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  • 15.12.2023 – Kontroverser Streit um den Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverhandlungen
    15.12.2023 – Kontroverser Streit um den Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverhandlungen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgeric...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Kontroverser Streit um den Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverhandlungen

 

In einer kontroversen Debatte über den verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in verschiedenen Gerichtsinstanzen hat der Bundesrat am 15. Dezember 2023 beschlossen, ein entsprechendes Gesetz des Bundestags im Vermittlungsausschuss zu überarbeiten. Obwohl die Länder das Ziel unterstützen, mündliche Verhandlungen durch Bild- und Tonübertragung zu erleichtern, äußern sie grundlegende Bedenken gegen bestimmte Vorgaben des Gesetzes, die nach ihrer Ansicht den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berühren.


Der Bundesrat betont die herausragende Bedeutung der mündlichen Verhandlung als Herzstück eines jeden Gerichtsprozesses für die Wahrheitsfindung. Kritisiert wird vor allem die Einschränkung des Entscheidungsspielraums der Vorsitzenden, die nach dem Gesetzesentwurf verpflichtet wären, in geeigneten Fällen Videokonferenzen zuzulassen. Die Länder fordern, dass die Vorsitzenden nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie Videotechnik einsetzen wollen, da dies nicht in der Dispositionsbefugnis der Parteien liegen sollte.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Begründungspflicht, wenn ein Gericht den Einsatz von Videotechnik ablehnt. Der Bundesrat argumentiert, dass eine solche Pflicht die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränke und somit in Konflikt mit dem richterlichen Selbstverständnis stehe.

Die Ablehnung der Erprobung rein virtueller Verhandlungen, bei denen auch das Gericht per Video zugeschaltet ist, basiert auf der Forderung, am Grundsatz der Saalöffentlichkeit festzuhalten. Die Länder warnen vor möglichem Missbrauch durch Aufzeichnung und Veröffentlichung von Video-Verhandlungen, was zu einer Verfälschung von Äußerungen führen könnte. Die Gefahr, dass Verfahrensbeteiligte nicht mehr unbefangen handeln, sei real, wenn Äußerungen ohne Kontext und für unbegrenzte Personenmengen verfügbar seien.

Zusätzlich kritisieren die Länder das vorgesehene rasche Inkrafttreten des Gesetzes ohne Übergangszeit. Sie verweisen auf die erheblichen technischen und personellen Aufwände, die mit dem flächendeckenden Einsatz von Videotechnik verbunden sind.

Nach dem Beschluss des Bundestags soll die Videokonferenztechnik sowohl bei mündlichen Verhandlungen als auch bei anderen gerichtlichen Terminen die physische Präsenz entbehrlich machen und die Protokollaufzeichnung unterstützen. Die Länder betonen jedoch die Notwendigkeit, den Entscheidungsspielraum der Vorsitzenden zu wahren und vor möglichen Missbräuchen virtueller Verhandlungen zu schützen.


Kommentar:

Die Auseinandersetzung um den verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverhandlungen spiegelt einen fundamentalen Konflikt zwischen dem Ziel der Digitalisierung und den Prinzipien der Rechtsprechung wider. Während die Bundesregierung auf die Effizienzgewinne und die Flexibilität durch den vermehrten Einsatz von Videotechnik in Gerichtsverfahren hinweist, hegen die Länder grundlegende Bedenken bezüglich des richterlichen Selbstverständnisses und der Wahrung von Rechtsprinzipien.

Die Kritik des Bundesrats am vorgesehenen Entscheidungsspielraum der Vorsitzenden und der damit einhergehenden Begründungspflicht für die Ablehnung von Videokonferenzen legt die Sorge um eine unangemessene Einschränkung der Verfahrensleitung nahe. Die Befürchtungen vor Missbrauch durch Aufzeichnung und Veröffentlichung von virtuellen Verhandlungen sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen. In einer Zeit, in der der Schutz der Privatsphäre und die Unvoreingenommenheit von Verfahrensbeteiligten von höchster Bedeutung sind, müssen diese Bedenken ernst genommen werden.

Die Forderung der Länder nach einem Festhalten am Grundsatz der Saalöffentlichkeit unterstreicht die Bedeutung von Transparenz in der Justiz. Der rasche Beschluss des Bundestags und das geplante schnelle Inkrafttreten des Gesetzes ohne ausreichende Übergangszeit werfen zudem Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Vorbereitung der Gerichte auf.

Insgesamt erfordert dieser Gesetzesentwurf eine ausgewogene Abwägung zwischen den Potenzialen der Digitalisierung und dem Schutz fundamentaler Prinzipien der Rechtsprechung. Ein konstruktiver Dialog zwischen Bund und Ländern ist unerlässlich, um eine tragfähige Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen der modernen Zeit als auch den grundlegenden Prinzipien der Justiz gerecht wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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