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  • 27.12.2023 – Apotheken-Nachrichten: News und Informationen von heute - Update
    27.12.2023 – Apotheken-Nachrichten: News und Informationen von heute - Update
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe werfen wir einen detaillierten Blick auf die aktuellen Herausforderungen in deu...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update

 

Von Nachfolgersuche bis Gewichtsmanagement – Ein umfassender Blick auf aktuelle Entwicklungen und Kontroversen in Apothekenwelt

Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe werfen wir einen detaillierten Blick auf die aktuellen Herausforderungen in deutschen Apotheken, beleuchten innovative Strategien gegen Retaxationsrisiken, präsentieren vielversprechende Entwicklungen im Kampf gegen Darmkrebs bei Diabetes und diskutieren kontroverse Themen wie den Einsatz von Gesichtserkennung in US-Apotheken. Außerdem informieren wir über aktuelle juristische Auseinandersetzungen im Bereich von Corona-Impfstoffpatenten und berichten von bahnbrechenden Neuzulassungen im Gewichtsmanagement. Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen im Gesundheitssektor!

 

Apothekenkrise: Apothekerinnen und Apotheker vor großen Herausforderungen bei der Nachfolgersuche

Im Zuge eines bedeutenden Wandels in der Welt der Apotheken steht die Gesundheitsbranche vor einer einschneidenden Veränderung, die nicht nur das Berufsleben der Apothekerinnen und Apotheker beeinflusst, sondern auch die flächendeckende pharmazeutische Versorgung bedroht. Die Suche nach qualifizierten Nachfolgerinnen und Nachfolgern entwickelt sich zu einem zunehmend schwierigen Unterfangen, und viele langjährige Inhaberinnen und Inhaber sehen sich mit der drängenden Frage konfrontiert: "Wer soll das denn machen?"

In den Reihen der Apothekerinnen und Apotheker regt sich vermehrt der Wunsch nach einem wohlverdienten Ruhestand, doch die entscheidende Herausforderung liegt darin, geeignete Nachfolger zu finden. Diese Problematik entsteht nicht nur aus ökonomischen Gesichtspunkten, sondern auch aufgrund des auffälligen Mangels an Interesse seitens junger Pharmazeutinnen und Pharmazeuten.

Besorgniserregend äußern sich einige langjährige Inhaberinnen und Inhaber über den immensen Aufwand, den sie betreiben müssen, um den Apothekenbetrieb aufrechtzuerhalten. "Der Aufwand, den wir hier betreiben – das steht in keinem Verhältnis zum Ertrag", beklagt eine erfahrene Apothekerin. Dieses Dilemma wird durch die geringe Anzahl an Jungpharmazeutinnen und Jungpharmazeuten verschärft, die bereit sind, die Verantwortung für eine Apotheke zu übernehmen. Die drängende Frage lautet: "Wer soll das denn machen?"

Die Standortfrage spielt eine entscheidende Rolle bei der Nachfolgersuche. Viele Apotheken befinden sich in ländlichen Gebieten, und es wird zunehmend deutlich, dass angehende Pharmazeutinnen und Pharmazeuten zögern, sich in diese Regionen zu begeben. Die Urbanisierung beeinflusst nicht nur die Lebensstile der Menschen, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Standortpräferenzen junger Berufseinsteiger in der Pharmazie.

Ein Apotheker bringt die Schwierigkeiten auf den Punkt: "Es will keiner aufs Land." Diese Feststellung verdeutlicht das ernste Problem, dem viele Apothekerinnen und Apotheker gegenüberstehen. Die Abwanderung von Fachkräften in die Städte führt zu einer ungleichen Verteilung von Apotheken und hat zur Folge, dass ländliche Regionen von einer angemessenen pharmazeutischen Versorgung abgeschnitten werden.

Angesichts dieser Herausforderungen sind nicht nur die Apothekeninhaberinnen und -inhaber gefordert, sondern auch die zuständigen Gesundheitsbehörden und Bildungseinrichtungen. Gemeinsam müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Interesse am Apothekerberuf zu fördern und den Zugang zu qualifizierten Nachwuchskräften zu erleichtern. Es gilt, kreative Lösungen zu finden, um die Kontinuität der pharmazeutischen Versorgung in allen Regionen sicherzustellen und einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung zu leisten.

 

GLP-1-Rezeptor-Agonisten: Neue Hoffnung im Kampf gegen Darmkrebs bei Typ-2-Diabetes

In einer wegweisenden Studie der Case Western Reserve University School of Medicine in Cleveland, Ohio, zeichnet sich ein vielversprechender Fortschritt im Bereich der Diabetesbehandlung und Prävention von Darmkrebs ab. Die Forscher legten ihren Fokus auf die potenzielle schützende Wirkung von GLP-1-Rezeptor-Agonisten bei Typ-2-Diabetikern, einer Medikamentenklasse, die derzeit nicht nur in der klinischen Praxis, sondern auch in der Forschung große Aufmerksamkeit erfährt.

Die umfassende Analyse, die Daten von 1.221.218 Patienten einschloss, darunter sowohl bisher unbehandelte als auch bereits therapierte, lieferte aufschlussreiche Ergebnisse über einen Zeitraum von 15 Jahren. Die Kernfrage lautete: Können GLP-1-Rezeptor-Agonisten das Risiko für kolorektale Karzinome, die bei Menschen mit Typ-2-Diabetes erhöht sind, tatsächlich reduzieren?

Die Antwort lautet positiv. Diejenigen, die GLP-1-Rezeptor-Agonisten einnahmen, wiesen ein deutlich geringeres Risiko für Darmkrebs auf im Vergleich zu Patienten, die andere orale Antidiabetika oder Insulin erhielten. Besonders bemerkenswert war, dass diese Schutzwirkung nicht nur bei übergewichtigen Patienten, bei denen das Risiko für kolorektale Karzinome ohnehin höher ist, sondern auch bei normalgewichtigen Typ-2-Diabetikern festgestellt wurde.

Im Detail ergab der Vergleich mit anderen Antidiabetika folgende Risikoreduktionen zugunsten von GLP-1-Rezeptor-Agonisten: Insulin (HR: 0,56), Metformin (HR: 0,75), SGLT-2-Inhibitoren (HR: 0,77), Sulfonylharnstoffe (HR: 0,82) und Glitazone (HR: 0,82). Die Unterschiede waren statistisch signifikant, während bei Vergleichen mit Alpha-Glucosidase-Inhibitoren (HR: 0,59) und DPP-4-Inhibitoren (HR: 0,93) keine signifikanten Unterschiede festgestellt wurden.

Ein besonders ermutigendes Detail war die Tatsache, dass die Schutzwirkung gegen Darmkrebs unter GLP-1-Rezeptor-Agonisten sogar bei normalgewichtigen Typ-2-Diabetikern festgestellt wurde. In der Subgruppe der adipösen oder übergewichtigen Patienten war die Risikoreduktion im Vergleich zu anderen Antidiabetika sogar noch ausgeprägter, insbesondere im Vergleich zu Insulin (HR: 0,50) und Metformin (HR: 0,58).

Die Autoren der Studie weisen jedoch darauf hin, dass trotz dieser vielversprechenden Ergebnisse bestimmte Einschränkungen zu berücksichtigen sind. Verzerrungen in der Studienpopulation könnten die Ergebnisse beeinflussen, und daher betonen sie die Notwendigkeit weiterer Forschung, um die Befunde zu verifizieren. Insbesondere sollten zukünftige Studien auch die Auswirkungen bei bereits vorbehandelten Patienten untersuchen und mögliche Unterschiede zwischen verschiedenen GLP-1-Rezeptor-Agonisten genauer beleuchten. Es besteht auch Bedarf, den Fokus auf andere mit Adipositas assoziierte Krebsarten zu erweitern.

Diese bahnbrechende Studie wirft nicht nur ein neues Licht auf die möglichen therapeutischen Anwendungen von GLP-1-Rezeptor-Agonisten, sondern eröffnet auch einen vielversprechenden Weg für zukünftige Forschungen im Bereich der Diabetesbehandlung und der Prävention von Darmkrebs.

 

Strategien der Apotheken: Innovative Wege gegen Retaxationsrisiken

Im Zeitalter zunehmender Herausforderungen im Gesundheitswesen stehen Apothekerinnen und Apotheker vor einer wachsenden Bedrohung ihrer finanziellen Stabilität durch die ständige Gefahr der Retaxation – der Rückforderung bereits erstatteter Beträge durch Krankenkassen. Dieser unsichtbare Schatten, der über dem Apothekenbetrieb schwebt, hat dazu geführt, dass Apothekerinnen und Apotheker vermehrt innovative Strategien entwickeln, um sich gegen finanzielle Unsicherheiten zu wappnen und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung aufrechtzuerhalten.

Die Bedrohung durch Retaxationen ist allgegenwärtig und stellt eine regelmäßige Herausforderung für Apothekenbetreiber dar. Fehler in der Dokumentation, Verwechslungen bei der Medikamentenabgabe und administrative Irrtümer können zu Unstimmigkeiten in der Abrechnung führen, die letztlich zu Rückforderungen seitens der Krankenkassen führen. In diesem Kontext gewinnt die Prävention von Fehlern an entscheidender Bedeutung.

Als Reaktion auf diese Herausforderungen setzen Apotheker vermehrt auf technologische Innovationen, die nicht nur die Genauigkeit und Transparenz in der Abrechnung verbessern, sondern auch proaktiv potenzielle Fehlerquellen eliminieren. Spezialisierte Softwarelösungen, die auf automatisierten Überprüfungen basieren, können frühzeitig Fehler identifizieren und so das Risiko von Retaxationen minimieren. Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen kommen dabei zum Einsatz, um Abrechnungsdaten in Echtzeit zu überwachen und Unstimmigkeiten präzise zu erkennen.

Die kontinuierliche Schulung des Apothekenpersonals spielt eine entscheidende Rolle bei der Fehlerminimierung. Schulungen in den Bereichen Abrechnung, Dokumentation und Fehlervermeidung tragen dazu bei, das Bewusstsein für eine genaue und transparente Dokumentation zu schärfen. Die Apotheker von heute erkennen die Bedeutung von Bildung und Wissenstransfer als Grundpfeiler für eine erfolgreiche Prävention von Retaxationen.

Die Zusammenarbeit mit Experten im Bereich Apothekenmanagement und Recht gewinnt an Bedeutung. Externe Berater unterstützen nicht nur bei der Überprüfung von Prozessen, sondern gewährleisten auch die Einhaltung von Compliance-Richtlinien. Die enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, die auf Gesundheitsrecht spezialisiert sind, bietet zusätzliche Sicherheit und rechtlichen Beistand im Falle von Retaxationen.

Eine herausragende Lösung zur Absicherung gegen Retaxationsrisiken präsentiert sich in Form der Versicherungslösung von Aporisk. Die eigens für Apotheken konzipierte Allrisk-Police berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Versicherungslücken sorgen zu müssen. Diese Entscheidung hat nicht nur einen unmittelbaren Einfluss auf die finanzielle Stabilität, sondern gewährleistet auch einen nahtlosen Betrieb der Apotheke.

Der Weg zur perfekten Absicherung gegen Retaxationen erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Die Integration moderner Technologien, kontinuierliche Schulungen, die Zusammenarbeit mit Experten und die ständige Überprüfung und Optimierung von Prozessen sind Schlüsselelemente in diesem Bestreben. Apothekenbetreiber setzen aktiv Maßnahmen um, um ihre finanzielle Stabilität zu sichern und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten. In Anbetracht der dynamischen Natur des Gesundheitswesens sind diese Bemühungen von entscheidender Bedeutung, um den zukünftigen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

 

Streit um Rezepturabrechnung: DAV und Krankenkassen uneins über neue Preisvorgaben

Im Zuge der bevorstehenden Preisänderungen für die Abrechnung von Rezepturen ab dem Jahreswechsel steht die Pharmabranche vor einem intensiven Streit zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die uneinheitlichen Auffassungen darüber, wie im sogenannten "vertragslosen Zustand" abgerechnet werden soll, werfen Fragen zur Praktikabilität und Transparenz auf.

Der DAV hat die Anlage 1 (Stoffe) und Anlage 2 (Gefäße) der Hilfstaxe zum 31. Dezember 2023 einseitig gekündigt, wodurch ein vertragsloser Zustand entsteht. Die fehlende Fortgeltungsklausel für die bisherigen Preise veranlasst den DAV, auf die vollen Wirkungen der Preisregelungen der §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ab dem Jahreswechsel zu pochen. Insbesondere wird betont, dass der Festzuschlag von 100 % bzw. 90 % auf den "Einkaufspreis der üblichen Abpackung" gemäß den Bestimmungen der AMPreisV zu erheben sei.

Die Empfehlung des DAV an die Apotheken lautet, bei der Rezepturabrechnung ab dem 1. Januar 2024 stets die gesamte Packung in Ansatz zu bringen und auf Teilmengen zu verzichten. Hierbei wird auf die klaren Vorgaben der AMPreisV verwiesen, die eine eindeutige Regelung für unterschiedliche Arten von Stoffen und Fertigarzneimitteln vorsehen.

Allerdings prallen die Ansichten des DAV auf den Widerstand der Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband hat gegenüber seinen Mitgliedskassen betont, dass lediglich die für die Herstellung der Rezeptur erforderliche Stoffmenge abgerechnet werden dürfe, sprich die anteilige Packungsmenge. Eine interessante Wendung stellt die Vorgabe dar, dass die Restmenge für nachfolgende Rezepturen weiterzuverwenden ist, während die Abrechnung der Restmenge als Verwurf grundsätzlich nicht zulässig sei.

Ein zusätzliches Spannungsfeld ergibt sich beim Begriff "übliche Abpackung". Apothekenargumentieren, dass die von ihnen abgerechneten Preise von den Krankenkassen schwer nachvollzogen werden können. Insbesondere sind Anbieter von Stoffen und Gefäßen nicht preisreguliert und müssen ihre Preisangaben nicht melden. Der GKV-Spitzenverband reagiert darauf, indem er den Krankenkassen empfiehlt, stets Einkaufsnachweise von den Apotheken zu verlangen, um die Transparenz der Preisgestaltung zu gewährleisten. Diese Empfehlung wurde auch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitgeteilt.

Mit dem nahenden Jahreswechsel sehen sich Apotheken vor einer delikaten Entscheidung gestellt: Die gesamte Packung abrechnen und möglicherweise Retaxationen riskieren oder gemäß der Interpretation der Krankenkassen nur Teilmengen abrechnen. Die eventuelle Forderung von Einkaufsnachweisen seitens der Krankenkassen würde einen erheblichen administrativen Aufwand sowohl für Apotheken als auch für Kostenträger bedeuten, was die Unsicherheit in der Branche weiter verstärkt. Der Ausgang dieses Konflikts wird zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Apothekenpraxis und die Beziehung zwischen Apothekern und Krankenkassen haben.

 

Fragwürdiger Einsatz von Gesichtserkennung bei Rite Aid führt zu Intervention der US-Handelsaufsicht

Die US-Apothekenkette Rite Aid steht im Zentrum einer Kontroverse um die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie, die von der US-Handelsaufsicht FTC gestoppt wurde. Jahrelang hatte Rite Aid mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) seine Kundschaft überwacht, um Ladendiebe zu identifizieren. Die Ergebnisse dieser Überwachung, jedoch, waren von alarmierender Unzuverlässigkeit geprägt, was zu einer Intervention der FTC führte.

Die Gesichtserkennungstechnologie von Rite Aid wurde eingesetzt, um Gesichter von Kunden mit einer Datenbank mutmaßlicher und bestätigter Ladendiebe abzugleichen. Ein entscheidendes Problem bestand jedoch darin, dass die verwendete Datenbank unscharfe Fotos von Überwachungskameras, Mobiltelefonen und Nachrichtensendungen enthielt. Die Folge davon waren Tausende von falschen Meldungen, die Unschuldige zu Unrecht verdächtigten und belästigten.

Besorgniserregende Vorfälle verdeutlichen die gravierenden Schwächen des Systems. In einem besonders drastischen Fall meldete die Technologie fälschlicherweise ein 11-jähriges Mädchen, das daraufhin durchsucht wurde. Ein anderes Mal wurde die Polizei gerufen, nachdem das System eine schwarze Frau identifiziert haben wollte, obwohl es sich tatsächlich um eine weiße Blondine handelte. Mitarbeiter von Rite Aid sollen aufgrund der zahlreichen Falschmeldungen frustriert gewesen sein, was die offensichtlichen Mängel des Systems unterstreicht.

Die FTC hat nun in einer Einigung mit Rite Aid durchgesetzt, dass das Unternehmen für fünf Jahre auf den Einsatz von Gesichtserkennung in seinen Filialen verzichten muss. Kritik äußerte die Handelsaufsicht nicht nur bezüglich der eklatanten Fehleranfälligkeit der Technologie, sondern auch hinsichtlich des Fehlens angemessener Schutzmechanismen für die Kunden. Zudem bemängelte die FTC, dass Rite Aid seine Kundschaft nicht über den Einsatz dieser invasiven Technologie informiert hatte.

Interessanterweise fokussierte Rite Aid den Einsatz der Überwachungstechnologie vor allem auf Apotheken in Gebieten mit nicht-weißer Bevölkerungsmehrheit, obwohl die Mehrheit der Filialen in überwiegend weißen Gegenden angesiedelt war. Dies führte zu Vorwürfen der Diskriminierung, da Gesichtserkennungssysteme bekanntermaßen bei nicht-weißen Personen fehleranfälliger sind. Die FTC bezeichnete den Einsatz der Gesichtserkennung bei Rite Aid als "rücksichtslos" und betonte, dass er zu "Demütigungen und anderen Schäden" bei der Kundschaft geführt habe.

Die Auswirkungen dieser Einigung könnten weitreichend sein, da ähnliche Technologien auch bei anderen Einzelhandelsunternehmen in den USA im Einsatz sind, darunter beispielsweise bei der Baumarktkette Home Depot. Die Einigung erfolgte zu einem Zeitpunkt, an dem Rite Aid im Oktober 2023 Insolvenz angemeldet hat, was auf den Druck im Zusammenhang mit der US-Opioidkrise zurückzuführen ist. Das Insolvenzverfahren nach Kapitel elf des US-Insolvenzrechts gewährt dem Unternehmen vorübergehenden Schutz vor Gläubigern und ermöglicht einen finanziellen Neustart. Rite Aid, mit rund 53.000 Mitarbeitern und 2500 Apotheken, ist die größte Drogeriekette an der US-Ostküste und die drittgrößte in den Vereinigten Staaten.

 

Rechtsstreit um Corona-Impfstoffpatent: Landgericht Düsseldorf vertagt Entscheidung zwischen Curevac und Biontech

Im heftig umkämpften juristischen Tauziehen um die Patente für Corona-Impfstoffe hat das Landgericht Düsseldorf heute erwartungsgemäß seine Entscheidung im Schadenersatz-Streit zwischen den Impfstoffentwicklern Curevac und Biontech vertagt. Die Richter wollen abwarten, bis der Bundesgerichtshof über die Rechtsbeständigkeit des umstrittenen Patents entschieden hat. Ursprünglich war die Verkündung des Urteils für diesen Donnerstag geplant.

Curevac und Biontech befinden sich derzeit in einem hitzigen Rechtsstreit, bei dem es um die Frage geht, welches Unternehmen die rechtmäßigen Ansprüche an den Gewinnen aus den Corona-Impfstoffen geltend machen kann. Das Tübinger Unternehmen Curevac hatte im Juli 2022 vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen Biontech und den US-Partner Pfizer eingereicht, wobei es um die behauptete Verletzung mehrerer Curevac-Patente ging. Dabei fordert Curevac Schadenersatz und einen Anteil an den Gewinnen von Biontech. Bemerkenswert ist dabei, dass Curevac selbst bisher keinen eigenen Corona-Impfstoff zur Marktreife gebracht hat. Im Gegenzug hat Biontech die Vorwürfe zurückgewiesen und seinerseits vor dem Bundespatentgericht in München Klage eingereicht. Ziel dieser Klage ist es, das strittige Curevac-Patent für nichtig zu erklären, da es angeblich nicht auf einer echten Erfindung basiere.

Die jüngste Wendung in diesem Rechtsstreit kam letzte Woche, als das Bundespatentgericht zugunsten von Biontech entschied und das strittige Curevac-Patent für nichtig erklärte. Daraufhin kündigte Curevac an, gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof Berufung einzulegen, was zu einer weiteren Verzögerung des Rechtsstreits führt.

Angesichts dieser Entwicklungen hat das Landgericht Düsseldorf nunmehr das für Donnerstag geplante Urteil vertagt. Die Entscheidung wird erst getroffen, wenn der Bundesgerichtshof über die Rechtsbeständigkeit des Patents entschieden hat, wie das Gericht heute mitteilte.

Neben diesem Hauptpunkt des Rechtsstreits hat Biontech auch gegen vier weitere strittige Schutzrechte, die Gegenstand der Schadenersatzklage sind, Einspruch bei den Patentbehörden eingelegt oder die Löschung beantragt. Das Landgericht hatte bereits Ende September beschlossen, diese Verfahren auszusetzen, um zunächst die Entscheidungen der Patentbehörden abzuwarten.

Insgesamt bleibt der Ausgang dieses hochkarätigen Rechtsstreits weiterhin ungewiss, und die Spannungen zwischen den beiden Unternehmen erreichen einen neuen Höhepunkt. Die Entscheidungen der höchsten Gerichtsinstanzen werden zweifellos wegweisend für die Zukunft der Patentrechte und den Wettbewerb im Bereich der Impfstoffentwicklung sein.

 

Revolution im Gewichtsmanagement: EU-Zulassung von Tirzepatid eröffnet neue Horizonte

Im jüngsten Schritt zur Erweiterung der medizinischen Anwendungen hat die Europäische Kommission grünes Licht für die Verwendung von Mounjaro®, einem Produkt von Lilly Pharma, mit dem Wirkstoff Tirzepatid, im Bereich des Gewichtsmanagements gegeben. Diese bemerkenswerte Zulassung markiert einen Paradigmenwechsel, da das Inkretin-Mimetikum bisher ausschließlich für die Behandlung von Typ-2-Diabetes innerhalb der Europäischen Union zugelassen war.

Diese jüngste Indikationserweiterung ermöglicht nun den Einsatz von Tirzepatid als unterstützende Maßnahme in Verbindung mit einer kalorienreduzierten Diät und gesteigerter körperlicher Aktivität zur effektiven Kontrolle des Körpergewichts bei erwachsenen Personen mit Adipositas. Hierbei reicht die Bandbreite von der gezielten Gewichtsabnahme bis zur Erhaltung eines gesunden Gewichts, insbesondere bei Menschen mit einem anfänglichen Body-Mass-Index (BMI) von mindestens 30 kg/m2.

Nicht nur auf Personen mit Adipositas beschränkt, eröffnet die erweiterte Zulassung auch die Möglichkeit zur Verordnung von Tirzepatid bei Übergewichtigen, die einen BMI zwischen 27 und 30 kg/m2 aufweisen. Dies ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass mindestens eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung vorliegt. Hierzu zählen unter anderem Bluthochdruck, Dyslipidämie, obstruktive Schlafapnoe, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2.

Die Besonderheit von Tirzepatid im Vergleich zu reinen GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid, Liraglutid und Dulaglutid liegt darin, dass es zu den sogenannten Twinkretinen gehört. Diese Substanz wirkt nicht nur agonistisch am GLP-1-Rezeptor, sondern gleichzeitig auch am Rezeptor für das Glucose-abhängige Insulinotrope Polypeptid (GIP), einem weiteren Inkretin-Hormon.

Die Grundlage für die jüngste Zulassung im Bereich des Gewichtsmanagements bildet das umfangreiche SURMOUNT-Studienprogramm. Dieses Programm hat in mehreren Phase-III-Studien überzeugende Daten präsentiert, die darauf hindeuten, dass Tirzepatid in der Lage ist, eine bedeutende Reduktion des Körpergewichts herbeizuführen.

Die Dosierungsempfehlungen für Tirzepatid sind in beiden Anwendungsgebieten identisch. Der Therapiebeginn erfolgt mit einer subkutanen Anfangsdosis von 2,5 mg einmal wöchentlich, die nach vier Wochen auf 5 mg einmal wöchentlich erhöht wird. Bei Bedarf kann die Dosis in 2,5-mg-Schritten gesteigert werden, wobei die empfohlene Erhaltungsdosis bei 5, 10 oder 15 mg pro Woche liegt. Die Höchstdosis beträgt 15 mg einmal wöchentlich.

Es bleibt zu erwarten, dass Tirzepatid möglicherweise in der Zukunft weitere Indikationserweiterungen erfahren wird, da der Wirkstoff derzeit in verschiedenen klinischen Studien auf seine Wirksamkeit in unterschiedlichen Bereichen getestet wird. Dies schließt potenzielle Anwendungen bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 2, Herzinsuffizienz sowie Adipositas-induzierter obstruktiver Schlafapnoe ein. Darüber hinaus könnte Tirzepatid eine vielversprechende Option für die Therapie von Fettlebererkrankungen werden.

Es ist zu betonen, dass, ähnlich wie bei anderen Inkretin-Mimetika, insbesondere zu Beginn der Therapie und bei Dosiserhöhungen auf mögliche gastrointestinale Nebenwirkungen hinzuweisen ist. Diese jüngste Entwicklung unterstreicht nicht nur die Fortschritte in der medizinischen Forschung, sondern auch das Potenzial von Tirzepatid als vielseitiges Mittel im Bereich des Gewichtsmanagements und darüber hinaus.

 

Neue Wege in der Schilddrüsentherapie 2023: Erkenntnisse, Leitlinien und Präzision bei L-Thyroxin

Im Jahr 2023 erlebte der Bereich der Schilddrüsenhormontherapie bedeutende Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf das weit verbreitete Präparat L-Thyroxin (Levothyroxin). Seit der Änderung der Hilfsstoffzusammensetzung im Jahr 2018 durch die Zulassungsinhaber haben Apotheker vermehrt Beratungsgespräche zu diesem Thema geführt. Die Diskussionen konzentrieren sich nicht nur auf die Zusammensetzung des Medikaments, sondern auch auf potenzielle Wechselwirkungen, die im Zusammenhang mit der Einnahme von L-Thyroxin auftreten können.

Besonderes Augenmerk wurde im Jahr 2023 auf die Wechselwirkungen mit Biotin, Johanniskraut-Extrakten und Protonenpumpeninhibitoren gelegt. Die Schärfung der Aufmerksamkeit in diesem Bereich ist von entscheidender Bedeutung, um etwaige negative Auswirkungen auf die Schilddrüsenfunktion und die Gesundheit der Patienten zu verhindern. Apotheker stehen daher vor der Herausforderung, ihre Beratungsdienste präzise auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten abzustimmen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussionen ist die Frage, unter welchen Umständen Schilddrüsenhormone, insbesondere bei latenter Hypothyreose, eingenommen werden sollten. Hierbei spielt das Thyreoidea-stimulierende Hormon (TSH) eine zentrale Rolle als Marker für die Schilddrüsenfunktion. Die im Frühjahr eingeführte S2k-Leitlinie "Erhöhter TSH-Wert in der Hausarztpraxis" hat Klarheit darüber geschaffen, welche Erwachsenen mit latenten Hypothyreosen tatsächlich einer Schilddrüsenhormonsubstitution bedürfen. Eine bemerkenswerte Neuerung ist die Integration des Alters in die Entscheidungsfindung, wobei asymptomatische Patientinnen und Patienten mit TSH-Werten ≤ 10 mU/l unabhängig vom Alter nicht substituiert werden sollten.

Die "Yale School of Medicine" aus den USA brachte eine interessante Erkenntnis in die Diskussion ein, indem sie darauf hinwies, dass TSH-Werte saisonalen Schwankungen unterliegen. Wintermonate zeigen typischerweise höhere TSH-Werte im Vergleich zum Sommer. Dies fügt eine weitere Dimension zur Interpretation der Laborergebnisse hinzu. Im Gegensatz dazu gilt freies Thyroxin (fT4) als stabiler Wert, was die Empfehlung von Wiederholungsmessungen des TSH-Wertes erklärt, um genaue und zuverlässige Informationen über die Schilddrüsenfunktion zu erhalten.

Diese neuen Erkenntnisse und Leitlinien bieten Apothekern die Möglichkeit, ihre Beratungsdienste zu optimieren und den Patienten eine fundierte Anleitung im Umgang mit Schilddrüsenhormonen zu bieten. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der sicheren Einnahme des Medikaments, sondern auch auf einer umfassenden Betrachtung der individuellen Bedürfnisse und der dynamischen Natur der Schilddrüsenfunktion.

 

Kommentar:

Die aktuelle Krise in der Apothekenbranche spitzt sich zu, da langjährige Inhaber nach geeigneten Nachfolgern suchen. Der Mangel an Interesse seitens junger Pharmazeuten und die Standortproblematik in ländlichen Gebieten verschärfen die Situation. Es ist dringend erforderlich, dass Apothekeninhaber, Gesundheitsbehörden und Bildungseinrichtungen gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um das Interesse am Apothekerberuf zu steigern und die Versorgungskontinuität sicherzustellen.

Die neuesten Forschungsergebnisse der Case Western Reserve University deuten darauf hin, dass GLP-1-Rezeptor-Agonisten das Darmkrebsrisiko bei Typ-2-Diabetikern signifikant reduzieren könnten. Die Studie, die Daten von über einer Million Patienten analysierte, zeigt nicht nur eine generelle Schutzwirkung, sondern auch eine besonders ausgeprägte Risikoreduktion bei adipösen Patienten. Trotz vielversprechender Ergebnisse betonen die Forscher jedoch die Notwendigkeit weiterer Studien zur Validierung und zur Klärung möglicher Unterschiede zwischen verschiedenen GLP-1-Rezeptor-Agonisten. Diese Erkenntnisse könnten einen bedeutsamen Beitrag zur Diabetesbehandlung und Prävention von Darmkrebs liefern.

Die Apothekenbranche reagiert proaktiv auf die Herausforderungen durch Retaxationen. Die Kombination aus technologischer Innovation, fortlaufender Schulung des Personals und strategischer Zusammenarbeit mit Experten, insbesondere durch die Aporisk-Versicherung, zeigt einen umfassenden Ansatz zur Sicherung der finanziellen Stabilität und Qualität in der Patientenversorgung.

Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Krankenkassen bezüglich der Rezepturabrechnung wirft ein Schlaglicht auf die Unstimmigkeiten in den Preisvorgaben ab dem Jahreswechsel. Während der DAV auf die klaren Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung pocht und die gesamte Packung in der Rezepturabrechnung fordert, insistieren die Krankenkassen auf Teilmengen, was zu einem potenziellen Konfliktpunkt führt. Die Forderung nach Einkaufsnachweisen seitens der Kassen verschärft die Unsicherheit. Eine rasche Klärung und ein verlässlicher Rahmen sind entscheidend, um die reibungslose Versorgung und Transparenz in der Apothekenpraxis sicherzustellen.

Der misslungene Einsatz von Gesichtserkennung bei Rite Aid, der zu zahlreichen Fehlmeldungen und Belästigungen unschuldiger Kunden führte, unterstreicht die Risiken und ethischen Bedenken im Umgang mit dieser Technologie. Die Entscheidung der US-Handelsaufsicht, Rite Aid für fünf Jahre von der Nutzung von Gesichtserkennung auszuschließen, sendet ein wichtiges Signal. Unternehmen müssen verantwortungsbewusst mit KI-Systemen umgehen, um unerwünschte Konsequenzen und Diskriminierung zu vermeiden.

Die vertagte Entscheidung im Schadenersatz-Streit zwischen Curevac und Biontech wirft weiterhin Unsicherheit über die Patentansprüche auf Corona-Impfstoffe auf. Die Rivalität der beiden Unternehmen, die bereits vor dem Bundespatentgericht ausgetragen wurde, spitzt sich zu, nachdem das Gericht zugunsten von Biontech entschied. Mit der angekündigten Berufung von Curevac vor dem Bundesgerichtshof bleibt der Ausgang des Rechtsstreits ungewiss. Die Patentbehörden werden ebenfalls in die Auseinandersetzung einbezogen, da Biontech gegen weitere strittige Schutzrechte vorgeht. Diese Entwicklungen haben potenziell weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Patentstreitigkeiten und den Wettbewerb im Bereich der Impfstoffentwicklung.

Die Zulassung von Tirzepatid-haltigem Mounjaro® für das Gewichtsmanagement durch die EU-Kommission markiert einen bedeutsamen Schritt in der pharmazeutischen Landschaft. Diese Erweiterung eröffnet neue Möglichkeiten für die effektive Kontrolle des Körpergewichts bei adipösen Erwachsenen und sogar Übergewichtigen mit bestimmten Begleiterkrankungen. Die besondere Wirkweise als Twinkretin und die vielversprechenden Resultate aus dem SURMOUNT-Studienprogramm unterstreichen das Potenzial dieses Medikaments. Zukünftige Anwendungen, einschließlich der Therapie von Fettlebererkrankungen, könnten Tirzepatid als vielseitige Option etablieren, während die gemeinsamen Dosierungsempfehlungen die Anwendung in verschiedenen Bereichen erleichtern. Diese Entwicklung spiegelt nicht nur medizinische Fortschritte wider, sondern weist auch auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Tirzepatid hin.

Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Schilddrüsenhormontherapie, insbesondere bezüglich L-Thyroxin, reflektieren eine stetige Evolution in der pharmazeutischen Landschaft. Die Fokussierung auf Wechselwirkungen mit Biotin, Johanniskraut-Extrakten und Protonenpumpeninhibitoren unterstreicht die Notwendigkeit präziser Beratung. Die Integration des Alters in die Entscheidungsfindung bei latenter Hypothyreose gemäß der S2k-Leitlinie verleiht der Substitutionspraxis eine differenzierte Dimension. Die saisonalen TSH-Schwankungen, hervorgehoben durch die "Yale School of Medicine", betonen die Komplexität der Interpretation von Laborergebnissen. Insgesamt bieten diese Erkenntnisse Apothekern die Möglichkeit, ihre Beratungsdienste zu verfeinern und eine maßgeschneiderte Anleitung im Umgang mit Schilddrüsenhormonen zu bieten.

In Anbetracht der dynamischen Entwicklungen in der Pharmabranche und der ständigen Fortschritte in der medizinischen Forschung bleibt es von entscheidender Bedeutung, dass alle Akteure – von Apothekeninhabern über Gesundheitsbehörden bis hin zu Bildungseinrichtungen – kooperativ handeln, um eine nachhaltige Zukunft für die Apothekerbranche zu gewährleisten und die bestmögliche Patientenversorgung sicherzustellen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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