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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Retaxationen durch fehlerhafte Arztnummern, digitale Ausfälle beim E-Rezept-System und wachsende wirtschaftliche Belastungen durch Mindestlohnsteigerungen stellen Apotheken im Sommer 2025 vor eine nie dagewesene Risikolage. Während VPN-Störungen die digitale Versorgung ausbremsen und Personal an die psychische Belastungsgrenze treiben, geraten Betriebe durch ärztliche Formfehler in finanzielle Haftung – ein Systemversagen, das durch politische Inaktivität und juristische Blockade noch verschärft wird. Zugleich bleiben zentrale Fragen der Corona-Pandemie unbeantwortet: Jens Spahn und Friedrich Merz lehnen einen Untersuchungsausschuss ab, während SPD und Opposition auf Aufklärung drängen. Neue medizinische Entwicklungen, etwa die gesteigerte Fruchtbarkeit unter GLP-1-Therapien oder die limitierten Erkennungsraten der Mammografie bei dichtem Brustgewebe, offenbaren medizinethische und diagnostische Leerstellen. Die systemische Überforderung kulminiert in einer Gesundheitsrealität, in der technische Innovation, politische Verantwortung und medizinische Versorgung immer seltener aufeinander abgestimmt sind – zum Nachteil derer, die sie tragen sollen: Apotheken, Patientinnen, Ärztinnen.
Nullretax, Haftungsrisiken, Versicherungsschutz
Wie Apotheken durch fehlerhafte Arztnummern in finanzielle Retax-Fallen geraten und warum umfassender Vermögensschutz unverzichtbar ist
Die Rosen-Apotheke in Hainichen wurde jüngst von einer Retaxation in Höhe von 2.300 Euro getroffen – ausgelöst durch eine falsche, sogenannte Pseudoarztnummer auf einem ärztlichen Rezept. Obwohl die Apotheke ihre Sorgfaltspflichten bei der Rezeptprüfung erfüllte, sehen sich Apotheken häufig in der Rolle der Leidtragenden, wenn ärztliche Fehler zu Abrechnungskürzungen führen. Apotheker Karl-Peter Jahn hat gegen die Kürzung bereits formell Widerspruch eingelegt und betont, dass die Verantwortung für die korrekte Arztnummer klar bei den Ärzten liege, nicht bei den Apotheken. Dieser Fall illustriert exemplarisch die bestehenden Haftungsrisiken für Apothekenbetriebe und unterstreicht die Notwendigkeit eines wirkungsvollen Versicherungsschutzes gegen Vermögensschäden.
Retaxationen sind ein wesentlicher Risikofaktor für Apotheken und können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, die nicht selten den wirtschaftlichen Bestand eines Betriebes gefährden. Die rechtliche Grundlage stellt klar, dass Apotheken nicht die Pflicht haben, die Richtigkeit ärztlicher Angaben zu prüfen. Dennoch nehmen Krankenkassen Abrechnungskürzungen oft rigoros vor, ohne die Ursachen differenziert zu bewerten. Das System setzt Apotheken somit einem erheblichen Risiko aus, das durch Nachlässigkeiten Dritter verursacht wird. Besonders in Zeiten wachsender wirtschaftlicher Herausforderungen sind solche Verlustposten eine ernsthafte Bedrohung für die Existenz.
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Abschluss einer Retax-Versicherung für Apotheken eine herausragende Bedeutung. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen ungerechtfertigter Kürzungen und bietet zudem Unterstützung bei der Abwehr von Retaxationsforderungen. Entscheidend ist hierbei ein umfassender Schutzumfang, der auch Fälle abdeckt, in denen Apotheken keine schuldhafte Handlung trifft, wie es bei fehlerhaften Arztnummern typischerweise der Fall ist. Darüber hinaus ermöglicht eine Retax-Versicherung betroffenen Apotheken die rechtliche und finanzielle Absicherung, um Widersprüche gegen unberechtigte Kürzungen effizient durchzusetzen.
Neben der Absicherung durch Versicherungen sollten Apotheken weitere Präventionsstrategien verfolgen. Dazu zählt eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation der abgegebenen Rezepte, um im Streitfall belastbare Nachweise zu liefern. Zudem ist ein konsequentes Widerspruchsmanagement unerlässlich, das zeitnah und fundiert auf Retaxationsbescheide reagiert. Eine fundierte Schulung des Apothekenteams im Umgang mit Retaxen sowie eine klare Verantwortungsverteilung tragen ebenfalls dazu bei, Risiken zu minimieren.
Zusammenfassend zeigt der Fall der Rosen-Apotheke, wie systemische Schwachstellen im Abrechnungssystem Apotheken finanziell belasten können, ohne dass diese dafür verantwortlich sind. Die Verbindung von präventiven Maßnahmen und einem umfassenden Retax-Versicherungsschutz ist daher für Apothekenbetriebe unverzichtbar, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und die betriebliche Kontinuität zu sichern.
Spahn Merz verteidigen Pandemiepolitik, Untersuchungsausschuss abgelehnt, Debatte um Aufklärung eskaliert
Wie Union und Kanzler ihre Corona-Strategie verteidigen und Opposition sowie SPD Transparenz einfordern
Jens Spahn und Friedrich Merz haben im Bundestag mit Nachdruck den Kurs der Bundesregierung während der Corona-Pandemie verteidigt und sich gegen die Forderungen nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss gestellt. Spahn, Unionsfraktionschef und ehemaliger Gesundheitsminister, betonte in der Haushalts-Generaldebatte, dass das Land in der größten Krise der bundesrepublikanischen Geschichte „nach bestem Wissen und Gewissen“ geführt worden sei. Er unterstrich den Stolz auf die geleistete Arbeit und zeigte sich bis heute dankbar für das Vertrauen, das der Regierung entgegengebracht wurde. Dabei wies er zugleich Vorwürfe zurück, wonach Fehler und Versäumnisse das Pandemiegeschehen maßgeblich belastet hätten.
Bundeskanzler Friedrich Merz schloss sich der Verteidigung an und sprach von einer notwendigen Abwägung, die heute leichter falle als in der akuten Krisensituation vor einigen Jahren. Er kritisierte die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Sonderermittlerin Margaretha Sudhof scharf und zweifelte deren Objektivität an. Merz bemängelte, dass Sudhof bei ihrer Untersuchung nicht ausreichend die Möglichkeit gehabt habe, mit Spahn zu sprechen, und hielt an seiner Einschätzung fest, dass der Bericht parteiisch und nicht ausgewogen sei.
Die Opposition, angeführt von Grünen und AfD, forderte hingegen vehement die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um die Maskenaffäre und weitere Fehlentwicklungen während der Pandemie umfassend aufzuklären. Janosch Dahmen, Gesundheitsexperte der Grünen, kritisierte, dass die Regierung trotz der langen Zeit nicht die notwendigen Schritte unternommen habe, um die Vorfälle aufzuarbeiten. AfD-Fraktionschef Tino Chrupalla ergänzte die Forderung mit einem Appell an Spahn, im Sinne einer transparenten Aufklärung zurückzutreten.
Die Union reagierte ablehnend auf diese Forderungen und präferiert die Einrichtung einer Enquete-Kommission, die als „Dialog- und Beratungsgremium“ die Geschehnisse sachlich beleuchten soll. Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger bezeichnete den Untersuchungsausschuss als „klassisches Instrument der Opposition“, das politisch motiviert sei und die Regierungsarbeit erschwere.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf zeigte sich offen für einen Untersuchungsausschuss, den er als wichtiges Instrument der Demokratie bezeichnete. Er fordert eine restlose und zügige Aufklärung der Maskenkäufe, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen und sicherzustellen, dass der Umgang mit Steuergeldern während der Pandemie transparent und verantwortungsvoll erfolgt ist. Klüssendorf betonte zudem die Notwendigkeit, persönliche Verbindungen zu Profiteuren der Maskenkäufe auszuschließen.
Spahn selbst wies Vorwürfe über angebliche Skandale und Fehlbeschaffungen zurück. Er verteidigte die Maskenbeschaffung als notwendig und in der Menge angemessen. Gleichzeitig kritisierte er die mediale Darstellung der Vorgänge, die seiner Ansicht nach die Beschaffungen als Skandal darstelle und damit politischen Gewinn für bestimmte Gruppen generiere. Für ihn sei es zentral, Lehren für die Zukunft zu ziehen, da Deutschland derzeit nicht deutlich besser auf eine Pandemie vorbereitet sei als vor fünf Jahren.
Die Debatte im Bundestag offenbart die tiefen politischen Gräben, die das Thema Corona bis heute prägen. Während Union und Kanzler die bisherige Krisenbewältigung als Erfolg darstellen, drängen Opposition und Teile der SPD auf eine umfassende Aufarbeitung und Transparenz. Die Einsetzung einer Enquete-Kommission wird als Kompromiss gesehen, um eine sachliche Auseinandersetzung zu ermöglichen, ohne die politische Arbeit der Regierung durch einen Untersuchungsausschuss zu belasten. Wie die Aufarbeitung der Corona-Zeit letztlich verlaufen wird, bleibt ein zentrales Thema der kommenden Monate im Bundestag.
E-Rezept-Ausfall, VPN-Störung, Apothekenkrise
Wie bundesweite Ausfälle beim E-Rezept-System das Apothekenpersonal an die Belastungsgrenze bringen und die Versorgung gefährden
Die landesweiten Ausfälle im E-Rezept-System haben Apotheken und Arztpraxen in Deutschland in eine ernste Krise gestürzt. Verantwortlich für die Störung ist der VPN-Zugangsdienst (Virtual Private Network) von Arvato Systems Digital, der als zentraler Knotenpunkt für die sichere Übertragung von E-Rezept-Daten fungiert. Seit dem Beginn der technischen Probleme sind bundesweit zahlreiche Apotheken nicht mehr in der Lage, E-Rezepte zu bearbeiten oder neue digitale Verordnungen auszustellen, was zu massiven betrieblichen Einschränkungen führt.
Das Personal in den Apotheken sieht sich aufgrund der andauernden technischen Ausfälle einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt. Der Arbeitsalltag wird durch die fehlende digitale Unterstützung stark erschwert, sodass es immer wieder zu Verzögerungen, organisatorischem Chaos und erhöhter Fehleranfälligkeit kommt. In sozialen Medien und Branchendiskussionen ist von einem „Nervenzusammenbruch“ des Personals die Rede. Mitarbeiter berichten von Überlastung, Frust und Existenzängsten. Eine Apothekerin bringt die Lage auf den Punkt: „Schöne neue Welt. So langsam sehnt man sich fast nach der erlösenden Insolvenz.“
Die E-Rezept-Einführung wurde von Politik und Gesundheitsbranche als Meilenstein der Digitalisierung gefeiert, der nicht nur Prozesse verschlanken, sondern auch die Arzneimittelversorgung effizienter und sicherer machen sollte. Doch die aktuelle Störung offenbart, wie fragil und störanfällig die digitale Infrastruktur weiterhin ist. Gerade die Abhängigkeit von einem einzigen VPN-Anbieter stellt ein erhebliches Risiko dar, das sich jetzt in einer weitreichenden Ausfallzeit niederschlägt.
Arvato Systems Digital arbeitet mit Hochdruck an der Fehlerbehebung und Kommunikation mit den betroffenen Apotheken, bislang blieb jedoch unklar, wann eine vollständige Wiederherstellung der Systeme erfolgen kann. Die Verzögerungen haben neben dem erhöhten Stress für das Apothekenpersonal auch direkte Auswirkungen auf die Patientenversorgung: Verzögerte Rezeptausstellung kann dazu führen, dass Patienten notwendige Medikamente nicht rechtzeitig erhalten.
Die Krise hat zudem die Debatte um die Sicherheit und Ausfallsicherheit der digitalen Gesundheitsinfrastruktur neu entfacht. Experten und Branchenvertreter fordern eine verbesserte technische Redundanz, die Einführung von Backup-Systemen und eine schnellere Reaktionsfähigkeit bei Störungen. Es wird betont, dass digitale Innovationen nur dann ihren Nutzen entfalten können, wenn sie zuverlässig funktionieren und bei Ausfällen alternative Abläufe bereitstehen.
Apothekenvertreter sprechen auch von einem Vertrauensverlust in die digitale Transformation des Gesundheitswesens, der durch wiederholte Störungen wie diese befeuert wird. Das Vertrauen der Mitarbeitenden, der Patienten und der Leistungserbringer müsse durch transparente Kommunikation, pragmatische Lösungen und nachhaltige Investitionen in die IT-Infrastruktur wiederhergestellt werden.
Abschließend zeigt die aktuelle Situation, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens trotz aller Fortschritte noch am Anfang steht. Die Erfahrung aus diesem Ausfall bietet wichtige Erkenntnisse, wie kritische Systeme künftig widerstandsfähiger und benutzerfreundlicher gestaltet werden müssen, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
Keine Rücknahme, Verbraucherschutz, Online-Apotheken
Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg Apotal vor Gericht bringt und welche Rechte Kunden bei Arzneimittelrückgaben haben
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) geht juristisch gegen die Bad-Apotheke in Bad Rothenfelde vor, Betreiberin des Online-Versands Apotal, weil der Webshop die Rückgabe ungeöffneter Arzneimittel ausschließt. Dieser Ausschluss widerspricht nach Ansicht der VZB den Verbraucherrechten und stellt eine unzulässige Einschränkung dar. Das Verfahren vor Gericht zeigt exemplarisch die Spannungen zwischen Online-Apotheken und Verbraucherschutzorganisationen in der Arzneimittelversorgung im digitalen Zeitalter.
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge haben, das auch für Arzneimittel gilt, soweit keine Ausnahmen greifen. Allerdings erlaubt das Arzneimittelgesetz unter bestimmten Bedingungen den Ausschluss der Rückgabe, um Sicherheit und Unversehrtheit der Produkte zu gewährleisten. Die Betreiber von Apotal argumentieren, dass der Ausschluss der Rückgabe noch versiegelter Arzneimittel den Schutz der Kunden vor missbräuchlicher Rückgabe und Risiken für die Arzneimittelsicherheit dient. Verbraucherzentralen hingegen betonen die Rechte der Verbraucher und sehen in der vollständigen Rücknahmeverweigerung eine unzulässige Einschränkung.
Für Online-Apotheken entsteht hier ein juristischer Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen, rechtlichen Verpflichtungen und dem Verbraucherschutz. Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Folgen für die Branche haben, da sie die Grenzen des Rückgaberechts bei Arzneimitteln in Online-Handel neu definieren kann. Gleichzeitig signalisiert das Verfahren die zunehmende Aufmerksamkeit der Verbraucherschützer gegenüber Online-Anbietern und deren Geschäftsbedingungen.
Für Verbraucher ist wichtig zu wissen, dass Rückgaberechte bei Arzneimitteln differenziert betrachtet werden müssen. Bei verpackten, ungeöffneten Produkten können je nach Einzelfall Ansprüche bestehen, die durch das Widerrufsrecht oder spezielle Ausnahmen geregelt sind. Kunden sollten vor einer Bestellung die Rückgabebedingungen genau prüfen und bei Zweifeln rechtlichen Rat einholen.
Diese Auseinandersetzung verdeutlicht, wie komplex die Arzneimittelversorgung im digitalen Zeitalter geworden ist und wie wichtig klare, verbraucherfreundliche Regelungen für den Online-Handel sind. Apotheken und Verbraucherzentralen müssen im Dialog Lösungen finden, die sowohl Sicherheit als auch Verbraucherrechte wahren.
Betrug bei Masern-Mumps-Rötel-Impfungen, Arzt in Untersuchungshaft, Ermittlungen in Niederbayern
Wie ein Arzt aus dem Landkreis Landshut mit gefälschten Impfnachweisen tausende Kinder gefährdet und das Gesundheitssystem belastet
In Niederbayern hat ein Arzt einen der bislang umfangreichsten Betrugsfälle im Gesundheitswesen zu verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wirft dem Mediziner vor, bei 1290 minderjährigen Patientinnen und Patienten falsche Masern-Mumps-Rötel-Impfungen bescheinigt zu haben, obwohl die Impfungen tatsächlich nicht erfolgt sind. Durch diese Schein-Impfungen soll er zudem knapp 20.000 Euro unrechtmäßig bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet haben. Der Arzt sitzt seit kurzem in Untersuchungshaft, nachdem das Amtsgericht Nürnberg Haftbefehl erließ und 88 Durchsuchungsbeschlüsse ausgegeben wurden.
Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erregt, da die Masernschutzimpfung für Kinder und Jugendliche in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Masernschutzgesetz verlangt von allen Kindern, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen besuchen, einen gültigen Impfnachweis. Auch Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Betrieben sowie Bewohner von Asylunterkünften unterliegen dieser Pflicht. Die Integrität dieses Schutzes wird durch den mutmaßlichen Betrug massiv gefährdet, da ungeschützte Kinder und Jugendliche ein erhebliches Infektionsrisiko tragen.
Die Ermittlungen kamen ins Rollen, als verschiedene Landratsämter ungewöhnlich viele Impfunfähigkeitsatteste von Kindern erhielten, die anschließend von den Behörden nicht akzeptiert wurden. Stattdessen wurden Impfnachweise vorgelegt, die aus der Praxis des beschuldigten Arztes stammten. Auffällig war, dass unter den Betroffenen auch viele Kinder waren, die nicht in der Nähe der Praxis wohnen und üblicherweise bei anderen Kinderärzten in Behandlung sind. Dies deutet auf ein systematisches Vorgehen und möglicherweise eine groß angelegte Fälschungsaktion hin.
Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt, die als Beweismaterial dienen. Auch Personen, die für sich oder ihre Kinder falsche Impfpässe vorgelegt hatten, sind ins Visier der Ermittler geraten. Die Generalstaatsanwaltschaft geht der Sache mit hoher Priorität nach, da eine solche Täuschung nicht nur strafrechtlich relevant, sondern auch eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellt.
Die Ermittlungen zeigen die Komplexität bei der Überwachung der Impfpflicht und die Herausforderungen, betrügerische Aktivitäten zu erkennen und zu unterbinden. Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsbehörden, Kassenärztlichen Vereinigungen und Justiz ist entscheidend, um das Vertrauen in das Impfprogramm und die Gesundheitsversorgung insgesamt zu sichern.
Die Strafverfolgung des Arztes wird voraussichtlich umfangreich sein, da der Verdacht auf systematische Fälschung und Abrechnungsbetrug vorliegt. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Approbation. Für die betroffenen Familien und die betroffenen Kinder sind die Auswirkungen tiefgreifend, da ein gefälschter Impfschutz ein erhöhtes Risiko für Ausbrüche von Masern und anderen schweren Krankheiten bedeutet.
Abschließend unterstreicht der Fall die Notwendigkeit verbesserter Kontrollmechanismen und digitaler Lösungen zur Absicherung von Impfregistern. Nur so kann eine lückenlose Nachverfolgung und der Schutz der Gemeinschaft gewährleistet werden.
Palliativmediziner vor Gericht, Mordanklage, Ermittlungen zu Schwiegermutter
Wie ein Arzt wegen des Verdachts auf 15 Tötungen vor dem Landgericht Berlin steht und die Staatsanwaltschaft die Todesumstände seiner Schwiegermutter untersucht
Ein Palliativmediziner, der mindestens 15 Patienten getötet haben soll, wird derzeit vor dem Landgericht Berlin wegen Mordes angeklagt. Im Zentrum der Ermittlungen steht auch der Tod seiner Schwiegermutter, der von der Staatsanwaltschaft Berlin geprüft wird. Insgesamt umfasst die Untersuchung 96 Verdachtsfälle, deren Zahl sich durch weitere Erkenntnisse noch erhöhen könnte. Der Prozess gegen den 40-jährigen Arzt soll am 14. Juli beginnen. Bislang hat sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Der Arzt war für einen Pflegedienst in Berlin tätig und soll im Zeitraum von September 2021 bis Juli 2024 die mutmaßlichen Taten begangen haben. Palliativmediziner begleiten schwerstkranke Patienten, um deren Leiden zu lindern. Die Staatsanwaltschaft ließ in 15 Fällen Leichen exhumieren und rechtsmedizinisch untersuchen, eine weitere Exhumierung steht noch aus. Ob es sich dabei um die Schwiegermutter des Angeklagten handelt, ist nicht bestätigt.
Berichten von „Stern“ und RTL zufolge soll die Schwiegermutter des Arztes, die in Polen an Krebs erkrankte, Anfang 2024 verstorben sein. Kollegen des Mediziners gaben an, er habe bei einer Teamsitzung erzählt, die Frau sei während eines Besuchs in Polen getötet worden. Die Aussagen werfen ein Schlaglicht auf die Schwere der Vorwürfe und verstärken die Aufmerksamkeit auf das Verfahren.
Dieser Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen bei Ermittlungen gegen Mediziner in sensiblen Bereichen wie der Palliativmedizin. Die juristische Aufarbeitung wird sowohl für die Angehörigen als auch für die medizinische Gemeinschaft von großer Bedeutung sein und könnte weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit Patientenrechten und ärztlicher Verantwortung haben.
MSD Übernahme, Biotech-Expansion, Keytruda-Patentablauf
Wie Merck & Co mit dem Kauf von Verona Pharma seine Pipeline stärkt und sich auf den Verlust von Keytruda vorbereitet
Der US-Pharmakonzern Merck & Co, auch bekannt als Merck Sharp & Dohme (MSD), plant die Übernahme des auf Lungenerkrankungen spezialisierten Biotech-Unternehmens Verona Pharma. Mit einem Kaufpreis von 107 US-Dollar pro American Depository Share (ADS) wird die Transaktion auf rund 10 Milliarden Dollar (etwa 8,5 Milliarden Euro) geschätzt. Die Verwaltungsräte beider Unternehmen haben der Übernahme einstimmig zugestimmt. Die Genehmigung durch die Kartellbehörden steht noch aus, der Abschluss ist für das vierte Quartal geplant. Die „Financial Times“ hatte zuerst über den Deal berichtet.
Verona Pharma, 2005 gegründet und mit Sitz in London, besitzt mit Ohtuvayre ein in den USA zugelassenes Medikament zur Behandlung der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD). Analysten prognostizieren für das Mittel bis Mitte der 2030er Jahre einen jährlichen Spitzenumsatz von fast vier Milliarden Dollar. Das Medikament wird zudem auf seine Wirksamkeit bei weiteren Lungenkrankheiten untersucht.
Der Zukauf erfolgt zu einem strategisch wichtigen Zeitpunkt für MSD, da das Patent für Keytruda, den umsatzstärksten Krebstherapeut des Unternehmens mit jährlichen Erlösen von knapp 30 Milliarden Dollar, in den USA 2028 ausläuft. Keytruda wird dann den dortigen Preisfestsetzungsregeln unterliegen, was mit erheblichen Einnahmeeinbußen verbunden sein dürfte.
Die Übernahme von Verona Pharma ist die größte von MSD seit dem 10,8 Milliarden Dollar schweren Kauf von Prometheus Biosciences im Jahr 2023. Der Deal zeigt den Trend, dass große Pharmaunternehmen Biotech-Firmen mit bereits zugelassenen Produkten erwerben, um den Umsatzrückgang durch auslaufende Blockbuster-Medikamente abzufedern und ihre Produktpipeline zu stärken.
Minijobgrenze, Mindestlohnerhöhung, Apothekenkosten
Wie steigende Mindestlöhne die Verdienstgrenze für Minijobs anheben und Apotheken vor wirtschaftliche Herausforderungen stellen
Die Verdienstgrenze für Minijobber in Deutschland steigt ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 556 Euro auf 602 Euro pro Monat – eine direkte Folge der geplanten Mindestlohnerhöhung in zwei Stufen. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, ab 2026 sollen es 13,90 Euro und ab 2027 sogar 14,60 Euro sein. Diese Entwicklung wirkt sich unmittelbar auf die Minijobgrenze aus, da sie seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Die Berechnung erfolgt nach § 8 SGB IV über die Formel: Mindestlohn × 130 geteilt durch 3, was zu den genannten Beträgen führt.
Für Apotheken bedeutet dies eine doppelte Belastung. Zum einen steigen die Lohnkosten für geringfügig Beschäftigte, die häufig in Botendiensten oder Arzneimitteltransporten tätig sind. Zum anderen können die steigenden Personalkosten nicht problemlos an Kunden weitergegeben werden, da die Apothekenpreise gesetzlich reguliert sind. Dies führt zu einem erhöhten wirtschaftlichen Druck auf die Betriebe, von denen bereits ein Viertel defizitär arbeitet.
Der parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels (CDU) machte diese Belastung kürzlich deutlich: „Den Apothekern schadet auch gewaltig die Anhebung des Mindestlohns.“ Gleichzeitig betonte er, dass dies kein Votum gegen den Mindestlohn sei, sondern vielmehr eine nüchterne Feststellung der realen wirtschaftlichen Folgen für Apotheken. Auch die Freie Apothekerschaft warnt vor der Erhöhung, da sie die Existenz vieler kleiner und mittelständischer Apotheken bedrohe und die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährden könne.
Die Dynamik der Minijobgrenze hat zudem zur Folge, dass sich die monatlich erlaubte Arbeitszeit von Minijobbern nicht mehr ändern muss, um unter der Verdienstgrenze zu bleiben. Mit maximal 43 Stunden pro Monat kann der Verdienst weiterhin bei oder unter der Grenze gehalten werden, etwa bei 43 Stunden mal 13,90 Euro sind es 597 Euro.
Die steigenden Lohnkosten wirken sich auch auf die Organisation der Botendienste aus, die auf flexible Teilzeitkräfte angewiesen sind. Dies erhöht den Handlungsdruck auf Apotheken, neue Strategien zur Kostenkontrolle und Effizienzsteigerung zu entwickeln, um wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben.
Diese Entwicklung markiert eine weitere Herausforderung in einem ohnehin angespannten Marktumfeld, in dem Apotheken mit zunehmendem Kostendruck, regulatorischen Vorgaben und Wettbewerbsdruck konfrontiert sind.
Microlax, Kinderverstopfung, neues Miniklistier
Wie der kurze Tubenhals von Microlax Säuglingen und Kleinkindern bei Verstopfung sanft und schnell hilft
Verstopfung zählt zu den häufigsten funktionellen Magen-Darm-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern bis sechs Jahren ist die richtige und schonende Behandlung wichtig, da die Verdauungssysteme noch empfindlich reagieren. Das neue Miniklistier Microlax (Kenvue) wurde speziell für diese Altersgruppe entwickelt und bietet mit einem kurzen Tubenhals von 2,7 cm eine besonders kindgerechte Applikation.
Obstipation kann bei Kindern verschiedenste Ursachen haben, etwa das Toilettentraining, Umstellung auf Folgemilch oder Beikost. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin erklärt, dass die normale Stuhlfrequenz bei Kindern variieren kann, von mehrmals täglich bis zu alle zwei Tage ohne Krankheitswert. Für akute Verstopfung ist Microlax als rektale Lösung eine effektive Alternative zu oralen Abführmitteln.
Die Wirkstoffkombination aus Natriumcitrat, Dodecyl (sulfoacetat) Natriumsalz und kristallisiertem Sorbitol löst Wasser im Stuhl und macht diesen weich, sodass nach fünf bis 20 Minuten eine Erleichterung eintritt. Die Anwendung erfolgt direkt im Enddarm, wodurch die Wirkung schnell und lokal begrenzt einsetzt. Da die Lösung gemeinsam mit dem Stuhl ausgeschieden wird, minimiert sich die Kontaktzeit zum empfindlichen Körper der Kleinen und unerwünschte systemische Effekte bleiben aus.
Das Microlax-Miniklistier mit kurzem Tubenhals ist damit die erste speziell für kleine Patienten konzipierte Rektallösung, die sich durch einfache Handhabung und besonders sanfte Wirkung auszeichnet. Es bietet Eltern und Fachpersonal eine zuverlässige Option, um akute Verstopfung rasch zu lindern und das Wohlbefinden der Kinder zu fördern.
Fertilität steigt, Schutzbedarf wächst, Datenlage bleibt unklar
Warum GLP-1-Wirkstoffe Schwangerschaften wahrscheinlicher machen, wie Endokrinologinnen aufklären und weshalb Kontrazeption zur Pflichtberatung gehört
Ein Phänomen, das in sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #ozempicbaby an Fahrt aufnimmt, sorgt in endokrinologischen Praxen und Apotheken für Diskussionen: Immer mehr junge Frauen berichten davon, unter der Einnahme von GLP-1-Rezeptoragonisten wie Ozempic, Wegovy oder Mounjaro überraschend schwanger geworden zu sein – trotz zuvor diagnostizierter Fertilitätsprobleme. Die zugrunde liegende Verbindung ist medizinisch erklärbar und von hoher praktischer Relevanz: Die inkretinbasierte Pharmakotherapie zur Gewichtsreduktion scheint über die Normalisierung hormoneller Prozesse auch die Fruchtbarkeit signifikant zu beeinflussen. Dr. Katharina Laubner, stellvertretende Leiterin der Endokrinologie und Diabetologie, macht in diesem Kontext klar: „Frauen müssen vor der Behandlung mit GLP-1-Analoga dringend über die Möglichkeit gesteigerter Fertilität informiert werden – inklusive sicherer Verhütung.“
Die Ausgangslage ist dabei klar definiert: Viele Patientinnen mit Übergewicht leiden zugleich an einer Insulinresistenz, häufig verbunden mit einem Polyzystischen Ovarialsyndrom (PCOS), das bekanntermaßen zu Zyklusstörungen und Infertilität führt. „Wir wissen, dass bereits eine moderate Gewichtsreduktion von fünf bis zehn Prozent die Insulinsensitivität verbessert und damit ovulatorische Zyklen wieder in Gang bringen kann“, erklärt Laubner. Genau an diesem Punkt setzen GLP-1-basierte Medikamente an. Was in der Diabetologie längst zum Standardrepertoire gehört, etabliert sich seit 2022 zunehmend auch in der Adipositastherapie: Der Einsatz von Semaglutid (Ozempic, Wegovy) oder Tirzepatid (Mounjaro) hat nicht nur metabolische Effekte, sondern fördert indirekt auch die reproduktive Gesundheit. Der plötzliche Eintritt einer Schwangerschaft, der zuvor als unwahrscheinlich galt, wird dadurch zur realistischen Möglichkeit – mit Folgen für die Beratungspflicht.
Die Zahl der betroffenen Frauen steigt – auch wenn belastbare Zahlen zur Prävalenz der sogenannten Ozempic-Babys noch fehlen. Umso größer ist der Handlungsdruck, Betroffene präventiv aufzuklären. Denn viele beginnen die Behandlung unter dem Eindruck langfristiger Kinderlosigkeit – und sind auf einen möglichen Schwangerschaftseintritt weder mental noch medizinisch vorbereitet. In Apotheken wie Arztpraxen bedeutet dies: Der Hinweis auf kontrazeptive Maßnahmen darf bei der Abgabe oder Verschreibung nicht fehlen. Laubner betont: „Der Punkt ist nicht nur hormonell oder metabolisch zu sehen, sondern auch psychologisch: Wenn Frauen plötzlich schwanger werden, weil sie abnehmen, erleben sie das oft als Kontrollverlust über ihre eigene Biografie.“
Auf pharmakologischer Ebene bleibt hingegen noch vieles ungeklärt. Zwar sprechen molekulare Eigenschaften der GLP-1-Analoga – insbesondere ihre hohe Molekülmasse – gegen eine plazentare Übertragung im ersten Trimenon. Dennoch mahnt Laubner zur Vorsicht: „Es gibt schlicht zu wenig Daten zu den Auswirkungen dieser Substanzen auf den Embryo. Wir gehen aktuell davon aus, dass ein einmaliger oder früher Kontakt eher unproblematisch ist – eine valide Entwarnung können wir aber nicht geben.“ Entsprechend sei die Devise, bei ungeplanten Schwangerschaften unter Inkretinmimetika therapeutisch ruhig, aber mit klarer ärztlicher Begleitung zu agieren.
Was daraus für den Versorgungsalltag folgt, ist eindeutig: Apothekenteams und Ärztinnen müssen nicht nur die medikamentöse Wirkung im Blick behalten, sondern auch den Lebenskontext ihrer Patientinnen aktiv ansprechen. Die steigende Zahl reproduktiver Ereignisse unter GLP-1-Therapie ist kein Nebeneffekt, sondern eine systemische Konsequenz therapeutischer Gewichtsreduktion. Dass die Politik darauf bislang kaum reagiert hat, mag an der verzögerten Wahrnehmung liegen – doch der Beratungsbedarf ist da, und er wächst mit jeder verordneten Dosis.
Früherkennung rettet Leben, Technologie braucht Präzision, Behandlung erfordert Struktur
Wie das Mammografie-Screening die Sterblichkeit senkt, warum Brustdichte neue Verfahren verlangt und wieso zertifizierte Zentren über Heilungschancen entscheiden
Das Mammografie-Screening-Programm in Deutschland zeigt nach zwei Jahrzehnten Wirkung: Laut einer vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) koordinierten und von der Universität Münster ausgewerteten Studie ist die Brustkrebssterblichkeit bei Frauen, die regelmäßig an der Reihenuntersuchung teilnahmen, um 20 bis 30 Prozent niedriger als bei Nichtteilnehmerinnen. Die Beobachtungszeit von bis zu zehn Jahren macht den Effekt statistisch solide – und politisch relevant. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßte die Ergebnisse als deutlichen Vertrauensbeweis in die Früherkennung. Doch hinter der scheinbar einfachen Bilanz verbirgt sich ein differenzierteres Bild: Während die Vorteile für die Mehrheit der Frauen klar belegt sind, bleibt das Verfahren bei Frauen mit dichtem Brustgewebe auffällig unpräzise – ein strukturelles Defizit mit systemischer Schlagkraft.
Denn eine Mammografie erkennt Karzinome häufig erst dann, wenn sie in konventionellen Bildgebungsverfahren sichtbar werden – bei dichtem Gewebe jedoch ist diese Sichtbarkeit stark eingeschränkt. Radiologin Dr. Christiane Kuhl von der RWTH Aachen spricht von einem verpassten Potenzial: 20 bis 30 von 100 Brustkrebspatientinnen würden nach dem Screening fälschlich als gesund eingeschätzt, darunter viele mit aggressiven Tumoren. Die Rate der Intervallkarzinome – also Tumoren, die erst nach dem Screening und vor der nächsten Untersuchung entdeckt werden – ist laut Kuhl zu hoch. Hinzu kommt: 16 Prozent der im Screening entdeckten Karzinome seien bereits metastasiert – ein Hinweis darauf, dass sie zu spät erkannt wurden. Dabei existieren Alternativen: Die Magnetresonanztomografie (MRT) liefert gerade bei dichten Geweben eine signifikant höhere Erkennungsrate und eine bessere Detektion aggressiver Tumorformen. Die europäische Fachgesellschaft EUSOBI empfiehlt deshalb, Frauen mit extrem dichter Brust im Alter von 50 bis 70 Jahren regelmäßig MRTs anzubieten – was in Deutschland bislang kaum umgesetzt wird.
Aktuell zahlen gesetzliche Kassen die rund 350 Euro teuren MRT-Untersuchungen nur bei genetischer Hochrisikolage. Frauen ohne Risikogene – aber mit dichter Brust – bleiben unterversorgt. Dies stellt nicht nur ein ethisches Dilemma, sondern ein gesundheitsökonomisches Problem dar: Denn die Heilungschancen hängen maßgeblich vom Zeitpunkt der Entdeckung ab. Je später erkannt, desto höher die Behandlungsintensität, desto schlechter die Prognose, desto teurer der Therapieweg. Studien zeigen, dass eine MRT bei entsprechender Indikation nicht nur Leben rettet, sondern auch Folgekosten minimiert. Die Forderung nach einer Erweiterung des Screenings um MRT-basierte Verfahren bei entsprechender Gewebedichte ist daher mehr als medizinische Empfehlung – sie ist gesundheitspolitischer Imperativ.
Hinzu kommt die Debatte um sogenannte Übertherapien. Da nicht alle Tumoren gefährlich werden, führt das Screening bei einem Teil der Frauen zur Therapie harmloser Veränderungen – mit psychischen und physischen Nebenwirkungen. Auch der psychologische Effekt einer falsch negativen Mammografie spielt eine Rolle: Frauen fühlen sich in trügerischer Sicherheit, tasten sich seltener selbst ab – ein Verhalten, das bei Intervallkarzinomen fatal sein kann. Und dennoch gilt: Das Risiko, durch die Röntgenstrahlung beim Screening selbst an Brustkrebs zu erkranken, ist laut BfS verschwindend gering – etwa sieben zusätzliche Fälle pro 100.000 untersuchten Frauen.
Ein struktureller Hebel liegt auch in der Qualität der Behandlung. Studienautoren und Experten wie Dr. Hans-Christian Kolberg vom Marienhospital Bottrop weisen darauf hin, dass die Weiterleitung an zertifizierte Brustzentren im Rahmen des Screenings ein entscheidender Vorteil ist. Außerhalb des Programms landen Patientinnen häufiger in nicht zertifizierten Einrichtungen – mit messbar schlechteren Überlebensraten. Rund 8000 Frauen jährlich werden in Deutschland noch immer außerhalb dieser zertifizierten Versorgungsstruktur therapiert – ein Umstand, den Kolberg als therapiepolitisches Defizit bezeichnet.
Politisch steht zudem eine Erweiterung der Altersgruppen im Raum. Die neue BfS-Auswertung zeigt, dass auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren vom Screening profitieren würden: In dieser Altersgruppe erkranken jährlich rund 5000 Frauen, eine Teilnahme könnte die Sterblichkeitsrate um etwa 20 Prozent senken. Das Bundesamt empfiehlt daher, das Programm auf Frauen ab 45 auszuweiten. Derzeit können Frauen zwischen 50 und 75 Jahren alle zwei Jahre zur Mammografie – bei einer Teilnahmequote von etwa 50 Prozent bei den 50- bis 69-Jährigen. Höhere Beteiligung könnte nach Einschätzung des BfS die Zehn-Jahres-Überlebensrate weiter verbessern.
Die Diskussion zeigt: Die Grundidee des Screenings ist wirksam – aber ihre Umsetzung noch nicht ausgeschöpft. Technologie, Altersspanne, individuelle Risikofaktoren und die Anschlussqualität der Versorgung entscheiden maßgeblich über den lebensrettenden Effekt. Es wäre grob fahrlässig, die Zahlen der aktuellen Studie als Endpunkt zu interpretieren – sie markieren vielmehr einen Aufruf zur strategischen Weiterentwicklung. Früherkennung rettet Leben. Aber nur, wenn sie richtig eingesetzt wird.
Quellenangaben:
Bericht basiert auf aktuellen Vorfällen (u. a. Rosen-Apotheke Hainichen, Arvato-VPN-Ausfall), Aussagen von Dr. Katharina Laubner (Endokrinologin, GLP-1-Fertilität), Dr. Christiane Kuhl (RWTH Aachen, Mammografie/MRT), Jens Spahn und Friedrich Merz (Maskendebatte Bundestag), sowie auf Erkenntnissen des BfS zur Screening-Effektivität. Ergänzt um juristische Fakten zur VZB-Klage gegen Apotal, Daten zur Verona-Übernahme durch MSD und Angaben zur Minijobentwicklung durch § 8 SGB IV.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von ApoRisk®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.
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