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  • 17.08.2023 – Globale Mindestbesteuerung von Bundesregierung beschlossen
    17.08.2023 – Globale Mindestbesteuerung von Bundesregierung beschlossen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung, die bereits von über 130 Staaten im Rahmen von OECD und G20 beschlossen wurde, hat in Deutschlan...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Globale Mindestbesteuerung von Bundesregierung beschlossen

 

Die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung, die bereits von über 130 Staaten im Rahmen von OECD und G20 beschlossen wurde, hat in Deutschland eine wichtige Hürde genommen. Das Bundeskabinett hat die Umsetzung der Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie beschlossen, die eine entscheidende Rolle im Kampf gegen aggressive Steuergestaltungen und unfairen Steuerwettbewerb spielt.

Die globale Mindestbesteuerung markiert einen bedeutenden Fortschritt in der internationalen Steuerpolitik. Sie zielt darauf ab, Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer zu unterbinden und damit die Steuerfairness auf globaler Ebene zu fördern. Dies wird durch Nachversteuerungsregelungen erreicht, die sicherstellen sollen, dass international agierende Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro mindestens 15 Prozent Steuern zahlen.

Die Neuerung besagt, dass sämtliche Gewinne multinationaler Konzerne weltweit mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent besteuert werden sollen, unabhängig davon, wo diese Gewinne erzielt werden. Bisher konnten Tochterunternehmen in Steueroasen von niedrigeren Steuersätzen profitieren, was zu unfairem Wettbewerb und Steuervermeidung führte.

Durch die Mindestbesteuerung wird die Manipulation von Gewinnen reduziert und sichergestellt, dass die größten multinationalen Unternehmen den vereinbarten Mindeststeuersatz tatsächlich zahlen. Diese Maßnahme beseitigt den Anreiz für Länder, mit immer niedrigeren Steuersätzen um Unternehmen zu konkurrieren.

Die Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt über Mechanismen, die sicherstellen, dass die tatsächliche Steuerzahlung den Mindestsatz von 15 Prozent erreicht. Wenn Gewinne in Steueroasen mit niedrigeren Steuersätzen versteuert werden, wird der Staat, in dem der Mutterkonzern ansässig ist, berechtigt sein, die Gewinne mit einem höheren Satz nachzuversteuern.


Kommentar:

Die beschlossene Einführung der globalen Mindestbesteuerung ist ein bedeutsamer Schritt hin zu einer faireren internationalen Steuerlandschaft. Die Vereinbarung zielt darauf ab, Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung multinationaler Unternehmen einzudämmen, während gleichzeitig der Grundsatz der Steuergerechtigkeit gestärkt wird. Dieses Bekenntnis zu einer globalen Mindestbesteuerung sendet eine klare Botschaft an Unternehmen und Länder, die bisher von niedrigen Steuersätzen profitiert haben. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird die Steuereinnahmen erhöhen und die Grundlage für eine solidere und gerechtere Besteuerung legen.

Engin Günder

 

 

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