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  • 15.08.2025 – Retaxrisiken erkennen, Apotheken-Nachrichten einbinden, globale Gesundheitswarnungen ernst nehmen
    15.08.2025 – Retaxrisiken erkennen, Apotheken-Nachrichten einbinden, globale Gesundheitswarnungen ernst nehmen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Retaxprävention, rechtssicherer Arzneimittelaustausch und die Einordnung globaler Gesundheitsrisiken bestimmen den aktuellen Handlungsr...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Retaxrisiken erkennen, Apotheken-Nachrichten einbinden, globale Gesundheitswarnungen ernst nehmen

 

Wechseljahre neu besprechen, Arzneimittelaustausch korrekt umsetzen, Cholera-Ausbreitung international stoppen

Apotheken-News: Bericht von heute

Retaxationen bei falschem Kostenträger im Apothekenalltag zeigen, wie schnell betriebliche Einnahmen durch formale Fehler wegbrechen können, wenn Rezepte mit unzutreffenden Krankenkassenangaben eingelöst werden und keine Absicherung wie eine Retax-Versicherung greift, parallel zwingt die aktuelle Ozempic-Situation mit der N1- statt N3-Verfügbarkeit Apotheken dazu, Lieferengpässe, aut-idem-Regeln und Dokumentationspflichten rechtssicher in Einklang zu bringen, während die von der WHO gemeldete dramatische Cholera-Ausbreitung in Konfliktregionen nicht nur internationale Lieferketten und Impfstoffproduktion unter Druck setzt, sondern auch zeigt, wie sehr globale Gesundheitswarnungen in Beratung und Prävention vor Ort berücksichtigt werden müssen, ebenso wie die wachsende Notwendigkeit, Wechseljahre aus der Tabuzone zu holen, Beratungskonzepte anzupassen und Frauen in dieser Lebensphase medizinisch und gesellschaftlich besser zu unterstützen

 

 

Falsche Krankenkasse, echtes Risiko, fehlende Absicherung

Wie Apotheken im Notdienst zwischen falschen Kostenträgern, Retaxationsfallen und dem Schutz durch spezialisierte Versicherungen navigieren

Wenn in einer Nachtapotheke der Druck steigt, Patienten ungeduldig warten und Ärztinnen oder Notdienstpraxen Verordnungen schnell ausstellen, schleicht sich oft ein Fehler ein, dessen Folgen nicht sofort sichtbar werden: Als Krankenkasse wird einfach „AOK“ eingetragen, obwohl der Patient ganz woanders versichert ist. Für Silke Hans, Inhaberin der Markt-Apotheke in Kleve, ist das kein theoretisches Ärgernis, sondern ein wiederkehrender Stolperstein im Betriebsalltag. Sie beschreibt, wie falsch ausgefüllte Felder auf dem Rezept zunächst nur lästig wirken, später aber zur Kostenfalle werden – vor allem dann, wenn keine neue Verordnung nachgereicht wird und die Krankenkasse die Zahlung verweigert. Der Begriff „Retaxation“ klingt dabei bürokratisch, bedeutet in der Praxis aber: Die Apotheke bleibt auf den Kosten für ein bereits abgegebenes Arzneimittel sitzen.

Für viele Betriebe ist die Häufung solcher Fälle ein Indikator dafür, dass die Schnittstelle zwischen ärztlicher Verordnung und pharmazeutischer Abgabe lückenhaft ist. Im Notdienst, so Hans, werde oft pragmatisch gehandelt: Kasse eintragen, Rezept stempeln, Patient versorgen. Die Problematik entfaltet sich erst Wochen später im Abrechnungsprozess, wenn das Rechenzentrum die Kostenträgernummer nicht zuordnen kann. Die Krankenkasse selbst hat formal keine Verpflichtung zur Zahlung, wenn sie nicht im Leistungsfall zuständig war. Das ist juristisch wasserdicht, für die Apotheke aber wirtschaftlich bitter.

Die strukturelle Dimension zeigt sich im Zusammenspiel von Rezeptausstellung, Versichertenidentifikation und Abrechnungstechnologie. Während elektronische Gesundheitskarte und Praxissoftware eigentlich für eindeutige Kostenträgerzuordnung sorgen sollten, bleibt der analoge Notdienst ein Störfaktor. Hier greifen Apotheken häufig auf händische Datenerfassung zurück – ein Prozess, der fehleranfällig ist, vor allem wenn Patientendaten nur mündlich angegeben oder nicht überprüft werden können. Dieser Bruch zwischen digitaler Routine und analogem Ausnahmebetrieb erhöht das Risiko für formale Fehler und damit für Retaxationen.

Ein weiterer Aspekt ist die Beweislastumkehr: Kann die Apotheke nicht dokumentieren, dass sie alles Zumutbare zur Klärung des Kostenträgers unternommen hat, ist der Weg zu einer erfolgreichen Gegenwehr gegen die Retaxation versperrt. Der Aufwand, Rezepte nachträglich zu korrigieren, übersteigt in vielen Fällen den wirtschaftlichen Nutzen. Gerade kleine Betriebe verzichten daher häufig auf eine Auseinandersetzung und verbuchen den Verlust als Betriebsausgabe. Das wiederum senkt die Sensibilität für das eigentliche Problem: eine strukturelle Lücke, die Krankenkassen systematisch nutzen können, um Kosten zu sparen.

Spezialisierte Retax-Versicherungen versprechen hier Schutz – allerdings nur, wenn der formale Rahmen eingehalten wird. Diese Policen übernehmen in der Regel den finanziellen Schaden einer Retaxation, wenn die Ursache auf menschliches Versehen oder formale Fehler zurückgeht. Nicht gedeckt sind jedoch Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Fälle, in denen grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Apothekeninhaber bedeutet das, dass Versicherungsschutz und interne Prozesssicherheit Hand in Hand gehen müssen: Eine Versicherung kann Lücken schließen, sie darf aber nicht als Freifahrtschein für Nachlässigkeit verstanden werden.

In der Praxis erfordert das ein Bündel an Maßnahmen: Schulung des Teams für Notdienstsituationen, klare Checklisten für die Erfassung von Kostenträgerdaten, technische Hilfsmittel zur Versichertendatenprüfung und ein festgelegtes Verfahren für den Fall von Unstimmigkeiten. Ergänzend kann eine Retax-Versicherung als strategischer Baustein in das Risikomanagement integriert werden. Sie fungiert dann als zweite Verteidigungslinie, wenn trotz aller Vorsicht ein Fehler durchrutscht. So entsteht ein mehrschichtiges Schutzsystem, das formale Sorgfalt, technische Unterstützung und finanzielle Absicherung kombiniert.

Die Herausforderung liegt darin, dieses System nicht als zusätzlichen Verwaltungsballast, sondern als integralen Bestandteil der Versorgungsqualität zu begreifen. Denn jede Retaxation ist nicht nur ein finanzieller Verlust, sondern auch ein Hinweis darauf, dass ein Teil der Versorgungskette nicht reibungslos funktioniert. Wer diese Signale ernst nimmt, kann aus vermeintlichen Kleinigkeiten strategische Hebel für Prozessoptimierung und Risikominimierung entwickeln – und damit die wirtschaftliche Stabilität der eigenen Apotheke langfristig sichern.

 

Packungsgrößen, Paragrafen, Praxisrisiken

Warum der Austausch von Ozempic N3 auf N1 juristisch heikel, abrechnungstechnisch riskant und betriebswirtschaftlich relevant ist

Als Novo Nordisk Ende Juni die schrittweise Marktbereinigung der N3-Packungen von Ozempic (Semaglutid) ankündigte, war die Botschaft für Apotheken eindeutig: Die bisher gängige 12-Milligramm-Dreifachpackung wird verschwinden, übrig bleibt vorerst die 8-Milligramm-Variante als 8-Wochen-Pen in Normgröße N1. Die Herstellerkommunikation stellte klar: Bei Nichtverfügbarkeit der N3 ist der Austausch auf die N1 zulässig – allerdings nur unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Genau hier beginnt die juristische Feinmechanik, die Apotheken kennen müssen, um nicht in Retaxations- oder Haftungsfallen zu geraten.

Der Kern des Problems liegt im aut-idem-Prinzip und dessen Einschränkungen. § 129 Absatz 2a SGB V erlaubt es Apotheken, bei Nichtverfügbarkeit von der ärztlichen Verordnung abzuweichen – jedoch nur, wenn die abgegebene Alternative in Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform identisch oder als austauschbar definiert ist. Bei Ozempic N3 und N1 ist die Darreichungsform zwar gleich (Injektionslösung im Fertigpen), die Wirkstärke ebenfalls identisch (1 mg Semaglutid pro Dosis), aber die Packungsgröße weicht ab: N3 steht für eine Menge von 12 mg, N1 für 8 mg. Dieser Unterschied bedeutet, dass die Packungsgröße nicht identisch ist und damit der Austausch formal nicht aut-idem-konform erfolgen kann.

Das führt zu einem paradoxen Szenario: Ist die N3 verordnet, aber nicht verfügbar, darf eine N1 zwar technisch und pharmakologisch als Teilmenge abgegeben werden – sie erfüllt den Therapiebedarf zumindest teilweise – doch formell handelt es sich um einen Packungsgrößenwechsel, der rechtlich nicht als gleichwertiger Austausch gilt. In der Praxis bedeutet das: Jede Abgabe einer N1 anstelle einer N3 ohne neue ärztliche Verordnung birgt das Risiko einer Retaxation, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht sauber dokumentiert und die Rechtsgrundlage eindeutig hergeleitet wird.

Die AV-Kennzeichnung („außer Vertrieb“) verschärft die Lage zusätzlich. § 8 des Rahmenvertrags regelt, dass ein AV-gekennzeichnetes Arzneimittel als nicht eindeutig bestimmt gilt, wenn weder eine lieferfähige Variante noch eine andere Auswahloption verfügbar ist. Das klingt wie eine Öffnungsklausel, funktioniert aber nur, wenn die Apotheke lückenlos nachweist, dass keine N3 mehr beschafft werden konnte – und zwar weder über den eigenen Bestand noch über den Großhandel. In der Realität sind Restbestände jedoch oft noch im Markt, was die Rechtfertigung eines Austauschs erschwert.

Der wirtschaftliche Aspekt ist nicht zu unterschätzen: Eine fehlerhafte Abgabe, die von der Kasse beanstandet wird, führt nicht nur zur Nichtvergütung des Arzneimittels, sondern kann auch zusätzlichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Rückfragen, Stellungnahmen und Klärungsverfahren kosten Zeit, binden Personal und verzögern die Abrechnung. Vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln wie Ozempic kann eine einzige Retaxation mehrere Hundert Euro Verlust bedeuten – multipliziert sich das, wird es zum relevanten Risiko für die Liquidität der Apotheke.

Hinzu kommt die Patientenperspektive: Für viele Typ-2-Diabetiker oder Menschen mit Adipositas, die auf Semaglutid eingestellt sind, kann eine nicht verfügbare Packungsgröße zu Unsicherheit führen. Die Therapieadhärenz leidet, wenn Patienten mehrfach in die Apotheke kommen müssen oder kurzfristig mit einer kleineren Packung auskommen sollen. Für das Apothekenteam ist das eine kommunikative Gratwanderung: Einerseits muss die Versorgung gesichert werden, andererseits dürfen gesetzliche und vertragliche Vorgaben nicht verletzt werden. Das erfordert klare interne Anweisungen, abgestimmte Kommunikation mit den Praxen und gegebenenfalls proaktive Kontaktaufnahme, um rechtzeitig neue Verordnungen zu erhalten.

Strategisch gesehen ist die N1/N3-Problematik ein Paradebeispiel dafür, wie regulatorische Details unmittelbare betriebswirtschaftliche Folgen haben können. Wer als Apotheke hier sauber agiert, sichert nicht nur die Vergütung, sondern minimiert auch das Risiko von Konflikten mit Kostenträgern. Das umfasst die Schulung des Teams in den rechtlichen Grundlagen, die Implementierung standardisierter Dokumentationsverfahren bei Nichtverfügbarkeit, den Einsatz von Warenwirtschaftssystemen zur lückenlosen Bestands- und Lieferverfügbarkeitsprüfung sowie den Aufbau schneller Kommunikationswege zu verordnenden Ärzten.

Langfristig zeigt der Fall Ozempic zudem, dass Packungsgrößenänderungen – oft als reine Marktlogistik verkauft – in Wirklichkeit tief in die Versorgungspraxis eingreifen. Für Apotheken ist es daher entscheidend, nicht nur reaktiv auf Herstellerinformationen zu reagieren, sondern proaktiv Szenarien durchzuspielen, rechtliche Spielräume zu prüfen und den eigenen Handlungsrahmen abzusichern. So wird aus einer potenziell verlustträchtigen Stolperfalle ein kontrollierbarer Prozess, der Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität verbindet.

 

Infektionsketten, Infrastruktur, Intervention

Wie steigende Cholera-Fälle Versorgungssysteme belasten, Prävention erschweren und Apotheken in neue Rollen drängen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt Alarm: In mehreren Regionen Afrikas, Asiens und des Nahen Ostens breitet sich Cholera in einem Ausmaß aus, das seit Jahrzehnten nicht mehr registriert wurde. Von Nigeria über den Jemen bis Afghanistan häufen sich die Meldungen über Zehntausende Infektionen, tausende Tote und kollabierende lokale Gesundheitssysteme. Während Cholera in wohlhabenden Ländern oft nur als historische Bedrohung wahrgenommen wird, zeigt die aktuelle Welle, wie eng die globale Gesundheitssicherheit mit funktionierender Infrastruktur, sauberem Trinkwasser und schneller medizinischer Intervention verbunden ist. In einer vernetzten Welt ist die Vorstellung, dass die Krankheit nicht über internationale Bewegungen eingeschleppt werden könnte, illusorisch.

Die Ursachen für die Ausbreitung sind vielfältig: Extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen, anhaltende Dürren, bewaffnete Konflikte und die Zerstörung sanitärer Anlagen schaffen ideale Bedingungen für Vibrio cholerae, den Erreger der Krankheit. Der Bakterienstamm verbreitet sich über fäkal verunreinigtes Wasser und Nahrungsmittel, kann aber auch bei unzureichender Hygiene in medizinischen Einrichtungen oder Flüchtlingslagern rasch von Mensch zu Mensch übertragen werden. Die Inkubationszeit beträgt nur wenige Stunden bis maximal fünf Tage, und ohne Behandlung kann der Tod innerhalb weniger Stunden eintreten – vor allem durch den massiven Flüssigkeits- und Elektrolytverlust.

Internationale Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen und das Rote Kreuz betonen, dass Impfungen, Wasseraufbereitung und Hygieneschulung entscheidend sind, um Ausbrüche einzudämmen. Doch der Zugang zu oral verabreichten Choleraimpfstoffen ist begrenzt, nicht nur wegen der Produktionskapazitäten, sondern auch wegen logistischer Engpässe und politischer Blockaden. Die WHO hat bereits ihren globalen Impfstoffvorrat nahezu ausgeschöpft, da gleichzeitig mehrere Länder um Notfalllieferungen bitten. Damit steigt der Druck auf nationale Gesundheitssysteme, auch in Europa, sich mit Vorratshaltung, Notfallplänen und einer klaren Kommunikation vorzubereiten.

Für Apotheken ergeben sich daraus neue Handlungsfelder. Zwar ist Cholera in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig und der direkte Kontakt mit Erkrankten im Apothekenalltag unwahrscheinlich, doch spielt die pharmazeutische Beratung bei Reiseimpfungen, Präventionsstrategien und der Vermittlung von Hygienemaßnahmen eine wachsende Rolle. Angesichts steigender internationaler Mobilität und globaler Lieferketten, die auch Lebensmittelimporte umfassen, wächst die Erwartung, dass Apotheken nicht nur Medikamente abgeben, sondern auch aktiv in der Gesundheitsaufklärung agieren. Dazu gehört das Wissen über Impfempfehlungen des Auswärtigen Amts, die Beratung zu Trinkwasserhygiene in Risikogebieten, der Einsatz von Wasserdesinfektionsmitteln und die Empfehlung oraler Rehydrationslösungen.

In einem größeren Kontext ist die Cholera-Welle ein Indikator für strukturelle Schwächen in globalen Gesundheitssystemen. Sie zeigt, dass Infektionskrankheiten, die sich mit vergleichsweise einfachen Mitteln verhindern lassen, weiterhin ein massives Problem darstellen, wenn Basisinfrastruktur fehlt. Hier überschneiden sich Fragen von Klimaanpassung, humanitärer Hilfe und Public Health – und damit auch die Verantwortung von Industrienationen. Wer in Deutschland über Pandemievorsorge spricht, muss auch die internationalen Dimensionen im Blick behalten, denn die Stabilität globaler Gesundheit hängt von solidarischen Investitionen in präventive Strukturen ab.

Auf kommunaler Ebene kann die Einbindung von Apotheken in Präventionsnetzwerke den Unterschied machen. Gerade in Regionen mit hohem Anteil an Reisenden, Migranten oder Geflüchteten kann die niedrigschwellige Beratung in Apotheken zur Früherkennung und Prävention beitragen. Dies erfordert aber, dass Apotheker und PTA Zugang zu aktuellen epidemiologischen Informationen haben, dass Schulungen für Reisemedizin Standard werden und dass logistische Schnittstellen zwischen öffentlichen Gesundheitsdiensten und Apotheken definiert sind. Nur so lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und Eindämmungsmaßnahmen effizient umsetzen.

Die Lehre aus der aktuellen Lage ist klar: Cholera ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern eine reale Bedrohung im 21. Jahrhundert. Sie erinnert daran, dass Seuchenbekämpfung nicht an Landesgrenzen endet und dass Prävention immer dann funktioniert, wenn sie mehrdimensional gedacht wird – medizinisch, infrastrukturell und gesellschaftlich. Apotheken können dabei mehr sein als Ausgabestellen für Medikamente: Sie können, eingebettet in ein funktionierendes Netzwerk, zu Ankerpunkten für Information, Prävention und schnelle Intervention werden.

 

Biologie, Befinden, Bewusstsein

Wie Wechseljahre Körper und Karriere prägen, Versorgungslücken sichtbar machen und gesellschaftliche Rollenbilder herausfordern

Die Wechseljahre sind ein biologischer Übergang, der jede Frau erreicht – und dennoch einer der am wenigsten offen diskutierten Lebensabschnitte. In Deutschland befinden sich derzeit rund neun Millionen Frauen in dieser Phase, in der die hormonelle Produktion von Östrogen und Progesteron allmählich nachlässt. Diese Veränderung löst nicht nur körperliche Symptome wie Hitzewallungen, Schlafstörungen oder Scheidentrockenheit aus, sondern wirkt tief in psychische Befindlichkeiten, Partnerschaften, Berufsbiografien und gesellschaftliche Rollenbilder hinein. Während einzelne prominente Stimmen das Tabu zu brechen versuchen, zeigt die Realität in Arztpraxen, Betrieben und Familien: Offenheit ist längst nicht selbstverständlich.

Medizinisch betrachtet beginnt die hormonelle Umstellung oft schon in den sogenannten Prämenopause-Jahren, häufig Mitte 40, manchmal früher. Bei Sybille Müller, einer von Millionen Betroffenen, zeigten sich erste Symptome mit 40: Schlafstörungen, später massive Hitzewallungen. Erst nach mehreren Umwegen erhielt sie eine wirksame Therapie – nicht durch ihre erste Gynäkologin, sondern über eine gezielte hormonelle Diagnostik bei einem Spezialisten. Dieses Beispiel zeigt ein Versorgungsdefizit, das nicht selten aus mangelnder ärztlicher Sensibilisierung, zu wenig Fortbildung im Bereich Hormonstörungen und der anhaltenden gesellschaftlichen Scheu vor dem Thema resultiert.

Fachleute wie Professor Thomas Strowitzki vom Universitätsklinikum Heidelberg betonen, dass eine individuelle Abwägung zwischen Nutzen und Risiken der Hormonersatztherapie entscheidend ist. Während die Langzeitanwendung das Brustkrebsrisiko erhöhen kann, schützt sie gleichzeitig vor Osteoporose und verbessert die Lebensqualität. Ergänzend empfehlen Mediziner nicht-medikamentöse Strategien wie Sport, ausgewogene Ernährung, Kneipp-Anwendungen und phytotherapeutische Präparate. Traubensilberkerze, Rotklee oder Soja-Isoflavone gelten als mögliche Helfer bei leichten bis mittleren Beschwerden. Wichtig ist dabei die kompetente Beratung – und hier können Apotheken eine zentrale Rolle spielen, indem sie nicht nur Produkte abgeben, sondern auch zu Wirkung, Anwendungsdauer und möglichen Wechselwirkungen aufklären.

Gesellschaftlich wirken Wechseljahre doppelt: Sie markieren biologisch das Ende der Fruchtbarkeit, was kulturell häufig mit dem Stigma des Alterns verbunden wird, und sie treffen Frauen in einer Lebensphase, in der berufliche Verantwortung, familiäre Verpflichtungen und Selbstfindung oft gleichzeitig aufeinandertreffen. Für viele Betroffene ist es deshalb nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein arbeitsrechtliches Thema. Einige Unternehmen beginnen, Programme zur Unterstützung einzuführen – flexible Pausenregelungen, klimatisierte Arbeitsplätze, vertrauliche Beratungsangebote. Apotheken, gerade als Arbeitgeberinnen mit hohem Frauenanteil, können Vorreiter sein, indem sie innerbetriebliche Sensibilisierung und konkrete Unterstützungsmaßnahmen etablieren.

Die Enttabuisierung des Themas hängt eng mit gesellschaftlichen Bewegungen für Gleichstellung und Selbstbestimmung zusammen. Ärztinnen wie Dr. Katrin Schaudig, Präsidentin der Deutschen Menopause Gesellschaft, sprechen offen darüber, dass diese Lebensphase Potenzial und Stärke mit sich bringt: Wegfall der Verhütungspflicht, Freiheit von Menstruationsbeschwerden, und oft ein neues Selbstbewusstsein, eigene Bedürfnisse klarer zu formulieren. Dennoch bleibt der Weg zur Normalisierung lang. Häufig verhindern Vorurteile und internalisierte Rollenbilder, dass Frauen ihre Beschwerden ernst nehmen oder offen ansprechen.

Für die Gesundheitsbranche ergeben sich daraus klare Aufgaben: Ärztliche Fortbildung muss sicherstellen, dass Wechseljahresbeschwerden ernst genommen und leitliniengerecht behandelt werden. Apotheken sollten ihr Beratungsspektrum in der Frauengesundheit systematisch erweitern, inklusive Aufklärungsmaterialien, Diskretionszonen und geschultem Personal. Die Politik kann durch Förderung von Aufklärungsprogrammen, steuerliche Unterstützung betrieblicher Präventionsangebote und Einbindung des Themas in die öffentliche Gesundheitskampagne dazu beitragen, die Versorgungslücken zu schließen.

Die Perspektive, Wechseljahre nicht als Defizit, sondern als Entwicklungsphase zu betrachten, ist mehr als ein gesellschaftlicher Luxus – sie ist ein gesundheitspolitisches Gebot. Denn nur wenn medizinische Versorgung, Aufklärung und gesellschaftliche Akzeptanz zusammenspielen, können Frauen diese Jahre nicht nur symptomarm, sondern auch gestärkt erleben. Das ist nicht allein eine Frage individueller Gesundheit, sondern auch ein Beitrag zu Produktivität, Gleichstellung und Lebensqualität in einer alternden Gesellschaft.

 

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Wie ein Fluss, der an seinen Ufern zugleich Recht, Arbeit und Leben berührt, fließen juristische Klarheit, personelle Stärke und medizinische Fürsorge nur dann in einem Strom, wenn sie denselben Lauf finden. Die Verbindung aus konsequenter Rechtsprechung, strategischer Personalbindung und fachlich wie empathisch geführter Gesundheitsberatung zeigt, dass Apotheken nicht nur Orte der Arzneimittelabgabe sind, sondern Drehscheiben für Orientierung, Sicherheit und Lebensqualität. Nur wenn diese Achsen gleichzeitig stabil sind, kann das System der Vor-Ort-Versorgung allen Anforderungen standhalten.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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