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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Sommerfrost, Rezeptfälschungen, Cannabisregulierung und Gewalt gegen Fachpersonal – Apotheken stehen unter wachsendem Risiko, das weit über klassische Versicherungsszenarien hinausreicht. Während das Oberlandesgericht Hamm klarstellt, dass Setzungen durch Bodenaustrocknung keinen versicherten Schaden darstellen, geraten Apotheken durch professionell gefälschte Rezepte unter Druck, deren juristische Bewertung und versicherungstechnische Absicherung massive Lücken aufweist. Zugleich droht mit dem geplanten Cannabisversandverbot nicht nur eine strukturelle Einnahmequelle zu entfallen, sondern eine Versorgungslücke für sensible Patientengruppen. Gesundheitsministerin Nina Warken kündigt zwar härtere Strafen gegen Angriffe auf medizinisches Personal an – doch Sicherheitsgefühl entsteht nicht durch Paragrafen, sondern durch integrierten Schutz. Studien zu Non-Adhärenz und Albträumen nach später, ungesunder Ernährung zeigen zusätzlich, wie weit Versorgung, Verhalten und Risiko heute verzahnt sind. Apotheken brauchen dafür mehr als Policen – sie brauchen Partner mit Weitblick.
Trotz sichtbarer Schäden und abgeschlossener Allgefahrendeckung verweigerte ein Wohngebäudeversicherer die Leistung – und tat das zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschied. Der sogenannte Sommerfrost, also das Schrumpfen des Bodens durch langanhaltende Trockenheit und dem damit verbundenen Kollaps wassergefüllter Porenräume, erfüllt nicht die Bedingung einer „Erdsenkung“ im versicherungsrechtlichen Sinn. Eine versicherte Senkung liegt nach den gängigen Klauseln nur dann vor, wenn sich der Boden über einem natürlichen Hohlraum absenkt. Dass geophysikalisch ähnliche Prozesse wie ein Schrumpfen mit Setzungen einhergehen und visuell kaum zu unterscheiden sind, ändert nichts an dieser juristischen Trennlinie. Für Versicherungsnehmer ist dieses Urteil eine Mahnung: Selbst bei augenscheinlicher Plausibilität bleibt der Wortlaut der Bedingungen entscheidend. Und für Vermittler ist es eine Verpflichtung zur lückenlosen Beratung. Nur explizite Erweiterungen, wie sie etwa die Allianz im Premiumtarif anbietet, schließen Schrumpfphänomene mit ein. Alle anderen Policen fallen auf das zurück, was formuliert ist – nicht auf das, was im Schadenbild vermutet wird. Die Entscheidung des OLG Hamm zeigt damit exemplarisch, wie die Differenz zwischen Risikowahrnehmung und Deckungsrealität zur Falle werden kann.
Diese Kluft wird noch schärfer, wenn man den Blick auf Apotheken richtet – und zwar nicht nur im Gebäudekontext. Dort, wo Versicherungsprodukte bislang eher formelhaft Risiken adressierten, treten mit der digitalen Transformation, regulatorischen Schüben und der Zunahme komplexer Schadensszenarien ganz neue Herausforderungen auf. Die PharmaRisk® OMNI-Police, entwickelt von Aporisk, reagiert auf diese Dynamik mit einem modular aufgebauten Versicherungskonzept, das nicht nur Haftpflicht und Inhaltsrisiken abdeckt, sondern auch gezielt Cybergefahren, Dokumentationslücken bei pDL-Leistungen, Reputationsschäden und telemedizinische Risiken einbezieht. Für Apothekeninhaber bedeutet das: Schutz ist heute nicht mehr nur ein statischer Vertrag, sondern ein dynamischer Abgleich mit der eigenen Prozessrealität. Nur wer Risiken kennt, kann sie versichern – und nur wer versichert ist, kann Risiken tragen.
Dass diese strategische Haltung notwendig ist, zeigt sich nicht zuletzt beim Thema Rezeptfälschungen. Die Zahl gefälschter Verordnungen nimmt rapide zu, der Fokus liegt auf hochpreisigen Wirkstoffen – insbesondere GLP-1-Analoga zur Diabetestherapie wie Ozempic oder Mounjaro. Die Fälschungen sind dabei längst nicht mehr dilettantisch: Moderne Drucktechnik, digitale Signatur-Nachbildungen und gefälschte QR-Codes zielen auf eine perfekte Simulation ärztlicher Rezepte ab. Die Folge: Apotheken geraten in Haftungsrisiken, zahlen aus eigener Tasche für teure Präparate und kämpfen mit dem Regress ihrer Betriebshaftpflichtversicherer. Besonders problematisch wird es dann, wenn die Versicherungsbedingungen nicht eindeutig auf Rezeptbetrug ausgelegt sind oder Ausschlüsse für vorsätzliche Täuschung greifen – auch dann, wenn das Fehlverhalten nicht in der Apotheke, sondern bei Dritten lag. Für viele Apotheken ist das längst mehr als ein Ärgernis – es ist ein existenzbedrohendes Szenario, das professionelle Risikoarchitektur, gezielte Sicherheitsvorkehrungen und eine kritische Prüfung der eigenen Deckung erfordert. Denn was heute noch durchgeht, kann morgen juristisch als grob fahrlässig gewertet werden.
Die Verletzlichkeit der Versorgungslage wird aktuell auch durch politische Eingriffe sichtbar. Mit dem geplanten Versandverbot für medizinisches Cannabis stellt die Bundesregierung eine Branche vor einschneidende Veränderungen. Das neue Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) soll den Direktversand an Patienten künftig untersagen – ein Schritt, der besonders inhabergeführte Apotheken trifft, die sich auf die Versorgung von Schmerz- und Palliativpatienten spezialisiert haben und damit zugleich ein zweites wirtschaftliches Standbein aufgebaut haben. Ein Apotheker warnte jüngst öffentlich vor dem drohenden Schaden: „Diese Struktur bricht ein, bevor Alternativen aufgebaut sind – und das ohne jede Rücksicht auf Patienten, die angewiesen sind auf konstante, vertraute Versorgung.“ Der Eingriff sei nicht nur marktverzerrend, sondern gesundheitsgefährdend. Für viele Apotheken bedeutet das: Ein rechtssicherer Zugang zum Cannabis-Markt wird zur Überlebensfrage. Das Verbot ist symptomatisch für eine politische Linie, die statt Regulierung durch Qualität lieber auf Restriktion durch Misstrauen setzt.
Parallel nimmt auch der Druck durch gesellschaftliche Entwicklungen zu. Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte eine Gesetzesinitiative an, die Gewalt gegen medizinisches Personal künftig schärfer bestrafen soll. „Wer andere angreift, weil sie helfen, greift das System an“, sagte sie der FAZ. Die Pläne zielen auf eine Erweiterung des Strafrahmens bei Übergriffen in Praxen, Apotheken und Notdiensten – und sie sind mehr als Symbolpolitik. Denn laut Berufsverbänden häufen sich Zwischenfälle mit aggressiven Kunden, insbesondere bei Rezeptstreitigkeiten, Maskenpflicht-Diskussionen oder Cannabisabgaben. Das Sicherheitsgefühl in Offizinen ist messbar gesunken. Auch hier sind Versicherungen Teil der Antwort: Betriebsunterbrechung nach Gewaltakten, psychologische Ersthilfe und Reputationsschutz nach medialer Eskalation gehören mittlerweile zum Leistungskatalog moderner Policen.
Doch nicht alle Risiken lassen sich überhaupt absichern – manche entstehen im Innersten des Systems selbst. Ein Beispiel liefert die Klinik Homburg mit einer Studie zur Non-Adhärenz: Von 100 Notfallpatienten mit akuter Herzinsuffizienz hatten nur 40 ihre verordnete Medikation regelmäßig eingenommen. Die anderen waren unterdosiert, hatten Einnahmen vergessen oder Präparate abgesetzt – mit dramatischen Folgen für ihre Prognose. Für Apotheken zeigt sich daran: Beratung endet nicht mit dem Verkauf, sondern beginnt mit dem Verstehen. Non-Adhärenz ist ein Versorgungsrisiko, das nur durch Kommunikation, Kontinuität und niedrigschwellige Interaktion begrenzt werden kann. Auch hier wirkt das Versicherungsrecht indirekt mit: Denn je mehr Leistungen apothekenintern dokumentiert, qualifiziert und nachvollziehbar erbracht werden, desto stärker wächst der Schutz vor Regressen und Vorwürfen bei Medikationsfehlern.
Manche Risiken aber entziehen sich jeder Regulierung – zumindest, wenn man sie nicht erkennt. Ein Beispiel dafür: das Ernährungsverhalten vor dem Schlafengehen. Eine aktuelle Studie in „Frontiers in Psychology“ zeigt, dass fett- und zuckerreiche Mahlzeiten am Abend nicht nur die Schlafqualität, sondern auch die Intensität negativer Träume beeinflussen. Apotheken, die Schlaf- und Ernährungsthemen in ihre Beratung integrieren, leisten damit auch Prävention auf ungewohnter Ebene. Der Zusammenhang zwischen Lebensstil und mentaler Erholung wird zunehmend als Risiko- und Resilienzfaktor erkannt – auch durch die Krankenkassen. Wer heute Albträume durch Koffeinspiegel erklärt, verkennt den kulturellen Wandel in der Arzneimittelberatung.
In diesem dynamischen Feld gewinnt ein unscheinbares Element zunehmend an Bedeutung: die sogenannte „Pharmazierat“-Vereinbarung. In vielen Berufshaftpflichtversicherungen für Apotheken enthalten, sieht sie vor, dass bei regulatorisch komplexen Schadenfällen ein erfahrener Apotheker als beratender Instanz eingebunden wird. Dieser Pharmazierat hilft dem Versicherer, die fachliche Tiefe von Entscheidungen zu verstehen – etwa, ob ein Kühlkettenverstoß grob fahrlässig war oder ob ein Beratungsgespräch angemessen dokumentiert wurde. Für Apotheken bedeutet das: Sie werden nicht mehr allein nach Maßgabe allgemeiner Versicherungslogik beurteilt, sondern erhalten eine Stimme im Regulierungsprozess. Das stärkt nicht nur das Gerechtigkeitsempfinden, sondern erhöht auch die Treffsicherheit bei Leistungszusagen. Entscheidend ist allerdings, ob die Police diese Option ausdrücklich enthält. Denn viele Versicherer verzichten aus Kostengründen auf diese Qualitätssicherung – mit dem Ergebnis, dass Schäden pauschalisiert reguliert oder abgelehnt werden.
Der Pharmazierat ist damit mehr als ein formales Modul: Er ist ein Signal für partnerschaftliche Risikobewertung. Denn nur wer das Innenleben einer Apotheke versteht – mit all seinen Haftungsnischen, Dokumentationspflichten, pharmazeutischen Graubereichen – kann eine faire und risikogerechte Entscheidung treffen. Genau das ist der Unterschied zwischen Versicherung und Schutz.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.
Wenn der Unterschied zwischen Schrumpfung und Senkung über ruinösen Schaden entscheidet, wenn Albträume wissenschaftlich erklärbar sind und wenn Apotheken nicht nur gegen Gewalt, sondern auch gegen strukturelle Ignoranz kämpfen – dann zeigt sich: Deckung beginnt nicht im Vertrag, sondern im Verstehen.
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