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Steuer & Recht |
Im Jahr 2022 haben 630.000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen. Das waren 7.000 Personen oder 1 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhielten BAföG-Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2022 durchschnittlich 592 Euro pro Monat. Damit lag der durchschnittliche Förderbetrag 30 Euro oder 5,1 % höher als im Vorjahr. Die Ausgaben für BAföG-Leistungen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 2,8 % auf 3,0 Milliarden Euro.
78 % der BAföG-Geförderten im Jahr 2022 waren Studierende (489.000) und 22 % Schülerinnen und Schüler (141.000). Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der geförderten Studierenden um knapp 5 %, während die der Schülerinnen und Schüler um gut 9 % sank. Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 419.000 Personen gefördert. Dies war ein Rückgang um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr. 84.000 davon waren Schülerinnen und Schüler (-12 %) und 335.000 Studierende (+0,3 %).
Im Jahr 2022 wurden für die Förderung von Studierenden 2,5 Milliarden Euro (+137 Millionen Euro) bereitgestellt sowie 0,5 Milliarden Euro (-57 Millionen Euro) für die Förderung von Schülern und Schülerinnen. Im Durchschnitt erhielten Studierende monatlich 611 Euro (+32 Euro), Schülerinnen und Schüler 517 Euro pro Person (+13 Euro). Die Höhe des individuellen Förderbetrages ist unter anderem abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) sowie der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts).
352.000 Personen und damit 56 % der BAföG-Empfangenden erhielten den maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Gegenüber 2021 stieg die Zahl der Vollgeförderten damit um 13 % an. Die Zahl vollgeförderter Studierender erhöhte sich hierbei um 22 %, während bei vollgeförderten Schülerinnen und Schülern ein Rückgang um 3 % zu verzeichnen war. Nur eine Teilförderung bezogen hingegen 278.000 Personen (44 %). Die Anzahl der Teilgeförderten sank gegenüber 2021 um 11 %. Teilgefördert wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen überschreitet.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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