ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 19.10.2023 – Zwangsvollstreckung: BRAK begrüßt weitere Digitalisierung und kritisiert verbleibende Medienbrüche
    19.10.2023 – Zwangsvollstreckung: BRAK begrüßt weitere Digitalisierung und kritisiert verbleibende Medienbrüche
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Bei Zwangsvollstreckungen muss häufig nach einem elektronischen Antrag der Vollstreckungstitel per Post nachgereicht werden. Das will das BMJ ände...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: BRAK unterstützt Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums mit Anmerkungen

 

Das Bundesjustizministerium plant, die Zwangsvollstreckung weiter zu digitalisieren und so die Notwendigkeit von hybriden Anträgen, bei denen der Vollstreckungstitel elektronisch gestellt, aber per Post nachgereicht werden muss, zu reduzieren. In einer Stellungnahme äußert sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) positiv zu diesem Vorhaben, weist jedoch auf einige Inkonsistenzen im Gesetzentwurf hin.

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung zielt darauf ab, die elektronische Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu fördern. Hierzu sollen Änderungen in der Zivilprozessordnung und anderen Gesetzen vorgenommen werden. Die BRAK begrüßt grundsätzlich die Absicht, Medienbrüche zu vermeiden und die Digitalisierung voranzutreiben.

Ein zentraler Punkt der Stellungnahme der BRAK betrifft die Notwendigkeit von hybriden Verfahren, die auch nach den geplanten Neuerungen nicht gänzlich abgeschafft werden sollen. Dies wird insbesondere für Anträge auf Erlass von Anordnungen nach § 758a ZPO und von Haftbefehlen beibehalten. Die BRAK hält dies für inkonsequent, da die Vollstreckungsvoraussetzungen bereits vorher geprüft wurden und Missbrauchsgefahren durch die Einführung eines elektronischen Titelregisters entgegengewirkt werden könnten.

Die BRAK kritisiert auch die anhaltende Ungleichbehandlung zwischen Inkassounternehmen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, da erstere weiterhin nicht zur elektronischen Einreichung verpflichtet werden sollen. Dies führt zu unnötigen Medienbrüchen und behindert die Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Zusätzlich setzt sich die BRAK in ihrer Stellungnahme mit dem Vorschlag auseinander, die Nutzung von Strukturdatensätzen im Format XJustiz verpflichtend einzuführen. Hierbei fordert sie Klarstellungen und die Bereitstellung eines einheitlichen XJustiz-Strukturdatensatzes sowie entsprechender Ausfüllwerkzeuge durch die Justiz.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken