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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Mit dem Ende der vereinfachten Chargendokumentation bei E-Rezepten für Krankenhausapotheken entfällt ein zentrales Provisorium des Alltags – das Wort „KLINIK“ ist ab sofort ungültig, volle Dokumentation ist Pflicht, andernfalls drohen Retaxationen oder Abrechnungsprobleme, während die Übergangsregel für das Wort „STELLEN“ im Verblisterungsbereich bis Jahresende verlängert wurde, was die technischen Lücken bei der sicheren Datenübermittlung erneut aufzeigt, parallel dazu hat das Amtsgericht Düsseldorf nach jahrelangem Stillstand die Auszahlung erster Gelder aus der AvP-Insolvenzmasse freigegeben, womit betroffene Apotheken ab August mit Entschädigungen rechnen dürfen, doch der Blick in die Zukunft zeigt neue Hürden, denn die Pflichtanbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur scheitert an technischer und organisatorischer Realität – kaum ein Heim ist vollständig „TI-ready“, wodurch Apotheken in der Versorgung auf Umwege und manuelle Notlösungen angewiesen bleiben, während Digitalisierung, Rechtslage und Versorgungsalltag immer weiter auseinanderklaffen.
Der erste Juli 2025 markiert das Ende einer Übergangsregelung, deren praktische Bedeutung im Alltag krankenhausversorgender Apotheken kaum zu überschätzen war: Die Friedenspflicht zur vereinfachten Chargendokumentation beim E-Rezept ist ausgelaufen. Fortan ist der Verweis auf das Ersatzwort „KLINIK“ nicht mehr zulässig – eine vollständige, chargengenaue Dokumentation ist Pflicht. Damit entfällt eine wesentliche Erleichterung bei der Arzneimittelbelieferung aus Krankenhäusern, was bei unvollständiger Erfassung nicht nur die Abrechnungsfähigkeit gefährdet, sondern auch das Risiko von Retaxationen deutlich erhöht. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband im Rahmen der E-Rezept-Einführung diese vereinfachte Regelung als temporären Kompromiss durchgesetzt, nun endet sie ersatzlos. Dem gegenüber steht die Übergangsfrist für das Wort „STELLEN“ im Kontext des Verblisterns – sie wurde bis Ende 2025 verlängert, was das anhaltende technische Delta bei der automatisierten Chargenübermittlung in der Heimversorgung offenlegt. Der Verweis auf den Securpharm-Code als Standard greift dort zu kurz, wo Geräte und Schnittstellen fehlen oder das Medikament in Einzelverpackungen verarbeitet wird. Die Schwäche liegt nicht nur im System, sondern in der fehlenden Investitionssicherheit vor Ort.
Parallel dazu bringt ein juristischer Schritt neue Hoffnung für viele Betriebe: Das Düsseldorfer Amtsgericht hat nach intensiver Prüfung der Gläubigerforderungen im Insolvenzverfahren des Apothekenrechenzentrums AvP die Auszahlung eines ersten Abschlagsbetrags freigegeben. Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos kündigte eine Auszahlung für August an – vorbehaltlich eventueller Einwände aus der Gläubigerliste. Damit endet eine lange Phase der Ungewissheit für betroffene Apotheken, deren wirtschaftliche Substanz durch die AvP-Pleite erheblich beschädigt worden war. Die Einreichung des Verteilungsverzeichnisses erfolgte bereits im Frühjahr, nun sorgt die gerichtliche Freigabe für die notwendige Rechtssicherheit. Für viele Betriebe dürfte die Teilausschüttung eine überfällige, aber keineswegs abschließende Erleichterung darstellen. Denn wie hoch die spätere Quote wirklich ausfällt und welche Reserven noch verfügbar sind, bleibt weiterhin offen.
Während der Rückblick auf alte Lasten zumindest punktuell Entlastung verspricht, offenbart der Blick nach vorn neue Systemrisiken. Die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematik-Infrastruktur (TI) zum 1. Juli verfehlt ihr Ziel deutlich. Nur rund 62 Prozent der Einrichtungen haben überhaupt eine SMC-B-Karte beantragt – geschweige denn erfolgreich in Betrieb genommen. Die Folge: Apotheken, die auf elektronischem Weg versorgen und kommunizieren sollen, sind weiterhin auf analoge Ausweichwege angewiesen. Die Probleme reichen von unvollständiger technischer Ausstattung über mangelnde Schulung bis hin zu ungeklärten datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten. Besonders betroffen sind Heime, die schon heute mit knappen personellen und organisatorischen Ressourcen kämpfen. Ohne TI-Verbindung aber lassen sich E-Verordnungen nicht direkt verarbeiten – ein Rückschritt, der alle digitalen Fortschritte unterläuft. Der Bundesverband der Versorgungsapotheker fordert deshalb nicht nur eine technische Nachrüstung, sondern vor allem realistische Zeitfenster und klare Verantwortlichkeiten.
Die Summierung dieser Entwicklungen zeigt einmal mehr: Digitalisierung, Regulierung und Nachwirkungen vergangener Krisen sind keine voneinander unabhängigen Linien, sondern verzahnen sich im Alltag der Apotheken zu einem komplexen Risikogeflecht. Wo die digitale Infrastruktur scheitert, schlägt die Bürokratie mit voller Härte zu. Wo gerichtliche Erfolge späte Gerechtigkeit schaffen, bleiben strukturelle Probleme ungelöst. Und wo technische Hilfsmittel wie der Securpharm-Scan funktionieren sollen, fehlen häufig die Voraussetzungen in der Fläche. Die Apothekerschaft befindet sich im permanenten Balanceakt zwischen Haftungsdruck, Versorgungsverantwortung und ökonomischer Unsicherheit. Dass ausgerechnet die Bezeichnung „KLINIK“ – einst Synonym für organisatorische Klarheit – nun nicht mehr akzeptiert wird, steht sinnbildlich für einen Wandel, bei dem alte Begriffe ihre rechtliche Gültigkeit verlieren, während neue Standards noch nicht flächendeckend praktikabel sind. Die Brücke zwischen Anspruch und Alltag bleibt fragil – und Apotheken bleiben die ersten, die darauf balancieren müssen.
Quellenangaben:
Die Regelung zur verpflichtenden Chargendokumentation basiert auf der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, deren Ablauf zum 30. Juni 2025 von beiden Seiten bestätigt wurde. Die Unzulässigkeit der Kennzeichnung mit dem Wort „KLINIK“ sowie die verlängerte Frist für den Begriff „STELLEN“ wurden unter anderem durch offizielle Mitteilungen der DAV-Pressestelle und ergänzende Informationen aus dem Informationssystem der ABDA dokumentiert. Die Angaben zur Telematikinfrastruktur (TI) in Pflegeeinrichtungen beruhen auf Zahlen der Gematik GmbH, die in der KW 27/2025 in einer Kurzmeldung veröffentlicht wurden. Die Daten zur AvP-Insolvenz und der bevorstehenden Auszahlung entstammen der öffentlichen Bekanntmachung des Amtsgerichts Düsseldorf sowie der Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Jan-Philipp Hoos vom 5. Juli 2025. Für weiterführende Bewertungen zur Systemwirkung wurden Stellungnahmen des Bundesverbands der Versorgungsapotheker sowie Kommentare von Dr. Benjamin Günther und Felix Maertin herangezogen, die sich in Fachkreisen zur TI-Realität und Versorgungslogistik geäußert hatten. Ergänzend flossen Beiträge von Dr. Andreas Ziegler zur Rezepturproblematik und rechtlichen Interpretationen aus Veröffentlichungen der Bundesapothekerkammer (BAK) ein.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von ApoRisk®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.
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