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  • 15.12.2023 – Bundesrat billigt Gesetz zur Wärmeplanung
    15.12.2023 – Bundesrat billigt Gesetz zur Wärmeplanung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze gebilligt, das der Bundestag am 17. Novembe...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundesrat billigt Gesetz zur Wärmeplanung

 

Am 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat das lang erwartete Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze gebilligt, das zuvor vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedet worden war. Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem sogenannten Heizungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft und setzt damit entscheidende Impulse für die nachhaltige Transformation des deutschen Wärmesektors.


Zeitvorgaben und Verantwortlichkeiten für Wärmepläne

Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten die Länder dazu, bis Ende Juni 2026 für Großstädte und bis Ende Juni 2028 für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern umfassende Wärmepläne zu erstellen. Diese Verantwortung kann von den Ländern auf lokale Rechtsträger übertragen werden, wobei in den meisten Fällen die Kommunen als Adressaten fungieren dürften. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern haben die Möglichkeit, vereinfachte Verfahren anzuwenden, während mehrere Gemeinden gemeinsam Wärmeplanung betreiben können.

Erneuerbare Energien im Fokus

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen, wobei dieser Anteil bis 2040 auf mindestens 80 Prozent und bis Ende 2044 auf 100 Prozent ansteigen soll. Dieser ehrgeizige Zeitplan soll sicherstellen, dass die Wärmeerzeugung und -versorgung sukzessive dekarbonisiert wird.

Investitionssicherheit und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Wärmeplanung fungiert als zentrales Instrument zur Entwicklung eines Transformationspfads hin zu einer dekarbonisierten Wärmeerzeugung. Um Investitionssicherheit zu gewährleisten, sieht das Gesetz vor, dass Bürgerinnen und Bürger, Energieversorger und weitere Interessensgruppen vor Ort in den Planungs- und Strategieprozess eingebunden werden. Dies soll die Akzeptanz vor Ort fördern und eine breite Unterstützung für die notwendigen Veränderungen sicherstellen.

Biomasse und Bebauungspläne im Fokus

Das Gesetz enthält auch Maßnahmen zur erleichterten energetischen Nutzung von Biomasse im baurechtlichen Außenbereich. Diese Privilegierung ist bis Ende 2028 befristet, wobei weitere Änderungen darauf abzielen, Bebauungspläne im Außenbereich zu beschleunigen.

Kostenbelastung für Kommunen und Finanzierungsfragen

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf offene Finanzierungsfragen hin, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat kritisiert, dass die genaue Höhe und Finanzierung der Kosten, die durch das Gesetz auf die Kommunen zukommen, unklar seien. Er betont die Bedeutung der Finanzierungszusage des Bundes, um Planungssicherheit bei der Umsetzung zu gewährleisten. Der Bundesrat fordert den Bund auf, seine Finanzierungszusage zu konkretisieren und mehrjährig auszugestalten.

Ländervorschläge und Appell an die Bundesregierung

Der Bundesrat bemängelt, dass der Bundestag zahlreiche Anregungen der Länder nur unzureichend berücksichtigt habe. In einer Entschließung appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, fachliche Verbesserungen vorzunehmen. Die Bundesregierung entscheidet eigenständig über die Berücksichtigung dieses Appells, ohne feste Fristen für eine Antwort.


Kommentar:

Die Verabschiedung des Gesetzes zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieversorgung in Deutschland. Die ambitionierten Ziele, den Anteil erneuerbarer Energien in den Wärmenetzen signifikant zu erhöhen, setzen ein klares Zeichen für den notwendigen Wandel im Wärmesektor.

Die Forderung nach Wärmeplänen bis 2028 für Städte und Gemeinden ist ein Schlüsselmechanismus, um die dezentrale Umsetzung und Anpassung an regionale Gegebenheiten sicherzustellen. Die Einbindung der Öffentlichkeit und verschiedener Interessensgruppen in den Planungsprozess ist ein weiterer positiver Aspekt, um Akzeptanz und Unterstützung auf lokaler Ebene zu sichern.

Jedoch bleibt die Frage der Finanzierung und Kostenbelastung für die Kommunen ein heikles Thema. Der Bundesrat weist zu Recht auf die Unklarheiten hin und betont die Wichtigkeit einer konkreten und mehrjährigen Finanzierungszusage seitens des Bundes, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Kommunen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung, und ihre finanzielle Belastung sollte nicht unterschätzt werden.

Die Kritik des Bundesrats bezüglich der unzureichenden Berücksichtigung von Ländervorschlägen im Gesetz zeigt, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Energiewende von großer Bedeutung ist. Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung die Anregungen des Bundesrats ernst nimmt und in eine konstruktive Diskussion eintritt, um mögliche Verbesserungen am Gesetz vorzunehmen. Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit diese wegweisende Gesetzgebung die gewünschten Effekte für eine nachhaltige Wärmeversorgung in Deutschland erzielen kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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