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  • 15.07.2025 – Fällt die Preisbindung, fällt das Vertrauen, fällt das System
    15.07.2025 – Fällt die Preisbindung, fällt das Vertrauen, fällt das System
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Das BGH-Urteil zur Rx-Preisbindung entscheidet über die Zukunft der Apotheken. Der HAV warnt: Ohne Gleichpreisigkeit droht das Ende der f...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Fällt die Preisbindung, fällt das Vertrauen, fällt das System

 

Warum das BGH-Urteil über Boni das Rückgrat der Apotheken trifft, Versorgungssicherheit bedroht und politische Untätigkeit zur Sabotage wird

Apotheken-News: Bericht von heute

Wenn der Bundesgerichtshof am 17. Juli über die Zulässigkeit von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel urteilt, entscheidet er nicht über eine bloße Preisfrage, sondern über das Fundament eines solidarisch organisierten Gesundheitswesens, das auf Gleichpreisigkeit, Versorgungsgerechtigkeit und heilberuflicher Verantwortung basiert, denn der mögliche Wegfall der Preisbindung würde nicht nur die ökonomischen Grundlagen stationärer Apotheken aushöhlen, sondern auch die Prinzipien von Sicherheit, Nähe und Verlässlichkeit in der Arzneimittelversorgung infrage stellen – eine Entwicklung, die laut Hessischem Apothekerverband einem politisch zugelassenen Systemverfall gleichkäme, da insbesondere inhabergeführte Betriebe in Stadt und Land in einen ruinösen Verdrängungswettbewerb geraten könnten, während Plattformanbieter mit Boni, Gratisleistungen und Werbedruck die Versorgungslogik durch Konsumrhetorik ersetzen, weshalb der HAV ein Apothekenstrukturgesetz fordert, das Gleichpreisigkeit auch im Versand sichert, Boni mit Abrechnungsverboten sanktioniert und die Grundstruktur der Apothekenversorgung klar schützt, bevor eine rechtliche Entscheidung zur faktischen Zerstörung führt.


Der 17. Juli wird zum Schicksalstag für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. An diesem Donnerstag urteilt der Bundesgerichtshof darüber, ob ausländische Versandapotheken weiterhin Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen – und damit über die Reichweite einer Preisbindung, die seit Jahrzehnten als Schutzschirm für Versorgungsgerechtigkeit gilt. Der Hessische Apothekerverband (HAV) spricht nicht von Symbolik, sondern von finaler Systementscheidung. Sollte das Urteil die Gleichpreisigkeit aushöhlen, brechen nicht nur rechtliche Dämme, sondern ökonomische, soziale und ethische Grundfeste der Arzneimittelversorgung. „Fällt die Preisbindung, fallen die Apotheken“, sagt HAV-Chef Holger Seyfarth – und meint damit keine metaphorische Gefahr, sondern eine realpolitische Realität, die bereits begonnen hat.

Denn in einem Markt, der sich immer mehr in Richtung Plattformlogik verschiebt, stehen inhabergeführte Apotheken zunehmend unter ökonomischem Beschuss. Schon heute kämpfen viele Betriebe mit dramatischen Honorarlücken, massiv gestiegenen Betriebskosten und struktureller Auszehrung im ländlichen Raum. Die Preisbindung war bislang der letzte Gleichmacher in einem asymmetrischen Wettbewerb – sie schützte nicht nur die Apotheken, sondern auch die Versicherten, indem sie Zugangsgleichheit garantierte. Mit ihr fielen keine Standortboni, keine Großkundenvorteile, keine Rabattstaffeln ins Gewicht – sondern einzig das medizinisch Notwendige, verbunden mit klarer Abrechnungsstruktur. Genau das steht nun zur Disposition. Ein Urteil pro Boni wäre kein ökonomischer Modernisierungsschub, sondern die Implosion eines Rechtsprinzips, das nie für Marktlogik gedacht war.

Seyfarth nennt es beim Namen: „Wenn Medikamente künftig rabattfähig werden wie Smartphones oder Turnschuhe, dann bricht nicht nur eine Vergütung weg – dann zerbricht der moralische Kompass eines Systems, das Verantwortung vor Profit stellte.“ Der Punkt ist entscheidend: Es geht nicht um nostalgische Besitzstandswahrung, sondern um funktionale Strukturlogik. Apotheken sind kein Zwischenhandel. Sie sichern die akute Versorgung, die Beratung, die Rezeptkontrolle, die Arzneimitteltherapiesicherheit – und das flächendeckend, jeden Tag, für alle. Wer ihnen durch Wettbewerbsverzerrung die wirtschaftliche Basis entzieht, riskiert mehr als nur Leerstände. Er riskiert Systemversagen.

Dabei ist der Preisbindungsstreit keineswegs ein neuer. Schon 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, dass die deutsche Preisbindung nicht für ausländische Versandapotheken gilt. Der damalige Aufschrei der Apothekerschaft verhallte weitgehend ungehört. Gesetzgeberische Initiativen zur Klarstellung scheiterten – nicht zuletzt an einem politischen Klima, das wirtschaftsliberalen Spielräumen gegenüber zu oft mehr Wohlwollen zeigt als strukturverantwortlicher Vorsorge. Seitdem agieren Versender in einer Grauzone, die ihnen ökonomisch nützt und den stationären Apotheken schadet.

Nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden, ob die bestehenden Regeln auch innerstaatlich aufgeweicht werden dürfen – und ob Bonusangebote auf verschreibungspflichtige Medikamente einen Gesetzesverstoß darstellen oder als Ausdruck marktwirtschaftlicher Freiheit zulässig sind. Die Signalwirkung könnte verheerend sein. Sollte der BGH die Tür öffnen, wird sie nicht mehr zu schließen sein. Die Rechtsprechung wäre ein Freibrief zur Kommerzialisierung heilberuflicher Leistung – ohne Rücksicht auf Folgekosten, Versorgungslücken oder Systemvertrauen.

Der HAV bringt es auf den Punkt: „Wenn sich die Politik wegduckt und auf den Richterspruch wartet, macht sie sich zum Zaungast beim Niedergang eines ganzen Berufsstands.“ Die Forderungen des Verbandes sind daher unmissverständlich: Eine gesetzliche Klarstellung müsse her, dass die Preisbindung auch für den grenzüberschreitenden Versandhandel gilt. Apotheken, die Boni gewähren, dürften keine Abrechnung mehr mit gesetzlichen Kassen durchführen. Und es brauche ein neues Apothekenstrukturgesetz, das Versorgungssicherheit über Plattformvorteile stellt – mit klarer Absage an wirtschaftliche Angleichung zulasten heilberuflicher Verantwortung.

Politisch wäre dies ein Kurswechsel. Statt Plattformneutralität gälte es, heilberufliche Versorgung zu priorisieren. Statt technologischen Fortschritt über alles zu stellen, müsste Versorgungssolidität geschützt werden. Und statt die Versenderfreiheit zu feiern, müsste Regulierung wieder als Instrument gesellschaftlicher Steuerung begriffen werden. Der BGH mag juristisch urteilen – politisch trägt die Verantwortung das Parlament. Was jetzt ausbleibt, wird sich nicht mehr einfangen lassen, wenn das Urteil einmal gesprochen ist.

Denn klar ist: Fällt die Preisbindung, folgt kein fairer Wettbewerb, sondern ein ruinöser Verdrängungskampf. Versandriesen verfügen über andere Skaleneffekte, andere Werbebudgets, andere Liquidität. Eine lokale Apotheke kann dem nicht standhalten, wenn sich Patienten an Boni, Gutscheine oder Gratislieferungen gewöhnen. Die Folge ist vorhersehbar: Zuerst verschwinden die Apotheken in dünn besiedelten Regionen, dann in Randlagen der Städte, zuletzt auch die in Versorgungszentren. Der Verlust ist nicht nur geografisch, sondern funktional. Beratung, Rezeptur, Notdienst, Impfung, pharmazeutische Dienstleistung – all das geht nicht in den Versand.

Noch ist nichts entschieden. Noch steht das Urteil aus. Doch genau deshalb ist jetzt der Moment der Weichenstellung. Jetzt ist der Moment für klare politische Haltung, für mutige Gesetzgebung, für ein Bekenntnis zur Gleichpreisigkeit – nicht als Instrument der Marktverhinderung, sondern als Fundament eines solidarischen Gesundheitswesens. Und für ein Bekenntnis zur Rolle der öffentlichen Apotheke als unverzichtbare Versorgungsinstanz, nicht als marktfähiges Serviceprodukt.

Denn fällt die Preisbindung, fällt das Vertrauen. Fällt das Vertrauen, fällt das System. Die Apotheken sind nicht einfach Marktteilnehmer. Sie sind Teil eines gesundheitlichen Infrastrukturversprechens, das nicht durch Wettbewerb, sondern durch Verantwortung funktioniert. Wer dieses Versprechen aufkündigt, wird es nicht durch Plattformen ersetzen können. Sondern durch Leere.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Dies ist keine ökonomische Debatte, sondern eine Frage, ob das Gesundheitswesen noch an Gemeinwohl glaubt – oder sich endgültig dem Rabattdenken opfert.

 

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