ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 11.06.2023 – Die NIS-2-Richtlinie der EU: Eine Antwort auf die wachsende Cyberbedrohung
    11.06.2023 – Die NIS-2-Richtlinie der EU: Eine Antwort auf die wachsende Cyberbedrohung
    APOTHEKE | Steuer & Recht | Der Cyberraum ist heute stärker bedroht als je zuvor, und Behörden weltweit sind sich darüber einig. Auch die Europäische Union hat die Dringl...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Steuer & Recht |

Die NIS-2-Richtlinie der EU: Eine Antwort auf die wachsende Cyberbedrohung

 

Der Cyberraum ist heute stärker bedroht als je zuvor, und Behörden weltweit sind sich darüber einig. Auch die Europäische Union hat die Dringlichkeit erkannt und am 28.11.2022 die NIS-2-Richtlinie verabschiedet, eine EU-weite Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit. Diese Richtlinie hat das Ziel, ein einheitliches Schutzniveau für systemrelevante IT-Infrastrukturen in der EU zu schaffen und eine schnellere Reaktion auf Cyberkrisen zu ermöglichen. Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie NIS-1 erweitert die NIS-2-Richtlinie den Kreis der betroffenen Unternehmen, erhöht die Pflichten der Betroffenen und erweitert die Befugnisse der Aufsichtsbehörden.


Anwendungsbereich

Die NIS-2-Richtlinie gilt für öffentliche und private Einrichtungen, die ihre Dienste in der EU erbringen. Es wird geschätzt, dass über 100.000 Einrichtungen von dieser Richtlinie erfasst werden. Der Anwendungsbereich umfasst alle Einrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro und die in den systemrelevanten Sektoren tätig sind. Zu den Sektoren mit hoher Kritikalität gehören beispielsweise Energie, Gesundheit, Verkehr, Banken und Finanzmärkte, Trink- und Abwasser, digitale Infrastrukturen, Raumfahrt und öffentliche Verwaltung. Es gibt auch weitere kritische Sektoren wie Post und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Ernährung, Industrie, digitale Dienste und Forschung, für die teilweise abweichende Regelungen gelten.


Pflichten der Betroffenen

Die betroffenen Unternehmen müssen angemessene technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten. Dies erfordert die Implementierung eines detaillierten Risikomanagementsystems, das bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss. Das Risikomanagementsystem umfasst unter anderem die Erstellung von Risikoanalyse- und Informationssicherheitskonzepten, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, Sicherheit der Lieferketten und andere Sicherheitsmechanismen wie Mitarbeiterschulungen, Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung, sichere Kommunikationsmittel und Zugriffskontrollen. Unternehmen müssen außerdem Sicherheitsvorfälle an die zuständige Behörde melden und gegebenenfalls die Nutzer ihrer Dienste informieren.


Aufsicht und Durchsetzung

Die nationalen Behörden werden mit umfangreichen Befugnissen zur Durchsetzung der Cybersicherheitsvorgaben ausgestattet. Dies umfasst Vor-Ort-Kontrollen, Sicherheitsscans, Zugang zu Daten und Dokumenten, die Herausgabe von Sicherheitswarnungen an die Öffentlichkeit, die Festsetzung von Zwangsgeldern und die Erteilung verbindlicher Anweisungen an Unternehmen. Bei Verstößen gegen die Richtlinie können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Es ist jedoch festgelegt, dass Verstöße gegen die NIS-2-Richtlinie und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur einmal mit einer Geldbuße geahndet werden sollen.


Zusammenarbeit und praktische Anwendung

Die NIS-2-Richtlinie stärkt auch die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und etabliert eine Kooperationsgruppe der Cybersicherheitsbehörden, um den Informationsaustausch zu fördern. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist das Schwachstellen-Register, das dazu dient, Schwachstellen in IT-Systemen zu veröffentlichen und kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.


Fazit:

Die NIS-2-Richtlinie ist eine angemessene Reaktion auf die steigenden Cyberbedrohungen und bietet klare Vorgaben für Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit. Die Umsetzung der Richtlinie kann bereits jetzt als Wettbewerbsvorteil genutzt werden, da Unternehmen, die frühzeitig handeln, Kosten vermeiden und sich einen Vorsprung im Markt verschaffen können. Die parallelen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und der DSGVO machen deutlich, dass die Zeit zum Handeln gekommen ist. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen sowohl den Schutz ihrer Systeme als auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken kann.

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken