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  • 19.10.2023 – BFH zur Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel
    19.10.2023 – BFH zur Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH hat zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG für Einkünfte einer in Hongkong ansässigen Kapitalgesellschaft i...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH-Beschluss zur Hinzurechnungsbesteuerung und Verfassungsrecht

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss vom 13. September 2023 (Az. I B 11/22 (AdV)) eine wichtige Entscheidung zur Hinzurechnungsbesteuerung getroffen und gleichzeitig Verfassungs- und Unionsrechtliche Aspekte beleuchtet.

Die zentrale Frage in diesem Fall war, ob die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. des Außensteuergesetzes (AStG) möglicherweise verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken aufwirft, insbesondere im Hinblick auf die niedrigste Niedrigsteuerschwelle gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des AStG, die 25 % beträgt. Diese Schwelle ist höher als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), die 22,825 % beträgt, wenn man die Gewerbesteuer einbezieht.

Der BFH kam zu dem Schluss, dass trotz bestehender verfassungs- und unionsrechtlicher Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung, die Antragsteller in diesem Fall aufgrund einer "Nullbesteuerung" der umstrittenen Einkünfte im Ausland nicht von einer begünstigenden Rechtslage profitieren könnten. Infolgedessen wurde die Beschwerde im AdV-Verfahren abgelehnt.

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