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Steuer & Recht |
BMWK, Pressemitteilung vom 28.10.2022
Zur Erreichung der Ausbau- und Klimaziele müssen Zubau und Flächen insbesondere bei Wind an Land deutlich zunehmen
Der zweite Jahresbericht des Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland ist veröffentlicht und hier abrufbar.
Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss ist ein im Erneuerbare-Energien- Gesetz vorgesehener Ausschuss aus Bund und Ländern, der den Auftrag hat jährlich einen Bericht zum Stand des Erneuerbaren Ausbaus in Deutschland zu veröffentlichen. Grundlage dieses zusammenfassenden Berichts des Kooperationsausschusses sind jährliche Berichte der 16 Bundesländer zum Status Quo des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächenausweisungen, Planungen und Genehmigungen bei der Windenergie an Land. Da der zweite Bericht des Kooperationsausschuss hauptsächlich das Jahr 2021 betrachtet, sind die im Jahr 2022 neu beschlossenen Gesetzesmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus, die ab 2023 wirksam werden, noch nicht abgebildet. Hierzu zählen u. a. die Jahr 2022 verabschiedeten regulatorischen Verbesserungen, wie die Einführung des Windflächenbedarfsgesetzes sowie der Änderungen am Baugesetzbuch durch das sog. Wind-an-Land-Gesetz, die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die große EEG-Novelle vom Juli 2022.
Der Bericht macht insgesamt deutlich, dass Flächen und Genehmigungen insbesondere bei Wind an Land zunehmen müssen, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Klimaziele zu erreichen.
Folgende Kernaussagen lassen sich festhalten:
Volumenträger beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist die Nutzung der Solar- und Windenergie. In den Ländern sind dies Photovoltaikanlagen (PV) und Windenergieanlagen an Land. Der im Jahr 2021 erreichte Zubau ist bei Windenergie an Land mit 1,7 GW brutto neuinstallierter Anlagenleistung gegenüber dem Vorjahreswert um rund ein Fünftel gestiegen. Bei PV ist die neuinstallierte Anlagenleistung mit 5,6 GW im Jahr 2021 um etwa ein Sechstel gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen.
Wie in den Vorjahren folgte der Zubau bei Wind und PV einem Nord-Süd- Gefälle. Etwa drei Viertel (1.254 MW) des erzeugungsrelevanten Zubaus bei Windenergie an Land wurde in den Flächenstaaten Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein registriert. Für PV wurden fast die Hälfte (2.784 MW) des Zubaus in Bayern, Baden- Württemberg und Nordrhein-Westfalen verzeichnet.
Für die Zukunft haben sich alle Länder vorgenommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Es bestehen jedoch weiterhin große Unterschiede darin, auf welche Weise und mit welchen Zeithorizonten dies geschehen soll. Die im Bericht dokumentierten Länderziele für den Ausbau der Erneuerbaren wurden noch vor der bundesweiten Zielerhöhung durch die Novellierung des EEG gesetzt. Im Sommer 2022 hat der Gesetzgeber im EEG die Ausbauziele für Jahr 2030 für Wind und Solar deutlich erhöht. Insgesamt soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent auf 80 Prozent steigen. Um die erhöhten Ziele zu erreichen, muss sich das Zubautempo deutlich erhöhen.
Ein besonderes Augenmerk des Kooperationsausschusses liegt auf dem Ausbau der Windenergie an Land. Hier lassen sich folgende Kernergebnisse festhalten:
Quelle: BMWK
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