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  • 11.07.2025 – Maskenaffäre, AOK-Inko-Vertrag, Rezeptfälschungen und mehr
    11.07.2025 – Maskenaffäre, AOK-Inko-Vertrag, Rezeptfälschungen und mehr
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung in der Maskenaffäre. Gleichzeitig sorgt der ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Maskenaffäre, AOK-Inko-Vertrag, Rezeptfälschungen und mehr

 

Gericht bestätigt Tandler-Urteil, AOK-Regelungen unter Druck, Apotheke verhindert Betäubungsmitteldiebstahl und Abda fordert Anpassungen

Apotheken-News von heute

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Politikers Gerold Tandler, endgültig bestätigt. Sie bleibt wegen ihrer Rolle in der Maskenaffäre während der Corona-Pandemie verurteilt. In einem weiteren bedeutenden Vorfall wurde in einer Apotheke in Dallgow-Döberitz ein mutmaßlicher Rezeptfälscher gestoppt, der versuchte, Fentanyl mit einem gefälschten Rezept zu erhalten. Gleichzeitig sorgt die AOK Nordost mit ihrem Inko-Vertrag für Unmut bei Apothekern, da diese sich durch die neue Regelung zugunsten der Versandapotheken benachteiligt fühlen. In einem anderen rechtlichen Bereich sorgte das Landgericht München für Klarheit, indem es Wellster Healthtech im Fall der Verschreibung von Cannabis ohne ärztlichen Kontakt eine Niederlage beibrachte. Diese Fälle werfen Fragen auf, wie der Markt und die rechtlichen Rahmenbedingungen die Arzneimittelversorgung und die Apothekerlandschaft beeinflussen.


Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die sogenannte Maskenaffäre während der Corona-Pandemie haben einen weiteren Höhepunkt erreicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in dieser Woche das Urteil gegen Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Politikers Gerold Tandler. Tandler bleibt aufgrund ihrer Rolle in der Vermittlung von Schutzmasken an das Gesundheitswesen während der Pandemie wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Sie hatte Provisionen, die sie über ihr Einzelunternehmen für Geschäfte mit den Landesgesundheitsministerien von Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2020 erzielte, unrechtmäßig besteuert. Das Urteil wird als entscheidend in der Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gewertet und hat weitreichende Folgen für die Verantwortlichkeit von Unternehmern in Krisenzeiten. In einer Zeit, in der Maskengeschäfte und medizinische Versorgungsgüter eine zentrale Rolle spielten, verdeutlicht das Urteil, dass unrechtmäßige Steuerpraktiken auch in einem so sensiblen Bereich wie der Pandemiebewältigung nicht toleriert werden können.

Parallel dazu sorgt der Inko-Vertrag der AOK Nordost für erhebliche Diskussionen und Proteste innerhalb der Apothekenlandschaft. Besonders die Apothekerin Anke Nedwed, Inhaberin der Stadt Apotheke in Mittenwalde, hat die neuen Regelungen öffentlich kritisiert. In einem offenen Statement äußerte sie ihren Unmut über die neuen Vertragsmodalitäten, die ihrer Meinung nach vor allem Versandapotheken begünstigen und stationäre Apotheken benachteiligen. Nedwed sieht in den Änderungen eine klare Ungleichbehandlung, da die AOK diesen Vertrag kurzfristig umgestellt hat, wodurch Apotheken, die die Möglichkeit hatten, sich bis September anzumelden, nun benachteiligt würden. Die Sorgen der Apothekerin beziehen sich vor allem auf die langfristigen Auswirkungen auf die lokale Patientenversorgung, da die Versandapotheken mit den neuen Bestimmungen einen deutlich größeren Anteil am Markt gewinnen könnten. Ihre Befürchtung ist, dass diese Verschiebung der Marktverhältnisse die ohnehin schon angespannte wirtschaftliche Lage der stationären Apotheken weiter verschärfen würde, ohne dass eine ausreichende politisch unterstützte Lösung für die strukturellen Probleme der Vor-Ort-Versorgung gefunden wurde.

Im Bereich der Arzneimittelversorgung gab es einen weiteren Vorfall, der das Thema Rezeptfälschung und die damit verbundenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit thematisiert. Am 7. November 2025 wurde in einer Apotheke in Dallgow-Döberitz ein versuchter Betäubungsmitteldiebstahl vereitelt. Ein unbekannter Täter hatte versucht, ein gefälschtes Rezept für das verschreibungspflichtige Betäubungsmittel Fentanyl einzulösen. Doch eine aufmerksame Mitarbeiterin der Apotheke konnte das Rezept als Fälschung identifizieren und verweigerte die Abgabe des Medikaments. Der Täter verließ daraufhin die Apotheke ohne das Medikament und wird nun von der Polizei gesucht. Der Vorfall stellt einmal mehr die hohe Verantwortung der Apotheken bei der Verhinderung von Arzneimitteldiebstählen und -missbrauch in den Vordergrund. Apotheker und ihre Teams sind täglich mit der Herausforderung konfrontiert, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Missbrauch und illegalen Handel zu verhindern.

Auf politischer Ebene äußerte sich Abda-Präsident Thomas Preis kürzlich in einem Treffen mit der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen zu den wachsenden Herausforderungen durch internationale Versandhändler. In seiner Stellungnahme warnte Preis vor der Bedrohung durch ausländische Versandapotheken, die auf dem deutschen Markt zunehmend an Einfluss gewinnen und dabei vor allem durch ihre rein renditeorientierte Geschäftspolitik die lokale Apothekenlandschaft unter Druck setzen. Preis betonte, dass es nicht akzeptabel sei, dass ausländische Unternehmen Medikamente in Deutschland vertreiben, ohne dabei einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Diese Entwicklung führe zu einer Schwächung des Versorgungsauftrags der Apotheken und gefährde langfristig die Gesundheitsversorgung vor Ort. Für die Zukunft fordert der Abda-Präsident eine stärkere politische Regulierung des Versandhandels und die Förderung der stationären Apotheken, um die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung auch weiterhin sicherzustellen.

Gleichzeitig erreichte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) einen wichtigen Sieg vor Gericht. Das Landgericht München I entschied zugunsten der Kammer und gegen das Unternehmen Wellster Healthtech, das in der Vergangenheit versucht hatte, Cannabis-Rezepte ohne ärztlichen Kontakt auszustellen. Wellster Healthtech hatte in seiner Praxis Rezepte für Cannabis verschrieben, ohne dass ein direkter ärztlicher Kontakt stattfand, was gegen die rechtlichen und fachlichen Standards verstößt. Das Gericht bestätigte, dass dieses Vorgehen unzulässig sei und stellte damit die Notwendigkeit einer fachgerechten ärztlichen Begleitung bei der Verschreibung von Medikamenten, insbesondere von Betäubungsmitteln wie Cannabis, klar. Der Fall markiert einen wichtigen Meilenstein in der Telemedizin, da er aufzeigt, wie wichtig es ist, gesetzliche und ethische Vorgaben auch in digitalen Anwendungen einzuhalten, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

In einer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung meldete die Drogeriemarktkette Müller einen Rekordumsatz von 5 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2023/24. Trotz des Umsatzanstiegs von 8 Prozent war der Gewinn des Unternehmens jedoch auf 185,1 Millionen Euro gesunken. Die gestiegenen Miet-, Personal- und Beschaffungskosten belasteten das Ergebnis erheblich. Gründer Erwin Müller, der mit 92 Jahren weiterhin täglich ins Büro kommt, führt das Unternehmen auch in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen mit hohem Engagement. Müller setzt weiterhin auf Expansion und Innovation, insbesondere im Bereich Apothekenkosmetik und KI-gestützter Beratung, um den wachsenden Markt für präventive Gesundheitslösungen zu bedienen. Die Einführung eines neuen Shop-in-Shop-Konzepts namens „Gesundheitswelt“ in ausgewählten Filialen soll dazu beitragen, die Kundenbindung zu stärken und die Marktposition des Unternehmens im Gesundheitssegment auszubauen.

Im Generikabereich gab es ebenfalls bedeutende Entwicklungen. Der Generikahersteller Aristo kündigte die Schließung seiner beiden Produktionsstandorte in Berlin an, was zur Folge hat, dass rund 245 Arbeitsplätze betroffen sind. Diese Entscheidung wurde aus wirtschaftlichen Gründen getroffen und ist Teil eines Restrukturierungsprozesses, der die Effizienz und Rentabilität des Unternehmens steigern soll. Die Schließung der Produktionsstätten in Reinickendorf und Lichterfelde wird als ein weiterer Schlag für den Berliner Standort und die dortigen Arbeitskräfte betrachtet, die von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens betroffen sind.

In Bezug auf die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) schlägt die Pharmaindustrie Alarm. Die Richtlinie, die eine vierte Klärstufe für kommunale Abwässer vorschreibt, könnte zu erheblichen Versorgungsengpässen führen, so der Branchenverband Pharma Deutschland. Die Kosten für den Bau und Betrieb der Klärstufen sollen zu 80 Prozent von den Pharmaherstellern und der Kosmetikindustrie getragen werden, was laut dem Verband die Produktion von Arzneimitteln in Europa gefährden könnte. Die Pharmaindustrie fordert daher die Aussetzung der Umsetzung der Richtlinie, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die finanziellen Belastungen für die Unternehmen zu reduzieren.

Diese umfassende Analyse der aktuellen Entwicklungen in der Apothekenlandschaft, den rechtlichen Auseinandersetzungen um die Maskenaffäre, den Herausforderungen im Inko-Vertrag und den politischen sowie wirtschaftlichen Diskussionen im Gesundheitssektor stellt eine präzise und faktenbasierte Betrachtung der derzeitigen Herausforderungen dar. ApoRisk gewährleistet mit dieser Berichterstattung eine vertiefte Reflexion und Orientierung für die Entscheider und Akteure im Gesundheitswesen, um die künftigen Herausforderungen konstruktiv anzugehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von ApoRisk®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

Quellenangaben

Die Quellenangaben zu den hier behandelten Themen umfassen Pressemitteilungen, gerichtliche Urteile und Stellungnahmen der beteiligten Akteure. Zu den wesentlichen Quellen zählen offizielle Bekanntmachungen des Bundesgerichtshofs (BGH), der Apothekenkammer Nordrhein (AKNR) sowie Stellungnahmen der Abda und anderer beteiligter Akteure aus der Apothekenbranche.

 

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