
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Die deutsche Apothekenlandschaft sieht sich einem vielschichtigen Krisengeflecht aus technischen Engpässen, regulatorischer Überforderung und strukturellen Veränderungen gegenüber. Fehlende Security Module Cards Typ B (SMC-B) verhindern flächendeckend die Verarbeitung digitaler Rezepte und führen zu erheblichen Ausfällen mit drastischen wirtschaftlichen Folgen. Gleichzeitig verzögern technische Hürden bei der Telematikinfrastruktur die Digitalisierung, während überbordende und komplexe gesetzliche Vorschriften den Apothekenalltag zunehmend lähmen. Rechtliche Urteile schützen stationäre Apotheken vor unlauterem Wettbewerb, und politische Initiativen wie die Forderung nach Mehrwertsteuerbefreiung für verschreibungspflichtige Medikamente setzen wichtige Impulse. Ergänzt durch finanzielle Förderungen, personelle Umbrüche in der Pharmaindustrie, neue DIN-Normen für Verbraucherprodukte sowie gesellschaftliche und medizinische Herausforderungen wie Schlafstörungen bei ADHS wird deutlich, wie eng vernetzt und komplex die Herausforderungen sind. Nur ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen von Politik, Gesundheitswesen und Wirtschaft kann die Versorgungssicherheit nachhaltig sichern und die Apotheken fit für die Zukunft machen.
Apothekenausfall durch fehlende SMC-B Karten, digitale Rezepte blockiert, wirtschaftliche Folgen drastisch
Telematik-Hürden verzögern Digitalisierung, Verluste wachsen, dringender Handlungsbedarf
Die flächendeckende Einführung des E-Rezepts in Deutschland ist ein zentraler Baustein der Gesundheitsdigitalisierung, doch die Umsetzung stößt vielerorts auf erhebliche technische und organisatorische Hindernisse. Ein besonders gravierendes Problem stellen fehlende oder nicht aktivierte Security Module Cards Typ B (SMC-B) dar, die für den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur unabdingbar sind. Ohne diese elektronische Institutionskarte können Apotheken keine E-Rezepte empfangen oder verarbeiten, was zu erheblichen Störungen im Versorgungsablauf führt.
Aktuelle Berichte zeigen, dass Apotheken bundesweit teilweise seit Wochen keine E-Rezepte mehr annehmen können. Die fehlenden SMC-B-Karten verhindern nicht nur die Abwicklung der digitalen Rezepte, sondern wirken sich auch unmittelbar auf die finanzielle Situation der Betriebe aus. Die Einnahmeausfälle werden von vielen Apotheken mitunter im fünfstelligen Bereich beziffert, was angesichts ohnehin angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatische Auswirkungen haben kann.
Die Ursachen für diese Blockade sind vielfältig: Produktions- und Lieferengpässe bei Kartenanbietern, langwierige Aktivierungsprozesse, technische Kompatibilitätsprobleme sowie komplexe Verwaltungsabläufe verzögern die Verfügbarkeit der Karten erheblich. Besonders kleinere und mittelständische Apotheken sind von diesen Defiziten betroffen, da sie über weniger personelle und finanzielle Kapazitäten verfügen, um die technischen Anforderungen schnell und flexibel zu erfüllen.
Neben den wirtschaftlichen Belastungen geraten auch die Versorgungsqualität und das Patientenvertrauen unter Druck. Patienten, die das digitale Rezeptverfahren nutzen wollen, sehen sich gezwungen, auf altbewährte Papierrezepte auszuweichen oder längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Dies konterkariert die Ziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die eine schnellere, bequemere und sicherere Versorgung ermöglichen soll.
Die Situation erfordert ein koordiniertes und schnelles Handeln aller beteiligten Akteure. Politik, Gesundheitsverwaltung und IT-Dienstleister müssen gemeinsam Lösungen finden, um die Prozesse zur Kartenbeschaffung und -aktivierung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu gehören auch eine bessere Unterstützung der Apotheken bei der technischen Implementierung sowie flexible Übergangsregelungen, die den Betrieb auch bei temporären Engpässen ermöglichen.
Zudem wird der Ruf nach einer verbesserten Kommunikation zwischen den Beteiligten laut, um Transparenz über aktuelle Lieferzeiten und mögliche Ausfallzeiten zu schaffen und so Unsicherheiten bei Apothekern und Patienten zu minimieren. Nur mit einem solchen integrativen Ansatz kann die Digitalisierung nachhaltig erfolgreich gestaltet und die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet werden.
Bis die Rahmenbedingungen verbessert sind, bleiben viele Apotheken in einer kritischen Lage. Die fehlenden SMC-B-Karten sind dabei nicht nur ein technisches Detail, sondern ein Symptom systemischer Herausforderungen, die dringend adressiert werden müssen, um den digitalen Wandel im Gesundheitswesen nicht zu gefährden.
Entfesselte Vorschriften lähmen Apotheken, Versorgungschancen schwinden, Gesundheitssystem gerät unter Druck
Wie überbordende Regulierungen den Apothekenalltag blockieren, innovative Lösungen verhindern und die Arzneimittelversorgung gefährden
In der deutschen Apothekenwelt spitzt sich die Lage zunehmend zu. Während der rechtliche Rahmen zur Sicherstellung von Qualität und Patientenschutz immer umfangreicher wird, geraten Apotheken zunehmend unter Druck, weil die Vielfalt und Komplexität der Vorschriften ihr operatives Geschäft stark einschränken. Die Folge: Apotheken, die eigentlich das Rückgrat der ambulanten Versorgung darstellen, sehen sich in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, was negative Folgen für Patienten, Fachkräfte und das gesamte Gesundheitssystem hat.
Die gesetzlichen Anforderungen und Compliance-Vorgaben, die Apotheker täglich bewältigen müssen, sind in den letzten Jahren exponentiell gewachsen. Dies betrifft nicht nur die Arzneimittelgesetzgebung, sondern erstreckt sich auf Datenschutz, Telematikinfrastruktur, Dokumentationspflichten und Hygienestandards. Apotheken sind daher oft mehr mit der Erfüllung von Formalitäten und bürokratischen Abläufen beschäftigt als mit der individuellen und persönlichen Beratung der Patienten. Diese Entwicklung sorgt für eine deutliche Entlastung der Verwaltung, jedoch zugleich für eine Überforderung der personellen und finanziellen Ressourcen der Apotheken.
Ein wesentlicher Engpass entsteht dadurch, dass die Vorschriften in vielen Fällen wenig praxisnah gestaltet sind. So sind viele Auflagen zwar aus Sicherheitsgründen verständlich, ihre Umsetzung erfordert jedoch oft hohen organisatorischen Aufwand und kostet viel Zeit. Apotheken sehen sich gezwungen, umfangreiche technische Systeme zu installieren und komplexe Dokumentationsprozesse einzuhalten, ohne dass dafür ausreichend finanzielle Mittel oder personelle Unterstützung bereitstehen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Teams und damit zu Stress und Unzufriedenheit, was die ohnehin schon angespannte Personalsituation verschärft.
Gleichzeitig mindert die starre Regulierungsstruktur die Innovationsfähigkeit der Apotheken. Flexiblere, patientennahe Dienstleistungen wie Telepharmazie, Medikationsmanagement oder digitale Beratung stoßen auf bürokratische Hürden oder fehlen klare gesetzliche Grundlagen. Die fehlende Flexibilität bremst nicht nur den Fortschritt, sondern verschärft auch Versorgungsengpässe, gerade in ländlichen Gebieten, wo Apotheken ohnehin unter wirtschaftlichem Druck stehen und zusätzliche Aufgaben übernehmen müssten.
Von der Politik wird zwar anerkannt, dass Entbürokratisierung notwendig ist, doch konkrete Maßnahmen bleiben häufig aus oder kommen nur schleppend voran. Der Apothekenverband und Branchenvertreter fordern seit langem eine pragmatische Neuausrichtung, die den Spagat zwischen notwendiger Sicherheit und praktikabler Umsetzung schafft. Dazu gehört auch eine faire Honorierung, die die zusätzlichen Anforderungen abdeckt, sowie eine stärkere Einbindung der Apotheken bei der Gesetzgebung.
Die Konsequenzen dieser Schieflage sind bereits sichtbar: Die Zahl der Apothekenschließungen steigt, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Die verbleibenden Apotheken arbeiten am Limit, was die Qualität der Versorgung gefährdet. Zudem führt die Unsicherheit bei Haftungsfragen und die zunehmende Komplexität der Vorgaben zu einem steigenden Risiko von Fehlern und Konflikten mit Aufsichtsbehörden.
Eine nachhaltige Lösung erfordert daher ein systematisches Umdenken: Vorschriften müssen so gestaltet werden, dass sie den Apotheken Handlungsspielräume eröffnen, statt sie zu erdrücken. Dies bedeutet, bestehende Regelwerke kritisch zu überprüfen, unnötige Bürokratie abzubauen und gleichzeitig finanzielle und personelle Ressourcen zu stärken. Ebenso wichtig ist die Förderung innovativer Versorgungsmodelle, die Apotheken entlasten und den Patienten mehr Service bieten.
Das deutsche Gesundheitssystem steht vor der Herausforderung, den Spagat zwischen höchster Sicherheit und praktikabler Versorgung zu meistern. Die Apotheken spielen dabei eine Schlüsselrolle, doch ihre Leistungsfähigkeit ist aktuell durch eine Überregulierung massiv eingeschränkt. Nur durch eine kluge, ausgewogene Regulierung, die sowohl Schutz als auch Flexibilität gewährleistet, kann die ambulante Versorgung nachhaltig gesichert und zukunftsfähig gestaltet werden.
OLG Frankfurt stoppt wertvolle Rx-Gutscheine, schützt stationäre Apotheken, stärkt Heilmittelwerbegesetz
Versandapotheken dürfen keine Geschenke mit hohem Wert als Anreiz zur E-Rezept-Einlösung nutzen, das Urteil verhindert unlauteren Wettbewerb und sichert den Verbraucherschutz
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat mit einer wegweisenden Entscheidung den Versandapotheken eine deutliche Grenze bei der Bewerbung von verschreibungspflichtigen Medikamenten gesetzt. Im Berufungsverfahren wurde der niederländischen Shop Apotheke rechtskräftig untersagt, Gutscheine im Wert von 10 Euro für die Erstbestellung von Rx-Arzneimitteln an deutsche Kunden auszugeben. Geklagt hatte IhreApotheken.de (iA.de), um den unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und den gesetzlichen Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zu schützen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer klaren rechtlichen Abgrenzung bei Werbemaßnahmen im Arzneimittelmarkt und stärkt die Position der stationären Apotheken im Wettbewerb mit dem Onlinehandel.
Nach Ansicht des OLG handelt es sich bei der versprochenen Gutschrift für den Kunden um ein „Geschenk“ von erheblichem Wert, das das HWG in seiner bisherigen Auslegung nicht zulässt. Das Gesetz erlaube nur „geringwertige Kleinigkeiten“ bis zu einem Höchstbetrag von etwa 1 Euro, etwa kleine Packungen Taschentücher oder Traubenzucker, wie sie vielerorts in stationären Apotheken zum Einsatz kommen. Die Richter verwiesen darauf, dass diese Wertgrenze auch durch europäisches Unionsrecht gedeckt sei und der Schutz vor „wertvollen Geschenken“ zur Vermeidung von Beeinflussungen im Arzneimittelmarkt erforderlich bleibe.
Von zentraler Bedeutung war in dem Verfahren der Einwand der Shop Apotheke, die Gutscheine könnten ja nur für den Eigenanteil oder für verschreibungsfreie Produkte (OTC) genutzt werden. Dies ließ das Gericht nicht gelten: „Es gibt keinen Grund, den vom Gesetzgeber im Bereich der Heilmittelwerbung als grundsätzlich unerwünscht angesehenen Anreiz einer Wertreklame gerade dann hinzunehmen, wenn diese Form der Reklame für eine besonders große Zahl von Heilmitteln eingesetzt wird“, führte der Senat aus. Das HWG berücksichtige grundsätzlich nur, „ob“ ein Arzneimittel gekauft werde, nicht aber „wie“ oder wo es erworben werde. Die Werbung fördere auch den Verbrauch von OTC-Arzneimitteln durch den Gutschein, was das Werbeverbot nicht relativiere.
Bereits im Landgericht Frankfurt war die Gutscheinaktion untersagt worden. Nach der ersten Instanz hatte Shop Apotheke versucht, die Gutscheine leicht abzuändern und die Aktionen fortzusetzen. Dies wurde durch die Berufungsentscheidung nun endgültig unterbunden. Gegen das Urteil sind keine weiteren Rechtsmittel möglich. Die Klägerin IhreApotheken.de hat somit einen wichtigen Sieg im Kampf gegen unlautere Wettbewerbspraktiken und die „Wertgutscheine“ als Lockmittel für E-Rezepte erzielt.
Die Entscheidung ist von großer Bedeutung für den deutschen Arzneimittelmarkt. Versandapotheken, die mit großzügigen Gutscheinaktionen Kunden für die Einlösung von E-Rezepten gewinnen wollen, müssen nun strikt darauf achten, keine unzulässigen „Geschenke“ im Sinne des HWG zu gewähren. Das Urteil stärkt den Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung und sichert gleichzeitig den stationären Apotheken ein faires Wettbewerbsumfeld. Die klare Abgrenzung, dass lediglich „geringwertige Kleinigkeiten“ als Werbemittel zulässig sind, setzt für den Markt eine verbindliche Grenze.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Wettbewerbs und der politischen Debatte um die Rolle der Versandapotheken bei der Arzneimittelversorgung in Deutschland gewinnt das Urteil noch größere Tragweite. Es unterstreicht die Notwendigkeit, das HWG auch im digitalen Zeitalter konsequent umzusetzen und Wettbewerbsspielräume klar zu regulieren. Für Apotheken vor Ort bedeutet dies eine Entlastung im Kampf gegen aggressive Rabatt- und Gutscheinangebote, die deren Existenz gefährden können.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt wird bundesweit von Marktteilnehmern und Juristen als richtungsweisend eingestuft. Sie schafft Rechtssicherheit bei der Frage, welche Werbemaßnahmen für Rx-Arzneimittel zulässig sind und welche nicht. Die klare Linie des Gerichts verhindert eine Verfälschung des Wettbewerbs durch wertvolle Gutscheine und sichert die Qualität und Integrität der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Die rechtskräftige Untersagung von 10-Euro-Gutscheinen bei der Shop Apotheke-App ist damit ein deutliches Signal gegen Lockangebote, die Verbraucher in erster Linie an Preisvorteilen ausrichten und nicht an einer fundierten pharmazeutischen Beratung.
Digitale Plattformen in der Kritik, Google gerät wegen illegaler Rx-Werbung vor Gericht
Apothekerkammer Nordrhein fordert klare Regeln für faire Werbung und Schutz der Patienten
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat einen bedeutenden juristischen Schritt eingeleitet, der weitreichende Folgen für den digitalen Gesundheitsmarkt haben könnte. Google wird verklagt, weil der Konzern entgegen dem EU-Digital Service Act (DSA) weiterhin rechtswidrige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel schaltet. Seit Inkrafttreten des DSA im November 2022 sind Online-Plattformen verpflichtet, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen, insbesondere wenn es um sensible Bereiche wie Arzneimittelwerbung geht. Die AKNR wirft Google vor, diese Verpflichtungen systematisch zu verletzen, indem Werbung für Rx-Arzneimittel ohne die notwendigen Kontrollen und Genehmigungen geschaltet wird. Diese Praxis gefährdet nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Sicherheit und das Vertrauen der Patienten in die Arzneimittelversorgung.
Bereits in den USA wurde Google für ähnliche Verstöße mit einer Strafe von 500 Millionen US-Dollar belegt, was die globale Relevanz des Problems unterstreicht. Die Klage der AKNR kann als wegweisend betrachtet werden, denn sie fordert eine konsequente Umsetzung des DSA und stellt klar, dass auch international agierende Digitalkonzerne ihre gesetzlichen Pflichten einhalten müssen. Für Apotheken ist dieser Prozess besonders wichtig, da unregulierte digitale Werbung die Wettbewerbsbedingungen verzerrt und den sicheren Zugang der Patienten zu Arzneimitteln gefährdet. Die unkontrollierte Werbung kann Patienten dazu verleiten, Medikamente über unsichere oder illegale Kanäle zu beziehen, was erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.
Die AKNR fordert, dass Google für die Verletzungen haftbar gemacht und zur Einhaltung der EU-Vorgaben verpflichtet wird. Die juristische Auseinandersetzung könnte präzedenzbildend sein und andere Plattformen zu strengerer Compliance bewegen. Darüber hinaus signalisiert die Klage die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit auch im digitalen Raum, wo neue Technologien und Geschäftsmodelle eine Anpassung der Regulierung erfordern. Für die Apothekenlandschaft bedeutet dies eine Stärkung ihrer Position im digitalen Wettbewerb und einen Schutz vor unfairen Praktiken großer Internetkonzerne.
Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet, da er maßgeblich über die Zukunft der digitalen Arzneimittelwerbung und den Verbraucherschutz in Europa entscheiden kann. Die AKNR setzt sich damit nicht nur für ihre Mitglieder ein, sondern für die gesamte Gesellschaft, indem sie für sichere und transparente Bedingungen im Gesundheitswesen kämpft. Die Digitalisierung stellt Chancen und Risiken dar, und dieser Prozess ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass technologische Entwicklungen nicht zulasten der Gesundheit und Sicherheit der Patienten gehen.
Der Fall macht deutlich, wie essenziell eine enge Zusammenarbeit zwischen Berufsverbänden, Regulierungsbehörden und Gerichten ist, um die Einhaltung von Regeln im digitalen Gesundheitsmarkt zu garantieren. Die Apothekerkammer Nordrhein zeigt mit diesem Schritt, dass sie bereit ist, die Herausforderungen der Digitalisierung anzunehmen und aktiv für faire und sichere Rahmenbedingungen zu kämpfen. Das Verfahren wird richtungsweisend für die weitere Regulierung digitaler Werbepraktiken sein und könnte europaweit zu einem Umdenken führen.
In einer Zeit, in der digitale Plattformen immer mehr Einfluss auf die Gesundheitsversorgung nehmen, ist die Sicherung von Recht und Ordnung unabdingbar. Die AKNR sendet mit der Klage ein starkes Signal, dass weder wirtschaftliche Macht noch digitale Reichweite einen Freibrief für Gesetzesverstöße darstellen. Der Schutz der Patienten, der faire Wettbewerb und die Einhaltung von Gesetzen sind zentrale Pfeiler, die auch im digitalen Zeitalter gelten müssen. Diese juristische Auseinandersetzung ist somit ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einem verantwortungsvollen, transparenten und sicheren digitalen Gesundheitsmarkt.
SPD fordert Mehrwertsteuerbefreiung für Rx-Arzneimittel, lehnt Sonderrechte für Homöopathie ab, stärkt soziale Gerechtigkeit
Verbraucherschutz erhöhen und evidenzbasierte Medizin konsequent fördern
Der ordentliche Bundesparteitag der SPD hat mit deutlicher Mehrheit richtungsweisende Beschlüsse zur Gesundheitspolitik gefasst, die nun als Handlungsauftrag an die SPD-Bundestagsfraktion übergehen. Im Zentrum steht die Forderung, verschreibungspflichtige Arzneimittel vollständig von der Mehrwertsteuer zu befreien, um Patientinnen und Patienten finanziell zu entlasten und den Zugang zu essenziellen Medikamenten zu erleichtern. Gleichzeitig positioniert sich die Partei klar gegen jegliche Sonderregelungen für homöopathische Präparate, die als wissenschaftlich nicht wirksam gelten, und setzt damit ein deutliches Zeichen für evidenzbasierte Medizin und einen gestärkten Verbraucherschutz.
Die aktuelle Besteuerung verschreibungspflichtiger Medikamente mit 7 Prozent Mehrwertsteuer wird von der SPD als ungerecht empfunden, da sie vor allem chronisch kranke und finanziell schwächere Personen zusätzlich belastet. Eine Befreiung von der Mehrwertsteuer soll nicht nur die Kosten für die Betroffenen senken, sondern auch ein sozialpolitisches Signal setzen, das Gesundheit als hohes Gut und öffentliche Aufgabe anerkennt. Die SPD betont, dass dieser Schritt Teil einer umfassenden Reformagenda ist, die eine gerechte, transparente und nachhaltige Arzneimittelversorgung gewährleisten soll.
Im Gegensatz dazu wird die Homöopathie, deren Wirksamkeit in wissenschaftlichen Studien nicht belegt ist, von der SPD nicht bevorzugt behandelt. Die Partei lehnt steuerliche oder andere Sonderrechte für diese Präparate ab, um die Integrität des Gesundheitssystems zu wahren und Verbrauchertäuschung zu verhindern. Diese klare Abgrenzung zu nicht evidenzbasierten Verfahren soll zudem Ressourcen freisetzen, die besser in wirksame Therapien investiert werden können.
Die Beschlüsse spiegeln eine politische Priorisierung wider, die eine evidenzbasierte, patientenorientierte und sozial gerechte Gesundheitspolitik fordert. Die SPD will damit das Gesundheitssystem nachhaltig stärken, Fehlanreize beseitigen und die Versorgungssicherheit verbessern. Während Kritiker mögliche Mindereinnahmen im Haushalt anführen, betont die Partei den langfristigen Nutzen für Gesellschaft und Krankheitslast.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist nun gefordert, die Parteitagsbeschlüsse in konkrete Gesetzesinitiativen zu überführen und die gesundheitspolitische Debatte im Bundestag zu gestalten. Die Diskussion wird auch in der Öffentlichkeit intensiv verfolgt, da die Themen Steuergerechtigkeit und Qualität der medizinischen Versorgung zentral für das Vertrauen in das Gesundheitssystem sind. Mit diesen Weichenstellungen positioniert sich die SPD für die kommenden politischen Auseinandersetzungen und macht Gesundheit zu einem Kernpunkt ihrer sozialen Agenda.
Finanzielle Mittel gezielt lenken, Versorgung sichern, Apotheken modernisieren
Wie eine nachhaltige Förderpolitik Apotheken zukunftsfähig macht und regionale Gesundheit stärkt
Die Frage, wie staatliche Fördermittel am effizientesten eingesetzt werden können, stellt sich in vielen Branchen immer wieder neu – auch im Apothekenwesen. Trotz stabiler Wachstumszahlen steht die Branche vor zahlreichen Herausforderungen, die sich durch demografische Veränderungen, Digitalisierung und steigende Anforderungen an die Versorgung ergeben. Dabei ist es essenziell, Fördergelder nicht nur als kurzfristige Finanzspritzen zu betrachten, sondern als Investitionen in eine nachhaltige, zukunftsfähige Apothekenlandschaft. Statt auf komplizierte Vergabeverfahren und umfassende Auflagen zu setzen, braucht es pragmatische, flexible Ansätze, die den lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen und die Akteure vor Ort stärken.
Der im Koalitionsvertrag vorgesehene Betrag von 75 Millionen Euro für die Strukturförderung der Apotheken ist ein erster Schritt, doch angesichts der branchenspezifischen Herausforderungen eher symbolischer Natur. Die Diskussion um Packungshonorare verdeutlicht, wie schnell Förderungen zu erheblichen Zusatzkosten für Krankenkassen führen können, was die Debatte über finanzielle Nachhaltigkeit neu entfacht. Stattdessen könnte eine regionale Steuerung der Fördergelder durch kommunale Antragstellung und eine verpflichtende Eigenbeteiligung die Effizienz erheblich steigern. Diese Methode ermöglicht eine passgenaue Förderung, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen und Prioritäten vor Ort orientiert. Ein flexibles Windhundverfahren könnte den Verwaltungsaufwand reduzieren und den Zugang zu Mitteln beschleunigen.
Ergänzend dazu bieten die umfangreichen Infrastrukturprogramme der Bundesregierung ein enormes Potenzial, um nachhaltige Modernisierungen in der Apothekenlandschaft zu finanzieren. Mit Milliardenvolumina ausgestattet, könnten diese Mittel gezielt für Digitalisierung, technische Ausstattung und die Verbesserung der Versorgungsstrukturen eingesetzt werden. Eine kluge Verzahnung von Bundesmitteln und regionaler Verantwortung schafft die Grundlage für zukunftssichere, innovative Apotheken, die den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht werden.
Die Herausforderung liegt darin, diese vielfältigen Mittel gebündelt und effektiv zu steuern. Zu viele Beteiligte und unklare Zuständigkeiten können sonst zu Verzögerungen und Ineffizienzen führen. Transparente Förderkriterien, klare Zielsetzungen und regelmäßige Evaluationen sind entscheidend, um die Wirksamkeit der Programme sicherzustellen und Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Nicht zuletzt spielt die Akzeptanz der Fördermaßnahmen bei den Apotheken selbst eine wesentliche Rolle. Nur wenn die Branche eingebunden wird und ihre Expertise einbringen kann, entstehen Fördermodelle, die tatsächlich greifen und den Strukturwandel positiv gestalten. Die Kombination aus finanzieller Unterstützung, entbürokratisierten Verfahren und Beteiligung aller relevanten Akteure schafft eine stabile Basis für den notwendigen Wandel.
Die Apothekenbranche steht vor großen Herausforderungen, aber auch vor bedeutenden Chancen. Mit einer klugen und pragmatischen Förderpolitik, die lokale Bedingungen berücksichtigt und gleichzeitig nationale Prioritäten setzt, kann der Wandel gestaltet und die Versorgung langfristig gesichert werden. Die kommenden Jahre sind entscheidend, um aus Fördermitteln nachhaltige Erfolge zu generieren, die Apotheken zukunftsfähig machen und die Gesundheitsversorgung auf einem hohen Niveau halten.
Dieser Bericht zeigt, wie Förderpolitik nicht nur als Kostenfaktor, sondern als Investition in die Zukunft verstanden werden kann. Er verdeutlicht die Notwendigkeit, regionale Kompetenz mit übergeordneten Strategien zu verbinden und so einen Rahmen zu schaffen, in dem Apotheken effizient und innovativ arbeiten können. Nur so lässt sich der gesellschaftliche Auftrag der Apotheken – die flächendeckende und sichere Arzneimittelversorgung – auch unter neuen Rahmenbedingungen erfüllen.
Führungswechsel bei Dr. Pfleger, digitale Kompetenz stärken, Markenwerte bewahren
Neuausrichtung vorantreiben, Interimslösung etablieren, Nachfolger suchen
Der traditionsreiche Arzneimittelhersteller Dr. Pfleger aus Bamberg steht vor einem bedeutenden personellen Umbruch in der Geschäftsführung. Dr. Günter Auerbach, der seit Ende 2017 als Geschäftsführer maßgeblich an der Modernisierung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens beteiligt war, wird seinen Vertrag zum Jahresende nicht verlängern und das Unternehmen verlassen. Auerbach kam damals von Bene zu Dr. Pfleger, wo er gemeinsam mit seinem Kollegen Ralf Will die Entwicklung der Marke vorantrieb, insbesondere die Produktlinien Ipalat, Bio-H-Tin und Neuralgin. Sein Weggang hinterlässt eine Führungsposition, die aktuell noch vakant ist.
Die Entscheidung, den Vertrag mit Auerbach nicht zu verlängern, wurde vom Verwaltungsrat getroffen. Offiziell begründet ein Sprecher des Unternehmens diesen Schritt mit dem Wunsch nach einer Neuausrichtung der Führungsebene. Bis zur Nachbesetzung der Geschäftsführungsposition übernimmt Joss Hertle kommissarisch die Aufgaben. Hertle ist eine interne Lösung: Der 2024 zum Head of Marketing & Digital Commerce berufene Manager bringt Erfahrungen aus der digitalen Wirtschaft mit, zuvor war er als Berater für das Unternehmen tätig und verfügt über Expertise aus seiner Zeit als Manager bei Google. Sein beruflicher Hintergrund verspricht frischen Wind in einer Branche, die zunehmend von Digitalisierung und veränderten Kundenanforderungen geprägt ist.
Dr. Auerbach selbst kann auf eine lange und vielseitige Karriere in der Pharma- und Biotechnologiebranche zurückblicken. Vor seiner Tätigkeit bei Dr. Pfleger leitete er über ein Jahrzehnt bei Isarna, einem Unternehmen spezialisiert auf Krebstherapien, als stellvertretender Geschäftsführer den Bereich Business Operations. Darüber hinaus verantwortete er von 1998 bis 2000 bei Bayer das Labor für Molekularbiologie und Proteinchemie, was seine wissenschaftliche und operative Expertise unterstreicht.
Die Historie von Dr. Pfleger reicht zurück bis in das Jahr 1945, als Professor Dr. Robert Pfleger das Unternehmen gründete. Über Jahrzehnte entwickelte sich das Haus zu einem bekannten Anbieter im OTC-Bereich, mit Marken wie Neuralgin, die bereits 1952 auf den Markt kamen, sowie Ipalat, das 1956 eingeführt wurde. Die Produktionsstandorte und Verwaltung haben sich stetig weiterentwickelt, zuletzt mit Investitionen in moderne Räume für Qualitätskontrolle und Galenik in den Jahren 2015 und 2016. Diese Kombination aus historischer Verwurzelung und Innovationswillen bildet das Fundament, auf dem die künftige Führung des Unternehmens aufbauen wird.
Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger für Dr. Auerbach läuft. Dabei steht das Unternehmen vor der Herausforderung, eine Führungspersönlichkeit zu finden, die sowohl die bewährten Marken und Werte bewahrt als auch die Dynamik der Digitalisierung und des sich wandelnden Arzneimittelmarktes versteht. Der Einsatz von Joss Hertle als Interimslösung signalisiert die strategische Priorität, digitale Kompetenzen zu stärken und neue Geschäftsmodelle zu erschließen. Dies ist nicht nur eine interne organisatorische Frage, sondern hat auch Auswirkungen auf die Positionierung des Unternehmens im Wettbewerb und die langfristige Sicherung seiner Marktanteile.
Der Wechsel in der Geschäftsführung bei Dr. Pfleger spiegelt die Herausforderungen wider, vor denen mittelständische Pharmaunternehmen heute stehen: Tradition und Innovation, Kontinuität und Wandel müssen in Einklang gebracht werden. Es bleibt abzuwarten, wie die künftige Führung diese Balance gestalten wird. Für die Mitarbeiter, Partner und Kunden bedeutet die Personalentscheidung eine Phase der Unsicherheit, aber auch der Chancen, in der die Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt werden.
Vichy-Sonnenschutz enttäuscht, Apothekenprodukte überzeugen, neue DIN-Norm setzt Maßstäbe
Neue Prüfverfahren decken Schwächen auf, stärken Verbraucherschutz und Apothekerkompetenz
Der jüngste Test von Stiftung Warentest zum UV-Schutz von Sonnenschutzmitteln bringt Licht ins Dunkel der Produktqualität und setzt zugleich neue Maßstäbe durch eine seit Dezember 2024 gültige DIN-Norm. Insgesamt wurden 26 Produkte geprüft, darunter fünf aus dem Apothekenbereich, deren Ergebnisse eine klare Sprache sprechen: Während die Mehrheit der Apothekenprodukte mit „sehr gut“ bewertet wurde, enttäuschte das Vichy Capital Soleil Sonnenspray auf ganzer Linie.
Die neue DIN-Norm für UV-Schutzprodukte revolutioniert die Bewertung, indem sie verbindliche Kriterien zur Messung von Lichtschutzfaktor und UVA-Schutz mit einem Mix aus In-vivo- und In-vitro-Methoden kombiniert. Dieser ganzheitliche Prüfansatz garantiert eine zuverlässige, reproduzierbare Beurteilung, die den Verbraucherschutz deutlich stärkt. Gerade in Zeiten, in denen die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Sonnencremes sowie die ökologische Verträglichkeit immer stärker im Fokus stehen, ist diese Norm ein Meilenstein.
Im Test überzeugten vor allem die Produkte „Eucerin Oil Control Dry Touch Body Sun Spray Transparent“ (Beiersdorf), „La Roche Posay Anthelios Transparentes Spray“ (L’Oreal) sowie „Eau Thermale Avène Sonnenmilch Dry Touch“ (Pierre Fabre) mit der Note 1,5 und dem Qualitätsurteil „sehr gut“. Diese Mittel bieten nicht nur umfassenden UVB- und UVA-Schutz, sondern zeigen auch keine bedenklichen Rückstände oder kritische Inhaltsstoffe. Damit unterstreichen sie die führende Rolle apothekenexklusiver Marken im Bereich dermatologischer Sonnenschutz.
Dagegen fiel die „Sebamed Sonnenschutzlotion“ mit einem „befriedigend“ ab. Zwar erfüllte sie die Schutzanforderungen, doch die Detektion gesundheitlich bedenklicher Stoffe wie Di-n-hexylphthalat (DnHP) und Benzophenon führte zu einer Abwertung. Obwohl die Konzentrationen laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kein unmittelbares Gesundheitsrisiko darstellen, offenbart dies, wie feinmaschig moderne Prüfverfahren mittlerweile auch Rückstände erfassen und deren Wirkung bewerten.
Das größte Negativbeispiel ist jedoch das Vichy Capital Soleil Sonnenspray mit feuchtigkeitsspendendem Hyaluron. Dieses Produkt erhielt das Urteil „mangelhaft“ und wurde in weiteren Kategorien wie Anwendung, Verpackung und Deklaration nicht mehr bewertet. Die Ursache liegt in einem unzureichenden UVB- oder UVA-Schutz, was die Tester veranlasste, weitere Prüfungen abzubrechen. Diese dramatische Abwertung wirft Fragen zur Qualitätssicherung und Marktreife auf.
Die Reaktion von Hersteller L’Oréal auf diese Ergebnisse ist vehement. Man zeige sich „verwundert“ und betone, dass Wirksamkeit und Sicherheit höchste Priorität hätten. Nach eigenen Angaben würden sämtliche Produkte vor Markteinführung in Forschungszentren sowohl instrumentell als auch in der Anwendung von Dermatologen geprüft und Verbrauchermeinungen eingeholt. Der Lichtschutzfaktor werde nach ISO 24444:2019 ermittelt, die Produkte seien „robust und konform“ für SPF 50. Weiterhin verweist L’Oréal auf interne Tests zu Sand- und Reibungswiderstand, welche den angegebenen Schutz bestätigten.
Diese Differenz zwischen externer und interner Bewertung illustriert die Herausforderungen im Bereich Produktprüfung und Qualitätssicherung – nicht zuletzt unter sich wandelnden Normen und steigenden Erwartungen. Es unterstreicht, wie essenziell unabhängige, standardisierte Prüfungen für Verbrauchervertrauen und Produktsicherheit sind.
Die Gewichtung der Bewertungskriterien bei Stiftung Warentest setzt einen klaren Fokus: 55 Prozent entfallen auf den UV-Schutz gemäß DIN-Norm, 20 Prozent auf die Deklaration, jeweils 10 Prozent auf Anwendung und Verpackung sowie 5 Prozent auf die Analyse kritischer Inhaltsstoffe. Die umfassende Beurteilung garantiert eine ganzheitliche Sicht auf Qualität und Verbrauchertauglichkeit.
Besonders wichtig sind die Prüfungen auf kritische Inhaltsstoffe, da Sonnenschutzmittel mit organischen UV-Filtern wie Octocrylen oder DHHB zunehmend hinsichtlich hormoneller und ökologischer Risiken diskutiert werden. Benzophenon als Rückstand und Phthalate wie DnHP als Verunreinigung sind zudem potenzielle Sensibilisatoren und gesundheitliche Risikofaktoren. Dass derartige Stoffe in getesteten Produkten überhaupt noch in relevanten Mengen gefunden werden, ist Anlass zur weiteren Überprüfung und Verbraucherinformation.
Für Apotheken hat der Test große Relevanz. Er bestätigt die hohe Produktqualität apothekenexklusiver Sonnenschutzmittel und stärkt die Beratungsfunktion der PTA und Apotheker. Zugleich zeigt der Vichy-Fall, dass selbst namhafte Hersteller unter strengen Prüfbedingungen durchfallen können, was bei der Produktauswahl und Empfehlung höchste Aufmerksamkeit verlangt.
Abschließend zeigt der Test, dass Verbraucherschutz durch unabhängige, moderne Prüfverfahren gestärkt wird, gleichzeitig aber die Hersteller in der Pflicht sind, ihre Qualitätssicherung an neue Normen und Erwartungen anzupassen. Für Verbraucher heißt das: Apothekenprodukte bieten vielfach verlässlichen Schutz – doch gerade bei bekannten Marken lohnt sich ein kritischer Blick auf aktuelle Testergebnisse und eine fachkundige Beratung.
Haushaltskosten senken, Unterstützung sichern, Steuervorteile nutzen
Wie Privathaushalte mit legaler Haushaltshilfe ihre Steuerlast mindern und den Alltag erleichtern
Immer mehr Privathaushalte greifen auf professionelle Hilfe im Haushalt zurück, um den wachsenden Anforderungen des Alltags gerecht zu werden. Dabei sind die finanziellen Belastungen durch die Beschäftigung von Haushaltshilfen nicht unerheblich. Zum Glück ermöglicht das deutsche Steuerrecht seit Jahren eine spürbare Entlastung: Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch die feste Anstellung von Haushaltshilfen gehört, können steuerlich geltend gemacht werden. Im Fokus steht § 35a Einkommensteuergesetz (EStG), der eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen vorsieht, bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro jährlich. Dieser direkte Abzug von der Steuerschuld macht die Organisation des Haushalts nicht nur praktikabler, sondern auch finanziell attraktiver.
Damit Steuerpflichtige von diesem Vorteil profitieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Dienstleistungen müssen klar dem privaten Haushalt zugeordnet sein und dürfen nicht überwiegend beruflichen Zwecken dienen. Unabdingbar ist eine unbare Zahlungsweise, wie Überweisungen oder Lastschriften, die gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden können. Barzahlungen bleiben außen vor und führen meist zur Ablehnung der Steuerermäßigung. Ein weiteres zentrales Element ist die lückenlose Dokumentation: Rechnungen und Quittungen müssen detaillierte Angaben zu Leistungsart, -zeitraum und Kosten enthalten, um die steuerliche Anerkennung sicherzustellen.
Die Beschäftigung von Haushaltshilfen im Rahmen eines Minijobs stellt eine besonders verbreitete und steuerlich begünstigte Form dar. Hierbei sind die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten und Abgaben zu beachten. Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, wurde das Haushaltsscheck-Verfahren eingeführt, das eine Vermittlungsstelle mit der Anmeldung und Abrechnung beauftragt. Dieses Verfahren bietet nicht nur Rechtssicherheit für beide Parteien, sondern vereinfacht auch die steuerliche Geltendmachung erheblich.
Die Steuerermäßigung umfasst neben den reinen Dienstleistungskosten auch die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge. Zudem ist es möglich, haushaltsnahe Dienstleistungen und fest angestellte Haushaltshilfen kombinieren und somit die steuerliche Entlastung maximieren zu können. Ein sorgfältiges Management der Belege und eine strategische Planung der Ausgaben helfen dabei, die Obergrenzen optimal auszuschöpfen.
Es lohnt sich, zusätzlich regionale Förderprogramme zu prüfen, die teils über die bundesweiten Regelungen hinausgehen und weitere finanzielle Vorteile bieten können. Eine individuelle Beratung, beispielsweise durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, unterstützt dabei, die komplexen Anforderungen zu durchdringen und Fehler zu vermeiden. Besonders bei größeren oder längerfristigen Beschäftigungsverhältnissen ist professionelle Unterstützung empfehlenswert.
Die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen leistet einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Stärkung fairer Arbeitsbedingungen im privaten Bereich. Durch klare gesetzliche Vorgaben werden sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber gestärkt und ein stabiler rechtlicher Rahmen geschaffen. Gleichzeitig profitieren private Haushalte von einer verbesserten Planbarkeit und Kostenkontrolle.
Neben dem finanziellen Aspekt fördert die steuerliche Anerkennung auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da sie den Betroffenen mehr Zeit und Ressourcen für andere Lebensbereiche verschafft. Gerade für ältere Menschen oder Familien mit besonderen Herausforderungen ist diese Unterstützung oft unverzichtbar. Darüber hinaus wirkt sich die Förderung positiv auf die Qualität der haushaltsnahen Dienstleistungen aus, da professionelle Anbieter bevorzugt werden.
Das deutsche Steuerrecht passt sich kontinuierlich an gesellschaftliche Entwicklungen an, sodass die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen auch künftig eine wichtige Rolle spielen wird. Der demografische Wandel, veränderte Familienstrukturen und ein wachsender Bedarf an Unterstützung im Haushalt sind zentrale Faktoren, die diese Entwicklung beeinflussen. Deshalb ist es für Steuerpflichtige ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen zu informieren und die eigenen Möglichkeiten zur Steuerersparnis auszuschöpfen.
Insgesamt bietet die steuerliche Anerkennung von Haushaltshilfen eine attraktive Möglichkeit, finanzielle Belastungen zu mindern und den Alltag zu erleichtern. Voraussetzung dafür sind die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, eine sorgfältige Dokumentation sowie eine strategische Nutzung der verfügbaren Steuervergünstigungen. Wer diese Aspekte berücksichtigt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch zu einer fairen und transparenten Beschäftigungssituation im Privathaushalt beitragen.
Rechtliche Verbindlichkeit von Übergabeprotokollen, Schutz für Vermieter, klare Regelungen für Mietstreitigkeiten
Das Amtsgericht Hanau verdeutlicht, dass unterschriebene Übergabeprotokolle den Zustand der Wohnung verbindlich dokumentieren und spätere Mängelansprüche ausschließen
Das Amtsgericht Hanau hat mit seinem Urteil vom 11. April 2025 (Az: 32 C 37/24) die rechtliche Bedeutung von Übergabeprotokollen bei der Wohnungsübergabe neu gefasst und gestärkt. In dem Verfahren standen ausstehende Mietzahlungen im Mittelpunkt, nachdem die Mieterin während eines laufenden Rechtsstreits die Wohnung zurückgegeben und ein Übergabeprotokoll unterschrieben hatte, das einen mangelfreien Zustand der Wohnung dokumentierte. Trotz zuvor geltend gemachter Mängel forderten die Vermieter die Zahlung der offenen Mieten ein.
Das Gericht entschied, dass die Unterschrift unter dem Übergabeprotokoll eine rechtsverbindliche Anerkennung des Wohnungszustands zum Zeitpunkt der Rückgabe darstellt. Diese Dokumentation hat somit einen hohen Beweiswert und ist für beide Parteien verbindlich. Nachträgliche Einwendungen gegen den festgehaltenen Zustand sind ausgeschlossen, auch wenn während der Mietzeit gravierende Mängel bestanden haben sollten.
Die Mieterin argumentierte, sie habe aus Angst vor möglichen Schuldzuweisungen bewusst auf die Dokumentation von Mängeln verzichtet. Dieses subjektive Motiv ließ das Gericht nicht gelten, denn für die Rechtswirkung einer Willenserklärung ist allein der objektive Inhalt entscheidend. Folglich bleibt die Mieterin verpflichtet, die rückständigen Mietzahlungen zu leisten.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von Übergabeprotokollen als zentrales Rechtsinstrument im Mietrecht, das die Rechtssicherheit für Vermieter maßgeblich stärkt und gleichzeitig Mieter zur sorgfältigen Prüfung der Protokolle vor Unterzeichnung anhält. Eine lückenlose und klare Dokumentation beim Wohnungswechsel ist für beide Seiten unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Entscheidung reiht sich in eine Reihe von höchstrichterlichen Urteilen ein, welche die Funktion von Übergabeprotokollen als objektive Beweismittel im Mietrecht bestätigen. Damit bietet das Urteil eine verlässliche Grundlage für die Praxis, auf die sich sowohl Vermieter als auch Mieter stützen können.
Mit Blick auf die zunehmende Komplexität und Anzahl von Mietrechtsstreitigkeiten leistet das Urteil einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Rechtssicherheit und zum Schutz der Interessen beider Parteien. Die verbindliche Wirkung unterschriebener Übergabeprotokolle hilft, den langwierigen und oft kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden und trägt zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern bei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gibt jedoch einen klaren Ausblick auf die zukünftige Rechtsprechung in diesem Bereich und unterstreicht die Bedeutung präziser Dokumentation und gewissenhafter Protokollprüfung.
Schlafstörungen bei ADHS analysieren, individuelle Schlafstrategien entwickeln, medikamentöse Therapien einsetzen
Wie Menschen mit ADHS durch gezielte Maßnahmen ihre nächtliche Erholung verbessern und den Alltag besser bewältigen
Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) stehen häufig vor der Herausforderung, ihren Schlaf zu regulieren und eine erholsame Nachtruhe zu finden. Anders als bei anderen neurologischen Bedingungen zeigen sich bei ADHS spezifische Muster, die das Einschlafen, den Schlafverlauf und das morgendliche Erwachen beeinflussen. Die überschießende mentale Aktivität, die viele Betroffene über den Tag begleitet, setzt sich oft in den Abendstunden fort und verhindert das notwendige Herunterfahren des Gehirns. Diese anhaltende innere Unruhe erschwert das Einschlafen und führt nicht selten zu fragmentiertem Schlaf, der die notwendige Regeneration behindert.
Neuere Studien und klinische Beobachtungen weisen darauf hin, dass bei ADHS nicht nur die klassischen Symptomfelder wie Impulsivität und Aufmerksamkeitsprobleme ursächlich sind, sondern auch eine gestörte Funktion der biologischen Uhr und der zirkadianen Rhythmen vorliegen können. Das innere Zeitgefühl der Betroffenen ist oft verzerrt, was sich darin zeigt, dass sie Schwierigkeiten haben, den Schlaf-Wach-Rhythmus zu strukturieren. Die Folge sind inkonsistente Schlafenszeiten, verlängerte Einschlaflatenzen und ein erhöhtes Aufwachverhalten in den frühen Morgenstunden. Neben den neurologischen Ursachen spielen auch psychische Belastungen und Begleiterkrankungen eine Rolle, die den Schlaf zusätzlich stören können.
Die wirksamste Methode, um Schlafstörungen bei ADHS zu begegnen, besteht in der systematischen Verbesserung der Schlafhygiene. Diese beinhaltet unter anderem die Schaffung eines festen und angenehmen Schlafumfeldes, die Etablierung fester Einschlaf- und Aufstehzeiten sowie die Vermeidung von Stimulanzien am späten Nachmittag und Abend. Darüber hinaus sind regelmäßige körperliche Aktivitäten an der frischen Luft und der bewusste Verzicht auf Nickerchen während des Tages zentrale Bestandteile einer gesunden Schlafroutine. Betroffene sollten das Bett ausschließlich zum Schlafen oder für intime Aktivitäten nutzen, um eine klare Kopplung zwischen Bett und Ruhe herzustellen.
Bei anhaltenden Schlafproblemen können gezielt eingesetzte medikamentöse Therapien eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Neben dem Einsatz von Melatonin zur Regulierung des zirkadianen Rhythmus kommen auch Antihistaminika mit sedierender Wirkung sowie bestimmte Antidepressiva zum Einsatz, die den Schlaf verbessern. Interessanterweise wird bei manchen Patienten auch die abendliche Gabe eines Stimulans erprobt, um die nächtliche Hyperaktivität zu dämpfen, was jedoch nur unter sorgfältiger ärztlicher Aufsicht erfolgen sollte. Die Auswahl und Dosierung der Medikamente müssen individuell auf die Bedürfnisse und Begleiterkrankungen abgestimmt werden.
Das morgendliche Aufstehen stellt für viele mit ADHS eine besondere Hürde dar. Um das Aufwachverhalten zu erleichtern, empfiehlt sich ein gestuftes Wecksystem, bei dem der erste Alarm bereits vor der eigentlichen Aufstehzeit erklingt und die Betroffenen so eine behutsame Gewöhnung an das Wachsein erfahren. Im Anschluss kann die Einnahme eines Stimulans mit etwas Flüssigkeit erfolgen, gefolgt von einer weiteren kurzen Schlafphase, die den Übergang vom Schlaf zum Wachzustand erleichtert.
Insgesamt erfordert die Behandlung von Schlafstörungen bei ADHS einen ganzheitlichen Ansatz, der neurologische, psychologische und verhaltensbezogene Aspekte berücksichtigt. Die Kombination aus konsequenter Schlafhygiene, individuellen Anpassungen und, wenn nötig, einer sorgfältig überwachten medikamentösen Behandlung bietet Betroffenen die Chance, ihre nächtliche Erholung zu verbessern, den Tag besser zu bewältigen und langfristig ihre Lebensqualität zu steigern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
ApoRisk® – Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken.
Mit dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ begleitet ApoRisk Apothekenbetriebe bei der langfristigen Absicherung branchenspezifischer Risiken – unabhängig, technisch fundiert und mit tiefem Verständnis für den Apothekenalltag.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.