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  • 29.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cybersicherheit, Wirtschaft und Gesundheit
    29.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cybersicherheit, Wirtschaft und Gesundheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ab Januar 2025 gelten neue Cybersicherheitsvorschriften für Apotheken, um sie besser vor digitalen Bedrohungen zu schützen. Gleichzeitig...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cybersicherheit, Wirtschaft und Gesundheit

 

Neue Vorschriften, wirtschaftliche Stagnation und Gesundheitsinnovationen im Überblick

Ab Januar 2025 gelten neue Cybersicherheitsvorschriften für Apotheken, um sie besser vor digitalen Bedrohungen zu schützen. Gleichzeitig bleibt die deutsche Wirtschaft trotz sinkender Zinsen und steigender Löhne auf Talfahrt. BlackRock setzt eine riskante Anlagestrategie um, indem es 20% seines Vermögens in nur vier Aktien investiert. Der Deutsche Apothekertag könnte 2024 das Ende der bindenden Beschlüsse der ABDA einläuten, während die Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte neue Herausforderungen für Apotheken mit sich bringt. Gesundheitskioske stehen auf der Kippe, und Gedisa verschiebt die Einführung des CardLink-Systems auf September. Apothekenproteste und eine Warnung vor dem Missbrauch des Notdienstes prägen die aktuelle Diskussion. Wissenschaftliche Fortschritte zeigen, dass Antioxidantien das Fortschreiten der Makuladegeneration verlangsamen können, und ein neues Nasenspray zur Anaphylaxiebehandlung erhält die EU-Zulassung. Engpässe bei Doxycyclin und die Einführung der „Room of Horrors“-Simulation zur Fehlervermeidung in Apotheken stellen weitere Entwicklungen dar. Schließlich warnt die WHO vor dem Rückgang der Kondomnutzung bei Jugendlichen, während neue Studien positive Effekte von Videospielen auf die psychische Gesundheit aufzeigen.

 

Strenge Cybersicherheitsvorschriften für Apotheken – Neue Anforderungen und Bußgelder

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Apotheken mit mehr als 50 Mitarbeitern neue Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Dies geht aus dem jüngst vorgelegten Regierungsentwurf für das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits-Stärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) hervor. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2022 um und soll dazu beitragen, kritische Infrastrukturen, einschließlich medizinischer Einrichtungen, vor den wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe zu schützen.

Unter den neuen Regelungen zählen Apotheken, die mehr als 50 Vollzeitkräfte beschäftigen oder einen jährlichen Umsatz von über 10 Millionen Euro erzielen, zu den „wichtigen Einrichtungen“. Größere Betriebe, die mehr als 250 Mitarbeiter oder einen Umsatz von mindestens 43 Millionen Euro haben, werden als „besonders wichtige Einrichtungen“ klassifiziert. Diese Einordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitsanforderungen, die die betroffenen Apotheken erfüllen müssen.

Zu den zentralen Anforderungen gehört die Einführung eines umfassenden Risikomanagementsystems, das potenzielle Sicherheitsrisiken identifiziert und bewertet. Außerdem müssen Apotheken Verschlüsselungskonzepte für ihre Daten implementieren und Backup-Systeme einrichten, um im Falle eines Cyberangriffs die Betriebsfähigkeit aufrechtzuerhalten und Datenverluste zu vermeiden.

Zusätzlich zu den technischen Anforderungen sieht das Gesetz ein dreistufiges Meldesystem vor. Im Falle eines Cybersicherheitsvorfalls muss die Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden erfolgen, ein detailliertes Update innerhalb von 72 Stunden bereitgestellt werden, und der Abschlussbericht muss innerhalb eines Monats übermittelt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Meldepflichten drohen hohe Bußgelder, die von 100.000 Euro bis zu 20 Millionen Euro reichen können, abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Größe des Unternehmens.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat bereits auf die potenziellen finanziellen Belastungen hingewiesen, die durch die neuen Vorschriften entstehen könnten. Die ABDA fordert daher Unterstützung für Apotheken, um die zusätzlichen Kosten und den administrativen Aufwand zu minimieren, um die wirtschaftliche Belastung für die Betriebe abzufedern.

Die neuen Cybersicherheitsvorschriften, die ab Januar 2025 für Apotheken in Kraft treten, sind ein notwendiger Schritt zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen. Die umfassenden Sicherheitsmaßnahmen, die das NIS2UmsuCG fordert, sind zweifellos entscheidend für die Sicherstellung der Datenintegrität und die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit im Falle eines Angriffs.

Jedoch wirft die Umsetzung dieser Vorschriften ernsthafte Fragen hinsichtlich der praktischen Belastungen für kleinere Apotheken auf. Die finanziellen und administrativen Anforderungen könnten insbesondere für kleinere Betriebe eine erhebliche Hürde darstellen. Während die Gesetzgebung klar auf die Notwendigkeit eines höheren Schutzes hinweist, fehlt es bisher an konkreten Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken bei der Bewältigung der zusätzlichen Anforderungen.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die politischen Entscheidungsträger und zuständigen Behörden die Apotheken nicht nur mit den neuen Regelungen konfrontieren, sondern auch praktikable Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Förderprogramme, finanzielle Hilfen und spezialisierte Beratungsangebote könnten dazu beitragen, die zusätzliche Last abzufedern und sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards effektiv umgesetzt werden können, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu gefährden. Nur durch eine solche Unterstützung kann ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und der finanziellen Tragbarkeit für die Apotheken gewährleistet werden.

 

Wirtschaftliche Stagnation in Deutschland: Trotz sinkender Zinsen und steigender Löhne bleibt die Erholung aus

Deutschlands Wirtschaft bleibt auch in diesem Jahr in der Krise. Die aktuellen Statistiken zeigen, dass trotz sinkender Zinsen und steigender Löhne die Produktion und der Umsatz in der Bundesrepublik nicht den gewünschten Aufschwung erleben. Im Gegenteil: Die jüngsten Daten deuten auf ein weiteres Schrumpfen der Wirtschaft hin.

Nach den jüngsten Berichten des Statistischen Bundesamtes ist die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal 2024 um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorquartal gesenkt worden. Ökonomen hatten mit einer Stabilisierung oder sogar einem leichten Wachstum gerechnet, doch die Realität fällt ernüchternd aus. Trotz der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die die Zinsen gesenkt hat, und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, wo die Löhne moderat steigen, bleibt die wirtschaftliche Erholung aus.

Analysten führen mehrere Faktoren als Gründe für die anhaltende wirtschaftliche Schwäche an. Zum einen bleibt die globale Unsicherheit, insbesondere in Bezug auf geopolitische Spannungen und Handelskonflikte, ein bedeutender Hemmschuh für Investitionen. Zum anderen kämpfen viele Unternehmen weiterhin mit hohen Produktionskosten und unterbrochenen Lieferketten, die sich negativ auf die Produktion auswirken.

Die Bundesregierung hat bereits auf die Situation reagiert und zusätzliche Maßnahmen zur Stimulierung der Wirtschaft angekündigt. Diese beinhalten unter anderem Investitionen in Infrastrukturprojekte und steuerliche Entlastungen für Unternehmen. Dennoch bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen kurzfristig spürbare Effekte haben werden oder ob sie erst mittel- bis langfristig Wirkung zeigen.

Die anhaltende wirtschaftliche Misere in Deutschland ist alarmierend, aber sie könnte auch als Chance für grundlegende Veränderungen genutzt werden. Während die sinkenden Zinsen und steigenden Löhne an sich positive Signale darstellen, haben sie bisher nicht ausgereicht, um das gewünschte Wachstum zu fördern. Dies deutet darauf hin, dass die Probleme tiefer liegen und struktureller Natur sind.

In Zeiten wie diesen wird deutlich, dass oberflächliche Maßnahmen allein nicht ausreichen, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erzielen. Es ist notwendig, dass die Politik über kurzfristige Stimuluspakete hinausdenkt und umfassende Reformen in Angriff nimmt. Dies könnte eine umfassende Modernisierung der Wirtschaftsinfrastruktur, eine verstärkte Förderung von Forschung und Entwicklung sowie eine zukunftsorientierte Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik beinhalten.

Die Herausforderungen, vor denen Deutschland steht, sind nicht einzigartig, aber sie sind drängend. Andere Länder haben gezeigt, dass es möglich ist, aus Krisen gestärkt hervorzugehen – durch Innovation, Investitionen in Zukunftstechnologien und die Schaffung eines stabilen wirtschaftlichen Umfelds. Deutschland hat die Ressourcen und das Know-how, um ähnliche Wege zu beschreiten. Es liegt an der Politik und den Wirtschaftsakteuren, die notwendigen Schritte zu gehen und die Krise als Katalysator für positive Veränderung zu nutzen.

 

BlackRock investiert 20% seines Vermögens in nur vier Aktien: Die große Wette auf Konzentration

Der größte Vermögensverwalter der Welt, BlackRock, hat eine bemerkenswerte Investitionsentscheidung getroffen, die die Finanzwelt aufhorchen lässt. Laut neuesten Berichten investiert BlackRock rund 20 Prozent seines gewaltigen Vermögens in nur vier ausgewählte Aktien. Diese Entscheidung verdeutlicht die präzise und fokussierte Anlagestrategie des Unternehmens, das über ein Portfolio von mehreren Billionen Dollar verfügt.

Die vier Unternehmen, die das Herzstück dieser Investition bilden, sind derzeit nicht öffentlich bekannt. Analysten und Investoren spekulieren jedoch, dass es sich um große, marktbeherrschende Firmen handelt, deren Stabilität und Wachstumsaussichten BlackRock als besonders vielversprechend erachtet. Diese Konzentration auf eine kleine Anzahl von Aktien könnte sowohl Chancen als auch Risiken bergen und hat bereits zu intensiven Diskussionen innerhalb der Finanzgemeinschaft geführt.

Die Strategie von BlackRock könnte weitreichende Konsequenzen für den Aktienmarkt haben, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die getätigten Investitionen erhebliche Marktbewegungen verursachen. Während einige Experten die Fokussierung auf wenige Aktien als mutig und innovativ loben, warnen andere vor den potenziellen Risiken einer so hohen Konzentration.

BlackRock hat sich bislang nicht weiter zu den Einzelheiten der Investitionen geäußert, was zusätzliche Spekulationen anheizt. Die Finanzwelt wird gespannt beobachten, wie sich diese Strategie auf die Marktbedingungen auswirken wird und ob die getätigten Investitionen den erhofften Erfolg bringen.

Die Entscheidung von BlackRock, 20 Prozent seines riesigen Portfolios in nur vier Aktien zu investieren, ist sowohl kühn als auch vielsagend. In einer Zeit, in der Diversifikation als Schlüssel zur Risikominderung gilt, setzt der größte Vermögensverwalter der Welt auf eine konzentrierte Strategie, die das Potenzial für hohe Renditen, aber auch erhebliche Risiken birgt. Diese mutige Vorgehensweise könnte als Zeichen für großes Vertrauen in die ausgewählten Unternehmen interpretiert werden und gleichzeitig eine neue Diskussion über die Balance zwischen Risiko und Belohnung in der Finanzwelt anstoßen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Investitionen langfristig auswirken und ob andere Anleger diesen Ansatz übernehmen werden.

 

Änderungen im Deutschen Apothekertag: Hauptversammlung verliert Bindungswirkung

Der Deutsche Apothekertag (DAT) im Oktober 2024 wird voraussichtlich die letzte Gelegenheit sein, bei der die Beschlüsse der Hauptversammlung der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) noch bindende Wirkung haben. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Hauptversammlung nicht mehr als Organ der ABDA fungieren, was wesentliche Auswirkungen auf die berufspolitische Struktur der Apothekerschaft haben könnte.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Satzungsänderung, die im Juni 2024 von der ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Die Reform, die auf eine Initiative des ehemaligen ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt zurückgeht, zielt darauf ab, die ABDA-Strukturen zu verschlanken und die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Im Zuge dieser Reform werden die vier bisherigen Organe der ABDA auf drei reduziert: Mitgliederversammlung, Gesamtvorstand und Vorstand. Die Hauptversammlung wird künftig nur noch beratende Funktionen übernehmen und deren Beschlüsse lediglich „sachgerecht berücksichtigt“.

Diese Änderung bedeutet, dass die bisherigen Regelungen zur Verbindlichkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung gemäß § 4 Absatz 2 der ABDA-Satzung entfallen werden. Bislang konnten Antragsteller auf die Umsetzung von Beschlüssen pochen, auch wenn diese nicht von allen ABDA-Gremien unterstützt wurden. Ein Beispiel hierfür ist der Antrag von 2022, der Schutzmaßnahmen für Approbierte im Notdienst vor bedrohlichen Anrufen forderte. Trotz der Annahme durch die Hauptversammlung zögerte der geschäftsführende ABDA-Vorstand zunächst mit der Umsetzung, bis Druck von den Kammern Hamburg und Rheinland-Pfalz zur Kontaktaufnahme mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes führte.

Ab Januar 2025 wird die Hauptversammlung lediglich eine beratende Rolle einnehmen. Kritiker befürchten, dass der DAT dadurch an Einfluss und Bedeutung verlieren könnte. Beobachter äußern Bedenken, dass die Veranstaltung künftig vorwiegend symbolischen Charakter haben könnte, da die verbindliche Durchsetzung von Beschlüssen nicht mehr gewährleistet ist. Die ABDA-Sprecherin betont jedoch, dass die Hauptversammlung weiterhin eine zentrale Rolle bei der berufspolitischen Willensbildung und der Einbindung der Mitglieder spielen soll.

Die bevorstehende Entmachtung der Hauptversammlung der ABDA ab Januar 2025 markiert einen bedeutsamen Wendepunkt in der berufspolitischen Landschaft der Apothekerschaft. Die angekündigte Reform, die die Hauptversammlung auf eine beratende Rolle reduziert, wirft grundlegende Fragen zur zukünftigen Relevanz und Einflussnahme des Deutschen Apothekertags auf.

Mit der geplanten Umstrukturierung soll die ABDA ihre Entscheidungsprozesse beschleunigen und effizienter gestalten. Doch der Preis für diese Effizienz könnte ein erheblicher Verlust an Einfluss und Bindungswirkung der Hauptversammlung sein. Bisher hatte die Hauptversammlung die Möglichkeit, verbindliche Beschlüsse zu fassen, die für die Bundesvereinigung und ihre Organe verpflichtend waren. Diese Form der Verbindlichkeit bot den Delegierten eine direkte Möglichkeit, ihre berufspolitischen Anliegen durchzusetzen.

Die kommende Veränderung könnte jedoch dazu führen, dass der DAT zunehmend zum Schauplatz für eher symbolische Diskussionen wird. Ohne die Möglichkeit, verbindliche Beschlüsse durchzusetzen, könnte die Motivation der Delegierten, sich aktiv an der berufspolitischen Willensbildung zu beteiligen, sinken. Das Risiko besteht, dass der DAT in Zukunft mehr als ein Forum für allgemeine Diskussionen und weniger als ein tatsächliches Entscheidungsgremium wahrgenommen wird.

Kritiker befürchten, dass die Reform die ohnehin schon schwindende Bedeutung der Hauptversammlung weiter reduzieren wird. Wenn Beschlüsse künftig nur noch „sachgerecht berücksichtigt“ werden müssen, könnte dies dazu führen, dass wichtige Anliegen nicht mehr ausreichend Beachtung finden. Die Frage bleibt, wie die ABDA die Balance zwischen notwendiger Effizienz und dem Erhalt der demokratischen Mitbestimmung wahren kann.

In Anbetracht dieser Entwicklungen wird es entscheidend sein, wie die ABDA und ihre Organe mit der neuen Struktur umgehen. Die Herausforderung wird darin bestehen, sicherzustellen, dass die zukünftigen Gremien weiterhin in der Lage sind, die Interessen der Apothekerschaft wirkungsvoll zu vertreten und die berufspolitische Landschaft aktiv mitzugestalten. Der Erfolg dieser Reform wird letztlich daran gemessen werden, ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Entscheidungsprozesse führt, ohne die Grundprinzipien der Repräsentation und Partizipation zu gefährden.

 

E-Rezept für Rezepturen: Apotheken sehen sich neuen Herausforderungen gegenüber

Seit dem 1. Januar 2024 sind Apotheker verpflichtet, Rezepturen im Rahmen des E-Rezepts zu bearbeiten, was eine wesentliche Umstellung im Abrechnungsprozess mit sich bringt. Diese Neuerung betrifft alle Rezepturen, allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen weiterhin Papierrezepturen verwendet werden müssen. So sind E-Rezepte für Betäubungsmittel-Rezepturen (BtM), für den Sprechstundenbedarf und für Verordnungen zulasten der „sonstigen Kostenträger“ wie Sozialhilfe, Bundespolizei oder Bundeswehr derzeit nicht zulässig.

Ärzte können Rezepturen entweder über das spezifische Verordnungsprofil „Rezeptur“ oder über Freitext verordnen. Der Freitext wird derzeit häufiger genutzt, was jedoch eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringt. Freitext-Verordnungen können ungenau oder unvollständig sein, was zu Problemen bei der Herstellung und Abrechnung der Rezepturen führen kann. Apotheker müssen daher besonders darauf achten, alle notwendigen Informationen zu erfassen und im Zweifelsfall Rücksprache mit der verschreibenden Arztpraxis halten, um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden.

Die korrekte Abrechnung von Rezepturen als E-Rezept erfordert eine präzise Taxation. Apotheker müssen sowohl Packungsdaten (ABDATA) als auch detaillierte Informationen aus der Herstelldokumentation verwenden. Dies schließt die tatsächlichen Stoffmengen sowie etwaige Korrekturfaktoren ein. Die Taxation sollte erst nach Abschluss der vollständigen Dokumentation erfolgen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind integrierte Softwarelösungen, die sowohl die Dokumentation als auch die Taxation abdecken, von entscheidender Bedeutung.

Zusätzlich ist es erforderlich, dass alle relevanten Daten im Abgabedatensatz korrekt erfasst werden. Änderungen an Rezepturen, wie das Hinzufügen von Anreibemitteln oder Anpassungen der Zusammensetzung, müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Ein häufiges Problem ist die Frage, ob bei einer Verordnung wie „2 x 100 ml Lösung Ibuprofen-Saft 20 mg/ml“ zwei separate Rezepturen abgerechnet werden können oder ob eine einzige Rezeptur für beide Mengen ausreicht. Diese Fragen müssen präzise geklärt werden, um die korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Der DAV-Rezeptursommer 2024 bietet umfassende Fortbildungsmöglichkeiten für Apotheker, um sich auf die neuen Anforderungen der E-Rezept-Pflicht vorzubereiten. Die Veranstaltung umfasst eine Reihe von Vorträgen zu verschiedenen relevanten Themen, darunter Nasalia und Otologika in der Rezeptur- und Beratungspraxis, neue Arzneiformen in der Rezeptur, Ausgangsstoffprüfung und die Herstellung homöopathischer Rezepturarzneimittel. Diese Vorträge sind bis zum 30. September 2024 online verfügbar, und ein begleitendes Handout steht zum Download bereit. Apotheker können durch die Teilnahme an diesen Fortbildungen nicht nur ihr Wissen erweitern, sondern auch wichtige Fortbildungspunkte sammeln.

Die Einführung des E-Rezepts für Rezepturen markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens, bringt jedoch auch neue Herausforderungen für Apotheken mit sich. Während die Digitalisierung den Prozess der Rezeptverordnung und -abrechnung effizienter gestalten soll, erfordert sie von den Apothekern eine präzise und sorgfältige Arbeitsweise. Die häufige Nutzung von Freitext-Verordnungen stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar, da diese oft unvollständig oder ungenau sind.

Die Notwendigkeit, spezialisierte Softwarelösungen zu verwenden, die sowohl die Dokumentation als auch die Taxation integrieren, unterstreicht die Komplexität der neuen Anforderungen. Auch die bestehenden Ausnahmen von der E-Rezept-Pflicht zeigen, dass der Übergang zur digitalen Rezeptverordnung noch nicht vollständig abgeschlossen ist und weiterhin Flexibilität und Anpassungsfähigkeit erforderlich sind.

Fortbildungsangebote wie der DAV-Rezeptursommer 2024 spielen eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung auf diese Veränderungen. Sie bieten Apothekerinnen und Apothekern die Möglichkeit, sich umfassend mit den neuen Prozessen vertraut zu machen und ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten. Durch solche Fortbildungen können sie sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen erfolgreich umsetzen und die Qualität ihrer Arbeit auf einem hohen Niveau erhalten.

 

Elektronische Patientenakte wird ab 2025 Pflicht: Gesetzliche Krankenkassen starten umfassende Informationskampagne

Ab Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland zur Pflicht. Das sieht das Digitalisierungsgesetz der Ampel-Koalition vor. Die Einführung der ePA stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar und wird von den gesetzlichen Krankenkassen umfassend vorbereitet.

Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbands, bezeichnete die ePA als „Riesenschritt“ auf dem Weg zur umfassenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie betonte, dass die ePA „zum Herzstück“ der medizinischen Datenverwaltung werden könnte, wenn alle Beteiligten – von Apotheken über Ärzte bis hin zu Krankenhäusern – gemeinsam an einem Strang ziehen. Ziel sei es, den praktischen Nutzen der ePA schnell und effektiv bei den rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten verfügbar zu machen.

Die elektronische Patientenakte wird als zentraler digitaler Speicher für medizinische Daten konzipiert. Dazu gehören Informationen wie Medikamentenlisten, Befunde und Laborwerte, die Patienten ihr Leben lang begleiten sollen. Vor der Einführung müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten umfangreiche Informationsmaterialien bereitstellen. Diese Informationskampagne hat bereits begonnen und wird in den kommenden Monaten fortgesetzt.

Die ePA soll ab dem 15. Januar 2025 zunächst in zwei Modellregionen, Franken und Hamburg, an den Start gehen. Etwa vier Wochen später ist eine bundesweite Einführung geplant. Die ePA wird von Anfang an grundlegende Inhalte enthalten, darunter eine Liste der eingenommenen Medikamente, die automatisch aus elektronischen Rezepten erstellt wird. Ärzte und medizinische Einrichtungen erhalten für jeweils 90 Tage Zugriff auf die ePA, um Daten einzusehen und zu ergänzen, wobei der Zugriff durch das Einstecken der Versichertenkarte ausgelöst wird.

Obwohl die elektronische Patientenakte bereits seit 2021 als optionales Angebot existiert, war die Nutzung bislang noch begrenzt. Mit der geplanten flächendeckenden Einführung soll die Nutzung der ePA deutlich zunehmen.

Die bevorstehende Einführung der elektronischen Patientenakte markiert einen entscheidenden Moment in der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Die ePA hat das Potenzial, die Art und Weise, wie medizinische Daten verwaltet und genutzt werden, grundlegend zu verändern. Durch die zentrale Speicherung von Informationen wie Medikamentenlisten und Befunden wird nicht nur die Effizienz der medizinischen Versorgung erhöht, sondern auch die Qualität der Behandlung verbessert.

Das System könnte insbesondere dazu beitragen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Zeit für die eigentliche medizinische Behandlung zu optimieren. Die umfangreiche Informationskampagne der gesetzlichen Krankenkassen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Versicherten auf die neuen Möglichkeiten vorzubereiten und ihre Akzeptanz zu fördern.

Die schrittweise Einführung in Modellregionen und die geplante bundesweite Verfügbarkeit zeigen, dass ein gut geplanter Rollout angestrebt wird. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Versicherten und die medizinischen Einrichtungen die ePA annehmen werden. Die Herausforderung wird darin bestehen, die Vorteile der ePA in der Praxis zu realisieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten optimal vorbereitet sind.

  

Gesundheitskioske: Neues Prüfungsverfahren für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Berlin – Die Zukunft der Gesundheitskioske bleibt ungewiss, nachdem sie aus dem Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) entfernt wurden. Ursprünglich waren die Kioske ein zentrales Anliegen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Ziel war es, bis zu 1000 solcher niedrigschwelligen Beratungsangebote in benachteiligten Regionen und Stadtteilen zu etablieren. Seit dem Start eines Modellprojekts in Hamburg im Jahr 2017 existieren bereits rund 20 Gesundheitskioske in Deutschland.

Das ursprüngliche Konzept sah vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit jährlich 400.000 Euro für die Gesundheitskioske bereitstellt. Die Finanzierung sollte zu 74,5 Prozent durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), zu 20 Prozent durch die Kommunen und zu 5,5 Prozent durch die private Krankenversicherung (PKV) erfolgen. Trotz dieser Planungen wurden die Kioske aufgrund von Kritik, insbesondere von der ABDA und anderen Kritikern, aus dem GVSG-Entwurf gestrichen. Die ABDA äußerte Bedenken bezüglich der Integration der Kioske in bestehende Versorgungsstrukturen und deren Notwendigkeit.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Ende Juni die Wiederaufnahme der Gesundheitskioske in das GVSG gefordert. In dem aktualisierten Vorschlag werden die Kiosken mit spezifischen Aufgaben versehen, die keine medizinischen Routineaufgaben umfassen sollen. Zudem wird eine geänderte Finanzierung angeregt: Die Krankenkassen sollen künftig nur noch 50 Prozent der Kosten tragen, während die Kommunen 44,5 Prozent und die PKV 5,5 Prozent übernehmen sollen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen. Minister Lauterbach dürfte diese Entscheidung als positiven Schritt ansehen. Der parlamentarische Prozess wird nun fortgesetzt, und es bleibt abzuwarten, welche weiteren Änderungen im GVSG vorgenommen werden.

Die Wiederbelebung der Gesundheitskioske im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes könnte ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in benachteiligten Regionen sein. Die Idee, niedrigschwellige Beratungsangebote zu schaffen, zielt darauf ab, Barrieren für den Zugang zu medizinischer Beratung abzubauen und präventive Gesundheitsmaßnahmen zu fördern.

Die Forderung des Bundesrates, die Kioske mit konkreten Aufgaben zu versehen, die nicht in die medizinische Routine eingreifen, ist ein sinnvoller Kompromiss. Dies könnte helfen, die Bedenken von Kritikern zu adressieren, die eine Überlastung der Kioske befürchteten. Zudem könnte eine angepasste Finanzierung, bei der die Kommunen einen größeren Anteil der Kosten tragen, die Akzeptanz auf lokaler Ebene erhöhen und die Integrationsfähigkeit der Kioske in bestehende Strukturen verbessern.

Insgesamt könnte die Rückkehr der Gesundheitskioske in das GVSG ein positives Signal für die Gesundheitsversorgung in benachteiligten Gebieten darstellen. Die kommenden parlamentarischen Debatten werden entscheidend dafür sein, wie effektiv dieses Konzept umgesetzt werden kann.

  

Gedisa verschiebt Einführung von CardLink auf September

Die Digitalgesellschaft Gedisa, die für die Bereitstellung digitaler Lösungen für Apotheken zuständig ist, hat heute angekündigt, dass der Start des CardLink-Verfahrens bis spätestens Ende September verschoben wird. Ursprünglich war die Einführung für August geplant, doch nun werden die teilnehmenden Apotheken zwischen Mitte und Ende September ihre Gedisa-ID zur Freischaltung erhalten. Derzeit wartet das Unternehmen auf die endgültige Zulassung durch die Gematik, die für die regulatorische Genehmigung zuständig ist.

Das CardLink-Verfahren, das E-Rezepte ortsunabhängig mit der Versichertenkarte abrufbar macht, ist laut Gedisa bereits vollständig umgesetzt. Vier Entwicklerteams haben parallel an diesem bedeutenden Projekt gearbeitet. Der Markt zeigt sich bereits interessiert: Es liegen mehrere tausend Bestellungen vor, was auf eine hohe Nachfrage hinweist.

CardLink ermöglicht es den Versicherten, ihre elektronischen Rezepte über ihr Smartphone einzulösen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird dazu an das Smartphone gehalten, das als Kartenterminal fungiert. Voraussetzung für die Nutzung sind NFC-fähige Geräte sowie eine App, die die Auswahl einer angeschlossenen Apotheke erlaubt. Auch die Apotheke muss an diese App angeschlossen sein.

Arzneimittelversender wie DocMorris und Shop Apotheke haben bereits vor Monaten begonnen, CardLink anzubieten. Mit der Anbindung durch Gedisa können nun auch stationäre Apotheken diesen Service nutzen. Patienten haben die Möglichkeit, ihre Wunschapotheke über die ApoGuide-App oder eine der 17 Partner-Apps im Apothekenmarkt zu erreichen.

Für detaillierte Informationen zu CardLink stehen umfassende FAQs bereit.

Die Verschiebung des CardLink-Launches auf September unterstreicht die Komplexität und die Bedeutung der Implementierung neuer digitaler Gesundheitslösungen. Während die Verzögerung für einige Apotheken und Patienten frustrierend sein mag, ist es entscheidend, dass alle regulatorischen Hürden gründlich überwunden werden, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen. Das Interesse des Marktes, wie durch die vielen Bestellungen belegt, zeigt, dass die Notwendigkeit und der Wunsch nach modernen, ortsunabhängigen Lösungen für die E-Rezept-Einlösung groß sind.

Der Erfolg von CardLink könnte nicht nur die Effizienz der Arzneimittelversorgung steigern, sondern auch die digitale Transformation im Apothekenbereich weiter vorantreiben. Die Rolle von Gedisa wird dabei entscheidend sein, um sicherzustellen, dass sowohl stationäre als auch Online-Apotheken gleichermaßen von dieser neuen Technologie profitieren können. Der Blick auf die kommenden Wochen wird zeigen, ob die finale Zulassung durch die Gematik reibungslos verläuft und die Erwartungen des Marktes erfüllt werden können.

  

Apothekenproteste erregen breites Medienecho

Der landesweite Protest der Apotheken hat in den vergangenen Tagen für erhebliche mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Fast 2000 Apothekenmitarbeitende beteiligten sich am Dienstag an den Demonstrationen in Dresden und Erfurt, um gegen die geplante Reform des Apothekenwesens zu protestieren.

In Erfurt versammelten sich etwa 800 Personen vor der Staatskanzlei, während in Dresden rund 1000 Teilnehmer auf dem Postplatz ihre Unzufriedenheit zeigten. Die Protestierenden setzten sich mit Bannern, Plakaten, Pfeifen und Klatschen für ihre Anliegen ein und machten auf die kritischen Aspekte der Reform aufmerksam.

Die „Thüringer Allgemeine“ berichtete ausführlich über die Kundgebung in Erfurt und hob insbesondere die Hauptkritikpunkte der Apotheker hervor. Der Thüringer Apothekerverband kritisierte die Einführung der „Apotheken light“, die als Bedrohung für die Expertise der Apotheker am Patienten angesehen wird. Stefan Fink, Vorsitzender des Verbands, forderte eine Reform, die die Kompetenz der Apotheker in den Mittelpunkt stellt und nicht auf digital gesteuerte Arzneimittelausgabestellen setzt. Die Zeitung veröffentlichte zudem einen Kommentar, der die Ernsthaftigkeit der Proteste betonte und darauf hinwies, dass es kaum Befürworter der Reform gibt.

In der „Leipziger Zeitung“ äußerte sich die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) ausführlich zu den Protesten und positionierte sich klar gegen die „Apotheke light“. Köpping erklärte, dass sie die Anliegen der Apotheker unterstütze und eine stärkere Berücksichtigung ihrer Expertise fordere.

Die „Ostthüringer Zeitung“ nahm die Protestaktionen zum Anlass, um die existenziellen Sorgen der Apotheker zu thematisieren. Der Bericht deutete darauf hin, dass die Reform für die Branche über Leben oder Tod entscheiden könnte. Auch das lokale Radio Dresden trug zur Berichterstattung bei, indem es mehrere Apotheker zu Wort kommen ließ, die ihre Beweggründe für die Teilnahme an den Protesten darlegten.

Der „Münchner Merkur“ zog Parallelen zu früheren Protestaktionen der Apotheken und stellte fest, dass diese bisher keine signifikanten Verbesserungen gebracht hätten. „MDR aktuell“ berichtete detailliert über die Proteste und die Atmosphäre vor der Staatskanzlei, während „Antenne Thüringen“ die sinkende Anzahl der Apotheken im Freistaat thematisierte und die dramatische Entwicklung bundesweit aufzeigte.

Die umfassende Medienberichterstattung über die Apothekenproteste verdeutlicht das Gewicht und die Dringlichkeit der Anliegen der Branche. Die Proteste sind nicht nur ein Zeichen des Unmuts, sondern auch ein eindringlicher Appell an die Entscheidungsträger, die geplante Reform mit Augenmaß zu überprüfen.

Die Kritik der Apotheker an den „Apotheken light“ ist nachvollziehbar, da sie eine grundlegende Veränderung des Berufsbildes und der Patientenversorgung befürchten. Der klare Widerstand gegen eine Reform, die als Bedrohung für die traditionelle Rolle der Apotheker gesehen wird, zeigt die tiefe Besorgnis innerhalb der Branche.

Die Unterstützung von Gesundheitsministerin Petra Köpping und die breite Berichterstattung in den Medien unterstreichen, dass es sich hierbei um ein zentrales Thema handelt, das weit über die Fachkreise hinaus von Bedeutung ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Proteste zu einem Umdenken führen und die Reform so angepasst wird, dass sie die Bedürfnisse der Apotheker und die Qualität der Patientenversorgung berücksichtigt.

 

Apothekerkammer Bremen warnt vor Missbrauch des Notdienstes

Die Apothekerkammer Bremen hat eine dringende Warnung herausgegeben, um auf den Missbrauch des Apothekennotdienstes hinzuweisen. In den vergangenen Monaten haben die Apotheken im Bundesland vermehrt festgestellt, dass der Notdienst zunehmend für den Erwerb von Drogerieartikeln wie Kondomen, Feuchtigkeitscremes und Nahrungsergänzungsmitteln genutzt wird. Diese Praxis belastet die Notdienstapotheken erheblich und führt zu einer unnötigen Beanspruchung der ohnehin begrenzten Ressourcen.

Klaus Scholz, Präsident der Bremer Apothekerkammer, erklärte, dass der Notdienst ausschließlich für echte medizinische Notfälle gedacht sei. Dazu gehören der Erwerb von Medikamenten, die sofort eingenommen werden müssen, wie Schmerzmittel, fiebersenkende Mittel für Kinder oder Medikamente gegen starkes Erbrechen. Rezepte, die nicht sofort eingelöst werden müssen, sowie der Kauf von nicht dringend benötigten Arzneimitteln sollten während der regulären Öffnungszeiten erledigt werden.

Zusätzlich betonte Scholz, dass Vorab-Anrufe bei den Notdienstapotheken unnötig seien, da die Apotheken, die für den Notdienst eingeteilt sind, tatsächlich dienstbereit sind. Die Apotheken sehen sich durch die zunehmende Nutzung des Notdienstes für nicht dringende Zwecke zusätzlich belastet, was die ohnehin knappen Ressourcen weiter strapaziert.

Die Apothekerkammer rät den Bürgerinnen und Bürgern, die Dringlichkeit ihres Anliegens sorgfältig zu prüfen. In Fällen, die eine sofortige medizinische Versorgung erfordern, sollten die Notrufnummern 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder 112 für dringende Notfälle genutzt werden. Der Bedarf an rezeptfreien Arzneimitteln und anderen Gesundheitsartikeln sollte vorausschauend geplant werden, um unnötige Notdiensteinsätze zu vermeiden. Besonders Haushalte mit kleinen Kindern, chronisch kranken Menschen oder Allergikern sollten ihren Medikamentenbedarf individuell planen und angemessen bevorraten.

Die aktuelle Warnung der Apothekerkammer Bremen bringt einen wichtigen Punkt auf den Tisch: der verantwortungsvolle Umgang mit dem Apothekennotdienst. Der Notdienst ist eine essentielle Einrichtung für echte medizinische Notfälle, und sein Missbrauch für alltägliche Einkäufe gefährdet die Versorgungslage in dringenden Fällen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass Bürgerinnen und Bürger den Notdienst nur in tatsächlichen Notfällen nutzen und ihre Medikamenten- und Gesundheitsartikelbedarfe im Voraus planen.

Die Belastung der Notdienstapotheken durch nicht dringliche Einsätze ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Fairness gegenüber den Apothekern, die ihre Dienste oft nach langen Arbeitstagen leisten müssen. Die klare Kommunikation und die Sensibilisierung der Bevölkerung, wie von der Apothekerkammer gefordert, sind entscheidend, um die Notdienstressourcen für die Menschen bereit zu halten, die sie wirklich benötigen. Eine vorausschauende Planung und die richtige Einschätzung der Dringlichkeit von Gesundheitsanliegen sind der Schlüssel zu einem funktionierenden Notdienstsystem, das allen Bürgern zugutekommt.

 

Antioxidanzien verlangsamen Fortschreiten der geographischen Atrophie bei Makuladegeneration, zeigt neue Studie

In einer aktuellen Analyse der Age-Related Eye Disease Studies (AREDS) und AREDS-2 haben Forscher herausgefunden, dass antioxidanzienhaltige Nahrungsergänzungsmittel das Fortschreiten der geographischen Atrophie (GA), einer fortgeschrittenen Form der trockenen altersbedingten Makuladegeneration (AMD), verlangsamen können. Diese Studie wurde von Dr. Tiarnan Keenan am National Eye Institute der National Institutes of Health in den USA geleitet und bietet neue Einblicke in die Behandlungsmöglichkeiten für AMD-Patienten.

Die AREDS-Studien, die bereits seit den frühen 2000er Jahren durchgeführt werden, haben gezeigt, dass hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel mit antioxidativen Vitaminen, Mineralien und Fettsäuren einen signifikanten präventiven Effekt auf das Fortschreiten der AMD haben können. Die ursprüngliche AREDS-Studie verwendete eine Kombination aus Vitamin C, Vitamin E, β-Carotin und Zink, während AREDS-2 diese Formulierung um Lutein, Zeaxanthin sowie die Fettsäuren Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure (EPA) ergänzte.

Die neue Post-hoc-Analyse untersuchte den Einfluss dieser Nahrungsergänzungsmittel speziell auf die geographische Atrophie, bei der es sich um eine schwere Form der trockenen AMD handelt, bei der Netzhautgewebe in der Makula fortschreitend zerstört wird. Die Analyse zeigte, dass Nahrungsergänzungsmittel bei Patienten mit nicht-zentraler GA das Fortschreiten der Krankheit signifikant verlangsamen können. Bei diesen Patienten betrug die jährliche Ausbreitung der GA 50,7 Mikrometer bei der Einnahme von Antioxidantien im Vergleich zu 72,9 Mikrometer bei den Kontrollpersonen, die Placebos erhielten.

In der AREDS-2-Studie war die Verlangsamung der GA-Progression bei Teilnehmern, die täglich Lutein und Zeaxanthin einnahmen, ebenfalls signifikant. Die Progression betrug hier 80,1 Mikrometer pro Jahr im Vergleich zu 114,4 Mikrometer bei den Placebo-Empfängern. Die Forscher vermuten, dass diese Ergebnisse auf ein Phänomen namens "foveal sparing" zurückzuführen sein könnten, bei dem der Bereich mit der höchsten Sehschärfe zunächst weniger von der Krankheit betroffen ist.

Diese Erkenntnisse bieten eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Behandlungsmöglichkeiten für AMD, da die einzige derzeit zugelassene Therapieoption für fortgeschrittene Formen der Erkrankung die intraokulare Injektion von VEGF-Inhibitoren darstellt, die mit hohen Kosten und Risiken verbunden ist.

Die Ergebnisse dieser neuen Analyse sind von erheblicher Bedeutung für die klinische Praxis und die Zukunft der AMD-Behandlung. Die Erkenntnisse stützen sich auf umfangreiche Daten aus den renommierten AREDS-Studien und bieten einen wertvollen zusätzlichen Ansatz zur Verlangsamung der Krankheitsprogression. Insbesondere für Patienten, bei denen die geographische Atrophie nicht die zentrale Makula betrifft, könnte die regelmäßige Einnahme von antioxidanzienhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln eine kostengünstige und risikoarme Ergänzung zu bestehenden Therapieansätzen darstellen.

Während die intraokulare Injektion von VEGF-Inhibitoren derzeit als Haupttherapieoption gilt, sind diese Behandlungen mit signifikanten Kosten und potenziellen Risiken verbunden. Die neuen Ergebnisse verdeutlichen die potenzielle Bedeutung von Nahrungsergänzungsmitteln als unterstützende Maßnahme, die möglicherweise den Verlauf der Erkrankung beeinflussen und die Lebensqualität der Patienten verbessern kann.

Es bleibt jedoch wichtig, dass weitere Forschung betrieben wird, um die genauen Mechanismen und die langfristige Wirksamkeit dieser Nahrungsergänzungsmittel zu bestätigen. Die Fortschritte in der medizinischen Forschung, wie sie in dieser Analyse aufgezeigt werden, bieten Hoffnung für Millionen von Menschen, die unter AMD leiden, und könnten den Weg für verbesserte und diversifizierte Behandlungsoptionen ebnen.

 

EU-Zulassung für erstes Notfall-Nasenspray zur Anaphylaxiebehandlung

Die Europäische Kommission hat erstmals ein Nasenspray für die Notfallbehandlung von Anaphylaxie zugelassen. Eurneffy®, entwickelt von ARS Pharmaceuticals aus Irland, enthält den Wirkstoff Epinephrin (Adrenalin) und richtet sich an Erwachsene und Kinder mit einem Körpergewicht ab 30 Kilogramm.

Anaphylaxie, eine schwere allergische Reaktion, kann durch verschiedene Auslöser wie Insektenstiche, Lebensmittel oder Medikamente hervorgerufen werden. Die bisher verfügbaren Notfallbehandlungen in Form von Injektions-Pens sollen nun durch dieses Nasenspray ergänzt werden. Eurneffy® bietet eine alternative Methode zur schnellen Verabreichung von Epinephrin, das für die schnelle Linderung der Symptome erforderlich ist.

Das Nasenspray enthält eine Dosierung von 2 mg Epinephrin, was der gesamten Füllmenge des Behälters entspricht. Diese Dosis hat eine vergleichbare Wirkung wie 0,3 mg Epinephrin, das intramuskulär injiziert wird. Die Anwendung ist unkompliziert: Der gesamte Inhalt wird bei Aktivierung auf einmal freigesetzt. Es wird empfohlen, das Nasenspray nicht vorzupumpen oder in Augen und Mund zu sprühen.

Die Zulassung von Eurneffy® erfolgte im zweiten Anlauf, nachdem beim ersten Versuch Fragen zur Bioäquivalenz und den Hilfsstoffen geklärt werden mussten. Die Vorteile des neuen Produkts liegen in der einfacheren Handhabung und der Möglichkeit, bei Spritzenangst eine Alternative zu bieten. Das Nasenspray kann auch bei allergischer oder infektbedingter Rhinitis wirksam sein.

Das Produkt wird voraussichtlich ab dem vierten Quartal dieses Jahres in ausgewählten EU-Ländern erhältlich sein. Personen, die Eurneffy® verschrieben bekommen, müssen ausführlich über die richtige Anwendung und Erkennung der Symptome einer schweren allergischen Reaktion informiert werden. Es wird empfohlen, das Notfallarzneimittel stets bei sich zu tragen.

Die Zulassung des ersten Nasensprays für die Notfallbehandlung von Anaphylaxie markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Allergietherapie. Eurneffy® bietet nicht nur eine praktische Alternative zu Injektions-Pens, sondern auch eine benutzerfreundliche Option für Menschen, die Schwierigkeiten mit Injektionen haben. Die Möglichkeit, Adrenalin schnell und unkompliziert über ein Nasenspray zu verabreichen, könnte entscheidend sein, um in kritischen Momenten schnelle Hilfe zu leisten.

Die zusätzliche Wirksamkeit bei allergischer oder infektbedingter Rhinitis und die einfache Handhabung könnten das Leben vieler Betroffener erleichtern. Es bleibt abzuwarten, wie gut sich das Nasenspray im Alltag bewährt und ob es tatsächlich eine breite Akzeptanz bei den Patienten findet. Die umfassende Aufklärung der Anwender über die korrekte Anwendung und Erkennung der Symptome wird entscheidend sein, um die Vorteile dieses neuen Produkts voll auszuschöpfen.

 

Engpass bei Doxycyclin: Niedrigpreise bedrohen Versorgung mit lebenswichtigen Antibiotika

In Deutschland wird derzeit ein kritischer Engpass bei dem Antibiotikum Doxycyclin beobachtet. Dies betrifft besonders Menschen, die auf die Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten oder Borreliose angewiesen sind. Die Situation könnte sich vor der kommenden Erkältungssaison weiter verschärfen, da Doxycyclin auch zur Behandlung von Atemwegserkrankungen wie Lungenentzündung und Bronchitis eingesetzt wird.

Der Branchenverband Pro Generika macht die extrem niedrigen Preise für Doxycyclin verantwortlich. Eine Packung mit 10 Tabletten kostet derzeit nur 42 Cent, was laut Pro Generica die wirtschaftliche Rentabilität für Hersteller erheblich beeinträchtigt. Der Geschäftsführer von Pro Generica, Bork Bretthauer, erklärt, dass es früher bis zu 20 Hersteller von Doxycyclin gab, während heute nur noch zwei Unternehmen das Medikament produzieren. Diese Marktkonzentration führt zu einem Mangel an Doxycyclin, da die verbleibenden Hersteller die Nachfrage nicht ausreichend decken können.

Ähnliche Probleme betreffen auch andere Antibiotika, die in der Vergangenheit Lieferengpässe verzeichneten. So wurde beispielsweise Cotrimoxazol, das bei Lungenentzündungen infolge von HIV-Infektionen verwendet wird, für lediglich 70 Cent pro 10er-Packung verkauft. Penicillin V, das gegen eitrige Mandelentzündungen eingesetzt wird, kostete nur 71 Cent pro Packung.

Bork Bretthauer kritisiert, dass die Preise für lebensrettende Antibiotika so niedrig sind, dass sie in vielen Fällen günstiger sind als alltägliche Konsumgüter wie Kaugummis. Trotz des Inkrafttretens des Lieferengpass-Gesetzes (ALBVVG), das darauf abzielt, die Versorgungslage zu verbessern, hat sich seiner Ansicht nach nichts an der prekären Situation geändert.

Der derzeitige Engpass bei Doxycyclin und anderen Antibiotika offenbart eine gravierende Problematik im Gesundheitswesen, die weit über den kurzfristigen Mangel an Medikamenten hinausgeht. Die extrem niedrigen Preise, die für lebenswichtige Medikamente gezahlt werden, sind ein klares Zeichen für ein unhaltbares wirtschaftliches Modell, das nicht nur die Hersteller unter Druck setzt, sondern auch die Patienten gefährdet.

Es ist besorgniserregend, dass Medikamente, die für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen unerlässlich sind, so stark unterbewertet werden. Der Zugang zu solch wichtigen Arzneimitteln sollte nicht von ökonomischen Erwägungen abhängig sein, die ihre Verfügbarkeit einschränken.

Das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) sollte darauf abzielen, solche Probleme zu lösen und die Versorgung sicherzustellen. Wenn es jedoch keine signifikanten Verbesserungen bringt, müssen möglicherweise weitere Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass lebensrettende Medikamente für alle Patienten verfügbar bleiben. Die derzeitige Situation erfordert ein Umdenken in der Preispolitik und eine stärkere Unterstützung für die Hersteller, um eine nachhaltige und gerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

 

Innovatives Training für Apotheken: „Room of Horrors“ jetzt auch in Deutschland

Apotheken in Deutschland können nun von einer bewährten Methode zur Fehlervermeidung profitieren. Die „Room of Horrors“-Simulation, die ursprünglich in anglo-amerikanischen Krankenhäusern entwickelt wurde, ist jetzt auch für Offizinapotheken verfügbar. Das Konzept zielt darauf ab, das Fehlerbewusstsein innerhalb von Apothekenteams zu schärfen und alltägliche Arbeitsabläufe zu verbessern.

Die „Room of Horrors“-Simulation ist ein interaktives Training, bei dem typische Fehlerquellen im Apothekenalltag gezielt inszeniert werden. Apotheker, Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Pharmazeutisch-internistische Praktikanten (PhiP) haben bereits die Möglichkeit, diesen simulierten „Room of Horrors“ in Workshops der Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe zu erleben.

Neu ist, dass Apotheken das Training nun auch eigenständig in ihren eigenen Räumlichkeiten durchführen können. Ein kostenloses Manual, das im Dezember 2022 von der schweizerischen Stiftung Patientensicherheit veröffentlicht und auf deutsche Apotheken angepasst wurde, bietet eine detaillierte Anleitung für die Durchführung der Simulation. Die Vorbereitung und Durchführung der Simulation erfordert keine spezielle Ausstattung, sondern kann mit vorhandenen Ressourcen umgesetzt werden.

Das Manual beschreibt, wie eine Person aus dem Team die Rolle des Spielleiters übernimmt und typische Fehlerquellen in der Apotheke präpariert. Diese Fehlerquellen können falsch etikettierte Rezepturen, fehlerhafte Belieferungen oder andere alltägliche Mängel umfassen. Während der Simulation hat das gesamte Team 10 bis 15 Minuten Zeit, um diese Fehler zu identifizieren. Anschließend werden die gefundenen Fehler diskutiert, um Verbesserungspotenziale zu ermitteln und die Qualität der Arbeitsabläufe zu steigern.

Die „Room of Horrors“-Simulation bietet eine praxisnahe Methode, die das Fehlerbewusstsein fördert und die Teamkommunikation stärkt. Die Methode hat sich als besonders effektiv erwiesen, um „Betriebsblindheit“ zu vermeiden und kontinuierliche Verbesserungen in der Apotheke zu ermöglichen.

Die Einführung des „Room of Horrors“ in deutschen Apotheken markiert einen bedeutenden Schritt in der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheits- und Qualitätsstandards im Apothekenwesen. Diese Methode, die bereits in anderen Branchen erfolgreich angewandt wurde, bietet Apothekenteams die Möglichkeit, Fehler in einer kontrollierten Umgebung zu identifizieren und zu analysieren, bevor sie in der Realität auftreten.

Die Anpassung und Verbreitung dieser Simulation durch die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung einer Fehlerkultur, die Prävention und proaktive Problemlösung in den Mittelpunkt stellt. Durch die einfache Implementierung in den eigenen Räumlichkeiten können Apotheken mit überschaubarem Aufwand erheblichen Nutzen ziehen. Der interaktive Ansatz, der über traditionelle Fortbildungen hinausgeht, ermöglicht es Teams, direkt von den Erfahrungen zu lernen und konkrete Verbesserungen vorzunehmen.

Diese Initiative zeigt, wie innovative Methoden aus anderen Sektoren erfolgreich auf das Gesundheitswesen übertragen werden können, um die Patientensicherheit und Arbeitsqualität zu erhöhen. Die „Room of Horrors“-Simulation ist nicht nur ein Werkzeug zur Fehleridentifikation, sondern auch ein starkes Mittel zur Teamentwicklung und Prozessoptimierung.

 

Rückgang der Kondomnutzung bei Jugendlichen: WHO warnt vor gesundheitlichen Risiken und fordert bessere Aufklärung

Laut einem aktuellen Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sinkt der Gebrauch von Kondomen unter jungen Europäern, einschließlich deutschen Jugendlichen, besorgniserregend. Der Rückgang der Kondomnutzung seit 2014 und die zunehmende Rate ungeschützten Geschlechtsverkehrs stellen erhebliche gesundheitliche Risiken dar, so die WHO.

Der Bericht, der Teil einer umfassenden Studie zur sexuellen Gesundheit von Jugendlichen ist, basiert auf Befragungen von Zehntausenden 15-Jährigen aus 42 Ländern und Regionen in Europa, Zentralasien und Kanada. Die Studie zeigt, dass der Anteil der Jungen, die beim letzten Geschlechtsverkehr ein Kondom verwendet haben, von 70 Prozent im Jahr 2014 auf 61 Prozent im Jahr 2022 gesenkt wurde. Bei den Mädchen fiel dieser Anteil von 63 Prozent auf 57 Prozent. Etwa ein Drittel der Befragten (30 Prozent) gab an, beim letzten Geschlechtsverkehr weder Kondome noch die Anti-Baby-Pille verwendet zu haben, eine Zahl, die seit 2014 weitgehend konstant geblieben ist.

In Deutschland liegt die Nutzung von Kondomen im europäischen Durchschnitt. Im Jahr 2022 berichteten 59 Prozent der sexuell aktiven Jungen und 58 Prozent der Mädchen, beim letzten Sex ein Kondom verwendet zu haben. Im Vergleich dazu waren es 2014 noch 72 Prozent der Jungen und 68 Prozent der Mädchen. Dennoch verwenden in Deutschland vergleichsweise wenige Jugendliche überhaupt keine Verhütungsmittel. Nur 16 Prozent der Mädchen und 23 Prozent der Jungen gaben an, beim letzten Geschlechtsverkehr auf Verhütungsmittel verzichtet zu haben.

Die WHO sieht in den Daten deutliche Hinweise auf Lücken in der altersgerechten Aufklärung und im Zugang zu Verhütungsmitteln. Hans Kluge, WHO-Regionaldirektor, äußerte, dass die Ergebnisse besorgniserregend, aber nicht überraschend seien. In vielen Ländern werde die sexuelle Aufklärung vernachlässigt oder sei aufgrund von Missverständnissen über ihre Auswirkungen unter Beschuss geraten.

András Költo, Hauptautor des Berichts von der Universität Galway, betont die Notwendigkeit umfassender Sexualerziehung. Diese müsse nicht nur Informationen bieten, sondern auch sichere Räume schaffen, in denen Jugendliche über Themen wie Zustimmung, intime Beziehungen, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung sprechen können.

Ulf Kristal, Vorstandsmitglied der Deutschen Aidshilfe, fordert, dass Schulen geschützte Lernräume mit externen Fachleuten bereitstellen. Zudem müsse der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln für Jugendliche verbessert werden. Kristal kritisiert, dass Kondome für Jugendliche oft teuer seien und fordert von der Bundesregierung die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Finanzierung von Verhütungsmitteln über die Krankenkassen. Anonyme Wege zur Beschaffung von Verhütungsmitteln seien ebenfalls notwendig.

Der Rückgang der Kondomnutzung unter Jugendlichen in Europa, wie im aktuellen WHO-Bericht dokumentiert, ist alarmierend und wirft ernsthafte Fragen zur sexuellen Gesundheit junger Menschen auf. Die Zahlen verdeutlichen nicht nur eine besorgniserregende Entwicklung hin zu ungeschütztem Sex, sondern auch die Notwendigkeit, die sexuelle Aufklärung zu verbessern und den Zugang zu Verhütungsmitteln zu erleichtern.

Es ist offensichtlich, dass die bisherigen Aufklärungsmaßnahmen nicht ausreichend sind, um junge Menschen angemessen über Schutzmaßnahmen und ihre Bedeutung aufzuklären. Hier sind umfassende und kontinuierliche Bildungsmaßnahmen erforderlich, die nicht nur Fakten vermitteln, sondern auch die persönlichen und sozialen Aspekte von Sexualität ansprechen. Schulen spielen eine zentrale Rolle, und es ist unerlässlich, dass sie von Experten unterstützt werden, um einen sicheren Raum für solche Gespräche zu bieten.

Zusätzlich sollten politische Entscheidungsträger die Barrieren für den Zugang zu Verhütungsmitteln abbauen. Die geplanten Maßnahmen zur Finanzierung über die Krankenkassen sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch es braucht mehr, um sicherzustellen, dass alle Jugendlichen – unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund – Zugang zu notwendigen Verhütungsmitteln haben. Die Forderung nach anonymen Beschaffungsmöglichkeiten ist ebenfalls von großer Bedeutung, um den Jugendlichen ein sicheres und unbeschwertes Umfeld für ihre sexuelle Gesundheit zu bieten.

Zusammenfassend ist es klar, dass eine effektive Antwort auf die Herausforderungen in der sexuellen Gesundheit der Jugend eine Kombination aus besserer Aufklärung, leichterem Zugang zu Verhütungsmitteln und politischem Engagement erfordert. Nur durch koordinierte Anstrengungen können wir die gesundheitlichen Risiken minimieren und die sexuelle Gesundheit der kommenden Generationen schützen.

 

Studien zeigen positive Effekte von Videospielen auf die psychische Gesundheit

In den letzten Jahren gab es zahlreiche Diskussionen über die Auswirkungen von Videospielen auf die psychische Gesundheit, oft mit widersprüchlichen Ergebnissen. Zwei neue Studien liefern jedoch interessante Erkenntnisse zu den potenziellen Vorteilen des Gaming.

Eine aktuelle Studie aus Japan, veröffentlicht in der Fachzeitschrift Nature Human Behaviour, nutzt eine außergewöhnliche Gelegenheit zur Untersuchung der Auswirkungen von Videospielen auf das psychische Wohlbefinden. Während der Coronavirus-Pandemie waren die Konsolen Nintendo Switch und PlayStation 5 aufgrund von Lieferkettenproblemen und hoher Nachfrage schwer erhältlich. Händler verteilten Konsolen durch ein zufälliges Losverfahren, was den Forschern ermöglichte, eine „natürliche Experimentalsituation“ zu schaffen.

Zwischen Dezember 2020 und März 2022 wurden 97.602 Personen im Alter von zehn bis 69 Jahren in Japan befragt. Die Forscher konzentrierten sich auf 8192 Teilnehmer, die an der Konsolen-Lotterie teilgenommen hatten. Die Ergebnisse zeigten, dass der Besitz und das Spielen von Videospielen mit signifikanten Verbesserungen der psychischen Gesundheit und Lebenszufriedenheit verbunden waren. Besitzer einer Nintendo Switch berichteten von einer Verbesserung ihrer mentalen Gesundheit um 0,6 Standardabweichungen (SD), während der Besitz einer PS5 eine Verbesserung um 0,12 SD brachte. Das Spielen mit der Nintendo Switch führte zu einer Steigerung der mentalen Gesundheit um 0,81 SD, während die PS5 eine Verbesserung um 0,2 SD zeigte. Auch die Lebensqualität stieg bei der Nutzung der PS5 um 0,41 SD. Die Studie stellte jedoch fest, dass die positiven Effekte des Spielens mit der Zeit nachließen, insbesondere bei einer Nutzung von mehr als drei Stunden täglich.

In einer zweiten, kleineren Studie, veröffentlicht im Fachjournal Autism, wurde die Wirkung des digitalen Rollenspiels „Dungeons and Dragons“ auf Menschen mit Autismus untersucht. Diese Untersuchung, die acht Erwachsene über einen Zeitraum von sechs Wochen begleitete, ergab, dass das Spiel den Teilnehmern einen sicheren Raum für soziale Interaktionen bot und ihr Selbstwertgefühl stärken konnte. Die Forscher berichteten, dass das Spiel den Teilnehmern ermöglichte, in neue Rollen zu schlüpfen und positive Erfahrungen außerhalb der oft herausfordernden Realität zu sammeln.

Die Studien tragen dazu bei, ein differenziertes Bild der Auswirkungen von Videospielen auf die psychische Gesundheit zu zeichnen und liefern wertvolle Hinweise auf potenziell positive Effekte, insbesondere in spezifischen Kontexten wie der Pandemie oder für Menschen mit Autismus.

Die neuen Studien zur Wirkung von Videospielen auf die psychische Gesundheit bieten einen erfrischenden Blick auf ein oft kontrovers diskutiertes Thema. Die Erkenntnisse aus der japanischen Untersuchung, die eine „natürliche Experimentalsituation“ nutzt, um den Einfluss von Videospielen zu messen, sind besonders aufschlussreich. Sie zeigen, dass Videospiele nicht nur als Freizeitbeschäftigung, sondern auch als Mittel zur Verbesserung der psychischen Gesundheit dienen können. Die positive Wirkung auf das Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit der Spieler unterstreicht die Notwendigkeit, Gaming als potenziellen Therapieansatz ernst zu nehmen.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Studie während der Pandemie durchgeführt wurde, einem Zeitraum, in dem die psychische Gesundheit vieler Menschen stark belastet war. Dies könnte die positiven Ergebnisse noch verstärken, was zukünftige Forschungen in stabileren Zeiten erforderlich macht. Die Erkenntnisse über die Rolle von „Dungeons and Dragons“ für Menschen mit Autismus sind ebenfalls bedeutsam und zeigen, wie spezifische Spiele soziale Interaktionen fördern und das Selbstwertgefühl stärken können.

Insgesamt verdeutlichen diese Studien, dass Videospiele mehr sind als nur Unterhaltung. Sie können ein wertvolles Werkzeug zur Unterstützung der psychischen Gesundheit sein und bieten wertvolle Erkenntnisse für weitere Forschung und Anwendung in therapeutischen Kontexten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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