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  • 26.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Verantwortung wächst in der Krise, Vertrauen sinkt durch Worte, Versorgung leidet an Systemfehlern
    26.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Verantwortung wächst in der Krise, Vertrauen sinkt durch Worte, Versorgung leidet an Systemfehlern
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Eigenverantwortung statt Kleinregulierung, Kritik an Steinmeiers Online-Apotheken-Zitat und TI-Störungen: Wie Apotheken mit Risiken, Wor...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Verantwortung wächst in der Krise, Vertrauen sinkt durch Worte, Versorgung leidet an Systemfehlern

 

Wie Apotheken beim Schadensmanagement umdenken, politische Äußerungen für Irritation sorgen und digitale Infrastrukturen an den Belastungen scheitern

In einer Zeit wachsender Belastungen entscheiden sich viele Apotheken dafür, kleinere Schäden nicht mehr sofort zu melden, sondern eigenverantwortlich zu regulieren – aus betriebsökonomischer Weitsicht, aber auch als Ausdruck einer neuen Risikokultur, die Versicherer zum Umdenken zwingt. Währenddessen sorgt ein einzelner Halbsatz im Redemanuskript des Bundespräsidenten für massive Irritationen in der Apothekerschaft, die sich durch politische Kommunikation zunehmend missverstanden fühlt. Mit der gleichzeitigen Störung der Telematik-Infrastruktur scheitert erneut ein digitales System, auf das Patient:innen und Betriebe gleichermaßen angewiesen sind. Zugleich ringt eine Apotheke in Solms um ihre Zukunft, weil es an Personal fehlt, obwohl der Standort gerettet wäre. Hendrik Streeck soll als künftiger Bundesdrogenbeauftragter eine konservative Neuordnung der Suchtpolitik einleiten, während Bundesgesundheitsministerin Warken die massenhafte Online-Verschreibung von Medizinalcannabis kritisch prüft. Apotheken müssen sich auf strengere Rezeptbewertungen vorbereiten – ebenso wie auf neue Versorgungskooperationen mit Pflegekräften im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes, das Wundmanagement zur ambulanten Schlüsselaufgabe macht. Gleichzeitig warnen EMA und CHMP vor Resistenzgefahren durch Azithromycin, streichen Indikationen und verschärfen Warnhinweise. In der Industrie steht ein Wechsel bevor: Hermes Arzneimittel stellt mit Tobias Brodtkorb die Führung neu auf. Auch in der Defektur verlangt die neue Xylometazolin-Monographie ohne Konservierungsmittel regulatorische Wachsamkeit. Und in der pharmazeutischen Beratung geraten NSAR, Glucocorticoide und Bisphosphonate ebenso in den Fokus wie die unterschätzte Gefahr durch Borreliose – denn Zecken kennen längst keinen Kalender mehr.

 

Eigenverantwortung stärkt den Betrieb, Prämienpolitik fordert Umdenken, Risikomanagement wird zur Führungsaufgabe

Warum Apotheken kleine Schäden zunehmend selbst regulieren, wie Versicherer auf strategisches Verhalten reagieren und was die neue Balance zwischen Schutz und Selbstschutz bedeutet

In einer Zeit steigender Betriebsausgaben, wachsenden Dokumentationspflichten und struktureller Unsicherheit rückt ein lange unterschätztes Thema plötzlich ins Zentrum apothekerischer Betriebsführung: das Management kleinerer Schadensfälle. Wer bei jedem Kratzer, bei jeder durchweichten Verpackung oder jedem Missgeschick im Lagerbestand sofort seine Versicherung kontaktiert, handelt formal korrekt – aber ökonomisch womöglich fatal. Immer mehr Apotheken entscheiden sich für einen Kurswechsel: Sie regulieren Bagatellschäden eigenverantwortlich, investieren in Prävention statt in Prämien und setzen damit auf ein neues Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Selbstschutz und institutioneller Absicherung. Der Gedanke dahinter ist nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch strategisch: Wer sein Risikoprofil verbessert, kann sich aus der Spirale steigender Versicherungskosten befreien – und zugleich ein Zeichen setzen für die Selbstwirksamkeit des pharmazeutischen Mittelstands.

Traditionell galt die Faustregel: Schaden erkannt, Schaden gemeldet. Doch dieser Automatismus gerät ins Wanken. Die Praxis, jeden Vorfall dem Versicherer zu melden, hat sich unter Apothekeninhabern als Kostenfalle entpuppt. Denn jede Meldung – unabhängig vom tatsächlichen Ausmaß – fließt in die Risikobewertung ein. Was im Extremfall dazu führt, dass ein Betrieb mit einer Handvoll Bagatellschäden als Risikobetrieb eingestuft wird, obwohl nie ein größerer Schaden entstanden ist. Die Folge sind Prämienerhöhungen, Selbstbehaltanpassungen oder gar ein Ausschluss von wichtigen Bausteinen der Police. Dieses System belohnt nicht die Ehrlichen, sondern die Vorsichtigen – ein strukturelles Paradox, das viele Apotheker nun bewusst durchbrechen wollen.

Doch der Schritt zur Eigenregulierung ist kein einfacher. Er setzt Vertrauen in die eigene Betriebsstruktur voraus, organisatorische Sorgfalt und ein Gespür für Verhältnismäßigkeit. Wer einen Schaden von 180 Euro ohne Umweg über die Versicherung abwickelt, spart nicht nur Zeit, sondern signalisiert langfristige Stabilität. Gerade bei Policen mit hohem Selbstbehalt oder rabattierter Schadensquote kann dies entscheidend sein. Doch was banal klingt, ist eine Gratwanderung: Denn jede nicht gemeldete Kleinigkeit birgt auch das Risiko, bei späteren, kumulierten Schäden in Beweisnot zu geraten – oder sich angreifbar zu machen, falls Versicherer retrospektiv systemisches Fehlverhalten unterstellen.

Vor diesem Hintergrund hat sich eine neue Strategie im Apothekenmanagement etabliert: die selektive, dokumentierte Selbstregulierung mit interner Risikoakte. Schäden unterhalb eines definierten Schwellenwerts – oft 500 bis 1.000 Euro – werden systematisch erfasst, intern bearbeitet und unabhängig reguliert. Wichtig dabei: Jeder Vorfall wird sachlich dokumentiert, bewertet und archiviert. Im Streitfall kann so belegt werden, dass keine Vertuschung stattfand, sondern ein bewusster, betriebswirtschaftlich sinnvoller Umgang mit Alltagsrisiken. Manche Apotheken gehen noch weiter: Sie etablieren präventive Instandhaltungskonzepte, schulen das Team in Schadensvermeidung und investieren gezielt in Sensorik, Lagerklimaüberwachung oder Diebstahlschutz.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Wer Schäden verhindert, muss keine Schäden regulieren – und schon gar nicht melden. Damit wandelt sich auch das Verhältnis zu Versicherern. Einige Anbieter honorieren diese Professionalität inzwischen explizit, bieten dynamische Tarifmodelle oder Bonusregelungen bei schadenfreier Führung. Andere hingegen verharren im klassischen Risikoalgorithmus – was wiederum Anlass ist, den eigenen Versicherungsbedarf regelmäßig kritisch zu prüfen. Nicht jede Apotheke braucht die gleiche Absicherungstiefe. Wer konsequent Risiken intern managt, kann über Anpassungen bei Deckungssummen oder Zusatzbausteinen nachdenken – natürlich immer mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Beratung.

Parallel dazu rückt das Thema Schadensmanagement auch in der Personalführung in den Fokus. Denn der Übergang von der Fremdregulierung zur Eigenverantwortung erfordert nicht nur neue Routinen, sondern auch Vertrauen in die Mitarbeitenden. Wer Schäden intern lösen will, muss Fehlerkultur etablieren, Schulungspläne aufstellen und die Kommunikation im Team professionalisieren. Das gilt besonders bei Lagerung, Transport, Warenkontrolle und technischer Ausstattung. Auch der Umgang mit sensiblen Bereichen – Kühlkette, Rezeptabrechnung, IT – sollte Teil eines internen Risiko-Audits sein. So wird Schadensmanagement nicht zum Notfallprotokoll, sondern zur täglichen Praxis.

Diese Haltung verändert die Unternehmenskultur. Aus Versicherungsabhängigkeit wird Sicherheitskompetenz. Aus passiver Reaktion wird aktives Risikobewusstsein. Apotheken, die diesen Weg einschlagen, berichten nicht nur von geringeren Prämien, sondern auch von gestiegener Identifikation im Team, besserer interner Kommunikation und höherem Vertrauen bei externen Partnern – vom Steuerberater bis zum Pharma-Großhandel. Denn wer klar dokumentiert, wie er Risiken meistert, überzeugt nicht nur Versicherer, sondern auch Kunden und Behörden.

Im Kern geht es um eine neue Balance: zwischen Schutz und Selbstschutz, zwischen Regress und Resilienz, zwischen Sicherheit und Selbstverantwortung. Das apothekerliche Berufsbild erfährt dabei eine Erweiterung. Die Offizin wird nicht nur Ort der Arzneimittelsicherheit, sondern auch Modell unternehmerischer Sorgfalt. Die Entscheidung, kleine Schäden selbst zu regulieren, mag auf den ersten Blick pragmatisch wirken – in Wahrheit markiert sie einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im Umgang mit Verantwortung. Sie ist Ausdruck von unternehmerischer Reife, von Weitblick – und von der Bereitschaft, nicht nur für den Kunden, sondern auch für das eigene Haus klug zu sorgen.

 

Wortwahl irritiert, Apotheken debattieren, Vertrauen steht auf dem Spiel

Warum eine Passage zur Online-Apotheke im Manuskript des Bundespräsidenten Wellen schlägt, welche Reaktionen sie auslöst und was das für das Verhältnis zwischen Politik und Apothekenstand bedeutet

Es ist ein scheinbar kleiner Halbsatz in einem vorbereiteten Redemanuskript, der für viele in der Apothekenwelt wie ein Paukenschlag klang: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach bei der Auftaktveranstaltung zum „Ehrentag 2026“ über gesellschaftlichen Zusammenhalt und generationsübergreifendes Engagement – und in der schriftlich vorab verbreiteten Version hieß es, junge Menschen würden Seniorinnen und Senioren „bei der Bestellung in der Online-Apotheke“ helfen. Was zunächst nach einer wohlmeinenden Alltagsbeschreibung klingt, entfaltete in der apothekerlichen Berufspolitik Sprengkraft. Der Grund: Die Formulierung suggerierte eine staatlich abgesegnete Präferenz für Versandapotheken – just zu einer Zeit, in der das Vertrauen vieler Vor-Ort-Apotheken in die politische Kommunikation ohnehin auf einem Tiefpunkt ist.

Dabei liegt die Brisanz nicht nur in der Tatsache, dass der Begriff „Online-Apotheke“ fiel, sondern wer ihn aussprach – und in welchem Kontext. Denn anders als Minister oder Fachpolitiker spricht der Bundespräsident als moralische Instanz. Seine Worte gelten als Ausdruck gesellschaftlicher Leitlinien. Die Apotheken sehen in ihrer flächendeckenden Präsenz, in der persönlichen Beratung und in der Versorgungssicherheit gerade für ältere Menschen ein zentrales Element gemeinwohlorientierter Infrastruktur. Wird dann ausgerechnet der Begriff „Online-Apotheke“ als Beispiel zivilgesellschaftlicher Solidarität verwendet, empfinden viele das als Abwertung der eigenen Leistung – und als Ignoranz gegenüber bestehenden Versorgungsrealitäten.

Der LAV Baden-Württemberg reagierte als einer der ersten Berufsverbände auf die Textstelle und erinnerte öffentlich daran, dass echte Unterstützung vor Ort stattfindet – nicht im Paketversand. Auch die ABDA meldete sich kritisch zu Wort und betonte, dass digitale Angebote zwar ihren Platz haben, jedoch nicht in Konkurrenz zu Apotheken stehen dürften, die den täglichen Bedarf sichern, Arzneimittel erklären und Wechselwirkungen vermeiden. Dass es sich laut offizieller Rückmeldung aus dem Bundespräsidialamt lediglich um eine Formulierung im schriftlichen Redemanuskript handelte, die in der gesprochenen Rede durch das allgemeinere „in der Apotheke“ ersetzt worden sei, ließ die Gemüter zwar etwas beruhigen, warf aber zugleich Fragen auf: Warum stand die Formulierung überhaupt im Skript? Wer schrieb sie? Und welche Haltung zum Apothekenwesen transportiert dieser Sprachgebrauch?

Denn wer das Manuskript verfasst, handelt selten gedankenlos. Sprachliche Rahmungen sind in der politischen Kommunikation stets Ausdruck von Perspektive. Dass in einem Text über intergenerationelle Hilfe die „Online-Apotheke“ als konkreter Bezugspunkt auftaucht, signalisiert mehr als bloß Unachtsamkeit: Es zeigt, wie tief sich die Versandlogik bereits in den Alltagsdiskurs eingeschrieben hat. Für viele Apotheker:innen ist dies ein Symptom politischer Entfremdung – man sieht sich von einer symbolischen Sprache ausgeschlossen, die den Wert stationärer Apotheken nicht mehr selbstverständlich anerkennt.

Der Vorfall offenbart damit ein viel größeres Problem: eine Sprachlücke zwischen politischen Institutionen und Gesundheitsakteuren. Während Politiker in wohlklingenden Reden auf gesellschaftliche Nähe setzen, erleben Apothekenbetreiber vielfach Distanz – bei der Vergütung, bei der Digitalisierung, bei der Anerkennung. Der Steinmeier-Vorfall wird so zum Brennglas einer strukturellen Entkopplung, die sich nicht in Zahlen, aber in Worten manifestiert. Dass die korrigierte Rede im gesprochenen Teil den Zusatz „Online“ wegließ, war diplomatisch klug – in der Sache aber bleibt der Vertrauensschaden bestehen.

Auch gesundheitspolitisch ist der Vorgang bemerkenswert. Er fällt in eine Phase, in der die Gleichbehandlung von Versandhandel und Präsenzapotheke stark diskutiert wird – etwa beim Dispensierrecht, bei der Umsatzbesteuerung oder bei der Erstattung von pharmazeutischen Dienstleistungen. Während der Bundespräsident als überparteilicher Repräsentant eigentlich über dem politischen Tagesgeschäft stehen sollte, wirkte die Textstelle wie ein unfreiwilliger Kommentar zu einem laufenden Konflikt. Dass daraus eine Kontroverse entstehen konnte, liegt auch an der politischen Großwetterlage: Apotheken kämpfen um Anerkennung, während große Versandhändler von Plattformkapitalismus und Lobbystrategien profitieren – ein Spannungsfeld, das sich in der Sprache entlädt.

Schließlich bleibt der Vorfall auch aus demokratietheoretischer Sicht relevant. Wenn ein institutionelles Manuskript – und sei es nur ein Entwurf – unbewusst systemische Präferenzen abbildet, bedeutet das nicht nur ein rhetorisches Missverständnis, sondern eine Gefahr für das Repräsentationsverhältnis zwischen Staatsorganen und den von ihnen betroffenen Berufsgruppen. Die Korrektur des Bundespräsidialamts war notwendig, aber nicht hinreichend. Die Diskussion über Sprachsensibilität in der Gesundheitspolitik hat gerade erst begonnen.

 

Telematik legt Versorgung lahm, Apotheken verlieren Umsatz, Gematik verliert Vertrauen

Wie die TI-Störung am Freitag den Apothekenbetrieb lähmte, Patient:innen in die Warteschleife schickte und die Diskussion über Systemstabilität neu entfacht

Die Störung kam zur Unzeit, doch das ist mittlerweile fast schon Systembestandteil. Am Freitagnachmittag, kurz vor dem Wochenende, brach erneut ein zentrales Element der digitalen Versorgungsarchitektur in sich zusammen: die Telematik-Infrastruktur (TI). Bundesweit konnten Apotheken keine E-Rezepte beliefern, weil das Abrufen der Verordnungen über die entsprechenden Fachmodule – insbesondere den E-Rezept-Fachdienst – nicht funktionierte. Damit war nicht nur die Arzneimittelversorgung tausender Patient:innen akut gefährdet, sondern auch das Vertrauen der Apotheken in die Zuverlässigkeit der Gematik erneut massiv erschüttert.

Besonders brisant: Anders als bei spontanen Systemfehlern handelte es sich dieses Mal um planbare Wartungsarbeiten. Genau dieser Umstand lässt die Empörung auf Seiten der Apotheken besonders hochkochen. „Dass ausgerechnet am Freitagnachmittag Wartungen durchgeführt werden, die das komplette System lahmlegen, ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Betrieb, der auf digitale Verlässlichkeit angewiesen ist“, so ein Inhaber aus Norddeutschland. Die Störung betraf laut Informationen aus mehreren Landesapothekerverbänden sowohl das Einlösen per App als auch den Abruf über die elektronische Gesundheitskarte. Patienten standen in den Apotheken, konnten nicht bedient werden – und gingen entweder unverrichteter Dinge oder mit Frust und Unverständnis.

Besonders dramatisch war die Lage in jenen Fällen, in denen Rezeptänderungen oder Rücksprachen mit Arztpraxen nötig gewesen wären. Am Freitagnachmittag sind viele Praxen entweder gar nicht mehr erreichbar oder nur noch über Notdienste erreichbar – der Weg zu einer Lösung war damit faktisch versperrt. In der Folge entstanden nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern auch eine Form struktureller Überforderung, die immer dann sichtbar wird, wenn digitale Systeme ihre Achillesferse zeigen: ihre Störanfälligkeit.

Die Gematik versuchte zu beschwichtigen. Auf ihrer Website hieß es, man habe „temporär auftretende Probleme bei der E-Rezept-Belieferung“ identifiziert und arbeite an der Behebung. Am Abend meldete die Organisation dann, die Funktionalität sei wiederhergestellt. Doch die Entschuldigung erreichte viele Apotheken erst nach Dienstschluss – und den Schaden ersetzt sie nicht. Mehrere Betriebsinhaber sprachen am Wochenende von Umsatzeinbußen, verärgerten Kunden und einem weiteren Vertrauensverlust in das digitale Herzstück der Gesundheitsversorgung. „Wir müssen mit solchen Ausfällen rechnen wie mit einem Unwetter“, sagte eine Apothekerin aus Baden-Württemberg, „aber anders als beim Wetter ist das hier hausgemacht.“

Juristisch problematisch ist dabei nicht nur die planbare Natur der Wartung, sondern auch die Frage nach der Verantwortung. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Wer haftet, wenn chronisch kranke Menschen ohne Medikamente dastehen, weil die Telematik versagt? Und welche Verpflichtungen hat ein Betreiber wie die Gematik, wenn Wartungsarbeiten nachweislich den regulären Apothekenbetrieb unmöglich machen?

Die rechtlichen Grauzonen sind ebenso tief wie die strukturellen Versäumnisse. Seit Jahren wird über die mangelnde Resilienz der TI diskutiert. Und seit Jahren ändert sich wenig. Zwar wurde zuletzt mehrfach nachgebessert, beispielsweise durch sogenannte „TI-as-a-Service“-Modelle, die den Betrieb entkoppeln sollen. Doch ein grundlegendes Problem bleibt bestehen: Die digitale Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen wird nicht nach den Anforderungen des Alltagsbetriebs gedacht, sondern nach regulatorischer Logik. Das Ergebnis: Ein System, das mehr nach technischem Soll-Ist-Denken funktioniert als nach funktionaler Verlässlichkeit in der Fläche.

Für Apotheken bedeutet das eine doppelte Belastung. Sie sollen digitale Prozesse implementieren, ohne dafür im gleichen Maße belastbare Rahmenbedingungen zu erhalten. Jede TI-Störung wirkt wie ein digitales Donnerschlagereignis – mit betriebswirtschaftlichen Folgen. Wenn das E-Rezept nicht abrufbar ist, steht der Betrieb still. Wenn Rücksprachen nicht möglich sind, verlieren Patient:innen nicht nur Vertrauen, sondern im schlimmsten Fall auch eine rechtzeitige Versorgung. Die Frustration wächst, auch unter jenen, die grundsätzlich offen für Digitalisierung sind. Denn wer Digitalisierung will, braucht Sicherheit, keine Blackouts.

Politisch stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach der Aufsichtspflicht. Wie ist es möglich, dass planbare Wartungsarbeiten ohne ausreichende Koordination mit den Nutzergruppen erfolgen? Warum gibt es keine verpflichtende Rücksprache mit Apothekerkammern oder Verbänden? Und wie wird künftig sichergestellt, dass die Versorgung nicht durch Systempflege gefährdet wird?

Die Antworten darauf bleiben bislang aus. Die ABDA reagierte am Wochenende zurückhaltend, verwies auf interne Prüfungen und kündigte an, mit der Gematik „zeitnah in Gespräche“ einzutreten. Doch selbst wenn daraus Konsequenzen folgen sollten, bleibt der Eindruck: Die TI ist ein digitales Hochrisikofeld geworden – und die Apotheken stehen einmal mehr an vorderster Störungsfront.

 

Rettung ohne Rückhalt, Standort mit Risiko, Führung ohne Führungskraft

Wie eine Apothekenfiliale knapp der Schließung entging, warum der Personalmangel bleibt und was Inhaber jetzt strategisch absichern müssen

Die Geschichte der Taunus-Apotheke in Solms ist eine Geschichte des Beinahe-Endes, der kurzfristigen Rettung – und der langfristig ungelösten Fragen. Dass diese Apotheke überhaupt noch existiert, verdankt sie weniger strategischer Planung als einer überraschenden Kehrtwende auf Eigentümerseite. Noch vor wenigen Monaten galt der Standort als verloren: Der Mietvertrag lief aus, Inhaber Michael Hahn wollte nicht verlängern, die Nachfolgesuche war erfolglos geblieben, das Team zermürbt vom zunehmenden Druck. Die logische Konsequenz schien die Schließung. Doch nun ist plötzlich alles anders – und trotzdem nicht besser. Denn die Apotheke darf zwar bleiben, aber niemand ist da, der sie führt.

Was wie eine gute Nachricht klingt – der neue Vermieter will an der Apotheke festhalten und stellt eine Mietverlängerung in Aussicht – entpuppt sich bei näherem Hinsehen als prekärer Aufschub. Hahn, der sich bereits emotional und organisatorisch auf das Ende eingestellt hatte, steht nun vor einer Wendung, die neue Kraft verlangt, aber keine neue Substanz bringt. Er sucht dringend eine Filialleitung – bislang vergeblich. Die Schließung ist abgewendet, doch das Fundament bleibt brüchig: Ohne Führungspersonal kann keine Apotheke überleben, selbst wenn die Türen offenbleiben.

Die Lage von Michael Hahn ist dabei alles andere als ein Einzelfall. Apothekenleiterinnen und -leiter im ganzen Land sehen sich zunehmend mit der paradoxen Situation konfrontiert, dass sie – trotz stabiler Nachfrage, trotz wirtschaftlich gangbarer Standorte – keine Perspektive auf Fortführung haben, weil ihnen das qualifizierte Personal fehlt. Es ist der Fachkräftemangel, der zur eigentlichen Insolvenzursache geworden ist. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Allein 2024 wurden nach Schätzungen der Kammern mindestens 350 Apotheken nicht geschlossen, weil sie unprofitabel waren, sondern weil Leitungspersonal fehlte – Filialleitungen, Approbierte, Leitungsteams.

Und doch geht es in Solms nicht nur um Personal. Es geht um Vertrauen. Denn wer einen Standort verlassen wollte, muss erklären, warum er ihn nun doch weiterführt. Das Team der Taunus-Apotheke, das monatelang in Unsicherheit lebte, ringt mit dem Wechsel zwischen Abschied und Neuanfang. Hahn, der als Inhaber auch personell stark eingebunden war, kann die Filiale nicht mehr dauerhaft selbst führen – gesundheitlich, organisatorisch und perspektivisch sei das nicht mehr zu leisten, wie er sagt. Was ihm bleibt, ist der Appell: Wer will übernehmen?

Doch dieser Appell bleibt bislang unbeantwortet. Das liegt nicht nur an der Personalsituation im Lahn-Dill-Kreis, sondern auch an einer grundlegenden strategischen Schwäche vieler Apothekenbetriebe: dem Mangel an Nachfolgekonzepten, an rechtssicheren Übergabestrukturen, an Motivation für jüngere Approbierte, sich überhaupt für Leitungsverantwortung zu entscheiden. Dabei ist die Lösung nicht nur eine Frage des Geldes – obwohl die Filialleitergehälter zuletzt deutlich angezogen haben. Es geht vielmehr um Arbeitskultur, um Klarheit, um planbare Modelle. Und darum, wie glaubwürdig eine Zukunftsperspektive ist, wenn der Betrieb bis vor Kurzem kurz vor dem Aus stand.

Für Apothekeninhaber stellt sich damit eine doppelte Aufgabe. Erstens: Sie müssen – auch im Fall eines vermeintlichen Rückzugs – Übergänge professionell gestalten. Wer eine Schließung plant, darf nicht nur verwalten, sondern muss kommunizieren. Ein Team, das bis zuletzt nicht weiß, ob es in sechs Wochen noch eine Apotheke geben wird, wird sich kaum in eine neue Leitungsstruktur einfügen. Zweitens: Wer dann doch weiterführen will, muss glaubhaft zeigen, dass nicht nur das Objekt, sondern auch das Subjekt Apotheke gewollt ist. Dass es eine Vision gibt, eine Strategie, eine Verantwortungsbereitschaft.

Das Beispiel Solms zeigt in aller Härte: Der neue Mietvertrag ist kein Neubeginn, sondern ein letzter Ruf. Der Markt bietet Chancen – aber keine zweite Geduld. Wer jetzt keine Lösung findet, wird sie in sechs Monaten nicht nachholen können. Die einzige Chance ist, die Situation zu wenden, bevor sie zurückfällt. Denn eines ist sicher: Eine Apotheke ohne Filialleitung ist wie eine Praxis ohne Arzt. Sie bleibt sichtbar – aber sie funktioniert nicht.

Was bleibt, ist eine bittere Diagnose: Der Rechtsrahmen erlaubt den Betrieb, der Standort ist gesichert, das wirtschaftliche Potenzial gegeben. Und doch steht alles auf der Kippe – weil niemand da ist, der führt.

Damit wird deutlich: Wer in Zukunft Apotheken betreiben will, muss mehr als nur Fachwissen und Bilanzen mitbringen. Er oder sie muss Führung vorplanen, Übergaben ermöglichen, Teams aufbauen – und dabei akzeptieren, dass Personal nicht die Verlängerung eines Plans ist, sondern sein Fundament. Wer das übersieht, erlebt nicht den nächsten Frühling – sondern das nächste Aus.

 

Streeck als Drogenbeauftragter, Cannabis im Fokus, Kurswechsel möglich

Warum Hendrik Streeck die Suchtpolitik neu prägen soll, was auf die Cannabislegalisierung folgt und welche Dynamik der Wechsel ins Kanzleramt bringt

Ein Personalwechsel mit Signalwirkung: Der renommierte Virologe Prof. Dr. Hendrik Streeck soll laut Regierungsangaben neuer Bundesdrogenbeauftragter werden. Der CDU-Abgeordnete, der erst im Februar dieses Jahres über die Landesliste in den Bundestag einzog, würde damit die Nachfolge des SPD-Politikers Burkhard Blienert antreten. Das Bundeskabinett soll die Ernennung am Mittwoch formal beschließen. Dass mit Streeck ausgerechnet ein profilierter Wissenschaftler auf ein hochpolitisches Amt wechselt, sorgt parteiübergreifend für Reaktionen – und öffnet die Debatte um eine Neupositionierung der deutschen Drogenpolitik unter konservativer Federführung.

Streeck ist seit Jahren bekannt als pointierter Kopf in der Pandemiebewältigung, nicht selten auch als Kontrapunkt zu regierungsamtlichen Deutungen. Als Direktor des Instituts für Virologie in Bonn verband er wissenschaftliche Expertise mit medienwirksamer Präsenz. Dass er nun in einem Bereich Verantwortung übernehmen soll, in dem medizinische, gesellschaftliche und sicherheitspolitische Aspekte eng verflochten sind, wird von Unterstützern als Chance, von Kritikern als riskanter Rollenwechsel gewertet.

Der Zeitpunkt ist alles andere als beiläufig: Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im April 2024 ist Cannabis für Erwachsene unter strikten Vorgaben legal. Die Ampel-Parteien haben für diesen Herbst eine „ergebnisoffene Evaluierung“ der Reform vereinbart. Diese Evaluierung war bereits im Gesetz vorgesehen, könnte aber durch den politischen Wechsel in eine neue Richtung gelenkt werden. Gerade für die CDU, die das Gesetz ablehnt, böte sich unter Streecks Mandat eine Möglichkeit, argumentative Pflöcke neu einzuschlagen – etwa im Bereich Jugendschutz, Präventionsarbeit oder medizinischer Begleitforschung.

Unklar ist bislang, wie Streeck selbst zu den Details der Cannabisregulierung steht. Als Wissenschaftler äußerte er sich bislang zurückhaltend zur Drogenpolitik im engeren Sinn. Sein Fokus lag auf infektiologischen Themen. Umso stärker fällt nun die Erwartungshaltung aus – sowohl aus Reihen der Polizei- und Suchthilfeverbände, als auch von Befürwortern einer progressiven Entkriminalisierung. Die Rolle des Drogenbeauftragten ist beratend, aber einflussreich. Sie kann öffentliche Debatten prägen, Impulse setzen, Gelder lenken. Für die Koalition bedeutet die Personalie einen Bruch mit der bisherigen sozialdemokratischen Linie, auch wenn die Entscheidung formal keine Ressortzuweisung betrifft.

Dass ein CDU-Abgeordneter in dieser Rolle den Kurs mitgestalten soll, den SPD, Grüne und FDP zu verantworten haben, wirkt wie ein taktischer Balanceakt – oder wie eine politische Rückversicherung gegen zu weitgehende Liberalisierungen. Fest steht: Mit Streeck zieht ein öffentlich erfahrener Akteur in das Amt ein, der komplexe Wissenschaft in klare Botschaften übersetzen kann – mit ungewisser Richtung, aber hohem Aufmerksamkeitswert.

 

Warken warnt vor Missbrauch, Politik prüft Einschränkung, Apotheken geraten unter Zugzwang

Wie Online-Rezepte für Medizinalcannabis reguliert werden sollen, warum Ärzt:innen und Apotheker:innen Alarm schlagen und welche Pflichten auf Betriebe zukommen

Die Entkriminalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat nicht nur den Freizeitgebrauch neu geregelt, sondern auch unbeabsichtigte Folgen im medizinischen Bereich ausgelöst. Seit dem 1. April 2024 ist Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft – ein Detail mit weitreichenden Folgen. Denn in der Folge explodierte die Zahl der Online-Verschreibungen, was Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun auf den Plan ruft: Sie will den Bezug von Medizinalcannabis per Fernbehandlung massiv einschränken. Die Apothekerschaft beobachtet die Entwicklung ebenfalls mit Sorge – nicht nur aus Gründen des Missbrauchsschutzes, sondern auch wegen wachsender Versorgungsunsicherheit und drohender rechtlicher Haftungsrisiken.

Dass die Nachfrage nach Medizinalcannabis seit der Neuregelung im Frühling nicht nur gestiegen, sondern regelrecht explodiert ist, belegen Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Lag die Importmenge im ersten Quartal 2024 noch bei rund 8,1 Tonnen, stieg sie bis zum vierten Quartal auf mehr als 31,7 Tonnen – eine nahezu Vervierfachung binnen eines Jahres. Ministerin Warken spricht von einem „klaren Missbrauch“, insbesondere mit Blick auf Rezeptportale, bei denen ein einfaches Ankreuzen vorformulierter Beschwerden genügt, um ein Rezept zu erhalten. „Das hat mit medizinischer Sorgfalt nichts zu tun“, erklärte sie im Gespräch mit der FAZ.

Die Einschätzung wird von Fachleuten wie Peter Cremer-Schaeffer gestützt, dem langjährigen Cannabis-Referenten beim BfArM. Die demografischen Auswertungen sprechen eine deutliche Sprache: Ein auffällig hoher Männeranteil und ein niedriges Durchschnittsalter bei den Empfänger:innen medizinischer Cannabisrezepte legen nahe, dass sich viele Freizeitkonsument:innen über ärztlich ausgestellte Online-Rezepte den Zugang zu legalen Produkten sichern – ohne dass eine valide medizinische Indikation vorliegt.

Die Politik signalisiert nun deutlichen Kurswechsel. Warken kündigte an, die Online-Verschreibungspraxis restriktiver regeln zu wollen. Zwar sei die Qualität des online bezogenen Cannabis besser als auf dem Schwarzmarkt, die Preise verlässlicher, und der Kontakt zu illegalen Strukturen werde reduziert – dennoch sei Medizinalcannabis ausschließlich für Patient:innen mit ernsthaften Erkrankungen vorgesehen. Eine „eindeutige Indikation“ müsse künftig verpflichtend sein, so Warken. Der Rückgriff auf Telemedizin, bei dem Fragebögen und Checkboxen an die Stelle echter ärztlicher Diagnostik treten, sei „nicht tragbar“.

Die Ärztekammer Nordrhein hatte bereits im März gefordert, Medizinalcannabis nur noch im Rahmen eines persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts zu verschreiben. Die Abda wiederum sprach sich dafür aus, Online-Portale stärker zu kontrollieren und missbräuchliche Fernverschreibungen einzudämmen. Präsident Thomas Preis formulierte es deutlich: „Ein ausgefüllter Fragebogen darf kein Rezept rechtfertigen.“ Die Apothekerkammer Nordrhein war bereits gegen das Rezeptportal „Dr. Ansay“ juristisch vorgegangen – mit vorläufigem Erfolg: Das Landgericht Hamburg stellte Verstöße gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen und Publikumswerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel fest. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, zeigt aber: Die rechtliche Auseinandersetzung über digitale Rezeptportale hat begonnen.

Für Apotheken entsteht in diesem Umfeld ein erheblich verschärftes Risikoprofil. Wer Cannabisrezepte einlöst – ob digital oder konventionell –, begibt sich in eine rechtliche Grauzone. Die Sorgfaltspflicht bei der Rezeptprüfung kollidiert zunehmend mit der Realität hochvolumiger, standardisierter Onlineverschreibungen. Besonders prekär wird die Situation, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass keine echte medizinische Indikation bestand – und damit der Versorgungsauftrag nicht nur moralisch, sondern auch juristisch fragwürdig wird. Hinzu kommen drohende Retaxationen durch Krankenkassen sowie mögliche Prüfverfahren von Aufsichtsbehörden.

Ein weiteres Problem: Die unklare Rechtslage zur Gültigkeit solcher Online-Rezepte führt vielerorts zu Verunsicherung beim pharmazeutischen Personal. Gerade inhabergeführte Apotheken mit begrenzten juristischen Ressourcen stehen vor der Entscheidung, ob sie riskante Rezepte beliefern oder lieber ablehnen – was wiederum zu Konflikten mit Kund:innen führt und das Verhältnis zur ärztlichen Seite belastet.

Ministerin Warken hat bisher offengelassen, ob die angekündigte Regulierung noch vor der für Herbst geplanten Evaluation des KCanG erfolgen wird. Eine frühzeitige Intervention könnte helfen, Missbrauchsfälle zu reduzieren, Klarheit zu schaffen und die Rolle der Apotheke als medizinisch kontrollierendes Glied im Versorgungssystem zu stärken. Dazu bräuchte es jedoch nicht nur gesetzliche Anpassungen, sondern auch eine verbindliche Definition medizinischer Indikationen sowie eine verbindliche Validierung digitaler Verschreibungsprozesse. Ohne ein solches Fundament bleiben Apotheken erneut diejenigen, die zwischen politischen Versprechen, ärztlichen Lücken und regulatorischer Unsicherheit das Haftungsrisiko tragen.

 

Strategiewechsel bei Hermes, Führungsprofil im Umbruch, Branchensignal mit Signalwirkung

Wie Tobias Brodtkorb an die Unternehmensspitze tritt, welchen Kurswechsel er verkörpern soll und warum Hermes mit diesem Schritt neue pharmazeutische Akzente setzen will

Die Personalie steht fest, der Zeitpunkt ist gewählt, die Botschaft ist deutlich: Mit Tobias Brodtkorb erhält Hermes Arzneimittel ab dem 1. Juli 2025 eine neue Doppelspitze – nicht als reine Nachfolgeregelung, sondern als strategische Neupositionierung, die über das Unternehmen hinaus Impulse setzen soll. Brodtkorb tritt als Vorsitzender der Geschäftsführung in eine Position, die bei Hermes seit jeher mehr als ein Verwaltungsamt bedeutet. Der Wechsel fällt in eine Phase, in der sich mittelständische Pharmaunternehmen zunehmend auf das Spannungsfeld zwischen traditioneller Arzneimittelproduktion, regulatorischem Anpassungsdruck und internationaler Expansionslogik einstellen müssen. Dass Brodtkorb kein klassischer Verwalter ist, sondern ausweislich seiner bisherigen Stationen als Gestalter und Veränderer gilt, passt zu dieser Gemengelage – und könnte für Hermes den Auftakt eines neuen Kapitels markieren.

Die Entscheidung für Brodtkorb ist nicht isoliert zu betrachten. Sie steht am Ende eines längeren Auswahlprozesses, in dem es nicht nur um betriebswirtschaftliche Kompetenz ging, sondern um die Fähigkeit, ein Unternehmen mit gewachsener Struktur und klarer Markenidentität in ein zunehmend kompetitiveres Umfeld zu führen. Hermes Arzneimittel, bislang stark auf Generika und OTC-Präparate fokussiert, sucht mehr internationale Sichtbarkeit, neue Partnerschaften und Innovationspotenziale jenseits klassischer Produktlinien. Dass diese Ambitionen mit einem personellen Wechsel an der Spitze verbunden werden, ist kein Zufall – sondern Ausdruck eines gesteuerten Kulturwandels.

Brodtkorb wird das Unternehmen gemeinsam mit Thomas Stadler führen, der bereits seit mehreren Jahren die operativen Prozesse verantwortet. In der neuen Konstellation wird eine Rollenverteilung sichtbar, die auf strategische Entzerrung setzt: Während Stadler das bestehende Geschäft stabilisiert und weiterentwickelt, soll Brodtkorb als Gesicht nach außen, als Brückenbauer zwischen Märkten, Stakeholdern und regulatorischer Öffentlichkeit auftreten. Gerade in Zeiten, in denen auch mittelständische Hersteller zunehmend unter globalem Preisdruck stehen und sich gleichzeitig wachsender politischer Aufmerksamkeit stellen müssen, kann diese Form der doppelten Verantwortung ein entscheidender Vorteil sein – wenn sie funktioniert.

Dass Brodtkorb keine pharmazeutische Nischenbesetzung ist, sondern mit Führungserfahrung aus internationalen Konzernstrukturen kommt, spricht für ein bewusstes Öffnen des Unternehmens. Seine Stationen bei Bayer und zuletzt als Transformationsverantwortlicher im Bereich Consumer Health prädestinieren ihn für genau jene Schnittstellen, an denen pharmazeutische Präzision auf marktwirtschaftliche Dynamik trifft. Der Reiz seiner neuen Aufgabe dürfte nicht zuletzt darin bestehen, diese Erfahrungen in ein mittelständisch geprägtes Umfeld zu übertragen, ohne die DNA des Unternehmens zu überformen. Denn Hermes, gegründet 1907 und mit Marken wie biolectra oder doc in Apotheken präsent, lebt von einer gewachsenen Identität, die Kundennähe und Produktvertrauen betont.

Gleichzeitig ist die Erwartungshaltung hoch. Die Branche befindet sich im Umbruch: Lieferkettenprobleme, gestiegene Produktionskosten, neue Anforderungen an Nachhaltigkeit und Compliance, aber auch die Digitalisierung von Vertriebs- und Kommunikationskanälen fordern eine neue Art von Führung. Wer künftig pharmazeutische Marken erfolgreich positionieren will, braucht mehr als ein solides Sortiment – er muss kommunikative Stärke, regulatorische Resilienz und unternehmerischen Mut vereinen. Brodtkorbs Aufgabe wird es sein, diesen Dreiklang in einer Umgebung zu orchestrieren, in der Innovation nicht Selbstzweck, sondern Überlebensvoraussetzung ist.

Was das für Hermes bedeutet, ist bereits jetzt in Ansätzen sichtbar. Der Ausbau der Exportmärkte, das Interesse an digital-unterstützten Therapielösungen und nicht zuletzt die Positionierung als verantwortungsvoller Partner im System der Selbstmedikation markieren Themenfelder, auf denen Brodtkorb Akzente setzen dürfte. Dabei wird entscheidend sein, wie sehr es ihm gelingt, die Belegschaft mitzunehmen – denn jede Strategie steht und fällt mit ihrer internen Verankerung. Dass der neue CEO als kommunikativ stark gilt, ist da mehr als eine Randnotiz.

In einem Marktumfeld, das durch Konsolidierung und Konzentration geprägt ist, wirkt Hermes mit der Berufung Brodtkorbs wie ein Unternehmen, das bewusst gegen den Trend der bloßen Bewahrung steuert. Es will gestalten, nicht verwalten. Und es sendet ein Signal: Dass auch in einem herausfordernden Marktumfeld Aufbruch möglich ist – wenn er getragen wird von einer Führung, die versteht, dass Wandel nicht mit Tempo, sondern mit Richtung beginnt.

 

Pflege ersetzt ärztliche Hoheit, Apotheken gewinnen Versorgungskompetenz, Wundmanagement wird Kooperationsfeld

Wie das Pflegekompetenzgesetz neue Zuständigkeiten schafft, welche Chancen sich für Apotheken mit qualifizierten Wundexperten eröffnen und warum strategische Allianzen mit Pflegeakteuren nötig sind

Die Versorgung chronischer Wunden steht vor einem Paradigmenwechsel. Mit dem Pflegekompetenzgesetz, das pflegerischen Fachkräften künftig arztersetzende Kompetenzen zugesteht, verschieben sich Rollenbilder, Zuständigkeiten und Verantwortungen im Gesundheitssystem – auch mit Blick auf Apotheken. Pflegefachwirt Maik Stendera sieht darin nicht nur eine notwendige Reaktion auf die Ambulantisierung der Versorgung und den zunehmenden Ärztemangel, sondern auch eine strategische Chance für die Offizin: Apotheken könnten zu Mitgestaltern eines neuen regionalen Versorgungsmodells im Wundmanagement werden – vorausgesetzt, sie investieren in Kooperationen, Qualifikation und Sichtbarkeit.

Seit Jahren gilt die Versorgung chronischer Wunden als multidisziplinäres Sorgenkind im ambulanten Sektor. Nicht nur wegen der demografischen Entwicklung, sondern auch wegen der komplexen Therapieverläufe und des hohen Koordinationsaufwands geraten klassische ärztliche Versorgungspfade zunehmend an ihre Grenzen. Der Fachkräftemangel verschärft die Lage. Gleichzeitig entstehen pflegerisch geleitete Wundzentren und spezialisierte Dienste, die auf dem Fundament neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen wie dem Pflegekompetenzgesetz aufbauen. Diese erlauben es Pflegefachpersonen künftig nicht nur, Verbandstoffe zu verordnen, sondern auch ärztliche Tätigkeiten im Rahmen eines qualitätsgesicherten Substitutionsmodells zu übernehmen – ein Novum im bisherigen Versorgungssystem.

Für Apotheken, so Maik Stendera, ergeben sich daraus mehrdimensionale Perspektiven. Zum einen als Lieferant hochwertiger Verbandmittel, zum anderen als Kooperationspartner pflegerischer Wundexperten, und drittens – langfristig gedacht – auch als Anbieter eigener strukturierter Wundmanagement-Dienstleistungen. Letzteres sei zwar aktuell aufgrund fehlender Finanzierungsmodelle und regulatorischer Hürden noch nicht realistisch, aber im Rahmen zukünftiger Vertragsentwicklungen und bei Einbindung qualifizierter Fachkräfte durchaus denkbar. Besonders relevant: Die Diskussion über pauschalierte Vergütungsformen für pflegerisch erbrachte Wundleistungen könnte als Blaupause für vergleichbare Vergütungsmodelle in Apotheken dienen – etwa für Leistungen, die über die reine Abgabe hinausgehen.

Der entscheidende Punkt: Apotheken müssen aktiv werden, wenn sie an der künftigen Wundversorgung partizipieren wollen. Der Wettbewerb mit Homecare-Anbietern, Sanitätshäusern und spezialisierten ambulanten Diensten ist bereits Realität. Apotheken, die ihre Rolle auf den reinen Materialverkauf beschränken, laufen Gefahr, aus strukturellen Kooperationen verdrängt zu werden. Wer jedoch mit qualifizierten Mitarbeiter:innen auftritt, Beratungsleistungen sichtbar macht und sich in regionale Versorgungsketten integriert, kann den eigenen Versorgungsanspruch glaubhaft vertreten. Das bedeutet: Wundmanagement ist kein Annexgeschäft mehr, sondern ein strategischer Geschäftszweig mit Wachstumspotenzial – wenn er inhaltlich und personell unterfüttert ist.

In der Praxis entstehen bereits heute hybride Modelle: Apotheken mit eigenem Homecare-Bereich, die neben der Versorgung auch Hausbesuche durchführen und mit spezialisierten Wundzentren kooperieren. Diese Einheiten könnten zu Kernstrukturen eines neuen Versorgungsmodells werden – dezentral, patientennah und interprofessionell aufgestellt. Voraussetzung dafür sind jedoch klare Rollenzuweisungen, rechtssichere Vertragsgrundlagen und ein verlässlicher Zugang zu Finanzierung. Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegekompetenzgesetz einen ersten Schritt gemacht. Jetzt liegt es an den Akteuren im System, die neuen Möglichkeiten zu nutzen.

Maik Stendera mahnt dabei zu strategischem Denken: Kooperation sei nicht Kür, sondern Voraussetzung für die Versorgungssicherheit. Apotheken, die nicht länger nur dispensieren, sondern sich als Teil einer pflegerisch-medizinischen Versorgungskette verstehen, könnten nicht nur neue Erlösquellen erschließen, sondern auch ein zukunftssicheres Profil entwickeln. Entscheidend sei dabei die Qualifikation: Nur wer mit kompetenten Wundexpert:innen auftritt, kann auch anspruchsvolle Versorgerrollen glaubwürdig übernehmen. Die Interpharm 2025 in Stuttgart bietet Raum für diese Debatten – und für konkrete Weichenstellungen.

 

Resistenzen nehmen zu, Indikationen fallen weg, Vertrauen wird geprüft

Warum Azithromycin aus Leitlinien verschwindet, wie der CHMP zur Neubewertung kam und was die EMA gegen fahrlässige Verordnungen tun will

Als die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) gemeinsam mit dem Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) Anfang 2025 die Neubewertung von Azithromycin einleitete, stand nicht weniger auf dem Spiel als die Glaubwürdigkeit der regulatorischen Kontrolle über eines der weltweit am häufigsten verordneten Breitbandantibiotika. Die Ergebnisse der nun abgeschlossenen Prüfung fallen drastisch aus: Zahlreiche bisher zugelassene Indikationen sollen gestrichen, Warnhinweise erweitert und Produktinformationen überarbeitet werden. Der Grund: Azithromycin wird zu oft, zu breit und zu leichtfertig eingesetzt – mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Resistenzlage in Europa.

Seit seiner Zulassung in den 1990er-Jahren galt das Makrolid-Antibiotikum als Goldstandard bei bakteriellen Infektionen mit unspezifischem Verlauf, insbesondere in der Pädiatrie und Allgemeinmedizin. Seine breite Wirksamkeit gegen grampositive und gramnegative Bakterien, die gute orale Bioverfügbarkeit und die im Vergleich zu anderen Antibiotika milderen Nebenwirkungen machten Azithromycin zu einem beliebten Mittel in der hausärztlichen Routine. Doch genau diese breite Anwendungspraxis ist nun ins Zentrum regulatorischer Kritik gerückt. Bereits 2017 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Wirkstoff in die „Watch“-Kategorie ihrer AWaRe-Klassifikation ein – ein deutliches Warnsignal, dass Azithromycin verstärkt zur Resistenzbildung beiträgt und daher besonders zurückhaltend eingesetzt werden sollte.

Die neue Initiative des CHMP stützt sich unter anderem auf Daten aus dem DARWIN EU-Netzwerk, das im Auftrag der EMA eine Nutzungsanalyse des Wirkstoffs in der klinischen Praxis durchführte. Die Ergebnisse belegen, dass Azithromycin trotz seiner kritischen WHO-Klassifikation in der EU weiterhin in großer Zahl verschrieben wird – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen, teilweise außerhalb der gesicherten Evidenzlage. Besonders alarmierend: Ein signifikanter Anteil der Verordnungen erfolgt in Indikationen, für die kein klarer Nutzen nachgewiesen ist oder bei denen Alternativen mit geringerem Resistenzrisiko zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der CHMP nun eine tiefgreifende Beschneidung des Zulassungsumfangs. Die Indikationen für mittelschwere Akne vulgaris, die Eradikation von Helicobacter pylori sowie die prophylaktische Anwendung bei eosinophilem und nicht-eosinophilem Asthma sollen vollständig entfallen. Als Begründung nennt der Ausschuss ein Missverhältnis zwischen therapeutischem Nutzen und resistenzförderndem Risiko – ein Paradigmenwechsel in der Bewertung häufig eingesetzter Breitbandantibiotika.

Die Maßnahme trifft nicht nur pharmazeutische Hersteller, die ihre Fachinformationen überarbeiten müssen, sondern vor allem auch die Ärzteschaft. In der Praxis bedeutet die Entscheidung einen Umbruch in der Behandlungsroutine zahlreicher ambulanter Infektionen – insbesondere solcher mit unspezifischer Symptomatik, bei denen Azithromycin bislang oft als Erstlinientherapie verordnet wurde. Infektionen der oberen und unteren Atemwege, sexuell übertragbare Erkrankungen oder gynäkologische Infektionen: In allen diesen Bereichen fordert der CHMP nun eine Neubewertung und Priorisierung nach resistenzsensiblen Kriterien.

Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die lange Halbwertszeit von Azithromycin. Der Wirkstoff bleibt über Tage hinweg in subtherapeutischer Konzentration im Blut und in den Geweben – ein bekanntes Risiko für die Selektion resistenter Keime. Dieses pharmakokinetische Profil mag in Einzelfällen klinisch vorteilhaft sein, stellt jedoch in der Breite eine resistenzbiologische Hypothek dar. Die EMA will dem mit einem verpflichtenden Warnhinweis in den Produktinformationen begegnen, in dem explizit auf das Resistenzrisiko und die anhaltende Wirkstoffpräsenz nach Therapiebeendigung hingewiesen wird.

Dass Azithromycin trotz all dieser bekannten Risiken bis heute auf der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel steht, unterstreicht seine Bedeutung in bestimmten klinischen Situationen – etwa bei der Behandlung des Mycobacterium avium-Komplexes bei HIV-Patient:innen. Genau diese Diskrepanz macht das EMA-Verfahren zu einem politischen wie medizinischen Balanceakt: Einerseits gilt es, unverzichtbare Wirkstoffe verfügbar zu halten, andererseits muss die fahrlässige Verschreibung eingedämmt werden.

Die nun anstehende Entscheidung der Europäischen Kommission wird aus Sicht von Expert:innen weitreichende Folgen haben. Denn auch wenn die CHMP-Empfehlung derzeit nur den Status einer fachlichen Leitlinie hat, wird sie in den meisten Mitgliedstaaten als Grundlage für verbindliche Anpassungen der Zulassungen und Therapieempfehlungen dienen. Der öffentliche Druck steigt, dass auch nationale Fachgesellschaften wie die DEGAM oder die AWMF ihre Leitlinien zügig anpassen.

Gleichzeitig wird deutlich: Die Resistenzproblematik ist kein reines EMA-Thema. Sie betrifft die Ausbildung von Mediziner:innen ebenso wie die Kommunikation mit Patient:innen. Gerade im ambulanten Sektor besteht ein struktureller Anreiz, Patientenerwartungen zu erfüllen – oft auf Kosten rationaler Antibiotikatherapie. Solange dieser kulturelle und ökonomische Druck bestehen bleibt, werden regulatorische Maßnahmen wie die Azithromycin-Einschränkung zwar notwendig, aber nicht hinreichend sein.

Im Kern offenbart der Fall Azithromycin damit die strukturelle Spannung zwischen medizinischer Evidenz, Verordnungsrealität und regulatorischer Steuerung. Die EMA kann Leitplanken setzen – den eigentlichen Richtungswechsel muss das Gesundheitssystem leisten.

 

Rezeptur im Wandel, Konservierung auf dem Prüfstand, Herstellung unter Aufsicht

Warum Apotheken künftig Xylometazolin ohne Konservierung produzieren, wie das BfArM die Nutzung regelt und welche Risiken Benzalkoniumchlorid birgt

Es ist ein leiser, aber weitreichender Umbruch in der apothekenüblichen Defekturherstellung: Die Standardzulassung für Xylometazolin-HCL-Lösung 0,1 Prozent wurde überarbeitet – mit einer Konsequenz, die aufhorchen lässt. Künftig entfällt der Zusatz von Konservierungsmitteln vollständig. Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt im Sinne empfindlicher Schleimhäute erscheinen mag, bedeutet für Apotheken einen regulatorischen und organisatorischen Kraftakt. Denn mit der neuen Monographie kommt nicht nur eine veränderte Zusammensetzung, sondern auch eine veränderte Verantwortung – insbesondere im Hinblick auf die Anzeige- und Mitteilungspflichten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Seit 1976 sind Standardzulassungen ein bewährtes Werkzeug, um Defekturarzneimittel in Apotheken herzustellen, ohne individuelle Zulassungsverfahren durchlaufen zu müssen. Doch dieses vereinfachte Verfahren ist an klare Bedingungen geknüpft: Die Nutzung muss beim BfArM angezeigt werden, und Änderungen – wie nun bei der Xylometazolin-Lösung – lösen neue Anzeigepflichten aus. Wer von der alten zur neuen Rezeptur wechseln will, muss das ebenso melden wie das vollständige Einstellen der bisherigen Monographie. Die Übergangsfrist endet am 15. Juni 2025 – wer danach noch nach alter Rezeptur produziert, handelt nicht nur ordnungswidrig, sondern auch mit einem erheblichen Haftungsrisiko.

Im Kern geht es bei der neuen Standardzulassung um die Rückkehr zur Einfachheit – mit neuen Anforderungen an die Behältnistechnologie. Die bisher gängige Konservierung etwa mit Benzalkoniumchlorid wird gestrichen. Stattdessen soll das Primärpackmittel – etwa durch sterile Einzeldosispipetten oder spezielle Dosiersysteme – die mikrobiologische Sicherheit gewährleisten. Damit rückt ein bislang oft unterschätzter Aspekt der Arzneimittelsicherheit in den Fokus: die technische Qualität der Behältnisse. Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihr Primärpackmittel tatsächlich den nötigen Schutz bietet. Für Apotheken bedeutet dies eine strategische Neuausrichtung: Nicht mehr allein die Zusammensetzung bestimmt die Haltbarkeit – sondern auch die Verpackungslogik.

Die Gründe für den Verzicht auf Konservierungsmittel liegen nicht nur in regulatorischer Präzision, sondern auch in pharmakologischer Einsicht. Benzalkoniumchlorid, seit Jahrzehnten als Konservierungsmittel bewährt, ist zunehmend in die Kritik geraten. Zwar wirkt es antiseptisch – es destabilisiert die Zellwände von Bakterien und hemmt Viren – doch seine Nebenwirkungen betreffen genau jene Strukturen, die es eigentlich schützen soll. Flimmerhärchen etwa, die in der Nase Schleim und Erreger in Richtung Rachen transportieren, können durch Benzalkoniumchlorid in ihrer Funktion massiv beeinträchtigt werden. In Studien wurde belegt, dass die Zilienschlagfrequenz durch das Konservierungsmittel reduziert wird – mit der Folge, dass Keime länger auf der Nasenschleimhaut verbleiben und die Schleimhaut austrocknet. Bei chronischer Anwendung drohen entzündliche Veränderungen, Überempfindlichkeitsreaktionen und Rebound-Effekte.

Die neue Monographie 2670.99.99 spiegelt diesen Paradigmenwechsel wider. Der Verzicht auf Konservierung verlangt aber eine sorgfältige Prozessumstellung: Xylometazolinhydrochlorid 0,1 g, ergänzt durch eine Pufferlösung aus Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat und Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat sowie physiologischem Natriumchlorid in gereinigtem Wasser – mehr nicht. Die Simplizität der Zusammensetzung täuscht jedoch über die Komplexität ihrer Herstellung hinweg. In der Praxis stellt sich die Frage, wie Apotheken das Konservierungsziel technologisch umsetzen wollen. Hier rückt der pharmazeutisch-technische Fortschritt ins Rampenlicht – von Nasensprays mit Rücklaufsperre bis hin zu sterilen Einzeldosisbehältnissen.

Zugleich bringt die Neuregelung eine politische Dimension mit sich. Die Verantwortlichkeit für Qualität, Sicherheit und Herstellung verlagert sich sichtbar von den großen Zulassungsstellen hin zu den einzelnen Apotheken. Während das BfArM als Genehmigungsstelle fungiert, trägt die abgebende Apotheke die Verantwortung für mikrobiologische Integrität und gesetzeskonforme Anzeige. Die Differenzierung zwischen Haupt- und Filialapotheken wird dabei rechtlich scharf gezogen: Hat eine Hauptapotheke eine Standardzulassung angezeigt, kann eine Filiale sie nur dann nutzen, wenn sie als Mitvertreiber formal gemeldet wurde – eine bloße Zuordnung im Betriebsalltag reicht nicht.

Was aus Sicht der Pharmakologie als „besser ohne Konservierung“ gelten mag, entfaltet in der Praxis eine ganze Kaskade aus juristischer Präzision, logistischer Komplexität und technischer Umstellung. Die neue Standardzulassung für Xylometazolin ist deshalb weit mehr als ein neuer Eintrag im Arzneimittelverzeichnis – sie ist ein Testfall für die Zukunft regulatorisch kontrollierter Rezepturherstellung. Wer die Anforderungen unterschätzt, riskiert nicht nur Retaxationen, sondern auch den Verlust der eigenen Herstellungskompetenz. Wer sie annimmt, hat die Chance, sich als moderne, sichere und technologisch versierte Rezepturapotheke zu positionieren – und einen Beitrag zu leisten zu einer Defektur, die sowohl pharmazeutisch sinnvoll als auch regulatorisch zukunftsfähig ist.

 

Die Tücken der Therapie, die Last der Verantwortung, das Maß der Beratung

Wie NSAR, Glucocorticoide und Bisphosphonate den pharmazeutischen Alltag prägen, woran Diagnoseversäumnisse scheitern und weshalb Einnahmeregeln über Heilung und Schaden entscheiden

Der Alltag in der Offizin verlangt oft mehr als nur die korrekte Abgabe eines Arzneimittels – vor allem dann, wenn es um Erkrankungen des Bewegungsapparats geht. Nicht steroidale Antirheumatika (NSAR), Glucocorticoide und Bisphosphonate zählen zu jenen Substanzklassen, die in der Apotheke nicht nur ständig präsent, sondern auch hochgradig beratungsintensiv sind. Die Komplexität dieser Arzneistoffe liegt dabei nicht allein in ihrer Pharmakodynamik, sondern in den multiplen Risiken, Folgeerkrankungen, Interaktionen und – nicht zuletzt – in der hohen Gefahr der Fehlanwendung. Das Wissen um diese Tücken ist längst keine akademische Kür mehr, sondern zählt zu den tragenden Säulen heilberuflicher Verantwortung.

Was auf den ersten Blick harmlos klingt – eine wiederholte Nachfrage nach Diclofenac gegen Regelschmerzen oder Rückenschmerz – kann bei näherem Hinschauen zu fatalen Diagnoseverzögerungen führen. Dr. Verena Stahl, erfahrene Apothekerin aus Herdecke, verdeutlichte dies bei der Frühjahrsfortbildung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am Beispiel der Psoriasis-Arthritis. Viele Symptome wie Fersenschmerzen, Rückenschmerz oder chronische Sehnenreizungen werden durch OTC-Analgetika maskiert – mit der Konsequenz, dass Patienten mit entzündlichen Autoimmunerkrankungen oft erst Jahre später die richtige Diagnose erhalten. Laut Studien liegen zwischen dem ersten Symptom und der Diagnose im Schnitt zwei Jahre. In dieser Zeit kann sich die Erkrankung weiter verschärfen – mit irreversiblen Schäden am Bewegungsapparat.

Die Beratungspflicht der Apotheke endet also nicht am Verkaufstresen. Gerade NSAR-Therapien verlangen eine engmaschige Beobachtung. Neben typischen Beschwerden wie Übelkeit oder Magenbeschwerden sind es unspezifische Signale wie plötzliches Sodbrennen oder Schluckbeschwerden, die ein Alarmsignal für Ulzera oder Blutungen sein können. Und selbst wenn bereits auf ein Coxib wie Celecoxib umgestellt wurde, bleibt ein zusätzlicher Magenschutz mit Protonenpumpenhemmern für mindestens sechs Wochen Pflicht. Die aktuelle Leitlinie fordert außerdem ein konsequentes Helicobacter-pylori-Screening bei Patienten mit gastrointestinalen Blutungen. Wer das in der Beratung übersieht, gefährdet nicht nur den Therapieerfolg – sondern potenziell das Leben des Patienten.

Noch gravierender sind die Auswirkungen einer längeren Glucocorticoid-Einnahme auf das Skelettsystem. Schon geringe Dosen von täglich 2,5 bis 7,5 mg Prednisolon reichen aus, um die Knochenmineraldichte signifikant zu senken. Innerhalb eines Jahres ist ein Verlust von 12 Prozent messbar – das Frakturrisiko steigt parallel. In der Folge nehmen sowohl Wirbelkörper- als auch Hüftfrakturen deutlich zu. Tragisch ist dabei nicht nur die klinische Konsequenz, sondern auch der systematische Verordnungsfehler: Oft wird die Basisdiagnostik zur Risikoeinschätzung erst nach dem ersten Bruch veranlasst – zu spät, um präventiv einzugreifen.

Doch selbst wenn eine Osteoporose erkannt ist, bleibt die Umsetzung therapeutischer Empfehlungen ein Kraftakt – für das Team in der Offizin wie für die Patienten selbst. Die tägliche Zufuhr von 1000 mg Calcium und 800–1000 I.E. Vitamin D3 ist nach wie vor der Eckpfeiler jeder Osteoporosebehandlung. Und dennoch zeigt die Beratungspraxis, dass kaum ein Patient seinen täglichen Bedarf allein über die Ernährung deckt. Die Hürde liegt jedoch nicht allein im Wissensdefizit – sondern auch in der Verordnungsgrenze: Eine Erstattungsfähigkeit besteht erst ab 7,5 mg Prednisolon-Äquivalent über einen Zeitraum von sechs Monaten. Bis dahin sind Eigenverantwortung und finanzielle Eigenleistung gefragt – ein Missstand mit System.

Besonders anspruchsvoll wird es bei der Anwendung von Bisphosphonaten. Alendronat, Risedronat oder Ibandronat zeigen nicht nur eine schlechte Bioverfügbarkeit, sondern verlangen eine exakte Einnahmepraxis: nüchtern, mit kalkarmem Wasser, ohne jede gleichzeitige Einnahme von Calcium oder anderen kationhaltigen Substanzen. Selbst Leitungswasser kann ungeeignet sein, wenn die Wasserhärte zu hoch ist – hier hilft nur die Nachfrage beim lokalen Wasserversorger. Die Patienten dürfen in den ersten 30 bis 60 Minuten nach der Einnahme weder liegen noch andere Getränke oder Nahrung zu sich nehmen. Viele Senior:innen sind damit überfordert – nicht aus Ignoranz, sondern weil die physischen Anforderungen schlicht zu hoch sind. Die pharmazeutische Empfehlung, auf eine parenterale Applikation umzusteigen, kann dann zur entscheidenden Weichenstellung werden.

Die Einnahmefehler sind jedoch nicht das einzige Problem. Ängste rund um die mögliche Entwicklung einer Kiefernekrose halten viele Patienten von der notwendigen Therapie ab. Auch hier ist die Aufklärung entscheidend: Bei Osteoporosepatienten liegt das Risiko laut Studien unter 0,05 Prozent, bei intravenöser Gabe von Zoledronsäure sogar unter 0,02 Prozent. Deutlich höher ist das Risiko lediglich bei onkologischen Indikationen – etwa bei Patienten mit Skelettmetastasen, bei denen die Rate auf 0,5 Prozent ansteigt. Entscheidend ist in allen Fällen die Prophylaxe: gute Mundhygiene, passgenauer Zahnersatz, regelmäßige Kontrollen und eine sorgfältige Abstimmung zahnärztlicher Eingriffe.

Stahl macht deutlich, dass der Schlüssel in der empathischen Kommunikation liegt. Nur wer den Patienten ernst nimmt, mit ihm über Einnahmegewohnheiten spricht und nicht belehrt, kann Fehler identifizieren und Vertrauen aufbauen. In der Praxis bedeutet das: weniger Informationsbrocken, mehr Zuhören. Denn der beste Therapieplan nützt nichts, wenn er an der Lebensrealität scheitert. Und die beginnt nicht selten mit einem Glas zu kalkhaltigem Wasser.

 

Borrelien kennen keinen Kalender, Symptome keine Pause, Therapie keinen Aufschub

Warum Zecken schon im Winter zustechen, wie Borreliose unterschätzt wird und was medizinisch sofort zählt

Sie lassen sich nicht von Jahreszeiten beeindrucken und schon gar nicht von Kalenderlogik: Zecken werden aktiv, wenn die Temperaturen wenige Grad über null steigen – und das zunehmend auch in den Wintermonaten. Damit wächst die Gefahr einer Borreliose, einer bakteriellen Infektionskrankheit, die durch den Gemeinen Holzbock (Ixodes ricinus) übertragen wird und das zentrale Nervensystem ebenso treffen kann wie Haut, Herz und Gelenke. Dass das Risiko längst nicht mehr auf Frühjahr und Sommer beschränkt ist, zeigt ein Blick auf die Zeckenforschung der letzten Jahre: Bereits bei dauerhaft 6 bis 8 Grad Celsius erwacht der Parasit aus seiner Kältestarre. In Zeiten milder Winter wird der einst saisonale Gefahrenmoment zur ganzjährigen Bedrohung. Für die Medizin bedeutet das: Aufmerksamkeit, Diagnosekompetenz und frühzeitige Therapie sind jederzeit gefragt. Denn die Lyme-Borreliose gehört zu den meistunterschätzten Infektionskrankheiten in Europa – nicht selten mit chronischen Verläufen, verzögerter Diagnose und langwieriger Behandlung. Die größte Herausforderung ist dabei nicht die Zecke selbst, sondern die Reaktion auf ihre Spuren.

Wer gestochen wird, bemerkt den Stich häufig nicht. Erst eine ringförmige Hautrötung – das sogenannte Erythema migrans – signalisiert in rund 50 bis 70 Prozent der Fälle eine frische Infektion mit Borrelia burgdorferi. Doch selbst dieser Hinweis fehlt bei einem beträchtlichen Teil der Infizierten. Stattdessen treten Wochen bis Monate später Gelenkschmerzen, neurologische Ausfälle oder Herzrhythmusstörungen auf – Symptome, die so unspezifisch wie ernst zu nehmen sind. Diagnostisch stellt das behandelnde Fachpersonal damit vor ein Dilemma: Serologische Tests auf Borrelien-Antikörper sind zwar Standard, liefern aber insbesondere in frühen Stadien keine verlässliche Aussage. Ein falsch negatives Ergebnis kann fatale Folgen haben – ebenso wie die Verharmlosung diffuser Beschwerden als psychosomatisch oder irrelevant. In der Regel empfiehlt sich bei klinischem Verdacht eine sofortige antibiotische Therapie, auch wenn die Labordiagnostik noch kein klares Bild ergibt.

Die Therapie der Borreliose richtet sich nach Stadium und Manifestation der Erkrankung. In der Frühphase genügt meist eine orale Gabe von Doxycyclin oder Amoxicillin über zwei bis drei Wochen. Bei neurologischen Beteiligungen, etwa einer Meningoradikulitis oder einer fazialen Parese, kommen intravenöse Cephalosporine wie Ceftriaxon zum Einsatz, oft über 14 bis 21 Tage. Herzbeteiligungen und Gelenkentzündungen verlangen ebenfalls eine individualisierte Herangehensweise – nicht zuletzt wegen der Gefahr anhaltender Entzündungsschübe oder Spätschäden. Ein Kernproblem bleibt: Auch nach scheinbar erfolgreicher Behandlung klagen viele Patient:innen über anhaltende Symptome. Das sogenannte Post-Lyme-Syndrom ist umstritten, aber real – medizinisch wie psychosozial. Es erfordert eine ganzheitliche Sicht auf die Patientensituation, jenseits pathogenetischer Beweislast.

Dass Zecken selbst im Winter aktiv sind, ist nur ein Teil der Wahrheit. Der andere lautet: Der medizinische Apparat muss in der Lage sein, Borreliose zu erkennen, bevor sie klinisch entgleist. Dazu gehört auch, dass Apotheker:innen, Hausärzt:innen und medizinische Fachangestellte eine erhöhte Awareness entwickeln – etwa bei ungewöhnlichen Schmerzsyndromen, migratorischen Hautveränderungen oder neurologischen Symptomen unklarer Genese. Besonders in ländlichen Regionen, wo Zecken häufiger sind, sollte bei jeder unklaren Infektkonstellation die Möglichkeit einer Borreliose mitgedacht werden. Denn anders als bei FSME, gegen die es eine Impfung gibt, bleibt bei Borrelien nur die präventive Aufklärung, die schnelle Entfernung der Zecke und die zügige ärztliche Intervention bei Verdachtsmomenten.

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Borreliose oft das Stiefkind unter den Infektionskrankheiten. Anders als bei SARS-CoV-2 oder Influenza fehlt die mediale Dramatik, der pandemische Kontext, der politische Alarm. Doch genau das ist trügerisch. Studien zeigen, dass die Zahl der gemeldeten Borreliosefälle in Deutschland je nach Region bis zu 50 auf 100.000 Einwohner pro Jahr beträgt – mit starker Dunkelziffer. Fachgesellschaften fordern deshalb eine verbesserte Meldepflicht, regional differenzierte Aufklärungsprogramme und ein einheitliches Vorgehen bei Diagnostik und Therapie. Dass die Bundesländer hier unterschiedliche Informationsstrategien verfolgen, schwächt die Gesamtwirkung. Auch in Apotheken ist die Rolle bei der Früherkennung nicht zu unterschätzen – etwa durch gezielte Beratung nach Zeckenstichen oder bei typischen Symptomen.

Falsch verstandene Entwarnung ist dabei genauso gefährlich wie übertriebene Alarmierung. Es geht nicht um Panik, sondern um eine realistische Risikoeinschätzung. Wer die Symptome kennt, die Pathogenese versteht und Therapieentscheidungen evidenzbasiert trifft, kann aus der stillen Infektion ein heilbares Kapitel machen – und aus der Zecke einen berechenbaren Gegner. Was es dafür braucht, ist keine saisonale Aufmerksamkeit, sondern permanente medizinische Wachsamkeit. Denn Borrelien halten sich nicht an Jahreszeiten. Und ihre Spuren verschwinden nicht von selbst.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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