig mit alarmierender Geschwindigkeit in Europa aus. Diese Pilzinfektion, bekannt als Tinea capitis, hat in den letzten Jahren insbesondere unter jungen Männern nach Besuchen in Barbershops stark zugenommen. Die Übertragung erfolgt über kontaminierte Friseurwerkzeuge wie Bürsten, Kämme und Rasierer, aber auch über die Kopfstützen von Friseurstühlen. Experten warnen vor einer europaweiten Epidemie dieses neuen anthropophilen Erregers, der besonders durch seine hohe Überlebensfähigkeit auf Gegenständen und die mögliche Verbreitung durch asymptomatische Träger herausfordernd ist.

Eine Studie des Uniklinikums München zeigt, dass die Infektionsrate mit Trichophyton tonsurans von 2,1% im Jahr 2019 auf alarmierende 20,7% im Jahr 2022 gestiegen ist. Diese Zunahme wird auf unzureichende Hygienemaßnahmen in Friseursalons zurückgeführt, die es dem Pilz ermöglichen, sich ungehindert zu verbreiten. Die Symptome der Tinea capitis reichen von geröteten, schuppigen Plaques auf der Kopfhaut und im Bartbereich bis hin zu eitrigen Abszessen und hyperkeratotischen Läsionen.

Die Diagnose erfolgt durch klinische Untersuchungen und kann durch mikroskopische Analyse oder Pilzkulturen bestätigt werden. Die Behandlung erfordert eine kombinierte topische und systemische Therapie über mehrere Wochen bis Monate, um sicherzustellen, dass der Pilz vollständig eliminiert wird und Rückfälle vermieden werden.

In Anbetracht der Resistenzproblematik bei einigen antimykotischen Medikamenten wie Terbinafin ist die Wahl der Therapie sorgfältig abzuwägen. Hygienemaßnahmen, einschließlich der Desinfektion von Friseurwerkzeugen und persönlichen Hygieneartikeln, sind entscheidend, um die Ausbreitung von Trichophyton tonsurans einzudämmen und weitere Infektionen zu verhindern.

Die rasante Ausbreitung von Trichophyton tonsurans in Europa stellt eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Die dramatische Zunahme der Infektionsrate von 2,1% auf 20,7% innerhalb von nur drei Jahren verdeutlicht die Dringlichkeit effektiver Präventionsmaßnahmen. Die Hauptursache für diese Epidemie scheint in mangelnder Hygienepraxis in Friseursalons zu liegen, wo kontaminierte Werkzeuge eine Schlüsselrolle bei der Übertragung des Pilzes spielen.

Es ist entscheidend, dass sowohl die Gesundheitsbehörden als auch die Friseurbranche sofortige Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung von Trichophyton tonsurans einzudämmen. Dazu gehören strengere Hygienevorschriften, regelmäßige Desinfektion von Werkzeugen und Schulungen für Friseurinnen und Friseure im Umgang mit infektiösen Hautkrankheiten. Nur so kann verhindert werden, dass sich die Epidemie weiter ausbreitet und mehr Menschen gefährdet.

Es ist ebenfalls von großer Bedeutung, dass die Öffentlichkeit über die Symptome und Risiken der Tinea capitis aufgeklärt wird, damit betroffene Personen rechtzeitig medizinische Hilfe suchen können. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung sind entscheidend, um schwerwiegendere Komplikationen zu vermeiden und die Ausbreitung des Pilzes zu kontrollieren.

Die aktuellen Forschungsergebnisse und Studien zeigen deutlich, dass Trichophyton tonsurans nicht unterschätzt werden darf. Es bedarf einer koordinierten, internationalen Anstrengung, um diese aufstrebende Epidemie einzudämmen und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

 

Neuer Gehaltstarifvertrag für Apotheker: Mehr Gehalt und bessere Arbeitsbedingungen ab 2024

Seit wenigen Tagen ist der neue Gehaltstarifvertrag für Apothekerinnen und Apotheker offiziell. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf bedeutende Verbesserungen geeinigt, die für alle Berufsgruppen in Apotheken gelten. Ab dem 1. Juli 2024 wird eine Gehaltserhöhung eingeführt: Mitarbeiter*innen in der ersten Berufsjahresgruppe erhalten einen Zuschlag von 150 Euro pro Monat, während alle anderen Berufsgruppen mit einem Aufschlag von 100 Euro rechnen können. Diese Erhöhung entspricht je nach Berufsjahr einer Steigerung zwischen 3,85% und 2,1% des aktuellen Gehaltsniveaus.

Besonders erwähnenswert ist zudem die geplante weitere Erhöhung zum 1. Januar 2026, die weitere 3% Gehaltssteigerung vorsieht. Dies könnte langfristig zu einer merklichen Verbesserung der finanziellen Situation der Angestellten führen.

Parallel zu den Gehaltsveränderungen wurde auch eine Anpassung der Arbeitsbedingungen beschlossen. Ab dem 1. August 2024 wird die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 40 auf 39 Stunden reduziert. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Arbeitsbelastung der Angestellten zu verringern und die Work-Life-Balance zu verbessern. Gleichzeitig steigt der Urlaubsanspruch von bisher 34 Tagen auf 35 Tage pro Jahr. Mitarbeiter*innen mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als vier Jahren erhalten sogar einen zusätzlichen Urlaubstag, was eine Anerkennung langjähriger Treue zum Arbeitgeber darstellt.

Es ist anzumerken, dass die Tarifvereinbarungen zwar primär für die Mitglieder von Adexa und den ADA gelten, jedoch auch viele Arbeitsverträge explizit auf die geltenden Tarifverträge verweisen. Somit können auch Mitarbeiter*innen ohne direkte Gewerkschaftsmitgliedschaft von den vereinbarten Verbesserungen profitieren.

Die Reaktionen auf den neuen Gehaltstarifvertrag sind gemischt. Während die Gewerkschaft Adexa die Vereinbarung als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Wertschätzung der pharmazeutischen Fachkräfte betrachtet, äußern einige Kritiker Bedenken über die Tragfähigkeit der finanziellen Veränderungen für die Apothekenbetriebe selbst.

Insgesamt markiert der neue Gehaltstarifvertrag einen bedeutenden Schritt hin zu faireren Arbeitsbedingungen und angemesseneren Gehältern für Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland. Die langfristigen Auswirkungen auf die Branche und die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten bleiben jedoch abzuwarten.

Der neue Gehaltstarifvertrag für Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland stellt zweifellos eine positive Entwicklung dar, die lang ersehnte Verbesserungen in Gehaltsstrukturen und Arbeitsbedingungen bringt. Die Gehaltserhöhungen von bis zu 150 Euro monatlich für Berufsanfänger und die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden ab August 2024 sind klare Signale für die Wertschätzung der pharmazeutischen Fachkräfte. Ebenso bemerkenswert ist die Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 35 Tage pro Jahr, wobei langjährige Mitarbeiter sogar noch einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten.

Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Schritt in Richtung fairer Entlohnung und Arbeitszeitgestaltung, sondern könnten auch langfristig dazu beitragen, die Attraktivität des Apothekerberufs zu steigern und die Fluktuation im Personalwesen zu verringern. Allerdings bleibt die Frage nach der finanziellen Tragfähigkeit dieser Verbesserungen für die Apothekenbetriebe selbst. Kritiker warnen vor möglichen Auswirkungen auf die Betriebskosten und die Rentabilität der Apotheken, insbesondere vor dem Hintergrund bereits bestehender wirtschaftlicher Herausforderungen in der Branche.

Dennoch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Tarifverträge auch für nicht-gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter*innen relevant sein können, sofern sie in ihren Arbeitsverträgen Bezug darauf nehmen. Dies könnte dazu beitragen, die gesamte Branche in eine Richtung zu lenken, die sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch den wirtschaftlichen Realitäten der Apotheken gerecht wird.

Insgesamt stellt der neue Gehaltstarifvertrag einen wichtigen Schritt dar, der sowohl die Bedürfnisse der Beschäftigten als auch die Herausforderungen der Arbeitgeber berücksichtigt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen langfristig auf die Branche auswirken und ob weitere Anpassungen notwendig sein werden, um ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Beteiligten zu gewährleisten.

 

Umstrittene Gesundheitsreformen: Bundeskabinett beschließt weitreichende Änderungen

Das Bundeskabinett hat heute unter der Federführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegweisende Gesetzesvorlagen verabschiedet, die tiefgreifende Reformen im deutschen Gesundheitswesen einleiten sollen. Die Schwerpunkte der neuen Gesetzesinitiativen liegen auf der Verbesserung der Notfallversorgung, der Erleichterung von Organspenden, der Stärkung der Prävention von Volkskrankheiten sowie der beschleunigten Digitalisierung im Gesundheitsbereich.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einführung integrierter Notfallzentren, die flächendeckend in der Regie von Krankenhäusern entstehen sollen. Diese Zentren sollen Patienten rund um die Uhr eine Ersteinschätzung ihrer Dringlichkeit bieten und sie je nach medizinischer Notwendigkeit entweder direkt in die Notaufnahme oder zu einer nahen Praxis weiterleiten. Damit soll eine effizientere Steuerung der Akutversorgung gewährleistet werden, um die oft überlasteten Notaufnahmen zu entlasten und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Parallel dazu wird auch der Rettungsdienst reformiert, um bundesweit einheitliche Mindeststandards zu etablieren und die digitale Vernetzung zu optimieren. Ziel ist es, die Reaktionszeiten bei medizinischen Notfällen zu verkürzen und so die Überlebenschancen gerade bei Herz-Kreislauf-Stillständen signifikant zu verbessern. Eine Analyse des SWR Data Labs zeigt, dass bisher regionale Unterschiede bei den Einsatzzeiten von Rettungsdiensten bestehen, die durch die Reform ausgeglichen werden sollen.

Ein weiterer bedeutender Schritt ist die geplante Erweiterung der Möglichkeiten für Organspenden. Zukünftig sollen auch "überkreuzte" Spenden zwischen Paaren möglich sein, bei denen die direkte Übertragung einer Niere aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Dies soll die Chancen für Patienten auf eine passende Organspende erhöhen und gleichzeitig die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung stärken.

Im Bereich der Prävention wird die Gründung eines neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) vorbereitet, das ab Anfang 2025 in Köln ansässig sein wird. Diese Institution soll umfassende Gesundheitsdaten zu nicht übertragbaren Krankheiten sammeln und analysieren, um gezielte Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und aufzuklären.

Neben diesen inhaltlichen Neuerungen wird auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit Hochdruck vorangetrieben. Nach der Einführung von E-Rezepten als Standard sollen ab Anfang 2025 elektronische Patientenakten flächendeckend eingeführt werden, es sei denn, Patienten widersprechen ausdrücklich. Die Gematik, als zentrale Institution für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, wird dabei mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet, um diesen Prozess zu beschleunigen und die Interoperabilität der digitalen Infrastrukturen sicherzustellen.

Diese umfassenden gesetzlichen Änderungen markieren einen Wendepunkt für das deutsche Gesundheitssystem und zielen darauf ab, die Effizienz, Qualität und Patientenzentrierung nachhaltig zu verbessern. Die Vorlagen werden voraussichtlich im Herbst dem Bundestag vorgelegt und sollen Anfang 2025 in Kraft treten.

Die heute beschlossenen Gesetzesvorlagen stellen einen bedeutenden Fortschritt für das deutsche Gesundheitswesen dar. Mit Fokus auf Notfallversorgung, Organspenden, Prävention und Digitalisierung adressieren sie zentrale Herausforderungen und versprechen eine modernere, effizientere Gesundheitsversorgung. Die geplanten Reformen sind ein wichtiger Schritt in die Zukunft, um die medizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern und den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

 

Optimierung des Apotheken-Botendienstes: Effizienzsteigerung und Marktstrategien

In der Apothekenbranche hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie ein bedeutender Wandel vollzogen, der insbesondere den Botendienst als zentralen Servicebereich betrifft. Während die Pandemie anfangs die Nachfrage nach Lieferdiensten explodieren ließ, stellt sich nun die Frage nach der Rentabilität und Effizienz dieses Angebots.

Laut aktuellen Einschätzungen hat sich das Volumen der durch Botendienste ausgelieferten Arzneimittelpackungen in vielen Vor-Ort-Apotheken während der Hochphase der Pandemie verdoppelt bis verdreifacht. Auch wenn das Volumen seitdem leicht gesunken ist, liegt es immer noch deutlich über dem Niveau vor der Pandemie.

Experten warnen jedoch vor rein betriebswirtschaftlichen Herausforderungen: Viele Botendienstleistungen schlagen negativ auf die Bilanz durch, da eine umfassende Vollkostenrechnung selten durchgeführt wird. Diese müsste alle Kostenfaktoren wie Personal, Fahrzeuge, Verwaltung und Infrastruktur berücksichtigen, was jedoch aufgrund des hohen Aufwands und der Komplexität häufig vernachlässigt wird.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die oft unzureichende Definition des Liefergebiets. In vielen Apotheken wird diese Entscheidung noch immer vom Verkaufspersonal getroffen, was zu unnötig langen Fahrstrecken und ineffizienten Routen führen kann. Eine klar definierte geografische Abgrenzung könnte diese Problematik deutlich reduzieren und damit Kosten einsparen.

Technologische Lösungen könnten hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Moderne Warenwirtschaftssysteme bieten spezialisierte Module für Botendienste an, die eine optimierte Routenplanung ermöglichen und die Effizienz der Auftragsabwicklung verbessern können. Diese Systeme sammeln alle Botendienstaufträge zentral, berechnen die bestmögliche Fahrtroute und erstellen detaillierte Listen der anzufahrenden Adressen, was die Fehleranfälligkeit und den Zeitaufwand erheblich reduziert.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Kundenkommunikation und Servicequalität. Automatisierte Benachrichtigungen über den Lieferstatus per E-Mail oder SMS sind mittlerweile Standard im Versandhandel und werden von Kunden erwartet. Diese Maßnahme steigert nicht nur die Kundenzufriedenheit, sondern erhöht auch die Transparenz und Verlässlichkeit des Botendienstes.

Ein besonders sensibles Thema ist die Zahlungsabwicklung. Während Bestellungen aus der Apotheke in der Regel bereits bezahlt sind, erfordern Bestellungen über externe Kanäle wie soziale Medien oder Bestell-Apps oft eine separate Abrechnung. Die Nutzung mobiler Bezahlgeräte bietet hier eine sichere und effiziente Lösung, die Zahlungsausfälle minimiert und den Komfort für die Kunden erhöht.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die erfolgreiche Implementierung und Optimierung eines Botendienstes in Apotheken nicht nur eine Frage des Services, sondern vor allem der betriebswirtschaftlichen Effizienz ist. Der Markt entwickelt sich dynamisch weiter, und Apotheken müssen bereit sein, mit diesen Veränderungen Schritt zu halten, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Analyse der aktuellen Situation im Bereich der Apotheken und ihres Botendienstes zeigt deutlich die Herausforderungen und Chancen auf, denen sich diese Branche stellen muss. Die gestiegene Nachfrage nach Lieferdiensten während der Pandemie hat zwar neue Möglichkeiten eröffnet, stellt jedoch auch hohe Anforderungen an die Rentabilität und Effizienz dieser Dienstleistungen.

Es ist unbestreitbar, dass eine umfassende Kostenanalyse und eine klare Definition des Liefergebiets essentiell sind, um die finanzielle Gesundheit eines Botendienstes zu sichern. Viele Apotheken scheuen jedoch den Aufwand einer Vollkostenrechnung, was langfristig zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Kosten führen kann.

Technologische Innovationen wie spezialisierte Warenwirtschaftssysteme bieten hier einen Ausweg, indem sie die Routenplanung optimieren und die Kommunikation mit Kunden vereinfachen. Automatisierte Benachrichtigungen über den Lieferstatus und die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlungsabwicklung tragen nicht nur zur Kundenzufriedenheit bei, sondern erhöhen auch die betriebliche Effizienz.

Es bleibt zu hoffen, dass Apotheken diese Herausforderungen als Chance begreifen, ihre Dienstleistungen weiter zu verbessern und sich gleichzeitig den neuen Marktbedingungen anzupassen. Nur so können sie langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und den steigenden Erwartungen der Kunden gerecht werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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