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Steuer & Recht |
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat kürzlich in einem Eilverfahren einen Beschluss gefällt, der die Sicherstellung eines Fahrzeugs aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße und Fahrens ohne Fahrerlaubnis als rechtmäßig bestätigt. Hintergrund des Falls war die Nutzung eines Mercedes GLC durch den Sohn eines Antragstellers, der wiederholt erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen hatte. Trotz zweier Fahrverbote fuhr der Sohn weiterhin und wurde erneut beim Fahren des streitgegenständlichen Fahrzeugs geblitzt.
Die Polizei Speyer stellte das Fahrzeug präventiv sicher, um weitere Straftaten zu verhindern. Der Antragsteller legte Widerspruch ein und forderte die Herausgabe des Fahrzeugs. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag ab und entschied, dass die Sicherstellung rechtens sei. Es wurde festgestellt, dass der Antragsteller nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hatte, um seinen Sohn davon abzuhalten, das Fahrzeug zu nutzen und Straftaten zu begehen. Zusätzlich verweigerte er die Zusammenarbeit bei der Identifizierung des Fahrers auf den Blitzerfotos.
Der Antragsteller behauptete, keine Kenntnis von der Nutzung des Fahrzeugs durch seinen Sohn zu haben, und sah sich nicht in der Pflicht, Nachforschungen anzustellen. Das Gericht urteilte jedoch, dass der Antragsteller genauso wenig Einsicht in das Fehlverhalten seines Sohnes hatte wie dieser selbst. Die Polizeibeamten handelten daher rechtens, um die Gefahr weiterer Verkehrsverstöße und Straftaten zu verhindern.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße zeigt deutlich, dass die Sicherstellung des Fahrzeugs aufgrund der wiederholten Verkehrsverstöße und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gerechtfertigt war. Es ist beunruhigend zu sehen, dass trotz wiederholter Verstöße und sogar Fahrverboten der Sohn des Antragstellers weiterhin das Fahrzeug nutzte und Straftaten beging.
Die Entscheidung des Gerichts, dass der Antragsteller nicht genügend Maßnahmen ergriff, um sein Fahrzeug vor Missbrauch zu schützen, ist nachvollziehbar. Die Weigerung, bei der Identifizierung des Fahrers mitzuwirken, deutet darauf hin, dass der Antragsteller seine Verantwortung als Fahrzeughalter nicht ernst nahm.
Es ist zu hoffen, dass dieser Fall als Warnung für andere Fahrzeughalter dient, ihre Pflichten ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass ihre Fahrzeuge nicht für strafbare Handlungen genutzt werden. Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte oberste Priorität haben, und das Urteil des Verwaltungsgerichts trägt dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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