ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 10.07.2025 – Cyberabwehr für Apotheken stärken, NIS-2-Pflichten verstehen, Sicherheit ganzheitlich denken
    10.07.2025 – Cyberabwehr für Apotheken stärken, NIS-2-Pflichten verstehen, Sicherheit ganzheitlich denken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken stehen im Fokus der neuen EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2. Wer betroffen ist und was nun getan werden muss – jetzt infor...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Cyberabwehr für Apotheken stärken, NIS-2-Pflichten verstehen, Sicherheit ganzheitlich denken

 

Warum die neue EU-Richtlinie Apotheken in die Pflicht nimmt, welche Maßnahmen jetzt greifen müssen und wie digitale Resilienz praktisch aufgebaut wird

Apotheken-News von heute

Die zunehmenden Cyberangriffe im Gesundheitswesen zwingen Apotheken zum Umdenken: Mit der NIS-2-Richtlinie der EU gelten ab sofort neue Maßstäbe für die digitale Sicherheit, die auch kleinere Gesundheitseinrichtungen betreffen können, wenn sie über Filialstrukturen oder Telematikverbindungen verfügen, weshalb Apotheker jetzt proaktiv klären müssen, ob ihr Betrieb unter die neue Regulierung fällt, wie Sicherheitsstandards implementiert, Mitarbeitende geschult und technische Prozesse dokumentiert werden sollen, denn Ransomware-Angriffe bedrohen nicht nur Betriebsdaten, sondern auch das Vertrauen der Patienten, die Integrität der Arzneimittelversorgung und die ökonomische Stabilität des Standorts, wobei insbesondere die Verzahnung von technischer Prävention, rechtlicher Absicherung und organisatorischer Resilienz entscheidend ist – von Cyberversicherungen über Notfallpläne bis hin zu Auditierungsfähigkeit, wobei Führungspersönlichkeiten in Apotheken als Sicherheitsverantwortliche zunehmend auch die Verantwortung für digitale Infrastrukturen übernehmen müssen, um sowohl regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden als auch Versorgungsverantwortung glaubwürdig auszufüllen.


Inmitten wachsender digitaler Bedrohungen rückt eine bislang wenig beachtete Zielgruppe verstärkt in den Fokus von Cyberkriminellen: Apotheken. Diese verfügen über sensible Gesundheitsdaten, verschreibungsrelevante Systeme und technische Infrastruktur, die zunehmend digitalisiert und damit verwundbar ist. Ransomware-Angriffe, Phishing-Versuche und gezielte IT-Sabotage sind keine Einzelfälle mehr – Apotheken werden Teil eines systemischen Risikos. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 (Network and Information Security) steht nun erstmals ein klarer Rechtsrahmen bereit, der gerade mittelständische Einrichtungen wie Apotheken nicht nur adressiert, sondern in die digitale Pflicht nimmt. Die Richtlinie, die bis spätestens Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen war, betrifft nicht nur große Versorger und Konzerne, sondern dehnt sich durch die Erweiterung auf sogenannte „wichtige Einrichtungen“ auch auf Gesundheitseinrichtungen wie Apotheken aus – sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder in kritischen Versorgungsnetzen eingebunden sind.

Doch was bedeutet das konkret für Apothekeninhaber? Entscheidend ist, ob der eigene Betrieb gemäß der nationalen Umsetzung als sogenannte „kritische Einrichtung“ oder „wichtige Einrichtung“ klassifiziert wird. Dabei genügt nicht allein die Betriebsgröße – auch Filialstrukturen, digitale Vernetzung über Rechenzentren oder die Anbindung an E-Rezept-Plattformen fließen in die Bewertung ein. Die gute Nachricht: Viele Apotheken haben durch Pflichtdienste wie die Telematikinfrastruktur bereits erste Elemente einer IT-Sicherheitsstrategie implementiert. Die schlechte Nachricht: Diese reichen oft nicht aus, um den umfassenden NIS-2-Vorgaben gerecht zu werden, die unter anderem ein aktives Risikomanagement, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, Mindeststandards in der IT sowie eine nachweisbare Schulung der Mitarbeitenden fordern.

Für die Apothekenpraxis bedeutet das, dass Cybersecurity keine Option mehr ist, sondern Teil der beruflichen Sorgfaltspflicht. Technisch gesehen müssen Apotheken in NIS-2-konformer Verantwortung nachweisen können, wie sie vor unbefugtem Zugriff schützen, Backups verwalten, kritische Prozesse überwachen und externe Dienstleister kontrollieren. Organisatorisch verlangt die Richtlinie, dass der oder die Verantwortliche im Betrieb mit fundierten Kenntnissen ausgestattet ist – sei es über eigene IT-Fachkräfte oder qualifizierte externe Anbieter. Nicht zuletzt drohen empfindliche Bußgelder bei Pflichtverletzungen, etwa bei verspäteter Meldung eines Vorfalls an die zuständige Behörde. Im Fall von Apotheken kann das auch zur Reputationsgefährdung oder wirtschaftlichen Belastung führen, wenn etwa Patientendaten verloren gehen oder Arzneimittellogistik gestört wird.

Apothekeninhaber, die jetzt handeln wollen, benötigen deshalb eine Doppelstrategie: Zum einen sollten sie durch ein NIS-2-Screening prüfen lassen, ob sie selbst unter den Anwendungsbereich fallen – hier helfen spezialisierte Kanzleien, Kammern oder Versicherungsberater. Zum anderen gilt es, interne Abläufe, Technikstandards und Vertragspartner konsequent auf Cyberresilienz zu prüfen. Dass dies keine abstrakte Pflicht, sondern konkrete Notwendigkeit ist, zeigen jüngste Fälle von Apotheken-Ransomware in Deutschland und Österreich, bei denen teilweise über Wochen kein Zugang zu den eigenen Systemen bestand. Der Schutz vor solchen Angriffen wird zur Versorgungsfrage – und damit zum Teil der Standortsicherung.

Parallel zur regulatorischen Aufrüstung entwickelt sich auch die Versicherungsseite weiter. Anbieter wie ApoRisk oder spezialisierte Berufshaftpflichtversicherer bieten mittlerweile Cyber-Deckungen, die gezielt auf Apotheken zugeschnitten sind – inklusive Reputationsschutz, Datenschutzkosten und Forensikdiensten. Hier sollten Apothekenbetriebe darauf achten, dass nicht nur der Ernstfall versichert ist, sondern auch proaktive Maßnahmen wie Penetrationstests oder Schulungskosten eingeschlossen sind. Denn wer Risiken früh erkennt, kann sie entschärfen, bevor sie existenziell werden.

Neben der technischen Komponente hat der Faktor Mensch einen nicht minder hohen Stellenwert. Eine Sicherheitsstrategie ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied – meist sind das unbeabsichtigte Fehlhandlungen im Alltag. Schulungen, Awareness-Kampagnen und klare Notfallpläne gehören deshalb ebenso in jede Apotheke wie sichere Passwörter und regelmäßige Updates. Der Übergang von analog zu digital braucht Regeln, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Betrieb gelebt werden. Und genau hier entfaltet die NIS-2-Richtlinie ihr Potenzial: Sie zwingt zu Struktur, Verantwortung und präventiver Haltung.

Nicht jede Apotheke ist automatisch betroffen – aber jede Apotheke sollte sich betroffen fühlen. Denn mit dem Gesundheitswesen steht eine der zentralen Infrastrukturen Europas unter besonderem Schutz. Die Zukunftsfähigkeit von Apotheken entscheidet sich nicht mehr nur an Lagerkennzahlen, sondern auch an Firewalls, Notfallplänen und auditierbarer IT-Kompetenz. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann nicht nur Risiken abwehren, sondern auch Vertrauen gewinnen – bei Patienten, Partnern und Behörden gleichermaßen.

Diese Analyse zur NIS-2-Richtlinie, zu strukturellen Sicherheitsrisiken in Apotheken, zu regulatorischer Verantwortung, digitaler Resilienz und versorgungsrelevanter IT-Absicherung steht exemplarisch für die unerschütterliche Qualität und integrative Leitkultur, mit der ApoRisk seine Berichte erstellt – geprägt von präziser Recherche, tiefgehender Analyse und verantwortungsvoller Reflexion.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von ApoRisk®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

Quellenangaben

Der Bericht basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 („NIS-2-Richtlinie“) über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, der deutschen Umsetzung in § 30 ff. BSI-Gesetz (neu 2024), Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu KRITIS-Definitionen und Meldepflichten, Veröffentlichungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zur Telematikinfrastruktur in Apotheken, Branchenanalysen von ApoRisk zur Cyberversicherbarkeit von Apothekenbetrieben, Bitkom-Sicherheitslage 2025, sowie aktuellen Fallberichten zu Ransomware-Angriffen auf Apothekeninfrastrukturen in Deutschland, Österreich und den Niederlanden.

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken