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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Gefälschte Inkassoschreiben, die sich im Namen von Amazon ausgeben, verunsichern derzeit Apotheken und Verbraucher massiv, indem sie zur sofortigen Zahlung auffordern und mit Kontopfändung, Arbeitgeberpfändung sowie Schufa-Einträgen drohen, während das echte Inkassounternehmen Eos Deutscher Inkassodienst diese Maschen klar als Fälschungen entlarvt und dringend davor warnt, auf solche Forderungen einzugehen, zumal die betrügerischen Schreiben über nicht offizielle E-Mail-Adressen versendet werden und Zahlungen auf ausländische IBANs fordern, die nicht mit Eos in Verbindung stehen; parallel beschäftigen sich Verbraucherzentralen und Gerichte seit Jahren intensiv mit der Transparenz und Berechtigung von Inkassokosten, insbesondere bei Eos, wobei jüngste Urteile des Bundesgerichtshofs die komplexe Rechtslage verdeutlichen, weshalb es für alle Betroffenen unerlässlich ist, Forderungen kritisch zu prüfen, um nicht Opfer von Betrug oder überhöhten Gebühren zu werden, denn gerade Apotheken als sensible Akteure im Gesundheitswesen sind durch solche betrügerischen Mahnungen und undurchsichtigen Inkassoprozesse besonders gefährdet, sodass die Kombination aus akuter Betrugswelle und jahrelangen Rechtsstreitigkeiten eine erhöhte Wachsamkeit und umfassende Aufklärung erfordert, um wirtschaftliche Schäden und Vertrauensverluste zu vermeiden.
Der Anstieg gefälschter Inkassoschreiben hat in den vergangenen Monaten neue Dimensionen erreicht und auch Apotheken als Zielgruppe ins Visier genommen. Derzeit kursieren massenhaft Betrugsmails und Mahnschreiben, die vorgeben, im Auftrag von Amazon Forderungen einzutreiben. Die Betreffzeilen dieser Schreiben sind bewusst alarmierend gestaltet, um sofortigen Zahlungsdruck aufzubauen. So wird häufig mit „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Vollstreckungstitel liegt vor“ getitelt, begleitet von Drohungen wie Kontopfändung, Arbeitgeberpfändung und negativen Einträgen bei der Schufa. Diese Schreiben fordern meist Beträge um die 80 Euro, die angeblich offene Rechnungen und zusätzliche Inkassokosten umfassen. Doch hinter diesen Forderungen steckt keine echte Zahlungsaufforderung, sondern ein perfider Betrug, der bei den Empfängern Angst und Verunsicherung auslösen soll.
Besonders betroffen sind Apotheken, die aufgrund von Onlinebestellungen bei Amazon und anderen Plattformen mit realen Zahlungsvorgängen vertraut sind. Der Eindruck von Glaubwürdigkeit wird so verstärkt, was den Betrug besonders gefährlich macht. Ein betroffener Apothekeninhaber berichtet, dass er solche Inkassoforderungen zwar erstmals erlebt habe, diese jedoch für ihn aufgrund der Zahlungsmodalitäten – bei ihm läuft alles per Bankeinzug – sofort als Fake erkennbar waren. Dennoch appelliert er an Kollegen, wachsam zu sein, da solche Schreiben auch andere Akteure im Gesundheitswesen erreichen.
Das betroffene Inkassounternehmen Eos Deutscher Inkassodienst, eine international tätige Firma mit Sitz in Hamburg und Teil der Otto Group, warnt ausdrücklich vor diesen Fälschungen. Auf der eigenen Website weist das Unternehmen prominent darauf hin, dass derzeit betrügerische Zahlungsaufforderungen im Umlauf sind, die fälschlich unter dem Namen von Eos verschickt werden. Dabei werden falsche Absenderadressen verwendet, etwa „info@eos-kontaktstelle.de“, die nicht zum offiziellen Unternehmen gehören. Die Schreiben tragen die Unterschrift „Jan Bremer“ und fordern Überweisungen auf eine italienische IBAN unter dem Namen „Eos International“. Offizielle Eos-Mahnungen enthalten stets eine eindeutige Forderungsnummer, die im Serviceportal überprüft werden kann. Fehlt diese Nummer oder ist sie ungültig, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Betrug. Das Inkassounternehmen rät Betroffenen ausdrücklich davon ab, Zahlungen zu leisten oder auf Kontaktversuche zu reagieren, und kündigt rechtliche Schritte gegen die Täter an.
Die Problematik des Inkassobetrugs ist nicht neu, doch ihre zunehmende Verbreitung fordert von Verbrauchern und Unternehmen höchste Aufmerksamkeit und ein kritisches Vorgehen bei Forderungen. Die Verbraucherzentralen in Deutschland beobachten die Entwicklungen schon seit Jahren aufmerksam. Insbesondere die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat immer wieder auf fragwürdige Inkassopraktiken hingewiesen und vor überhöhten Inkassokosten gewarnt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Jahr 2020 die grundsätzliche Zulässigkeit des Konzerninkassos von Eos anerkannt, jedoch auf eine Vielzahl an Beschwerden verwiesen, die Zweifel an der Praxis wecken.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging 2021 einen Schritt weiter und reichte eine Musterfeststellungsklage gegen Eos Investment ein. Im Kern ging es um die Kritik an künstlich erhöhten Inkassokosten, die durch die Einschaltung von Schwesterunternehmen entstanden sind. Diese Praxis wurde von vielen Betroffenen als intransparent und unangemessen empfunden. Das Hanseatische Oberlandesgericht bewertete im Jahr 2023 die entsprechenden Inkassokosten als fiktiv und nicht erstattungsfähig, womit die Verbraucherzentralen einen wichtigen juristischen Erfolg verzeichneten.
Im Februar 2025 wurde diese Entscheidung jedoch durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. Das höchste deutsche Gericht stellte klar, dass die Beauftragung von Schwesterunternehmen grundsätzlich zulässig ist und die Berechtigung der Inkassokosten vom Einzelfall abhängt. Dieses Urteil schafft eine differenzierte Rechtslage, die einerseits den Unternehmen Handlungsspielraum lässt, andererseits aber die Verbraucherschutzfragen nicht abschließend beantwortet. Es bleibt damit weiterhin eine Herausforderung für Betroffene, die Angemessenheit von Inkassogebühren zu prüfen und im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen.
Vor dem Hintergrund dieser komplexen Situation ist es umso wichtiger, dass Verbraucher und Unternehmen bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen größte Vorsicht walten lassen. Insbesondere sollten sie Forderungen kritisch hinterfragen, bei unbekannten oder ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen nicht voreilig zahlen und bei Zweifeln professionelle Beratung suchen. Die Kombination aus aktuellen Betrugsmaschen und juristischen Streitfragen macht eine sorgfältige Prüfung unerlässlich, um finanzielle Schäden zu vermeiden.
Für Apotheken gilt dies in besonderem Maße. Die Integration digitaler Prozesse, die häufigen Lieferungen und Bestellungen sowie die oftmals hohen finanziellen Transaktionen machen die Betrugsversuche besonders gefährlich. Die Sensibilisierung und Information der Apothekenteams sind ein wesentlicher Baustein, um Betrug erfolgreich abzuwehren. Die Warnungen von Eos und Verbraucherzentralen helfen, das Bewusstsein zu schärfen und potenzielle Opfer frühzeitig zu schützen.
Insgesamt illustriert der aktuelle Stand des Inkassowesens in Deutschland ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen, Verbraucherschutz und der zunehmenden Digitalisierung der Zahlungsprozesse. Rechtsprechung und Verbraucherschutzorganisationen arbeiten daran, Transparenz und Fairness zu verbessern, doch bis dahin liegt es an jedem Einzelnen, wachsam zu bleiben und bei Zahlungsaufforderungen sorgfältig zu prüfen, bevor Geld überwiesen wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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