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  • 26.04.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zukunftsperspektiven für die Gesundheitsversorgung
    26.04.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zukunftsperspektiven für die Gesundheitsversorgung
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zukunftsperspektiven für die Gesundheitsversorgung

 

Eine umfassende Betrachtung der Entwicklungen, Herausforderungen und Potenziale in der Apothekenlandschaft

Tauchen Sie ein in die vielschichtige Welt des Gesundheits- und Apothekenwesens und entdecken Sie in diesem umfassenden Überblick die neuesten Entwicklungen, Herausforderungen und innovativen Lösungsansätze. Von der zunehmenden Integration künstlicher Intelligenz in Apotheken bis hin zu drängenden Fragen der Versicherungssicherheit und politischen Reformen – diese Zusammenstellung bietet Ihnen einen tiefen Einblick in die aktuellen Trends und Diskussionen, die die Branche prägen. Erfahren Sie, wie Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen gemeinsam daran arbeiten, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln.

 

Die Zukunft der Apotheken: Künstliche Intelligenz als Schlüssel zur Bewältigung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen rückt die Rolle der künstlichen Intelligenz (KI) auch in Apotheken verstärkt in den Fokus. Dieser Trend wird von Experten und Praktikern gleichermaßen unterstützt, da er Potenzial bietet, den Fachkräftemangel im Gesundheitssektor zu adressieren und die Effizienz in der Patientenversorgung zu steigern.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont die Bedeutung der Digitalisierung als entscheidenden Baustein, um den aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu begegnen. Neben bereits eingeführten Maßnahmen wie dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt Lauterbach auf den Einsatz von Telemedizin, Telepharmazie und KI, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen.

Die Diskussion um den Einsatz von KI in Apotheken wird von Matthias Mieves (SPD) vorangetrieben, der darauf hinweist, dass traditionelle Konzepte nicht ausreichen, um den Fachkräftemangel zu bewältigen. Insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegesektor sei es entscheidend, moderne Lösungsansätze zu entwickeln, zu denen auch KI zählt.

Experten wie Ana Dujić vom Bundesarbeitsministerium unterstreichen die Notwendigkeit einer Debatte über den Einsatz von KI. Sie prognostiziert, dass KI in Zukunft in nahezu allen Berufsfeldern eine Rolle spielen wird und betont die Bedeutung eines klaren rechtlichen Rahmens, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Arbeitsplatzsicherheit.

In der Praxis sehen Apotheker wie Marc Kriesten konkrete Anwendungsmöglichkeiten für KI in ihren Betrieben. Von der Unterstützung bei bürokratischen Aufgaben bis hin zur digitalen Assistenz bei der Bewertung von Symptomen: KI kann dazu beitragen, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und den Fachkräftemangel zu kompensieren. Dennoch betont Kriesten, dass menschliche Validierung und rechtliche Klarheit bezüglich der Haftungsfrage unerlässlich sind.

Auch aus medizinischer Sicht wird der Einsatz von KI positiv bewertet. Felix Nensa, Radiologe am Uniklinikum Essen, sieht in der Zusammenarbeit von Mensch und KI ein großes Potenzial, um zeitraubende Tätigkeiten zu reduzieren und Berufe im Gesundheitswesen attraktiver zu machen.

Insgesamt zeigt die Diskussion um den Einsatz von KI in Apotheken, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens unaufhaltsam voranschreitet und dass KI eine vielversprechende Möglichkeit bietet, die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Um das volle Potenzial von KI auszuschöpfen, sind jedoch weitere Diskussionen, Forschung und die Entwicklung eines klaren rechtlichen Rahmens erforderlich.

 

Sicherheit für Apotheken: Der umfassende Versicherungsschutz

In der Pharmaindustrie ist der Schutz von Apotheken ein Thema von höchster Priorität, da sie eine immense Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kunden tragen. Eine umfassende Versicherung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um die Risiken, die mit dem Betrieb einer Apotheke verbunden sind, zu minimieren.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein fundamentaler Bestandteil des Versicherungsschutzes für Apothekenbetreiber. Sie bietet Schutz vor möglichen Schadensersatzforderungen aufgrund von Fehlberatungen oder anderen beruflichen Fehlern. Ergänzend dazu ist eine Pharma-Produkthaftpflicht ratsam, um sich vor Schäden aus selbst hergestellten Arzneimitteln zu schützen.

Die Inhaltsversicherung ist ein weiterer wichtiger Baustein, der eine Vielzahl von Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Vandalismus abdeckt. Sie schützt die technische und kaufmännische Einrichtung sowie alle Waren der Apotheke. Ebenso wichtig ist die Sachversicherung, die Schutz vor Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Inventar bietet.

Ein unverzichtbarer Bestandteil des Versicherungsschutzes ist die Ertragsausfallversicherung. Diese Versicherung ersetzt laufende Kosten wie Gehälter, Pacht und Miete während der Betriebsunterbrechung aufgrund eines Sachschadens.

In Anbetracht der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffe ist auch eine Cyberversicherung von entscheidender Bedeutung. Sie deckt Schäden und Kosten im Zusammenhang mit Hackerangriffen auf betriebliche EDV- und Kassensysteme ab und unterstützt bei der Krisenkommunikation und präventiven Mitarbeiterschulungen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz vor Vertrauensschäden. Angesichts der sensiblen Patientendaten und des hohen Vertrauensniveaus, das Apotheken genießen müssen, ist eine Vertrauensschadenversicherung unerlässlich, um finanzielle Verluste aufgrund von Betrug, Unterschlagung oder anderen Vertrauensbrüchen abzusichern.

Des Weiteren bietet eine Rechtsschutzversicherung Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen, die für Apothekenleiter schnell kostspielig werden können. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte und gerichtliche Prozesse und ist besonders wichtig aufgrund der erhöhten strafrechtlichen Risiken im Apothekenbereich.

Für Apotheken, die einen Versandhandel betreiben, ist auch eine Warentransportversicherung ratsam, um Schäden beim Transport von Medikamenten zu decken. Schließlich ist eine Dienstreise-Kaskoversicherung wichtig, um Mitarbeiter bei Unfällen während dienstlicher Fahrten abzusichern.

Individuelle Beratung durch spezialisierte Versicherer ist unerlässlich, um den optimalen Versicherungsschutz für die jeweilige Apotheke zu gewährleisten. Durch maßgeschneiderte Paketlösungen können Doppelabsicherungen vermieden und Versicherungslücken geschlossen werden, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

 

FDP setzt auf Druck für Apothekenhonorar-Reform: Neue Initiativen zur Verbesserung der Lage

Im Zuge der jüngsten Entwicklungen im Gesundheitswesen hat die FDP ihre Position zu den geplanten Apothekenreformen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deutlich gemacht. Bei einem Parteitag in Berlin und in Gesprächen der AG Gesundheit wurden interne Vorschläge diskutiert, die eine Reform des Apothekenhonorars zum Ziel haben.

Die FDP-Gesundheitspolitiker aus verschiedenen Bundesländern haben eigene Vorschläge erarbeitet, die auf breite Zustimmung gestoßen sind. Diese umfassen unter anderem eine Anhebung des Fixums, eine Dynamisierung der Marge und der Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen sowie eine Senkung und Staffelung des Kassenabschlags. Auch die Notdienstgebühr und das Rx-Skonto sollen angepasst werden.

Die Apothekerinnen und Apotheker sehen in diesen Vorschlägen eine dringend benötigte Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage, die sich zuletzt dramatisch verschlechtert hat. Insbesondere in Hessen ist die Schließung von Apotheken alarmierend angestiegen, während nur wenige neue eröffnet wurden. Diese Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit einer raschen Anpassung der Rahmenbedingungen, um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands (HAV), lobte das Engagement der FDP für eine zeitnahe und zukunftsweisende Apothekenreform. Er betonte, dass die Initiative der FDP-Landesverbände von zahlreichen Landesapothekerverbänden unterstützt wird und appellierte an die Bundesregierung, die Vorschläge ernsthaft zu prüfen.

Die aktuelle Situation verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf, um die prekäre Lage der Apotheken zu verbessern und die Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. In den kommenden Tagen wird erwartet, dass weitere Diskussionen und Verhandlungen über die Apothekenreformen stattfinden, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.

 

Skonto-Urteil des BGH verändert Pharmamarkt: Verhandlungen zwischen Apotheken und Großhändlern im Fokus

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Bezug auf die Skonto-Sperre hat einen tiefgreifenden Einfluss auf den Pharmamarkt und erfordert nun dringende Verhandlungen zwischen Apotheken und Großhändlern. Die Apotheken stehen vor wichtigen Verhandlungen, da Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr zulässig sind und bestehende Verträge neu ausgehandelt werden müssen.

Verschiedene Unternehmen, darunter Krieger, Gehe/Alliance Healthcare, Sanacorp und Phoenix, bereiten sich darauf vor, ihre Angebote und Kompensationsmöglichkeiten anzupassen, um den Wegfall der Skonti auszugleichen.

Carla Dortmann, geschäftsführende Gesellschafterin von Krieger, betont die Transparenz und Fairness ihrer Konditionen gegenüber den rund 400 Apotheken in ihrem Liefergebiet im Südwesten. Das Unternehmen beabsichtigt, rechtskonform zu handeln und seine Kunden zeitnah über die neuen Rahmenbedingungen zu informieren.

Gehe/Alliance Healthcare plant beispielsweise, Skonto ab Juni einzustellen und prüft Alternativen wie die Datenweitergabe als mögliche Kompensation. Sanacorp wiederum plant, innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen konkrete Vorschläge zur Kompensation des Skontoverlusts vorzulegen, wobei der Verzicht auf den Packungswertausgleich eine diskutierte Option ist. Phoenix hingegen plant angeblich, besonders strikte Konditionen anzubieten, mit einem maximalen Skonto von 3,05 Prozent für Dekadenzahlungen und 2,5 Prozent für normale Zahlungen.

Insgesamt steht der Pharmamarkt vor einer Phase intensiver Verhandlungen und Anpassungen, da Apotheken und Großhändler bestrebt sind, faire und rechtliche konforme Lösungen zu finden, um den Wegfall der Skonti auszugleichen und eine stabile Versorgung sicherzustellen.

 

Sächsische Apotheken setzen auf CardLink: Kammer macht E-Rezept-Spot zur Stärkung lokaler Versorgung

Die Sächsische Apothekerkammer (SLAK) hat eine neue Kampagne gestartet, um auf die Bedenken hinsichtlich des CardLink-Verfahrens bei Versandapotheken einzugehen. Diese Initiative wurde ins Leben gerufen, um den lokalen Apotheken in Sachsen zu unterstützen und gleichzeitig die offizielle Kampagne der ABDA zum E-Rezept zu ergänzen, welche das CardLink-Verfahren nicht berücksichtigt. Unter der Leitung von Apotheker Stephan Torke wurde ein neues Video produziert, das die Vorteile des direkten und schnellen Einlösens von E-Rezepten per CardLink in örtlichen Apotheken hervorhebt.

Das Video, das zwei Frauen zeigt, die über das E-Rezept sprechen, wurde auf dem Instagram-Kanal der SLAK am 15. April veröffentlicht und erhielt seitdem positive Resonanz, mit 40 Likes bis dato. Die SLAK fordert die breite Verbreitung des Videos, um die lokale Versorgung durch Apotheken vor Ort zu unterstützen und aufzuwerten.

Die Entscheidung der SLAK, ein eigenes Video zu produzieren, wurde auch durch die Ungewissheit bezüglich der Einführung einer eigenen Lösung für die App von Gedisa beeinflusst. Während Gedisa ebenfalls an einer Lösung arbeitet, ist der Zeitpunkt ihrer Einführung ungewiss. Daher hat der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit der SLAK beschlossen, aktiv zu werden und ein Video zu produzieren, das die Vorteile des CardLink-Verfahrens betont.

Die offizielle Mitteilung der SLAK enthält auch kritische Anmerkungen zum neuen E-Rezept-Einlöseweg. Trotz der anfänglichen Ablehnung von Apotheken- und Ärztevertretern sowie Krankenhäusern und Krankenkassen wurde dieser vom Bundesgesundheitsministerium über die Gematik zugelassen. Nach Veröffentlichung der Spezifikation erhielt die erste ausländische Versandapotheke rasch eine Zulassung für ihre CardLink-Lösung. Diese Entwicklung zeigt, dass die Versandapotheken aufgrund ihrer Forderungen das Verfahren zur Einführung des CardLink-Verfahrens vorangetrieben haben.

Die SLAK betont jedoch weiterhin die Wichtigkeit der lokalen Apotheken und ihrer Rolle in der Gesundheitsversorgung. Das Video soll dazu beitragen, das Bewusstsein für die schnelle und einfache lokale Versorgung durch örtliche Apotheken zu stärken und den Versuchungen des Versandhandels entgegenzuwirken.

 

Sachverständigenrat fordert strukturelle Reformen im Gesundheitswesen zur Bewältigung des Fachkräftemangels

Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege der Bundesregierung hat in seinem aktuellen Gutachten strukturelle Reformen im deutschen Gesundheitssystem gefordert, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Trotz möglicher Zunahmen des Personals wird prognostiziert, dass die bisherigen Strukturen nicht ausreichen, um den künftigen Bedarf an Versorgung zu decken. Eine steigende Zahl von Patienten und Pflegebedürftigen sowie zunehmendes medizinisches Wissen werden die Versorgungsanforderungen erhöhen.

Das Gutachten unterstreicht die Notwendigkeit einer effizienteren Nutzung der begrenzten Ressource Personal durch strukturelle Reformen im Gesundheitssystem. Dabei wird betont, dass das aktuelle System nicht optimal aufgestellt ist, um eine hochwertige, angemessene und effiziente Versorgung zu gewährleisten.

Obwohl das Gutachten sich hauptsächlich auf die größten Berufsgruppen im Gesundheitswesen konzentrierte, wird die Rolle der Apotheken in der Verbesserung der Versorgung nicht ausführlich behandelt. Es wird jedoch betont, dass bei Themen wie Multimedikation eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegefachkräften, Apothekern und anderen Fachkräften notwendig ist, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Der Sachverständigenrat plädiert für eine koordinierte, multiprofessionelle und dezentrale Primärversorgungsstruktur, die jedoch nicht im aktuellen Gesetzesentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz berücksichtigt wurde. Es wird vorgeschlagen, neue Einrichtungen wie Gesundheitskioske in die lokale Versorgungsstruktur zu integrieren und mit bestehenden Akteuren wie Apotheken und Pflegeeinrichtungen zu vernetzen.

Um dem Fachkräftemangel effektiv zu begegnen, werden eine Vielzahl ineinandergreifender Maßnahmen empfohlen, darunter eine Neustrukturierung der Aufgabenverteilung, eigenverantwortliches Arbeiten, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur verbesserten Dokumentation und Zugänglichkeit von Gesundheitsdaten.

 

Bundesrat fordert mehr Flexibilität für Apotheken zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung

Der Bundesrat hat eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung zu ergreifen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Apotheken mehr Flexibilität einzuräumen, um Engpässe bei der Versorgung, vor allem von Kindern und Jugendlichen, zu verhindern. Die Entschließung, die von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg initiiert und von weiteren Ländern unterstützt wurde, sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

Der Antrag, der zu dieser Entschließung geführt hat, umfasst Vorschläge für Gesetzesänderungen und Maßnahmen zur Stärkung der Arzneimittelversorgung. Unter anderem werden Importregelungen, behördliche Handlungsmöglichkeiten bei Versorgungsmängeln, Flexibilität für Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln, Bevorratung von bestimmten Arzneimitteln sowie Anreize für die Pharmaindustrie thematisiert.

Besonders hervorgehoben wird die Forderung nach mehr Spielraum für Apotheken beim Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel sowie die Freistellung von bestimmten Arzneimitteln für Kinder von der Zulassungspflicht. Auch die Nutzung von Produktionskapazitäten öffentlicher Apotheken zur Konsolidierung der Versorgungslage und die Entwicklung einer nationalen Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln sind zentrale Punkte des Antrags.

Nach Beratung im Gesundheitsausschuss und einigen Nachbesserungsvorschlägen von weiteren Bundesländern wurde die Entschließung vom Bundesrat verabschiedet. Es liegt nun in der Hand der Bundesregierung, über die Umsetzung der Forderungen zu entscheiden. Es handelt sich dabei lediglich um Empfehlungen, ohne feste Fristvorgaben für die Regierung.

 

Änderungen in der AMVV: Telefon und Anschrift immer Pflicht für verschreibende Ärzte

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde in jüngster Zeit überarbeitet, was eine wichtige Änderung in Bezug auf die Offenlegung von Kontaktdaten verschreibender Ärzte mit sich bringt. Gemäß der neuen Regelung müssen neben dem Namen, Vornamen und der Berufsbezeichnung nun auch die Anschrift sowie eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angegeben werden. Diese Vorschrift gilt nicht nur für Ärzte in Praxen oder Kliniken, sondern auch für solche, die in anderen Gesundheitseinrichtungen tätig sind oder außerhalb solcher Einrichtungen praktizieren.

Die Einführung dieser Anforderung zielt darauf ab, die Transparenz und die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Patienten und verschreibenden Fachkräften zu verbessern. Durch die Bereitstellung von Anschrift und Telefonnummer soll der Kontakt für Patienten erleichtert werden, sei es für Rückfragen zur Verordnung oder zur Klärung von Unklarheiten bezüglich ihrer Medikation. Diese Maßnahme könnte potenziell dazu beitragen, die Sicherheit in der Arzneimitteltherapie zu erhöhen und eine effektivere Betreuung der Patienten zu gewährleisten.

Allerdings gibt es auch Kritik an dieser Änderung, insbesondere seitens der Allgemeinen Pharmazeutischen Gesellschaft (Abda). Die Abda argumentiert, dass die Ergänzung der Kontaktinformationen keine unmittelbaren Vorteile für die Arzneimitteltherapiesicherheit bringt. Es besteht Unklarheit darüber, welche Art von Gesundheitseinrichtungen neben Praxen und Kliniken berücksichtigt werden sollen, was potenziell rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt. Zudem könnte die Angabe von Kontaktinformationen, insbesondere im Kontext elektronischer Rezepte, den Prüfaufwand in Apotheken erhöhen und das Risiko von Retaxationen erhöhen.

Die Abda schlägt eine alternative Lösung vor, bei der die Angabe von Gesundheitseinrichtungen außerhalb von Praxen oder Kliniken vermieden wird. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Formulierung so anzupassen, dass die Angabe der verschreibenden Person unabhängig von ihrer Arbeitsstätte erfolgt.

Neben dieser Regelung wurden auch Änderungen im Bereich der Selbstmedikation vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf OTC-Switches (Rezeptfreiheit von bisher verschreibungspflichtigen Medikamenten). Rizatriptan, Bilastin und Olopatadin wurden spezifisch genannt, wobei bestimmte Bedingungen und Einschränkungen für ihre rezeptfreie Anwendung festgelegt wurden.

 

EuGH: Generalanwalt sieht keine Verletzung von Datenschutz bei OTC-Bestellungen über Amazon

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht vor einer wegweisenden Entscheidung bezüglich der Übermittlung von Gesundheitsdaten bei Online-Bestellungen von Medikamenten über Plattformen wie Amazon. In einem aktuellen Schlussantrag äußerte sich der Generalanwalt Maciej Szpunar zu der Frage, ob solche Datenübertragungen einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen.

Szpunar betonte, dass während Bestelldaten grundsätzlich sensible Informationen offenbaren können, es für ihre Einstufung als Gesundheitsdaten konkreter Nachweise bedarf, die über bloße Vermutungen hinausgehen. Dabei spielte auch die Identität des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung eine entscheidende Rolle, da dieselben Daten je nach Verarbeitungskontext unterschiedliche Informationen preisgeben können.

Insbesondere hob Szpunar hervor, dass Bestellungen von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln allein keine eindeutigen Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen, da sie oft zur Behandlung von Alltagsbeschwerden verwendet werden und nicht zwangsläufig auf spezifische Krankheiten hinweisen. Zudem könnten Bestellungen auch für Dritte getätigt werden, was die Interpretation der Daten erschwert.

Der Generalanwalt warnte davor, eine zu strenge Auslegung der Datenschutzbestimmungen könnte paradoxerweise dazu führen, dass mehr sensible Informationen preisgegeben werden müssten, um eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung bereits als sensibel identifizierter Daten zu erhalten.

Diese Stellungnahme könnte Auswirkungen auf einen laufenden Rechtsstreit haben, bei dem ein Apotheker einen Kollegen wegen möglicher Verstöße gegen das Apothekenrecht und die DSGVO verklagt hat. Während das Landgericht und das Oberlandesgericht die Klage aus unterschiedlichen Gründen unterstützten, bleibt die endgültige Entscheidung dem EuGH vorbehalten, dessen Urteil richtungsweisend sein dürfte.

 

Datenschutz und Dosierung: Kritik an 'Dj'-Rezepten bei Arzneimittelbestellungen

Der Schlussantrag des Generalanwalts Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fragen der Datenübertragung bei Online-Bestellungen von Medikamenten hat große Aufmerksamkeit erregt. Seine Betonung der Notwendigkeit konkreter Beweise für die Einstufung von Bestelldaten als Gesundheitsdaten hebt die Komplexität des Datenschutzes in der digitalen Welt hervor. Die bevorstehende Entscheidung des EuGH wird als wegweisend angesehen und könnte potenziell weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten und den Schutz der Privatsphäre haben.

In einem anderen Zusammenhang, jedoch ebenfalls im Bereich der Arzneimittelversorgung, hat eine Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) neue Einblicke in die Praxis der Dosierungsangabe auf ärztlichen Verschreibungen geliefert. Die Angabe der Dosierung war ein lang gehegter Wunsch der Apotheker:innen und wurde gemäß § 2 Absatz 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) mit Ausnahmebestimmungen verankert.

Laut Professor Dr. Martin Schulz, dem Vorsitzenden der AMK, haben rund 44 Prozent der befragten Apotheker:innen angegeben, dass sich durch die Dosierungsangabe die Arzneimitteltherapiesicherheit (sehr) verbessert habe. Die Umfrage ergab zudem, dass etwa 78 Prozent der Teilnehmenden angaben, durch die Dosierungsangabe potenzielle Medikationsfehler wie Über- oder Unterdosierungen sowie falsche Einnahmezeitpunkte erkennen zu können.

Jedoch wurde Kritik am Kürzel "Dj" geäußert, das auf rund 50 Prozent der Rezepte vermerkt wird, obwohl den Patient:innen selten ein Medikationsplan vorliegt. Diese Praxis erschwert die Beratung durch die Apotheker:innen, da sie intensiver sein muss, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Professor Schulz unterstreicht die Bedeutung einer konkreten Dosierungsangabe auf ärztlichen Verschreibungen für die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Die Ergebnisse der Umfrage liefern wichtige Erkenntnisse für die Praxis und könnten dazu beitragen, die Qualität der Arzneimittelversorgung weiter zu verbessern.

 

Rückgang bei Apothekenzahlen: Besonders große Einbußen in 4er-Verbünden

Im Jahr 2023 verzeichnete der deutsche Apothekenmarkt erneut einen Rückgang, wobei die Gesamtzahl der Apotheken zum zweiten Mal in Folge einen negativen Rekord verzeichnete. Laut Daten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mussten insgesamt 559 Apotheken schließen, während lediglich 62 neue Apotheken eröffnet wurden. Dies führte zu einem Nettoverlust von 497 Apotheken bis zum Ende des Jahres.

Besonders bemerkenswert ist der Rückgang bei den Apothekenverbünden, die mehrere Standorte betreiben. Im Jahr 2023 gingen insgesamt 92 Filialen dieser Verbünde vom Netz. Hinter diesen Schließungen stehen 243 Fälle, in denen Apotheken dauerhaft geschlossen wurden, während lediglich 27 Neueröffnungen und 124 Übernahmen von bereits bestehenden Hauptapotheken stattfanden. Dies markiert den zweiten aufeinanderfolgenden Rückgang in dieser Kategorie, nachdem im Jahr 2022 erstmals seit Einführung der beschränkten Mehrbesitzregelung ein Rückgang zu verzeichnen war.

Besonders stark betroffen von diesem Trend sind die großen Verbünde mit vier Betriebsstätten. Die Anzahl der betroffenen Standorte fiel um 68 auf insgesamt 1192, was einem Rückgang von 5 Prozent entspricht. Seit dem Höchststand von 1308 Apotheken in 4er-Verbünden sind mittlerweile 116 Standorte verschwunden, was einem Rückgang von 9 Prozent entspricht.

Auch bei den 2er- und 3er-Verbünden gab es Rückgänge, wobei die Anzahl der Apotheken um 38 bzw. 33 Standorte sank. Insgesamt gehörten Ende des Jahres 7926 Apotheken zu einem Verbund aus mehreren Apotheken, was einem Rückgang von 182 im Vergleich zu 2021 entspricht. Der Anteil von Filialverbünden am Gesamtmarkt blieb mit 45 Prozent unverändert.

Des Weiteren sank im Jahr 2023 auch die Anzahl der Inhaberinnen und Inhaber von Filialverbünden. Zum Stichtag betrieben 3305 Apothekerinnen und Apotheker zusätzlich zur Hauptapotheke mindestens eine Filiale, was einem Rückgang von 47 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies setzt den Trend des Vorjahres fort, als diese Zahl erstmals überhaupt sank, und zwar um 13.

Die Rückgänge verteilten sich dabei wie folgt: 2287 Inhaberinnen und Inhaber betrieben 2er-Verbünde (minus 19 im Vergleich zum Vorjahr), 720 betrieben 3er-Verbünde (minus 11) und 298 betrieben 4er-Verbünde (minus 17).

Im Vergleich dazu sank die Anzahl der Einzelapotheken im Jahr 2023 um 358 auf insgesamt 9645. Diese Zahl zeigt bereits seit vielen Jahren einen stark rückläufigen Trend.

 

Bedrohter PTA: Überfall in Marburger Apotheke endet mit Festnahmen

Am Mittwoch ereignete sich in Marburg ein beunruhigender Vorfall, der die örtlichen Behörden und die Gemeinde gleichermaßen aufschreckte. Zwei Männer, im Alter von 38 und 24 Jahren, wurden beschuldigt, eine örtliche Apotheke überfallen zu haben. Bewaffnet mit einem großen Küchenmesser betraten sie die Einrichtung gegen Mittag.

Während der jüngere der beiden Verdächtigen offenbar als Wache fungierte, trat sein älterer Komplize in die Apotheke ein und bedrohte das Personal mit dem Messer. Unter der Drohung mit Gewalt verlangte er die Herausgabe von Bargeld. Sein Ziel war klar: Die Kasse.

Der PTA Erkan Acar von der Behring Apotheke geriet in die gefährliche Situation und wurde mit dem Messer konfrontiert. Doch das Apothekenpersonal reagierte besonnen und handelte schnell. Sie flohen über den Hinterausgang, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Täter nutzte die Gelegenheit, griff sich das Kassensystem und machte sich ebenfalls aus dem Staub, bevor die Polizei eingreifen konnte.

Dank des raschen Handelns der Polizeibeamten konnten die beiden Verdächtigen noch am selben Tag im Stadtgebiet von Marburg festgenommen werden. Die örtliche Staatsanwaltschaft leitete unverzüglich rechtliche Schritte ein. Am folgenden Tag wurden die Beschuldigten der Haftrichterin vorgeführt.

Angesichts des schwerwiegenden Tatverdachts des besonders schweren Raubes erließ die Richterin Haftbefehl gegen die beiden Männer. Die Entscheidung wurde vor allem von der Einschätzung getragen, dass eine Fluchtgefahr besteht.

Diese Ereignisse haben nicht nur die örtliche Gemeinde erschüttert, sondern unterstreichen auch die Notwendigkeit effektiver Maßnahmen seitens der Strafverfolgungsbehörden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bürger zu gewährleisten.

 

Excipial wird zu Cetaphil: Keine Veränderung in der Rezeptur

Das Excipial-Portfolio von Galderma erfährt eine bedeutende Neupositionierung, da es künftig unter der renommierten Marke Cetaphil Pro angeboten wird. Diese Umstellung betrifft ausschließlich den Markennamen, während die bewährte Qualität und Quantität der Produkte unverändert bleiben. Eine erfreuliche Nachricht für Verbraucher ist, dass im Zuge dieser Neuausrichtung keine Preiserhöhungen zu erwarten sind. Tatsächlich werden einige Produkte sogar um mehr als 10 Prozent günstiger sein, was eine positive Entwicklung für Kunden darstellt.

Die Umstellung von Excipial auf Cetaphil Pro beinhaltet verschiedene Produkte, darunter die beliebte Aufbauende Feuchtigkeitslotion mit 4 Prozent Urea, die nun unter dem Namen Cetaphil PRO Urea 4 Prozent Aufbauende Feuchtigkeitslotion geführt wird. Ebenso wird die Intensiv Aufbauende Feuchtigkeitslotion mit 10 Prozent Urea als Cetaphil PRO Urea 10 Prozent Aufbauende Feuchtigkeitslotion vermarktet. Weitere Produkte wie die Aufbauende Intensiv Fußsalbe und verschiedene Handpflegeprodukte werden ebenfalls unter der neuen Marke angeboten.

Es ist wichtig anzumerken, dass sich weder die Formel noch die Haltbarkeit der Produkte durch diese Umstellung ändern. Sie werden weiterhin in ihrer individuellen Rezeptur eingesetzt werden können. Apotheken erhalten auch weiterhin unterstützende Materialien, um ihre Arbeit in der Rezeptur zu erleichtern. Dazu gehören Empfehlungen für Magistralrezepturen, Vorgaben zur Identitätsprüfung und chargenbezogene Prüfzertifikate. Allerdings werden chargenspezifische Prüfzertifikate für die durch Cetaphil ersetzen Excipial-Produkte nicht mehr angeboten.

In der Rezeptur werden häufig die Feuchtigkeitslotions mit 4 Prozent und 10 Prozent Urea verwendet. Diese Wasser-in-Öl-Emulsionen unterscheiden sich im Urea-Gehalt sowie im pH-Wert. Der Wasseranteil liegt in beiden Produkten über 50 Prozent, während zu den Inhaltsstoffen auch dünnflüssiges Paraffin und mittelkettige Triglyceride gehören. Diese Wirkstoffe bleiben in den neuen Produkten erhalten und können weiterhin in der Rezeptur verarbeitet werden.

Die Umstellung auf die Marke Cetaphil Pro markiert einen bedeutenden Schritt für das Excipial-Portfolio und wird Verbrauchern weiterhin hochwertige Produkte für die Hautpflege bieten.

 

Die Durchschnittsapotheke: Zwischen Fakten und Wirklichkeit

Inmitten der anhaltenden Diskussion über die wirtschaftliche Lage und die Zukunft der Apothekenbranche in Deutschland steht der Begriff der "Durchschnittsapotheke" im Zentrum der Debatte. Dieser Ausdruck wird häufig verwendet, um auf die allgemeine Situation der Apotheken hinzuweisen, wird jedoch zunehmend von Kritikern in Frage gestellt. Während namhafte Persönlichkeiten wie die Präsidentin der Abda oder der Gesundheitsminister ihn gerne in ihren Reden verwenden, argumentieren andere, darunter Sebastian Schwintek, Geschäftsführer der Treuhand, dass die "Durchschnittsapotheke" eher ein rhetorisches Konstrukt als eine reale Entität ist.

Die Kritik an der Verwendung dieses Begriffs erstreckt sich auch auf die statistischen Daten, die auf Branchenveranstaltungen wie dem DAV-Wirtschaftsforum präsentiert werden. Einige Beobachter bemängeln, dass diese Zahlen nicht die tatsächlichen Herausforderungen widerspiegeln, mit denen Apotheken konfrontiert sind, insbesondere die zunehmenden Schließungen von Apotheken. Diese Diskrepanz zwischen den präsentierten Statistiken und der realen Situation führt zu wachsender Unzufriedenheit und Zweifeln innerhalb der Branche.

Als Reaktion darauf ergreift die Freie Apothekerschaft rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik und schließt sich einer Protestaktion der Abda an, um auf die prekäre Lage aufmerksam zu machen. Trotz dieser Maßnahmen bleiben jedoch Fragen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und der langfristigen Lösungen für die strukturellen Probleme im Apothekenwesen bestehen.

Die Debatte um die "Durchschnittsapotheke" illustriert die Komplexität und die drängenden Herausforderungen, mit denen die Apothekenbranche konfrontiert ist. Angesichts dieser Situation bleibt eine differenzierte Diskussion und die Suche nach nachhaltigen Lösungen von entscheidender Bedeutung, um die Zukunft der Apotheken in Deutschland zu sichern.

 

Millionenschaden durch Betrug und Korruption im Gesundheitswesen: AOK Rheinland/Hamburg fordert dringende Maßnahmen

Im Zeitraum von 2022 bis 2023 hat die AOK Rheinland/Hamburg einen finanziellen Schaden von 4,87 Millionen Euro durch Betrug und Korruption im Gesundheitswesen erlitten, wie aus einem Bericht der zuständigen Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten hervorgeht. Insgesamt wurden 1.485 Fälle von Fehlverhalten registriert, wobei 669 neue Fälle im Berichtszeitraum auftraten.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann, äußerte Besorgnis über die Zunahme und die Komplexität von Betrugsfällen im Gesundheitswesen. Insbesondere wurde betont, dass Betrug bei Arzneimittel-Rezepten eine häufige Form des Fehlverhaltens darstellt, wobei 70 Apotheken verdächtig waren.

Die Leistungsbereiche für Arznei- und Verbandsmittel sowie die häusliche Krankenpflege waren besonders stark betroffen, wobei ein Gesamtschaden von 3,46 Millionen Euro im Bereich der Arzneimittel entstand und 1,01 Millionen Euro in der häuslichen Krankenpflege verloren gingen.

Bestimmte Arzneimittelkategorien, darunter solche mit Suchtpotenzial, Doping-Arzneimittel und Diabetes-Mittel, waren häufig Gegenstand von betrügerischem Verhalten. Es wurden Fälle von Rezeptfälschungen und mehrfacher Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln durch "Ärztehopping" identifiziert.

Die Fehlverhaltensbeauftragte Simone Lötzer forderte die Durchführung von Dunkelfeldstudien, um das Ausmaß der Verstöße genau zu ermitteln, und drängte auf Anpassungen im Datenschutz, um den Datenaustausch zwischen verschiedenen Sozialversicherungsträgern zu erleichtern.

Die AOK Rheinland/Hamburg begrüßte die geplanten Maßnahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GSVG), insbesondere die erleichterte Datenübermittlung an Gesundheitsbehörden. Sie forderte jedoch eine noch weitergehende Erweiterung des Sozialdatenschutzes für einen effektiven Datenaustausch zwischen den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung.

Die Verwaltungsratsvorsitzenden der Kasse, Wolfgang Ropertz und Günter Roggenkamp, betonten die schwerwiegenden Folgen betrügerischer Praktiken für die Solidargemeinschaft und bezeichneten diese als inakzeptabel.

Seit 2021 hat die AOK Rheinland/Hamburg eine Kontaktstelle zur Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet, über die anonyme Hinweise eingereicht werden können und die über die Webseite der Kasse erreichbar ist.

 

ABDA-Präsidentin unterstützt Bundesratsvorstoß für bessere Arzneimittelversorgung

Der Bundesrat hat heute eine wegweisende Entschließung verabschiedet, die die Bundesregierung dazu aufruft, dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung zu ergreifen. Diese Initiative, die von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern angestoßen wurde, hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Arzneimitteln nachhaltig zu verbessern. Hintergrund dieser Forderung sind Erfahrungen mit Engpässen bei Kinderarzneimitteln und die anhaltende Problematik von Lieferengpässen auf dem Arzneimittelmarkt.

Die Entschließung des Bundesrats fordert eine Reihe von Maßnahmen, um die Situation zu verbessern. Dazu gehören eine erhöhte Flexibilität für Apotheker beim Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel, Erleichterungen für Einzelimporte durch Apotheken sowie eine bessere Bevorratung. Zusätzlich wird eine Anpassung der Rabattvertragsregelungen vorgeschlagen, um pharmazeutische Unternehmen zu weiteren Anreizen zu bewegen.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening begrüßte den Vorstoß des Bundesrats, betonte jedoch gleichzeitig, dass bisherige bundespolitische Maßnahmen nicht ausreichend wirkungsvoll gewesen seien. Insbesondere das im Vorjahr verabschiedete Lieferengpassgesetz habe kaum eine spürbare Entlastung für Patienten gebracht, so Overwiening. Sie forderte eine Reduzierung der Bürokratie für Apotheken und eine stärkere Entscheidungsfreiheit beim Austausch nicht lieferbarer Medikamente.

Overwiening wies auch auf die finanziellen Herausforderungen hin, denen Apotheken gegenüberstehen, und warnte vor einem weiteren Apothekensterben. Denn der Verlust von Apotheken würde den Zugang zur Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung beeinträchtigen.

Die Initiative des Bundesrats sowie die Stellungnahme von ABDA-Präsidentin Overwiening verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu verbessern und Maßnahmen zu ergreifen, um Lieferengpässe zu reduzieren und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

 

Bayer AG: Aktionärsunmut und Managementkritik auf Hauptversammlung erreichen Höhepunkt

Die Hauptversammlung von Bayer AG war Schauplatz eines aufgeladenen Geschehens, als Aktionäre ihre Enttäuschung und Frustration über das Management des Unternehmens zum Ausdruck brachten. Während Vorstandschef Bill Anderson den von ihm eingeleiteten Umbau verteidigte, hagelte es Kritik von verschiedenen Seiten.

Ingo Speich von Deka Investment prangerte die mangelnde Fähigkeit des Managements an, das Vertrauen der Kapitalmärkte zu gewinnen, und bezeichnete die aktuelle Situation als "Haus, das lichterloh brennt". Diese scharfe Kritik wurde durch den kontinuierlichen Abwärtstrend des Aktienkurses verstärkt, der seit Andersons Amtsübernahme weiter beschleunigt wurde.

Besonders ins Gewicht fiel die Übernahme von Monsanto im Jahr 2018, die sich als finanzielle und rechtliche Belastung erwies. Die Glyphosat-Klagen in den USA und andere Rechtsstreitigkeiten haben Bayer Milliarden gekostet und das Unternehmen in finanzielle Bedrängnis gebracht. Dies wiederum hat es erschwert, im Pharmageschäft größere Übernahmen zur Stärkung durchzuführen, was angesichts des schwindenden Umsatzes durch den Verlust von Patenten auf Medikamente dringend nötig wäre.

Die Entscheidung, die Hauptversammlung erneut online abzuhalten, wurde von einigen Aktionären als Ausweichen des Managements interpretiert, was den bereits vorhandenen Vertrauensverlust weiter vertiefen könnte. Vor diesem Hintergrund betonte Vorstandschef Anderson zwar die Fortschritte, die Bayer im vergangenen Jahr erzielt habe, räumte jedoch ein, dass noch erhebliche Probleme bestehen.

Insgesamt steht Bayer vor einer Reihe von Herausforderungen, die sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen erfordern. Während das Management den Umbau des Unternehmens verteidigt und auf eine Vereinfachung der Abläufe setzt, stehen die Aktionäre aufgrund der fortgesetzten Probleme und des erheblichen Wertverlusts der Aktie weiterhin unter Druck.

 

EMA-Empfehlung: Capivasertib zur Behandlung von Brustkrebs vor EU-Zulassung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA hat eine Empfehlung zur Zulassung von Truqap®, einem neuen Medikament von AstraZeneca zur Behandlung von Brustkrebs, ausgesprochen. Diese Empfehlung sieht vor, dass das Medikament für die europäische Vermarktung zugelassen wird. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung liegt jedoch bei der EU-Kommission, die in der Regel den Empfehlungen des EMA-Ausschusses folgt.

Capivasertib, der Hauptwirkstoff von Truqap®, ist ein neuartiger AKT-Inhibitor, der darauf abzielt, den überaktiven PI3K-Signalweg zu regulieren. Dieser Signalweg spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulation des Zellwachstums und der Apoptose und ist bei vielen Tumoren dauerhaft aktiv. Capivasertib hemmt selektiv alle Isoformen von AKT (AKT1, AKT2 und AKT3), was dazu beiträgt, die Proliferation von Krebszellen zu stoppen.

Die Zulassungsempfehlung der EMA basiert auf klinischen Studien, die gezeigt haben, dass Truqap® in Kombination mit Fulvestrant das progressionsfreie Überleben bei fortgeschrittenem Brustkrebs mit bestimmten genetischen Veränderungen im Vergleich zur alleinigen Behandlung mit Fulvestrant und Placebo verbessert.

Truqap® ist zur Behandlung von Östrogenrezeptor (ER)-positivem, HER2-negativem Brustkrebs zugelassen, der lokal fortgeschritten oder metastasiert ist und bei dem eine oder mehrere PIK3CA/AKT1/PTEN-Veränderungen vorliegen. Es wird oral eingenommen und soll nach einem Rezidiv oder Fortschreiten der Erkrankung trotz oder nach einer endokrinen Therapie eingesetzt werden.

Die häufigsten Nebenwirkungen von Truqap® sind Durchfall, Hautausschlag, Übelkeit, Müdigkeit, Erbrechen, Stomatitis, Hyperglykämie, Kopfschmerzen und Appetitlosigkeit.

Obwohl die endgültige Entscheidung noch aussteht, wird erwartet, dass Truqap® bald eine Zulassung für den europäischen Markt erhalten wird und damit eine neue Behandlungsoption für Patienten mit fortgeschrittenem Brustkrebs darstellt.

 

Preise für Gesundheits-Apps auf Rezept explodieren: Regulierung dringend geboten

Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Deutschland sind in den letzten drei Jahren deutlich angestiegen, wie aus dem neuesten DiGA-Report hervorgeht, der von der Techniker Krankenkasse (TK), dem Forschungsinstitut Vandage und der Universität Bielefeld veröffentlicht wurde. Zwischen 2020 und 2023 erhöhte sich der Durchschnittspreis einer DiGA um satte 50 Prozent, von 418 Euro im Jahr 2020 auf 628 Euro im vergangenen Jahr.

Besonders alarmierend ist der Höchstpreis von 2077 Euro für die App Levidex, die zur Behandlung von Multipler Sklerose entwickelt wurde. TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas äußerte sich besorgt über diese Preissteigerung und forderte eine effektive Regulierung der Preise für Apps auf Rezept. Er betonte die ökonomische Unvertretbarkeit, dass die Versichertengemeinschaft zunehmend höhere Beträge für Anwendungen aufwenden müsse, deren Nutzen noch nicht ausreichend belegt sei.

Seit dem Start der Gesundheits-Apps auf Rezept im September 2020 haben Hunderttausende von Versicherten solche Anwendungen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) genutzt. Die Kosten werden von den Krankenkassen für Apps zur Behandlung von Schmerzen, Diabetes oder zur Gewichtsreduktion erstattet, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Funktion, Qualität und Datensicherheit der Produkte geprüft hat.

Im ersten Erstattungsjahr können die Hersteller die Preise unabhängig vom nachgewiesenen Nutzen festlegen. Erst im zweiten Jahr müssen sie die Wirksamkeit durch Studien belegen, und die endgültigen Preise werden zwischen Krankenkassen und Anbietern verhandelt. Doch laut Baas kalkulieren die Hersteller bereits die späteren Preisabschläge ein und setzen daher die Einstiegspreise immer höher an, was zu einer Preisspirale nach oben führt.

Gemäß dem Report konnten 29 von 45 Anwendungen während des Probejahres keinen Nutzen nachweisen. Die Kassen müssen jedoch weiterhin die höheren Preise bezahlen, bis der Nutzen abschließend belegt ist.

Bis Ende 2023 lösten TK-Versicherte insgesamt 106.000 Freischaltcodes für DiGA ein. Am häufigsten wurden Apps für die mentale Gesundheit, Übergewicht und Diabetes sowie Rücken- und Knieschmerzen verschrieben. Der Großteil der Nutzer war weiblich, wobei das Durchschnittsalter der DiGA-Nutzer bei 45 Jahren lag.

Trotz der steigenden Nutzung sind DiGA laut dem Report noch nicht flächendeckend in den Arztpraxen angekommen. Lediglich zwölf Prozent aller Ärzte hatten bis Ende Juni 2023 Rezepte für DiGA ausgestellt. Die Nutzung variiert stark zwischen den Bundesländern, wobei Berlin die höchste Nutzungsquote aufweist und das Saarland die geringste.

 

Politische Bedenken und Verzögerungen: PTA-Vertretung gefährdet Apothekenreform

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht sich mit Verzögerungen bei seiner geplanten Apothekenreform konfrontiert. Ursprünglich sollte der Entwurf bereits am 24. April im Kabinett besprochen werden, doch dieser Termin wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Reform, die unter anderem eine Neuregelung der Honorare und Vertretungsregelungen für Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) vorsieht, stößt auf politische und berufliche Bedenken.

Die geplante Honorarreform, die einen variablen Anteil der Vergütung senken und das Fixum anheben soll, soll bereits ab 2025 in Kraft treten. Minister Lauterbach betont die Notwendigkeit umfassender Reformen im Gesundheitswesen und signalisiert, dass er keine "abgespeckten" Maßnahmen akzeptieren werde.

Insbesondere die Einführung von Vertretungsregelungen für PTA, die es diesen ermöglichen würde, zeitweise die Verantwortung in Apotheken zu übernehmen, stößt auf Widerstand. Die FDP äußert Bedenken gegen eine mögliche Aufweichung der Präsenzpflicht in Apotheken, während auch innerhalb der SPD-Fraktion Kritik geäußert wird.

Die Verzögerungen und politischen Hindernisse werfen Zweifel auf, ob die Reform überhaupt im Bundestag verabschiedet werden kann. Minister Lauterbach drängt jedoch auf umfassende Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitswesens und betont die Notwendigkeit einer "Generalüberholung" des Systems.

Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf der Apothekenreform noch vor der Sommerpause vorgelegt werden kann und ob er letztendlich die Unterstützung im Bundestag findet. Die Zukunft der Reform und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen bleiben somit weiterhin unsicher.

 

Reform der Abrechnungsprüfung im Krankenhauswesen: GKV-Spitzenverband legt Vorschläge vor

Der Gesetzliche Krankenversicherungs-Spitzenverband hat eine ehrgeizige Agenda zur Reform der Abrechnungsprüfung im Krankenhauswesen vorgestellt. Angesichts der Tatsache, dass rund ein Drittel der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für stationäre Behandlungen aufgewendet werden, steht die Effizienz und Transparenz dieser Abrechnungsprozesse im Fokus.

Die vorgelegten Forderungen des GKV-Spitzenverbands zielen darauf ab, den mühsamen und oft bürokratischen Prozess der Abrechnungsprüfung zu vereinfachen und gleichzeitig eine wirtschaftliche Verwendung der Beitragsgelder sicherzustellen. Insbesondere die Einrichtung einer einheitlichen Quote für die Abrechnungsprüfung sowie die Ablehnung eines neuen Prüfinstruments in Form der Stichprobenprüfung sind zentrale Punkte dieser Initiative.

Die Diskussion über die Effizienz der Abrechnungsprüfung wird intensiv geführt, insbesondere in Bezug auf die Rolle des Medizinischen Dienstes (MD) und die Wirksamkeit der aktuellen Prüfverfahren. Der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass die effiziente Einzelfallprüfung der geplanten Stichprobenprüfung überlegen sei und fordert daher eine genaue Begründung sowie eine Folgenabschätzung für die Einführung dieses neuen Instruments.

Des Weiteren wird die Stärkung des Vorverfahrens als entscheidender Schritt zur Reduzierung des Prüfaufwands betrachtet. Durch den "Falldialog" zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen könnten Streitigkeiten frühzeitig beigelegt werden, was zu einer effektiveren Nutzung der Ressourcen führen würde.

Die Einführung einheitlicher Sanktionen für fehlerhafte Abrechnungen wird ebenfalls angestrebt, um Anreize für korrektes Abrechnen zu setzen und die Qualität der Abrechnungen insgesamt zu verbessern.

Insgesamt deutet die Initiative des GKV-Spitzenverbands darauf hin, dass eine grundlegende Reform der Abrechnungsprüfung im Krankenhauswesen dringend erforderlich ist, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Beitragsgelder effizient und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

 

Zwischenbericht zur Reduktionsstrategie: Verarbeitete Lebensmittel bleiben zu reich an Zucker, Fett und Salz

Der jüngste Zwischenbericht der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) wirft ein Schlaglicht auf weiterhin bestehende Herausforderungen in der Lebensmittelindustrie. Veröffentlicht vom renommierten Max-Rubner-Institut, verdeutlicht der Bericht, dass trotz einiger Fortschritte in der Reduzierung ungesunder Inhaltsstoffe, viele verarbeitete Lebensmittel immer noch übermäßige Mengen an Zucker, Fett und Salz enthalten.

Die NRI, die 2018 ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, ernährungsbedingte Krankheiten wie Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas zu bekämpfen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Obwohl elf Verbände der Lebensmittelwirtschaft Selbstverpflichtungen eingegangen sind, um die Gehalte dieser ungesunden Inhaltsstoffe bis 2025 zu senken, zeigt der aktuelle Bericht, dass diese Ziele noch nicht erreicht wurden.

Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, betonte die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung und die Rolle, die die Lebensmittelindustrie dabei spielt. Trotz der bisherigen Anstrengungen der Hersteller, ihre Rezepturen anzupassen, sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Konkret zeigt der Bericht, dass in einigen Produktgruppen Fortschritte erzielt wurden, während in anderen keine signifikanten Verbesserungen oder sogar Verschlechterungen festzustellen sind. Beispielsweise konnte der Zuckergehalt in einigen Joghurtzubereitungen um 6% reduziert werden, während er in gesüßten Quarkzubereitungen unverändert blieb. Ähnlich blieben die Zuckergehalte in gesüßten Milchprodukten mit Kinderoptik seit 2019 hoch.

Der Bericht hebt auch hervor, dass zwar einige Hersteller von Erfrischungsgetränken den Zuckergehalt um 5% zwischen 2018 und 2022 senkten, aber keine signifikanten Veränderungen im Vergleich zu 2019 feststellten. Ähnliche Trends wurden bei fruchthaltigen Getränken mit Zuckerzusatz beobachtet.

In der Analyse von Feingebäck wurde eine durchschnittliche Zuckerreduktion um 7% zwischen 2016 und 2021 festgestellt, jedoch gleichzeitig eine Erhöhung der Fett- und gesättigten Fettsäuregehalte verzeichnet.

Das Max-Rubner-Institut betont die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung über mehrere Erhebungszeitpunkte, um die Wirksamkeit der Reduktionsbemühungen vollständig zu beurteilen. Ein abschließender Bericht zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten wird für das Jahr 2026 erwartet.

 

Kommentar:

Die verstärkte Integration künstlicher Intelligenz in Apotheken ist ein entscheidender Schritt, um den aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu begegnen. Von der Effizienzsteigerung bei bürokratischen Aufgaben bis hin zur Unterstützung bei der Patientenversorgung – KI bietet vielfältige Möglichkeiten, den Fachkräftemangel zu kompensieren und die Patientenversorgung zu verbessern. Dennoch ist eine sorgfältige Validierung durch menschliche Fachkräfte sowie rechtliche Klarheit bezüglich Haftungsfragen unerlässlich, um einen sicheren und effektiven Einsatz von KI zu gewährleisten.

Die Bedeutung eines umfassenden Versicherungsschutzes für Apotheken wird hier eindrucksvoll dargelegt. Von der Berufshaftpflicht bis zur Cyberversicherung, jeder Aspekt ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke zu gewährleisten. Diese sorgfältige Absicherung ist nicht nur ein Zeichen für Verantwortungsbewusstsein, sondern auch essenziell, um das Vertrauen der Kunden zu erhalten und den Betrieb langfristig erfolgreich zu führen.

Die FDP zeigt klaren Einsatz für eine dringend benötigte Reform des Apothekenwesens. Der von verschiedenen Landesverbänden vorgelegte Vorschlag zur Anpassung des Apothekenhonorars ist ein wichtiger Schritt, um die prekäre Lage vieler Apotheken zu verbessern. Es ist nun entscheidend, dass die Bundesregierung die Vorschläge ernsthaft prüft und konstruktiv diskutiert, um eine nachhaltige Lösung zu finden und die Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung zu sichern.

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Skonto-Sperre hat weitreichende Auswirkungen auf den Pharmamarkt. Die bevorstehenden Verhandlungen zwischen Apotheken und Großhändlern sind entscheidend, um den Wegfall der Skonti auszugleichen und eine stabile Versorgung sicherzustellen. Es ist wichtig, dass alle Parteien transparent und fair agieren, um rechtliche Konformität zu gewährleisten und die Bedürfnisse der Verbraucher zu berücksichtigen.

Die Initiative der Sächsischen Apothekerkammer, ein Video zur Förderung des CardLink-Verfahrens zu produzieren, ist ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung lokaler Apotheken hervorzuheben. Angesichts der wachsenden Konkurrenz durch Versandapotheken ist es entscheidend, die Vorteile einer schnellen und persönlichen Versorgung vor Ort zu betonen. Diese Kampagne trägt dazu bei, das Bewusstsein für die wichtige Rolle lokaler Apotheken in der Gesundheitsversorgung zu stärken und gleichzeitig die Sorgen hinsichtlich des E-Rezept-Einlösewegs zu adressieren.

Das Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege verdeutlicht die dringende Notwendigkeit struktureller Reformen im deutschen Gesundheitssystem, um dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Trotz möglicher Zunahmen des Personals wird betont, dass die aktuellen Strukturen nicht ausreichen, um zukünftige Versorgungsbedürfnisse zu decken. Eine verstärkte interprofessionelle Zusammenarbeit und eine effizientere Nutzung digitaler Möglichkeiten sind dabei von entscheidender Bedeutung, um eine hochwertige und angemessene Versorgung sicherzustellen.

Die Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Forderungen nach mehr Flexibilität für Apotheken und einer nationalen Strategie zur Bevorratung von Arzneimitteln adressieren zentrale Herausforderungen im Gesundheitswesen. Es ist nun an der Bundesregierung, diese Empfehlungen ernsthaft zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Arzneimittelversorgung nachhaltig zu verbessern.

Die Aktualisierung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), die die Offenlegung von Kontaktdaten verschreibender Ärzte erfordert, ist ein Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation im Gesundheitswesen. Während dies potenziell die Arzneimittelsicherheit fördern könnte, müssen Bedenken der Abda bezüglich rechtlicher Unsicherheiten und erhöhtem Prüfaufwand in Apotheken ernst genommen werden. Eine sorgfältige Abwägung zwischen Sicherheitsaspekten und praktischer Umsetzbarkeit ist daher unerlässlich.

Der Schlussantrag des Generalanwalts Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fragen der Datenübertragung bei Online-Bestellungen von Medikamenten ist von großer Bedeutung. Seine Betonung der Notwendigkeit konkreter Beweise für die Einstufung von Bestelldaten als Gesundheitsdaten unterstreicht die Komplexität des Datenschutzes in der digitalen Welt. Die bevorstehende Entscheidung des EuGH wird wegweisend sein und potenziell Auswirkungen auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten und den Schutz der Privatsphäre haben.

Der erneute Rückgang der Apothekenzahlen, insbesondere bei Verbünden mit mehreren Standorten, wirft Fragen über die Zukunft des deutschen Apothekenmarktes auf. Die zunehmende Liberalisierung und Ausweitung des Mehrbesitzes stehen im Widerspruch zu den aktuellen Entwicklungen. Es bedarf einer gründlichen Analyse, um mögliche Ursachen zu identifizieren und angemessene Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes zu ergreifen.

Dieser Vorfall in Marburg ist ein alarmierendes Beispiel für die Bedrohung, der Angestellte in öffentlichen Einrichtungen ausgesetzt sein können. Die schnelle Reaktion des Apothekenpersonals und der Polizei zeigt die Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens, um solche Vorfälle zu bekämpfen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Es ist entscheidend, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden und Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Die Umstellung des Excipial-Portfolios auf die Marke Cetaphil Pro ist eine strategische Entscheidung, die die bewährte Qualität der Produkte unterstreicht. Die Beibehaltung der Zusammensetzung und sogar Preissenkungen sind positive Nachrichten für Verbraucher. Dieser Schritt wird die Markenstärke von Cetaphil weiter stärken und gleichzeitig die Vielfalt hochwertiger Hautpflegeprodukte für die Verbraucher erhalten.

Die Kontroverse um die "Durchschnittsapotheke" zeigt deutlich, dass die Realität der Apothekenbranche nicht einfach in statistischen Durchschnittswerten abzubilden ist. Es ist entscheidend, die vielschichtigen Herausforderungen anzuerkennen, insbesondere die zunehmenden Schließungen von Apotheken. Lösungsansätze müssen über bloße Statistiken hinausgehen und die konkreten Bedürfnisse der Branche adressieren, um eine nachhaltige Verbesserung zu erreichen.

Der jüngste Bericht der AOK Rheinland/Hamburg über Betrug und Korruption im Gesundheitswesen ist alarmierend. Der finanzielle Schaden von 4,87 Millionen Euro und die Komplexität der Straftaten verdeutlichen die Dringlichkeit, effektive Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Form der Wirtschaftskriminalität zu ergreifen. Die Forderung nach Dunkelfeldstudien und Anpassungen im Datenschutz ist berechtigt, um das Ausmaß der Verstöße zu erfassen und den Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern zu erleichtern. Es ist unerlässlich, dass die Solidargemeinschaft geschützt wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Entschließung des Bundesrats zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Schritt, um die bestehenden Herausforderungen anzugehen. Die Forderungen nach mehr Flexibilität für Apotheker, Erleichterungen bei Einzelimporten und Anpassungen der Rabattvertragsregelungen sind begrüßenswert. Es ist entscheidend, dass die Bundesregierung nun konkrete Maßnahmen ergreift, um Lieferengpässe zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Warnung vor einem weiteren Apothekensterben unterstreicht die Dringlichkeit dieser Angelegenheit und die Bedeutung einer raschen Umsetzung wirksamer Lösungen.

Die jüngste Hauptversammlung von Bayer AG spiegelt die wachsende Unzufriedenheit der Aktionäre wider. Die scharfe Kritik am Management unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die bestehenden Herausforderungen anzugehen. Während Vorstandschef Bill Anderson den eingeleiteten Umbau verteidigt, bleibt die Übernahme von Monsanto eine finanzielle Belastung für das Unternehmen. Die Entscheidung, die Hauptversammlung online abzuhalten, wird als verpasste Chance für einen echten Dialog kritisiert. Bayer steht vor erheblichen Herausforderungen, die eine umfassende Lösungsstrategie erfordern.

Die Empfehlung des EMA-Ausschusses zur Zulassung von Truqap® für die Behandlung von fortgeschrittenem Brustkrebs ist ein bedeutender Schritt vorwärts in der Krebstherapie. Die gezielte Hemmung des AKT-Signalwegs durch Capivasertib bietet Hoffnung für Patienten mit bestimmten genetischen Veränderungen. Diese Zulassung könnte eine wichtige neue Option für die Behandlung von Brustkrebs darstellen, insbesondere für Patienten, bei denen bisherige Therapien nicht ausreichend wirksam waren.

Die drastische Preiserhöhung bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist besorgniserregend und erfordert dringend eine angemessene Regulierung. Die Tatsache, dass viele Apps während des Probejahres keinen nachweisbaren Nutzen erbringen, verstärkt die Notwendigkeit einer effektiven Kontrolle. Es ist unerlässlich, dass die Gesundheitsversorgung für alle zugänglich und erschwinglich bleibt, ohne die Belastung für die Versichertengemeinschaft unnötig zu erhöhen.

Die Verzögerungen bei der Apothekenreform von Gesundheitsminister Lauterbach werfen ein Schlaglicht auf die Komplexität und die politischen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Während die Reform dringend notwendig ist, um den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken und die Apothekenlandschaft zu stabilisieren, zeigen die politischen Diskussionen und Bedenken innerhalb der Koalition, dass ein breiter Konsens noch nicht erreicht ist. Eine erfolgreiche Reform erfordert daher nicht nur eine ausgewogene Berücksichtigung der verschiedenen Interessen, sondern auch einen klaren und umsetzbaren Plan, der die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherstellt.

Die vorgestellten Reformvorschläge des GKV-Spitzenverbands zur Vereinfachung der Abrechnungsprüfung im Krankenhauswesen sind ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen Verwendung der Beitragsgelder. Durch die Einrichtung einer einheitlichen Quote für die Prüfungen sowie die Stärkung des Vorverfahrens könnte der bürokratische Aufwand reduziert werden. Eine einheitliche Sanktionsregelung für fehlerhafte Abrechnungen würde zudem Anreize für korrektes Abrechnen setzen und die Qualität der Abrechnungsprozesse insgesamt verbessern. Es bleibt zu hoffen, dass diese Vorschläge zu einer effektiveren und transparenteren Abrechnungsprüfung führen und somit letztendlich den Patientinnen und Patienten zugutekommen.

Der aktuelle Zwischenbericht der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten verdeutlicht weiterhin bestehende Probleme in der Lebensmittelindustrie. Trotz einiger Fortschritte bleiben viele verarbeitete Lebensmittel noch immer zu reich an ungesunden Inhaltsstoffen wie Zucker, Fett und Salz. Es ist entscheidend, dass die Hersteller ihre Anstrengungen verstärken, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Abschließend verdeutlichen die vielfältigen Entwicklungen und Herausforderungen im Gesundheits- und Apothekenwesen die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Innovation, Zusammenarbeit und Reform, um eine qualitativ hochwertige und zugängliche Versorgung für alle Bürger sicherzustellen. Es liegt an den Entscheidungsträgern, in enger Abstimmung mit Fachkräften und der Industrie, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern und die Bedürfnisse der Bevölkerung bestmöglich zu erfüllen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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