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Steuer & Recht |
Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum von der Bundesregierung vorgelegten Wachstumschancengesetz abgegeben, das weitreichende Änderungen im Steuerrecht vorsieht. Während die Länder grundsätzlich die Absicht unterstützen, bessere Rahmenbedingungen für Wachstum, Investitionen und Innovationen zu schaffen, äußern sie gleichzeitig erhebliche Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen.
Kostenfolgen für Länder und Kommunen:
In einer ausführlichen Stellungnahme betonen die Länder ihre grundsätzliche Unterstützung für das geplante Gesetz, das auch den Klimaschutz fördern soll. Allerdings warnen sie vor erheblichen finanziellen Belastungen, insbesondere für die Haushalte der Kommunen, die fast zwei Drittel der geplanten steuerlichen Maßnahmen tragen sollen. Der Bundesrat warnt vor möglichen negativen Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihrer angespannten Finanzlage überfordert werden könnten.
Kritik an Bürokratie- und Verwaltungsaufwand:
Der Bundesrat äußert mehr als 40 Änderungsvorschläge, insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie. Diese wird als zu bürokratisch und verwaltungsaufwändig kritisiert. Der Bundesrat bemängelt, dass die Länder nicht ausreichend in die Prüfung der organisatorischen und automationstechnischen Anforderungen eingebunden wurden. Die Empfehlung lautet, die Investitionsprämie als Zuwendung durch den Bund zu verwalten und zu finanzieren, beispielsweise durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Digitaler Vollzug:
Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik betrifft die digitale Umsetzbarkeit der geplanten steuerlichen Fördermaßnahmen. Der Bundesrat warnt vor Inkompatibilitäten mit den IT-Systemen der Steuerverwaltung und befürchtet erhöhte Belastungen des Personals, längere Verfahrensdauern und höhere Bürokratiekosten.
Stromsteuersenkung:
Zusätzlich zu konkreten Verbesserungsvorschlägen zu einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs fordert der Bundesrat eine Senkung der Strompreissteuer auf das europäische Mindestmaß. Des Weiteren appelliert er an eine kurzfristige Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor.
Was die Regierung plant:
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz das Ziel, Deutschland auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Jährliche Entlastungen von rund sieben Milliarden Euro bis 2028 sollen der Wirtschaft zugutekommen.
Investitionsprämie:
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der wirtschaftlichen Transformation. Die Bundesregierung plant, 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung zu subventionieren.
Forschungsförderung:
Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der steuerlichen Förderung für Forschung vor, einschließlich förderfähiger Sachkosten und einer Erhöhung des Fördersatzes für kleine und mittlere Unternehmen.
Modernisierung des Steuerrechts:
Über zentrale Änderungen im Steuersystem, darunter die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und eine Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, soll das Steuersystem vereinfacht und modernisiert werden.
Weiteres Verfahren:
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung übermittelt, die nun eine Gegenäußerung verfassen wird. Beide Dokumente fließen in die bereits laufenden Bundestagsberatungen ein. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament wird es auf die Tagesordnung der Länderkammer gesetzt, deren Zustimmung erforderlich ist.
Kommentar:
Die umfassende Stellungnahme des Bundesrates verdeutlicht die Herausforderungen und Bedenken in Bezug auf das geplante Wachstumschancengesetz. Während die angestrebten Ziele der Bundesregierung, insbesondere im Bereich Klimaschutz und Wirtschaftsförderung, grundsätzlich begrüßt werden, sehen die Länder erhebliche finanzielle Belastungen auf sich zukommen. Die Forderung nach einer besseren Einbindung der Länder in die Planung und Umsetzung ist in diesem Kontext besonders relevant.
Die Bedenken hinsichtlich des bürokratischen und administrativen Aufwands sowie der digitalen Umsetzbarkeit werfen wichtige Fragen zur Effizienz und Praktikabilität des Gesetzes auf. Die Stromsteuersenkung und zusätzliche Prüfbitten des Bundesrates zeigen, dass eine sorgfältige Abwägung zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen notwendig ist.
Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Stellungnahme reagieren wird und inwiefern die vorgeschlagenen Änderungen Eingang in den endgültigen Gesetzestext finden. Der weitere Verlauf der Diskussion und die Reaktionen aus dem Bundestag werden entscheidend dafür sein, inwieweit das Wachstumschancengesetz tatsächlich einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Klimaschutzpolitik leisten kann.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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