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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichts bestätigt, dass es keine Ausnahmen von der Fahrtenbuchauflage gibt, auch nicht für Ersatzfahrzeuge. Es ist bedauerlich, dass es Autofahrer gibt, die versuchen, sich dieser Pflicht zu entziehen und dabei zu Tricks greifen. Diese Vorgehensweise ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch gesetzeswidrig.
Die Fahrtenbuchauflage wird in der Regel verhängt, wenn ein Fahrzeug in mehreren Verkehrsverstößen verwickelt war und der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Das Führen eines Fahrtenbuchs dient dazu, die Verantwortlichen bei zukünftigen Verstößen leichter identifizieren zu können und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Es ist wichtig, dass die Behörden konsequent gegen Verkehrssünder vorgehen und sicherstellen, dass die Auflagen eingehalten werden. Ein Fahrtenbuch ist eine angemessene Maßnahme, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich wiederholt nicht an die Verkehrsregeln halten.
Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil als Abschreckung für andere Autofahrer dient, die versuchen, sich der Fahrtenbuchauflage zu entziehen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Übernahme der persönlichen Verantwortung sind grundlegende Prinzipien für die Sicherheit auf den Straßen.
Es liegt in der Verantwortung eines jeden Autofahrers, die Regeln zu respektieren und die Konsequenzen seines Handelns zu akzeptieren. Tricksereien und das Umgehen von Auflagen sind nicht akzeptabel und gefährden die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Das Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichts bestätigt die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage und sendet eine klare Botschaft an alle Verkehrsteilnehmer: Es gibt keine Ausnahmen von dieser Pflicht. Es ist an der Zeit, dass sich jeder bewusst wird, dass Verkehrsregeln und Auflagen für alle gelten und respektiert werden müssen, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten.
Roberta Günder
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