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  • 28.02.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Wandel und Zukunft
    28.02.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Wandel und Zukunft
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Im Fokus der deutschen Apothekenbranche: Neue Retaxationsregelungen und die aufkommende Konkurrenz durch Drogeriemärkte. Spannende Entwic...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Wandel und Zukunft

 

Innovative Antworten auf Retaxation, Konkurrenz durch Drogerien, steuerliche Entwicklungen und die Debatte um die Gesundheitsversorgung - Ein umfassender Blick auf die aktuelle Dynamik und strategische Chancen für Apothekerinnen und Apotheker

Im Fokus der deutschen Apothekenbranche: Neue Retaxationsregelungen und die aufkommende Konkurrenz durch Drogeriemärkte. Spannende Entwicklungen, darunter wegweisende Gerichtsurteile zu steuerlichen Entlastungen für Apotheker, prägen die aktuelle Lage. Die Debatte über die Einbindung von Drogeriemärkten in die Gesundheitsdienstleistungen sorgt für Kontroversen. Gleichzeitig könnten innovative Versicherungslösungen wie die Aporisk-Retax-Police Apotheker vor finanziellen Unsicherheiten schützen. Die Zukunft der Gesundheitsversorgung steht auf dem Prüfstand, während digitale Gesundheitsanwendungen und ein Echtzeit-Monitoring-System für sichere Arzneimittelauslieferungen an Bedeutung gewinnen. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Herausforderungen und Chancen in der deutschen Apothekenlandschaft.

 

Sicher durch unsichere Zeiten: Retax-Versicherung für Apotheken

In einer bahnbrechenden Entwicklung für die Apothekenbranche treten neue Retaxationsregelungen in Kraft, die das Potenzial haben, die finanzielle Stabilität von Apothekenbetrieben zu beeinträchtigen. Doch eine innovative Lösung könnte Apotheker vor schlaflosen Nächten bewahren. Die speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police von Aporisk verspricht, die Antwort auf diese drängende Herausforderung zu sein.

Die Retaxation, die nachträgliche Kürzung der Vergütung für bereits erbrachte pharmazeutische Leistungen, ist ein anhaltendes Ärgernis für Apothekenbetreiber. Die Unsicherheiten, die mit den sich ständig ändernden Vorschriften und komplexen Abrechnungsprozessen einhergehen, können erhebliche Belastungen für die Apothekenkassen darstellen. Frühere finanzielle Einbußen aufgrund von Retaxationen könnten nun jedoch der Vergangenheit angehören.

Die maßgeschneiderte Allrisk-Police von Aporisk, die über die herkömmliche Betriebshaftpflichtversicherung hinausgeht, verspricht eine umfassende Absicherung gegen Retax-Risiken. Apotheker müssen sich somit nicht mehr den Kopf zerbrechen, wie sie sich vor finanziellen Herausforderungen schützen können. Mit dieser innovativen Versicherung können sie darauf vertrauen, dass ihre Apotheke optimal abgesichert ist.

Die Entscheidung für eine solch umfassende Absicherung könnte einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Stabilität und nahtlosen Betriebsführung von Apotheken leisten. Die Unsicherheiten, die bisher mit Retaxationen verbunden waren, gehören der Vergangenheit an. Apotheker können sich nun voll und ganz auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, ohne ständig Sorgen um mögliche Versicherungslücken haben zu müssen.

Die Einführung dieser innovativen Versicherungslösung erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die Apothekenbranche mit neuen regulatorischen Herausforderungen konfrontiert ist. Dies könnte einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Zukunft der Apotheken in Deutschland leisten.

 

Drogerieketten als Konkurrenz für Apotheken: Herausforderungen für die Zukunft der deutschen Vor-Ort-Apotheken"

In den letzten Jahren haben sich Drogerieketten zunehmend als ernsthafte Konkurrenz für traditionelle Apotheken etabliert. Die wachsende Präsenz von Drogeriemärkten im Gesundheitssektor wirft jedoch erhebliche Fragen über die Zukunft der deutschen Vor-Ort-Apotheken auf.

Eine der Hauptgefahren besteht in der Preiskonkurrenz, die durch die größeren Ressourcen und den breiteren Produktbereich der Drogerieketten ermöglicht wird. Rabatte und Sonderangebote für rezeptfreie Medikamente locken Kunden vermehrt in die Drogeriemärkte, was zu einem schwindenden Kundenstamm für Apotheken führt.

Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Im Zeitalter der Online-Bestellungen und digitalen Beratungen könnten Apotheken vor Ort den Anschluss verlieren. Drogerieketten investieren verstärkt in Online-Plattformen und Lieferdienste, was die Bequemlichkeit für Kunden erhöht und die Notwendigkeit eines persönlichen Besuchs in der Apotheke reduziert.

Die zunehmende Übernahme von Apotheken durch große Handelsketten verstärkt ebenfalls die Herausforderungen. Lokale Apotheken, die oft einen persönlichen Service und eine enge Verbindung zur Gemeinschaft bieten, könnten durch standardisierte Abläufe und eine stärkere Gewinnorientierung der großen Handelsketten ersetzt werden.

Die Entwicklung könnte auch Auswirkungen auf die pharmazeutische Beratung haben. In Drogeriemärkten mag die Expertise in Arzneimitteln möglicherweise nicht mit der in Apotheken vergleichbar sein, aber die breite Verfügbarkeit von Beratungsangeboten in Drogeriemärkten könnte dennoch Einfluss auf die Entscheidungen der Verbraucher haben.

Um die Zukunft der Vor-Ort-Apotheken zu sichern, ist eine Anpassung an die sich verändernden Marktbedingungen unumgänglich. Apotheken könnten ihre Servicequalität weiter verbessern, auf digitale Angebote setzen und verstärkt mit lokalen Gesundheitsdienstleistern kooperieren, um ihre Position zu stärken.

Insgesamt steht die deutsche Vor-Ort-Apothekenbranche vor einer entscheidenden Phase, in der Innovation und Anpassungsfähigkeit maßgeblich sein werden, um sich gegen die aufstrebende Konkurrenz der Drogerieketten zu behaupten.

 

Kontroverse um Gesundheitsdienstleistungen: Apothekenchef warnt vor Risiken bei Einbindung von Drogeriemärkten

Die Diskussion um die potenzielle Einbindung von Drogeriemärkten in die Gesundheitsdienstleistungen sorgt für Kontroversen, insbesondere vor dem Hintergrund der Reformpläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands (HAV), hat sich deutlich gegen diesen Vorstoß positioniert, indem er auf erhebliche Risiken für die Bevölkerung hinweist.

Seyfarth betont, dass Drogeriemärkte wie dm nicht über das notwendige Fachwissen und die Qualifikationen verfügen, um komplexe Gesundheitsdienstleistungen wie Impfungen, Diagnosen und Arzneimittelabgaben zu gewährleisten. Die fehlende Ausbildung des Personals in Drogeriemärkten könne erhebliche Risiken für die Patientensicherheit mit sich bringen, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Verabreichung von Medikamenten und die Erkennung von Wechsel- und Nebenwirkungen.

Der Vorschlag, Drogeriemärkte als Alternative zur bestehenden Versorgung durch Apotheken zu positionieren, stößt bei Seyfarth auf Kritik. Er argumentiert, dass diese Unternehmen nicht über die erforderlichen Strukturen und Ressourcen verfügen, um eine angemessene Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Nahrungsergänzungsmittel oder ausgewählte Apothekenprodukte anzubieten, sei nicht vergleichbar mit der Bereitstellung von komplexen Gesundheitsdienstleistungen.

Insbesondere weist Seyfarth darauf hin, dass die Schließung von Apotheken im ländlichen Raum keine Rechtfertigung für die Expansion von Drogeriemärkten darstellt. Statt die Rolle der Apotheken zu untergraben, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgung in diesen Regionen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Bevölkerung weiterhin Zugang zu qualifizierten Gesundheitsdienstleistungen hat.

Die Verweis auf die USA als Vorbild für die Integration von Apotheken in Drogeriemärkten wird von Seyfarth als unzureichend betrachtet, da die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen zwischen den beiden Ländern erheblich unterschiedlich seien. Er betont, dass die Übertragbarkeit solcher Modelle auf Deutschland nicht automatisch gegeben ist.

Seyfarth findet auch die Vorstellung problematisch, dass elektronische Systeme wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte die Notwendigkeit für pharmazeutisches Personal vor Ort obsolet machen könnten. Er hebt hervor, dass solche Systeme zwar die Effizienz steigern können, jedoch nicht das Fachwissen und die persönliche Beratung, die Apotheker:innen bieten, ersetzen.

Insgesamt schlussfolgert Seyfarth, dass die vorgeschlagene Expansion von Drogeriemärkten in den Bereich der Gesundheitsdienstleistungen nicht ausreichend ist, um die vielfältigen Bedürfnisse der Patienten zu erfüllen und die Sicherheit im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Statt die Rolle der Apotheken zu untergraben, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Rolle zu stärken und sicherzustellen, dass die Bevölkerung weiterhin Zugang zu hochwertigen und qualifizierten Gesundheitsdienstleistungen hat.

 

BFH-Urteil: Apotheker profitieren von steuerlicher Anerkennung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

Im kürzlich gefällten Urteil (Aktenzeichen: X R 24/18) hat der Bundesfinanzhof (BFH) nicht nur die steuerliche Behandlung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung bestätigt, sondern eröffnet auch Apothekern neue Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung.

Die Entscheidung des BFH stellt sicher, dass nicht nur allgemeine Berufsgruppen von den steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit Scheidungskosten profitieren können, sondern auch spezifische Berufsgruppen wie Apotheker. Diese Berufsgruppe ist oft mit besonderen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, und die steuerliche Anerkennung von Scheidungskosten kann eine willkommene Entlastung für viele Apotheker darstellen.

Insbesondere Apotheker, die sich in einer Scheidungssituation befinden und erhebliche finanzielle Aufwendungen tragen müssen, können nun darauf hoffen, einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend machen zu können. Die individuelle Prüfung der steuerlichen Absetzbarkeit bleibt zwar weiterhin notwendig, doch das BFH-Urteil schafft eine klare Grundlage für die steuerliche Behandlung von Scheidungskosten für Apotheker und andere Berufsgruppen.

Experten aus der Apothekenbranche begrüßen die Entscheidung des BFH als einen Schritt in die richtige Richtung. Sie betonen, dass die finanzielle Entlastung durch die steuerliche Anerkennung von Scheidungskosten einen positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Apothekern haben kann.

Es bleibt zu hoffen, dass die steuerliche Entlastung durch das BFH-Urteil dazu beiträgt, die finanzielle Belastung von Apothekern in Scheidungssituationen zu mindern und somit einen Beitrag zur Stabilität und Resilienz dieser Berufsgruppe leistet. Insgesamt markiert das Urteil einen wichtigen Schritt für die steuerliche Gerechtigkeit und die Berücksichtigung individueller Belastungen in der deutschen Steuerlandschaft.

                                                       

BFH-Urteil: Steuerfreie Erstattungen für Handwerkerleistungen durch Versicherungen - Auch Apotheker profitieren

Im jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Aktenzeichen VI R 62/16 wurde erneut festgestellt, dass Erstattungen von Handwerkerleistungen durch Versicherungen steuerfrei sind. Dieses wegweisende Urteil wirft nicht nur ein Licht auf die steuerliche Behandlung von derartigen Erstattungen, sondern birgt auch positive Auswirkungen für Apotheker.

Insbesondere wurde betont, dass Apotheker, die handwerkliche Leistungen an ihren Betriebsstätten in Anspruch nehmen, von dieser steuerlichen Entlastung profitieren können. Die Entscheidung des BFH verdeutlicht, dass Erstattungen von Versicherungen für Reparatur- oder Renovierungsarbeiten, die Apotheker in ihren Apotheken durchführen lassen, steuerlich nicht zu berücksichtigen sind.

Das Gericht argumentierte, dass diese steuerliche Begünstigung nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen, darunter Apotheken, gilt. Dies trägt dazu bei, dass Apotheker, die auf Versicherungsleistungen angewiesen sind, um ihre Betriebsstätten instand zu halten, von einer steuerlichen Erleichterung profitieren.

Das Urteil VI R 62/16 schafft somit Klarheit für Apotheker und andere Unternehmer, die Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen und dabei auf Versicherungserstattungen angewiesen sind. Die steuerliche Befreiung solcher Erstattungen kann einen positiven Anreiz für Apotheker darstellen, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an ihren Geschäftsräumen durchzuführen.

Insgesamt kann dieses Urteil als ein weiterer Schritt in Richtung Förderung von Unternehmertum und betrieblicher Instandhaltung betrachtet werden. Die steuerliche Entlastung für Apotheker und ähnliche Gewerbetreibende könnte sich als bedeutend für die Branche erweisen und die Motivation zur Durchführung von Renovierungsarbeiten stärken.

 

Gericht spricht Schmerzensgeld zu: Unfall in Münchner Haarsalon - Apotheken sollten auf Produktkonzentration achten

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 27. November 2023 (159 C 18073/21) hat das Amtsgericht München entschieden, dass eine Frau, die Verbrennungen durch unsachgemäße Blondierung in einem Münchener Haarsalon erlitt, Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro hat. Die Klägerin wollte ihre zuvor schwarz gefärbten Haare blondieren lassen und wurde dabei angeblich mit einem zehn- bis zwölfprozentigen Blondierungsmittel behandelt.

Bereits kurz nach der Anwendung des Mittels verspürte die Frau eine unangenehme Hitze am Hinterkopf, begleitet von einer Beule. Ein daraufhin aufgesuchter Arzt diagnostizierte Verletzungen und Verbrennungen in diesem Bereich und prognostizierte, dass an dieser Stelle keine Haare mehr nachwachsen würden.

Die Salonbesitzerin bestritt jeglichen Zusammenhang mit der Blondierung und argumentierte, dass ein Mittel mit nur 4,5-prozentiger Wasserstoffperoxid-Konzentration verwendet worden sei. Die Klägerin habe keinen schlüssigen Vortrag, da bei Verletzungen durch das Blondierungsmittel der gesamte Kopf betroffen sein müsste und die Schädigung sofort sichtbar gewesen wäre.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und gab der Klage in vollem Umfang statt. Entscheidend für das Urteil waren die Ausführungen eines Sachverständigen, der erklärte, dass die erlittenen Verletzungen bei einer Blondierung mit nur 4,5 Prozent Wasserstoffperoxid-Konzentration und einer Einwirkungszeit von 20 Minuten nahezu ausgeschlossen seien. Die Konzentration des Mittels müsse daher mindestens neun Prozent betragen haben, um solche Hautveränderungen bis hin zu Verbrennungen auszulösen.

Das Gericht war überzeugt, dass die Verletzungen auf handwerkliche Fehler zurückzuführen waren, und die Klägerin daher berechtigt ist, das begehrte Schmerzensgeld zu erhalten. In diesem Zusammenhang betonte das Gericht die Wichtigkeit von Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere für Apotheken, um sicherzustellen, dass die richtige Konzentration der verwendeten Produkte bekannt ist und unsachgemäße Anwendungen vermieden werden. In einem vergleichbaren Fall hatte auch das Kölner Landgericht einer Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zugesprochen.

 

BGH-Urteil: Barrierefreiheit in Wohnkomplexen und die Relevanz für Apotheker

In einem wegweisenden Urteil vom 09. Februar 2024 (Az. V ZR 244/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Einzeleigentümer in Wohnkomplexen gegen den Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Veränderungen zur Förderung der Barrierefreiheit durchsetzen können. Dieses Urteil, das sich in einem Münchner Wohnkomplex ereignete, betrifft nicht nur die Wohnimmobilienbranche, sondern auch Apotheker sollten es besonders im Blick haben.

Der konkrete Fall drehte sich um zwei Eigentümer von Wohneinheiten, die eigeninitiativ einen Außenaufzug am Treppenhaus des Hinterhauses installieren lassen wollten, um eine barrierefreie Umgebung zu schaffen. Obwohl die Eigentümer selbst nicht körperlich behindert waren, verweigerte die Eigentümerversammlung die Zustimmung zu diesem Vorhaben und lehnte den Antrag ab.

Die Einzeleigentümer zogen daraufhin vor Gericht und beriefen sich auf die gesetzliche Regelung, welche Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit bevorzugt behandelt. Das Amtsgericht wies die Klage zunächst ab, doch in der Berufung gaben sowohl das Landgericht als auch der BGH den Einzeleigentümern Recht.

Der BGH betonte, dass die Errichtung eines Personenaufzugs als angemessene bauliche Veränderung anzusehen sei, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung diene. Diese Maßnahmen hätten generell Vorrang, und die Eigentümergemeinschaft könne nur in Ausnahmefällen, wie bei einer grundlegenden Umgestaltung der Anlage, Einspruch erheben.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Barrierefreiheit im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes und bestätigt die Vorrangstellung entsprechender Maßnahmen im Interesse der Inklusion und moderner Standards. Apotheker sollten dieses Urteil kennen, da es nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen von Wohnimmobilien beeinflusst, sondern auch eine breitere Bedeutung für barrierefreie Zugänge und die Förderung von Inklusion in verschiedenen Branchen hat.

 

Die Zukunft der Gesundheitsversorgung: Drogeriemärkte als Apothekenersatz?

Der Vorsitzende der Geschäftsführung der dm-Drogeriekette, Christoph Werner, hat in einem Interview mit dem "Tagesspiegel" am 26. Februar seine Pläne vorgestellt, die Leistungen von Apotheken durch seine Märkte zu ersetzen. Werner äußerte die Überzeugung, dass aufgrund finanzieller Unrentabilität und fehlender Nachfolge die Vor-Ort-Apotheken zunehmend schließen würden. In diesem Zusammenhang betrachtet er die Drogeriemärkte als potenziellen Ersatz und möchte in Zukunft Beratung, Impfungen und den Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in seinen Märkten anbieten.

Ein zentraler Punkt in Werners Argumentation ist die Automatisierung von Aufgaben, die bisher von ausgebildeten Apothekern vor Ort durchgeführt wurden. Durch die Einführung einer elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts könnten Prozesse im Hintergrund automatisiert und personalisiert direkt übergeben werden. Er sieht dabei keinen Bedarf an den "Spezialisten" in den Apotheken und erwartet möglichen Widerstand von Seiten der Apotheker.

Die Frage nach der Einlösung von Rezepten bei dm verweist Werner auf die Gesetzgebung und betont, dass eine ähnliche Gesetzesänderung wie bei der Gründung der Drogeriemärkte in den 70er-Jahren notwendig sein könnte, um den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen in Drogeriemärkten zu ermöglichen.

Obwohl dm bereits ein Sortiment an frei verkäuflichen Arzneimitteln anbietet und mit 4.000 Filialen Marktführer in Deutschland ist, plant Christoph Werner, das Angebot auf Gesundheitsdienstleistungen zu erweitern. Er sieht im demografischen Wandel einen Motor für die steigende Bedeutung des Gesundheitssektors in den kommenden Jahren. Die alternde Bevölkerung werde einen größeren Bedarf an Arzneimitteln und Medizinprodukten haben, während die jüngere Generation in einer alternden Gesellschaft verstärkt auf Präventionsmaßnahmen angewiesen sei. Trotz möglichen Widerstands von Seiten der Apotheker bleibt Werner zuversichtlich und setzt darauf, dass der Gesetzgeber letztendlich die bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle im Blick behält.

 

Barmer-Studie enthüllt Herausforderungen: DiGA-Nutzung bedarf transparenter Information und kürzerer Testphasen

In einer aktuellen Studie der Barmer Krankenkasse wurde festgestellt, dass rund 15 Prozent der Patienten, die eine "App auf Rezept" erhalten, diese nur für weniger als einen Monat nutzen, anstatt den vorgesehenen Zeitraum von drei Monaten einzuhalten. Unter den mehr als 1.700 befragten Versicherten verwendeten etwa 600 Personen die digitale Gesundheitsanwendung nicht über die empfohlene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen, wobei 230 die Anwendung sogar innerhalb eines Monats abbrachen.

Barmer-Chef Christoph Straub führt dieses Verhalten auf uneinheitliche Informationen über die verordneten Apps sowie auf Wissenslücken bei den verschreibenden Ärzten und Psychotherapeuten zurück. Um diesem Problem zu begegnen, fordert Straub eine einheitlichere und verständlichere Darstellung der Inhalte digitaler Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dies könnte dazu beitragen, Hürden beim Einsatz abzubauen und die Akzeptanz von DiGA bei Patienten und Gesundheitsdienstleistern zu erhöhen.

Die Studie zeigt auch, dass 44 Prozent der teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten in den zwölf Monaten vor der Befragung noch nie eine DiGA verschrieben hatten. Ein Drittel der Befragten gab an, über einen schlechten Kenntnisstand zu den digitalen Therapeutika zu verfügen. Straub kommentiert dies mit den Worten, dass "Digitale Gesundheitsanwendungen für viele Menschen immer noch eine Blackbox sind", was zu einer zurückhaltenden Verordnung und einem vorzeitigen Abbruch der Anwendungen führt.

Trotz dieser Herausforderungen sehen 47 Prozent der befragten medizinischen Fachkräfte die DiGA als sinnvolle Unterstützung für die Behandlung an. Derzeit listet das BfArM 56 DiGA, von denen 31 dauerhaft aufgenommen wurden. Besonders häufig wurden DiGA für psychiatrische Indikationen wie Depressionen, Stress und Ängste verschrieben, sowie bei Adipositas, Tinnitus, Schlafstörungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats.

Um die effektive Nutzung von DiGA zu fördern und unnötige Kosten zu vermeiden, schlägt die Barmer eine Reduzierung der Verordnungsdauer von 90 auf 14 Tage vor. Dies würde den Versicherten die Möglichkeit geben, die Anwendung zu testen, bevor eine langfristige Verordnung erfolgt.

Marc Kriesten, Apotheker und ABYou-Mitgründer, betont die Notwendigkeit einer Einbeziehung der Apotheken bei der DiGA-Verordnung und Therapiebegleitung. Er hebt hervor, dass die Qualität der DiGA ein entscheidender Faktor für ihre Wirksamkeit ist und dass digitale Lösungen allein oft keine nachhaltige Verhaltensänderung bewirken können. Kriesten sieht in der Einbindung von Apotheken eine Chance, die Nutzung von DiGA sinnvoll zu gestalten, vor allem wenn sie in Begleitprogramme und echtes Coaching integriert werden.

                                                                             

sensoKo: Innovatives Echtzeit-Monitoring-System für sichere Arzneimittelauslieferung

Das Cologne Institute for Digital Ecosystems an der Technischen Hochschule Köln hat erfolgreich das Projekt "sensoKo" abgeschlossen, bei dem ein wegweisendes Echtzeit-Monitoring-System für Mehrkammer-Isolierbehälter entwickelt wurde. Dieses innovative System zielt darauf ab, die Auslieferung von Medikamenten sicherer zu gestalten und gleichzeitig erhebliche Kostenersparnisse zu ermöglichen.

Täglich werden in Deutschland rund 57.000 Medikamente an Apotheken ausgeliefert, wobei strenge Anforderungen an die Arzneimittelauslieferung gelten. Die Leitlinie "Good Distribution Practice of medicinal products for human use" (GDP) schreibt vor, dass die Temperatur während des gesamten Transportprozesses überwacht und lückenlos dokumentiert werden muss, betonte Professor Matthias Böhmer vom Cologne Institute for Digital Ecosystems (CIDE) der TH Köln.

Bisherige Methoden zur Umsetzung dieser Leitlinien verwenden verschiedene Behälter mit spezifischen Temperaturbereichen und Datenlogger. Allerdings zeigte sich dieses herkömmliche System als suboptimal, da es nicht nur viel Platz in den Transportfahrzeugen beansprucht, sondern auch die manuelle Auslesung der Datenlogger zeitaufwändig und unpräzise gestaltet. Dies führte dazu, dass die Einhaltung der Kühlkette nicht immer gewährleistet war, was wiederum zu unnötiger Entsorgung von Medikamenten führte, so der Experte.

Im Rahmen des Projekts "sensoKo" entwickelten Wissenschaftler ein neuartiges Transportbehältersystem mit mehreren Isolierkammern und integrierter Sensorik. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, mit einer Förderung von 156.000 Euro über zwei Jahre durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert, fokussierten darauf, Sensoren fest in das System zu integrieren. Diese Sensoren sind im Vergleich zu herkömmlichen Datenloggern fest verbaut, wiederverwertbar, energieeffizienter und messen die Temperatur zuverlässiger.

Durch eine eigens entwickelte Smartphone-App und die Integration ins Internet of Things (IoT) können die Sensoren die Temperatur in Echtzeit überwachen. Dadurch wird permanent kontrolliert, ob die Isolierkammern zu falschen Zeiten geöffnet wurden oder bestimmte Temperaturwerte überschritten wurden, erklärte Böhmer. Die Verwendung von Mehrkammer-Isolierbehältern ermöglicht eine präzisere Überwachung der Temperatur, was die Qualität der Arzneimittel-Logistik verbessert und die bisher aufwendige Dokumentation automatisiert.

Professor Matthias Böhmer betonte, dass das neu entwickelte System nicht nur direkt in der Pharmalogistik anwendbar ist, sondern auch Möglichkeiten für weitere Optimierungen und Erweiterungen bietet. Er schlug vor, in zukünftigen Untersuchungen auch auf Künstliche Intelligenz basierende Modelle zu erforschen, um Abweichungen von den festgelegten Temperaturbereichen noch effizienter und frühzeitig zu erkennen.

 

Klarstellung der Bundesdruckerei: Gültigkeit von Heilberufsausweisen bleibt trotz Vertragswechsel erhalten

Infolge der jüngsten Ausschreibung der Verträge für die elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) haben Bedenken und Unmut unter Apotheker:innen hervorgerufen. Insbesondere die angekündigte Möglichkeit der Sperrung der Karten bei Nichtteilnahme der früheren technischen Dienstleister an der neuen Ausschreibung stieß auf Kritik. Die Bundesdruckerei hat nun klargestellt, dass trotz eines Vertragswechsels die Gültigkeit der Heilberufsausweise erhalten bleibt.

Bisher war es Apotheken möglich, ihre Ausweise oder Institutionskarten bei verschiedenen Anbietern, darunter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei) oder Medisign, zu bestellen. Die Landesapothekerkammern suchen nun für die nächsten fünf Jahre neue Partner, und ab Mai treten die neuen Verträge mit den technischen Dienstleistern in Kraft.

Ein Rundschreiben der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) wies darauf hin, dass auch neue Anbieter in Betracht gezogen werden können. Sollten die Zertifikate aufgrund späterer Ausstellung über den Mai hinaus gültig sein, können diese Karten weiterhin genutzt werden, sofern ein Anschlussvertrag mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen wird. Ohne einen solchen Vertrag oder bei einem Anbieterwechsel müssten die Karten nach Vertragsende gesperrt werden, und um dies zu verhindern, sei ein rechtzeitiger Abschluss eines neuen Endnutzervertrags erforderlich, so die SLAK.

Die Bundesdruckerei stellt jedoch klar, dass es sich dabei um eine Fehlinformation handelt. Selbst wenn D-Trust keine weiteren Karten an Apotheken ausgibt, behalten alle bisher ausgegebenen Karten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum. Dies gilt sowohl für die Bundesdruckerei als auch für Mitbewerber. Alle bereits ausgegebenen Karten behalten ihre Gültigkeit, und es ist keine Sperrung vorgesehen. Diese Information wurde der SLAK mitgeteilt, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.

 

Chargenübermittlung: Friedenspflicht endet im März – Apotheken stehen vor neuen Anforderungen

Ab März endet die Friedenspflicht bei der Chargenübermittlung im Apothekenwesen. Bis zum 29. Februar hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung getroffen, wonach bei fehlenden Angaben wie der Charge im Abgabedatensatz oder dem Hinweis "Stellen" beim Blistern keine Sanktionen verhängt wurden. Ab dem 1. März wird jedoch keine Rücksicht mehr genommen, und das Fehlen dieser Informationen beim E-Rezept kann zu Retaxationen führen.

Gemäß § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung ist die Chargenübermittlung beim E-Rezept verpflichtend. Hierbei muss die Chargenbezeichnung für authentifizierungspflichtige Arzneimittel angegeben werden, sofern der Data-Matrix-Code auf der Umverpackung vorhanden ist.

In Übereinstimmung mit § 10 Absatz 1c des Arzneimittelgesetzes (AMG) müssen äußere Umhüllungen von Arzneimitteln Sicherheitsmerkmale aufweisen, um mögliche Manipulationen zu erkennen. Diese Vorgabe ergibt sich aus der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Die meisten verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel müssen daher Originalitätsverschlüsse und Data-Matrix-Codes tragen, es sei denn, sie gehören zu den Ausnahmen auf der sogenannten White List. Diese Liste umfasst 14 Produktkategorien, darunter Homöopathika, Allergenextrakte, Kontrastmittel und Lösungen für die parenterale Ernährung.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen im Allgemeinen keine Sicherheitsmerkmale tragen, es sei denn, sie sind auf der Black List aufgeführt. Diese Liste ist im Anhang II zur Delegierten Verordnung zu finden.

Die bis Ende Februar geltende Friedenspflicht besagte, dass bei fehlender Charge im Abgabedatensatz oder dem Hinweis "Stellen" keine Sanktionen verhängt wurden. Ab März sollten Apotheken jedoch wieder vollständige Informationen übermitteln. Der Wert "Stellen" kann noch bis Ende Juni 2025 anstelle der Charge übermittelt werden, basierend auf der Ergänzung der Abrechnungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.

 

Apotheker auf 8000 Euro sitzen gelassen: Kontroverse um Nullretaxierung

In Nordrhein-Westfalen steht ein Apotheker vor einem finanziellen Dilemma, da die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) eine Nullretaxierung in Höhe von über 8000 Euro vorgenommen hat. Der Grund für diese unerwartete Belastung liegt in der Abgabe eines Medikaments – anstelle von vorgesehenen Spritzen erhielt eine Patientin dreimal Fertigpens.

Die Hintergrundgeschichte: Eine langjährige Patientin, die bisher das Medikament Humira in Form von Fertigpens erhalten hatte, sollte aufgrund des ausgelaufenen Patents auf das Generikum Amgevita umgestellt werden. Obwohl der Apotheker herausfand, dass beide Präparate denselben Preis hatten, entschied sich die Patientin für die bequemeren Pens und äußerte diese Präferenz ausdrücklich. Der Apotheker belieferte sie daraufhin mit den Pens, um die Compliance zu erhalten.

Trotz der Tatsache, dass beide Medikamente Rabattpartner der AOK sind und kein finanzieller Schaden für den Leistungsträger entstand, erfolgte die Nullretaxierung. Der Vorfall liegt bereits anderthalb Jahre zurück, und eine neuerliche Rezeptanforderung ist nicht mehr möglich.

Der Apotheker hat gegen die Nullretaxierung schriftlichen Einspruch eingelegt und sich telefonisch an die Krankenkasse gewandt. Trotzdem scheint eine Ablehnung wahrscheinlich zu sein, was den Apotheker vor die Herausforderung stellt, die Kosten aus eigener Tasche zu begleichen.

Dieser Fall wirft Fragen hinsichtlich der Flexibilität im Umgang mit Patientenpräferenzen und der Transparenz in der Retaxierungspraxis auf. Die Unsicherheit über die Erstattung und die finanziellen Auswirkungen auf den Apotheker sorgen für Unverständnis und zeigen die Herausforderungen in der Schnittstelle zwischen Gesundheitsversorgung und bürokratischen Prozessen.

 

Kostenstreit um Hilfsmittelrezept: DAK-Gesundheit verweigert Zahlung trotz systembedingtem Fehler

In einer aktuellen Angelegenheit aus Konstanz steht der Inhaber einer Apotheke, Murat Baskur, im Mittelpunkt, nachdem die DAK-Gesundheit die Übernahme von Kosten für ein vor anderthalb Jahren beliefertes Hilfsmittelrezept verweigerte. Baskur erhielt eine Nullretax und sah sich mit der Ablehnung konfrontiert, da der Patient seit 2019 nicht mehr bei dieser Krankenkasse versichert ist.

Das betreffende Hilfsmittel wurde zweimal im September letzten Jahres an den Patienten ausgegeben, wobei die Kosten jeweils 30 Euro betrugen. Die DAK-Gesundheit begründete die Nullretaxierung damit, dass das Leistungsdatum nach dem Beendigungsdatum der Mitgliedschaft des Patienten liege. Trotz zweimaligen Einspruchs seitens Baskur und dem Vorschlag, sich an den neuen Leistungsträger zu wenden, wurde die Ablehnung aufrechterhalten. Die aktuelle Krankenkasse des Patienten weigert sich ebenfalls zu zahlen, da die Versicherung nicht auf dem Rezept vermerkt ist.

Baskur betont, dass der Fehler im System liegt, und sieht den Patienten als unschuldig an dem Vorfall. Der Apotheker hat bereits beim Landesapothekerverband nachgefragt, der ihm mitteilte, dass die DAK-Gesundheit die einzige Kasse mit einer solchen Vertragslücke sei. Baskur äußerte seine Sorge darüber, dass Apotheken nicht überprüfen können, ob die auf dem Rezept angegebene Versicherung noch aktuell ist.

Die DAK-Gesundheit bestätigt, dass Hilfsmittelabgaben nur dann zu ihren Lasten abgerechnet werden können, wenn am Tag der Abgabe eine Versicherung bei ihnen bestanden hat. Im Gegensatz dazu gibt es in den Hilfsmittel-Verträgen keine vergleichbaren Regelungen wie bei Arzneimitteln. Daher ist die in der Verordnung angegebene Kasse bei Hilfsmitteln nur dann leistungspflichtig, wenn am Tag der Abgabe eine Versicherung besteht.

Baskur sieht sich in diesem Dilemma mit einem vergleichsweise niedrigen Betrag von 60 Euro konfrontiert, betont jedoch, dass solche Fälle nicht vorhersehbar sind und der Fehler im System liegt. Er bedauert, dass Apotheken nicht in der Lage sind, die Aktualität der auf dem Rezept angegebenen Versicherung zu überprüfen.

 

Tinnitus und Hörverlust: Neue Erkenntnisse und Kontroversen in der Therapie

In einem Interview mit Professor Dr. Gerhard Hesse, Leiter der Tinnitus-Klinik in Bad Arolsen, wurde die enge Verbindung zwischen Tinnitus und eingeschränktem Hörvermögen betont. Über 90 Prozent der Fälle zeigen, dass der Tinnitus in der Frequenz des größten Hörverlusts liegt, was die Notwendigkeit der Behandlung der zugrunde liegenden Hörminderung unterstreicht. Hörgeräte werden als erfolgreiche Maßnahme genannt, um das Hörverlustproblem zu bewältigen.

Tinnitus, als komplexes Krankheitsbild, kann verschiedene Ursachen haben, darunter Lärm, degenerative Prozesse, neurologische Faktoren und mehr. Emotionale Einflüsse wie Stress und Depressionen können ebenfalls die Wahrnehmung von Ohrgeräuschen beeinträchtigen. Professor Hesse erklärt, dass Tinnitus keine eigenständige Krankheit ist, sondern eine Fehlregulation darstellt, bei der das Gehirn versucht, fehlende Frequenzen zu verstärken, was zu Ohrgeräuschen führt.

Die Behandlung von Tinnitus zielt darauf ab, Belastungen langfristig zu reduzieren. Empfohlen werden Hörgeräte, Hörtherapien, Cochlea-Implantate sowie kognitive Verhaltenstherapie und die Teilnahme an Selbsthilfegruppen. Digitale Ansätze wie die "Meine Tinnitus App" werden als fortschrittliche Hilfsmittel in der Therapie betrachtet.

Aktuelle Kontroversen betreffen die Therapie von akutem Tinnitus mit systemischer hoch dosierter Glucocorticoiden. Eine deutschlandweite Studie unter der Leitung von Professor Dr. Stefan Plontke wirft Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise auf. Höhere Dosen führten nicht zu besseren Ergebnissen und waren mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden. Die Debatte über die Akuttherapie des Tinnitus steht somit im Fokus weiterer Untersuchungen.

In den aktuellen Leitlinien werden auch Maßnahmen genannt, für die es keine ausreichenden Wirksamkeitsbelege gibt. Dazu gehören Ginkgo-biloba-Extrakte, Langzeit-Corticoid-Gabe, Antidepressiva, Benzodiazepine, Muskelrelaxanzien, Gabapentin, Betahistin, Zink, Melatonin und Cannabis. Soundtherapien und akustische Neuromodulationsverfahren zeigen ebenfalls wenig Evidenz. Diese Erkenntnisse sollen Patienten dabei helfen, sich von nicht zielführenden Maßnahmen im Internet zu distanzieren.

Die Diskussion betont auch die Bedeutung von Ruhe und frühzeitiger Behandlung nach einem Hörsturz oder bei ersten Anzeichen von Hörgeräuschen. Die Rolle von Apothekenteams als Früherkennungsinstanz wird hervorgehoben, um Betroffene rechtzeitig an einen HNO-Arzt zu verweisen.

 

Kommentar:

Die Einführung der Retax-Versicherung durch Aporisk markiert einen bedeutenden Schritt für die Apothekenbranche. Angesichts der neuen Retaxationsregelungen bietet diese innovative Lösung einen dringend benötigten Schutz vor finanziellen Unsicherheiten für Apothekenbetreiber. Durch die gezielte Absicherung gegen Retaxationsrisiken könnte die Versicherung dazu beitragen, die finanzielle Stabilität zu erhöhen und den Fokus der Apotheker auf ihre Kernaufgaben zu stärken. In einer Zeit, in der die Branche mit regulatorischen Herausforderungen konfrontiert ist, könnte die Retax-Versicherung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Zukunft der Apotheken in Deutschland leisten.

Die wachsende Präsenz von Drogerieketten als Konkurrenz für Apotheken stellt eine bedeutende Herausforderung dar. Die Preiskonkurrenz, verstärkte Digitalisierung und Übernahmen könnten die Vor-Ort-Apotheken unter Druck setzen. Um zu überleben, müssen Apotheken auf verbesserte Services, digitale Angebote und lokale Kooperationen setzen. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um sich erfolgreich an die sich wandelnden Marktbedingungen anzupassen.

Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands, widerspricht den Plänen zur Integration von Drogeriemärkten in die Gesundheitsdienstleistungen. Er betont, dass Drogeriemärkte wie dm nicht die nötigen Qualifikationen und das Fachwissen für komplexe Aufgaben wie Impfungen oder Arzneimittelabgaben besitzen. Seyfarth warnt vor erheblichen Risiken für die Patientensicherheit, da das Personal in Drogeriemärkten nicht für medizinische Diagnosen geschult ist. Statt die Rolle der Apotheken zu schwächen, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern. Seyfarth sieht in der vorgeschlagenen Expansion von Drogeriemärkten in den Gesundheitsbereich keine angemessene Alternative und betont, dass elektronische Systeme wie das E-Rezept die persönliche Beratung von Apothekern nicht ersetzen können. Sein Fazit: Die Sicherheit im Gesundheitswesen kann nur durch Stärkung, nicht durch Schwächung der Apothekenrolle gewährleistet werden.

Das BFH-Urteil zur steuerlichen Anerkennung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness im Steuersystem. Die Klarheit, die es schafft, bietet nicht nur allgemeinen Steuerzahlern, sondern auch spezifischen Berufsgruppen wie Apothekern eine begrüßte Möglichkeit zur finanziellen Entlastung in belastenden Lebenssituationen. Dieses Urteil trägt hoffentlich dazu bei, die individuellen Herausforderungen besser zu berücksichtigen und steuerliche Gerechtigkeit zu fördern.

Das aktuelle BFH-Urteil (VI R 62/16) bestätigt die steuerfreie Natur von Erstattungen für Handwerkerleistungen durch Versicherungen. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Apotheker und Unternehmen. Die Entscheidung schafft Klarheit und bietet eine willkommene steuerliche Entlastung für Apotheker, die auf Versicherungsleistungen angewiesen sind, um ihre Betriebsstätten instand zu halten. Ein positiver Schritt, der Anreize für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen setzt und damit sowohl für individuelle Immobilienbesitzer als auch Unternehmer von Bedeutung ist.

Die jüngste Gerichtsentscheidung in München, die einer Frau Schmerzensgeld nach Verbrennungen bei einer Blondierung zusprach, wirft Fragen zur Verantwortung von Apotheken auf. Das Gericht betonte handwerkliche Fehler und die Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer genauen Kenntnis der Produkte in Apotheken, um unsachgemäße Anwendungen zu vermeiden. Der Fall unterstreicht die Relevanz strenger Qualitätskontrollen und Schulungen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Das BGH-Urteil vom 09. Februar 2024 markiert einen Meilenstein für die Barrierefreiheit in Wohnkomplexen. Die Entscheidung, dass Einzeleigentümer gegen den Widerstand der Gemeinschaft bauliche Veränderungen durchsetzen können, stärkt nicht nur das Inklusionsprinzip, sondern hat auch weitreichende Implikationen für verschiedene Branchen. Apotheker sollten dieses Urteil besonders im Auge behalten, da es nicht nur die Wohnimmobilienbranche betrifft, sondern auch die Bedeutung barrierefreier Zugänge in ihrer eigenen beruflichen Umgebung unterstreicht.

Die Ambitionen von Christoph Werner, Chef der dm-Drogeriekette, die Leistungen von Apotheken durch seine Märkte zu ersetzen, werfen essenzielle Fragen zur Zukunft des Gesundheitswesens auf. Automatisierung und technologischer Fortschritt könnten traditionelle Apothekenprozesse verändern, doch Widerstand der Apotheker und rechtliche Herausforderungen sind unvermeidliche Hürden. Die Diskussion über die Rolle von Drogeriemärkten in der Gesundheitsversorgung erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Innovation und bewährten Strukturen, um eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten.

Die jüngsten Erkenntnisse der Barmer Krankenkasse verdeutlichen eine Herausforderung bei der langfristigen Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Mit 15 Prozent der Patienten, die die Anwendungen vorzeitig abbrechen, besteht ein deutliches Verbesserungspotenzial. Eine transparentere Darstellung der DiGA sowie eine intensivere Schulung der verschreibenden Ärzte und Psychotherapeuten könnten dazu beitragen, diese Lücke zu schließen. Die vorgeschlagene Reduzierung der Verordnungsdauer auf 14 Tage könnte zudem helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und die Akzeptanz bei den Patienten zu steigern. Die Einbindung von Apotheken als Begleitprogramm bei der Verordnung und Therapiebegleitung könnte ebenfalls eine effektive Lösung darstellen, um die langfristige Nutzung und den Nutzen von DiGA zu maximieren.

Das "sensoKo"-Projekt des Cologne Institute for Digital Ecosystems zeigt vielversprechende Fortschritte im Bereich der Arzneimittelsicherheit und Logistik. Das innovative Echtzeit-Monitoring-System für Mehrkammer-Isolierbehälter bietet nicht nur eine präzisere Temperaturüberwachung, sondern auch eine kosteneffiziente Lösung. Die Integration von IoT und wiederverwertbaren Sensoren ermöglicht eine lückenlose Kontrolle in Echtzeit, was einen bedeutenden Schritt zur Optimierung der Pharmalogistik darstellt.

Die jüngste Klarstellung der Bundesdruckerei bezüglich der Gültigkeit von Heilberufsausweisen bietet Beruhigung angesichts vorheriger Unsicherheiten. Trotz Vertragswechsel behalten alle bisher ausgegebenen Karten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum, was sowohl für die Bundesdruckerei als auch für Mitbewerber gilt. Die zuvor diskutierte Möglichkeit der Sperrung entfällt, was eine positive Entwicklung für Apotheker:innen darstellt und für Kontinuität in der Nutzung elektronischer Ausweise sorgt.

Mit dem Ende der Friedenspflicht im März für die Chargenübermittlung im Apothekenbereich wird die Einhaltung der Vorgaben zur Chargenbezeichnung beim E-Rezept entscheidend. Die Verpflichtung, gemäß § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung, die Chargeninformation zu übermitteln, ist ab März unumgänglich. Sicherheitsmerkmale wie Originalitätsverschlüsse und Data-Matrix-Codes sind gemäß § 10 Absatz 1c des Arzneimittelgesetzes für die meisten verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel erforderlich, es sei denn, sie gehören zu den Ausnahmen auf der White List. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen im Regelfall keine Sicherheitsmerkmale tragen, es sei denn, sie sind auf der Black List aufgeführt. Apotheken sollten ab März darauf achten, die vollständigen Informationen zu übermitteln, da das Fehlen von Angaben zu Retaxationen führen kann.

Die Nullretaxierung eines Apothekers in Nordrhein-Westfalen wegen der Bereitstellung von Fertigpens anstelle vorgesehener Spritzen beleuchtet die Herausforderungen im Gesundheitswesen. Trotz vergleichbarer Kosten und keinerlei Schaden für die Krankenkasse zeigt dieser Vorfall, wie starre bürokratische Strukturen die Anpassung an individuelle Patientenpräferenzen behindern können. Dies wirft wichtige Fragen zur Optimierung der Schnittstelle zwischen Gesundheitsversorgung und Verwaltungsprozessen auf.

Die ablehnende Haltung der DAK-Gesundheit bezüglich der Kostenübernahme für ein vor anderthalb Jahren beliefertes Hilfsmittelrezept in Konstanz wirft Fragen zur Praktikabilität und Fairness der Abrechnungssysteme auf. Der Apotheker, Murat Baskur, betont zu Recht, dass solche Fälle kaum vorhersehbar sind und das System Apotheken nicht befähigt, die Aktualität von Versicherungsangaben zu überprüfen. Die derzeitige Pattsituation, in der weder die alte noch die neue Krankenkasse die Kosten übernehmen will, wirft ein Schlaglicht auf mögliche Verbesserungen und klare Richtlinien für eine gerechte Abrechnung in der Gesundheitsversorgung.

Die enge Verbindung zwischen Tinnitus und eingeschränktem Hörvermögen unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Behandlung. Hörgeräte zeigen sich als erfolgreiche Maßnahme, um das zugrunde liegende Problem des Hörverlusts anzugehen. Aktuelle Kontroversen rund um die Therapie von akutem Tinnitus mit hoch dosierten Glucocorticoiden werfen Fragen auf, da Studien Zweifel an der Wirksamkeit und potenziellen Nebenwirkungen aufzeigen. Die Fokussierung auf evidenzbasierte Ansätze, wie Hörtherapien und kognitive Verhaltenstherapie, bleibt wichtig, während für einige Maßnahmen, wie Ginkgo-biloba-Extrakte und bestimmte Medikamente, die Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist. In diesem Kontext spielen digitale Anwendungen wie die "Meine Tinnitus App" eine fortschrittliche Rolle. Die Rolle von Apothekenteams als Früherkennungsinstanz für Betroffene ist in der Therapie von Tinnitus von zentraler Bedeutung.

Mit einem breiten Spektrum an Themen haben wir in dieser Ausgabe tiefgehende Einblicke in die sich wandelnde Welt der Apotheken in Deutschland gewährt. Von neuen Versicherungslösungen über steuerliche Entwicklungen bis hin zu juristischen Urteilen – die Apothekenlandschaft steht vor Herausforderungen, bietet aber auch innovative Ansätze und Chancen. In einer Zeit, in der sich die Branche ständig anpassen muss, möchten wir Sie ermutigen, die Vielfalt der Artikel als Orientierung und Informationsquelle zu nutzen. Die kommenden Monate versprechen weitere spannende Entwicklungen, und wir bleiben bestrebt, Sie stets aktuell und umfassend zu informieren. Vielen Dank für Ihr Interesse, und bis zur nächsten Ausgabe.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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