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VORSORGE | Versichern & Vorsorgen |
Die konkrete Verweisungsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Aspekt, der die Ansprüche von Versicherungsnehmern im Falle einer Berufsunfähigkeit erheblich beeinflussen kann. Es ist daher entscheidend, die Bedingungen einer BU-Versicherung sorgfältig zu prüfen, um zu verstehen, wie eine konkrete Verweisung formuliert ist und wann sie Anwendung findet.
Die typische Formulierung der konkreten Verweisungsklausel legt fest, dass eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn die versicherte Person keiner anderen Tätigkeit nachgeht, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Damit wird definiert, dass eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann beansprucht werden kann, wenn der Versicherungsnehmer keinen vergleichbaren Beruf mehr ausübt.
Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen und Probleme im Zusammenhang mit der konkreten Verweisung. Der Versicherungsnehmer muss tatsächlich bereits eine andere Tätigkeit aufgenommen haben oder ausüben, um vom Versicherer auf diese verwiesen werden zu können. Dabei muss die neue Tätigkeit inhaltlich anders sein als der bisherige Beruf, und es darf keine vollständige Deckungsgleichheit bestehen. Es wird geprüft, ob die notwendige Qualifikation für den neuen Beruf mit der des alten Berufs vergleichbar ist und ob wesentliche Merkmale des alten Berufs auch im neuen Beruf vorausgesetzt werden.
Die Frage der Vergleichbarkeit der Lebensstellung spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Es wird untersucht, ob das Einkommen im Vergleich zu möglichen anderen abweichenden Gesichtspunkten der Lebensstellung ausgeglichen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass es bei der konkreten Verweisung auf das tatsächlich erzielte Einkommen ankommt, nicht auf das potenziell erzielbare Einkommen, sofern keine abweichenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind.
In bestimmten Fällen, in denen die Berufsentwicklung unsicher ist, kann eine Prognoseentscheidung erforderlich sein. Ein Beispiel hierfür ist die Verweisung eines Bundeswehroffiziers auf einen Prüfingenieur. Letztendlich liegt es am Gericht, zu entscheiden, ob die Verweisung auf eine andere Tätigkeit zulässig ist und die bisherige Lebensstellung gewahrt bleibt.
Es ist ratsam, sich mit einem Fachexperten und den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen, um das Verständnis für die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung zu vertiefen und im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein.
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