ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 31.10.2022 – Zweiter Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien veröffentlicht
    31.10.2022 – Zweiter Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien veröffentlicht
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der zweite Jahresbericht des Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland ist veröffentlicht w...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Zweiter Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien veröffentlicht

 

BMWK, Pressemitteilung vom 28.10.2022

Zur Erreichung der Ausbau- und Klimaziele müssen Zubau und Flächen insbesondere bei Wind an Land deutlich zunehmen

Der zweite Jahresbericht des Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland ist veröffentlicht und hier abrufbar.

Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss ist ein im Erneuerbare-Energien- Gesetz vorgesehener Ausschuss aus Bund und Ländern, der den Auftrag hat jährlich einen Bericht zum Stand des Erneuerbaren Ausbaus in Deutschland zu veröffentlichen. Grundlage dieses zusammenfassenden Berichts des Kooperationsausschusses sind jährliche Berichte der 16 Bundesländer zum Status Quo des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächenausweisungen, Planungen und Genehmigungen bei der Windenergie an Land. Da der zweite Bericht des Kooperationsausschuss hauptsächlich das Jahr 2021 betrachtet, sind die im Jahr 2022 neu beschlossenen Gesetzesmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus, die ab 2023 wirksam werden, noch nicht abgebildet. Hierzu zählen u. a. die Jahr 2022 verabschiedeten regulatorischen Verbesserungen, wie die Einführung des Windflächenbedarfsgesetzes sowie der Änderungen am Baugesetzbuch durch das sog. Wind-an-Land-Gesetz, die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die große EEG-Novelle vom Juli 2022.

Der Bericht macht insgesamt deutlich, dass Flächen und Genehmigungen insbesondere bei Wind an Land zunehmen müssen, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Klimaziele zu erreichen.

Folgende Kernaussagen lassen sich festhalten:

Volumenträger beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist die Nutzung der Solar- und Windenergie. In den Ländern sind dies Photovoltaikanlagen (PV) und Windenergieanlagen an Land. Der im Jahr 2021 erreichte Zubau ist bei Windenergie an Land mit 1,7 GW brutto neuinstallierter Anlagenleistung gegenüber dem Vorjahreswert um rund ein Fünftel gestiegen. Bei PV ist die neuinstallierte Anlagenleistung mit 5,6 GW im Jahr 2021 um etwa ein Sechstel gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen.

Wie in den Vorjahren folgte der Zubau bei Wind und PV einem Nord-Süd- Gefälle. Etwa drei Viertel (1.254 MW) des erzeugungsrelevanten Zubaus bei Windenergie an Land wurde in den Flächenstaaten Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein registriert. Für PV wurden fast die Hälfte (2.784 MW) des Zubaus in Bayern, Baden- Württemberg und Nordrhein-Westfalen verzeichnet.

Für die Zukunft haben sich alle Länder vorgenommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Es bestehen jedoch weiterhin große Unterschiede darin, auf welche Weise und mit welchen Zeithorizonten dies geschehen soll. Die im Bericht dokumentierten Länderziele für den Ausbau der Erneuerbaren wurden noch vor der bundesweiten Zielerhöhung durch die Novellierung des EEG gesetzt. Im Sommer 2022 hat der Gesetzgeber im EEG die Ausbauziele für Jahr 2030 für Wind und Solar deutlich erhöht. Insgesamt soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent auf 80 Prozent steigen. Um die erhöhten Ziele zu erreichen, muss sich das Zubautempo deutlich erhöhen.

Ein besonderes Augenmerk des Kooperationsausschusses liegt auf dem Ausbau der Windenergie an Land. Hier lassen sich folgende Kernergebnisse festhalten:

  • Mit Blick auf die Flächenausweisung bestehen sichtbare Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und zum Teil auch zwischen den einzelnen Planungsregionen innerhalb eines Bundeslandes – sowohl hinsichtlich der Planungspraxis, als auch hinsichtlich des Umfangs der bereitgestellten Flächen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Datengrundlage zu Flächen deutlich verbessert. Zum Stichtag 31.12.2021 waren bundesweit zwischen 2.908 km2 und 3.270 km2 Fläche rechtswirksam für die Windenergie an Land ausgewiesen. Dies entspricht einem Anteil von 0,81 bis 0,91 Prozent an der Fläche der Bundesrepublik.
  • Auch der Stand der Flächenausweisungen in den Bundesländern wurde im Vergleich zu ihren Zwischenzielen bis Ende 2027 nach WindBG betrachtet. Bundesweit ist zur Erreichung des Zwischenziels in Höhe von 1,4 Prozent der Bundesfläche im Jahr 2027 noch mehr als eine Verdopplung der aktuell ausgewiesenen Fläche notwendig. Während einige Bundesländer ihre Zwischenziele bereits heute erreichen, müssen die meisten Länder zur Erreichung des Zielwertes noch weitere Flächenausweisungen vornehmen.
  • Auch mit Blick auf die Genehmigungen für Windenergie an Land zeigt sich ein sehr heterogenes Bild innerhalb Deutschlands. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 4,5 GW an Windenergieleistung genehmigt, eine Steigerung von rund 1,2 GW gegenüber 2020. Mehr als drei Viertel der Genehmigungen erfolgte 2021 in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Genehmigungsanträge für Windenergievorhaben mit einer Leistung von ca. 2,2 GW wurden im Berichtszeitraum abgelehnt oder zurückgenommen. Auf Basis der Länderrückmeldungen befanden sich zum Stichtag 31.12.2021 Windenergievorhaben mit einer Leistung von 8,7 GW im Genehmigungsverfahren, deutlich weniger als noch in 2020 (10,5 GW). Insgesamt zeigt die Analyse, dass auch bei den Genehmigungen das Tempo zunehmen muss, um die zukünftig steigenden Ausbaumengen des EEG 2023 zu befriedigen. Es besteht damit auch bei den bei Genehmigungsdauern weiterhin Verbesserungsbedarf. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Deutschland von der Ersteinreichung des Antrags bei der genehmigenden Stelle bis zur Genehmigungserteilung liegt bei mehr als zwei Jahren.

Quelle: BMWK

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken