ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 05.07.2025 – Steuerliche Entlastung nutzen, Handelskonflikte in der Pharmazie, Gesundheit digital und innovativ gestalten
    05.07.2025 – Steuerliche Entlastung nutzen, Handelskonflikte in der Pharmazie, Gesundheit digital und innovativ gestalten
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Finanzielle Entlastung der Eltern, Auswirkungen von US-Zöllen auf Arzneimittel, digitale Gesundheitslösungen, neue Leitlinien für Lupus...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Steuerliche Entlastung nutzen, Handelskonflikte in der Pharmazie, Gesundheit digital und innovativ gestalten

 

Eltern tragen die Kosten der Krankenversicherung für Kinder, transatlantische Zollkonflikte gefährden Arzneimittelversorgung und digitale Gesundheitsinfrastruktur sowie medizinische Innovationen prägen die Zukunft

Apotheken-News von heute

Die steuerliche Entlastung von Eltern bei der Krankenversicherung ihrer Kinder ermöglicht finanzielle Unterstützung im Familienalltag, während transatlantische Handelskonflikte die Arzneimittelversorgung bedrohen und Produktionsketten gefährden. Zugleich sorgt der Austausch von Heilberufsausweisen für Sicherheit in der digitalen Gesundheitsinfrastruktur. Pädiatrische Autoimmunerkrankungen wie der juvenile Lupus erfordern angepasste Therapien, und kritische Wechselwirkungen zwischen Tamoxifen und Fluoxetin stellen neue Herausforderungen in der Onkologie dar. Die zunehmende Präsenz von Polioviren im Abwasser mahnt zur Impfstatusüberprüfung, während innovative Forschung lebende Biotherapeutika gegen multiresistente Bakterien entwickelt. Der dramatische Rückgang der Pharmazienachwuchszahlen gefährdet die Arzneimittelversorgung, und Studien zeigen, wie Vitamin D3 den Alterungsprozess auf zellulärer Ebene bremsen kann. Diese Entwicklungen prägen maßgeblich die Zukunft des Gesundheitswesens im Jahr 2025.

 

Steuerliche Entlastung nutzen, Eltern tragen Kosten, Kinder optimal absichern

Private Krankenversicherungsbeiträge für Kinder absetzen, Höchstbeträge beachten, Zahlungen transparent dokumentieren

Die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zählt zu den wichtigsten Entlastungsinstrumenten im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie ermöglicht es insbesondere Eltern, die Beiträge für die Gesundheitsvorsorge ihrer Kinder im Rahmen der Sonderausgaben abzusetzen. Dabei stellt sich die Frage, in welchem Umfang private Krankenversicherungsbeiträge für Kinder steuerlich anerkannt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn die Versicherung nicht über die Eltern, sondern direkt vom Kind abgeschlossen wurde. Die Beantwortung dieser Fragen erfordert eine differenzierte Betrachtung der aktuellen Rechtslage, steuerlichen Regelungen und einschlägigen Rechtsprechung sowie eine Analyse der konkreten Umsetzungsmöglichkeiten in der Steuererklärung.

Die gesetzliche Grundlage für den steuerlichen Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Demnach sind Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Rentenversicherungen als sogenannte Vorsorgeaufwendungen begrenzt absetzbar. Die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung zählen grundsätzlich zu den abzugsfähigen Sonderausgaben. Dabei ist der Abzug auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt, die sich nach der Art der Versicherung und dem Versichertenstatus richten. Für Kinder gelten die gleichen Grundsätze wie für Erwachsene, sofern sie in der Steuererklärung der Eltern als Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG berücksichtigt werden.

Entscheidend für die steuerliche Anerkennung der Beiträge ist jedoch, wer die Versicherung abgeschlossen hat und wer als Versicherter gilt. Üblicherweise werden Kinder über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert, sodass die Eltern die Beiträge anteilig absetzen können. Im Falle einer privaten Krankenversicherung ist es dagegen möglich, dass das Kind selbst eine eigene Versicherung abgeschlossen hat, beispielsweise bei Selbstständigkeit, Studium oder eigenen Einkünften. Hier stellt sich die Frage, ob die Eltern dennoch die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen dürfen oder ob nur das Kind zum Abzug berechtigt ist.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, unter anderem dem Bundesfinanzhof (BFH), können Eltern die Beiträge für eine private Krankenversicherung ihrer Kinder als Sonderausgaben absetzen, selbst wenn die Versicherung auf den Namen des Kindes läuft, sofern das Kind kindergeldberechtigt ist und die Eltern für das Kind sorgen. Die Voraussetzung ist, dass das Kind in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder zumindest wirtschaftlich von diesen abhängig bleibt. Die Zahlung der Versicherungsbeiträge muss dabei durch die Eltern oder im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht erfolgen. In der Praxis ist entscheidend, dass die Eltern tatsächlich finanziell für die Krankenversicherung des Kindes aufkommen, unabhängig davon, auf wessen Namen der Vertrag läuft.

Dabei ist zu beachten, dass die Beiträge nur dann abzugsfähig sind, wenn sie nicht bereits als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden und wenn sie nicht von Dritten erstattet werden. Ebenfalls darf das Kind die Beiträge nicht selbst vollständig bezahlt haben, wenn die Eltern sie dennoch absetzen wollen. Sollte das Kind über eigene Einkünfte verfügen und die Versicherungsbeiträge selbst tragen, so steht grundsätzlich dem Kind der Sonderausgabenabzug zu. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge bei Eltern setzt also eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zahlungslast voraus.

Darüber hinaus ist bei der Berücksichtigung der privaten Krankenversicherungsbeiträge für Kinder der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Für Kinder, die nicht berufstätig sind, gelten die regulären Höchstbeträge für Basiskrankenversicherungen. Sollte das Kind jedoch selbst steuerpflichtige Einkünfte erzielen und eine eigene Steuererklärung abgeben, können sich abweichende Grenzen ergeben, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Praktisch zeigt sich, dass Eltern in der Steuererklärung die Beiträge zur Krankenversicherung ihrer Kinder in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen“ eintragen. Dabei müssen sie darauf achten, die Zahlungen eindeutig dem jeweiligen Kind zuzuordnen und gegebenenfalls Nachweise wie Beitragsrechnungen oder Zahlungsbelege beizufügen. Besonders bei privaten Krankenversicherungen empfiehlt es sich, die Vertrags- und Zahlungsmodalitäten transparent zu dokumentieren, um Rückfragen durch das Finanzamt zu vermeiden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass auch Beiträge zur Pflegeversicherung, die oft zusammen mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden, absetzbar sind. Da Pflegeversicherungen eine Pflichtversicherung sind, gelten hierfür ebenfalls die Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen. Eltern sollten daher in der Steuererklärung sorgfältig zwischen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen unterscheiden und beide Positionen korrekt angeben.

Nicht selten entstehen Unsicherheiten, wenn die Kinder volljährig sind und beispielsweise eine eigene private Krankenversicherung aus beruflichen Gründen abgeschlossen haben. In solchen Fällen müssen Eltern genau prüfen, ob weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge besteht, da dies die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge beeinflusst. Ein Abzug ist in der Regel nur dann möglich, wenn das Kind noch im Haushalt der Eltern lebt oder sich in einer Berufsausbildung befindet und unterhaltsberechtigt ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eltern private Krankenversicherungsbeiträge für ihre Kinder grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können, wenn sie die Beiträge tragen und das Kind kindergeldberechtigt ist. Die Versicherung muss nicht zwingend auf den Namen der Eltern laufen. Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit der Zahlungen und die Einhaltung der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen. Bei Unsicherheiten ist eine individuelle Beratung durch Steuerexperten oder Lohnsteuerhilfevereine empfehlenswert, da die tatsächliche Absetzbarkeit von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt.

In Zeiten steigender Gesundheitskosten und zunehmender privater Versicherungsmodelle gewinnt die korrekte steuerliche Handhabung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder immer mehr an Bedeutung. Eltern sollten daher proaktiv ihre Versicherungsverträge und Zahlungen dokumentieren und die Möglichkeiten des steuerlichen Abzugs optimal nutzen, um finanzielle Entlastungen zu erzielen und die Familienkasse zu schonen.

 

Flug verpasst wegen Kontrolle Eigenverantwortung zählt Kein Anspruch auf Entschädigung

Gericht betont empfohlene Vorlaufzeiten Passagiere müssen rechtzeitig am Flughafen sein Beweislast bei Verzögerungen liegt bei Klägern

Das pünktliche Erreichen eines Fluges ist für Passagiere von entscheidender Bedeutung und verlangt eine vorausschauende Planung, insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Vorlaufzeiten vor Abflug. Das Landgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Fluggäste, die ihren Flug aufgrund einer zu späten Ankunft am Flughafen und anschließender längerer Wartezeit an der Sicherheitskontrolle verpassen, keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, sofern sie die von Fluggesellschaften und Flughäfen empfohlenen Mindestzeiten nicht einhalten.

Im vorliegenden Fall buchten der Kläger und seine Ehefrau einen Flug vom Flughafen Hahn nach Thessaloniki mit Abflug um 5:45 Uhr. Die beiden erschienen gegen 4:00 Uhr am Flughafen, also lediglich 1 Stunde und 45 Minuten vor Abflug. Nach der Gepäckaufgabe begaben sie sich direkt zur Sicherheitskontrolle, wo sie jedoch auf eine Wartezeit trafen, die sie letztlich das Boarding kostete. Der Kläger machte geltend, dass die Sicherheitskontrolle nicht ausreichend besetzt gewesen sei und es dadurch zu unangemessen langen Wartezeiten gekommen sei. Er argumentierte zudem, dass ein früheres Erscheinen nicht möglich gewesen sei, da die Sicherheitskontrollen vor 4:00 Uhr nicht geöffnet gewesen seien. Weiterhin wies er darauf hin, dass auch andere Passagiere ihr Boarding wegen der Verzögerungen verpasst hätten.

Die beklagte Partei widersprach diesen Darstellungen. Sie verwies auf die von Fluggesellschaften und dem Flughafen Hahn empfohlene Vorlaufzeit von mindestens zwei bis drei Stunden vor Abflug. Die tatsächliche Ankunft von 1 Stunde 45 Minuten sei für eine sichere Abwicklung zu knapp bemessen gewesen. Zudem wurde bestritten, dass es zu Verzögerungen oder Rückstaus bei der Sicherheitskontrolle gekommen sei. Am Tag des Flugs waren drei Kontrollspuren geöffnet, was eine angemessene Personalausstattung widerspiegle. Dass weitere Passagiere ihren Flug verpasst hätten, wurde als nicht aussagekräftig für Organisationsmängel gewertet, da unbekannt blieb, wann diese Passagiere am Flughafen eingetroffen waren.

Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass ein Anspruch auf Schadensersatz ein sogenanntes „Sonderopfer“ voraussetzt. Dieses liegt vor, wenn Passagiere rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle erscheinen, diese jedoch aufgrund außergewöhnlich langer Wartezeiten nicht rechtzeitig abschließen können und so den Flug verpassen. Im vorliegenden Fall fehle eine rechtzeitige Ankunft, da die Kläger die empfohlenen Vorlaufzeiten nicht einhielten. Zudem reichten pauschale Behauptungen zu langen Wartezeiten und Personalmangel nicht aus, um die Beweislast zu erfüllen.

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Eigenverantwortung von Reisenden, ausreichend frühzeitig am Flughafen zu erscheinen, um die notwendigen Abläufe wie Gepäckabgabe und Sicherheitskontrolle stressfrei zu durchlaufen. Die Gerichte zeigen sich zunehmend zurückhaltend bei Schadensersatzansprüchen, wenn Fluggäste selbst zu spät ankommen.

Für Reisende bedeutet dies, dass sie ihre Ankunftszeiten am Flughafen so planen müssen, dass sie die von Fluggesellschaften und Flughäfen empfohlenen Mindestzeiten von zwei bis drei Stunden vor Abflug einhalten. Nur wenn diese Zeit eingehalten wird und dennoch außergewöhnliche Verzögerungen auftreten, besteht eine Schadensersatzpflicht. Das Urteil vom 25. März 2025 (Az.: 1 O 114/24) sorgt so für Klarheit und Rechtssicherheit sowohl für Reisende als auch für Flughäfen und Fluggesellschaften.

Eine rechtzeitige und sorgfältige Planung der Anreise sowie die Berücksichtigung von empfohlenen Vorlaufzeiten bleiben die wichtigsten Maßnahmen, um unangenehme Situationen wie verpasste Flüge und den Verlust von Entschädigungsansprüchen zu vermeiden. (Kommentar eingebettet)

 

US-Zölle bedrohen Arzneimittelexporte, Handelskonflikt erschwert Versorgung, Produktion gefährdet

Wenn du möchtest, kann ich dir gerne weitere Varianten im gleichen 3-Achsen-Komma-Format liefern.

Im eskalierenden Handelsstreit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten steht die Pharmabranche im Zentrum eines potenziell dramatischen Konflikts, der weitreichende Folgen für die Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität auf beiden Seiten des Atlantiks haben könnte. Arzneimittel bilden mit einem Exportvolumen von nahezu 120 Milliarden Euro die wichtigste Warengruppe, die die EU in die USA liefert. Gleichzeitig sind die USA selbst ein bedeutender Exporteur von Medizin- und Pharmaprodukten in die EU, was die gegenseitige Verflechtung und Abhängigkeit verdeutlicht. Das vom US-Präsidenten Donald Trump gesetzte Ultimatum am 9. Juli zur Einigung auf einen Zollverzicht oder zumindest eine Zollabsenkung in Schlüsselbranchen wie der Pharmaindustrie hat den Druck auf die Verhandlungsparteien enorm erhöht. Sollte keine Einigung erzielt werden, drohen empfindliche Zollerhöhungen, die sowohl die Herstellung als auch die Verfügbarkeit lebenswichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte massiv beeinträchtigen könnten.

Die wirtschaftlichen Verflechtungen im Pharmasektor sind komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Zwar stammen nur rund elf Prozent der pharmazeutischen Vorprodukte direkt aus den USA, doch viele europäische Produktionsstandorte, vor allem in Irland und der Schweiz, sind auf Vorleistungen aus den USA angewiesen. Besonders betroffen sind dabei essentielle Produktsegmente wie Blutdrucksenker und Antibiotika. Hier könnte eine zunehmende Zollbelastung durch steigende Produktionskosten die Rentabilität der Herstellung gefährden und im schlimmsten Fall zur Aufgabe ganzer Fertigungszweige führen. Die damit verbundene Gefahr einer Verknappung von Arzneimitteln wäre nicht nur für Patienten in den USA, sondern auch in Europa dramatisch.

Doch nicht nur Arzneimittel selbst, auch Medizinprodukte geraten zunehmend ins Visier der Handelsspannungen. Implantate, Katheter, OP-Instrumente sowie Verbrauchsmaterialien wie Inkontinenzwindeln sind häufig in hochvernetzten, globalen Lieferketten gefertigt. Bereits heute belasten hohe Materialzölle – etwa 50 Prozent auf Stahl und Aluminium sowie zusätzliche Einfuhrzölle von 20 Prozent – die Kostenstruktur dieser Produkte. Die EU hat deshalb bereits eine umfangreiche Liste mit rund 800 Medizinprodukten und Vorprodukten für mögliche Gegenzölle vorbereitet, um auf amerikanische Zollerhöhungen reagieren zu können. Während dies für einige heimische Hersteller wie Implantcast Vorteile bringen könnte, warnen andere Branchenvertreter wie Hartmann Deutschland vor dramatischen Versorgungsengpässen, insbesondere da viele Rohstoffe, beispielsweise Zellstoff für Inkontinenzwindeln, aus den USA bezogen werden. Ein schneller Umstieg auf alternative Lieferanten oder Produktionsstandorte ist wegen der erforderlichen neuen CE-Zertifizierungen nicht kurzfristig realisierbar.

Die handelspolitische Strategie der USA unter Präsident Trump zeigt dabei ein hohes Maß an Unberechenbarkeit. Nach anfänglicher Aussetzung von Zöllen auf Pharmaprodukte kündigte Trump mehrfach an, Zölle auch auf Arzneimittel zu prüfen, um die Verlagerung von Pharmaherstellern ins Ausland zu stoppen und die Produktion zurück in die USA zu holen. Gleichzeitig sorgte die Ankündigung, die Arzneimittelpreise per Dekret um bis zu 90 Prozent senken zu wollen, für große Verunsicherung in der Branche. Diese widersprüchlichen Signale führen zu erheblichen Investitionsrisiken und könnten Forschung und Entwicklung erheblich bremsen. Große Pharmaunternehmen wie Roche und Novartis hatten bereits milliardenschwere Investitionen in US-Produktionsstätten angekündigt, sehen sich aber nun mit einer unklaren politischen Lage konfrontiert.

Die Ökonominnen Jasmina Kirchhoff und Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft warnen eindringlich vor den Folgen dieses Zickzackkurses. Sie betonen, dass steigende Zölle und gleichzeitig drastische Preissenkungen in den USA nicht nur die Innovationsfähigkeit der Pharmaindustrie gefährden, sondern auch die Verfügbarkeit neuer Therapien in Europa und Deutschland einschränken könnten. Die verunsicherte Lage droht die globale Lieferkette zu destabilisieren, von der Patienten weltweit abhängen.

Vor diesem Hintergrund ist die Frist am 9. Juli von herausragender Bedeutung: Eine Einigung im transatlantischen Handelsstreit könnte nicht nur den drohenden Zollerhöhungen entgegenwirken, sondern auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit stärken und Versorgungssicherheit garantieren. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic wird deshalb in dieser Woche nach Washington reisen, um letzte Verhandlungen zu führen. Ob sich die USA und die EU auf einen Kompromiss einigen können, der insbesondere die Pharma- und Medizinproduktegruppen entlastet, bleibt offen. Für die Pharmabranche und die Patienten auf beiden Seiten des Atlantiks steht jedoch viel auf dem Spiel.

 

HBA und SMC-B Austausch, Zertifikatsablauf, vorzeitiger Wechsel, Sicherheitsupdates

Wann Karten trotz gültigem Zertifikat vor Ablauf ersetzt werden müssen

Heilberufsausweise (HBA) und SMC-B-Karten sind grundlegende Bestandteile der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Sie gewährleisten eine sichere Authentifizierung und Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglichen so die digitale Vernetzung von Ärzten, Apotheken und weiteren Heilberuflern. Üblicherweise sind diese Karten mit Zertifikaten versehen, die eine Gültigkeit von fünf Jahren besitzen. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Karten zwingend ausgetauscht werden, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der TI aufrechtzuerhalten.

Doch es gibt Situationen, in denen ein Austausch bereits vor dem eigentlichen Ablaufdatum notwendig wird. Diese vorzeitige Erneuerung betrifft mehrere Szenarien, die für Praxen und Gesundheitsdienstleister relevant sind und bei denen ein rechtzeitiges Handeln entscheidend ist, um Unterbrechungen in der TI-Nutzung zu vermeiden.

Ein häufiger Grund für den vorzeitigen Austausch sind organisatorische Veränderungen, wie ein Praxiswechsel, eine Neuzuweisung zu einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder Änderungen im Praxispersonal. Da HBA und SMC-B Karten personenbezogen und an bestimmte KVen gebunden sind, müssen solche Veränderungen auch in der Kartenverwaltung und den Zertifikaten reflektiert werden. Die bisherigen Karten verlieren dabei oft ihre Gültigkeit für die neue Konstellation, obwohl das Zertifikat formal noch aktiv ist.

Technische Defekte, Verlust oder Diebstahl der Karten sind weitere Gründe für einen vorzeitigen Austausch. Die Karten sind physische Chipkarten, die beschädigt werden können oder verloren gehen. In solchen Fällen muss sofort eine neue Karte beantragt werden, um die sichere Kommunikation und Authentifizierung nicht zu gefährden.

Darüber hinaus sind auch Änderungen oder Updates in der Sicherheitsinfrastruktur der TI zu berücksichtigen. Die gematik als verantwortliche Institution für die TI kann neue technische Standards, Zertifikate oder Sicherheitsanforderungen einführen, die einen vorzeitigen Kartentausch erforderlich machen. Diese Neuerungen können beispielsweise erweiterte Funktionen, verbesserte Verschlüsselungsmechanismen oder Anpassungen an den Kommunikationsprotokollen umfassen. Um die Kompatibilität und den Schutz der Daten zu gewährleisten, müssen Praxen ihre Karten dann frühzeitig austauschen.

Die Ankündigungen über solche erforderlichen Austauschfristen erfolgen in der Regel rechtzeitig über die Kassenärztlichen Vereinigungen, die gematik oder die IT-Dienstleister, sodass ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt. Dennoch ist es ratsam, die Situation regelmäßig zu überprüfen und bei Unsicherheiten frühzeitig den Austauschprozess einzuleiten.

Der Austausch selbst wird üblicherweise von den KVen unterstützt, die auch die Kostenübernahme regeln. Dennoch verursacht der Prozess einen gewissen organisatorischen Aufwand, der insbesondere in kleinen Praxen und Apotheken gut geplant werden muss, um Ausfallzeiten zu vermeiden.

Insgesamt bleibt der reguläre Austauschzyklus von fünf Jahren die Norm, doch die zahlreichen Sonderfälle machen es notwendig, flexibel zu reagieren und die Karten regelmäßig auf Aktualität und Funktionalität zu prüfen. Nur so kann die Sicherheit und die reibungslose Nutzung der Telematikinfrastruktur dauerhaft gewährleistet werden.

 

HBA und SMC-B Austausch, Zertifikatsablauf, vorzeitiger Wechsel, Sicherheitsupdates

Wann Karten trotz gültigem Zertifikat vor Ablauf ersetzt werden müssen

Heilberufsausweise (HBA) und SMC-B-Karten sind essenzielle Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglichen eine sichere digitale Kommunikation und Abrechnung im Gesundheitswesen. Diese Karten werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgegeben, danach müssen sie ausgetauscht werden, da die darauf basierenden Zertifikate ihre Gültigkeit verlieren. Allerdings gibt es Situationen, in denen ein vorzeitiger Austausch der Karten notwendig ist, auch wenn das Zertifikat formal noch gültig ist. Dieses komplexe Thema ist besonders relevant für Praxen und Heilberufler, die den reibungslosen Betrieb ihrer digitalen Infrastruktur sicherstellen müssen.

Der reguläre Austauschzyklus von HBA und SMC-B-Karten ist klar definiert: Nach Ablauf von fünf Jahren ist eine Erneuerung verpflichtend, um weiterhin den hohen Sicherheitsanforderungen der TI gerecht zu werden. Die Zeitspanne ist so gewählt, dass eine regelmäßige Erneuerung der Verschlüsselungs- und Signaturzertifikate gewährleistet ist, um Sicherheitslücken zu vermeiden. Doch der Austausch ist nicht ausschließlich an das Ablaufdatum des Zertifikats gebunden.

Ein vorzeitiger Kartentausch kann unter anderem dann erforderlich sein, wenn die Karte beschädigt, verloren oder gestohlen wurde. Darüber hinaus führt auch ein Wechsel des Praxisstandorts, eine neue Zuweisung zu einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder Änderungen im Praxispersonal zu einem vorzeitigen Austausch, um die korrekten Berechtigungen sicherzustellen. Besonders relevant ist dies bei der Anbindung an die TI, da dort jede Karte eindeutig zugeordnet und gültig sein muss.

Zusätzlich können technische und sicherheitsrelevante Updates oder Änderungen innerhalb der TI dazu führen, dass Karten auch vor Ablauf der fünf Jahre ausgewechselt werden müssen. So kann die Einführung neuer Sicherheitsstandards, Funktionen oder Anpassungen an den Infrastrukturkomponenten einen vorzeitigen Kartentausch erzwingen, um die Kompatibilität und Sicherheit der Kommunikation zu garantieren. Solche Anpassungen sind oft mit konkreten Fristen verbunden, die von den zuständigen Institutionen, etwa dem gematik, kommuniziert werden.

Für Praxisinhaber und medizinisches Personal bedeutet dies, dass sie sich regelmäßig über den Status ihrer Karten und mögliche notwendige Austauschmaßnahmen informieren müssen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die gematik stellen hierfür entsprechende Informationsangebote und Hilfestellungen bereit. Ein frühzeitiges Management des Kartentausches hilft, Unterbrechungen im Praxisbetrieb und in der Abrechnung zu vermeiden.

Organisatorisch sollte der Austausch der Karten gut geplant werden, um eine lückenlose Fortführung der TI-Anbindung zu gewährleisten. In vielen Fällen übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Kosten für die Neuausstellung, dennoch ist der Prozess mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden, der rechtzeitig eingeplant werden sollte.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der generelle Austauschzyklus von fünf Jahren für HBA und SMC-B-Karten die Regel ist, aber zahlreiche betriebliche und technische Sonderfälle einen vorzeitigen Wechsel notwendig machen können. Die rechtzeitige Information und Vorbereitung sind für eine sichere und reibungslose Nutzung der TI unabdingbar.

 

Entzündung bremsen, kindgerechten Alltag ermöglichen, Leitlinie aktualisiert

Neue Empfehlungen für juvenile Lupusbehandlung und Betreuung

Der juvenile systemische Lupus erythematodes (jSLE) stellt eine besonders komplexe Herausforderung innerhalb der pädiatrischen Rheumatologie dar. Diese seltene, aber schwere Autoimmunerkrankung manifestiert sich vor dem 18. Lebensjahr und zeichnet sich durch ein breit gefächertes klinisches Spektrum aus, das von Hautveränderungen über Gelenkbeteiligungen bis hin zu schwerwiegenden Organmanifestationen reicht. Die Erkrankung verläuft typischerweise in Schüben, die von symptomfreien Phasen unterbrochen werden, was die Therapieplanung und das Langzeitmanagement besonders anspruchsvoll macht.

Die vor kurzem veröffentlichte aktualisierte Leitlinie bündelt den aktuellen Stand der Forschung, ergänzt durch klinische Erfahrungen, und gibt praxisorientierte Empfehlungen für Diagnostik, Therapie und Begleitung der jungen Patienten. Das Ziel ist es, die entzündlichen Prozesse so effektiv wie möglich zu kontrollieren, um irreversible Organschäden zu vermeiden und den betroffenen Kindern trotz der Erkrankung ein möglichst normales Leben zu ermöglichen.

Im Fokus steht dabei die individuelle Anpassung der Therapie, die sich am Aktivitätsgrad der Erkrankung orientiert. Die medikamentöse Behandlung umfasst vor allem Immunsuppressiva wie Kortikosteroide, Hydroxychloroquin, Azathioprin oder Mycophenolatmofetil, die sorgfältig dosiert und überwacht werden müssen, um Nebenwirkungen zu minimieren. In schweren Fällen kommen auch Biologika zum Einsatz. Die Leitlinie betont die Bedeutung eines frühen Therapiebeginns, um Langzeitschäden vorzubeugen.

Neben der medikamentösen Behandlung ist die multidisziplinäre Betreuung ein zentraler Baustein des Managements. Rheumatologen, Kinderärzte, Psychologen, Physiotherapeuten und Sozialarbeiter arbeiten eng zusammen, um die medizinischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse der Patienten und ihrer Familien umfassend zu adressieren. Psychosoziale Unterstützung und schulische Integration spielen eine wesentliche Rolle, um die Lebensqualität der Kinder zu sichern und soziale Isolation zu vermeiden.

Regelmäßige Verlaufskontrollen sind unerlässlich, um den Therapieerfolg zu bewerten, Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen. Die Leitlinie empfiehlt standardisierte Assessments, Laboruntersuchungen und bildgebende Verfahren, um das Krankheitsgeschehen umfassend zu überwachen.

Die neue Leitlinie stellt zudem Empfehlungen zur Impfprophylaxe und zur Infektionsprävention bereit, da immunsuppressive Therapien das Risiko für Infektionen erhöhen können. Darüber hinaus wird auf die Bedeutung von Patientenschulungen und familienorientierter Beratung hingewiesen, die das Verständnis für die Erkrankung fördern und die Therapieadhärenz verbessern.

Abschließend stellt die Leitlinie auch Empfehlungen für den Übergang von der pädiatrischen zur erwachsenen Rheumatologie vor, um einen nahtlosen Wechsel in die Erwachsenenmedizin zu gewährleisten und die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.

Diese umfassende, evidenzbasierte Leitlinie bildet somit einen Meilenstein in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit juvenilem systemischem Lupus erythematodes. Sie bietet Ärzten und Betreuungsteams einen strukturierten Leitfaden, um die Erkrankung bestmöglich zu managen und den jungen Patienten ein Leben mit möglichst geringer Krankheitsbelastung zu ermöglichen.

 

Tamoxifen, Fluoxetin, Interaktion, Brustkrebstherapie sichern

Apothekenberatung bei kritischer Medikamentenwechselwirkung

Die Kombination von Tamoxifen, einem zentralen Medikament in der Brustkrebstherapie, und Fluoxetin, einem häufig eingesetzten Antidepressivum, stellt eine medizinisch kritische Herausforderung dar. Tamoxifen wirkt als selektiver Estrogenrezeptor-Modulator, der im Körper durch das Enzym CYP2D6 in seinen aktiven Metaboliten Endoxifen umgewandelt wird. Fluoxetin hingegen hemmt CYP2D6 und kann dadurch die Aktivierung von Tamoxifen deutlich reduzieren. Diese pharmakokinetische Interaktion kann die Wirksamkeit der Brustkrebstherapie erheblich beeinträchtigen, was für Patientinnen lebenswichtige Konsequenzen haben kann.

In Apotheken ist es essenziell, diese Wechselwirkung frühzeitig zu erkennen und darauf adäquat zu reagieren. Die elektronische Rezeptprüfung weist bei der gleichzeitigen Verordnung von Tamoxifen und Fluoxetin meist auf diese Interaktion hin, doch die Entscheidung über alternative Therapien liegt letztlich beim behandelnden Arzt. Die pharmazeutische Beratung sollte die Patientinnen über das Risiko aufklären und gegebenenfalls den behandelnden Arzt informieren, um eine geeignete Alternative zu Fluoxetin zu finden. Medikamente wie Sertralin oder Citalopram gelten als weniger hemmend für CYP2D6 und sind oft bevorzugte Alternativen.

Die Beratung in der Apotheke muss weit über die reine Warnung hinausgehen. Patientinnen benötigen eine umfassende Aufklärung über die Bedeutung der Wechselwirkung für ihre Krebsbehandlung und die Wichtigkeit der Therapietreue. Zudem sollte die Apotheke aktiv den interdisziplinären Austausch zwischen Onkologen, Psychiatern und Apothekern fördern, um eine individuell abgestimmte Medikation sicherzustellen. Dabei gilt es, sowohl die psychische Gesundheit als auch den Therapieerfolg der Krebserkrankung gleichermaßen zu berücksichtigen.

Die Komplexität der Wechselwirkung zeigt sich auch darin, dass eine suboptimale Behandlung der Depression negative Auswirkungen auf den Verlauf der Krebserkrankung haben kann. Psychische Belastungen können das Immunsystem schwächen und die Lebensqualität der Patientinnen beeinträchtigen. Eine gut abgestimmte medikamentöse Behandlung, die sowohl die psychischen als auch die onkologischen Bedürfnisse adressiert, ist daher unerlässlich.

In der Apotheke steht neben der fachlichen Beratung auch die praktische Unterstützung im Vordergrund. Dazu gehört die Überwachung der Medikation auf Wechselwirkungen, die Dokumentation relevanter Informationen im System sowie die Nachverfolgung der Patientensicherheit. Moderne digitale Systeme helfen bei der Identifikation von Interaktionen, ersetzen jedoch nicht die fundierte pharmazeutische Expertise und den persönlichen Kontakt.

Zusammenfassend müssen Apothekenmitarbeiter die Wechselwirkung zwischen Tamoxifen und Fluoxetin als ernstzunehmende Gefahr erkennen und aktiv in die Versorgungssteuerung eingreifen. Durch gezielte Beratung, enge Kommunikation mit Ärzten und patientenorientierte Betreuung kann die Wirksamkeit der Brustkrebstherapie gesichert und die Lebensqualität der Patientinnen verbessert werden. Die Apotheke fungiert hierbei als unverzichtbarer Partner im Gesundheitsnetzwerk.

 

Polioviren zirkulieren im Abwasser, Impflücken bleiben riskant, RKI sieht Übertragung als wahrscheinlich

Die Viren stammen aus der Schluckimpfung, die STIKO warnt vor Lähmungsrisiken, Impfstatus muss überprüft werden

Die Zahl der Nachweise steigt, das Signal wird lauter – und die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist nun eindeutig alarmierend: Eine lokale Übertragung von Polioviren zwischen Menschen in Deutschland ist laut aktueller Bewertung „zunehmend wahrscheinlicher“. Im jüngsten Epidemiologischen Bulletin (27/2025) gibt das RKI ein umfassendes Update zur Situation – mit Blick auf den Virustyp, die Verbreitungsdynamik und die Risiken für ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Menschen. Dabei wird deutlich: Derzeit zirkuliert in mehreren deutschen Großstädten ein impfstoffabgeleitetes Poliovirus vom Typ 2 (cVDPV2), das – ursprünglich harmlos – unter bestimmten Bedingungen zurückmutieren und neurovirulent werden kann. Die aktuelle Lage erinnert daran, wie fragil selbst ein fast ausgerotteter Erreger bleiben kann, wenn globale Dynamiken und lokale Impflücken zusammentreffen.

Seit Ende 2024 erhält das RKI regelmäßig Meldungen über Poliovirus-Funde im Abwasser. Betroffen sind Städte wie Dresden, Mainz, München und Stuttgart. Auch in anderen europäischen Ländern – darunter Spanien, Polen, Finnland und das Vereinigte Königreich – wurden genetisch verwandte Viruscluster identifiziert. Diese Funde basieren allesamt auf der Erkennung sogenannter „zirkulierender Impfstoff-abgeleiteter Polioviren Typ 2“, kurz cVDPV2. Dabei handelt es sich um genetisch veränderte Nachfahren der attenuierten Viren aus der oralen Polioimpfung (OPV), wie sie in vielen Ländern Afrikas und Asiens weiterhin standardmäßig verabreicht wird. Nach einer Schluckimpfung können die Impfviren über den Stuhl bis zu sechs Wochen lang ausgeschieden werden. Bei zu geringer Herdenimmunität kann es in dieser Zeit zur Replikation, genetischen Reversion und schließlich zur Rückbildung eines virulenten Typs kommen, der erneut krank machen kann.

In Deutschland ist die OPV bereits seit 1998 nicht mehr in Anwendung. Seither wird ausschließlich mit dem inaktivierten Polioimpfstoff (IPV) intramuskulär geimpft. Das Risiko, dass die gefundenen Viren aus einer inländischen Impfkampagne stammen, ist daher praktisch ausgeschlossen. Vielmehr deuten die genetischen Sequenzierungen darauf hin, dass die Abwassernachweise auf Einschleppung über Reisende oder Zugewanderte zurückgehen. Dennoch reicht diese globale Erklärung nicht mehr aus, um die Dynamik der Funde zu verstehen. Denn: Die Virusnachweise sind nicht punktuell oder isoliert – sie wiederholen sich über Monate hinweg an verschiedenen Orten. Genau darin liegt laut RKI die Begründung für die neue Bewertung: Es erscheint zunehmend wahrscheinlich, dass es bereits lokal begrenzte Mensch-zu-Mensch-Übertragungen von cVDPV2 in Deutschland gibt. Ein definitiver Nachweis dieser Übertragungen steht zwar noch aus – ebenso wie klinisch dokumentierte Poliofälle –, doch das epidemiologische Muster spricht für sich.

Die Gefahr ist nicht theoretisch. Zwar ist die Zahl der potenziell gefährdeten Personen gering – doch sie existiert. Wer keinen vollständigen Impfschutz gegen Polio hat, kann sich mit cVDPV2 infizieren und in seltenen Fällen an Poliomyelitis erkranken. Die Krankheit kann insbesondere bei Kindern mit bleibenden Lähmungen einhergehen. In Zeiten wachsender Impfskepsis, unsystematischer Impfstatusüberprüfung und gestörter Präventionsketten birgt selbst ein solch „verloren geglaubter“ Erreger ein enormes Schadenspotenzial. STIKO und RKI appellieren deshalb eindringlich an die Bevölkerung: Der Polio-Impfschutz muss geprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden – auch und gerade bei Erwachsenen, die in der Kindheit nur teilweise oder gar nicht geimpft wurden.

Die Abwassersequenzierung ist ein hochsensibles Frühwarnsystem – und in diesem Fall ein Werkzeug, das nicht nur das Vorhandensein des Virus dokumentiert, sondern auch dessen Evolution. Die genetische Nähe der Funde in Deutschland und anderen europäischen Staaten legt nahe, dass es sich um ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Ausbruchsgeschehen handelt. Das bedeutet auch: Nationale Vorsorge reicht nicht aus. Es braucht europäische Koordination, abgestimmte Surveillance-Strategien und klare Risikokommunikation. Das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) hat bereits reagiert und eine Taskforce zur Polioüberwachung ins Leben gerufen.

Doch auch im Inland müssen Strukturen nachgeschärft werden. Die ärztliche Meldepflicht für enterovirale Infektionen, die bislang auf klinische Symptome oder spezifische Virusnachweise aus dem Körpermaterial beschränkt war, muss angesichts der Abwasserbefunde weiterentwickelt werden. Auch Labore sollten ihre Diagnostik anpassen und Enteroviren umfassender detektieren, insbesondere bei neurologischen Symptomen unbekannter Ursache. Schulärztliche Untersuchungen, Impfberatungen in Apotheken und Impfkampagnen in Einrichtungen mit geringer Impfrate könnten flankierend wirken – wenn sie rechtzeitig geplant und finanziert werden.

Poliomyelitis galt in Europa als besiegt. Doch die globale Realität zeigt, dass Eradikation nicht mit Entwarnung verwechselt werden darf. Solange lebend attenuierte Impfviren in Teilen der Welt Anwendung finden, solange es Impflücken gibt und solange Mobilität global bleibt, ist auch das Risiko eines Rückfalls real. Der aktuelle Fall zeigt, wie hochsensibel dieses Gleichgewicht ist – und wie wichtig es bleibt, dass Impfschutz nicht zur vergessenen Routine wird, sondern zur bewussten Entscheidung für kollektive Sicherheit. Die nächsten Monate werden zeigen, ob Deutschland diese Warnung ernst nimmt – oder ob wir den Preis für Prävention zahlen, die zu lange als erledigt galt.

 

Multiresistente Bakterien verdrängen, Resistenzkrisen vermeiden, neue Therapieklasse entwickeln

Wie Forschende am HZI gefährliche E. coli mit harmlosen Stämmen austreiben wollen, welchen therapeutischen Durchbruch lebende Biotherapeutika versprechen und warum eine Arzneimittelzulassung unumgänglich ist

Die weltweite Ausbreitung multiresistenter Bakterien gilt als eine der größten medizinischen Gefahren unserer Zeit, insbesondere bei Darmkeimen wie Escherichia coli, die sich bei geschwächtem Immunsystem leicht zu systemischen Infektionen entwickeln können. Während klassische Antibiotikatherapien zunehmend an ihre Grenzen stoßen, verfolgen Forschende des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig einen innovativen Ansatz: statt multiresistente Erreger zu bekämpfen, sollen sie aus dem Darm verdrängt werden – durch harmlose E. coli-Stämme, die ihre Nahrung konsumieren und ihnen so die Existenzgrundlage entziehen. In einem groß angelegten Screening analysierten die Forschenden mehr als 430 Stämme aus Stuhlproben und identifizierten Kandidaten, die im Mausmodell in der Lage waren, pathogene Vertreter wirksam zu unterdrücken. Die Idee: gefährliche Bakterien am Wachstum hindern, bevor sie Schäden anrichten können – und das ganz ohne Antibiotikaeinsatz.

Die Forschergruppe testete die erfolgreichsten Verdrängerstämme im sterilen Darminhalt von Mäusen. Dabei zeigte sich, dass einige E. coli-Vertreter die multiresistenten Pathogene effektiv zurückdrängten. Noch erfolgreicher war die Kombination mit einem weiteren Darmkeim, Klebsiella oxytoca, der komplementäre Nährstoffe bevorzugt. Das Ergebnis: eine fast vollständige Eliminierung der gefährlichen Bakterien im Versuchstier. Dieses Prinzip der mikrobiellen Konkurrenz eröffnet neue Perspektiven für präventive Infektionsstrategien – insbesondere bei Patientengruppen mit erhöhtem Risiko wie chronisch Kranken oder Personen mit geschwächter Immunabwehr.

Da die verwendeten Stämme selbst Enterobakterien sind, dürfen sie laut EFSA nicht als Probiotika angeboten werden. Eine therapeutische Nutzung ist nur über eine Arzneimittelzulassung möglich. Deshalb arbeitet das HZI an der Entwicklung lebender Biotherapeutischer Produkte (LBP) – einer neuen Klasse von Medikamenten, die aus definierten, lebenden Mikroorganismen besteht. In Zusammenarbeit mit dem geplanten Spin-off Arvalus Therapeutics sollen die Forschungsergebnisse in ein erstes Prototyp-Präparat überführt werden. Die Zulassung soll über den Arzneimittelweg erfolgen, da damit strenge Sicherheitsprüfungen verbunden sind. Vorgesehen ist zunächst ein universell einsetzbares Trägerpräparat, das später mit den besonders wirksamen Stämmen ergänzt werden soll. Klinische Studien am Menschen sind ab dem Jahr 2027 denkbar – sofern die umfassende Sicherheitsbewertung erfolgreich verläuft.

Neben den regulatorischen Hürden stehen auch biotechnologische Herausforderungen im Fokus. Die Forscher müssen klären, ob die verdrängenden E. coli-Stämme langfristig stabil im Darm verbleiben, wie das Immunsystem auf sie reagiert und ob ungewollte Effekte wie die Produktion toxischer Stoffe ausgeschlossen werden können. Ebenso wichtig ist, dass die eingesetzten Mikroben keine neuen Resistenzgene tragen oder gar an andere Bakterien weitergeben. Der Therapieansatz zielt daher nicht auf eine schnelle Eliminierung, sondern auf eine stabile Veränderung des mikrobiellen Milieus, die das Entstehen gefährlicher Infektionen von vornherein verhindert.

Das Konzept könnte langfristig klassische Antibiotika entlasten, die Entwicklung neuer Resistenzen bremsen und die Versorgung vulnerabler Patientengruppen deutlich verbessern. In der strategischen Perspektive steht ein Paradigmenwechsel: weg vom rein pharmakologischen Kampf gegen Keime – hin zur mikrobiellen Koexistenz unter kontrollierten Bedingungen. Der Darm wird zum therapeutischen Einsatzort, die bakterielle Nahrungskonkurrenz zum Mittel der Wahl. Wenn sich dieser Ansatz klinisch bewährt, entsteht nicht nur eine neue Medikamentenklasse, sondern auch ein neuer Präventionspfad gegen eine der gefährlichsten Herausforderungen moderner Infektiologie.

 

Pharmazienachwuchs im Sinkflug, Universitäten im Alarmzustand, Zukunft der Arzneimittelversorgung in Gefahr

Die Zahl der Pharmazie-Erstsemester an deutschen Universitäten erreicht einen historischen Tiefstand. Apotheken warnen vor Fachkräftemangel und drohender Versorgungsunsicherheit.

Die Pharmazie sieht sich an den deutschen Hochschulen mit einer bislang nie dagewesenen Herausforderung konfrontiert: Die Zahl der Studierenden sinkt kontinuierlich und erreicht vielerorts historische Tiefstände. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Arzneimittelversorgung und die Apothekenlandschaft, die dringend auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen sind. Insbesondere an der Universität Greifswald, einer der wenigen pharmazeutischen Ausbildungsstätten im Osten Deutschlands, fiel die Erstsemesterzahl im aktuellen Sommersemester dramatisch ab. Nur rund 40 Prozent der verfügbaren Studienplätze wurden belegt, was die Situation noch prekärer macht und die Frage nach den Ursachen und möglichen Gegenmaßnahmen verschärft.

Der Rückgang der Studierendenzahlen in der Pharmazie ist ein Spiegelbild der demografischen Entwicklung in Deutschland. Die sinkende Geburtenrate in den vergangenen Jahrzehnten führt dazu, dass weniger junge Menschen für ein Studium zur Verfügung stehen. Doch die demographische Komponente ist nur ein Teil der Erklärung. Hinzu kommen strukturelle und gesellschaftliche Faktoren, die die Attraktivität des Pharmaziestudiums beeinträchtigen. Die Pharmaindustrie und der Apothekenbetrieb als potenzielle Arbeitgeber stehen vor der Aufgabe, die Ausbildungsgänge und Karriereperspektiven transparenter und attraktiver zu gestalten, um junge Talente zu gewinnen.

Apothekenverbände und Hochschulen warnen, dass der Nachwuchsmangel mittelfristig zu erheblichen Engpässen bei der Arzneimittelversorgung führen kann. Apotheken sind elementare Versorgungseinrichtungen, deren Fachpersonal über fundierte pharmazeutische Kenntnisse verfügen muss, um Patientinnen und Patienten sicher und kompetent beraten zu können. Ein sinkender Zulauf an Studierenden bedroht die flächendeckende Arzneimittelversorgung, gerade in ländlichen Regionen, wo bereits jetzt die Zahl der Apotheken schwindet.

Die Universität Greifswald steht dabei exemplarisch für viele pharmazeutische Fakultäten bundesweit, die mit rückläufigen Bewerberzahlen kämpfen. Im Sommersemester 2025 wurden dort lediglich 55 der 140 Plätze im Fach Pharmazie vergeben – ein Rekordtief. Die Gründe dafür sind vielfältig: Das Studium gilt als anspruchsvoll, mit langen Studienzeiten und hoher Prüfungsdichte, was potenzielle Interessenten abschreckt. Außerdem führt die teilweise fehlende Sichtbarkeit der vielseitigen Berufsbilder in der Pharmazie dazu, dass junge Menschen andere Studiengänge bevorzugen.

Eine Herausforderung für die Hochschulen und die Branche ist daher die Verbesserung der Studienbedingungen, eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis sowie ein intensiveres Marketing für pharmazeutische Berufe. Die Schaffung von Stipendienprogrammen, Praktikumsmöglichkeiten und frühzeitiger Karriereberatung könnte dabei helfen, das Studium attraktiver zu machen. Auch die Digitalisierung und die Entwicklung neuer pharmazeutischer Technologien bieten Chancen, das Fach moderner und zukunftsfähiger zu gestalten.

Der Nachwuchsmangel hat auch Auswirkungen auf die Apotheken vor Ort. Viele Betreiber berichten bereits jetzt von Schwierigkeiten, qualifizierte Pharmazeuten und PTA zu rekrutieren. Dies führt zu einem erhöhten Arbeitsdruck auf bestehende Teams und kann die Beratungsqualität und Serviceleistungen beeinträchtigen. Insbesondere in strukturschwachen Regionen droht die Schließung weiterer Apotheken, was die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zusätzlich belastet.

Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen für das Pharmazie-Studium und die Ausbildung in der Apothekenbranche zu verbessern. Dazu gehören ausreichende finanzielle Mittel für Hochschulen, innovative Ausbildungsformate und Anreize für den Verbleib junger Pharmazeuten im öffentlichen Apothekenwesen. Auch eine stärkere Kooperation zwischen Universitäten, Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen könnte Synergien schaffen und das Berufsbild der Pharmazeuten in der Öffentlichkeit stärken.

Insgesamt ist der aktuelle Tiefstand der Pharmazie-Studierenden an den Universitäten ein Weckruf für alle Beteiligten. Nur durch koordinierte und nachhaltige Maßnahmen lassen sich die Weichen für eine sichere und kompetente Arzneimittelversorgung in Deutschland stellen. Der Nachwuchs ist das Fundament der Zukunft – und dieses Fundament muss jetzt dringend gestärkt werden, um die Herausforderungen des demographischen Wandels und des steigenden Gesundheitsbedarfs zu meistern.

 

Zellschutz verlängern, Alter bremsen, Risiken mindern

Wie Vitamin D3 den telomerbedingten Alterungsprozess verlangsamen kann, warum Omega-3 schwächelt und Bewegung den Unterschied macht

Der biologische Alterungsprozess beginnt unsichtbar – tief in unseren Zellen, genauer gesagt an ihren Enden: Telomere, winzige Schutzkappen der Chromosomen, verkürzen sich bei jeder Zellteilung, bis sie ihre Schutzfunktion verlieren. Dieser fortschreitende Abbau gilt als ein zellulärer Marker des Alterns – mit unmittelbaren Konsequenzen für Krankheitsrisiken, Zellgesundheit und Lebensdauer. Inzwischen rückt ein einfacher Nährstoff ins Zentrum der Altersforschung: Vitamin D3. Eine neue großangelegte US-Studie zeigt nun, dass die gezielte Supplementierung nicht nur das subjektive Wohlbefinden oder die Knochengesundheit stärkt, sondern messbar den zellulären Alterungsprozess bremsen kann. Damit wird ein alter Bekannter zu einem potenziellen Molekül der Langlebigkeit.

Die Untersuchung, durchgeführt von der Augusta University in Georgia in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, basiert auf der renommierten VITAL-Studie, einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit über 25.000 Teilnehmenden. Ziel war es, die Wirkung von Vitamin D3 und Omega-3-Fettsäuren auf eine Vielzahl chronischer Erkrankungen zu untersuchen – ergänzt um eine spezifische Nebenstudie mit Fokus auf die Telomerbiologie. Etwas mehr als 1.000 Probandinnen und Probanden wurden über vier Jahre hinweg begleitet, ihre Telomerlänge in weißen Blutkörperchen regelmäßig gemessen. Die Erkenntnis: Vitamin D3 konnte den altersbedingten Abbau signifikant verlangsamen – ein Befund, der weit über kosmetische Anti-Aging-Versprechen hinausweist.

Konkret reduzierte sich der jährliche Verlust an Telomerbasenpaaren in der Vitamin-D3-Gruppe um durchschnittlich 35 Einheiten im Vergleich zur Placebogruppe. Auf den Gesamtzeitraum gerechnet entsprach das einem um 140 Basenpaare geringeren Abbau – eine Differenz, die in der zellulären Alterungsforschung als klinisch bedeutsam gilt. Interessanterweise blieb die Supplementierung mit marinen Omega-3-Fettsäuren dagegen ohne vergleichbaren Effekt: Weder nach zwei noch nach vier Jahren ließ sich eine signifikante Verlangsamung der Telomerverkürzung nachweisen. Auch die Kombination beider Supplemente brachte keinen zusätzlichen Vorteil – ein Detail, das zukünftige Supplementierungsempfehlungen differenzierter gestalten dürfte.

Während die Zellkernforschung lange vor allem in präklinischen Modellen agierte, liefert diese Untersuchung robuste, kontrollierte Daten aus einem realen, älter werdenden Bevölkerungsquerschnitt. Die durchschnittliche Teilnehmerkohorte war knapp 65 Jahre alt, die Hälfte weiblich. Damit liegt die Aussagekraft der Studie genau in dem Lebensabschnitt, in dem zelluläre Resilienz zunehmend über Lebensqualität und Erkrankungsrisiken entscheidet. Schon frühere Auswertungen der VITAL-Hauptstudie zeigten, dass Vitamin D3 mit einem reduzierten Risiko für fortgeschrittenen Krebs und Autoimmunerkrankungen einhergeht – die neue Analyse ergänzt dieses Bild nun um eine strukturelle Ebene: den Zellschutz im engsten Sinn.

Parallel legt eine Schweizer Vergleichsstudie nahe, dass der Telomerschutz durch Lebensstilmaßnahmen unterstützt werden kann. Forscher:innen der Universität Zürich untersuchten über drei Jahre hinweg rund 800 Personen im Alter von etwa 70 Jahren. Dabei wurde nicht nur die Wirkung von Vitamin D3 und Omega-3-Fettsäuren analysiert, sondern auch die Effekte regelmäßigen Krafttrainings. Der auffälligste Befund: Während Omega-3 allein nur moderate Effekte zeigte, führte die Kombination von Bewegung, Vitamin D3 und Omega-3 zu einer biologischen „Verjüngung“ von bis zu vier Monaten – gemessen anhand epigenetischer Marker und physiologischer Leistungsdaten.

Das legt nahe: Vitamin D3 ist kein Wundermittel, sondern ein potenter Mosaikstein in einem umfassenderen Präventionskonzept. Die alleinige Supplementierung ohne begleitende Lebensstilveränderung mag nicht genügen, doch sie liefert einen messbaren Beitrag zum Schutz der zellulären Integrität – und damit zur Aufrechterhaltung körperlicher Resilienz im Alter. Die Studienautor:innen betonen, dass die zugrunde liegenden Mechanismen – etwa die Modulation oxidativen Stresses, entzündungshemmende Effekte oder direkte Einflüsse auf die Telomeraseaktivität – weiter erforscht werden müssen. Klar ist jedoch: Die Praxisrelevanz ist greifbar.

Für Apotheken bedeutet das eine strategische Erweiterung ihres Beratungsportfolios. Vitamin-D3-Supplemente sind nicht nur saisonale Produkte zur Rachitisprävention oder Stimmungsstabilisierung im Winter, sondern potenziell ein Bestandteil individualisierter Präventionsstrategien. Dabei ist allerdings auf Dosierung, Präparatform und Interaktionspotenziale zu achten – insbesondere bei älteren Kund:innen mit Multimedikation. Die standardisierte Tagesdosis von 2.000 Internationalen Einheiten, wie sie in der VITAL-Studie eingesetzt wurde, liefert hier einen orientierenden Rahmen. Zugleich gilt: Die individuelle Bedarfsklärung, etwa durch Messung des 25-OH-D-Spiegels im Blut, bleibt weiterhin der Goldstandard.

Die Ergebnisse fordern auch eine Neubewertung der bisher stark beworbenen Omega-3-Präparate. Während sie in anderen Bereichen wie der Triglyzerid-Senkung oder als kardiovaskuläre Sekundärprävention nachweislich Wirkung zeigen, scheint ihre Relevanz für die Telomerstabilität begrenzt. Das verstärkt den Trend zu gezielteren Empfehlungen, bei denen Präparate nicht pauschal, sondern bedarfsorientiert empfohlen werden – ein Feld, auf dem Apotheken durch individuelle Beratungskompetenz punkten können.

In einer alternden Gesellschaft, in der Langlebigkeit zunehmend mit Lebensqualität gleichgesetzt wird, gewinnt die zelluläre Prävention an Gewicht. Der Alterungsprozess ist keine binäre Folge aus „gesund“ oder „krank“, sondern ein gradueller Umbau biologischer Systeme – beeinflussbar, aber nicht umkehrbar. Die Forschung zu Telomeren liefert dafür einen faszinierenden Messpunkt, an dem sich molekulare Theorie und Alltagspraxis berühren. Und wenn ein einfacher Nährstoff wie Vitamin D3 tatsächlich dazu beitragen kann, diesen Prozess zu verlangsamen, ist das nicht nur biomedizinisch, sondern auch gesellschaftlich relevant.

Denn Altern beginnt nicht mit der ersten Falte – sondern mit dem ersten verlorenen Basenpaar. Wer diesen Prozess verzögert, gewinnt Zeit – nicht nur biologisch, sondern auch für Prävention, Selbstbestimmung und Autonomie im Alter.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

ApoRisk® – Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken.
Mit dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ begleitet ApoRisk Apothekenbetriebe bei der langfristigen Absicherung branchenspezifischer Risiken – unabhängig, technisch fundiert und mit tiefem Verständnis für den Apothekenalltag.

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken